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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0686,
von Mitchellbis Mithra |
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. Condominium), s. Eigentum.
Mitella (lat.), Tragbinde, ein drei- oder viereckiges Tuch zur Unterstützung des verletzten Arms.
Miterben (lat. Coheredes), die gleichzeitig zur Erbfolge in den Nachlaß eines Verstorbenen Berufenen (s. Erbfolge).
Mitesser
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51% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0941,
von Mitellabis Mithridates |
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939 Mitella – Mithridates
Mitella (lat.), in der Chirurgie die Tragbinde, ein dreieckiges oder viereckiges Tuch zur Unterstützung des verletzten
Arms.
Miterben sind diejenigen, welche zusammen
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0411,
von Vorarlberger Alpenbis Vorbehalt |
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kaufmännischen Gesellschaften, s. Praecipuum im Erbrecht, s. Gerade.
Vorausbestimmung, s. Prädestination.
Voraussetzung, s. Bedingung und Hypothese.
Vorausvermächtnis oder Prälegat, das einem unter mehrern Miterben zugewendete Vermächtnis
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Abfasenbis Abführen |
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der Ausgleichungspflicht (s. d.) und bei der Erbteilung (s. d.).
Bei der bäuerlichen Erbfolge wird A. genannt die Befriedigung der Miterben oder Mitberechtigten für die Ansprüche auf das Gut (Anerbengut), welches nur einem der Beteiligten ausschließlich zufällt
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0244,
von Erbswurstbis Erbunterthänigkeit |
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und gerichtliche,
besser behördliche E., je nachdem die Auseinander-
setzung unter den Miterben allein oder unter Mit-
wirkung einer Behörde oder Leitung des Verfahrens
durch die Behörde erfolgt. Diejenigen Rechte, welche
stets eine amtliche
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0610,
Höferecht |
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einem schon bestehenden Anerbenrecht nur eine neue Gestalt gegeben.
Das H. verfolgt den Zweck, ein Gut auf einen Miterben ungeteilt übergehen zu lassen, diesem die Übernahme des ungeteilten Gutes zu erleichtern und dadurch zur Erhaltung der Bauerngüter
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0722,
von Anuda-Inselbis Anwachsungsrecht |
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gebräuchlicher Begriff. Es wird damit ein entsprechender Vorgang zwischen Miterben oder Vermächtnisnehmern bezeichnet. Zwischen Miterben findet Anwachsung sowohl bei der Erbfolge auf Grund einer letztwilligen Verfügung als im Falle der gesetzlichen
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0257,
von Akkordionbis Akkumulatoren |
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), das Recht der zugleich mit andern zu einer Erbschaft oder zu einem Vermächtnis berufenen Erben oder Vermächtnisnehmer, den erledigten Anteil eines Mitberufenen zu erwerben. Wenn nämlich von mehreren Miterben (coheredes) einer nicht Erbe
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1016,
von Diskulpierenbis Dismembration |
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Erbrecht notwendig den Bauernstand vernichten. Bei diesem Rechtszustand wolle jeder Miterbe Land haben. Die natürliche Vermehrung der Bevölkerung führe daher zu einer Verkleinerung der Güter, die allmählich so klein würden, daß sie ihre Besitzer nicht mehr
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0042,
von Abfertigungsscheinbis Abgang |
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übrigen Miterben zur Befriedigung ihrer Erbansprüche zu gewähren hat; gleichbedeutend damit sind
die Benennungen: Ablobung , Auslobung ,
Auskehrung , bei miterbenden Töchtern auch
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Erbswurstbis Erbvertrag |
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auf Staatskosten errichtet, welche zuerst täglich 7000 kg, später bis 65,000 kg, im ganzen 4-5 Mill. kg E. lieferte.
