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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0981,
Gewerbegesetzgebung |
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979
Gewerbegesetzgebung
zu sein. - Vgl. Kettle, Ltrik^z cinä aidirrktionL
iLond. 1866); Max Hirsch, Normaljtatuten für Eini-
gungsämter (2. Aufl., Verl. 1872); Ferie, Die Ge-
Werbegerichte vom Standpunkte ihrer histor. Ent-
Wicklung
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99% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0982,
Gewerbegesetzgebung |
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980
Gewerbegesetzgebung
8. Dez. 1884, welches das Recht der Lehrlingsaus-
bildung nach Ermessen der höhern Verwaltungs-
behörde den Mitgliedern der Innungen vorbehält'
durch die Gesetze vom 23. April 1886 und 0. Juli
1887, welche
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99% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0983,
Gewerbegesetzgebung |
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981
Gewerbegesetzgebung
ansässigen Gewerbetreibenden, welche außerhalb
ihres Gemeindebezirks Waren aufkaufen oder Be-
stellungen aufsuchen, sowie die solche Gewerbtreibcnde
in den gedachten Geschäften vertretenden Hand-
lungsreifenden (s
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99% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0486,
Gewerbegesetzgebung |
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484
Gewerbegesetzgebung
lungen vom Vertrage zurücktreten kann |
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70% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0290,
Gewerbegesetzgebung (Gewerbefreiheit und -Unfreiheit) |
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290
Gewerbegesetzgebung (Gewerbefreiheit und -Unfreiheit).
Urproduktion, des Handels, der persönlichen Dienstleistungen etc. Diesen Gewerbeordnungen liegt kein bestimmter Begriff von Gewerbe zu Grunde. Der Gesetzgeber vereinigt in ihnen
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62% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Gewerbegerichtebis Gewerbegesetzgebung |
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289
Gewerbegerichte - Gewerbegesetzgebung.
besten dürfte dies ortsstatutarischer Bestimmung überlassen werden, um den an sich so verschiedenen örtlichen Verhältnissen gebührend Rechnung zu tragen. Diese Gerichte existieren noch nirgends
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62% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0485,
von Gewerbegerichtebis Gewerbegesetzgebung |
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483
Gewerbegerichte - Gewerbegesetzgebung
stehenden Gewerben zu neuen G. vereinigt wurde;
die Zahl der vor 1883 bereits vorhandenen G. war
daher weit größer, als obige Tabelle vermuten ließe.
Die im Gesetze vorgesehene Gehilfenversammlung
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62% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0384,
von Gewerbegesetzgebungbis Gewerke |
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380
Gewerbegesetzgebung - Gewerke
in Wasser entfernt, bisweilen ist bei vegetabilischen Fasern Kochen mit 5proz. Sodalauge, bei tierischen mit 3proz. Salzsäure erforderlich. Die Dichtigkeit (Schwere) der G. wird bedingt durch die Dicke (Nummer
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62% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0291,
Gewerbegesetzgebung (Entwickelung in Frankreich und Deutschland) |
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291
Gewerbegesetzgebung (Entwickelung in Frankreich und Deutschland).
diese, im Unterschied von den frühern, wesentlich, daß sie nur ausnahmsweise, für alle gleich durch Gesetz und nur im öffentlichen, nicht im privaten Interesse errichtet
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62% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0294,
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) |
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294
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869).
Staats- oder Kommunalbehörden oder Korporationen berechtigt, Personen, welche diese Gewerbe betreiben wollen, auf die Beobachtung der bestehenden Vorschriften zu beeidigen
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61% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0292,
Gewerbegesetzgebung (Entwickelung in Österreich etc.) |
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292
Gewerbegesetzgebung (Entwickelung in Österreich etc.).
