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Rang | Fundstelle | |
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4% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0633,
Lehnswesen (Grundsätze des Lehnrechts) |
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ein Vorvertrag zu einem eventuell abzuschließenden Lehnskontrakt, aus welchem dem "Lehnsanwärter" ein Forderungsrecht auf Erfüllung dieses Versprechens zusteht.
Die Summe der Rechte des Lehnsherrn ist die Lehnsherrlichkeit. Nicht zu verwechseln
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3% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0632,
Lehnswesen (Quellen und wesentliche Grundsätze des Lehnrechts) |
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wahren Lehen gehören als notwendige Voraussetzungen (essentialia feudi) ein lehnbarer Gegenstand, ein fähiger Lehnsherr, ein fähiger Vasall und das zwischen beiden bestehende Verhältnis der Lehnstreue. Außerdem werden als natürliche oder regelmäßige
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3% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0035,
von Lehnsgerichtbis Lehr |
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, Bestellung von Lehnsvormündern u. s. w.) gehaltene Gericht. Richter (Vorsitzender) war der Lehnsherr oder (z. B. wenn er Partei war) ein von ihm bestellter Vertreter, Urteiler waren die Vasallen. Der König übte die Lehnsgerichtsbarkeit mit dem
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0565,
von Angangbis Angeld |
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. Im Mittelalter erhielten diesen Namen alle Fron-, Hand- und Spanndienste, welche die Unterthanen ihren Landes- oder Lehnsherren zu leisten hatten.
Angārier, Volk, s. v. w. Angrivarier, Engern.
Angărus, bei den alten Persern ein reitender Eilbote
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Lehnrechtbis Lehnswesen |
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ist der Lehnsherr (Lehnsgeber, dominus feudi, senior), der Berechtigte der Vasall (vassus, vasallus) oder Lehnsmann. Sprachlich hängt der Ausdruck "Lehen" mit "leihen" zusammen, bedeutet also s. v. w. geliehenes Gut, während das Wort "Feudum" nach
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0586,
von Farnesinabis Farnesischer Herakles |
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durch
Besteuerung seines Klerus und. die angebahnte Los-
lösung von ihrer Lehnsherrlichkeit. Bei demselben
unterstützte ihn Herzog Eugen von Savoyen (1706),
und Joseph I. erhielt durch ihn die Möglichkeit, die
Lehnsherrlichkeit des Reichs über Parma
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0370,
Kirchenstaat |
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Österreichs allmählich ganz auf die Seite Frankreichs gedrängt. Der Utrechter Friede und ebenso Philipp V. und die Quadrupelallianz schritten einfach weg über die Frage der Lehnsherrlichkeit des Papstes in Neapel; der Streit mit Victor Amadeus II. über
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0582,
von Konskribierenbis Konsonanz |
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. die Konversion eines Teils, event. die der ganzen Staatsschuld. (S. Konversion.) - Im bürgerlichen Recht bezeichnet K. die Wiedervereinigung des Eigentums mit dem Nießbrauch, des lehnsherrlichen Obereigentums mit dem Untereigentum des Lehnsmannes
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2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Manövriergeschützebis Mansfeld (Stadt) |
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.