Erbteilung, die unter Miterben stattfindende Auseinandersetzung und Teilung in Ansehung des vom Erblasser hinterlassenen Vermögens
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1% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0744,
von Mißfallenbis Mitgefangener |
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in die Gemeinschaft des Gnaden- und ewigen Erbes aufgenommen. Sind wir denn Kinder, so find wir auch Erben, nämlich GOttes
Erben, und Miterben Christi, Röm. 8, 17. Weiber sind Miterben des ewigen Lebens, i Petr. 3, 7. Heiden,
Miterben, Eph. 3, 6
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Universal-Baptistsbis Universalmonarchie |
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. Geheimmittel.
Universalen, Sekte, s. Universalisten.
Universalepiskopat, s. Bischof.
Universalerbe, derjenige, welchem das Recht der Erbfolge allein zusteht, im Gegensatz zu Miterben. Die Römer sagten dafür heres ex asse. Ob die Bezeichnung
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Entscheidungsgründebis Entwährung |
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Sachen, z. B. wenn zwei Miterben ein Haus so teilen, daß der eine das Haus gegen Geldentschädigung an den andern übernimmt und nun das Haus auf Grund eines gegen den Erblasser zustehenden Rechts von einem Dritten abgestritten wird. Hier muß der andre
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0611,
von Hoffbis Hoffinger |
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und des Anerben ist gewahrt. Der Anerbe ist nicht mehr alleiniger Erbe in den Grundbesitz, sondern nur ein vor seinen Miterben bevorzugter Miterbe, dem allerdings das Eigentum an dem Gut, nicht aber auch der Wert desselben ausschließlich zufällt. Seine
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0150,
von Ausgangszöllebis Ausgleichungsrechnung |
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.
Ausgleichungspflicht (Übertragung des Wortes Kollationspflicht), die Verpflichtung gewisser Miterben, sich mit Rücksicht auf dasjenige, was der einzelne Miterbe aus dem Vermögen des Erblassers bei dessen Lebzeiten vorweg erhalten hat, miteinander
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1% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0334,
von Erbebis Erben |
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GOttes, und also auch Erben des ewigen Lebens und der ewigen Herrlichkeit, welche ihnen GOtt von Anfang der
Welt bereitet, und Christus mit seinem Verdienst erworben. Miterben Christi, weil dieser sie als seine Brüder, seines ihm nach der Menschheit
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0554,
von Gullivers Reisenbis Gümbel |
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. Chr.), nachdem er 120 v. Chr. neben
seinen beiden Söhnen den illegitimen Sohn seines jüngsten Bruders, Jugurtha (s. d.), als Sohn und
Miterben angenommen hatte.
Gulwa , Strom in Australien, s. Murray .
Gulyas ( Gulasch
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0952,
Landwirtschaftlicher Kredit |
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950
Landwirtschaftlicher Kredit
Landwirtschaftlicher Kredit (Bodenkredit), nach dem Zweck der Kreditaufnahme entweder Besitzkredit oder Produktivkredit. Der erstere dient zum Erwerb von Grundbesitz oder zur Abfindung von Miterben und belastet
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Rechenpfennigebis Rechnungslegung |
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der Verwaltungsrechnungen erforderlich, die von Bevollmächtigten, Miterben und Miteigentümern, geschäftsführenden Gesellschaften, Vormündern, Konkursverwaltern und andern Administratoren fremder Vermögen abgelegt werden. Streitigkeiten über die Richtigkeit
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0031,
von Übergangsstilbis Überhitzer |
Öffnen |
) wegfällt, und der Übergangene neben den eingesetzten Erben als Miterbe zu glei chem
Recht eintritt; insbesondere bleiben Vermächtnisse wirksam. – Das Preuß. Allg. Landr. II, 2, §§. 450–455; II, 1, §.444; I, 12, §§. 601,
647 unterscheidet, ob
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0495,
von Walzeisenbis Walzwerk |
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unter seinen Miterben zu gleichen Teilen aufgeteilt wird.
Walzendruckmaschine oder kurz Walzenmaschine, Maschine zum Bedrucken von Kattun, Tapeten u. s. w. mittels gravierter Walzen. (S. Tapeten und Zeugdruck.)