1797 bis 1814 die französische Gesetzgebung eingeführt worden war, diese zumeist nach 1815 wieder beseitigt, und bis 1860 bestand in denselben fast überall ein System
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61% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0293,
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) |
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293
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869).
zu fördern und zu wahren; die letztern betreffen im wesentlichen Gegenstände, welche mit der allgemeinen Gewerbeordnung noch nicht gleichzeitig erledigt werden konnten oder schon
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0211,
Volkswirtschaft: Gewerbe und Industrie, Finanzwissenschaft |
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Gewerbeausstellungen, s. Industrieausstellungen
Gewerbefreiheit, s. Gewerbegesetzgebung
Gewerbegerichte, s. Fabrik- u. Gewerbegerichte
Gewerbegesetzgebung
Gewerbeordnung, s. Gewerbegesetzgebung
Gewerbeschule, s. Gewerbegesetzgebung
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0296,
von Gewerbelegitimationskartenbis Gewerbeschulen |
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. in Österreich, in der Schweiz), bei Ausübung ihrer Thätigkeit Steuerfreiheit.
Gewerbemuseum, s. Kunstgewerbemuseum.
Gewerbeordnung, s. Gewerbegesetzgebung.
Gewerbepolitik, der Inbegriff der gesamten öffentlich-wirtschaftlichen, insbesondere
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0977,
von Gewerbeakademiebis Gewerbefreiheit |
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einzugreifen (s. Fabrikgesetzgebung, Gewerbegesetzgebung und Gewerbegerichte). Für die Förderung des Gewerbefleißes, bez. zur Regelung der Beziehungen zwischen den Gewerbetreibenden unter sich sowie mit ihren Gehilfen, dem Publikum und den Behörden
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0968,
Innungen |
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die Hardenbergsche Gewerbegesetzgebung von 1810 und 1811, welche die Gewerbefreiheit einführte, die Zünfte als freie I. bestehen. Die Gewerbeordnung von 1845 suchte in den I. eine neue dem Gewerbewesen förderliche Organisation der Gewerbtreibenden
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0985,
von Gewerbeordnungbis Gewerbeschulen |
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der Fabri-
tanten bei Unfällen, Krankenversicherung, Alters-
versicherung u. a. (S. Gewerbegesetzgebung.)
Gewerbepolizei, diejenige staatliche Thätigkeit,
welche die Aufsicht über den Gewerbebetrieb der
Unterthanen zum Zwecke hat. Eine G. im engern
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1039,
von Zunftrollebis Zunge |
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der wirtschaftlichen Interessen. (S. Gewerbegesetzgebung .) Das Gesetz
des Norddeutschen Bundes vom 8. Juli 1868 löste die Frage für sämtliche Bundesstaaten durchgreifend, indem hiermit die Z. und kaufmännischen Korporationen einfach
das Recht
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0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Berufskrankheitenbis Berufung |
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). Die Berufswahl ist in den Kulturländern im Allgemeinen gesetzlich frei; die vorkommenden Beschränkungen und
^[Spaltenweechsel]
Bedingungen werden durch die Gewerbegesetzgebung bestimmt. Bei der Berufswahl sind außer der Neigung mancherlei Zufälligkeiten, unter
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0620,
von In nucebis Innungen |
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und Aufhebung des Zunftzwangs als freie Vereinigungen erhalten oder neu gebildet haben. Die Gewerbeordnung von 1869 (s. Gewerbegesetzgebung) erklärte (§. 81) alle damals gesetzlich bestehenden I. für fortdauernd, indem sie zugleich das in den meisten
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0612,
von Konzentrischbis Konzil |
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, Zugeständnis. Im verwaltungsrechtlichen Sinne versteht man unter K. die Genehmigung der zuständigen Behörde, daß jemand ein bestimmtes Gewerbe, das nicht vollständig frei und jedem zugänglich ist, betreiben dürfe. (S. Gewerbegesetzgebung
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1053,
von Zwangskassenbis Zwangsvergleich |
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. bezeichnen. Auch nach Einführung der Gewerbefreiheit blieben diese Z. in einzelnen deutschen Staaten in gewissem Umfange aufrecht erhalten. Insbesondere hatte die preußische Gewerbegesetzgebung von 1845, 1849 und 1854 den Gemeinden die Befugnis
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0693,
Apotheke |
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wissenschaftliche Universalität, und diese sicherte ihm stets eine hervorragende Stellung in allen praktisch-naturwissenschaftlichen Angelegenheiten.
