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Ihre Suche nach Konkursgläubiger
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Konkursgläubigerbis Konkursverfahren |
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569
Konkursgläubiger - Konkursverfahren
auch alle Entscheidungen zu treffen, welche nicht im Gesetz ausdrücklich dem K. vorbehalten worden sind.
Konkursgläubiger, diejenigen Gläubiger, welche zur Teilnahme am Konkursverfahren (s. d.) befugt sind
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1054,
von Zwangsversteigerungbis Zwangsvollstreckung |
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Vierteile der das Stimmrecht gewährenden Forderungen beträgt. In Ansehung des Inhalts desselben schreibt die Deutsche Konkursordnung vor, daß der Z. allen daran beteiligten Konkursgläubigern gleiche Rechte gewähren muß und eine ungleiche Bestimmung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Rangschiffahrtbis Rangun |
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614
Rangschiffahrt - Rangun
rungen, welche nach §. 56 der Konkursordnung im
Konkursverfahren überhaupt nicht geltend gemacht
werden können. (S. Konkursgläubiger.) Die unter
den Nrn. 1-5 aufgezählten Forderungen heißen
bevorrechtigte
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Glaubersalzwässerbis Gläubigerversammlung |
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- oder Hypothekgläubiger im Gegensatz zu Buch- oder chirographischem G. Konkursgläubiger ist der G. eines in
Konkurs verfallenen Schuldners, Massengläubiger der, welcher den Konkursverwalter als Vertreter der Masse zum Schuldner hat; Korrealgläubiger, s
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0329,
Erwerbsunfähigkeit |
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von Nachschüssen, noch von den Konkursgläubigern in Anspruch genommen werden. Bei Genossenschaften mit unbeschränkter Nachschußpflicht sind die einzelnen Genossen mit ihrem ganzen Vermögen verpflichtet, der Genossenschaft die zur Befriedigung der Gläubiger
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Gemeinschaft des Vermögensbis Gemeinschuldner |
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vorgenommen hat, sind «den Konkursgläubigern gegenüber nichtig», brauchen sonach vom Konkursverwalter nicht anerkannt zu werden (§. 6). Rechtshandlungen, welche vor der Eröffnung des Verfahrens vom G. vorgenommen worden sind, können vom Verwalter unter
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Zwangsabtretungbis Zwangsvollstreckung |
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nicht bevorrechtigten Konkursgläubigern gleiche Rechte gewähren; er ist zulässig, sobald der allgemeine Prüfungstermin abgehalten, und solange nicht die Vornahme der Schlußverteilung genehmigt worden ist. Der Z., welcher auf Vorschlag des
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1053,
von Zwangskassenbis Zwangsvergleich |
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von der Mehrheit der nicht bevorrechtigten Konkursgläubiger (s. d.) angenommenes, vom Konkursgericht genehmigtes Abkommen, welches eine teilweise Befriedigung der Gläubiger und den zwangsweisen Erlaß des Restes oder auch die zwangsweise Stundung des
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0373,
Genossenschaften (das neue deutsche Genossenschaftsgesetz vom 1. Mai 1889) |
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für den Ausfall verhaftet, welchen die Konkursgläubiger bei der Schlußverteilung erleiden, und zwar bei der Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht mit ihrem ganzen Vermögen, bei der Genossenschaft mit beschränkter Haftung nur bis zu dein Betrag
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Aufnahmestellungbis Aufrechnung |
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im Prüfungsverfahren (s. d.) Widerspruch erhoben wird, kann jedoch der Konkursgläubiger den Rechtsstreit aufnehmen und in dieser Weise eine Feststellung seiner Forderung erwirken (§§. 132, Abs. 2 und 134, Abs. 2). Rechtsstreitigkeiten, welche nicht das zur
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0572,
Konkursverwalter |
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die Aufhebung des K., durch welche der Gemeinschuldner wieder das freie Verfügungsrecht über sein Vermögen erhält, soweit dasselbe nicht zur Befriedigung der Konkursgläubiger verwendet worden ist. Der die Aufhebung anordnende Beschluß ist öffentlich bekannt zu
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0490,
von Prüfungsanstaltenbis Prüm |
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der Erörterung ist
bezüglich jeder einzelnen Forderung in die Tabelle
einzutragen. Diese Eintragung gilt rücksichtlich der
festgestellten Forderungen in Beziehung auf Betrag
und Vorrecht wie ein rechtskräftiges Urteil unter
allen Konkursgläubigern
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Glaubersalzbis Glaukom |
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- (chirographarischen) G. oder Chirographarier. Vgl. Konkurs.
