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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0931,
Römisches Recht (allmähliche Ausbildung) |
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931
Römisches Recht (allmähliche Ausbildung).
und Fixierung des Gewohnheitsrechts fiel den Juristen zu. Ihre Thätigkeit war, obwohl gegen das Ende dieser Periode einige als Schriftsteller auftraten, nicht wissenschaftlicher, sondern rein
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95% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0933,
von Römisches Rechtbis Römisches Reich (Stände) |
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933
Römisches Recht - Römisches Reich (Stände).
dem römischen riche, gesetzen und ire geschrieben Rechten" richten sollte, und die Reichskammergerichtsordnung (1495) erkannte die Rezeption an, indem sie die Richter auf "des Reichs und gemeine
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88% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0982,
von Römischer Katechismusbis Römisches Recht |
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980
Römischer Katechismus - Römisches Recht
Diana und Artemis, Neptunus und Poseidon, Mercurius und Hermes, Vulcanus und Hephaistos, Ceres und Demeter, Mars und Ares, Venus und Aphrodite, Sol und Helios, Luna und Selene, Aurora und Eos
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84% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0930,
von Römische Mythologiebis Römisches Recht |
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930
Römische Mythologie - Römisches Recht.
Uncia etc., vorzugsweise aber aus Silbermünzen: Denaren, Quinaren und Sestertien, die seit 269 v. Chr. geprägt wurden. Goldmünzen der Republik erscheinen im ganzen erst sehr spät, z. B. unter Sulla
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83% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0932,
Römisches Recht (Aufnahme und Bearbeitung in Deutschland etc.) |
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932
Römisches Recht (Aufnahme und Bearbeitung in Deutschland etc.).
gotischen Reichs seine Gesetzsammlung außer den Novellen, und dieselbe kam dort, wie der sogen. "Brachylogus" und einige andre Schriften aus dem 9., 10. und 11. Jahrh. zeigen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0950,
von Römisches Reichbis Römisch-katholische Kirche |
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(das. 1884 ff.); über das Recht: Walter, Geschichte des römischen Rechts bis auf Justinian (3. Aufl., Bonn 1860-61, 2 Tle.); weiteres s. Art. "Römisches Recht"; über die Religion: Hartung, Die Religion der Römer (Erlang. 1836, 2 Tle.); über
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0632,
Rechtswissenschaft (Geschichte und Litteratur) |
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Litteratur, den erst das moderne Staats- und Rechtsleben zur vollen Entfaltung brachte. Denn Jahrhunderte hindurch, nachdem das römische Weltreich längst in Trümmer gegangen, erhielt sich die Weltherrschaft des römischen Rechts (s. d.). Nur allmählich
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0790,
Deutsches Recht (im Mittelalter und in der Neuzeit) |
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nach und nach auch fremde Rechte, nämlich das römische und kanonische Recht, wie es sich im Corpus juris civilis und im Corpus juris canonici darstellt, sowie das langobardische Lehnrecht, die sogen. Libri feudorum, in Deutschland Eingang gefunden
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0849,
von Selkebis Sella |
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Bonn berufen, gab er mit seinem Bruder Wilhelm die "Jahrbücher für historische und dogmatische Bearbeitung des römischen Rechts" (Braunschw. 1841-44, 3 Bde.) heraus. Von seinen spätern Schriften erwähnen wir: "De juris romani nexo et mancipio
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0929,
von Römische Litteraturbis Römische Münzen |
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Sidonius, Cassiodorus u. a. - über die Jurisprudenz, das einzige Gebiet, welches sich bei den Römern von Anfang bis zu Ende rein national entwickelt hat, s. Römisches Recht.
Vgl. F. A. Wolf, Vorlesungen über die Geschichte der römischen Litteratur
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0206,
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte |
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Buch
Spanisches Recht.
Fueros
-
Rechtsgeschichte.
Römische Rechtsgeschichte.
Römisches Recht
Jus romanum
Reception
Recipiren
Gesetz.