Die moderne Gewerbegesetzgebung hat die Gewerbefreiheit auf den Beruf der Apotheker nicht ausgedehnt. Dieselben
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0540,
Bayern (Bergbau, Mineralquellen; Industrie) |
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Gewerbegesetzgebung von 1825 und 1862 insbesondere die Aufgabe gestellt, dem kleinen Gewerbe durch Beseitigung des Zunftzwanges die lang entbehrte Entwickelung zu verleihen, bis mit 1. Mai 1868 die volle Gewerbefreiheit eingeführt wurde. Seitdem
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0365,
Braunschweig (Geschichte) |
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wichtige Gesetzesentwürfe zur Beratung und zum Abschluß: eine weitere Reform der Gewerbegesetzgebung auf dem Boden voller Gewerbefreiheit, jedoch unter Beibehaltung freier Genossenschaften, eine Umgestaltung der Gewerbesteuer, eine neue
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0071,
von Faucignybis Faulensee |
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71
Faucigny - Faulensee.
wo er (1856) in der Redaktion des "Morning Star" für auswärtige Politik arbeitete. 1861 zurückgekehrt, wirkte er durch Vorträge in deutschen Städten für einheitliche Heimats- und Gewerbegesetzgebung. In demselben Jahr
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0288,
von Gewerbefreiheitbis Gewerbegerichte |
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Geschichte der deutschen Kleingewerbe etc. (Halle 1870); E. Engel, Die industrielle Enquete und die Gewerbezählung im Deutschen Reich und im preußischen Staat 1875 (Berl. 1878).
Gewerbefreiheit, s. Gewerbegesetzgebung.
Gewerbegerichte
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0118,
von Handsworthbis Handwerkervereine |
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der Gewerbegesetzgebung insbesondere auf dem Gebiet des Lehrlings- und Gesellenwesens, zu beseitigen. Derselbe gliederte sich in Ortsvereine, die wieder je zu einem Kreis- und Provinzialverband gehörten. 1882 berief dieser Verein
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0301,
Heimat |
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) Gesetz vom 4. Mai 1868 über die polizeilichen Beschränkungen der Eheschließung, die Gewerbefreiheit durch die Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 (s. Gewerbegesetzgebung, S. 292 ff.) und der gemeinsame Rechtsschutz durch das Gesetz vom 21. Juni 1869
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0625,
von Legionärbis Legitimität |
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. Gewerbegesetzgebung, S. 294).
Legitimieren (neulat.), für legitim erklären, die Legitimität (s. d.) darthun, erteilen; sich l., darthun, bescheinigen, daß man zur Vornahme einer Handlung befugt, bevollmächtigt sei, auch sich über seine Persönlichkeit
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0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0438,
von Meistbegünstigungsklauselbis Meistergesang |
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in bestimmten Ausnahmefällen (vgl. Gewerbegesetzgebung, S. 293) im öffentlichen Interesse vorgeschrieben. Zwar können die neuen Innungen (s. d.) durch Statut die Meisterprüfung unter ihre Aufnahmebedingungen stellen. Doch ist diese Prüfung keine
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0349,
Preußen (jagdbare Tiere; Industrie: Bergbau) |
Öffnen |
, als leitender Grundsatz anerkannt (s. Gewerbegesetzgebung, S. 292 f.). Die industriereichsten Provinzen sind die Rheinprovinz, Westfalen und Schlesien, dann Brandenburg, Sachsen und Hessen-Nassau.
Bergbau und Hüttenwesen.
An der Spitze aller
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0052,
von Varioloisbis Varnhagen von Ense |
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dem Zustandekommen des neuen Tarifs von 1879 hervorragenden Anteil. Er starb 26. März 1889 in Berlin. V. schrieb: »Über das Bedürfnis einer Gewerbegesetzgebung in Württemberg« (Stuttg. 1846), »Über die Frage eines deutschen Heimatsrechts« (das. 1864
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0380,
von Wandabis Wanderlager |
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eines Legitimationsscheins oder Wandergewerbescheins vor und unterwirft sie besondern Beschränkungen im Interesse der Sicherheit, Gesundheit und Sittlichkeit. S. Gewerbegesetzgebung, S. 294.