Gläubigerausschuß, im Konkurs ein von den Konkursgläubigern (provisorisch vom Konkursgericht) zur Wahrnehmung ihrer Interessen bei der Verwaltung und Verwertung der Konkursmasse erwählter Ausschuß
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0012,
von Konkursmassebis Konnewitz |
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und seiner Familie bewilligte Unterstützung zu berichtigen. Die Forderungen der gantlichen Gläubiger (Konkursgläubiger) werden nach folgender Rangordnung und bei gleichem Rang nach Verhältnis ihrer Beträge berichtigt: 1) Die für das letzte Jahr vor
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0046,
Abgesonderte Befriedigung |
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Befriedigung der Konkursgläubiger zu verwenden. Der Absonderungsberechtigte hat, soweit es sich um A. B. handelt, am Konkursverfahren nicht teilzunehmen und deshalb auch seine Forderung nicht anzumelden. Er hat nur dem Konkursverwalter von dem
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0381,
von Banksbis Bankschule |
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(Strafe: Zuchthaus bis zu 10 Jahren, bei mildernden Umständen Gefängnis bis 5 Jahre oder Geldstrafe bis 6000 M.). 3) Erkaufte Abstimmung eines Konkursgläubigers (Strafe: Geldstrafe bis zu 2000 M. oder Gefängnis bis zu 1 Jahr). 4) Veräußerung
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0273,
von Erfüllungseidbis Erfüllungsort |
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271
Erfüllungseid - Erfüllungsort
Walter die gleiche Wirkung und der Pächter oder
Mieter kann nur seine Entschädigungsforderung im
Konkursverfahren (als Konkursgläubiger) geltend
machen. War die Übergabe der Sache noch nicht
erfolgt, so
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1057,
von Zwangsvorstellungenbis Zweibrücken (Herzogtum) |
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dürfen Arreste und Z. zu Gunsten der Konkursgläubiger nach Deutscher Konkursordnung §. 11 nicht stattfinden; die Konkursgläubiger müssen ihre Forderungen auf Sicherstellung oder Befriedigung aus der Konkursmasse anmelden und können nur den bei
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0294,
Aktie und Aktiengesellschaft |
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, als die Verteilung des Vermögens nicht vollzogen
ist. Zu dem Antrage auf Konkurseröffnung ist außer den Konkursgläubigern
(s. d.) jedes Mitglied des Vorstandes und jeder Liquidator berechtigt. Wenn dieser Antrag von allen Mitgliedern des
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0754,
von Gemeingefühlbis Gemeinheitsteilung |
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.).
Gemeingläubiger wurden früher und werden jetzt noch vielfach diejenigen Konkursgläubiger (s. d.) genannt, welchen
ein Vorrecht nicht zusteht.
Gemeinheit heißt
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0328,
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
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der Überschuldung. Die Eröffnung erfolgt auf Antrag des Vorstandes, eines Mitgliedes des Vorstandes oder der Gläubiger. Eine Aufhebung des Konkurses durch Zwangsvergleich findet nicht statt. Soweit die Konkursgläubiger wegen ihrer bei der Schlußverteilung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Absolutionbis Absonderung (im Konkurs) |
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die
Konkursmasse zurückfällt und zur teilweisen Befriedigun g der Konkursgläubiger mit verwendet wird. Vornehmlich steht
nach der deutschen Konkursordnung ein solches Absonderungsrecht den Realgläubigern
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Bankingtheoriebis Bankrott |
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besondere Vorteile dafür hat gewähren oder versprechen lassen, daß er bei den Abstimmungen der Konkursgläubiger in einem gewissen Sinn stimme, wird mit Geldstrafe bis zu 3000 Mk. oder mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft.