Abrogiren
Ackergesetze, s. Agrar. Gesetze
Agrarische Gesetze
Edictum
Leges agrariae, s
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0947,
von Zivilprozeßordnungbis Zizyphus |
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ist, da heutzutage die besondern Standesrechte einzelner Klassen der Bevölkerung, z. B. die Zunftrechte, fast durchweg beseitigt sind. Da aber das privatrechtliche Gebiet in Deutschland lange Zeit von dem römischen Recht beherrscht wurde, so
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Völkerschaftbis Völkerwanderung |
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ein selbständiges Reich. Doch gingen die germanischen Eroberer nicht eigentlich auf Vernichtung der römischen Kultur aus, vielmehr wollten sie erst recht an ihren Vorzügen teilnehmen. Mit Ausnahme von Britannien, wo die heidnischen Angelsachsen
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0188,
Die hellenische Kunst |
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; er zeigt die reiche Ausgestaltung des römischen Kapitäls der späteren Zeit. Das Schmuckwerk besteht aus Akanthusblättern, denen eine männliche Gestalt ohne rechten Zusammenhang eingefügt ist.
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0337,
Ehe (Ehehindernisse) |
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337
Ehe (Ehehindernisse).
E. nur für bestimmte Personen verhindern. Zu den erstern gehören: Fehler der physischen Fähigkeit, wie Mangel der Ehemündigkeit, also zu junges Alter (nach römischem Recht wurde Pubertät [für Männer 14, für Weiber 12
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0883,
von Mundumbis Munition |
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in das Mittelalter vgl. besonders Savigny, Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter, Bd. 1, und Raynouard, Histoire du droit municipal en France (Par. 1829). Vgl. auch Roth, De re municipali Romanorum (Stuttg. 1801); E. Kuhn, Die städtische und bürgerliche
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0366,
von Kairosbis Kaiser (Titel) |
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- und Austauschpunkt für dieses und Europa geworden. Vgl. Ebeling, Bilder aus K. (Stuttg. 1878, 2 Bde.).
Kairos, in der griech. Mythologie der Gott der günstigen Gelegenheit oder des rechten Augenblicks, scheint besonders in den Ringschulen verehrt worden zu
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0983,
von Römisches Reichbis Romont |
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981
Römisches Reich - Romont
handeln, heute noch ein Muster für den Richter wie ein Bildungsmittel für den angehenden Juristen.
Aber neben diesen hellen Lichtseiten liegen tiefe Schatten. Mit der Waffe des R. R. wächst in den deutschen
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0791,
von Capistranusbis Capitis deminutio |
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.), im römischen Rechte diejenige Veränderung, welche eine Person in Ansehung ihrer bürgerlichen Rechtsfähigkeit erleidet. Während nämlich nach moderner Rechtsanschauung jeder Mensch als Rechtssubjekt, mithin als Person, erscheint, war nach römischem Rechte
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0543,
Latiner |
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Recht (jus Latii) für Italien gegenstandslos geworden, wurde es unter den Kaisern allmählich auf zahlreiche Städte in den Provinzen übertragen. Allein auch dies hörte auf, als 212 n. Chr. durch Verfügung des Kaisers Caracalla das römische
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0734,
Mommsen |
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Leipzig berufen. Seine Teilnahme an den politischen Bewegungen von 1848 und 1849 hatte indes 1850 seine Entlassung zur Folge, worauf er im Frühjahr 1852 eine Professur des römischen Rechts in Zürich erhielt, die er 1854 mit einer solchen in Breslau
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0771,
Kirchenstaat (Geschichte: bis zum 10. Jahrhundert) |
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Hof (im Lateran) damals zuerst ein förmliches Ministerium von sieben Klerikern, welche jedoch zu keinem kirchlichen Grad aufsteigen durften, erscheint. Die kaiserlichen Rechte in Rom und dem K. stellte dann Kaiser Lothar I. 824 in der "römischen
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0816,
Rechten |
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bei euch, einen römischen Menschen ohne Urtheil und Recht geißeln? A.G. 22, 25.
§. 6. Die Klage, daß bei übler Verwaltung der Gerechtigkeit deneu, die da Recht suchen, solches zu erlangen bitter und sauer gemacht wurde, so daß sie Hab und Gut, um
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0336,
von Jus gladiibis Jussieu |
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mit, teils ohne Entschädigung aufgehoben worden. Vgl. Lassalle, System der erworbenen Rechte (2. Aufl., Leipz. 1880).
Jus Quiritium (lat.), Recht der Quiriten, d. h. der römischen Vollbürger.
Jus recadentiae oder revolutionis (lat.), s
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0228,
Germanische Kunst |
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Völkerstämme statt, sondern nur eine Umgestaltung des unterworfenen Volkstums durch allmähliche Aufnahme von Recht, Sitte und Sprache des herrschenden. Die "echten Römer", d. h. Italiker, welche sich unter den Kelten und Germanen niederließen, waren
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0912,
Rom (Geschichte der Stadt seit 476) |
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. 476 auch nominell aufhörte, Hauptstadt des römischen Reichs zu sein, hatte die Stadt schon viel von ihrem alten Glanz verloren. Zweimal war sie von Barbaren geplündert worden, 410 von Alarich, 455 von den Vandalen; die Einwohnerschaft
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Jusbis Jus gentium |
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) und das Oberaufsichtsrecht (jus supremae inspectionis); s. Kirchenhoheit.
