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Rang | Fundstelle | |
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4% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0059,
von Vatermordbis Vatikan |
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(§ 1571 ff.) verpflichtet dagegen den außerehelichen Erzeuger, dem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr den notdürftigen Unterhalt zu geben. Außerehelichen Kindern kann durch Legitimation (s. d.) das Recht der ehelichen eingeräumt werden; auch
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4% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Alignybis Alimosch |
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zwischen Geschwistern. Indes auch der außereheliche Vater ist nach gemeinem deutschen Zivilrecht zu einem Beitrag zur Ernährung und Erhaltung, einschließlich der Erziehung, des Kindes verpflichtet. Als außerehelicher Erzeuger gilt aber derjenige, welcher
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3% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1037,
von Unzelmannbis Unzuchtsverbrechen |
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Befriedigung des Geschlechtstriebs bestehen. Das ältere Recht betrachtete den außerehelichen Geschlechtsverkehr überhaupt als strafbar, wenigstens insofern er mit einer sonst ehrbaren Frauensperson gepflogen wurde, daher denn auch die freiwillige
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3% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0774,
von Patentgelbbis Paternosterwerke |
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.), Vaterschaft, namentlich außereheliche; daher Paternitätsklage (Alimentenklage), die gegen den außerehelichen Vater auf Anerkennung der Vaterschaft und auf Zahlung von Alimenten für das uneheliche Kind gerichtete Klage (s. Alimente).
Paternò
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2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0685,
von Schwängerungsklagebis Schwank |
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Lebensunterhalts" bis zur Zurücklegung des 14. Lebensjahrs für das außereheliche Kind gegen dessen Erzeuger geltend gemacht wird. Das kanonische Recht gab der unbescholtenen Geschwängerten außerdem gegen den Schwängerer auch noch einen Anspruch
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0801,
Findelhäuser |
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Friedrichs d. Gr. bis zum letzten Atemzuge
sein Amt verwalten. Er starb 3. Jan. 1800.
Findelhäufer, Anstalten, in denen Findel-
kinder (s. d.) auf öffentliche Kosten Aufnahme, Ver- ^
pflegung und Erziehung erhalten; in neuerer Zeit
erbielten
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Unzelmann (Karl Wilh. Ferd.)bis Unzucht |
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wird die Straflosigkeit des außerehelichen Geschlechtsverkehrs, sofern nicht besondere Umstände hinzutreten, jetzt allgemein angenommen. Dergleichen Umstände sind: Gewalt, Drohung, Irrtumserregung, Mißbrauch jugendlicher Unerfahrenheit, Mißbrauch der Autorität, Störung
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0891,
Zeus (Kunstdarstellungen) |
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Gottheiten sind meist dessen Kinder. Ihm zur Seite steht Hera als Gemahlin, die aber immer ihre Schranken zu überschreiten sucht. In besonders inniger Verbindung erscheint Athene mit Z., als die aus seinem Haupt Geborne, gleichsam die hypostasierte
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0137,
Uruguay |
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: 18284. 23,9 Proz. sind außerehelich. Die Zahl der Einwanderer betrug 1890: 24117, 1895: 9158, die der Auswanderer 19852 und 6387. Den Hauptzweig der volkswirtschaftlichen Thätigkeit bildet die Viehzucht, namentlich die Rindvieh- und Pferdezucht. 1894
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2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0880,
von Personagebis Personifikation |
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, betreffend die Stellung der Person als Glied einer Familie (Ehe-, Verwandtschafts-, Vormundschaftsrecht).
Personenstand (Zivilstand, Familienstand), die rechtliche Stellung des Menschen in Ansehung seiner durch eheliche oder außereheliche Geburt
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0739,
von Kindertagbis Kinematik |
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. Abtreibung.
Kindesmord (Kindestötung, Infanticidium), die vorsätzliche Tötung eines unehelichen Kindes durch dessen Mutter in oder gleich nach der Geburt. Während die frühere Gesetzgebung und namentlich die peinliche Gerichtsordnung Karls V. (die sogen
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0337,
Ehe (Ehehindernisse) |
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und Vorgesetzten. Nach dem angezogenen deutschen Reichsgesetz bedürfen eheliche Kinder, solange der Sohn das 25., die Tochter das 24. Lebensjahr nicht vollendet haben, der Einwilligung des Vaters, nach dem Tode des Vaters der Einwilligung der Mutter und, wenn
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Unčovbis Unfallnervenkrankheit |
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, auch außereheliche Kinder, welche keinen ehelichen Vater haben (s. Vaterschaft). Über die verschiedenen Arten U. K. s. Natürliche Kinder. Im geltenden Recht, auch im Deutschen Bürgerl. Gesetzb. §. 1705, werden die U. K. überwiegend gegenüber der Mutter
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
Ehe (Auflösung) |
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aus einer legitimen E. sind gleichfalls legitim. Die Ehefrau kann gegen den Ehemann auf Anerkennung der ehelichen Kinder klagen. Durch nachfolgende E. (per subsequens matrimonium) können auch außereheliche Kinder die Rechte von ehelichen erhalten
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Vasilikabis Väterliche Gewalt |
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eines Kindes, und zwar ehelicher V. derjenige, welchem in einer rechtmäßigen Ehe Kinder geboren wurden, außerehelicher (natürlicher) V., welcher Kinder außer der Ehe erzeugt hat, sowie der Adoptivvater, d. h. derjenige, welcher durch einen rechtlichen Akt
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0721,
von Erbeinsetzungbis Erbfolge |
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die Befugnis entzieht, gewisse Personen, Kinder, Eltern und unter Umständen auch die Geschwister, unberücksichtigt zu lassen: Noterbfolge; 4) Vertrag: vertragsmäßige E. (s. Erbvertrag). Das Intestaterbfolgerecht beruht nach römischem Recht in der Regel
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0340,
Kind |
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oder außereheliche K. s. Uneheliche Kinder. Wegen des Sprichwortes "K. folgt der ärgern Hand" s. Ärgere Hand.