Wanderhandel, der im Umherziehen betriebene Handel, welcher in der Form
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Zunftwesenbis Zunge |
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unterstellt. In einem Teil der Staaten und Städte aber erhielt sich der alte Zustand bis ins 19. Jahrh., bis die Einführung der Gewerbefreiheit hier wie dort die Zünfte beseitigte (s. Gewerbegesetzgebung). Vgl. Wilda, Das Gildenwesen im Mittelalter
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Arbeiterkolonienbis Arbeiterschutz |
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die Maßregeln, durch welche eine bessere Stellung der Lohnarbeiter im Kampf mit den Arbeitgebern bezweckt wird. Vgl. Fabrikgesetzgebung (Bd. 5) und Gewerbegesetzgebung (Bd. 7). Ein neues Gesetz gegen übermäßige und gefährliche Arbeit junger Personen
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0945,
von Parotwadabis Pekoe |
Öffnen |
.), Ackerkulte
Patentanwalt, Agent 137,2
Patentblätter, Kautschuk 642,1
Patente (lirchl.), Fastenbriefe 1^291,1
I^atentkl franz.), Gewerbegesetzgebung
Patentgummiröhren, Kautschuk643,1
Patentspeiseventil,Gaskraftmaschinen
(Bd. 17) 363,i
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0055,
Arbeiterschutzkonferenz (Berlin 1890: Kinderarbeit) |
Öffnen |
anzunehmen, von welchen es wünschenswert ware, daß sie in allmählichem Fortschritt in die verschiedenen Gewerbegesetzgebungen aufgenommen würden, soweit es die nationalen Gewohnheiten und die örtlichen Verhältnisse zulassen«.
1) Die erste Frage, ob
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Handels- u. Gewerbekammernbis Handelsverträge |
Öffnen |
, also namentlich auf dem Gebiete der Handels- und Gewerbegesetzgebung, nicht den Einfluß aus, welchen die Handelskammern mancher ausländischer Staaten bethätigen. In diesen Staaten wird den Handelskammern durch das Gesetz ein größerer Wirkungskreis
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0117,
von Ackermann (Karl Gustav)bis Ackermann (Rud.) |
Öffnen |
Gewerbegesetzgebung in zünftlerischem Sinne beeinflußt.
Ackermann, Konrad Ernst, Mitbegründer der deutschen Schauspielkunst, geb. 1. Febr. 1712 zu Schwerin, wandte sich, nachdem er unter dem russ. General Münnich gegen die Türken gekämpft batte, der Bühne zu
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0577,
Bayern (neuere Geschichte 1848-64) |
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zu Teplitz beseitigte die Gegensätze nicht. Auch in Bezug auf Einheitlichkeit des Heimatsgesetzes, des Civil- und Kriminalrechts und der Gewerbegesetzgebung in ganz Deutschland war Maximilian thätig. Am 18. Aug. 1860 wurde die Eisenbahn München-Wien
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Bismarckburgbis Bismark |
Öffnen |
Regierungspräsidenten in Hannover ernannt. 1878‒81 vertrat er im Reichstage den Wahlkreis Mühlhausen i. Thür. und war 1880 Referent für die Gewerbeordnungsnovelle (s. Gewerbegesetzgebung); 1882‒85 war er Mitglied des preuß. Abgeordnetenhauses für Schlawe
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0978,
von Gewerbegehilfenbis Gewerbegerichte |
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durch die Gesetzgebung zu beschränken. (Weiteres s. unter Gewerbegesetzgebung.)
Gewerbegehilfen, gewerbliche Arbeiter, welche nach überstandener Lehrzeit im Dienste eines Arbeitgebers stehen und nicht selbständig ein Gewerbe betreiben.
Gewerbegenossenschaften
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0973,
von Heimatshafenbis Heimbach (Gust. Ernst) |
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oder eine sonstige Abgabe zu erheben.
Sodann wurden die Bedingungen für den Gewerbebetrieb durch die Gewerbeordnung (s. d. und
Gewerbegesetzgebung ) und die zu derselben ergangenen Abänderungs- und Ergänzungsgesetze
einheitlich geregelt
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0588,
von Industriepatronenbis Industriesystem |
Öffnen |
die In-
dustrie (s. d.) betreffenden rechtlichen Bestimmungen.
Dahin würden die Ergebnisse der gesamten Fadrik-
und Gewerbegesetzgebung sowie die das gewerbliche
Eigentum betreffenden Rechtssätze gehören (nament-
lich Patentrecht, Musterschutz
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0443,
von Schiffahrtskundebis Schiffbaukunst |
Öffnen |
-, Schleusen- und
Brückengeldern herrühren, wurden 1894/95 auf 3,3 Mill. M. taxiert.