Die Grafschaft wurde als Magdeburger, Halberstädter und kursächs. Lehn, nachdem sie wegen tiefer
Verschuldung der Grafen seit 1570 von den Lehnsherren und deren Nachfolgern
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0110,
Adel (Ausland) |
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mußte die Lehnsherrlichkeit der normännischen Könige anerkennen und war nicht steuerfrei; nur von verschiedenen Gemeindediensten waren die Lords befreit. Seit mehreren Jahrhunderten wurden die Grafen durch Urkunden (letters patent) krëiert, indem
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0383,
von Alloabis Allopathie |
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welchem der Lehnsherr dem Vasallen das Lehnsgut zum vollen Eigentum überträgt. Die moderne Gesetzgebung hat die A. der Lehen auch gegen den Willen des Lehnsherrn fast allenthalben durchgeführt durch Verwandlung des nutzbaren Eigentums des Vasallen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0645,
von Antiochiabis Antiochos |
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, als das erste Kreuzheer vor A. erschien. Nach neunmonatlicher Belagerung fiel A. endlich 3. Juni 1098, und Bohemund von Tarent pflanzte das Christenbanner an die Stelle des Halbmondes und wurde Fürst von A. unter griechischer Lehnsherrlichkeit
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0664,
von Anvillebis Anweisung |
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gestellt werden soll. Der Begriff hat seinen Ursprung im Lehnrecht. Es pflegten nämlich Lehnsherren ihren Untergebenen, die sie irgend einer Ursache wegen zu belohnen wünschten, wenn sie bei dem Mangel an eröffneten Lehen dies nicht sogleich thun
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0737,
von Aragonitbis Arakan |
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Lehnsherren über Steuern und Landesordnungen. Fortan waren die Städte Aragoniens und Kataloniens besonders auf Erhaltung der ständischen Gerechtsame und Freiheiten bedacht. Die Cortes von A., gleichzeitig besucht von den Boten des in eine höhere (ricos hombres
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0307,
von Bamisbis Banat |
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, die der Lehnsherr seinem Vasallen zur Benutzung gegen gewisse Gegenleistungen überlassen hat; figürlich etwas, das jedermann zum freien Gebrauch überlassen wird; daher das, was im höchsten Grad gewöhnlich, durch häufige Anwendung alltäglich
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0343,
von Bannbis Bannforst |
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und fränkischen Ritterschaft. Lehnsherren, welche zum Kriegsgefolge bis zu 100 streitbare eigne Männer hatten, führten ein viereckiges B., welches um ein Drittel länger als breit war, und hießen danach Bannerherren. Das dermalige deutsche Reichsbanner
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Behennußbis Behr |
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zahlreichen Schriften sind hervorzuheben: "Versuch einer Bestimmung des rechtlichen Unterschiedes zwischen Lehnsherrlichkeit und Lehnshoheit" (Würzb.
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0140,
Böhmen (Geschichte: Mittelalter) |
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. (967-999), wurde diese Lehnsherrlichkeit nach neuen Streitigkeiten wieder befestigt und ein Bischofsitz in Prag errichtet (973), überdies die Herrschaft Böhmens nach Osten hin erweitert. Sein Sohn Boleslaw III. wurde bald von den Böhmen wegen seiner
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0139,
von Circassiennebis Circensische Spiele |
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sind nicht wesentlich verschieden von Kassinetts.
Circatio (lat.), in frühern Zeiten das Herumreisen der Lehnsherren bei ihren Vasallen, um Gericht zu halten.
Circator (auch Circuitor, lat.), s. Kloster.
Circe, s. Kirke.
Circello
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Deutscher Orden (gegenwärtige Verhältnisse)bis Deutscher Schulverein |
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geistliche Lehnsherren. Die Ordensritter und Priester werden nach ihren Ordensgelübden als Religiosen angesehen und sind nur dem Hochmeister über ihr Thun und Lassen Rechenschaft schuldig. Die Ordensritter teilen sich in Großkapitulare, Profeßritter
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0852,
Deutschland (Geschichte 1024-1075. Fränkische Kaiser) |
Öffnen |
auf ihre kirchliche Befähigung, Anverwandte und Freunde in die höchsten geistlichen Reichsfürstentümer ein. Die kleinern Vasallen (Ministerialen) suchte er von ihren fürstlichen Lehnsherren unabhängig zu machen, indem er auch ihre Lehen für erblich erklärte
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0961,
Dietrich |
Öffnen |
die markgräfliche Lehnsherrlichkeit über dieselbe durch Anlegung dreier Schlösser. Er starb 17. Febr. 1221; daß er vergiftet worden sei, ist spätere Erfindung. Ihm folgte sein jüngster Sohn, Heinrich der Erlauchte.
