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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0093,
von Veráguasbis Verband |
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, s. Sabadilla.
Veräußerung (lat. Alienatio), das Übertragen oder Aufgeben eines Rechts. Die Befugnis zur V. liegt in der Regel in dem fraglichen Recht selbst; sie kann aber teils durch dessen besondere Natur, teils durch besondere gesetzliche
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64% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0220,
von Verankerungbis Verbällung |
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.
Veräußerung , das absichtliche Aufgeben eines Gutes, das zu unserer rechtlichen Verfügung steht oder das wir glauben erlangen zu können. Es ist eine V. des
Besitzes (s. d.), wenn die Sache weggeworfen wird, zugleich des Eigentums
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Domanekbis Domb |
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. Jedenfalls ist überall da, wo Beweglichkeit in der Technik und im merkantilen Vertrieb unbedingt erforderlich ist, der Private der Beamtenwirtschaft überlegen und hier auch die Veräußerung von Domänen rätlich. Dies gilt jedoch nicht für einfachere
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0403,
Domänenrente |
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Produktions-
standpunkte erscheint eine Veräußerung heute für
die Staatslandgüter nur ausnahmsweise angezeigt,
weil die Domänenpächter erfahrungsmüßig keines-
wegs fchlechter wirtschaften als die Eigentümer.
Das finanzielle Interesse würde
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Dotalbauernbis Dotalsystem |
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Gütergemeinschaft oder Errungenschaftsgemeinschaft oder ein gemischter Güterstand, so spricht man nicht von D. Nach röm. Rechte sind D. zum besten der Ehefrau der Veräußerung durch Rechtsgeschäft des Ehemanns vermöge eines Verbotsgesetzes entzogen
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Rechtsgelehrsamkeitbis Rechtshängigkeit |
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oder von Todes wegen. Ihrem Inhalt nach sind sie Veräußerungen (einschließlich der Verzichte), und von der andern Seite Erwerbungen, wie die Auflassung (s. d.) von Grundeigentum und die Cession (s. d.), und wenn man das wirtschaftliche Motiv, die Causa (s. d
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0688,
von Reedbis Reederei |
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. Jeder Mitreeder kann seine Schiffspart
beliebig veräußern; nur ist eine Veräußerung, welche den Verlust des Rechts, die Landesflagge zu führen, für das Schiff zur
Folge haben würde, also z.B. die Veräußerung an einen Ausländer, an die Zustimmung
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0406,
von Lagermietebis Lagerscheine |
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, der andre ausschließlich zur Verpfändung. In England kann der Warrant, wenn er allein ausgegeben wird, zur Veräußerung und zur Verpfändung benutzt werden. Dagegen dient die weight-note, wenn eine solche ausgestellt wird, ausschließlich zur
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0545,
Amortisationsconto |
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jede "Veräußerung" an die Tote Hand oder knüpfen die Wirksamkeit der Veräußerung an staatliche Genehmigung, wieder andere Gesetze verbieten ausschließlich den Erwerb oder die Annahme ohne Ermächtigung seitens des Staates, noch andere Gesetze erklären
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0210,
Liquidation |
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. Die Veräußerung von unbeweglichen Sachen kann durch die Liquidatoren ohne Zustimmung der sämtlichen Gesellschafter nicht anders als durch öffentlichen Verkauf bewirkt werden. Eine Beschränkung des Umfangs der Geschäftsbefugnisse der Liquidatoren hat gegen dritte
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0607,
von Empirebis Empis |
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, Dienstbarkeiten an demselben bestellen, doch nur für die Dauer seines Rechts. Zur Veräußerung ist aber die Zustimmung des Eigentümers (dominus emphyteuticarius) erforderlich, die dieser aus erheblichen Gründen verweigern kann. Für die Erteilung seines
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0633,
Lehnswesen (Grundsätze des Lehnrechts) |
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. Am Lehnsobjekt hat der Vasall das nutzbare Eigentum. Veräußerungen des Lehnsguts sind jedoch nur mit Zustimmung des Lehnsherrn gültig, der bei Veräußerungen ohne seine Zustimmung das Lehen im Wege gerichtlicher Klage (actio revocatoria feudi
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0983,
von Näherrechtbis Nähmaschine |
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Veräußerungen des Lehnsguts durch den Vasallen eingeräumte Lehnsretrakt (Retractus feudalis). In allen diesen Fällen konnte aber das N. nur vermöge eignen Rechts geltend gemacht werden, eine Zession desselben war nicht zulässig; auch konnte das N. nur
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0796,
von Remsenbis Rentengüter |
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. Der rückständig gebliebene Teil des Kaufpreises wird auf die Kolonistenstelle als Rente eingetragen, und der zehnte Teil dieser Rente ist für ewige Zeiten für unablöslich erklärt. Eine Verpachtung oder Veräußerung des Rentengutes bedarf der Zustimmung des
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0046,
Abgesonderte Befriedigung |
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Absonderungsanspruch anerkennt, ist dieser berechtigt, die gerichtliche Veräußerung der Gegenstände zu betreiben, auf welche sich dieser Anspruch bezieht. Wenn der Gläubiger nach den geltenden Bestimmungen des bürgerlichen Rechts oder des Handelsgesetzbuchs befugt
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0704,
von Landgerichtbis Landmann |
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Kronlandes durch Land-
kommissionen, welche von dem Gouverneur unter
Zuteilung des entsprechenden Vermessungspersonals
gebildet werden (Verordnung vom 26. Nov. 1895).
