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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0393,
Ersatzwesen |
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Rekrutierungsstammrolle ent-
bunden. Die Anmeldung hat bei der Ortsbchörde
desjenigen Ortes zu erfolgen, in welchem der Wehr-
pflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Besitzt
er einen solchen im Reich nicht, so ist die Anmeldung
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3% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0311,
Steuern (Allgemeines, Steuerpolitik) |
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Personen, als objektive, indem sie alle pflichtigen Gegenstände erfaßt. Steuerfreiheiten (Exemtionen, Steuerprivilegien) widersprechen dem herrschenden Gerechtigkeitsgefühl. Früher vielfach von privilegierten Ständen nicht allein für ihren Grundbesitz
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3% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0313,
Steuern (Veranlagung und Erhebung) |
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Nachforschung, Grundbücher, Meldezwang des Pflichtigen zur Aufstellung von Steuerlisten führen, ebenso bei vielen indirekten Verbrauchssteuern, bei welchen äußere Thatsachen und gewerbepolizeiliche Listen die Ermittelung erleichtern. Bei Zöllen und Accisen
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3% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0102,
von Unterführungbis Unterhaltspflicht |
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Stande des Empfängers und den Mitteln oder dem Erwerb des Pflichtigen richtet (Bürgerl. Gesetzb. §. 1610), soll der Pflichtige, wenn der Unterhaltberechtigte sich gegen ihn so betragen hat, daß dieser zur Enterbung berechtigt wäre, oder wenn
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0981,
von Gebührenäquivalentbis Geburt |
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der Kostenverschiedenheit der Leistungen, sondern nach der Zahlungsfähigkeit der Pflichtigen abgestuft; dann wird den letztern häufig gar kein Vorteil zugewendet, oder es steht letzterer zur Gebühr in keinem dem Begriff der letztern entsprechenden Verhältnis. Die G
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0312,
Steuern (Steuersysteme) |
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den Pflichtigen richtig erfassen. Viele S. werden in der Absicht aufgelegt, daß dieselben vom Zahler auf eine dritte Person übergewälzt werden (durch Abzug von Zahlungen, Erhöhung des Kaufpreises). Nicht immer sind solche Überwälzungen möglich, auch
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0221,
Einkommensteuer (allgemeine Grundsätze) |
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standen von jeher zwei Forderungen einander gegenüber, nach welchen die Steuern für den Pflichtigen zu bemessen und somit die gesamte Steuerlast auf alle Staatsangehörigen zu verteilen seien. Nach der einen soll die Steuer dem Grundsatz entsprechen
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0226,
Einkommensteuer (das preußische Einkommensteuergesetz vom 24. Juni 1891) |
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. Die unbedingte Deklarationspflicht auf kleinere Einkommen unter 3000 Mk. auszudehnen, erschien weder als erforderlich noch als zweckmäßig. Ersteres nicht, weil die Einkommensverhältnisse solcher Pflichtigen, mit Ausnahme der Bezüge aus Kapitalvermögen
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0892,
Bestattung (der Toten) |
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; nur kann der Pflichtige die Kosten aus dem Nachlaß des Verstorbenen entnehmen, oder wenn ein anderer Erbe ist, von diesem, der auch sonst der Verpflichtete ist, Erstattung fordern. War der Verstorbene getötet, so ist der Urheber der Tötung auch zum
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0380,
von Frondienstebis Fronleichnamsspiele |
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der-
selben Herrschaft Verpflichteten zu leistenden, gab es
walzende oder N ei hen fronen, bei denen ein
Wechsel nnter den Pflichtigen Besitzern nach einer
bestimmten Reihenfolge stattfand. Vielfach hatten
die Dienenden Anspruch auf Beköstigung
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Landstingbis Landsturm |
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nach dem
Gesetz vom 1). Febr. 1888 der L. aus allen Wehr-
pflichtigen vom vollendeten 17. bis zum vollendeten
45. Lebensjahre, die weder dem Heere noch der Ma-
rine angehören. Er wird in zwei Aufgebote einge-
teilt. Zum L. 1. Aufgebots gehören
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0316,
von Postassistentenbis Postelberg |
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zum Protest" versehen sein und
wird alsdann zum Protest gegeben; hat der Auf-
traggeber keine Bestimmung getroffen, so wird der
P. 7 Tage lang zur Einlösung des Geldbetrags bei
der Postanstalt aufbewahrt und dem Zahlungs-
pflichtigen nochmals zur
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Reallexikonbis Realschulen |
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, so kann ermittelt werden, welchen jährlichen Ertragswert der Grund und Boden nach Abzug der Last für den Besitzer noch hat und hiernach die wirkliche Teilung des Grundstückes erfolgen. Indes wird dies Verfahren im allgemeinen, weil es den Pflichtigen
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0468,
von Gemeingebrauchbis Genée (Ottilie) |
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Staatsbeamten,
Kof-, Militärbeamten und Kirchendienern zugesichert.