4) D. der jüngere, s. Diezmann
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0046,
von Dominobis Domitianus |
Öffnen |
. major) und des ältesten Sohns desselben (d. minor); dann s. v. w. Eigentümer, Inhaber, daher D. directus, Erbgrundherr; D. feudi, Lehnsherr; D. hereditarius, Erbherr; D. jurisdictionis, Gerichtsherr; D. proprietatis, Eigentumsherr; D. secundarius
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1016,
Fahne |
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Stelle. Die Blutfahne war von Purpur zum Zeichen des Kaisertums oder der obersten Lehnsherrlichkeit. Ihren Namen hatte sie davon, daß unter ihr bis ins 17. Jahrh. vom Kaiser die mit dem Blutbann verknüpften Reichslehen verliehen wurden. Die Führung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0123,
von Fellowshipbis Felsentempel |
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des Mannes in Anspruch nimmt. Aber auch der Lehnsherr hat die Pflicht, den Vasallen zu schützen und jede Verletzung desselben zu unterlassen, wenn er auch nicht, wie der Vasall, die Lehnstreue durch einen Eid anzugeloben braucht. Doch
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0597,
von Graduiertbis Graf |
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" oder "Liberi Domini". Das ihnen als Afterlehen von ihren Lehnsherren übertragene Richteramt verwalten diese neuern Grafen nicht mehr persönlich, sondern durch besonders bestellte Richter. Die Inhaber des alten Gaugrafenamtes nennen sich im Gegensatz zu
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0313,
Heinrich (deutsche Kaiser: H. VII.) |
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mit Heinrichs Sohn Johann von Luxemburg, welchem der Kaiser als oberster Lehnsherr 1310 Böhmen übertrug, und welchem die Geistlichkeit (besonders die mächtigen Cistercienser), die Städte und ein großer Teil der Herren in Böhmen rasch sich zuwandten
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0157,
Japan (Pflanzen- und Tierwelt, Bodenproduktion) |
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ist es unter die Bauern verteilt, welche früher ihre Abgaben den Lehnsherren oder Daimiôs in Naturalien (in Reis), seit zehn Jahren der Regierung in Geld entrichteten, wobei das Reisland am höchsten besteuert wird. Große arrondierte Güter gibt es nicht
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0772,
Kirchenstaat (10.-14. Jahrhundert) |
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das Festhalten der Päpste an dem bei dem bekannten Investiturstreit aufgestellten Grundsatz, nach welchem kein Laie Lehnsherr der Kirche sein durfte, trug dazu bei, die Unabhängigkeit des Kirchenstaats zu sichern. Eine neue Stütze des päpstlichen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0982,
von Kommanditistbis Komment |
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einstweiligen Verwaltung (custodia, commenda) übertragen wurden, während eine zweite Art von Kommenden in der karolingischen Zeit entstand, indem sich die Könige das Recht beilegten, vermöge ihrer lehnsherrlichen Gewalt über die Kirchengüter und Klöster
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0003,
von Königsrotbis Königstein |
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von Böhmen die Lehnsherrlichkeit über den K. an Sachsen abgetreten wurde. Ein von Herzog Georg 1516 hier gestiftetes Cölestinerkloster bestand nur zehn Jahre. Um 1540 wurden unter Heinrich dem Frommen die alten Werke des Königsteins wiederhergestellt
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0206,
Kreuzzüge (erster und zweiter Kreuzzug) |
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einem neuen Kreuzzug ergehen, indem er alle Kreuzfahrer nicht nur von ihren Sünden, sondern zugleich von der Verbindlichkeit, rückständige Zinsen zu bezahlen, lossprach wie auch die mitziehenden Lehnspflichtigen ihrer Pflichten gegen ihre Lehnsherren
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0202,
Mansfeld |
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, am längsten erhalten. Sie erlosch 31. März 1780 mit Joseph Wenzel, Fürsten von Fondi und Grafen von M., k. k. Kämmerer. Die mansfeldischen Lehen, welche der großen Schulden der Familie halber bereits im 16. Jahrh. von den Lehnsherren sequestriert
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0208,
von Mantuabis Mantuanisches Gefäß |
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, Herzog von Revers, welcher seinen gleichnamigen Sohn sogleich nach Vincenzos Tod Besitz von dem Herzogtum nehmen ließ. Kaiser Ferdinand II. verhängte hierauf als Lehnsherr das Sequester über M., bis er über die Ansprüche der Prätendenten werde
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Marschall von Bibersteinbis Marschner |
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(1180-1223) führte der Oberbefehlshaber der königlichen Truppen zeitweilig jenen Titel. Zur Zeit Ludwigs IX. gab es zwei, später drei, vier und mehr solcher Marschälle, welche zum Unterschied von den Marschällen andrer Lehnsherren Maréchaux de France
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0668,
von Minutenglasbis Mi-parti |
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. und 14. Jahrh. dehnte sich das M. dahin aus, daß die Kleider der Männer, namentlich der Vasallen, die Einteilung der Wappenschilder ihrer Lehnsherren nachahmten, also auch horizontal
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0189,