Ein dritter Punkt betrifft die Frage, wie Erwerb,
Veräußerung und Belastung
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0193,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) |
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Miteigenthum, s. Condominium
Okkupation
Possessor bonae fidei
Precarium
Proprietas
Schenkung
Donandi animus
Donatar
Donatio
Donator
Donum
Geschenk
Remuneriren
Tradition
Uebergabe, s. Tradition
Usucapio
Veräußerung
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1017,
von Dismembratorbis Dispens |
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die Bewegung in der Veräußerung, Vererbung, Teilung, Verschuldung bäuerlicher Güter aufmerksam verfolgen, eine genaue Statistik darüber haben. Ein wichtiges Gegenmittel sind auch Flurregelungen (s. d.). Unbedenklich an sich und unzweifelhaft geeignet
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0040,
Domäne |
Öffnen |
der Erhaltung des Kammerguts und das Bestreben, willkürliche Veräußerungen desselben vertragsmäßig auszuschließen. Die Verwaltung der fürstlichen Kammergüter stand in den meisten Ländern unter einer besondern Behörde, der fürstlichen Rent
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Dotalenbis Dottores |
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, noch verpfändet werden; ebenso nach französischem Recht, wo übrigens im Ehevertrag die Veräußerung erlaubt werden darf. Nach preußischem und sächsischem Recht ist die Veräußerung bei Einwilligung der Frau gültig.
Dotalicium (lat.), s. Wittum
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0948,
Güterrecht der Ehegatten |
Öffnen |
der ihr zukommenden Hauswirtschaft Verfügungen zu treffen, Verbindlichkeiten einzugehen und Veräußerungen vorzunehmen, durch welche der Ehemann verpflichtet wird (sogen. Schlüsselrecht der Ehefrau).
Im übrigen lassen sich drei Hauptsysteme des Güterrechts
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0380,
Henneberg |
Öffnen |
der hennebergischen Lande. Noch unglücklicher war dessen Nachfolger Heinrich IX. (1359-1405), der durch Veräußerungen zu Fehden und durch Fehden zu Veräußerungen getrieben wurde. Wilhelm I. (1421-26) erwarb dagegen mehrere Besitzungen wieder zurück. Er starb
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0553,
von Lauckhardbis Lauderdale |
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der vergangenen Zeit"), Citat aus Horaz' "Ars poetica" (V. 173).