Diese können von ihrem Diensteinkommen, einschließ-
lich der Ruhe- und Wartegehälter, uur so weit zu
Kommunalabgaben herangezogen werden, als diese
von allen Pflichtigen nach Maßgabe
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0911,
Schaffhausen |
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der Pflichtige zu haften. Wegen Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den gesetzlich bestimmten Fällen verlangt werden (§. 253). Hat beim Entstehen der Schadens auch ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Grundgerechtigkeitenbis Grundkux |
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besteht diese Steuer nur noch bei wenigen ältern Grundgefällen, und zwar wird sie in Form eines Steuerbeitrags den Besitzern der pflichtigen Grundstücke an der Grundsteuer abgerechnet.
Grundgerechtigkeiten, die den Grundlasten entsprechenden
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0155,
Krankenkassen (Krankenversicherungsgesetz vom 15. Juni 1883) |
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in jeder Gemeinde, so daß jedem Pflichtigen auch die Möglichkeit gegeben ist, sich zu versichern. Arbeiter, welche nicht versicherungspflichtig sind, sowie Dienstboten sind berechtigt, in die Gemeindekrankenkasse einzutreten. Mehrere Gemeinden können
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0712,
von Rekadenzbis Rekollekten |
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wurden früher oft von Pflichtigen als Form der Anerkennung bestehender Rechtsverhältnisse entrichtet; Rekognitionsgelder heißen hier und da die alljährlich von Gewerbtreibenden und Verkäufern gezahlten Steuerabfindungen.
Rekognoszieren (lat
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2% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0061,
von Arbeiterwohnungenbis Arbeitsschulen |
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Erfolge zu verzeichnen. Die Frage des Handarbeitsunterrichts für die männliche Jugend beschäftigt immer weitere Kreise. In Frankreich ist dieser Unterricht durch Erlaß des Unterrichtsministers vom 28. März 1882 allgemein und pflichtig in sämtlichen
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2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0882,
Deich |
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. ohne Land, kein Land ohne D." Bei
außerordentlicher Gefahr müssen sämtliche Deich-
pflichtigen die Nothilfe leisten. Der Deichlast kann
sich kein Grundeigentümer ohne Aufgabe des Pflich-
tigen Grundstücks entziehen: "Wer nicht will dei-
chen, der muh
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Unfallverhütungbis Unfallverhütungsvorschriften |
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64
Unfallverhütung – Unfallverhütungsvorschriften
pflichtigen Gewerbe erfolgten Unfälle bezieht. Eine wertvolle Ausbeute liefern schon jetzt die «Rechnungsergebnisse der Berufsgenossenschaften», die in den «Amtlichen Nachrichten des
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Unterharmersbachbis Unternehmer |
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. Gesetzbuch hat der Verpflichtete die Wahl, nach Deutschem (§. 1612) wird der Unterhalt regelmäßig durch Geldrente gewährt.
