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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0362,
Strafrecht (Allgemeines) |
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362
Strafrecht (Allgemeines).
im objektiven Sinn der Inbegriff der Rechtsnormen über strafbare Verbrechen; im subjektiven Sinn die Befugnis, wegen verübten Unrechts Strafe zu verhängen (Strafgewalt, Strafzwang, Jus puniendi). Das S. im objektiven
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99% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0363,
Strafrecht (Theorien) |
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363
Strafrecht (Theorien).
der gesellschaftlichen Gesamtordnung von gewissen Handlungen zu besorgen ist. Wie verschieden in diesem Stück die Denkweise der Kulturvölker ist, zeigt sich am deutlichsten darin, daß die Römer den Diebstahl nur
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88% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0403,
von Strafprozeßstatistikbis Strafrecht |
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401
Strafprozeßstatistik - Strafrecht
am freiesten vor dem Einzelrichter. An die mit der Urteilverkündung schließende Hauptverhandlung der ersten Instanz kann sich, wenn die mit dem Urteil unzufriedenen Beteiligten ein Rechtsmittel einlegen
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88% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Strafprozeßbis Strafrecht |
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361
Strafprozeß - Strafrecht.
in der Mehrzahl der deutschen Staaten eingerichtet worden. Die Staatsanwaltschaft ist demgemäß das ausschließlich berechtigte Organ der Strafverfolgung. Eine Beschränkung des sogen. Anklagemonopols liegt nur darin
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71% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0198,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht) |
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186
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht).
Kassationshof
Kriegsgericht, s. Militärgerichtswesen
Kriminalgericht
Landgerichte
Militärbezirksgerichte
Obergerichte
Oberlandesgerichte
Reichsgerichte
Reichsjustizamt, s
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71% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0655,
von Internationales Strafrechtbis Interpretation |
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653
Internationales Strafrecht - Interpretation
nationalen Privat- und Strafrechts (Stuttg. 1892);
Meili, Geschichte und System des internationalen
Privatrechts (Lpz. 1892); Iettel, Handbuch des inter-
nationalen Privat- und Strafrechts
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70% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0199,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht. Proceß) |
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187
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht. Proceß).
Friedensbruch
Auflauf
Brandbrief
Hausfriede
Landfriedensbruch
Landzwang
Obsessio
Ruhestörung
Injurie
Amtsbeleidigung
Backenstreich
Beleidigung
Beschimpfung, s
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35% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Gemeine Figurenbis Gemeingefährliche Handlungen |
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Justizorganisation, das Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich, die deutschen Justizgesetze, die Gewerbeordnung etc. Vgl. Deutsches Recht.
Gemeines Strafrecht, s. Strafrecht.
Gemeingefährliche Handlungen (gemeingefährliche
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22% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0036,
von Abergavennybis Abesche |
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darf. (Civilprozeßordn. §. 292, Einführungsgesetz dazu §14⁵.) – Über A. im
Strafrecht s. Ehrenstrafen und Ehrenrechte .
Aberli , Job. Ludw., schweiz. Kupferstecher und Zeichner, geb. 1723 zu Win terthur, gest. 17. Okt. 1786 zu Bern, kann
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0359,
von Strafgerichtsverfassungbis Strafprozeß |
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bilden den Gegenstand des Strafrechts (s. d.).
Strafgerichtsverfassung, s. Gericht, S. 166.
Strafgesetzbuch, umfassendes Gesetz über die von der Staatsgewalt zu ahndenden verbrecherischen Handlungen und über die Strafen, welche dieselben nach
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0309,
von Wächterliedbis Wächter-Spittler |
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. Er starb daselbst 15. Jan. 1880. Unter seinen Schriften sind hervorzuheben: »Lehrbuch des römisch-deutschen Strafrechts« (Stuttg. 1825-26, 2 Bde.); »Abhandlungen aus dem Strafrecht« (Leipz. 1835, Bd. 1); »Handbuch des in Württemberg geltenden
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0398,
von Strafgefangenenfürsorgebis Strafgesetzgebung |
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. Gefangenenfürsorge.
Strafgefängnisse, s. Gefängniswesen und Strafanstalten.