Laudemium (lat., Lehngeld, Lehnware, v. lat. laus in dem Sinn von Zustimmung), im röm. Rechte die Abgabe, die dem Gutsherrn bei Veräußerung der sogen. Emphyteusis (s. d.) bezahlt wurde
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0634,
von Lehnwarebis Lehramtsprüfungen |
Öffnen |
wird durch den Untergang der Sache, durch gültige Veräußerung derselben zum Allod und durch Ersitzung des Eigentums an dieser Sache durch einen Dritten herbeigeführt. Außerdem wird der Lehnsnexus zwischen zwei Personen durch den Heimfall
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0810,
von Pekingnachtigallbis Pekulium |
Öffnen |
als das, welches ihnen der Vater überläßt, in der Regel das der Verwaltung; das Recht des Nießbrauchs und der Veräußerung steht dem Vater zu. Anders verhält es sich mit dem nicht vom Vater herrührenden Vermögen, an welchem entweder der Vater die Verwaltung und den
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0431,
von Schenkelbis Schenkung |
Öffnen |
deren man jemand aus freier Gunst irgend welchen Vorteil zuwendet; im engern und eigentlichen Sinn der Vertrag, vermöge dessen jemand (Schenker, Schenkgeber, Donator) einen andern (Schenknehmer, Donatar) durch Veräußerung eines Vermögensgegenstandes
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0007,
Urheberrecht (Geschichtliches, Inhalt) |
Öffnen |
des Gesetzes auf den Besteller über. Dasselbe gilt von Mustern oder Modellen, welche in einer inländischen gewerblichen Anstalt für Rechnung des Eigentümers angefertigt werden. Bei der Veräußerung von Kunstwerken geht das U. an den Käufer des
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0016,
von Abwässerbis Abzahlungsgeschäfte |
Öffnen |
betreffend die "Veräußerung beweglicher Sachen gegen Ratenzahlung" vor und wiederholte, nachdem jener aufgelöst worden war, dem neugewählten Reichsrat gegenüber die Vorlage mit einigen Abänderungen (Frühjahr 1891). Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0356,
von Dispositionsbefugnisbis Dispositionsfähigkeit |
Öffnen |
Vermögen, d. i. nach der Deutschen Konkursordn. §. 1 dasjenige einer Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen, welches dem Gemeinschuldner zur Zeit der Eröffnung des Konkurses gehörte, zu verfügen. Man ist allgemein darin einverstanden, daß Veräußerungen
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0272,
Erfüllung (der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners) |
Öffnen |
vorzeitig gekündigten Verpächtcr oder
Vermieter sein Entschädigungsanspruch, den er
als Konkursforderung geltend machen darf. Hatte
der Gemeinfchuldner verpachtet oder vermietet, fo
wirkt nach §. 17 eine freiwillige Veräußerung der
Sache
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0756,
Gemeinschaft der Heiligen |
Öffnen |
es einer Fürsorge für die Miteigentümer da-
hin, daß sie wegen ibrer Ansprüche aneinander nicht
durch solche Veräußerungen benachteiligt werden.
Nach der Deutschen Konkursordn. §. 44 kann der-
jenige, welcher sich mit dem Gemeinschuldner
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0142,
Goldwaren |
Öffnen |
die Relation 1:15 1/2, zu Grunde gelegt. Schwierig stellte sich jedoch die Einziehung und Veräußerung des entbehrlich
werdenden Silbers, da eine Epoche abnehmender Gold- und zunehmender Silberproduktion eintrat, und die Ausprägung silberner
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0494,
Grundeigentum |
Öffnen |
G. einbürgerte. Überall sonst
hingegen blieb die Gebundenheit des bäuerlichen
G. bestehen. Das hofrechtliche Eigentum der Bauern
war hinsichtlich der Vererbungs- und Veräußerungs-
(Dismembrations-, Verschuldungs-)Freiheit schon
durch den
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0276,
Hohenzollern (Fürstenhaus) |
Öffnen |
in
Streit, der 1341 durch den Vergleich von Burg-
hausen beendigt wurde, welcher als das älteste
zollernscke Hausgesetz zu betrachten und vorzüg-
lich durch die Bestimmung merkwürdig ist, daß jede
Veräußerung von Stammgut an die Zustimmung
des
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0035,
von Lehnsgerichtbis Lehr |
Öffnen |
33
Lehnsgericht - Lehr
des letzten Besitzers, den Allodialschulden, für welche das Lehn in der Hand eines Seitenverwandten nicht, sondern nur das Allodialvermögen des Schuldners haftet. Veräußerungen von Lehnstücken, welche ohne seinen
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0302,
von Vert-jusbis Vertragsbruch |
Öffnen |
durch V. geschlossen und aufgelöst. Durch V. wird gegeben und genommen (s. Dinglicher Vertrag und Veräußerung), versprochen und acceptiert (s. Forderungsrecht), das Versprechen geleistet in der Erfüllung (s. d.), Leistung gegen Leistung ausgetauscht
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0030,
von Überfall (im Festungsbau)bis Übergangssteuern |
Öffnen |
Handelsgesetzbuch bezüglich der Veräußerung von Seeschiffen, dazu genügt der bloße Vertrag. Nach jenen Rechten stellen sich also die Rechtsgeschäfte, welche abgeschlossen werden, um Eigentum an fremden Sachen zu erwerben, wie Kauf, Tausch, Schenkung
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0120,
von Muta-Nzigebis Mutter (künstliche) |
Öffnen |
Musik System der Benennung der Töne, s. Solmisation.