von Nimptschbis Nimwegen |
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den Herzögen von Septimanien standen. Im 10. Jahrh. machten sich dieselben unabhängig und führten seit dem den Titel Grafen. Nachdem es der König von Aragonien als Lehnsherr an sich gezogen, eroberte es 1226 König Ludwig VIII. von Frankreich, und 1259
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0690,
Papst (Geschichte des Papsttums bis 1073) |
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bisher dem Kaiser zustand. Seitdem nimmt der P. in dem allgemeinen Bewußtsein der westeuropäischen Christenheit den höchsten Rang ein. Die Kaiser mußten sich damit begnügen, die Lehnsherrlichkeit der Päpste abzulehnen; sie waren zu schwach, um noch
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0098,
Pius (P. VI., P. VII. ) |
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erkannte die Lehnsherrlichkeit des päpstlichen Stuhls nicht mehr an; Leopold II. von Toscana und Kaiser Joseph II., den P. in Wien 1782 persönlich um Schonung der Rechte der Kirche anging, ließen sich durch ihn in der Ausführung ihrer Reformen nicht
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0217,
Pommern (Geschichte) |
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. in langwierige Streitigkeiten mit Kurbrandenburg, das als Lehnsherr Anspruch auf diese Erbschaft machte, bis es Albrecht Achilles nach kurzem Krieg im Vertrag von Prenzlau 1479 gelang, die Anerkennung der Lehnshoheit zu erzwingen. Erichs II. Nachfolger
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0274,
Post (geschichtliche Entwickelung in Deutschland) |
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neueingesetztes Regal für sich und seine Erben zum Lehen erhielt. Dies war der Anfang eines Kampfes, den die einzelnen Landesfürsten, welche die Posthoheit in ihren Gebieten für sich in Anspruch nahmen, gegen die Lehnsherrlichkeit des Hauses Taxis
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0615,
Schottland (Kirchen- und Schulwesen, Landwirtschaft etc.) |
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das Eigentum des Lehnsmannes, der in einem Aufstand die Waffen ergriffen hatte, dem treu gebliebenen Lehnsherrn und umgekehrt dem pflichtgetreuen Lehnsmann das unbeschränkte Eigentumsrecht über seine Ländereien zugesprochen, wenn sein Lehnsherr sich
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0494,
von Tahoebis Taine |
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zwischen Hüften und Brust und das entsprechende Stück der Frauenkleidung, Leibchen; in der Musik s. v. w. Tenor; basse-t., der zweite (tiefere) Tenor (auch s. v. w. Bariton). In Frankreich bedeutete T. ursprünglich eine Steuer, welche der Lehnsherr
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0713,
von Timomachosbis Timur |
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, 1356 zum Emir Kasgan geschickt; mit diesem focht er gegen Husein Kert von Chorasan (1355). Nach der Ermordung Kasgans und dem Tod seines Vaters begab sich T. an den Hof der Tschagataiden und wurde von diesen als Lehnsherr der Provinz Kesch bestätigt
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0199,
von After (medizinisch)bis Aftermiete |
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einen neuen Lehnsherrn einschieben würde, und endlich obinfeudatio per dationem oder per oblationem, je nachdem vom Lehnsherrn ein neuer Lehnsherr nach oben oder nach unten eingeschoben wird. Bei subinfeudatio ist Gegenstand der Lehnserrichtung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0078,
von Audschilabis Aue |
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.,
Heilbr. 1875, illustriert von Führich), die die Aufopferung eines Mädchens für ihren aussätzigen Herrn rührend erzählt, ist die (jedenfalls lat.) Quelle unbekannt.
Hartmann hat die Sage auf seine eigenen Lehnsherren übertragen. Sein reifstes Werk
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0387,
von Banubis Baobab |
Öffnen |
Schutzvögten und Lehnsherren (Bamberger Hochstift) allmählich hob und im 14. Jahrh, unter Abt Konrad III. von Redwitz zur Blüte gelangte. Durch den 1529 gewählten Abt Alexander von Rotenhan wurde die Bibliothek und eine gelehrte Schule begründet. Nach
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0226,
Böhmen (Geschichte) |
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Lehnsherrlichkeit anzuerkennen. Seine Vorliebe für das Deutschtum und Christentum rief eine slaw.-heidn. Verschwörung hervor, als deren Opfer er 936 fiel. Aber auch sein Bruder Boleslaw I. (s. d.), der im Innern den Adel beugte, mußte endlich 950
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Dändlikerbis Dandy |
Öffnen |
von dessen
Lehnsherrlichkeit blieb nur Venedigs nmfangrcicker
Anteil an dem eroberten Gebiet: Nikopolis, Heraklea,
Nitomcdia, Rodosto, Gallipoli, ein ^nartier von
Konstantinopel, die Küste von Morea (s. Romania)
und zahlreiche Inseln von der Adria
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0767,
Dänemark (Geschichte) |
Öffnen |
und die Reichseinheit wiederherstellte. Während der letzten Bürgerkriege war von den streitenden Prätendenten Kaiser Friedrich Barbarossa als Schiedsrichter und oberster Lehnsherr über D. anerkannt worden, und auch Waldemar mußte ihm noch die Huldigung leisten
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0151,
Englische Verfassung |
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zusammen bilden heute das Parlament.