Strafgerichtsbarkeit, peinliche Gerichtsbarkeit, die Ausübung der Staatshoheit zur Verwirklichung des staatlichen Strafrechts, im Gegensatz zur Civilgerichtsbarkeit, welche
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0400,
Strafgesetzgebung |
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Vereinigung hat eine rechtsvergleichende Darstellung der S. der Gegenwart in Angriff genommen, wovon der erste Band: "Das Strafrecht der Staaten Europas", hg. von von Liszt (Berl. 1894), bereits erschienen ist. Er zeigt, daß trotz aller lokalen, polit
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Touchierenbis Toucouleurs |
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) bestraft (Gerichtshof erster Instanz). Das deutsche Strafrecht verschärft ebenso wie bei der fahrlässigen Körperverletzung (s. d.) die Strafe (bis zu 5 Jahren), wenn der Thäter zu der von ihm aus den Augen gesetzten Aufmerksamkeit, vermöge seines Amtes
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0692,
Kriminalpolitik |
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690
Kriminalpolitik
kriminalpolit. Schulen, die zweite hervorgerufen durch die Mängel der ersten, stehen sich heute gegenüber, die sog. klassische, auf deren Anschauungen das geltende europ. Strafrecht beruht, und die anthropologisch
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0390,
von Baptisteriumbis Bar. |
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und wurde 1866 ord. Professor des Strafrechts und des Civilprozesses in Rostock, 1868 in Breslau, 1879 in Göttingen. 1890-93 vertrat er als Mitglied der deutschfreisinnigen Partei den Kreis Rostock im Deutschen Reichstag. B. wirkte für Einführung des
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0437,
von Waechter (Oskar von)bis Wackernagel (Philipp) |
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435
Waechter (Oskar von) - Wackernagel (Philipp)
Leipzig wurde er 1867 in den Konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes gewählt.
Von W.s Schriften sind hervorzuheben: «Lehrbuch des röm.-deutschen Strafrechts» (2 Bde., Stuttg. 1825‒26
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1042,
von Zürgelbaumbis Zürich (Kanton) |
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kommt derselbe für das Strafrecht in doppelter Beziehung in Betracht, je nachdem die Hypnotisierten Verbrechen erleiden oder begehen. Auf den erstern Fall kommt es bei der Z. nicht an; bei dem letztern aber ist zu unterscheiden zwischen Verbrechen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0004,
von Distributivgenossenschaftenbis Disziplinargewalt |
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strafrechtliche Ahndung erheischt, so tritt die Strafgewalt des Staats in Thätigkeit, indem sie den Thäter mit öffentlicher Strafe belegt. Dagegen setzt die D. immer noch ein besonderes Verhältnis der Unterordnung voraus und innerhalb dieses
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0364,
von Strafrechtstheorienbis Strafregister |
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sind beseitigt. Solange jedoch das vom Reichstag erforderlich erachtete Strafvollzugsgesetz fehlt, bleibt die strafrechtliche Einheit unvollständig. Einzelnen fühlbaren Mißgriffen des Strafgesetzbuchs hat die Strafrechtsnovelle vom 26. Febr. 1876
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0536,
von Lippebis Lithoklasen |
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1851 Zu Wien, studierte in Wien, Göttingen und Heidelberg, habilitierte sich 1875 als Privatdozent für Strafrecht in Graz, wurde 1879 ordentlicher Professor des Strafrecht5 und Zivilprozesses
in Gießen, 1882 in Marburg, von wo er im Herbst 1889
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0701,
von Irrumpierenbis Irving (Edward) |
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. im Strafrecht sind nach der zur Zeit herrschenden Meinung, insbesondere auch nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts, diese: 1) Der I. über das Dasein des Strafgesetzes (Rechtsirrtum) ist absolut schädlich, (Error juris nocet.) Niemand kann sich
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0399,
Strafgesetzgebung |
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397
Strafgesetzgebung
heimnisse und über den Schutz der Brieftauben u. s. w. (S. auch Strafrecht.)
Auch die außerdeutsche S. hatte sich seit dem zweiten Drittel des Jahrhunderts stetig fortentwickelt. Sämtliche europ. Staaten, mit Ausnahme
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0032,
von Halsbandordenbis Halsgerichtsordnung |
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seinen Schriften, in denen seine der Hegelschen Philosophie zugewandte Richtung hervortritt, sind die bedeutendsten: "Geschichte des brandenburg-preußischen Strafrechts" (Bonn 1855); "System des preußischen Strafrechts" (das. 1858 u. 1868, 2 Tle
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0250,
von Johnbis John |
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Göttingen. Seine Schriften, welche zu den hervorragendsten kriminalistischen Arbeiten der Neuzeit zählen, sind: "Das Strafrecht in Norddeutschland zur Zeit der Rechtsbücher" (Leipz. 1858, Bd. 1); "Die Lehre vom fortgesetzten Verbrechen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0118,
von Kostin Scharbis Kostomarow |
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, und die Entwickelung der württembergischen Verfassung" (das. 1839). Im J. 1841 zum außerordentlichen, 1851 zum ordentlichen Professor ernannt, wirkte K. für Begründung des Strafrechts auf Philosophie und Geschichte. Er starb 14. Sept. 1856. Von seinen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0467,
von Oscillariaceenbis Oserow |
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in Zürich, wo er 9. Juni 1879 starb. Er hat sich besonders um die Theorie des Strafrechts Verdienste erworben. Von seinen Schriften sind hervorzuheben: "Die Brandstiftung" (Leipz. 1854); "Kasuistik des Kriminalrechts" (Schaffh. 1854); "Der Hausfrieden
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0365,
von Strafsachenbis Strafverfahren |
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.), welche mit der Bearbeitung von Strafsachen betraut ist.