Mutationsgebühren, die Abgaben, welche der Staat oder Gemeinden bei Veräußerung von Grundeigentum erheben. (S. Enregistrement.)
Mutātis mutandis (lat.), mit Veränderung des zu Verändernden
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Gemeindeabgabenbis Gemeindebeisassen |
Öffnen |
(s. Gemeindehaushalt). Nach den neuern Gesetzen sind die Gemeinden selbständig, d. h. sie beschließen ohne staatliche Kontrolle über ihre Angelegenheiten; nur in wichtigen Angelegenheiten (Veräußerungen von erheblichem Betrag, Teilung
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0069,
von Gemeindekrankenversicherungbis Gemeindewaldungen |
Öffnen |
aus veräußertem Gemeindevermögen und Gemeindeanlehen dienen. Zur Verhütung einseitiger Ausbeutung der Minoritäten oder der spätern Gemeindemitglieder durch die jetzigen ist die Veräußerung von Gemeindevermögen, insbesondere von Grundvermögen, wenn
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Handelsregisterbis Handelsschulen |
Öffnen |
, aus einem Marken-, Muster- oder Modellrecht, aus der Veräußerung eines bestehenden Handelsgeschäfts, aus dem Verhältnis zwischen dem Prinzipal und dem kaufmännischen Hilfspersonal sowie aus dem Verhältnis zwischen einer dritten Person und demjenigen, welcher
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0113,
von Handlungsbücherbis Handlungsreisender |
Öffnen |
113
Handlungsbücher - Handlungsreisender.
Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt, und bedarf nur zur Veräußerung oder Belastung von Grundstücken einer besondern Vollmacht. Dagegen ist der Umfang der Vollmacht des
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0868,
Spanien (Handelspolitik, Bevölkerung, Finanzen etc.) |
Öffnen |
gestandenen Fehlbeträge beliefen sich für 1885/86 aui 108, für 1886/87 auf 100, für 1687/88 auf 89, fin 1888/89 auf 138, für 1889/90 auf 81 Mill.; für 1890/91
nen Provinzen verteilt sich die Bevölkerung wie folgt. < worden; durch Veräußerung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Abfasenbis Abführen |
Öffnen |
Rechtsgebieten. Insbesondere wird im Rechte der Schuldverhältnisse von A. gesprochen, wenn der Schadenersatzanspruch oder wenn der einem Dritten zustehende Anspruch an der veräußerten Sache seitens des Erwerbers oder Veräußerers auf diese Weise beseitigt
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0101,
von Aufsetzbürstebis Aufsichtsrat |
Öffnen |
, so insbesondere bei Aktien unter 1000 M. die Erteilung der erforderlichen Genehmigung zur Veräußerung, die erforderliche Prozeßführung gegen den Vorstand oder die persönlich haftenden Gesellschafter, die Zustimmung zur Bestellung eines Prokuristen
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0154,
Deutschland und Deutsches Reich (Finanzwesen) |
Öffnen |
) aus der Veräußerung von Parzellen des ehemaligen Stettiner Festungsterrains 1400300 M.; Überschüsse aus frühern Jahren 1,3 Mill. und 11) die Matrikularbeiträge auf 397,497 Mill. M., zusammen 1156260685 M. Hierzu treten als außerordentliche Deckungsmittel 130275375
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0155,
Deutschland und Deutsches Reich (Gerichtswesen) |
Öffnen |
Ersparnisse an den bezüglichen Ausgaben Der Kredit ermäßigt sich demnach auf Davon sind durch Veräußerung von Schuldverschreibungen a. zu 4, d. zu 3 1/2, c. zu 3 Proz. im Nennbetrage von flüssig gemacht Der Kredit war mithin noch offen mit
(a
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0744,
Gemeindehaushalt |
Öffnen |
Überweisung des preuß. Anteils an
den Vieh- und Getreidezöllen), ferner Schenkungen
und Vermächtnisse von Privaten, Veräußerungen
von Gemeindevermögen und Anleihen.
Die Ausgaben der Gemeinden erstrecken sich
teils auf staatliche Zwecke, d. h
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0299,
von Depotgesetzbis Desinfektion |
Öffnen |
Wertpapiere einem Dritten zum Zwecke der Aufbe-
wahrung, der Veräußerung, des Umtausches oder
des Bezuges von andern Papieren, Zins- oder Ge-
winnanteilschcinen ausantwortet, hat hierbei dem
Dritten mitzuteilen, daß die Stücke fremde seien.