Ⅲ. Finanz- und Steuerwesen. Die Finanzen des Staates sind zur Zeit der normann. Eroberung identisch mit den Finanzen des Königs. Als oberster Lehnsherr bezieht er die regelmäßigen Gefälle und die Einnahmen seiner
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Erbunwürdigkeitbis Erbverzicht |
Öffnen |
der Bestätigung seitens des
oder der Lehnsherren. In älterer Zeit bediente man
sich der Form der Vergabung von Todes wegen.
Gleichzeitig pflegten die beiderseitigen Untertbanen
den Vertragschließenden zu huldigen- diese nahmen
die Titel
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0656,
von Fellowbis Felonie |
Öffnen |
oder Schwester. An dem Lehnsherrn wird die F. mit Verlust der Lehnsherrlichkeit, bei dem Vasallen mit dem des Lehns bestraft. Die F. wirkt regelmäßig nur gegen den Vasallen und seine Descendenz, nicht gegen die Agnaten. Der Vasall verliert sein Recht auch
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0085,
Frankreich (Geschichte 987-1328) |
Öffnen |
danken, daß sie sich nicht gegen ihn verbanden. Und dennoch erhielten sich während dieser Ohnmacht des Königtums Keime zu künftiger Stärke. Der König ist oberster Lehnsherr, Wächter über die Lehnsordnung, die alle staatlichen Verhältnisse regelt
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Gedankenstrichbis Gedis-tschai |
Öffnen |
, der bedingt Beliehene hieß Gedingsmann, der Lehnsherr, der die Belehnung mit G. erteilt hatte, Gedingsherr.
Gedinghäuer, s. Bergmann.
Gedis-tschai (auch Sarabat, der Hermus der Alten), Fluß in Kleinasien, entspringt 15 km
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Heerrauchbis Heerwesen Europas |
Öffnen |
tiefer als sein Lehnsherr.
Deshalb spaltete sich die Stufe der Fürsten, indem
die weltlichen vielfach von den geistlichen Lehn tru-
gen. Nach dem Sachsen- und Schwabenspiegel gab
es im 12. Jahrh. 7 H.: den 1. H. hatte der König,
den 2. H
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0116,
Hessen (Großherzogtum) |
Öffnen |
. oder der Friedsame (1413
-58), der Ziegenhain und Nidda erwarb und die
Vogtei über Korvei und die Lehnsherrlichkeit über
Waldeck erhielt. Von seinen vier Söhnen teilten
sich Ludwig und Heinrich III. in das väterliche
Erbe. Ludwig II. oder der Freimütige
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0275,
Hohenzollern (Bergschloß) |
Öffnen |
. bestehend, bildete den nördl. Teil des 'Gesamt-
gebietes, das Unterland am westl. Abhang der Alb,
und umfaßte 372,i ^Kin. Infolge des Friedens zu
Lunöville (1801) verlor es die lehnsherrlichen Rechte
in den lüttichschen Herrschaften und wurde dafür
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Höhnelbis Hoi-Hau |
Öffnen |
.
Der Hauptstamm Hohnstein-Klettenberg erlosch 1593
mit dem Grafen Ernst VII.; um feinen Nachlaß er-
hoben Herzog Julius von Braunschweig, der Bischof
von Halberstadt, als Lehnsherr und die Grafen
Christoph von Stolberg und Günther von Schwarz-
burg, welche
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0690,
Irland (Geschichte) |
Öffnen |
Stammgebiete geteilt war. Ein Oberkönig übte eine beschränkte Lehnsherrlichkeit über das Ganze. Häufige Kriege hielten die Eingeborenen in großer Verwilderung und machten sie gegen ausländische Eroberer schwach. Dermod, Fürst von Leinster, hatte O'Rourke
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0927,
von Johann Georg II. (Fürst v. Anh.-Dessau)bis Johann Cicero (Kurfürst v. Brandenb.) |
Öffnen |
der
Nierziese ohne größere Schwierigkeiten bewilligten.