Jus civile (lat.), Zivilrecht (s. d.), bedeutet 1) Privatrecht, 2) das positive Recht irgend eines Staats, 3) das den römischen Bürgern eigentümliche Recht, 4) das römische Recht
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0281,
Germanische Kunst |
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275
Germanische Kunst.
Künstler die Fähigkeit zur sorgfältigen Durchbildung der recht plumpen Gestalten und zur schönen Raumfüllung. Dargestellt ist die Geschichte der ersten Menschen (das Bild zeigt daraus einen Teil, von der Vertreibung
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0209,
Altchristliche Kunst |
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Obergeschoß, dessen Inneres eine runde Halle bildet. Dieser Oberbau war früher von einer Säulenhalle umgeben.
Das Dach besteht aus einem einzigen Felsblock.
In der Anlage und in seiner Bestimmung erinnert dieser Bau an die römischen Kaisergräber
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0089,
Deutsches Recht |
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- und des Strafprozesses) weist nur zu einem sehr geringen Teil auf röm. Recht zurück. Wenn man von dem Gegensatz vom Deutschen und Römischen Recht (s. d). spricht, hat man dabei das bürgerliche Recht im Sinne. In diesem ist aber der Grundstock röm
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0689,
Papst (Geschichte des Papsttums bis 858) |
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und behandelte fortwährend den P. als seinen Vasallen; indem er aber aus den Händen Leos III. die römische Kaiserkrone empfing, räumte er dem apostolischen Stuhl eine Ehre ein, die bald nachher als Recht von den Päpsten beansprucht und geltend gemacht
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0722,
Erbfolge |
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Beschränkung aus. Sind gar keine successionsfähigen Verwandten vorhanden, so wird nach römischem Rechte der Verstorbene von seinem überlebenden Ehegatten beerbt. Hat die nachgelassene Witwe keine Mitgift erhalten, und war der verstorbene Ehemann zur
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0220,
von Jheringbis Jirecek |
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220
Jhering - Jirecek.
Jhering (spr. jering), Rudolf von, Rechtsgelehrter, geb. 22. Aug. 1818 zu Aurich, habilitierte sich 1843 in Berlin als Dozent des römischen Rechts, ging 1845 als ordentlicher Professor nach Basel, 1846 nach Rostock, 1849
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0268,
von Volkslosbis Volksrecht |
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im deutschen Reichstag neun Mitglieder, verschwand aber bei den Neuwahlen 1887 gänzlich und ist auch in den Landtagen nur schwach vertreten.
Volksrecht ist das im Volk selbst entstandene und in dessen Bewußtsein lebende Recht. In diesem Sinn
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0187,
von Burdeaubis Burgeß |
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und verlangt eine Annäherung an den modernen Sozialismus, und man bezeichnet ihn als eine doktrinäre Arbeit (Idering); namentlich ist aber von den Germanisten (Beseler, Gierke u. a.) der Vorwurf erhoben, daß der Entwurf zu viel römisches Recht enthalte
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0285,
Juden (Zerstörung Jerusalems; die Juden im römischen Reich) |
Öffnen |
285
Juden (Zerstörung Jerusalems; die Juden im römischen Reich).
vor. Ein Aufstand unter Judas von Gaulonia ward leicht unterdrückt. Judäa ward noch einmal ein von den römischen Kaisern abhängiges Königreich unter Herodes Agrippa I. (41-44
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0775,
Kirchenstaat (1797-1848) |
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Vaccino die Römische Republik proklamiert, nachdem der Papst bereits 20. Febr. nach Siena geflüchtet war. Alle öffentlichen und Privatkunstschätze wurden geplündert, die dem K. auferlegte Kriegssteuer richtete den Staatskredit völlig zu Grunde
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0547,
Kulturgeschichtliche Litteratur (europäisches Mittelalter) |
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unterlassen werden, auf die wichtigen Bemerkungen hinzuweisen, welche Th. Mommsen, eben durch Neumanns Werk veranlaßt, über »Den Religionsfrevel nach römischem Recht« in der »Historischen Zeitschrift« (Bd. 64) veröffentlicht hat.