Alle diese
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0664,
Kleinbahnen |
Öffnen |
von Veräußerungen und Belastungen
sowie von Zwangsvollstreckungen gemacht werden
kann' Abschnitt II betrifft die Vahngrundbüchcr
ts. Eisenbahnbücher, Vd. 5); Abschnitt III die ding-
lichen Rechtsverhältnisse von Bahnen im allgemei-
nen; Abschnitt IV
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Manonbis Manövrieren im Wirbelsturm |
Öffnen |
. Bezeichnung für das Gebiet einer Grundherrschaft, deren Herr (Lord of the M.) gewisse Rechte über dasselbe ausübt (z. B. ein Recht auf Zahlung von Gebühren bei Veräußerung der im Gebiet befindlichen Grundstücke, Recht auf Ausbeutung der Bergwerke, häufig
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Abalienierenbis Abandon |
Öffnen |
; veräußern, entwenden.
Abalienation , Entfremdung, Veräußerung, Entwendung.
Abaligeter Höhle (auch Paplika genannt), berühmte Stalaktitenhöhle
beim Dorf Abaliget
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Ablozierenbis Abner |
Öffnen |
),
Rückstand in Zahlung von Zinsen, Veräußerung des Guts ohne Zustimmung des Gutsherrn und bei
nichterblichen Gütern bisweilen auch das eigne Bedürfnis des letztern. Über die Zulässigkeit der
A
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Actebis Acton |
Öffnen |
wegen Eigentumsstörung;
A. Pauliana , die Klage wegen Veräußerungen seitens des Schuldners zum Nachteil des Gläubigers;
A. doli , die Klage wegen böswilliger Schädigung;
A. de dote
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0201,
Agrate |
Öffnen |
die Ablösbarkeit statuiert wurde, verboten. Auch die Beschränkungen der Eigentümer bezüglich der Veräußerung, Verpfändung, Vererbung und Teilung, welche für gewisse Klassen von Gütern bestanden, wurden aufgehoben oder doch so geregelt, daß sie nicht mehr
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0360,
von Alicantebis Alignement |
Öffnen |
. Frauenvereine.
Alicuri, s. Liparische Inseln.
Alienation (lat.), Entfremdung; Entwendung; Veräußerung. Alienatio mentis, Geisteszerrüttung.
Alien-Bill, s. Fremdenrecht.
Aliēni juris homo (lat.), Mensch fremden Rechts, Bezeichnung
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0382,
von Allitterationbis Allmers |
Öffnen |
zu ideellen Teilen kannten. In neuerer Zeit hat das Interesse für Hebung des Landbaues vielfach eine Teilung der Allmanden herbeigeführt, welche juristisch nichts andres ist als völlige Veräußerung des Eigentums der Korporation an
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Asserierenbis Assignaten |
Öffnen |
Veräußerung die Assignaten an Zahlungs Statt angenommen werden sollten. Bald darauf wurde den Assignaten Zwangskurs verliehen. Zuerst wurden für 400 Mill. Livres, nach einigen Monaten besonders auf Mirabeaus Betrieb weitere 800 Mil. Livres und nach
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0237,
Baden (Geschichte: Verfassungskämpfe 1819-1848) |
Öffnen |
einer konstitutionellen Staatsordnung: die Gesetzgebung wurde vom Großherzog im Verein mit den aus zwei Kammern bestehenden Landständen ausgeübt; die Privilegien wurden aufgehoben, Gleichheit vor dem Gesetz eingeführt; keine Veräußerung von Domänen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0293,
von Ballenyinselnbis Ballett |
Öffnen |
und teilweise Veräußerung der Güter der Geistlichkeit vorschlagen, was jedoch erst lange nach seiner Verwaltung zur Ausführung kam. Als im Oktober 1832 die Königin Christine während der Krankheit des Königs die Regentschaft führte, wurde B. zum
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0470,
Bauernhaus |
Öffnen |
). Danach ist jedes B. als ein Fideikommiß zu betrachten, welches der zeitige Besitzer nicht zersplittern darf. Besonders sind solche Höfe unteilbar, welche nicht volles Eigentum des Bauern sind, weil hier jede stückweise Veräußerung dem Gutsherrn
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0742,