^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.]
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2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0672,
von Schwanenritterbis Schwängerungsklage |
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gerechnet. Bei richtiger Berechnung dauert die S. in runden Zahlen 280 Tage oder 10 Mondmonate oder 9 Sonnenmonate. Ob ein Kind länger getragen wird (Spätgeburt), ist sehr zweifelhaft; wohl aber wird das Kind oft vor vollendeter Entwicklung geboren
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2% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0369,
von Brausteuerbis Brautkranz |
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, die von Verlobten außerehelich gezeugten Kinder, werden durch nachfolgende Ehe der Eltern legitimiert, d. h. der Rechte der ehelichen Kinder teilhaftig. B. gelten partikularrechtlich als eheliche, wenn der Bräutigam und Vater durch den Tod verhindert worden
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2% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0828,
von Sansibarbis Saracco |
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. Die Sterblichkeit ist besonders groß unter den Kindern unter 5 Jahren, unter denen sie 1888: 13,511 betrug, darunter 8694 im ersten Lebensjahr. Unter 28,341 Gebornen waren 27 Proz. außerehelich. Die Unfallstatistik ergab 8991 Fälle, darunter 304
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0163,
von Aduabis Adventisten |
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; Adulterium , Ehebruch.
Adulterīni (lat.), uneheliche, aus einem ehebrecherischen
Verhältnis (ursprünglich nur der Ehefrau) hervorgegangene Kinder. Das kanonische Recht hat, indem es den Begriff auf die außerehelichen Kinder
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0569,
von Konkrementbis Konkurrenz |
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, Pioniere u. s. w. (vom Lieutenant bis zum Oberstlieutenant einschließlich).
Konkubināt (lat.), nach röm. Recht das außereheliche Zusammenleben zweier Personen behufs des bloßen Geschlechtsgenusses und ohne den Zweck, eine Familie zu begründen
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0259,
von Filariadenbis Filiation |
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auf Anerkennung der Vaterschaft und Alimentation des Kindes, welche nach römischem Recht nur gegen den ehelichen Vater gegeben war, während aber heutzutage auch die außereheliche Vaterschaft im Weg der Klage ermittelt werden kann. Dem französischen
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0635,
Geburtsstatistik |
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wird aus religiösem Interesse, namentlich in kath. Gegenden, die Thatsache einer Totgeburt vielfach verheimlicht und das Kind als kurz nach der Geburt verstorben registriert. Es darf als feststehend gelten, daß unter den unehelichen Geburten verhältnismäßig mehr
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Gedonbis Gefängnishygieine |
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Frauen überhaupt,
sondern nach dem Verhältnis der ebelich Geborenen
zu den gebärfähigen verheirateten Frauen berechnet.