Strafurteil (Straferkenntnis), die in einer strafrechtlichen Untersuchung erteilte richterliche Entscheidung, teilt sich in Haupt- oder Endurteile (sententiae definitivae) und Zwischenurteile (s
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0580,
von Temesvárbis Tempe |
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Kriminalrechts nach Zürich, wo er 14. Nov. 1881 starb. Von seinen juristischen Werken sind hervorzuheben: "Lehrbuch des preußischen Zivilrechts" (2. Aufl., Leipz. 1846, 2 Bde.); "Lehrbuch des preußischen Strafrechts" (Berl. 1853); "Archiv
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0084,
von Aussabis Aussetzung des Strafvollzugs |
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gelegt haben, ist ein Anspruch begründet, aber nach richtiger Ansicht nur dann, wenn die Auskunft doloserweise erteilt wurde.
Ist der Auskunfterteilende auch strafrechtlich wegen ungünstiger Berichte verfolgbar? Zunächst sei hier allgemein bemerkt
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0563,
von Amtsrichterbis Amtsvergehen und Amtsverbrechen |
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in England, Amerika und Frankreich. Über den strafrechtlichen Schutz der A. s. Anmaßung.
Amtsüberschreitung. Der Ausübung der Amtsgewalt sind örtliche und sachliche Grenzen gezogen. Wenn ein Richter oder ein Verwaltungsbeamter außerhalb des
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Beleihenbis Beleuchtung |
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strafrechtliche Behandlung erfahren hat, freilich bei den verschiedenen Völkern und zu verschiedenen Zeiten eine recht verschiedene. Während das röm. Recht, dem der german. Begriff der Ehre fremd blieb, neben der Bestrafung von Schmähschriften
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0833,
von Bernerbis Bernhard (Stammvater des Fürstenhauses von Sachsen-Meiningen) |
Öffnen |
im Winter 1844/45 Docent für Strafrecht, 1848 außerord., 1801 ord. Professor. In seinen strafrechtlichen Arbeiten tritt bis 1850 überwiegend der Einfluß der Hegelschen Philosophie, später die Einwirkung der franz. Wissenschaft hervor. Er schrieb
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0049,
von Glaser (Julius)bis Glasfärbungen |
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Christentum über, studierte in Wien und Zürich die Rechte, habilitierte sich 1854 an der Wiener Universität für österr. Strafrecht und wurde 1856 außerord. und 1860
ord. Professor daselbst. 1868 als Sektionschef in das Unterrichtsministerium berufen, kehrte
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0742,
von Krimgotenbis Kriminalstatistik |
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durch
die K. (russisch, 5. Aufl., Odessa 1889).
Krimgoten, s. Ostgoten. fahren betreffend.
Kriminal (lat.), das Strafrecht oder Strafver-
Kriminalanthropologie, die auf die Straf
rechtswissenschaft angewandte Anthropologie oder
(nach Liszt
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0381,
Preßgesetzgebung |
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als
zweimal monatlich erscheinenden Preßerzeugnisse, in
denen polit. und Tagesfragen erörtert werden, einer
KautionsMcht zwischen 1000 - 8000 Fl.; der
Kautionsverfall wird als Folge der strafrechtlichen
Verurteilung wegen des Inhalts der Druckschrift
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0776,
von Militärstrafverfahrenbis Millenniumsausstellung |
Öffnen |
., Geschichte
^ des M. (Berl. 1891); ders., Militär-rechtliche und
militär-ethische Abhandlungen (Wien 1893); Artikel
Heerwesen im "Österr. Staatswörterbuch", Bd. 2
(ebd. 1896); Weisl, Heeres strafrecht (ebd. 1892);
Solms, Strafrecht
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0831,
Österreichisch-Ungarische Monarchie |
Öffnen |
.