Für die Vergangenheit kann Unterhalt nur gefordert werden, wenn der Pflichtige im Verzuge war oder der Anspruch rechtshängig
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0050,
von Abominabelbis About |
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der Steuer
in Frankreich ist A. s. v. w. Steuerabfindung, bei welche r der Pflichtige eine Pauschalsumme statt der
mit zu großen Kosten oder Beschwerlichkeiten genau zu bemessenden Steuer entrichtet
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0240,
von Börsenschwindelbis Börsensteuer |
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Papiere sich anknüpfenden Geschäft und zwar hier in der Regel in festen, seltener in abgestuften Sätzen erhoben wird. Als Erhebungsform dient die Stempelung, meist die Stempelmarke, welche der Pflichtige bei Meidung von Strafen aufzukleben und zu
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0330,
von Branntweinbrennereibis Branntweinsteuer |
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Deklaration der Pflichtigen zu eingehenden, oft lästigen Vorschriften über Zeit, Dauer und Umfang des Maischens. Wenn auch die für den Fiskus einfachere Kontrolle nicht so weit geht wie bei andern Methoden, so erstreckt sie sich doch meist über den ganzen
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0386,
Einkommensteuer |
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von der Wirklichkeit abweichen, je mehr es an sichern Thatsachen zur Schätzung und Kontrolle fehlt. Verläßt man sich dagegen auf das meist unkontrollierbare Bekenntnis (Deklaration, Fassion, Selbsteinschätzung) der Pflichtigen, so setzt man
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0967,
von Gebauerbis Gebesee |
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auf die einzelnen Pflichtigen verteilt (Ertrag 1885: 45 Mill. Frank). Die Sätze dieses Tarifs sind verschiedene je nach der Größe der Ortschaft (sechs Klassen) und des Hauses, nach der Art und Zahl der Öffnungen (Fenster, Thüren) und nach dem Stockwerk
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0869,
von Grundsteuerkatasterbis Grundstück |
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auf die Selbsteinschätzung des Pflichtigen verlassen, welche lediglich nach solchen sachlichen Merkmalen kontrolliert werden könnte, welche heute als Grundlagen zur Bemessung der G. dienen. Auch würde eine solche Änderung in mehreren Ländern (z. B
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0872,
von Grundwertbis Grüneisen |
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und von jedem Besitzer eines verpflichteten Grundstücks als solchem (Zinsmann) an den Zinsherrn zu entrichten sind. Der Grundzins kann auf einem Gut lasten, an welchem dem Pflichtigen ein vererbliches Eigentum zusteht (Zinsgut, Gülthof), er heißt dann Erbzins
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0069,
von Handauflegungbis Handel |
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mit der Hand und zu Fuß geleistet werden. Der Pflichtige oder sein Vertreter hat das nötige Werkzeug, z. B. zum Wegbau u. dgl., mitzubringen.
Handdruck, die ursprüngliche Art, mit hölzernen oder metallenen Formen Papier, Zeug, Leder etc
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0257,
von Heberollenbis Hebräerbrief |
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Steuererhebungslisten, in welchen die von jedem Pflichtigen zu entrichtende Summe verzeichnet ist.
Hébert (spr. ebähr), 1) Jacques René, einer der berüchtigtsten Schreckensmänner der französischen Revolution, geb. 1755 zu Alençon, kam jung nach Paris, wo
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Heerbannbis Heeren |
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Karls d. Gr. nötigen Regelung des Heerbannes wurde derselbe nach dem Rang der Pflichtigen in sieben Klassen oder sogen. Heerschilde (s. d.) geteilt. Die Feldzüge, welche mit Hilfe des Heerbannes ausgekämpft wurden, hießen Heerfahrten, die Teilnahme
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0275,
von Heerenveenbis Heerwurm |
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.
Heerschau, s. v. w. Parade (s. d.).
Heerschild, ursprünglich Unterabteilung des Heerbannes (s. d.). Nach dem Rang der Pflichtigen teilte man nämlich schon zur Zeit Karls d. Gr. das Aufgebot derselben in folgende sieben Abteilungen oder Heerschilde
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0635,
Lehramtsprüfungen |
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das Seminar liegt, dem Direktor und den ordentlichen Lehrern des Seminars, welch letztere als Examinatoren fungieren. Die Prüfung ist eine schriftliche, mündliche und praktische (Lehrprobe) und erstreckt sich über sämtliche pflichtige Gegenstände des
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0524,
von Quittungsbogenbis Quoy et Gai. |
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.
Quittungssteuer, die für Ausstellung von Quittungen gezahlte Verkehrssteuer (s. d.), welche auf dem Weg der Stempelung, insbesondere durch Stempelmarken (daher auch Quittungsstempel), die der Pflichtige kauft, aufklebt und kassiert, erhoben wird. Der Eingang der Q
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0685,
von Reichsministerienbis Reichsschulden |
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. Lebensjahr vollenden, das zweite Aufgebot die Pflichtigen von ebendiesem Zeitpunkt an bis zum Ablauf der Landsturmpflicht.