Den Übergang vom
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Gemeine Figurenbis Gemeingefährliche Handlungen |
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durch das Partikularrecht abweichende Bestimmungen eingeführt sind, daher das Rechtssprichwort: Stadtrecht bricht Landrecht, Landrecht bricht gemein Recht. Zur Zeit des "römischen Reichs deutscher Nation" stand nämlich jeder Deutsche, der nicht selbst Landesherr
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0945,
von Mutbis Mutter |
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und Erlangen, habilitierte sich 1853 in Halle für römisches Recht und Zivilprozeß, ward in Königsberg 1856 außerordentlicher, 1859 ordentlicher Professor und siedelte in gleicher Eigenschaft 1863 nach Rostock, 1872 als Oberappellationsgerichtsrat
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0192,
Bonifacius |
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ihres Sohns Valentinian III. regierte, aufs neue die Würde eines Patriziers und Oberbefehlshabers des römischen Heers. Im Kampf mit seinem Nebenbuhler Aetius wurde B. tödlich verwundet und starb 432.
2) B. der Heilige, Apostel der Deutschen, eigentlich
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0943,
Römisches Reich (Geschichte bis 201 v. Chr.) |
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lateinischen Rechts, die das Jus sine suffragio, das Bürgerrecht ohne Stimmrecht, d. h. die Pflichten, aber nicht die Rechte eines römischen Bürgers hatten, zu Unterthanen gemacht wurden. Mit den Samnitern brach der Krieg (zweiter Samniterkrieg) 326
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Meyers →
Schlüssel →
Alphabetische Inhaltsübersicht d[...]:
Seite 0011,
Alphabetische Inhaltsübersicht des Schlüssels |
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- Literatur 119 u. bei den einzelnen Wissenschaften
- Mythologie 142
- Sprache 132
Römisches Recht 193. 194
Rom (Provinz), Geographie 82
- alte Geographie 107
- Geschichte 22
Romanische Sprachen 132
Romanisten (Philologen) 136
- Rechtsgelehrte 197
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Adonischer Versbis Adoption |
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väterliche Gewalt, sondern hat nur die Wirkung, daß das adoptierte Kind in Beziehung auf Alimentation und Erbrecht als leibliches Kind seiner Adoptivmutter angesehen wird. Das Institut der A. ist erst mit dem römischen Recht nach Deutschland gekommen. Dem
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0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Pflichtbis Pflug |
Öffnen |
Recht nicht durch schlechtes Betragen verscherzt haben. Dem Prinzip nach ist nämlich im römischen Recht sowohl als in den modernen Gesetzbüchern die Testierfreiheit, d. h. das Recht des Erblassers, über seinen Nachlaß letztwillig beliebig zu
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0571,
Die Malerei des 16. Jahrhunderts |
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mailändisch-piemontesische Schule und behauptete mit Recht nach Lionardos Tode den "ersten" Platz.
Die zahlreichen römischen Maler, welche sonst noch zu der Nachfolgeschaft Raphaels gehörten, sind ohne Bedeutung. Meist geistlose Nachahmung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0115,
von Aedemonebis Aderfistel |
Öffnen |
, bürgerlicher Tod; A. libertatis, Beraubung der Freiheit; A. des Legats, im römischen Rechte die Entziehung eines Vermächtnisses durch einfachen Widerruf seitens des Erblassers, im Gegensatz zur Translation, d. h. dem Widerruf durch Errichtung eines neuen
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0166,
Die hellenische Kunst |
Öffnen |
, als er im Poseidontempel ein Opfer darbringen wollte. Der Priester ist auf dem Altar niedergesunken und bemüht sich mit aller Kraft, die eine Schlange von sich abzuhalten, die ihn bereits in die Seite beißt (der rechte Arm ist falsch ergänzt, man muß
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0772,
Kirchenstaat (10.-14. Jahrhundert) |
Öffnen |
gunsten der Kirche von Ravenna.