In strafrechtlicher Beziehung sind das österr.
Strafgesetz von 1852, das Ungar. Strafgesetzbuch
von 1878 und das Strafgesetz für Bosnien und die
Herzegowina von 1881 zu unterscheiden, letzteres
eine Nachbildung des
von 1855, damit aber
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0962,
von Stiepelbis Strafprozeß |
Öffnen |
, s. Erschwerende Um-
^Strafgefetzgebung. Die Reform des öster-
reichischen Strafrechts ist durch den verschieoent-
lichen Wechsel der polit. Situation verzögert worden.
Der Entwurf des I. 1889 blieb, wie schon zwei
frühere Entwürfe, infolge
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Kuenstler →
Hauptstück →
Prolog:
Seite 0002,
Werbung |
Öffnen |
.
Strafrecht und Strafprozeß, von Dr. K. Baumbach.
Militärlexikon, von Hauptmann J. Julius Castner.
Handels
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0293,
von Lonigobis Lónyay |
Öffnen |
" (Heidelb. 1880), "Die Widerklage im Reichscivilprozeß" (Berl. 1881), "Über geschichtliche und ungeschichtliche Behandlung des deutschen Strafrechts" (ebd. 1883), "Grundriß zu Vorlesungen über deutsches Strafrecht" (Frankf. a. M. 1835
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0694,
von Kriminalpsychologiebis Kriminalstatistik |
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692
Kriminalpsychologie - Kriminalstatistik
der bedingten Verurteilung nachgebildeten bedingten Begnadigung (s. Verurteilung, bedingte).
Vgl. Merkel, Vergeltungsidee und Zweckgedanke im Strafrecht (Straßb. 1892); R. Schmidt, Aufgaben
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Dienstbarkeitbis Dienstvergehen |
Öffnen |
sie gelöste D. genannt.
^[Abb.]
Diensteid, s. Amtseid.
Dienstenthebung, die vorläufige Entsetzung (Suspension) eines Beamten, welche während einer gegen ihn schwebenden Untersuchung, sei es einer strafrechtlichen, sei
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Amtsanmaßungbis Amtsbezirk |
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.
Amtsanmaßung. Der A. macht sich nach Deutschem Strafrecht (§. 132) derjenige schuldig, der unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Geistingenbis Geleit |
Öffnen |
463
Geistingen - Geleit
2) Strafrechtlich. Nach dem Vorentwurf zu
cinem fchweiz. Strafgefetzbuch von 1896, der die
neuesten gesetzgeberischen Anschauungen über die
strafrechtliche Behandlung Geisteskranker wieder-
giebt
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0524,
von Analogismusbis Analphabeten |
Öffnen |
der A. zu Grunde gelegt wird. Unstatthaft ist die A. bei singulären Rechten, besonders bei Privilegien. Das Strafrecht steht in betreff der Zulässigkeit der A. mit dem Zivilrecht nicht in gleichem Verhältnis. Denn im Strafrecht gilt der Grundsatz
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0658,
von Antoniuskreuzbis Antragsverbrechen |
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oder auf Schluß der Debatte bedarf ebenfalls der Unterstützung durch 30 Mitglieder.
Antragsverbrechen (Antragsdelikt), eine strafbare Handlung, deren strafrechtliche Verfolgung nur auf ausdrücklichen Antrag des Verletzten oder seines gesetzlichen
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0349,
von Bar.bis Bär |
Öffnen |
, noch in demselben Jahr als ordentlicher Professor des Straf- und Prozeßrechts nach Rostock und 1868 in gleicher Eigenschaft nach Breslau berufen. 1878 folgte er einem Ruf nach Göttingen. Er schrieb: "Das internationale Privat- und Strafrecht" (Hannov
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0466,
Bauer |
Öffnen |
466
Bauer.
erste selbständige Lehrbuch dieser Wissenschaft, welches er später durchaus umgearbeitet als "Lehrbuch des Strafprozesses" (Götting. 1835; 2. Ausg. von Morstadt, das. 1848) erscheinen ließ. Die Philosophie des Strafrechts behandelte
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0775,
von Berndalbis Berner |
Öffnen |
" (Leipz. 1856) u. a.