Reichsministerĭen, in Österreich-Ungarn die mit der Verwaltung der beiden Reichshälften (Österreich und Ungarn) gemeinsamen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0734,
von Reorganisierenbis Repnin |
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der pflichtigen Objekte nicht bekannt ist und unberechenbaren Schwankungen unterliegt, oder auch, weil die Veränderungen des Steuerfußes nachteilig wirken würden. Hier sind die Quotitätssteuern, d. h. diejenigen am Platz, bei welchen zunächst
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0310,
von Steuerbordbis Steuern |
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werden m Simpla ausgeschrieben und erhoben.
Steuerkontingent, der bestimmte von einer Gesamtheit von Pflichtigen und auf die letztern zu verteilende Steuerbetrag, s. Kontingentierung der Steuern.
Steuerkredit, s. Steuern, S. 313, vgl. auch Zölle
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0990,
von Umgeltbis Umlauf |
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Bemessung und Veranlagung (Umlegung, Repartierung, Verteilung einer gegebenen Summe auf die Pflichtigen) Gemeinde- und Kreissteuern im Gegensatz zu Staatssteuern genannt.
Umlageverfahren, im Versicherungswesen (Gegenseitigkeitsversicherung
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0024,
von Akkabis Akklimatisation |
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aller zu Fronarbeiten Pflichtigen von 16-60 Jahren beruht. Danach hatte das ganze Liwa im J. 1887, abgesehen von Beamten und Soldaten, 153,740 Einw. Die größten Städte sind folgende: Akka 9800 Einw. (8000 Mohammedaner, der Rest Christen verschiedener
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0223,
Einkommensteuer (die preußische Besteuerung) |
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mehr an Bedeutung gewonnen hat.
Die indirekten Steuern belasten die Pflichtigen gerade nicht nach Maßgabe der Steuerfähigkeit. Eine große Zahl von Gegenständen zu erfassen, ist steuertechnisch nicht von Vorteil. Man begnügt sich deshalb auch
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0224,
Einkommensteuer (die preußische Besteuerung seit 1811) |
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Übergang zu einer Besteuerung nach der wirklichen Leistungsfähigkeit der Pflichtigen zu betrachten. Eine weitere Verbesserung besteht darin, daß Einkommensstufen gebildet werden, in welche die Staatsangehörigen nach ihren irgendwie ermittelten
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0225,
Einkommensteuer (Reformen in Preußen seit 1873) |
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211
Einkommensteuer (Reformen in Preußen seit 1873)
mit steigendem Einkommen immer mehr erniedrigte, für ein Einkommen von 720,000 Thlr. auf 1 Proz. 2c. Die Einkommensbemessung erfolgte nicht durch die Pflichtigen, sondern durch Einschätzung
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0278,
von Erblichkeitbis Erbschaftssteuer |
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Pflichtigen in der Regel weniger lästig und für die Steuer-
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0470,
Höhere Lehranstalten (Reform in Bayern) |
Öffnen |
2. 2 2! 2 8! 8
Gymnasial«
klaffen
ljlljlIl!lV
2! 2^
8
2 2 2
Zu.
fammen
16
26
73
36
8
3t
9
18
243
Zusammen: 25^ 26 ^27^ 28 >28'M. 28l 2s>
Zu diesen Pflichtigen Lehrstunden treten dann noch freie
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0998,
Wildschaden (Ersatzpflicht für W.) |
Öffnen |
gesetzlich zugelassen wäre, versagen zu müssen, weil sich der Rechtsgrund der Ersatzpfl'icht nicht finden lasse, und es bei der Gestaltung der preußischen Landesgrenzen auch schwierig sei, die Person des Pflichtigen festzustellen. Hielt man es 1850
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0044,
von Abführmusbis Abgar |
Öffnen |
. Die öffentlichen A. können auf persönlicher Verpflichtung beruhen, auch wenn sie vom Grundbesitzer zu zahlen sind, oder sie sind vom Grundstück oder vom nutzbaren Recht zu zahlen. Hier ist der Pflichtige derjenige, welcher die Nutzung hat: der Eigentümer
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Abmarkungbis Abnahme (rechtlich) |
Öffnen |
ohne Nachteil weigern, die ihm am rechten Ort und zu rechter Zeit angebotene Leistung, wenn dieselbe der Verpflichtung entspricht, dem Pflichtigen abzunehmen. Der Gläubiger, welcher die bereits angebotene Leistung nicht annimmt, kommt dadurch
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0334,
von Balkenrechtbis Ballade |
Öffnen |
einen Balken zu legen, auf welchem ein Teil des eigenen Gebäudes ruht. Nach Gemeinem Recht hat der Pflichtige, wenn nicht etwas anderes ausgemacht ist, in welchem Fall von einer servitus oneris ferendi gesprochen wird, die tragende Mauer nicht zu
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0508,
von Bauerbachbis Bauernemancipation |
Öffnen |
. März) 1861 vollzogen worden ist. Nicht weniger als 23 Mill. Leibeigene erhielten hierdurch ihre persönliche Freiheit, wenn sie auch noch während einer Übergangszeit in einer zeitweiligen Pflichtigkeit verblieben. Binnen 2 Jahren sollten
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0102,
von Chaptalisierenbis Charâdsch |
Öffnen |
-
tät bis an den Tod, als Charadschi-Ras, d. i.