So waren um die Mitte des 11. Jahrh. die Päpste auf Rom und dessen nächste Umgebung beschränkt. 1056 brachte Leo IX. die Stadt Benevent durch Austausch kirchlicher Rechte in Deutschland an den römischen Stuhl, und auch
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0429,
von Hildebrandbis Historische Litteratur |
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: »Die Getreideverwaltung in der römischen Kaiserzeit« (Götting. 1869); »Untersuchungen auf dem Gebiet der römischen Verwaltungsgeschichte« (Berl. 1877, Bd. 1); »Zur Geschichte des lateinischen Rechts« (in der »Festschrift zur fünfzigjährigen Gründungsfeier des
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0856,
von Hypostasebis Hypothek |
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sich aber nach römischem Recht bei der H. den Besitz der Sache erst verschaffen durch die hypothekarische Klage (actio hypothecaria). Diese dingliche Klage gibt das römische Recht dem Pfandgläubiger gegen jeden Besitzer der Sache auf Herausgabe
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0816,
von Hurterbis Huschke |
Öffnen |
Spruchkollegiums ward. Er starb 8. Febr. 1886 daselbst. Außer mehreren kleinere juristischen, theologischen und philologischen Abhandlungen schrieb er: "Studien des römischen Rechts" (Brest: 1830, Bd. 1); "Die Verfassung des Könige Servius Tullius
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0363,
Strafrecht (Theorien) |
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Recht überhaupt: auf ältern germanischen Rechtsgewohnheiten, auf der spezifischen Wirkung kirchlich-kanonischer Anschauungen, endlich auf der Rezeption des römischen Rechts. Merkwürdig genug gelangte Deutschland 1532 unter Karl V. zu
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0205,
Rechtswissenschaft: Rechtsquellen |
Öffnen |
Kooperiren
Laien
Laisirung, s. Laien
Geistliche Rechte.
Absent
Annaten
Beichtgeld
Beichtpfennig, s. Beichtgeld
Blutzehnt
Butterpfennige
Calendaticum
Charisterium
Collectandi jus
Decem
Exaktion
Kalende
Kollektiren
Pfründe
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0237,
von Erbrezeßbis Erbschaftserwerb |
Öffnen |
-
vollstrecker. - Vgl. Mayer, Die Lehre vom E. nach
bcutigem röm. Recht (Berl. 1840); Vering, Römi-
sches E. in histor. und dogmatischer Entwicklung
(Heidelb. 1861); Koeppen, System des heutigen rö-
mischen E. (Jena 1862-64); ders., Lehrbuch des
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Bürgerausschußbis Bürgermeister |
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Handel, bei den zünftigen Gewerben und der Bierbrauerei der Fall war.
Bürgerlicher Tod (franz. Mort civile), Verlust der persönlichen Rechtsfähigkeit. Das römische Recht ließ einen solchen infolge einer capitis deminutio maxima eintreten, d. h
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Erbrechtbis Erbschaftssteuern |
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anbetrifft, so kommt zu der testamentarischen Erbfolge des römischen noch der Erbvertrag (s. d.) des deutschen Rechts hinzu. Auch kann im Testament (s. d.) nicht bloß die Einsetzung eines oder mehrerer Erben erfolgen, sondern diese können auch mit bestimmten
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0203,
von Agri decumatesbis Agrigentum |
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. Jan. 1720 zu Dobitschen bei Altenburg, studierte in Leipzig anfangs die Rechte, machte dann 1738-41 unter Seb. Bach gründliche musikalische Studien, die er in Berlin bei Quantz fortsetzte, wurde 1750 infolge des von ihm komponierten Intermezzo "Il
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0069,
Italien (Geschichte: 9. und 10. Jahrhundert) |
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der römischen Kirche das Recht thatsächlicher Ernennung des obersten Bischofs. Mittels des Papstes sollte sodann die katholische Kirche überall dem Kaisertum und seinen Zwecken dienen. Aber wie schon jener Papst, welcher Otto I. zum Kaiser gekrönt hatte
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0137,
von Nidelbadbis Niebüll |
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Zeit von den öffentlichen Geschäften entbunden, 1810-1812 Vorlesungen über die römische Geschichte an der neuerrichteten Berliner Universität, leistete seit 1813 wieder dem Staat seine praktischen Dienste und wurde 1816 als Gesandter zu Unterhandlungen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0351,
Säule (römische, toscanische etc.) |
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351
Säule (römische, toscanische etc.).
des leichtern Ansehens wegen in drei Streifen zerlegt ist, und eine bis auf das Kapitäl ähnliche S., deren Schaft mit 24 Kannelüren versehen ist, und deren Fuß meist der attischen Basis gleicht, jedoch
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0988,
von Zülzbis Zumpt |
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die Rechte, nahm aber dann unter Mina Kriegsdienste und stieg bis zum Hauptmann. In der 1820 ausbrechenden Revolution ging er zur Glaubensarmee unter Quesada über. Nach der Restauration avancierte er zum Obersten eines Linienregiments in Estremadura
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0458,
Historische Litteratur 1890/91 (Altertum, Mittelalter) |
Öffnen |
: »TTTTT« (Oxford 1891), führen die Erzählung bis zu dem verhängnisvollen Feldzuge der Athener gegen Syrakus; die Arbeit zeigt alle Vorzüge, aber auch die Fehler des Verfassers, die aus seinen frühern Werken bekannt sind.