Berner, Albert Friedrich, namhafter Kriminalist, geb. 30. Nov. 1818 zu Strasburg in der Ukermark, studierte zu Berlin Jurisprudenz und Philosophie, habilitierte sich daselbst als Privatdozent für die strafrechtlichen Disziplinen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0835,
von Betsaalbis Betschuanen |
Öffnen |
die Urkundenfälschung (s. d.). Aber auch der B. an und für sich wird in der modernen Gesetzgebung, insbesondere auch nach englischem und französischem Strafrecht, mit Strafe bedroht, in der Regel jedoch nur dann, wenn dadurch einerseits ein Vermögensnachteil des
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0791,
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) |
Öffnen |
791
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich).
lina), die Grundlage des gemeinen deutschen Strafrechts, hervorzuheben ist.
Was aber die deutschen Privatrechtsnormen anbelangt, welche neben dem fremden Recht ihre Geltung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Dolzflötebis Domäne |
Öffnen |
39
Dolzflöte - Domäne.
werden können (d. ex re). Übrigens wird der Ausdruck D. im Strafrecht auch zuweilen zur Bezeichnung eines bestimmten Verbrechens, nämlich als gleichbedeutend mit Betrug (s. d.), gebraucht.
Im Zivilrecht bezeichnet D
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0123,
von Genualbis Genußmittel |
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(Satisfaktion), Vergütung des durch eine gesetzwidrige Handlung angerichteten Schadens. Diese G. kann eine zivilrechtliche sein und ist dann gleichbedeutend mit Schadenersatz (s. d.), oder eine strafrechtliche. In den Anfängen der Kultur jedes Volkes finden
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0329,
von Heinsiusbis Heinze |
Öffnen |
er jedoch bald in Opposition zur Regierung geriet. Ostern 1873 folgte er einem Ruf an die Universität Heidelberg. Seine schriftstellerischen Arbeiten behandeln vorzüglich die Reform des deutschen Strafrechts und Strafverfahrens, wie: "Parallelen
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0410,
von Herbiferischbis Herbst |
Öffnen |
, trat sodann in den Staatsdienst und arbeitete in der Finanzprokuratur, ward aber 1847 Professor für Rechtsphilosophie und Strafrecht an der Hochschule in Lemberg. 1859 folgte er einem Ruf an die Prager Universität. Er veröffentlichte ein "Handbuch
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0023,
von Irrumpierenbis Irving |
Öffnen |
. uneigentlichen I. spricht, da hier der I. eigentlich nur Beweismoment für den fehlenden Willen sei. Dies ist die Bedeutung des Rechtssprichworts: errantis non est voluntas (beim I. ist der Wille ausgeschlossen). Auch in strafrechtlicher Beziehung
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0170,
von Jaquettebis Jarlsberg und Laurvik |
Öffnen |
170
Jaquette - Jarlsberg und Laurvik.
wesen in Österreich" (1863); "Revolution und Reaktion in Österreich 1848-59" (1867); "Die Wuchergesetzgebung und das Zivil- und Strafrecht" (1867); "Abhandlungen zur Reform der Gesetzgebung" (Leipz. 1874
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Kriminalgerichtbis Kriminalstatistik |
Öffnen |
.).
Kriminalgericht (Judicium criminale, poenale, capitale, früher auch peinliches oder hochnotpeinliches Gericht, Notgericht genannt), das zur Ausübung der Strafrechtspflege bestellte Gericht (s. d.).
Kriminalist (lat.), Kenner des Strafrechts (s. d
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Verjauchungbis Verjüngung |
Öffnen |
Besitzers, welch letzterer den Besitz seines Vorbesitzers zu dem seinigen hinzurechnen kann. Der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 881 ff.) kennt nur noch bei Mobilien eine Ersitzung und zwar mit zehnjähriger Frist. Auch im Strafrecht
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0887,
Zeuge |
Öffnen |
vermögensrechtlichen Schaden verursachen, oder deren Beantwortung ihm oder einem seiner Angehörigen zur Unehre gereichen oder die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung zuziehen, oder über Fragen, welche der Z. nicht würde beantworten können, ohne ein
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0996,
von Zupitzabis Zurechnung |
Öffnen |
verantwortlich ist. Diese Verantwortlichkeit tritt aber vielfach auch schon bei bloßer Fahrlässigkeit (s. d.) des Handelnden ein. Die strafrechtliche Z. setzt aber ferner nicht allein Zurechnungsfähigkeit (imputabilitas) des Handelnden, d. h. Volleinsicht
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0588,
von Lombardbis Löß |
Öffnen |
im deutschen Mittelalter« (Heidelb. 1880); »Die Widerklage im Reichszivilprozeß« (Berl. 1881); »Grundriß zu Vorlesungen über deutsches Strafrecht« (Frankf. 1885); »Die strafrechtliche Haftung des verantwortlichen Redakteurs« (Jena 1889); »Über
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0725,
von Anzeigepflichtbis Anzengruber |
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Schuldner, daß der Gläubiger die Forderung der Schulden pfänden wolle (§. 744).