Kopfsteuer, auferlegt war. Obwohl der C., dessen
Erhebung der islamit. Staat trotz der geringen
Einträglichkeit als religiöse Pflicht betrachtete, durch-
aus nickt drückend für die Pflichtigen
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0710,
von Damastbis Damasus |
Öffnen |
, hob durch viele Eroberungs-
züge D. auf den höchsten Gipfel polit. Größe. Doch
schon sein Sohn Benhadad III. wurde Israel tribut-
pflichtig. Eine nochmalige Erhebung um 800 v. Chr.
hatte den völligen Untergang des damascenischen
Reichs zur Folge
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0890,
von Deklamatorbis Deklaration |
Öffnen |
versteht man im zoll- und kontroll-
pflichtigen Warenverkehr unter D. die bei
der Zollbehörde sei es mündlich oder schriftlich zu
bewirkende Anmeldung der Waren behufs ihrer
zollamtlichen Abfertigung, und nennt denjenigen,
derdiefe Anmeldung bewirkt
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0773,
Eid (juristisch) |
Öffnen |
771
Eid (juristisch)
oder Wahrnehmungen des Schwurpflichtigen der
E. regelmäßig dahin zu leisten, daß die bezügliche
Thatsache wahr oder nicht wahr sei; nur wenn die
Thatsache vom Gegner behauptet und dem Schwur-
pflichtigen nach den
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0889,
Eisenbahnsubvention |
Öffnen |
zu entrichten haben. Von ihrem Ein-
kommen sind die Eisenbahnen nach dem sog. "Not-
kommunalsteuergesetz" vom 27. Juli 1885, an dessen
Stelle 1. April 1895 das Kommunalabgabengesetz
vom 14. Juli 1893 tritt, den Gemeinden abgabe-
pflichtig, mag
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0284,
Freizeichen |
Öffnen |
Mit-
glied emer andern Krankenkasse wird. In der Un-
fallversicherung kann auf dein Gebiet des indu-
striellen Unfallversicherungsgesetzes eine F. V. für
Betriebsunternehmer und andere nicht Versicherungs-
pflichtige Perfonen
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0381,
von Fronrezeßbis Fronto |
Öffnen |
jenem
und den Pflichtigen abgeschlossene Vertrag.
I'rons (lat., "Laub"), die flach blattartigen oder
bandartigen Stämme mancher Lebermoose, der
frondosen Lebermoose (s.d.). Auch bei den flächen-
formig ausgebreiteten Flechten, bei den
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0644,
von Gefahrenzifferbis Gefangenenbefreiung |
Öffnen |
Steuern gebraucht (Stempelgefäll, Zoll-
gefäll u. s. w.). Grundherrliche G., die von steuer-
pflichtigen Personen bezogen werden, sind in einigen
Staateil (Baden, Bayern) auch zum Gegenstand
einer besondern, neben der Grundsteuer stehenden
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0747,
von Gemeindeschuldenbis Gemeindesteuern |
Öffnen |
Mißhräucke erzeugen, und es scheint daber
am rätlicksten, daß der ^taat den Gemeinden nur
gewisse Arten von Steuern gleichsam zur Auswahl
stellt, und sür die Belastung der Pflichtigen durch
diese wie auch durch Zuschläge zu den Staatssteuern
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0755,
von Gemeinnützigbis Gemeinschaft |
Öffnen |
dili
datiert von 1710. Von 1760 bis 1849 wurden
1350577 Acres, teils Gemeindeweiden, teils weide-
pflichtiges Privateigentum, von der Weide befreit.