Auf dem Gebiete der römischen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Dbis Dacca |
Öffnen |
, das sich in den übrigen indogermanischen Sprachen findet. So lautet das erwähnte Zahlwort im Sanskrit tragas, lat. tres, griech. treis. Der Buchstabe D hieß phönikisch Daleth, daher griech. Delta.
Abkürzungen.
D oder d: Als römisches Zahlzeichen steht D
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0316,
von Kunzebis Kupfer |
Öffnen |
316
Kunze - Kupfer.
ordentlicher Professor der Rechte. Seit 1863 ist er Vorsitzender des Litterarischen Sachverständigenvereins für Sachsen. Seine bedeutendsten Schriften sind: "Die Obligation und die Singularsuccession des römischen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0539,
Goten (Ostgoten) |
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die bestehenden Rechtsgewohnheiten sammeln und aufzeichnen; doch hatten diese nur für das herrschende Volk Gültigkeit, für die bezwungenen Römer in Gallien und Spanien bestand das römische Recht fort, weshalb Eurichs Sohn und Nachfolger Alarich
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Billingsbis Bill of rights |
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954
Billings - Bill of rights.
mißt und für jeden das ihm Gebührende festsetzt. Jedes positive Recht soll sich bestreben, diese Aequitas zu verwirklichen, und deshalb haben namentlich auch die römischen Rechtsquellen sie als das leitende
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0407,
von Dachwurzelbis Dacier |
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oder Walachen) noch heute eine romanische Sprache reden. Als 271 der Kaiser Aurelianus den Goten das Land räumte und die römischen Kolonisten nach Mösien versetzte, nannte er das Uferland rechts der Donau Dacia ripensis, um wenigstens den Namen des Verlornen zu
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0839,
Triest (Beschreibung der Stadt, Bevölkerung) |
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839
Triest (Beschreibung der Stadt, Bevölkerung).
der Reede hinzieht und breite, regelmäßige, sich rechte winkelig kreuzende Straßen enthält. In die Neustadt tritt der 380 m lange, 16 m breite, 4 m tiefe "große Kanal" mit zwei Drehbrücken ein
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Ehebruch |
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, Das Eheverlöbnis (Straßb. 1881); Peters, Die Ehescheidung (Berl. 1881); Hübler, Eheschließung und gemischte Ehen in Preußen nach Recht und Brauch der Katholiken (das. 1883); Hölder, Die römische E. (Zürich 1874); Barra, Das Heiraten in alten u. neuen Gesetzen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Ediditbis Edinburg |
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.), im allgemeinen jede obrigkeitliche Bekanntmachung und Verordnung. Im römischen Recht sind in älterer Zeit die Edikte der Magistrate, namentlich die der Prätoren und Ädilen, in neuerer Zeit die Edikte der Kaiser von besonderer Wichtigkeit
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0419,
Alter |
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des römischen Rechts werden in Ansehung der Handlungsfähigkeit einer Person in allen Gesetzgebungen zwei Altersstufen unterschieden, indem man der Groß- oder Volljährigkeit (Majorennität, aetas legitima) die Minderjährigkeit oder Minorennität
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0792,
von Capitiumbis Capo d'Istria |
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792
Capitium - Capo d'Istria.
liche Gewalt, das römische Dotalrecht, das altzivile Erbrecht u. dgl. gehörten, Anteil. Der Nichtbürger, der Fremde (peregrinus), ward lediglich vom Standpunkt des jus gentium aus, d. h. des Rechts, wie es allen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0608,
Testament (juristisch) |
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, in welchem die Namen der Deszendenten und ihre Erbteile mit Worten, nicht mit Zahlen, angegeben sind (testamentum parentis inter liberos). Besonders privilegiert ist endlich das Soldatentestament, welches nach römischem Recht, wenn es im Feld
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Dingliche Klagebis Dinglinger |
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die persönlichen Rechte (jura in personam, obligatorische Rechte). Die Zahl der dinglichen Rechte ist im römischen Rechtssystem eine genau bestimmte: Eigentum, Emphyteusis, Superficies, Pfandrecht, Servituten. Das deutsche Privatrecht hat noch das Lehnrecht
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0600,
von Decazevillebis Dechamps |
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.