Das Strafrecht kennt ebenfalls die A. und die Anzeigepflicht (s. d.). Jene, auch Denunziation (s. d.) genannt, war schon im Inquisitionsverfahren des Mittelalters
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0155,
von Ausländerbis Auslegung |
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, Das internationale Privat- und Strafrecht (Hannov. 1862); Rohland, Das internationale Strafrecht, Bd. 1 (Lpz. 1877); Binding, Handbuch des Strafrechts, Abteil. 1 (ebd. 1885).
Ausländer. Durch die Deutsche Reichsverfassung sind für den ganzen Umfang des Deutschen
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0794,
von Bussenbis Bußordnungen |
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Bezeugung derselben nötig (Bußkampf, Durchbruch der Gnade), und ebensowenig ein nur bedingtes Gnadenziel (terminus gratiae peremtorius), wie die Pietisten zu Anfang des 18. Jahrh. wollten, für die Möglichkeit der B. anzunehmen.
Im Strafrecht ist B
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Caroldorbis Carolini libri |
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Strafrechts gegeben. Der stete Hinweis auf den Rat der Rechtsverständigen sichert der Wissenschaft ihren wünschenswerten Einfluß,
wenngleich dadurch dem richterlichen Ermessen ein nach heutiger Anschauung zu weiter Spielraum gegeben wird. Zur Lösung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Ehefraubis Ehegartenwirtschaft |
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. Später stellte man den Ehemann strafrechtlich gleich. Jene ältere Anschauung hatte auch in der franz. Gesetzgebung Ausdruck gefunden; nur wenn der Mann sich eine Konkubine in der Wohnung der Ehegattin hielt, galt er als Ehebrecher. In dieser Beziehung
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0417,
Großbritannien und Irland (Heerwesen. Flotte. Verwaltung) |
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415
Großbritannien und Irland (Heerwesen. Flotte. Verwaltung)
und wenn der Kultus durch Bedrohung der Staatsordnung oder der Sittlichkeit das Strafrecht verletzt.
Die Schließung von Ehen ist den Geistlichen der Landeskirche ohne weiteres, den
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Heinsiusbis Heinzelmännchen |
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), "Staatsrechtliche und strafrechtliche Erörte-
rungen zum Entwurf eines Strafgefetzbuchs für den
Norddeutschen Bund" (ebd. 1870), "Zum revidierten
Entwurf eines Strafgefetzbuchs für den Norddeut-
schen Bund" (1870),'"Verhältnis des Reichsstraf
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0948,
von John Bullbis Johnson |
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er "Das Strafrecht in Norddeutsch-
land. Beurteilung des Entwurfs eines Strafgesetz-
bnchs für den Norddeutschen Bund" (Berl. 1870).
Von seinen übrigen Schriften sind hervorzuheben:
"Über Landzwang und widerrechtliche Drohungen"
sGött. 1852
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Kosterbis Kostnitzer Konzil |
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der Entstehung des Geschworenen-
gerichts" (ebd. 1849), "Das Geschworenengericht
sür Nichtjuristen dargestellt" (1. u. 2. Aufl., ebd.
1849), "Die Geschworenengerichte" (Lpz. 1851) und
"System des deutschen Strafrechts" (Bd. 1, Tüb.
1854). Nach seinem
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0683,
von Recorderbis Redegast |
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. also der thatsächliche R., auch schon für die Vernachlässigung pflichtmäßiger Aufmerksamkeit bei Aufnahme von Artikeln strafbaren Inhalts strafrechtlich verantwortlich, ohne daß er durch die Erklärung eines andern, daß dieser die Verantwortung
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0849,
von Gerichtliche Polizeibis Gerichtliche Psychologie |
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aufgestellt hat, kommt der medizinischen G. P. nur in sehr beschränktem Umfang ein selbständiger Inhalt zu. – Die G. P. zerfällt, dem praktischen Bedürfnis entsprechend, in zwei Teile, einen strafrechtlichen (Kriminalpsychologie
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1052,
von Zwangsbewegungenbis Zwangsjacke |
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oder bei solchen, die wegen Strafunmündigkeit (s. d.) überhaupt nicht strafrechtlich verfolgt werden oder wegen mangelnder Erkenntnis freigesprochen sind, oder auch bei noch nicht bestraften jugendlichen Personen, deren sittliche Verwahrlosung aber
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Meyers →
Schlüssel →
Vorbemerkung:
Seite 0003,
Vorbemerkung |
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, handels- oder strafrechtlichen Artikel übersichtlich verzeichnet findet, der Gewerbtreibende alles, was auf sein specielles Gewerbe und auf die Industrie Bezug hat, so sieht auch der Landwirt an einer Stelle alle diejenigen Artikel vereinigt, die über
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0206,
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte |
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194
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte.