Walzenfettkessel, s
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0028,
Agrarfrage (Mittel zur Abhilfe) |
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und Naturalteilung herrschte, die Landgüter ungeteilt auf einen einzigen Anerben übergegangen und den Miterben keinerlei Anteile oder höchstens ein Anspruch auf geringe Abfindungssummen zugestanden, so wurde nunmehr der Kapitalwert der Güter gleichmäßig unter alle
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0% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Chorbis Christ |
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. Christi und der Gnade theilhaftig, 1 Cor. 10, 16. 17. Phil.
1, 7. der göttlichen Natur, 2 Petr. 1, 4. Em Leib und Ein Geist, Gph. 4, 4.
Miterben und Mitgenossen der göttlichen Verheißungen in Christo
durch das Evangelium, Eph. 3, 6. Miterben
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Abschätzungbis Abschoß |
Öffnen |
des einen nicht sofort
zwischen dem überlebenden und den Kindern als Miterben des verstorbenen Gatten zu teilen. Es bleibt vielmehr der
überlebende Gatte mit den Kindern aus dieser Ehe, die er zu
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0597,
von Bedenkzeitbis Bedingung |
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sei, die Erbschaft anzunehmen oder sich davon loszusagen. Hierbei sind zwei Fälle zu unterscheiden: Wird der Erbe von andern Erben, z. B. Miterben, Substituten, nachstehenden Intestaterben, oder von Erbschaftsgläubigern oder auch Vermächtnisnehmern
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0198,
von Cogswellbis Cohnheim |
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geognostische Karte der Umgegend Heidelbergs (Straßb. 1874-77, 2 Blätter).
Coheres (lat.), Miterbe.
Cohn, Ferdinand Julius, Botaniker, geb. 24. Jan. 1828 zu Breslau, studierte seit 1844 daselbst und seit 1846 in Berlin Naturwissenschaft
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0721,
von Erbeinsetzungbis Erbfolge |
Öffnen |
721
Erbeinsetzung - Erbfolge.
heißen sie Miterben (coheredes). Je nachdem der E. durch das Gesetz, durch Testament oder gegen den Willen des Erblassers zur Erbfolge (s. d.) berufen ist, wird er gesetzlicher E. (Intestaterbe), Testamentserbe
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0722,
Erbfolge |
Öffnen |
Rechtsverhältnisse des Verstorbenen ein und zwar entweder allein oder zu einer bestimmten Quote, je nachdem er alleiniger Erbe oder bloß Miterbe ist. Infolgedessen erscheint das Vermögen des Erblassers und das des Erben als ein einziges, so
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0772,
von Erekbis Erfahrung |
Öffnen |
wegen unerlaubter Handlungen etc., sie als erbunwürdig nicht erwerben kann; sie fallen entweder anderweitigen Miterben oder in Ermangelung solcher dem Staat anheim.
Ereption (lat.), Raub, Entreißung.
Eresburg (Heresburg), die alte Grenzfeste der Sachsen gegen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0005,
von Falbbis Falco |
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Falcidische Quart (Quarta Falcidia). Durch dieses Gesetz sollte der Ausschlagung von belasteten Erbschaften vorgebeugt werden. Ein Recht auf diese Quart hat jeder direkte Erbe, der testamentarische wie der Intestaterbe. Sind mehrere Miterben vorhanden
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0889,
von Gandbis Ganerbschaft |
Öffnen |
oder Familien zu gemeinsamem Besitz und gemeinsamer Benutzung eines Gutes, namentlich einer Burg (Ganerbenhaus, Ganerbenschloß). Dergleichen Vereinigungen zu einem Gesamteigentum entstanden nicht nur durch die gleichzeitige Berufung mehrerer Miterben
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0890,
Gang (Geologie) |
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890
Gang (Geologie).