Bergrecht (Aufhebung des Bergwerkseigentums; Gewerkschaft, Kuxe) |
Öffnen |
. Die Besitzer der Kuxe werden als Miteigentümer des Bergwerks in dem Grundbuch oder in einem besondern Berggegenbuch eingetragen. Für die Veräußerung der Kuxe gelten die Formen und Regeln der mittelbaren Erwerbung des Grundeigentums. An die Stelle des
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0235,
Börse (Börsengeschäfte; Usancen) |
Öffnen |
, der Spekulationskauf, ein absolutes (objektives), das zweite, der Realisationsverkauf, ein relatives (subjektives) Handelsgeschäft (nach Art. 271 u. 273 des Reichshandelsgesetzbuchs). Ist das Spekulationsgeschäft ein Verkauf (Veräußerung, vom Standpunkt
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0647,
von Burdabis Burdett |
Öffnen |
Leistung auf dem Gebiet der Lehre von der forstlichen Bestandsbegründung und -Pflege. Außerdem schrieb er: "Der Waldwert in Beziehung auf Veräußerung, Auseinandersetzung etc." (Hannov. 1860); "Hilfstafeln für Forsttaxatoren" (3. Aufl., das. 1873
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0773,
von Campomajorbis Campos |
Öffnen |
amortizacion etc." (Madr. 1765, neue Ausg. 1821), worin er der spanischen Regierung das Recht zusprach, die Veräußerungen zur Toten Hand, welche er als ein Haupthindernis des Fortschritts der Landeskultur und des Volkswohlstandes Spaniens überhaupt
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0549,
von D'Argen.bis Darlehen |
Öffnen |
, welcher Eigentümer der Sache ist und freie Disposition darüber hat, oder wer sonst zur Veräußerung fremder Sachen befugt ist, z. B. der Bevollmächtigte des Eigentümers, der Vormund etc. Hieraus folgt, daß bevormundete Per-^[folgende Seite]
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Dolzflötebis Domäne |
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des Reichsguts nötig. Das Reichsgut aber verminderte sich unter den Wahlkaisern durch Veräußerungen, Verpfändungen, Verschenkungen und gewaltsame Anmaßungen mit der Zeit derart, daß das Deutsche Reich bei seiner Auflösung gar keine Domänen mehr besaß
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Entscheidungsgründebis Entwährung |
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begründet, wie z. B. ein Kauf-, Tausch- etc. Geschäft, haftet für den Fall der gänzlichen oder teilweisen E. dieses Rechts durch einen andern Berechtigten für Schadloshaltung. Vorausgesetzt wird aber immer einmal ein entgeltliches, auf Veräußerung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Entwährungbis Entwässerung |
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Handelsbetrieb veräußert und übergeben worden sind, auch wenn der Veräußerer nicht Eigentümer war. Handelt es sich um Papiere auf den Inhaber, so findet diese Vorschrift auch dann Anwendung, wenn die Veräußerung oder Verpfändung nicht von einem Kaufmann
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0719,
von Erastusbis Erbach |
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Veräußerung der Herrschaft Roth in Württemberg noch die Ämter E. und Reichenbach im Großherzogtum Hessen, die Herrschaften Wildenstein und Steinbach in Bayern; die Linie E.-Schönberg die Ämter Schönberg und König und die Hälfte der Herrschaft Breuberg
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0726,
von Erblichkeitbis Erbpacht |
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. Kommunismus).
Erblosung (Retractus gentilicius), das Näherrecht des nächsten Intestaterben, welcher verlangen kann, daß er bei Veräußerung eines Erbguts dritten Käufern vorgeht; es ist die älteste und ehemals gemeinrechtliche Art des Retrakts, jetzt
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0727,
Erbpacht |
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sich weniger häufig die Beschränkungen des Rechts der Veräußerung und Verpfändung. Im übrigen ist das Rechtsverhältnis von dem der Erbpacht nicht wesentlich verschieden.