Malberg, s. Sal. Gesetz
Weisthum
-
Justizgesetze *
Militärstrafgesetzbuch, s. Militärgesetzgebung
Pönalkodex
Reichsgesetzblatt, s. Reichsgesetz
Reichsgesetzbuch, s. Strafrecht
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0281,
von Akademische Legionbis Akalephen |
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279
Akademische Legion – Akalephen
Verwaltung, endlich das Recht der akademischen Gerichtsbarkeit, die ehemals die bürgerliche und strafrechtliche Rechtspflege der Studenten, Professoren und sonstigen Zugehörigen der Universität umfaßte. Die neue
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Altera parsbis Alternative |
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besondere Vorschriften, namentlich der Arbeitsbuchzwang (vgl. Gewerbeordnung, § 107 ff., § 135 ff.). Auch im Strafrecht ist das A. von besonderer Bedeutung. Hier gilt namentlich die Jugend als ein Strafmilderungsgrund, ja es kann sogar gegen Kinder unter
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0598,
Anklageprozeß |
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der Ankläger und, soweit dies dienlich erscheint, dessen Zeugen, nicht auch der, gegen welchen Anklage zu erheben ist, vorgefordert. Die Institution läßt sich schon unter König Ethelred nachweisen.
Anklageprozeß, diejenige Art des strafrechtlichen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Antraiguesbis Antwerpen |
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659
Antraigues - Antwerpen.
schaft begangen werden (§ 197). Diese Verbrechen sind aber von den eigentlichen A. insofern verschieden, als das Verbrechen hier immerhin von Amts wegen zu verfolgen ist, nur daß die strafrechtliche Verfolgung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0119,
von Ausläuferbis Auslaugen |
Öffnen |
, welcher gegen sie gefrevelt hat, in schweren Fällen regelmäßig an die ausländische Regierung ausgeliefert wird (s. Auslieferung von Verbrechern). Endlich gehören auch die strafrechtlichen Bestimmungen (deutsches Strafgesetzbuch, § 102 ff.) hierher
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0122,
Auslieferung von Verbrechern (gegenwärtige Rechtsnormen) |
Öffnen |
Verbrechensgattungen, auf welche derselbe Bezug nahm, befanden sich sogar Deserteure und Vagabunden, ein Anzeichen dafür, daß polizeiliche Zwecke sich mit den strafrechtlichen Gesichtspunkten vermischten. Selbst die nordamerikanische Union schloß ihren ersten
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0620,
von Bégueulebis Behaim |
Öffnen |
die militärischen B. sowie die der Schiffe (s. Ehrenbezeigungen).
Bégueule (franz., spr. begöl), ein sich zierendes Frauenzimmer, Zierpuppe; Begueulerie (spr. begöl'rih), Ziererei, Prüderie etc.
Beguinen, s. Beghinen.
Begünstigung, im Strafrecht
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Beleihenbis Belemniten |
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Versammlung des Reichs oder eines Bundesstaats oder gegen eine sonstige politische Körperschaft begangen, so bedarf es zwar keines Antrags auf Bestrafung, wohl aber der Ermächtigung der beleidigten Körperschaft zur strafrechtlichen Verfolgung (§ 197
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0834,
von Betriebsverbandbis Betrug |
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der Wahrheit. In der Rechtswissenschaft unterscheidet man den zivilrechtlichen und den strafrechtlichen B. Unter dem zivilrechtlichen B. (dolus, malus, fraus) versteht man die absichtliche Erregung oder Benutzung von falschen Vorstellungen eines andern
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Beweiseinredenbis Bewußtsein |
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., als Ergebnis der Beweisführung aufgefaßt, entweder ein vollständiger oder ein unvollständiger, je nachdem dieses Ergebnis in strafrechtlicher Gewißheit oder nur in einem mehr oder weniger hohen Grad von Wahrscheinlichkeit besteht. Die Verurteilung des
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Bürgerausschußbis Bürgermeister |
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in die Gesetzgebung andrer Länder Europas, ja selbst Amerikas übergegangen, namentlich auch in die Strafgesetze einzelner deutscher Staaten und in das österreichische Strafrecht. Indessen ist der bürgerliche Tod dort allenthalben wieder beseitigt. Das ältere
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0689,
von Bussenbis Bussole |
Öffnen |
doch in unnatürlich forcierter Weise wurde die B. von den Pietisten und Methodisten betont und geübt (s. Bußkampf).