6) Endlich sind auch
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Desiderabelbis Desinfektion |
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. die spezielle Angabe der Waren, welche ein Zollamt zu passieren haben. Designationsurteil ist die durch gerichtliches Urteil erfolgte Feststellung der Reihenfolge, in welcher die Konkursgläubiger rangieren. Endlich bezeichnet D. auch die Bestimmung zu
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0337,
von Offenburgbis Öffentlichkeit |
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von dem Konkursverwalter wie von jedem Konkursgläubiger verlangt werden. Die Eidesleistung erfolgt vor dem Amtsgericht als dem Vollstreckungs- oder Konkursgericht. Die Leistung des Offenbarungseides kann im Fall unbegründeter Verweigerung durch Haft
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0433,
von Prsh.bis Prügelstrafe |
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es einer gerichtlichen Entscheidung über die bestrittene Forderung im Weg eines besondern Prozesses. Der Eintrag der anerkannten und festgestellten Forderungen in die Gläubigertabelle wirkt gegenüber allen Konkursgläubigern wie ein rechtskräftiges Urteil
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0067,
von Abschlagbis Abschneiden |
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.
Abschlagsverteilung, im Konkursverfahren diejenige Verteilung flüssiger Bestände unter die Konkursgläubiger, welche der Schlußverteilung vorhergeht. Nach der Deutschen Konkursordnung sind A. nicht bloß gestattet, sondern vorgeschrieben. Gemäß §. 137 soll nach
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0427,
von Allmersbis Allod |
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) bezeichnet. Die allodialen Bestandteile des Nachlasses des Vasallen heißen das Erbe. Rechte der Erben, des Lehnsherrn, des Eventualbelehnten, der Konkursgläubiger, welche nur das eine oder das andere Vermögen treffen, führen zu der Sonderung des
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0614,
Anfechtung |
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. Pflichtwidrige Schenkung. f. Die A. von Rechtshandlungen des Erben durch dessen Gläubiger, insbesondere A. der Ausschlagung desselben oder seines Verzichtes auf das Inventarrecht durch die Konkursgläubiger. Nach Gemeinem Rechte wird angenommen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Anfechtungsklagebis Anfossi |
Öffnen |
Konkursgläubigern gegenüber für unwirksam erklärt werde. Bei der A. außerhalb des Konkursverfahrens muß dagegen, sofern Klage erhoben wird, in derselben bestimmt angegeben werden, in welchem Umfange und in welcher Weise die Rückgewähr seitens des
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0715,
von Antrag auf Konkurseröffnungbis Antragsdelikte |
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.) läßt Abänderungsanträge nicht zu.
Antrag auf Konkurseröffnung ist nach §95 der Deutschen Konkursordnung erforderlich, damit eine solche Eröffnung stattfinden kann. Zum Antrag berechtigt ist der Schuldner selbst und jeder Konkursgläubiger. (S
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Aufrechtbis Aufruhr |
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Gemeinschuldner seine Zahlungen eingestellt habe oder die Konkurseröffnung beantragt sei. Die Befugnis des Konkursverwalters, gegen die Forderung eines Konkursgläubigers eine Schuld desselben an den Gemeinschuldner aufzurechnen, wird durch die erwähnten
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0321,
von Dinglergrünbis Dingolfing |
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, welche indessen im Konkurse des Ver-
Pächters oder Vermieters den Konkursgläubigern
desselben gegenüber nicht Bestand bat, wie es sonst
in der Natur des dinglichen Rechts liegt (Aus-
sonderungsrecht, s. Aussonderung).
Dinglicher Vertrag
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0363,
von Distinguierenbis Distrikt |
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gebildet werden sollen.
Distribuicrcn (lat.), verteilen, austeilen;
Distribution, Austeilung, Verteilung.