Decemviri (lat.), s. Dezemvirn.
Decendĭum (lat.), im römischen Recht eine Frist von zehn Tagen, in welcher gegen ein gefälltes Urteil an das zuständige Obergericht appelliert werden mußte, wenn man den Eintritt der Rechtskraft desselben
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0690,
Papst (Geschichte des Papsttums bis 1073) |
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. auf Betrieb Hildebrands 1059 erlassene Dekret über die Papstwahl. Dasselbe übertrug letztere dem Kardinalkollegium, brach dadurch den Einfluß, den das römische Volk und der Adel darauf geübt hatten, und hob das Recht der Bestätigung auf, welches
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Rechtswissenschaftbis Recipient |
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äußerer Rechtsgeschichte oder Geschichte der Rechtsurkunden und Quellen und innere Rechtsgeschichte oder Geschichte der Rechtsdogmen. Am fleißigsten ist die Geschichte des Römischen Rechts (s. d.) bearbeitet worden; für die des Deutschen Rechts (s
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Arese-Viscontibis Arethusa |
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der reifen Kunst stets, unbärtig, während ihn die ältere Kunst und später die römische ebenso konstant vollbärtig auffaßten. Unsicher ist die Deutung des gewöhnlich als Achill erklärten A. Borghese im Louvre, welcher stehend und nur mit dem Helm bekleidet
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Saviobis Savona |
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: "Mémoires sur les oiseaux d'Égypte" in der großen "Description de l'Égypte", für welche er auch die niedern Tiere bearbeitete, und "Mémoires sur les animaux sans vertèbres" (Par. 1816).
2) Friedrich Karl von, ausgezeichneter Lehrer des römischen Rechts, geb
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Servitutbis Servius Tullius |
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oder Unterlassen, niemals in einer eignen Leistung des Eigentümers oder Besitzers der fremden Sache bestehen. Dem römischen Recht, welchem die Lehre von den Servituten angehört, war nämlich die Verbindung der Verpflichtung zu positiven Leistungen mit dem
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0059,
von Vatermordbis Vatikan |
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59
Vatermord - Vatikan.
römischem Recht ein der väterlichen Gewalt Unterworfener eignen Vermögens schlechthin unfähig: was er erwarb, erwarb er dem Vater. Erst allmählich entwickelte sich das Pekulienwesen, wodurch dem Hauskind die Möglichkeit
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0791,
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) |
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die deutschrechtlichen Bestimmungen über das eheliche Güterrecht mit dem Fundamentalsatz der Gütervereinigung, während dem ehelichen Gütersystem des römischen Rechts gerade umgekehrt das dem Wesen der Ehe viel weniger entsprechende Prinzip der völligen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0343,
von Ehrenamtbis Ehrenbezeigungen |
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343
Ehrenamt - Ehrenbezeigungen.
lige Ehrlosigkeit im wahren Sinn des Wortes aber, einen bürgerlichen Tod (s. d.), kennt unser heutiges deutsches Recht nicht mehr, während nach römischem Rechte durch eine Capitis deminutio maxima oder media
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0414,
von Brevebis Brewer |
Öffnen |
. unter Beiziehung römischer Rechtsgelehrten (506) für die im westgotischen Reich lebenden Römer veranstaltete, und zwar deshalb, weil damals, im Gegensatz zu dem heutigen Territorialitätsprinzip, jeder nach dem Recht seines Stammes gerichtet werden mußte
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0894,
von Illustrierenbis Illyrien |
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.
Illustris (lat.), glänzend, berühmt, erlaucht, bei den Römern Ehrentitel der Ritter (equites); dann seit Konstantin d. Gr. Anrede, welche den römischen Senatoren und Magistraten im Sinn von "erlauchter Herr" gegeben wurde. Seit Karl d. Gr. Titel
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0266,
von Joseph (biblische Personen)bis Joseph (deutsche Kaiser) |
Öffnen |
sein, wenigstens werden während desselben in den Evangelien stets nur Maria und die Brüder Jesu erwähnt. Sein Gedächtnis wird in der römisch-katholischen Kirche 19. März, in der griechischen 26. Dezember gefeiert. Vgl. Jesus Christus, S. 213.