In den fkand inavifchen Ländern begannen die
G. unter Durchführung von Verkoppelüngen auch
schon
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0987,
Gewerbesteuer |
Öffnen |
entweder Orts-, oder
Gattnngs- oder Vetriebsumfangsllassen. Weiter
kann man auch die Gewerbesteuerhauptsummcn sür
bestimmte Gebiete und Gewerbegruppen feststellen
und die Unterverteilung aus die einzelnen Steuer- >
Pflichtigen diesen selbst
|
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0238,
Graf (Arturo) |
Öffnen |
Ernennung damals überwiegend von dem
Könige abhing, einzuschränken. Zu den Bistümern
gehörten bedeutende, wenn auch nicht immer zu-
sammenhängende, mit Pflichtigen Hintersassen be-
setzte Güter. Wenn nun die Bischöfe mit der Graf-
schaft auch
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0939,
von Heemskerk (Jan)bis Heerbann |
Öffnen |
das Auf-
gebot fowie das dazu aufgebotene Heer felbst. Ur-
sprünglich waren alle Freien pflichtig, aber bei der
Ausdehnung des Reichs konnten immer nur die
Mannschaften der dem Kriegsfchauplatz nächst-
gelegenen Teile aufgeboten werden und aus den
ferner
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0083,
von Hermupolisbis Hero |
Öffnen |
. - latinischen
Bunde bei. Erst nachdem Anagnia, der Hauptort
der H., und die meisten kleinern Gemeinden an dem
zweiten Samniterkriege gegen Rom teilgenommen
hatten, wurden sie 306 v. Chr. zu steuer- und dienst-
pflichtigen Unterthanen gemacht
|
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0372,
von Kirchenstrafenbis Kirchenverfassung |
Öffnen |
, die Leistungsfähigkeit der Pflichtigen versagt werden kann. Ein erheblicher Gebrauch scheint in der kath. Kirche von diesen Vorschriften nicht gemacht zu werden; außerhalb Preußens, z. B. in Sachsen, werden K. von der kath. Kirche in nicht unbeträchtlichem
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0045,
von Leibregimenterbis Leibrentenvertrag |
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) oder auf Lebenszeit des Pflichtigen oder eines Dritten, berechtigt ist. Das Deutsche Bürgerl. Gesetzbuch (Reichstagsvorlage §. 746) versteht unter L. nicht bloß die durch Vertrag oder letztwillige Verfügung, sondern auch die aus andern
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0046,
von Leibrockbis Leicester (Stadt) |
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Geschäft, für den die Leibrente Stipulierenden beim Mangel einer bestellten Sicherheit auch wegen der vorausgesetzten fortdauernden Zahlungsfähigkeit des Pflichtigen. Deshalb pflegen solche L. mit Leibrentenanstalten des Staates, einer Gemeinde
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0063,
Leipzig (Stadt) |
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000 M. eingegangen, davon entfielen auf freiwillige Mitglieder 716 000 M., auf versicherungspflichtige Mitglieder dagegen 15 953 000 M., so daß das von den Arbeitgebern aus eigenen Mitteln zu zahlende Drittel der Beiträge der Pflichtigen Mitglieder
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0666,
Ortskrankenkassen |
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, welche durch einen
nach denUnfallversicherungsgefetzen entschädigungs-
pflichtigen Betriebsunfall veranlaßt sind, ist das
Krankengeld auf mindestens zwei Drittel des seiner
Berechnung zu Grunde gelegten Arbeitslohnes zu
bemessen und soweit
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0576,
von Quotitätssteuernbis Raab (Komitat und Stadt) |
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verteilt wird, son-
dern die jeden einzelnen Pflichtigen mit einem nach
seinen Einkommens-, Besitz- oder sonstigen Verhält-
nissen besonders bestimmten Betrage treffen. So
sind z. V. in Preußcu die Grundsteuer und ebenfo
auch die durch das Gesetz
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Salman und Moroltbis Salmon |
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Salman und Morolt - Salmon
gewichten, keinerlei assyr. Dokumente hinterlassen
sind. Nach der Bibel hat er den König Hosea tribut-
pflichtig gemacht und ihn, als er sich mit dem König
von Ägypten verbündete, in Samarien belagert
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0378,