Distribution der Masse, im gemeinrecht-
lichen Konkursprozesi früher die Verteilung der
Konkursmasse unter die Konkursgläubiger
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0739,
von Gelosebis Gelübde |
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(s. d.) in Böhmen.
Geltstag, im sckweiz. Konkurs der Termin, in
dem derGemeinschuldncr die Erklärung abgievt, daß
er sein Vermögen den Konkursgläubigern abtrete.
Geltvieh, Güstvieh, Bezeichnung für weib-
licke Nutztiere, Pferde, Rinder
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0573,
von Konkussionbis Konnossement |
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571 Konkussion – Konnossement
Wenn der K. auch statt des Gemeinschuldners dessen zur Konkursmasse gehöriges Vermögen zu verwalten hat, so muß er doch
in jeder Richtung die Interessen der Konkursgläubiger wahren, zu deren gemeinschaftlicher
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0543,
von Offenbarung des Johannesbis Offenburg |
Öffnen |
der Deutschen
Konkursordnung (ß. 115) muß der Gemeinschuldner,
sobald das Inventar angefertigt ist, auf Ladung des
Verwalters oder eines Konkursgläubigers vor dem
Amtsgericht, bei welchem das Konkursverfahren
anhängig ist, den O. leisten. Nach der Dsterr
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0929,
von Sicherheitswechselbis Sichtwechsel |
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Regeln statt. Zur Benutzung des Protokolls
über die Beweisaufnahme sind beide Teile berechtigt.
Vgl. Civilprozcßordnung ß§. 447 fg.
Sicherung im Konkurs. S. i. K. können
nach der Deutschen Konkursordnung (ß. 60) die-
jenigen Konkursgläubiger (s
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0363,
von Stillen der Kinderbis Stiller Ocean |
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ist der stille Gesellschafter so weit, als sie den auf ihn fallenden Anteil am Verlust übersteigt, Konkursgläubiger. Ist dem stillen Gesellschafter unter oder ohne Auflösung des Gesellschaftsverhältnisses innerhalb eines Jahres vor Auflösung des
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0696,
von Wiedehopfbis Wiederaufnahme (des Konkursverfahrens) |
Öffnen |
wird der durch den Zwangsvergleich begründete Schulderlaß bezüglich aller Gläubiger aufgehoben. Sofern genügende Masse vorhanden ist, wird dann das Konkursverfahren auf Antrag eines (an dem frühern Verfahren beteiligten) Konkursgläubigers
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0030,
von Überfall (im Festungsbau)bis Übergangssteuern |
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der Verkäufer in Konkurs fällt, bevor die Sache übergeben ist, kann der Käufer nicht das Recht der Aussonderung (s. d.), sondern nur seine Entschädigungsforderung als Konkursgläubiger geltend machen. Übrigens wird mit der Ü. Eigentum auch dann übertragen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0656,
von Masse (Vermögensmasse)bis Masséna |
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(§. 52). Die Ausgaben der einen wie der andern Art ruhen gleichsam als eine Last auf der Konkursmasse, welche bloß insoweit zur Befriedigung der (gewöhnlichen und bevorrechtigten) Konkursgläubiger zu verwenden ist, als es sich um den nach Deckung
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0606,
von Kontokorrent-Zinsenbuchbis Kontrapunkt |
Öffnen |
war. Das Recht des Widerspruchs steht nach §. 132 der Konkursordnung ihm, außerdem aber auch jedem einzelnen Konkursgläubiger zu. Ebenso verhält es sich nach der Österr. Konkursordnung (§. 119) in Ansehung des Masseverwalters.
Kontradiktōrisch (lat
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0141,
von Nachgeschmackbis Nachnahme |
Öffnen |
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Nachlaßvertrag, derjenige Vertrag, durch welchen ein Gläubiger seinem Schuldner dessen Schuld teilweise erläßt. Im Konkursverfahren kann ein solcher Nachlaß von einer bestimmten Mehrheit der Konkursgläubiger auch gegen den Willen der übrigen bewilligt
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