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99% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0632, von Béfort bis Befruchtung Öffnen
. 1833 und Nachtrag dazu vom 27. April 1854, das Bayr. Forstgesetz vom 28. März 1852 (neu redigiert 1879), das Württemb. Forstpolizeigesetz vom 8. Sept. 1879. (S. Forstpolizei .) Béfort , franz. Stadt und Festung, s. Belfort . Befrachter
80% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0045, von Abjizieren bis Ablauf Öffnen
an der betreffenden Stelle des Alphabets verzeichnet. Ablader ( Befrachter ) heißt derjenige, welcher vom Eigentümer eines Schiffs direkt oder indirekt
4% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0607, von Faustriemen bis Favara Öffnen
ist, wenn der Befrachter, die vertragsmäßige Lieferung der Ladung unterlassend, vom Frachtvertrage zurücktritt. Nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen müßte in solchem Falle der Befrachter dem Verfrachter die ganze bedungene Fracht zu zahlen haben unter Abzug
3% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0079, von Faustulus bis Favart Öffnen
Fracht"; engl. Dead freight), Vergütung, welche ein Schiffer zu fordern berechtigt ist, wenn der Befrachter die bedungene Ladung nicht oder doch nicht vollständig liefert. Es ist insbesondere der Frachtbetrag, welchen der vom Vertrag zurücktretende
3% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0020, Frachtvertrag Öffnen
18 Frachtvertrag zeichnet waren, auch andere Güter geliefert werden, wenn die Lage des Verfrachters dadurch nicht er- schwert wird. Seitens des Befrachters oder Abladers (s. d.) müssen die Güter richtig bezeichnet werden, auch dürfen bei
2% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0956, von Charta partita bis Chartismus Öffnen
, Police d'affrétement, engl. Charter-party), im Seehandel der schriftliche Vertrag, welcher über die Befrachtung eines Schiffs oder auch eines Teils desselben zwischen dem Eigentümer des Schiffs, d. h. dem Reeder oder dem Kapitän, und dem Versender
2% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0428, von Fraikin bis Franck (César) Öffnen
- stens einen, bis zu 50000 spätestens zwei, bei La- dungen über 50000 kF spätestens drei Werktage (Wartezeit) vor Ablauf der Lade- oder Überliege- zeit dem Befrachter erklären; geschieht dies nicht, so läuft die Wartezeit nicht eher ab, als bis
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0265, von Verfolgungswahn bis Vergerio Öffnen
Transportes von Gütern über See das ganze Seeschiff oder einen verhältnismäßigen Teil oder einen bestimmt bezeichneten Raum des Schiffs dem Befrachter (s. d.) überläßt oder sich zum Transport von Stückgütern über
2% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0116, von Charta indentata bis Chartismus Öffnen
die schriftliche Vertragsurkunde, welche über die Befrachtung eines ganzen Schiffs oder eines Teiles desselben zwischen dem Eigentümer des Schiffs oder dem Schiffer als seinen Vertreter und dem Befrachter errichtet wird. Der Ausdruck dient sodann
2% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0019, Frachtvertrag Öffnen
, sondern der Dienstmiete dar und zwar der sog. Werkverdingung. Der Verfrachter (s. d.) muß das Schiff, auf welches der F. sich bezieht, in seetüchtigem Zustande liefern. Andernfalls ist er dem Befrachter (s. d.) regelmäßig zum Schadenersatz
2% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0050, von Abjurationseid bis Ablader Öffnen
Artikel. Ablader (engl. shipper ; frz. chargeur ), im Seerecht diejenige Person, welche dem Schiffer die Ladung zum Zwecke des Transports übergiebt. Der A. kann zugleich der Befrachter
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0453, Eisenbahnbau (Bahnhöfe, Wasserstationen) Öffnen
wird. Eine weitere Entwickelung tritt ein, wenn die Station (Fig. 23) außer den Ladegeleisen, in denen die Wagen während des Befrachtens und Entladens stehen, Geleise enthält, welche zur Herstellung einer neuen Zugordnung (zum Rangieren) dienen
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0314, Seewesen: Allgemeines, Nautik, Personal, Schiffe Öffnen