gens wurde der Ausdruck Ganerben auch als gleichbedeutend mit Miterben (coheredes) überhaupt gebraucht, wie denn auch unter G. gemeinsamer Besitz und ein gemeinsamer Besitzgegenstand schlechthin verstanden ward. Auch
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0072,
von Gemeinschaft der Heiligenbis Gemeinwirtschaft |
Öffnen |
eine Gemeinschaft (communio incidens) zwischen mehreren Miterben, zwischen Nachbarn, wenn die Grenzen verwirrt sind, in Fällen der Vermischung. Das wichtigste Recht jedes Gemeinschaftsgenossen ist das, auf Teilung zu dringen; diese
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Jugenheimbis Jugurtha |
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glücklich zurück. Obwohl ihn Micipsa förmlich adoptiert und zum Miterben des Throns erklärt hatte, ließ J. doch nach dessen Tode (118 v. Chr.) seinen jüngern Adoptivbruder, Hiempsal I., aus dem Weg räumen (117) und besiegte den ältern, unkriegerischen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0937,
von Kollarbis Kollegialsystem |
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.), Mitlegatar, Miterbe.
Kollege (lat. collega), Amtsgenosse, Titel, den sich Amts- und Berufsgenossen einander geben. Daher kollegialisch, s. v. w. amtsbrüderlich.
Kollegialrecht, das von manchen Kirchenrechtslehrern für die protestantische Kirche
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0488,
Landwirtschaftlicher Kredit |
Öffnen |
bilden. Eine solche Überschuldung ist freilich thatsächlich in großem Umfang vorhanden, die Hauptursachen derselben sind: Erbteilungen, bei welchen die Erbteile von Miterben eingetragen wurden, oder Gutsverkäufe, bei welchen zu niedrige Anzahlungen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0620,
von Legalbis Legaten |
Öffnen |
Miterben belastet sind. Während aber nach älterm römischen Rechte der ganze Nachlaß durch Legate erschöpft werden konnte, soll nach der Lex Falcidia jeder Erbe mindestens ein Vierteil seiner Erbportion übrig behalten und den Legataren gegenüber zum Abzug
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0948,
von Mutterrollenbis Muzaffarnagar |
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der Vater derselben als Miterbe in Betracht kommt, so daß den Kindern ein Vormund zu bestellen ist. Vgl. Muttergut.
Muttertrompete, s. Eileiter.
Mutterweh, s. Hysterie.
Mutterwurz, s. v. w. Arnica montana; auch s. v. w. gemeiner Fenchel
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0173,
Polen (Geschichte bis 1170) |
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derselbe das römisch-katholische Christentum an, und deutsche Priester gründeten das erste, dem Magdeburger Sprengel angehörige Bistum Posen. Sein Nachfolger Boleslaw I. Chrobry (der Kühne, 992-1025) beseitigte durch Gewalt seine Miterben, eroberte
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0009,
Urheberrecht (Strafen der Verletzung) |
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der Einzelkopie ist nicht eine einmalige, sondern die ohne mechanische Hilfsmittel genommene Handkopie verstanden. Man kann deshalb z. B. ein Gemälde, an dessen Besitz sich Familienerinnerungen knüpfen, auch für mehrere Miterben kopieren lassen. Zu
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0439,
von Höffdingbis Hoffmeister |
Öffnen |
und in Ermangelung eines solchen durch das Gericht, jedoch nach billigem Ermessen, daß der Übernehmer wohl bestehen kann, bestimmt.
Wenn die Parteien sich über die Frist, die Raten der Auszahlung und die Verzinsung des den Miterben auszuzahlenden
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0% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0424,
von Heimbis Heimstättengesetze |
Öffnen |
die Festsetzung der Minimal- und Maximalgröße der Landesgesetzgebung überlassen. Durch die Unteilbarkeit der Heimstätte und durch die Bestimmung, daß dieselbe durch Erbgang nur auf einen Miterben übertragen werden kann, soll der Besitz an dem betreffenden
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0% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0425,
von Heinemannbis Helgoland. |
Öffnen |
409
Heinemann - Helgoland.
