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4% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0563, von Anethol bis Anfechtung Öffnen
gegen die Gültigkeit eines Rechts- oder Prozeßaktes; im engern Sinn scheidet man oft den Fall aus, wo eine Rechtshandlung vermöge innern Mangels ungültig, nichtig ist (z. B. Nichtigkeit eines Geschäfts wegen Mangels der gesetzlichen Form), und versteht
4% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0564, von Anfechtungsklage bis Anführungszeichen Öffnen
war. Doch können Rechtshandlungen, welche früher als sechs Monate vor der Eröffnung des Konkurses erfolgt sind, aus dem Grund einer Kenntnis der Zahlungseinstellung nicht angefochten werden, Wechselzahlungen dann nicht, wenn ohne ihre Annahme
4% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0757, von Gemeinschaft des Vermögens bis Gemeinschuldner Öffnen
aus- geübt. Die Rechtshandlungen, welche der G. nach der Konkurseröffnung vorgenommen hat, sind "den Konkursgläubigern gegenüber nicbtig", brauchen sonach vom Konkursverwalter nicht anerkannt zu werden sH. 6). Rechtshandlungen, welche vor
4% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0573, von Konkussion bis Konnossement Öffnen
Konkursverfahrens vorgenommenen Rechtshandlungen hat der K. deren Nichtigkeit geltend zu machen. Früher erfolgte Rechtshandlungen kann er anfechten. (S. Anfechtung , Bd. 1, S. 613a.) Die Veräußerung der zur Masse gehörigen Gegenstände kann in den
3% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0113, von Handlungsbücher bis Handlungsreisender Öffnen
erteilte Vollmacht allerdings zu allen Geschäften und Rechtshandlungen, welche der Betrieb des betreffenden Handelsgewerbes oder die Ausführung der dem Bevollmächtigten speziell übertragenen Geschäfte mit sich bringt; er ist jedoch zum Eingehen
3% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0609, von Anemonöl bis Anerkennung Öffnen
, wenn er sich demselben unterwirft und auf Rechtsmittel verzichtet. Im bürgerlichen Recht wird die Anfechtung (s. d.) ausgeschlossen, wenn derjenige, welcher eine Rechtshandlung als für ihn nicht verbindlich anfechten oder anzufechten versuchen könnte
3% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0614, Anfechtung Öffnen
. Pflichtwidrige Schenkung. f. Die A. von Rechtshandlungen des Erben durch dessen Gläubiger, insbesondere A. der Ausschlagung desselben oder seines Verzichtes auf das Inventarrecht durch die Konkursgläubiger. Nach Gemeinem Rechte wird angenommen
3% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0064, von Glaubersalzwässer bis Gläubigerversammlung Öffnen
Berichterstattung über die Sachlage und die Geschäftsführung verlangen. Zur Vornahme von wichtigern, in den §§. 121 und 122 der Konkursordnung aufgezählten Rechtshandlungen bedarf der Verwalter der Genehmigung des G., sofern ein solcher bestellt worden
2% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 1014, von Ungelt bis Unger Öffnen
dagegen das System, daß von einer Partei, welche innerhalb der dazu gesetzten Frist oder in dem dazu bestimmten Termin eine Rechtshandlung nicht vornimmt, angenommen wird, sie verzichte auf ebendiese Rechtshandlung. Bei den gesetzlich bestimmten Notfristen
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0478, von Protestation bis Protokoll Öffnen
der Wissenschaften in Deutschland. Neuere Zeit", Bd. 5, Münch. 1867). Protestation (lat.) oder Verwahrung, die Erklärung dessen, welcher eine Rechtshandlung vornimmt oder zu einer ihn betreffenden Rechtshandlung eines andern schweigt, daß er die aus seiner
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0402, von Vollkugel bis Vollmar Öffnen
, Rechtshandlungen im Namen des Vollmachtgebers vorzunehmen (Bürgerl. Gesetzb. §. 166). Gewöhnlich sollen diese Handlungen auch für Rechnung des Vollmachtgebers gehen. Doch kann auch die V. Handlungen betreffen, welche für Rechnung des Bevollmächtigten
2% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0040, von Auckland bis Auctor Öffnen
), besonders bei Verkäufen für das Eigentumsrecht der Verkaufenden. Im römischen Recht wird namentlich der Vormund (tutor) in Beziehung auf Rechtshandlungen seines Mündels als A. bezeichnet, indem der bevormundete Unmündige sich nur mit der ausdrücklich
2% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0439, Eisenbahn (Staatsverwaltung) Öffnen
und auch ohne besondern Auftrag durch ihre Rechtshandlungen, Verträge, Prozesse, Vergleiche etc. für die Verwaltung Rechte erwerben und Verpflichtungen übernehmen. Vorstand des Betriebsamts
2% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0847, Eisenbahnbehörden Öffnen
sie innerhalb ihres Ge- schäftsbezirks in den zu ihrer Zuständigkeit gehören- ^ den Angelegenheiten die Verwaltung, der sie ange- i hören, selbständig vertreten und auch ohne beson- i dern Auftrag durch ihre Rechtshandlungen, Ver- träge, Prozesse
2% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0931, von Bilâd bis Bilbao Öffnen
von Rechtshandlungen, z. B. Eintritt in eine Gesellschaft, Krediteröffnung u. dgl., auf Grundlage einer guten B. sich vollziehen, so hat die Gesetzgebung Vorschriften darüber erlassen, daß Bilanzen errichtet und zwar wahrheitsgetreu errichtet werden
2% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0949, von Evans bis Eventuell Öffnen
Rechtshandlungen müssen also miteinander, nicht nacheinander vorgenommen werden. Hat z. B. jemand gegen eine Klage mehrere Einreden, so muß er sie in der hierzu gesetzten Frist alle auf einmal vorbringen, wenn er nicht dieselben verlieren will
2% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0739, von Frisch, fromm, froh, frei! bis Frist Öffnen
von Rechten gesetzt, und namentlich sind es die richterlichen Fristen, welche hierbei in Betracht kommen; endlich werden durch Vereinbarung der Parteien, auch wohl durch letztwillige Verfügung vielfach Fristen zur Vornahme von Rechtshandlungen
2% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0740, von Fritfliege bis Fritillaria Öffnen
740 Fritfliege - Fritillaria. dung wie zur Rechtfertigung beider Rechtsmittel eine Notfrist von einer Woche gegeben ist. Richterliche Fristen werden vom Richter zur Vornahme gewisser Rechtshandlungen nach billigem Ermessen gesetzt, während
2% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0981, von Gebührenäquivalent bis Geburt Öffnen
, die einzelne Rechtshandlung dem Einzelnen zu gute). Die Grenzen zwischen allgemeinen und Sonderinteressen wären von Fall zu Fall zu ziehen. In der Wirklichkeit übersteigen aber die meisten G. jene Kosten, sie sind vielfach nicht nach
2% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0167, von Gerichtliche Analyse bis Gerichtliche Medizin Öffnen
Rechtshandlungen, Zivil- und Kriminalprozessen dem Richter ein sachverständiges Gutachten über irgend welche in das Gebiet der Medizin fallende Fragen abzugeben. Diese Fragen beziehen sich einmal auf lebende Personen, über deren geistige oder körperliche
2% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0112, von Handkuß bis Handlungsbevollmächtigter Öffnen
wird, ist nämlich zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen befugt, welche der
2% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0011, Konkurs (Verfahren nach der deutschen K.-Ordnung v. 10. Febr. 1877) Öffnen
beigelegt, insofern nämlich, als gewisse Rechtshandlungen, welche vor der Eröffnung des Konkurses von dem Gemeinschuldner zur Benachteiligung der Gläubiger vorgenommen wurden, angefochten werden können (s. Anfechtung). Die Teilungsmasse des Konkurses setzt
2% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0301, von Kundmann bis Kundschaft Öffnen
Rechtshandlung, welche die Erfüllung des Vertrags vorbereitet. Bei Zeitgeschäften (s. Börse, S. 236) über Getreide, Öl, Spiritus etc. ist es nämlich Sitte, daß nicht ein für beide Teile bindender Stichtag festgesetzt wird, sondern daß der Lieferer
2% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0132, von Nice bis Nickel Öffnen
. Nichtigkeit (Nullität), in der Rechtssprache die totale Ungültigkeit einer Rechtshandlung, so daß dieselbe juristisch als nicht geschehen anzusehen ist. So sind z. B. Veräußerungen von Grundstücken eines Minderjährigen durch dessen Vormund nichtig
2% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0261, von Nota bene bis Notariat Öffnen
für das landrechtliche Gebiet erlassene altpreußische Notariatsgesetz vom 11. Juli 1845 ausgedehnt ist. In Österreich (Notariatsordnung vom 25. Juli 1871) ist der Notariatszwang für folgende Rechtshandlungen eingeführt, deren Gültigkeit durch die Aufnahme
2% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0787, von Pauliana actio bis Paulinzelle Öffnen
] Gowers "Confessio amantis" heraus (Lond. 1856, 3 Bde.). Pauliana actio (lat.), die Paulianische Klage, welche im römischen Recht zur Anfechtung (s. d.) von Rechtshandlungen des Schuldners zum Nachteil seiner Gläubiger gegeben ist. Pauli Bekehrung, s
2% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0320, von Prats de Mollo bis Praya Öffnen
für den Papst in Anspruch genommene Recht, geistliche Benefizien und Pfründen unter gewissen Umständen statt des eigentlichen Kollators zu vergeben; im Rechtswesen das Zuvorkommen mit einer Rechtshandlung. Sind in einer Rechtssache gleichzeitig mehrere
2% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0407, von Prokopios bis Prokurator Öffnen
gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, welche der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Dagegen darf derselbe ohne Einwilligung des Prinzipals weder für eigne noch für Rechnung Dritter Handelsgeschäfte machen. Auch
2% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0470, von Purbach bis Purim Öffnen
gemeinrechtlichen Prozeß die Nachholung einer versäumten Rechtshandlung vor Eintritt des mit der Versäumnis verbundenen Rechtsnachteils. Purgatorium (lat.), Reinigungsmittel; Fegfeuer; im Rechtswesen s. v. w. Purifikationseid. Purgierbeere, s
2% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0630, von Rechtskonsulent bis Rechtssache Öffnen
. anbelangt, als das Gebiet eines einzigen Staats zu behandeln ist. Das Ersuchen um R. ist an das Amtsgericht zu richten, in dessen Bezirk die Rechtshandlung vorgenommen werden soll. Rechtskonsulent, früher s. v. w. Rechtsanwalt; jetzt
2% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0594, von Terentius Varro bis Terminrechnung Öffnen
Handlung, namentlich eine Rechtshandlung, vorgenommen werden muß, im Gegensatz zur Frist, binnen welcher dies zu geschehen hat. Die Folgen der Versäumnis eines Termins, welche den Ungehorsamen (contumax) treffen, richten sich nach dem in der Ladung
2% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0600, von Terrassierte Werke bis Tersteegen Öffnen
in sich schließt; auch der Grundsatz, wonach die in einem bestimmten Land Wohnenden unter der Gesetzgebung dieses Landes stehen und die dort vorgenommenen Rechtshandlungen, ebenso wie die dort begangenen Verbrechen, nach den Landesgesetzen beurteilt
2% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0128, von Verfahren bis Verga Öffnen
in gerader Richtung unzählige Gänge und Löcher graben. Besonders reich und merkwürdig ist der kahle, zackige Bergrücken Kirnik (s. d.). Verfahren, in der Rechtssprache eine zusammenhängende Reihe von Rechtshandlungen, welche zu gemeinsamem Zweck vor
2% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0615, von Anfechtungsklage bis Anfossi Öffnen
613 Anfechtungsklage - Anfossi A. im Konkursverfahren kann außerdem auch in denjenigen Fällen erfolgen, in welchen eine Rechtshandlung nach der Zahlungseinstellung oder nach dem Antrage auf Eröffnung des Konkursverfahrens oder doch kurze Zeit
2% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0103, von Aufstrich bis Auftreibschere Öffnen
, oder wenn er den Auftraggeber verpflichten soll. Das Preuß. Allg. Landrecht hat eine andere Terminologie; es spricht von einem A. nur bei der Verpflichtung zur Vornahme von Rechtshandlungen, bei der Verpflichtung zur Vornahme von Diensten thatsächlicher Art
2% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0933, von Bevollmächtigter bis Bewässerung Öffnen
und im Namen des Vollmachtgebers eine Rechtshandlung vornimmt. Bevollmächtigter Minister (franz. Envoyé extraordinaire und Ministre plénipotentiaire ), seit der Mitte des 18. Jahrh. Bezeichnung des nach den
2% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0059, von Certifikator bis Certosa Öffnen
Certioration (lat., «Vergewisserung»), die richterliche Belehrung und Warnung, welche einer Partei bei Vornahme verantwortlicher Rechtshandlungen zu teil wird, z. B. Aufklärung über den Sinn des abzuleistenden Eides, über die Bedeutung
2% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0311, von Diktatorisch bis Diligenz Öffnen
, vom Gegner (Gläubiger) oder vom Gericht gewährte Frist oder Nachfrist zur Vornahme einer Rechtshandlung (Erfüllung, Zahlung, Prozeßakt). Im frühern gemeinrechtlichen Civilprozesse verstand man unter dilatorischen Fristen und Ladungen, im Gegensatz zu
2% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0743, von Ehefrau bis Ehegartenwirtschaft Öffnen
ohne Genehmigung des Ehemanns vorgenommenen Rechtshandlungen sind unverbindlich. So nach Allg. Preuß. Landr. II, 1, §§. 320, 389; Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 1638, 1641 (hat die E. die Verbindlichkeiten erfüllt, so kann sie das Geleistete nicht
2% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0369, von Friseur- und Barbierschulen bis Fritfliege Öffnen
), eine Art Punzen (s. d.). Frisolettbänder, s. Bandfabrikation (Bd. 2, S. 360 a). Frist im rechtlichen Sinne kommt teils als zeit- liches Maß für nicht dauernde Rechte, teils als der für Vornabme einer Rechtshandlung maßgebende Zeitraum
2% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0971, von Gewalt bis Gewandhauskonzerte Öffnen
und Rechtshandlungen, sondern giebt sogar den Anlaß zu einem strafrichterlichen Einschreiten. Im Römischen Reiche wurde die widerrechtliche Eigen- macht zur Unterdrückung der freien Selbstbestim- mung anderer nach der unter Augustus ergangenen l.(>x .snlm äc
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0359, von Präjudizieren bis Praktik Öffnen
) mit Vornahme einer Rechtshandlung ausgeschlossen wird, was den Ver- lust eines ihr zustehenden Rechts oder andere Rechts- nachteile herbeiführen kann. P. dient namentlich im Prozeh dazu, um dessen Erledigung sicher zu stellen. Aber auch außerhalb des
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0463, von Prokris bis Prokurator Öffnen
gemeinschaftlich erteilt werden (Kollektiv- prokura, s. Kollcktivvollmacht). Die P. ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergericht- lichen Geschäften und Rechtshandlungen, welcke der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt
2% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0444, von Schiffbaumeister bis Schiffer Öffnen
und Rechtshandlungen vorzunehmen, welche die Ausrüstung, Bemannung, Verproviantierung und Erhaltung des Schiffs, fowie überhaupt die Aus- führung der Reife mit sich bringen. Unter gewissen Voraussetzungen darf er fogar das Schiff verkau- fen. Dagegen
2% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0450, von Schiffskarussell bis Schiffsmaschine Öffnen
Seestädten besteht darin, daß sie als Gehilfen des Reeders bez. Schiffers demselben bei den meisten der mit der Befrachtung oder Entlöschung des Schiffs in Beziehung stehenden Rechtshandlungen sachkundige Hilfe leisten oder dieselben für ihn vornehmen
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0262, von Vererbung bis Verfälschungen Öffnen
Reihenfolge von Rechtshandlungen. So bezeichnet man als V. den gesamten Prozeß, aber auch einzelne Abschnitte desselben, z. B. Hauptverfahren, Rechtsmittelverfahren, Beweisverfahren u. s. w. Verfall , der Zeitpunkt, mit welchem eine Berechtigung
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0909, von Zahlungsbefehl bis Zählwerke Öffnen
ist, daß eine Zahlungsunfähigkeit (s. d.), die allgemeine Voraussetzung der Konkurseröffnung (s. d.), besteht. Andererseits kann die Anfechtung (s. d.) darauf gestützt werden, daß die angefochtene Rechtshandlung nach der Z. oder in den letzten zehn Tagen vor derselben
2% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0251, von Loco bis Lodovico Öffnen
der) Rechtshandlung, eine auf mittelalterlichem Gewohnheitsrecht beruhende Rechtsregel des internationalen Privatrechts, welche besagt, daß ein Rechtsgeschäft überall als formell gültig zu behandeln ist, wenn bei dem Abschluß auch nur diejenigen Formen
2% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0289, von Akt bis Akteneinsicht Öffnen
287 Akt – Akteneinsicht Akt, in der deutschen Rechtssprache (Rheinland) gebraucht wie das franz. Acte (s. d.), auch in dem Sinne der beurkundeten Rechtshandlung. – In der bildenden Kunst ist A. (Aktstudie) eine nach dem nackten lebenden Modell