Aufgeien Auftakeln, s. Abtakeln Auswehen Befrachten Beidrehen, s. Beilegen Beilegen Bergfahrt Bugsiren Cirkumnavigation Debakliren Debardiren Debarquiren Einholen Einschiffen Einziehen der Segel Embarquiren Eule fangen, s. Segelmanöver
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0477, Fracht Öffnen
dem Fall der Not, nicht befugt, ohne Erlaubnis des Befrachters die Güter in ein andres Schiff zu verladen. Bei der Verfrachtung des Schiffs im ganzen hat der Schiffer, sobald er zur Einnahme der Ladung fertig und bereit ist, dies dem Befrachter
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0393, von Ladenburg bis Ladmirault Öffnen
, im Seehandel die dem Befrachter eines Schiffs eingeräumte Zeit, binnen welcher die Befrachtung zu erfolgen hat. Dieselbe wird im Mangel einer anderweiten ausdrücklichen Vereinbarung durch Verordnungen des Abladungshafens, nach Ortsgebrauch oder nach
1% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0204, von Bodmereibrief bis Bodoni Öffnen
Art. 681, oder der Reeder oder der Befrachter B. eingeht. Von dem der Landesgesetzgebung gewährten Vorbehalt ist in keinem deutschen Seestaate Gebrauch gemacht. Nur Bremen hat in der Einführungsverordnung zum Handelsgesetzbuch §. 45 die eine Bestimmung
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0086, von Emmenthalbahn bis Emmerich Öffnen
fuhren zu Berg 20617 Schiffe mit zusammen 3847187 t, zu Thal 20500 mit 2926232 t Befrachtung; zu Berg fuhren ferner 6 Flöße mit 3499 t, zu Thal 54 mit 26504 t Befrachtung. – E. ist ein sehr alter Ort, der als Villa Embricensis oder Embrica (später auch
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0689, von Reef bis Referendum Öffnen
. réfaction ), im Eisenbahnfrachtwesen die Vergütung, welche bei verhältnismäßig starker Benutzung des Transportdienstes einer Bahn von seiten eines und desselben Befrachters diesem für jedes in Betracht kommen de Jahr von der Bahnverwaltung
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0457, von Stucco lucido bis Stud. Öffnen
, im Gegensatz zu den Schiffs- oder Wagenladungsgütern (Befrachtung en bloc). (S. Eisenbahntarife und Stückgütervertrag.) Stückgut, soviel wie Geschützbronze (s. d.). Stückgütervertrag, im See- und Binnenschifffahrtsrecht derjenige
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0123, von Kaplan bis Kaponniere Öffnen
121 Kaplan – Kaponniere stehenden Rechtszustande ausgesprochen, daß alles, was der Schiffer vom Befrachter, Ablader, Ladungsempfänger außer der Fracht als K., Primage oder sonst als Belohnung oder Entschädigung erhält, dem Reeder
1% Mercks → Hauptstück → Warenbeschreibung: Seite 0219, von Hummer bis Hyalith Öffnen
selbst bestehen mehrfach künstliche Vorratsteiche, woraus die Transportschiffe sich befrachten und auch in der Heimat sie meist wieder an solche Depots abgeben, woraus dann der Detailmarkt sich versorgt. In Triest hat man mit der künstlichen
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0609, von Beffchen bis Befruchtung Öffnen
des ehemaligen Königreichs Hannover und in einigen kleinern deutschen Staaten sowie in den hohenzollerischen Landen. Befrachtungsvertrag, s. v. w. Seefrachtvertrag; Befrachter, derjenige, welcher dem Reeder oder Schiffer (Verfrachter) Waren zum
1% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0120, Bodmerei Öffnen
kann, welcher zu der Verpfändung des betreffenden Gegenstandes befugt ist; also in Ansehung des Schiffs der Reeder, in Ansehung der Ladung der Befrachter. Auch dem Schiffer ist die Verpfändung von Schiff, Fracht und Ladung unter gewissen
1% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0235, Börse (Börsengeschäfte; Usancen) Öffnen
, inländischen und ausländischen Staatspapieren, Aktien und andern Handelspapieren, ingleichen Verträge über Versicherungen, Bodmerei, Befrachtung und Miete von Schiffen sowie über Land- und Wassertransporte und andre
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0011, China (Landwirtschaft, Fischerei, Industrie) Öffnen
, die sich auf der offenen See nicht gut zu halten vermögen. Die chinesischen Händler selbst befrachten jetzt mit Vorliebe euro-^[folgende Seite] ^[Artikel, die unter C vermißt werden, sind unter K oder Z nachzuschlagen.]