Art dürfen nur mit Bewilligung der Behörde im Falle einer Mißernte, zu notwendigen Meliorationen und zur Abfindung von Miterben eingetragen werden. Die Errichtung von Heimstättenrentenbanken
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0% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0450,
von Heinrichbis Heißluftmaschine |
Öffnen |
das Kreditbedürfnis einengt und Notlagen, die ein Kreditbedürfnis zeitigen, vorbeugt: Verhütung von Erbschaftsüberschuldungen durch Sicherung des Gutsübernehmers gegen ungemessene Erbansprüche der Miterben im Wege der gesetzlichen Feststellung
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0% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0482,
Illegitimität (Bewegung der Ziffer der unehelichen Geburten) |
Öffnen |
über die Erbfolge landwirtschaftlicher Besitzungen; wo Grund und Boden geschlossen ist, an Einen Erben übergeht und die Miterben ebenso wie der Erbe vor Ableben des Vaters in Dienststellung auf dem Hofe leben, ist die I. sehr groß. Dagegen ist es wohl
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0614,
Anfechtung |
Öffnen |
612
Anfechtung
verschiedenartige Regelung erfahren. Im Falle der nachfolgenden Geburt eines Noterben tritt im Gemeinen Rechte Nichtigkeit ein, während die irrtümliche Übergehung so geregelt ist, daß der Übergangene als Miterbe eintritt
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0093,
von Aufkommenbis Auflage |
Öffnen |
der Erbe oder der Vermächtnisnehmer beschwert werden. Im Gemeinen Rechte wird gelehrt, für die Ausführung der A. habe der Erbe oder Miterbe zu sorgen. Falls jedoch ein Testamentsvollstrecker bestellt ist, liegt es diesem ob, die Vollziehung der A. zu
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0145,
von Ausdrucksbewegungenbis Auseinanderziehen |
Öffnen |
Teilnehmern erwachsen. Über A. unter den Miterben s. Erbteilung. - A. werden auch die Gemeinheitsteilungen (s. d.) genannt.
Auseinanderziehen, Bewegung der Elementartaktik, s. Deployieren.
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0652,
von Beisabis Beispiel |
Öffnen |
der Kinder oder sonstigen Erben des verstorbenen Ehegatten und zugleich die Verwaltung der den Miterben gehörenden Bruchteile hat. Die Rechtsbildung findet sich sowohl bei Rechten mit dem Güterstande der allgemeinen Gütergemeinschaft als bei Rechten
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0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0466,
Braunschweig (Herzogtum; Geschichte) |
Öffnen |
., und Friedrich, von der Stadt B. unterstützt, gegen die Lüneburger zogen, bei Winsen a. d. Aller siegten (1388) und Bernhard zwangen, den jüngern Bruder Heinrich zum Miterben im Lüneburgischen zuzulassen. Als Friedrich, den eine Partei nach König Wenzels
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0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0853,
von Calibanbis Cälius |
Öffnen |
war, eilte er mit der Leiche nach Rom und wurde hier vom Volke und Senat mit Jubel als Alleinherrscher begrüßt, obgleich Tiberius seinen Enkel, den jüngern Tiberius, zum Miterben eingesetzt hatte. In der ersten Zeit seiner Regierung zeigte er sich besser
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0410,
von Cohahuilabis Cohnheim |
Öffnen |
^i68 llHPP663 80118 I'kinpire romain"
7 Bde., ebd. 1859-68; 2. Ausg. von Feuardent,
id. 1-7, ebd. 1880-90).
vokerss (lat.), Miterbe.
Cohn, Albert, Buchhändler, geb. 2. Febr. 1827
in Berlin, war von 1853 bis 1870 Hauptbesitzer
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0239,
von Erbschaftsklagebis Erbschaftssteuer |
Öffnen |
den Miterben stehen dem Käufer nach Ge-
meinem Necht und nach dem Sächs. Bürgert. Ge-
setzb. ß. 2379 ohne weiteres zu; nach dem Teut-
schen Entwurf §. 490, wenn sie ilnn abgetreten sind.