Denn eine große Zahl gebärfähiger Jungfrauen und
Witwen wird ihrer socialen Stellung nach nicht in
die Lage kommen, Kinder zu
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0009,
von Konkretebis Konkurrenz |
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und Stand des Mannes, fehlte und die Kinder nicht dem Vater, sondern der Mutter folgten (vgl. Ehe, S. 336). Indessen hatten jene (die im Gegensatz zu andern außerehelichen Kindern, den spurii oder vulgo quaesiti, liberi naturales hießen) Anspruch
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0067,
von Abtbis Abtritt |
Öffnen |
, die widerrechtlich herbeigeführte Ausstoßung eines unreifen
Kindes aus dem Mutterleib oder die widerrechtliche Tötung eines solchen im Mutterleib. Schon im Altertum kannte
man die verbrecherische
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0336,
Ehe (bei verschiedenen Völkern; Voraussetzungen der Eheschließung) |
Öffnen |
und Peregrinen. Außerdem bestand noch ein gesetzlich zulässiges außereheliches Verhältnis, das Konkubinat, welches nur darin von der E. verschieden war, daß die Konkubine nicht Genossin des Ranges und Standes ihres Mannes ward. Die eheliche Verbindung
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Ehebruch |
Öffnen |
. Die Vermögensverhältnisse werden mit Rücksicht auf Schuld und Unschuld gesondert und dabei bestimmte Vorteile und Nachteile zuerkannt. Ob die Kinder einem der beiden Ehegatten allein zu überlassen sind, oder ob sie geteilt werden sollen, darüber hat der Richter nach den
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Gesimswalzwerkbis Gesner |
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(Gesindevertrag) begründet. Kinder, die noch unter elterlicher Gewalt stehen, können sich nur mit Zustimmung des Vaters, bezüglich der Mutter, minderjährige Waisen und überhaupt unter Vormundschaft stehende Personen nur mit Genehmigung des Vormundes
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0520,
von Lärchenkrebsbis Larghetto |
Öffnen |
, Art. 340), wonach der außereheliche Vater eines Kindes weder von diesem und seiner Vormundschaft noch von der Kindesmutter wegen Alimenten u. dgl. in Anspruch genommen werden kann.
Laredo, 1) Bezirksstadt in der span. Provinz Santander
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0719,
von Lesparrebis Lesseps |
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), Claire Françoise oder Julie Jeanne Eléonore, geb. 1731 oder 1732 zu Lyon als außereheliches Kind der Gräfin d'Albon, ward zuerst Erzieherin, dann 1752 Gesellschafterin bei Madame Du Deffand, deren Freunde, besonders d'Alembert, sie durch ihren Geist
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0369,
Maximilian (deutsche Kaiser) |
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. Von seiner zweiten Gemahlin hatte er keine Kinder, dagegen 14 außereheliche. Sein Nachfolger war sein Enkel Karl V. Vgl. Hegewisch, Geschichte der Regierung Maximilians I. (Hamb. 1782); Chmel, Urkunden, Briefe und Aktenstücke zur Geschichte Maximilians I
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Anstrichbis Antagonismus |
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ist der fremde Anstifter zum Kindesmorde mit der vollen Strafe des Mordes oder Totschlags, die außereheliche Mutter aber, welche zur Tötung ihres Kindes anstiftet, nur mit der gelindern, auf den Kindesmord gesetzten Strafe zu belegen. - Der Anstifter bleibt
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Dotationbis Douai |
Öffnen |
462
Dotation - Douai
Dotation (lat.), Ausstattung; im Civilrecht die Gewährung einer Mitgift (dos), ingleichen die Entschädigung für den Verlust der Geschlechtsehre, welche eine außerehelich Geschwängerte von dem Schwängerer zu empfangen hat
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0467,
von Notzuchtbis Novara |
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wider die Freiheit den Tod durchs Schwert. Das Reichsstrafgesetzbuch §. 177 droht Zuchthaus bis zu 15 Jahren an, wenn jemand durch Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine Frauensperson zur Duldung des außerehelichen
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0226,
von Brunnerbis Bryce |
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Einschluß
der neun großen und einiger kleinern Vorstädte
474739 E. Die Zahl der Geburten betrug im
1.1894: 4578, der Todesfälle 3801, der Eheschlie-
ßungen 1821. Nach dem Durchschnitt der letzten
10 Jahre kommen 1 Geburt auf 36, 1 außereheliche
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Empfindenbis Ende |
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geradezn scheinen dem außerehelichen Umgänge den Stempel der Vorzüglichkeit aufzudrücken.
Empfinden
Fühlen, die Strafe GOttes, Weish. 12, 26.
Empören
Sich ohne Ursach wider eine rechtmäßige weltliche oder geistliche Gewalt, der man sich unterwerfen
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1% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0991,
von Trinkenbis Triumph |
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, 38. Ps. 104, 11.
Trinke, ich will deine Kameele auch tränken, 1 Mos. 24, 14. 17.
Und den Egyptern wird ekeln, zu trinken des Wassers aus dem Strom, L Mos. 7, 16. 21. 24. Pf. 76, 44.
Und gab es (von dem verbrannten Kalli) den Kindern Israel zu
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Lesliebis Lesseps |
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. 1823), "Elements of natural philosophy" (1823).
Les Mees (spr. lä meh), Flecken bei Digne (s. d.).
L'Espinasse (spr. -näß), Julie Jeanne Eleonore, geb. 19. Nov. 1732 zu Lyon, ein außereheliches Kind der Gräfin von Albon, kam als Erzieherin
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0186,
von Karolingischer Sagenkreisbis Karpaten |
Öffnen |
außerehelicher Sohn Karlmanns, die deutsche und die Kaiserkrone und übermachte sie 899 seinem Sohne Ludwig dem Kinde, mit dem die deutschen K. 911 erloschen. - In Frankreich (s. d., Bd. 7, S. 82b) hielten sich die K. in beständigen Kämpfen mit ihren Vasallen
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