Die Benutzung von S. ist in den meisten Staaten nach Maßgabe der
Gewerbegesetzgebung geordnet. Im Deutschen Reiche werden außerdem Schifferpatente
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0739,
Schweiz (Neuere Geschichte. Litteratur zur Geschichte) |
Öffnen |
Pensionierung eidgenössischer Beamter wurde verworfen (März 1891); ebenso die Erweiterung der Kompetenz des Bundes in Sachen der Gewerbegesetzgebung (März 1894). Die von den Socialdemokraten begehrte Aufnahme des «Rechts auf Arbeit
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0300,
von Dessaubis Deutsche Eisenbahnen |
Öffnen |
, Ferd., war seit 1882 an dem Deutschen
Volkstheater in Wien engagiert, wurde im Nov. 1889
geisteskrank und starb 13. April 1892 in Dresden.
Detailreisender, s. Gewerbegesetzgebung.
^Detmold liegt an der LinieHerforo-Altenbeken
der Preuß
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0545,
Handwerkerfrage (Hausierhandel. Handwerkertage) |
Öffnen |
der Gewerbe mitbestim-
mend zugezogen werden.
Hausierhandel. Den Klagen der Handwerker über
den Hausierhandel (s. d.) ist durch die Novelle zur
Gewerbeordnung wenigstens teilweise abgeholfen
worden (s. Gewerbegesetzgebung).
Handwerkertage. Seine
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0554,
Hausindustrie |
Öffnen |
. im Deutschen Reich s. Gewerbegesetzgebung.
In der österreichischen Rechtssprache wird unter H. nach dem derzeit noch maßgebenden kaiserl. Patent vom 4. Nov. 1852 (Hausierpatent) nur der Handel mit Waren im Umherziehen von Ort zu Ort und von Haus zu
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0608,
von Ingabis Internationale Arbeiterkongresse |
Öffnen |
, Versicherungseinrichtungen der Innungen für die Gesellen und Lehrlinge ihrer Mitglieder. Solche I. bestanden schon nach der preuß. Gewerbegesetzgebung von 1845, 1849 und 1854; sie wurden auch in der Reichsgewerbeordnung aufrecht erhalten und in dem Krankenkassengesetz dem
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0675,
von Könitzbis Konsumvereine |
Öffnen |
zur Reichsgewerbeordnung vom 6. Aug.
1896, welche die beschränkenden Bestimmungen des
§. 33 bezüglich der Echankgewerbe auch auf die K.
ausdehnt (s. Gewerbegesetzgebung); 9) die Abände-
rung des Gesetzes über die Erwerbs- und Wirt
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0977,
von Thannhausenbis Thikötter |
Öffnen |
.
Theaterkonzession, s. Gewerbegesetzgebung.
Ikeatrs lidrs (frz., spr. teahtr lihbr), Name
einer Pariser Bühnengesellschaft, die einem für die
dramat. Litteratur interessierten Publikum diejenigen
modernen Erscheinungen zugänglich machen will
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Lehreskadronbis Lehrlingskrankenkassen |
Öffnen |
sich in den neuesten Abänderungen der deutschen Gewerbegesetzgebung die Tendenz, den freien Innungen (s. d.) einen maßgebenden Einfluß darauf zu gewähren. L., mit Ausnahme der L. in den Apotheken, sind gegen Krankheit zu versichern
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0046,
von Centralstellungbis Centralverein für das gesamte Buchgewerbe |
Öffnen |
die Statistik in Frage kommt, auch vom Ausland anerkannt werden, einen namhaften Einfluß erlangt und denselben in der Zollgesetzgebung, den wirtschaftlich-socialen Fragen, bei den Handelsverträgen, der Eisenbahntarifreform, der Gewerbegesetzgebung u. a. m
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Theaterbrändebis Thebäische Legion |
Öffnen |
«Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts», Bd. 2 (Freiburg 1890) und im «Österr. Staatswörterbuch», Bd. 2 (Wien 1896).
Theaterkonzession, s. Gewerbegesetzgebung (Bd. 17).
Theatermusik, s. Musik.
Theaterperspektive, der Inbegriff derjenigen
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