Nach Preuß. Mg. Landr. I, 11, §ß. 445 fg. hat der
E
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0246,
von Erbzinsbis Erchanger |
Öffnen |
. Das
Preuß. Allg. Landr. I, 11, §. 445; I, 12, §§. 649-
655; 1,16, §.442 läßt den Vertrag unter Miterben
zu, jedoch in der Regel nur, falls der Erblasser mit-
wirkt; diese Mitwirkung kann unterbleiben, wenn
der Erblasser nicht handlnngsfähig ist.
Nach
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0823,
Firma |
Öffnen |
fortführen kann,
wenn der bisherige Geschäftsinhaber oder dessen
Erben oder die etwaigen Miterben in die Fort-
sührung der F. ausdrücklich willigen. ^>o kann die
F. eines Einzelkaufmanns fortgeführt werden, wenn
derselbe durch Aufnahme eines Teilhabers
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0524,
von Ganerbebis Gänge (des Pferdes) |
Öffnen |
. Mit-Anerbe,
Miterbe. Unter Ganerbschaft wird in der ältern
deutschen Rechtssprache eine besondere Art der Ge-
meinschaft verstanden, welche indessen nicht von einer
Vtiterbschaft auszugehen brauchte, sondern auch sonst
durch Vertrag errichtet werden
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0496,
Grundeigentum |
Öffnen |
überall in Deutschland Tausende
von unverschuldeten Bauern existieren, und wo sie
verschuldet sind, ist das überwiegend der Fall zu
Gunsten von Miterben, die Verschuldung bedeutet
eine Kürzung ihres Einkommens zu Gunsten der
eigenen Verwandten
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Halbblutbis Halberstadt |
Öffnen |
die vollbürtigen Geschwister an beiden Hälf-
ten, die halbbürtigen nur an einer Hälfte miterben.
Zu einem ähnlichen Ergebnis gelangen das österr.
Bürgert. Gesetzb. §. 736 und der Deutsche Ent-
wurf z. 1966. Für die Unterhaltspflicht der Ge-
schwister
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0248,
von Hofer (Ludwig)bis Höferecht |
Öffnen |
durch
staatliche Gesetze bestätigte und geregelte bäuerliche
Erbrecht, wonach der Hof ungeteilt und unter mög-
lichst geringer Schuldenlast auf den sog. Anerben
übergeht, die Miterben durch Abfindungen entsckä-
digt werden. Über die einzelnen Gesetze
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Junglitauenbis Jung-Stilling |
Öffnen |
Ländern sächs. Rechts lange erhalten
geblieben ist, sollte bei Erbteilungen der Ältere tei-
len, der Jüngere wählen. Das galt nach manchen
Rechten nur, wenn zwei, nach andern auch wenn
mehr Miterben vorhanden waren. Heute ist die Tei-
lung
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0543,
von Offenbarung des Johannesbis Offenburg |
Öffnen |
. aus Verlangen des Erben ferner zu leisten, wer
mit dem Erblasser in häuslicher Gemeinschaft lebte
(§. 2028) und auf Verlangen der Miterben der Erbe,
welcher zwecks Auseinandersetzung früherer Zuwen-
dungen sich anrechnen lassen muß (§. 2057).
Offenburg
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0794,
von Retoroabis Retrakt |
Öffnen |
. Durch die Erblosung des Code civil Art. 841 soll das Eindringen eines Fremden, welchem eine Erbquote veräußert ist, in den Kreis der Miterben verhindert werden. Der Berechtigte kann, wenn das dem R. unterworfene Gut veräußert ist, dem Erwerber
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0% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0108,
von Auserwählt machenbis Ausfahren |
Öffnen |
. II) die Seinen; 2 Tim. 2, 19. III) die Gesegneten des Vaters; Matth. 25, 34. IV) Erben GOttes und Miterben Christi; Röm. 8, 17. V) die Gefäße der Barmherzigkeit und der Ehre; Röm. 9, 23. VI) die Erstgebornen, die im Himmel angeschrieben sind, Ebr. 12
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0% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0380,
Evangelium |
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der Wahrheit, nämlich das Evangelium von eurer Seligkeit, Eph. 1, 13.