von Schafkamelbis Schakal |
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, in der pers. Sprache der allgemeinste
Name für den Beherrscher eines Landes, sowohl für
den unabhängigen Souverän als für den lehns-
pflichtigen Vasallen. Als Titel des Königs von
Persien und des Sultans wird aber jetzt die zu-
sammengesetzte Form
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0530,
von Schlüterbis Schmalkalden |
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muß über die im Tarif unter 4 genannten stempel-
pflichtigen Kauf- und sonstigen Anschaffungsgcfchäfte
der zur Entrichtung der Abgabe zunächst Verpflich-
tete (ß. 9) über das abgabepflichtige Gefchäft einen
S. ausstellen, welcher den Namen und den
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Vermieterbis Vermont |
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, die nach dem Grundvermögen des Pflichtigen bemessen wird, ohne dasselbe angreifen zu sollen. Eine solche Steuer trifft also nur das Einkommen, das aus Grund- oder Kapitalbesitz fließt oder in der unmittelbaren Benutzung von Gebrauchsgütern besteht
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0197,
Böhmen |
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Böhmen
Lehrerinnen. Die Zahl der scbulbesuchenden Kinder
betrug (1893) 1000 704 (d. i. 98,4 Proz. der schul-
pflichtigen Kinder) gegen 1875: 787 419 Kinder
<88,3 Proz.). B. besitzt ferner höhere landwirtschaft-
liche
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0343,
Dresden |
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, der Wert des städtischen Grundbesitzes
39 Mill. M. Unter der Verwaltung der Stadt stehen
gegen 4l>0 Stiftnngen mit einem Vermögen von
26,500 Mill. M. Neben 151436 einkommensteuer-
pflichtigen Personen gab es 1895: 5913 steuerfreie
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0416,
von Fiorellibis Fischerei |
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. Für die Berech-
nung des Durchschuittsertrags sollten die Bilanzen
der drei letzten Jahre maßgebend sein. Die steuer-
pflichtigen Firmen sollten die Stufe, in die sie ge-
hören, selbst angeben (also Selbsideklaration). Der
Entwurf ist nicht zur Annahme
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0433,
Frankreich |
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. und Algerien 67262 öffentliche
und 13613 private Volksschulen, die von 4281183
und 1275287 Schülern, d.h. 87,9Proz. aller Schul-
pflichtigen besucht wurden. Die Zahl der Lehrkräfte
an den öffentlichen Primärschulen betrug 102506.
Die 87
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0539,
Handlungsgehilfe |
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verhindert ist (z. B. militä'r. Übung).
Ferner sind die H. der reichsrcchtlichen Arbeiter-
fürsorge teilhaftig. Sie sind krankenversicherungs-
pflichtig unter der Voraussetzung, daß ihr gesetz-
mäßiger Anspruch auf Fortbczug des Gehalts wäh
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Verein zum Schutze der deutschen Goldwährungbis Vermont |
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durck den Registersteuerinfpektor mit Unterstützung
z des Vorstandes der Gemeinde, in der sich der Steuer-
pflichtige bei Beginn der Steuerpflicht befindet.
Die Steuer beginnt erst mit einem Vermögen von
13000 Fl. und beträgt bei 13000 - 13999 Fl
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0519,
von Wartepflichtbis Wartha |
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Mitglieder endlich, pflichtige wie freiwillige, kann eine W. bezüglich der Mehrleistungen statutarisch vorgesehen werden; diese W. darf die Dauer von 6 Wochen nicht überschreiten (§. 26, Abs. 3). – Bei der Unfallversicherung spricht man von einer W
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0394,
von Klassensteuerbis Klastische Gesteine |
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Klassensteuer – Klastische Gesteine
Klassensteuer, auch wohl Rangsteuer genannt, eine direkte Steuer, die weder nach dem Einkommen der Pflichtigen, noch nach dem Ertrag bestimmter Vermögensobjekte oder Erwerbsquellen bemessen, sondern nur nach
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