Unwiderrufliche Landleihen dieser Art gegen festen Zins kamen in Deutschland vor
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0728,
von Erbprinzbis Erbrechen |
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und Besitzveränderungsabgaben sowie ein Zustimmungsrecht des Erbverpachters zu Veräußerungen (mit Ausnahme etwa bei kleinen Erbpachtungen an landwirtschaftliche Arbeiter) und Verpfändungen nicht zugelassen, ein Recht zur Entziehung des Grundstücks dürfte allenfalls nur
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0876,
von Estropierenbis Etampes |
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in das Handelsregister, das Verbot der Annahme einer schon bestehenden Firma und der Veräußerung einer solchen ohne das zugehörige Geschäft bestehen, Vorschriften, welche auf die Etablissementsnamen an und für sich keine Anwendung finden. Ebenso sind
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0975,
von Exposébis Expropriation |
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, und auch Mobilien "expropriiert" werden; so z. B. Getreide bei einer Hungersnot, Pferde bei einer Mobilmachung, ebenso Baumaterialien etc. Insofern nun hierbei der Eigentümer oder sonstige Berechtigte zu einer Veräußerung der ihm zugehörigen Sache
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Firkinbis Firmenich |
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ist auch eine Teilung der F. und jede Veräußerung der F. für sich allein, d. h. ohne das Etablissement, für welches sie bisher geführt wurde, verboten. Auch die Gesellschaftsfirmen sollen der Wahrheit entsprechen: die F. einer offenen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Fräuleinsteuerbis Fraustadt |
Öffnen |
, den der Beklagte von seinem Betrug hat. Fällt die F. unter den Begriff eines andern Delikts als Betrug, z. B. absichtliche Veräußerung zum Nachteil der Gläubiger, dolose Beschädigungen etc., so wird sie mit den Klagen aus diesen Delikten geltend
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0861,
von Grundbegriffebis Grundbücher |
Öffnen |
Veräußerung durch Kauf, Tausch etc. vor dem Grundbuchrichter von dem bisherigen Eigentümer mündlich bewilligt und von dem neuen Erwerber beantragt werden. Dingliche Rechte werden nur durch den Eintrag in die G. erworben. Die Zwangsvollstreckung
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Handlungsunkostenbis Handschrift |
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, oder in einer öffentlichen Versteigerung erworben hat. Auch nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (Art. 306) entsteht bei der Veräußerung und Übergabe beweglicher Sachen im Handelsbetrieb eines Kaufmanns für den redlichen Erwerber Eigentum, auch wenn
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0179,
von Harrisbis Harry |
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Wayne. Nach dem Tode des letztern zum Vizegouverneur des Nordwestgebiets (Indiana) ernannt, setzte er als Abgeordneter desselben beim Kongreß unter anderm das Gesetz über Veräußerung der Bundesländereien in kleinen Parzellen durch, dem der Westen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0479,
Hessen-Kassel (Geschichte bis 1821) |
Öffnen |
in die zu Recht bestehenden Verhältnisse war die diktatorische Verfügung der Aufhebung aller 1806-13 vorgenommenen Veräußerungen und Verleihungen ehemaliger fürstlicher Domänen, der Ablösungen der Kammergefälle an Zinsen, Zehnten und Diensten
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Kirchenvermögenbis Kirchenvisitation |
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) fast durchweg beseitigt. Besonders erschwert ist die Veräußerung von Kirchengütern, indem eine solche regelmäßig nur aus besonders dringenden Gründen gestattet, auch dazu die Zustimmung der obern Kirchenbehörden, in protestantischen Ländern sogar
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0901,
Koch |
Öffnen |
901
Koch.
als Kreisgerichtsdirektor in seine alte Stellung zurückkehren. 1854 in den Ruhestand versetzt, lebte er auf seinem Rittergut Blumenthal bei Neiße und nach dessen Veräußerung in Neiße, wo er 21. Jan. 1872 starb, nachdem er während
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0953,
von Kolomnabis Kolonialrecht |
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utlle); der Kolone hatte die auf dem Gut ruhenden Lasten zu tragen; Veräußerungen ohne Zustimmung des Gutsherrn waren nichtig; das Gut haftete nicht ohne weiteres für die Schulden des Kolonen; dieser war zu sorgfältiger Bewirtschaftung des Gutes
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0944,
von Lübbensteinebis Lübeck (Staat) |
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oder 300 Mk. jährlich und bei Fragen über Erwerb oder Veräußerung öffentlicher Grundstücke bis zu einem Wert von 12,000 Mk. Außerdem liegt dem Bürgerausschuß die vorgängige Begutachtung aller an die Bürgerschaft zu richtenden Senatsanträge ob
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0095,
von Neu-Ragoczibis Neuromuskelzellen |
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Einfluß von Cornelius, der ihm Dekorationsarbeiten in der Glyptothek übertrug. 1848 wurde er Leiter des artistischen Teils der königlichen Porzellanmanufaktur Nymphenburg, welche Stelle er bis zur Veräußerung der Anstalt 1856 innehatte, und 1868-77
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0132,
von Nicebis Nickel |
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.