In der Politik begnügte er sich lieber mit kleinem
Gewinn, statt viel zu wagen. Er entsagte der noch
1479 anerkannten Lehnsherrlichkeit Brandenburgs
über Pommern gegen ein Bündnis und Zusiche
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0219,
von Kasinbubis Kaskadengebirge |
Öffnen |
IV. entsagte
zu Gunsten K.s seiner Lehnsherrlichkeit über Ma-
sowien, während K. an ihn seine Rechte auf Iaucr
und Schweidnitz abtrat, dessen Herzog Volko seine
Nichte, Anna von Iauer, dem Kaiser Karl IV. zur
Gemahlin gegeben, 1353. Im 1.1365
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0034,
von Lehnhausbis Lehnsfolge |
Öffnen |
, Ehrlose, Exkommunizierte; relativ unfähig körperlich Behinderte, wie Frauen und Kranke; rechtlich nicht waffenfähige (nicht zum Heerschild gehörende) Personen (Geistliche, Städter, Bauern, jurist. Personen). Der Lehnsherr kann über die relative
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0875,
Papst |
Öffnen |
. Universal-
monarchie seiner Verwirklichung am nächsten brachte.
Die Besitzungen der röm. Kirche in Italien wurden
durch ihn beträchtlich erweitert und namentlich von
der kaiserl. Lehnsherrlichkeit befreit. Johann von
England wurde von ihm
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0198,
von Plauenscher Grundbis Plautus |
Öffnen |
13. Jahrh,
unter der Lehnsherrschaft der Grafen von Ever-
stein. Zuerst 1327, endgültig 1367 trat die Stadt
mit der Herrschaft P. ("Vogtland") unter böhm.
Lehnsherrlichkeit, kam aber 1466 mit der Einnahme
durch Albrecht den Beherzten unter sächs
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0262,
von Pommersche Centralbahnbis Pommersche Gans |
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bestätigt, wogegen dieser wieder auf die Lehnsherrlichkeit über P. verzichtete. 1529 erhielt P. durch den Vergleich zu Grimnitz mit Brandenburg abermals die Reichsunmittelbarkeit bestätigt, ebenso wie Brandenburg sein Erbfolgerecht. 1532 vorläufig und 1541
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0452,
von Privy Councilbis Probiergewicht |
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( Judicial Committee of the P. C. ), dem die richterlichen Geschäfte obliegen. Der König als
oberster Lehnsherr hatte die höchste Gerichtsbarkeit im Lande; dieselbe wurde in Bezug auf einzelne Gebiete an die
ordentlichen Gerichtshöfe delegiert: an
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0011,
von Rugendasbis Rugier |
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Fürsten führten die Regierung unter dän. Lehnsherrlichkeit. Nach dem Tode Witzlafs Ⅲ. wurde die Insel 1325 mit Pommern vereinigt und kam 1648 an Schweden, wurde 1715 von Preußen und Dänen besetzt, kam aber im Stockholmer Frieden 1720 wieder an Schweden
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0507,
Schleswig-Holstein |
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., seit 1448 auf dem dän. Throne saß und als solcher Lehnsherr über Schleswig war. Auf einer Versammlung zu Ripen wußte dieser den sog. Landrat, der aus den höchsten Hof- und Landesbeamten, Geistlichen und Rittern bestand, für sich zu gewinnen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0601,
Schottland |
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entrichtenden Grundrente. Diese "Feu" stellt sich als eine Art beständiger und bedingungsloser Erbpacht dar. Solange der Lehnsmann (Feodar) oder seine Angehörigen den Grundzins regelmäßig entrichten, hat der Lehnsherr (Landlord) kein Recht, ihn an dem
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Schönborn (Friedrich, Graf)bis Schönburg |
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Österreichs dem Hause S. gewährte Unterstützung 1776 sogar zu feindlichen Schritten gegen Sachsen. Im Teschener Frieden überließ Böhmen seine lehnsherrlichen Rechte über die drei schönburgischen Herrschaften an den Kurfürsten von Pfalzbayern, der sie an
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0120,
von Muta-Nzigebis Mutter (künstliche) |
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ist, oder, wo das Obereigentum oder das Untereigentum mit einem Amt oder einer Würde verbunden ist, zufolge eines Personenwechsels im Amt oder der Würde ein neuer Lehnsherr oder ein neuer Vasall eintritt. Versäumnis der Mutung binnen Jahr und Tag ist ein
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