3) J
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Patrimonialprinzipbis Patrock |
Öffnen |
, lat., Petri Erbgut), das durch Schenkungen erworbene und immer mehr vergrößerte Vermögen der römischen Kirche, der Kirchenstaat, als dessen Gründer der Apostel Petrus angesehen wurde; im engern Sinn die Teile des Kirchenstaats in nächster Nähe Roms
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 1009,
Philologie (im Altertum und Mittelalter) |
Öffnen |
, indem die Muttersprache von vornherein künstlicher Pflege bedurfte, nicht bloß bei den Schriftstellern, sondern bei den Gebildeten überhaupt, wie bei den Scipionen, Gracchen u. a. Das Objekt dieser Thätigkeit wird durch den Zutritt des römischen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0939,
Römisches Reich (Privataltertümer) |
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939
Römisches Reich (Privataltertümer).
oder auch nomen allein genannt), wie Julius, Tullius, und den Familiennamen (cognomen), wie Cäsar, Cicero, was sich, auch nachdem die ursprüngliche Gliederung des Volkes längst verschwunden
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0323,
Jupiter (Planet) |
Öffnen |
er als ideales Staatsoberhaupt, als Mehrer und Erhalter römischer Macht und Ehre unter dem Namen J. Optimus Maximus ("der Beste und Größte") verehrt wurde. Hier thronte sein thönernes Bild mit dem Blitz in der Rechten in dem Mittelschiff des von Tarquinius
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0973,
von Römische Kamillebis Römische Kunst |
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), für den eine Anzahl Priesterkollegien (sodales Augustales, Claudiales u. a.) und Opferpriester (Flamines) geschaffen wurden. (S. Römische Religion.)
Das Gerichtswesen steht in enger Beziehung mit der Entwicklung des röm. Rechts. Die Gerichtsgewalt
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Ludwig II. (römisch-deutscher Kaiser)bis Ludwig IV. (römisch-deutscher Kaiser) |
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338
Ludwig II. (römisch-deutscher Kaiser) - Ludwig IV. (römisch-deutscher Kaiser)
wiederholt gegen seinen Vater und zuletzt mit Karl dem Kahlen gegen seinen Bruder Lothar I. Nach dem Siege bei Fontenoy 841 nötigten sie Lothar zu der Teilung
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0646,
von Burchardibis Burckhardt |
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-justinianeischen Rechts" (Bonn 1819); "System des römischen Rechts" (das. 1823); "Bemerkungen über den Zensus der Römer" (Kiel 1824); "Die Lehre von der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" (Götting. 1831); "Geschichte und Institutionen des römischen
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Canitiesbis Cannä |
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, auf dem rechten Ufer des Aufidus, von wo sich Varro von Hannibal auf das linke Ufer hinüberlocken ließ. Die Schlacht begann damit, daß die Reiterei des linken Flügels der Punier die gegenüberstehende römische Reiterei zersprengte und sodann vom Rücken
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0831,
von Gaîté, Théâtre de labis Gala |
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), einer der bedeutendsten Rechtslehrer und Schriftsteller über römisches Recht, lebte unter Hadrian, Antoninus Pius und Marcus Aurelius. Daß er als "Provinzialjurist" in einer griechischen Ostprovinz (Troas) thätig gewesen, ist eine bloße Hypothese. G
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0989,
von Institut de Francebis Instrumentalmusik |
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Vorlesungen über römisches Recht erhalten, obgleich schon längst in denselben die exegetische Methode der dogmatischen platz gemacht hat und selbst das in Justinians I. befolgte System nicht mehr zum Leitfaden dient, sondern nach selbstgewähltem System
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0769,
von Kirchenratbis Kirchenrecht |
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. 1882); v. Hammerstein, Kirche und Staat vom Standpunkt des Rechts (Freiburg 1883); Mejer, Zur Geschichte der römisch-deutschen Frage (Rost. u. Freib. 1871-83, 3 Bde.); Hinschius, Preußische Kirchengesetze (Berl. 1874-1887, 4 Bde.); Bar, Staat
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0620,
von Legalbis Legaten |
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. Der regelmäßige Fall ist vielmehr der, daß jemand in einem Testament zum Erben eingesetzt wird mit der Auflage, einen gewissen Erbschaftsgegenstand an einen im Testament bezeichneten Legatar hinauszugeben. Das L. war im ältern römischen Recht an
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0319,
von Pratincolabis Prätorius |
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im römischen Lager, ein großer Platz, auf dem sich die Zelte des Oberfeldherrn und seiner höhern Offiziere, ferner der Opferaltar und das Tribunal befanden, von dem der Feldherr zu den Truppen redete und Recht sprach; auch Bezeichnung des hier
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