Nichtigkeit (Nullität), in der Rechtssprache die totale Ungültigkeit einer Rechtshandlung, so daß dieselbe juristisch als nicht geschehen anzusehen ist. So sind z. B. Veräußerungen von Grundstücken eines Minderjährigen durch dessen Vormund nichtig
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0303,
von Obertynbis Objekt |
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in der Regel den Amtsgerichten (Einzelrichtern) übertragen ist. Zu den Befugnissen und Obliegenheiten der O. gehören namentlich die Bestellung der Vormünder, die Genehmigung wichtigerer Verwaltungsgeschäfte derselben, z. B. der Veräußerung
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0447,
Orléans (Geschlecht) |
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26. Mai 1848 die Familie O. aus Frankreich verbannte, so lehnte sie doch die beantragte Konfiskation ihrer Güter ab. Diese verhängte erst 22. Jan. 1852 der damalige Präsident der Republik, Prinz Ludwig Napoleon, und befahl deren Veräußerung zu gunsten
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0252,
Portugal (Bildungsanstalten, Landwirtschaft, Bergbau, Industrie, Handel) |
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der Landwirtschaft ist in P. in diesem Jahrhundert manches geschehen. Insbesondere ging das Bestreben dahin, die Zahl der Grundbesitzer zu vermehren, so durch Veräußerung von Nationalgütern, Erleichterung des Übergangs von der Pachtung zum Eigentum
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0407,
von Prokopiosbis Prokurator |
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ist er zur Veräußerung oder Belastung von Grundstücken des Prinzipals nur dann ermächtigt, wenn ihm die Befugnis hierzu besonders übertragen worden ist. Ebensowenig darf der Prokurist die ihm erteilte P. ohne Zustimmung des Prinzipals auf einen andern
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Rechtsbeistandbis Rechtshilfe |
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hatte die "Litigiosität" eines Anspruchs oder einer Sache die Folge, daß während der R. der Anspruch oder die Sache nicht mehr veräußert werden konnte. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 236 ff.) ist dies nicht mehr der Fall. Die Veräußerung
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0685,
von Reichsministerienbis Reichsschulden |
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ging von ihren Behörden unmittelbar an die Reichsgerichte. Durch die Aufnahme von Neuadligen in die R. entstand der Unterschied zwischen Realisten und Personalisten (die nur für ihre Person dazu gehörten). Auch zog der Verlust oder die Veräußerung des
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Reunionskammernbis Reuß |
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im Regensburger Waffenstillstand (1684), dann in den Friedensschlüssen von Ryswyk (1697) und Baden (1714).
Reunionsklage, die Eigentumsklage, welche da, wo Dismembrationsverbote bestehen (s. Dismembration), von dem Anerben nach gesetzwidriger Veräußerung
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0121,
von Sachenbis Sachs |
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erstern solche Mobilien verstanden werden, welche durch Verbrauch oder Veräußerung genutzt zu werden pflegen. Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebensachen (Früchte, Nutzungen, Zubehör).
Sachenrecht, s. v. w. dingliches Recht
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0068,
Spanien (Landwirtschaft) |
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, der milden Stiftungen und des Staats. Der Verkauf der Kirchengüter wurde bereits 1820 und 1841 angeordnet sowie durch das Gesetz vom 1. Mai 1855 bestätigt, welches überhaupt allen Grundbesitz und alle Grundzinsen der Toten Hand der Veräußerlichkeit
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Stammakkordbis Stampiglia |
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. Fideikommiß), während die Erbgüter endlich, welche sich früher auch beim Bürgerstand fanden, dadurch ausgezeichnet sind, daß ihre Veräußerung, abgesehen von besondern Notfällen, im Interesse der Intestaterben untersagt oder doch erschwert ist. Vgl
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0582,
von Tempelbis Tempelherren |
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, dann die Baillifs, Prioren und Komture. Der Großmeister hatte zur Seite das Generalkapitel oder an dessen Stelle den Konvent zu Jerusalem und durfte nur mit dessen Zustimmung über Krieg und Frieden, Käufe und Veräußerungen etc. beschließen. In den
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0128,
von Verfahrenbis Verga |
Öffnen |
. diese letztern haben ein Anrecht darauf, welches ihnen nicht durch eigenmächtige Veräußerung seitens des überlebenden Ehegatten geschmälert oder entzogen werden darf.
Verfassung, s. Staatsverfassung.
Verfassungseid, die feierliche Versicherung
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0332,
von Wahrheitsbeweisbis Wahrscheinlichkeit |
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ihrer entgeltlichen Veräußerung; s. Gewährsmängel.
Wahrscheinlichkeit (Probabilitas), der Grad der Zuverlässigkeit, mit welchem man den Eintritt oder den Nichteintritt eines Ereignisses erwartet. Im gewöhnlichen Leben bezeichnet man etwas
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