Im Strafrecht versteht man unter Buße die Entschädigung, auf welche im Strafverfahren zu gunsten des durch eine strafbare Handlung
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0436,
von Damaszierenbis Dame |
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das Reichspostgesetz vom 28. Okt. 1871 abgefaßt. 1873 wurde er zum außerordentlichen Professor der Rechte an der Universität Berlin ernannt, wo er über Strafrecht, Staatsrecht und Völkerrecht liest. Er schrieb: "Beiträge zu der Lehre
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0544,
von D'Arcetbis Dardanellen |
Öffnen |
der schädlichen Einflüsse bei verschiedenen Gewerben und schrieb über die gesundheitsgemäße Einrichtung der Hospitäler.
D'Arcets Metall, s. Wismutlegierungen.
Dardanariat, ein jetzt veralteter strafrechtlicher Begriff, bedeutete seiner Zeit jedes
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Entfernungsmesserbis Entlassungsprüfung |
Öffnen |
und in die Familienrechte sieht; so namentlich das allgemeine preußische Landrecht, der Code pénal, das preußische Strafgesetzbuch und im Anschluß an letzteres das deutsche Reichsstrafgesetzbuch. Nach diesem wird die E. nur auf besondern Antrag strafrechtlich
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0065,
von Fassadebis Fasten |
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) u. "Das mosaisch-rabbinische Strafrecht und strafrechtliche Gerichtsverfahren" (das. 1870).
Fasseln, s. Faseolen.
Fassen, in Süddeutschland und Österreich gebräuchlicher militär. Ausdruck für Brot, Geld, Furage etc. empfangen.
Faßglasur
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Firkinbis Firmenich |
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Voraussetzungen privatrechtlich und strafrechtlich geschützt; privatrechtlich durch eine Klage auf Unterlassung der weitern Führung und durch eine Klage auf Ersatz des Schadens, welcher aus der unbefugten Firmenführung dem verletzten
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Fortdauerndes Verbrechenbis Fortgesetztes Verbrechen |
Öffnen |
strafrechtlich als ein einziges Verbrechen beurteilt werden sollen. Es haben sich jedoch die Lehrer des Strafrechts bis jetzt vergebens bemüht, genauer das Merkmal zu bestimmen, wann ein f. V. angenommen werden soll. Es kommt nämlich darauf an
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0398,
von Glasbergbis Glaser |
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Schriftsteller bekannt und habilitierte sich nach Erlangung der juristischen Doktorwürde 1854 in Wien als Privatdozent für österreichisches Strafrecht, worauf er 1856 außerordentlicher, 1860 ordentlicher Professor ward. Ein eifriges Mitglied des
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0218,
von Hauptverbandplatzbis Hauptverhandlung |
Öffnen |
.
Hauptverhandlung, im modernen Strafprozeßrecht der wesentliche Hauptabschnitt des gerichtlichen Strafverfahrens, welcher dem Urteilsspruch unmittelbar vorhergeht. Man kann bei den strafrechtlichen Untersuchungen drei Abschnitte unterscheiden: 1
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0333,
von Jurisconsultusbis Juristische Person |
Öffnen |
deutschen Juristen zu bilden, auf den Gebieten des Privatrechts, des Prozesses und des Strafrechts den Forderungen nach einheitlicher Entwickelung immer größere Anerkennung zu verschaffen, die Hindernisse, welche dieser Entwickelung entgegenstehen, zu
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0958,
von Ludditenbis Lüders |
Öffnen |
und partikularen Strafrechts" (Jena 1842-47, Bd. 1).
Lüdenscheid, Fabrikstadt im preuß. Regierungsbezirk Arnsberg, Kreis Altena, auf dem Bergrücken zwischen Lenne und Volme und an der Linie Hagen-L. der Preußischen Staatsbahn, 420 m ü. M., hat
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0267,
von Nottbis Notwehr |
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, Der strafrechtliche N. (Erlang. 1878); Stammler, Die strafrechtliche Bedeutung des Notstandes (das. 1878).
Nôtt, in der nord. Mythologie die Nacht, Tochter des Riesen Neri oder Narfi, war erst mit Annar (Onar) vermählt, dem sie die Jördh (Erde), dann
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