Und ist gekommen, hat verkündiget im Gvangelio Frieden, euch, die ihr ferne wäret, und denen, die nahe waren, Eph.
2, 17.
Nämlich daß die Heiden Miterben seien
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Hauptstück:
Seite 0473,
von Gemeinschaftbis Gemüse |
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berufen, daß sie in Christo bleiben und der Wohlthaten Christi sowohl in dieser Zeit, durch den Glauben, als auch in der Ewigkeit, als Miterben der ewigen Glückseligkeit, theilhaftig werden sollten.
Denn GOtt ist treu, durch welchen ihr berufen seid zur
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Seite 0488,
von Geschwätzbis Gesellschaft |
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, 20. 27. 2) GOttes Kinder; 3) Könige und Priester, Ossb. 1, 5. 6. 4) Tempel des heiligen Geistes, Röm. 8, 9. 5) Miterben des ewigen Lebens, Röm. 8, 17. Andere verstehen anch nebst diesen die Engel. Darum hat dich GOtt, dein GOtt, gesalbet
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Hauptstück:
Seite 0557,
von Heherbis Heide |
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gewesen, und hingegangen zu
den stummen Götzen, wie ihr geführet wurdet, i Cor. 12, 2. Nämlich daß die Heiden Miterben sein, und (der Kirche GGttes)
mit einverleibet, Eph. 3, 6. Nicht in der Lustseuche, wie die Heiden, die von GOtt nichts
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Seite 0653,
von Kind-Betterinbis Kindeskind |
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, nämlich GOttes
Erben und Miterben Christi, Röm. 8, 17. Das ist, nicht sind das GOttes Kinder, die nach dcm Fleische
Kinder sind; sondern die Kinder der Verheißung werden für
Samen gerechnet. Röm. 9, 8. Wandelt wie die Kinder des Lichts, Eph. 5
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Hauptstück:
Seite 0891,
Schwester |
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. Glaubensschwestern in Christo, GOtteS Kinder und deS ewigen Lebens Miterben, Röm. 16, 1. 1 Cor
7, 15. 1 Tim. 5, 2.
Unsere Schwester ist klein, und hat keine Brüste, Hohel. 8, 8. (S. Anreden.)
Da wirst du an deine Wege denken, und dich schämen; wenn
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Hauptstück:
Seite 1099,
von Werkmeisterbis Wesen |
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mit Vernunft, und gebet dem weiblichen, als dem schwächsten Werkzeuge, seine Ehre, als auch Miterben der Gnade des Lebens, auf daß euer Gebet nicht verhindert werde, i Petr. 3, 7.
Wermuth
Dies sehr bittere Kraut* ist ein Bild a) der Gottlosigkeit
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Seite 0016,
von Bruderbis Christus |
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Evangelii von Christo nicht, Röm. 1, 16. Alle, die wir in Jesum Christ getaufet sind, die sind in seinen Tod getauft, Röm. 6, 3. Ihr seid getöddtet dem Gesetz durch den Leib Christi, Röm. 7, 4. Miterben Christi, Röm. 8, 17. Wir sind viele ein Leib
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Seite 0110,
von Verachtenbis Verkündigen |
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der Verheißung, Eph. 1,13. Und Mitgenossen seiner Verheißung, Eph. 3, 6. Welches auch auf bessern Verheißungen stehet, tzebr. 8,6. Wohnte in Hütten mit Isaak und Jacob, den Miterben derselbigen Verheißung, Hebr. 11, 9.
Verkündigen. Frage deinen Vater
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