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0488, Dampfschiffahrt (Entwickelung; Binnengewässer-, Küsten-, interozeanische D.) Öffnen
die Dampfer zusehends mehr befrachten. So sind neben den an keine bestimmten Fahrzeiten gebundenen und mehr der Beförderung minderwertiger Massengüter dienenden Frachtdampferlinien zur Zeit die Linien, deren Hauptaufgabe in der regelmäßigen
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0607, von Deckoffiziere bis Declaratio libelli Öffnen
greift jedoch nur insoweit Platz, als der Befrachter die D. nicht ausdrücklich gestattet hat. Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 567, 710; franz. Code de commerce, art. 229, 421; belg. Code de commerce, l. II, art. 20. Deckoffiziere
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0266, von Getreidehalmwespe bis Getreidehandel und -Produktion Öffnen
speziellen Verhältnissen in ihren Details mannigfaltig voneinander abweichen. In jüngster Zeit finden auch mit großem Vorteil schwimmende Elevatoren Anwendung, welche zur Befrachtung der nicht am Bollwerk anlegenden Schiffe und zur Löschung
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0143, Hansa (Entwickelung, Blütezeit) Öffnen
, in dessen Fehde mit Erich XI. auf die Seite des Dänenkönigs traten und sich mit ihm 1423 zum feindlichen Überfall der hansischen Schiffe auf Schonen vereinigten. Die H. verbot hierauf, holländische Schiffe nach Livland zu befrachten, und behandelte
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0652, von Leichlingen bis Leidener Flasche Öffnen
, Dampfschleiferei etc. und (1885) 5813 meist evang. Einwohner. Leichnam, s. v. w. Leiche. Leichterschiff (Lichter), zum Entfrachten (und Befrachten) von (etwa auf der Reede liegenden) Seeschiffen bestimmtes kleines Fahrzeug, überall dort üblich, wo
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0842, von Lituola bis Liudolf Öffnen
übergegangen (s. Güterbestätterei). Litzgeld ist die Speditionsgebühr, welche die L. sich vom Befrachter zahlen lassen. Litzner, Berg, s. Silvretta. Liudger (Ludger), Heiliger, geb. 744 in Friesland, lag in England unter Alcuinus theologischen Studien ob
1% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0387, von Priluki bis Primas Öffnen
der Schiffer dasjenige, was er vom Befrachter, Ablader oder Ladungsempfänger außer der Fracht als P. erhält, dem Reeder als Einnahme in Rechnung bringen. Vgl. Kaplaken. Primalĭen, s. v. w. Protozoen. Prima nota (ital.), kaufmännisch s. v. w
1% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0463, von Schifferinseln bis Schiffsklassifikation Öffnen
zur Beurteilung der Eigenschaften der Schiffe, namentlich im Interesse der Reeder und Befrachter, der den An- und Verkauf von Schiffen vermittelnden Personen, der Versicherungsgesellschaften und der Schiffbauer. Solange ein nach überseeischen Häfen
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0128, von Verfahren bis Verga Öffnen
schon vorher Zeichen abnormer Seelenthätigkeit dargeboten haben, einer Irrenanstalt zu überweisen. Verfrachten, das Vermieten eines Teils oder des ganzen Laderaums eines Schiffs an den sogen. Befrachter (Charterer); letzterer wird Ablader genannt
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0051, von Ablagerungen bis Ablaß Öffnen
49 Ablagerungen - Ablaß Daneben aber wird er dem Reeder gegenüber in einzelnen Beziehungen selbständig berechtigt, wie er auch für Verschulden bei der Ablieferung nicht nur dem Befrachter, sondern auch dem Reeder, dem Ladungsempfänger, dem
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0070, von Absender bis Absicht Öffnen
68 Absender - Absicht Absender, derjenige, welcher den Frachtvertrag mit dem Frachtführer im eigenen Namen, wenn schon für fremde Rechnung, abschließt, der Befrachter (s. d.) des Seeverkehrs. Der Frachtführer hat den spätern Anweisungen des A
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0896, von Besteuerung bis Bestockung Öffnen
der Order des Befrachters (s. d.) überlassen sein, so daß der Schiffer in einem zunächst von ihm anzulaufenden Orderhafen Aufgabe des B. erhält. Im B. ist über Unfälle, welche sich auf der Reise ereignet haben, Verklarung (s. d.) abzulegen
1% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0203, von Bodmer (Joh. Jak.) bis Bodmerei Öffnen
Schiffs und der Fracht vom Reeder, hinsichtlich der Ladung von dem Befrachter. Außerdem wird auch dem Schiffer unter gewissen Voraussetzungen die Befugnis zur Verpfändung von Schiff, Fracht und Ladung gewährt. – Die Verbodmung seitens des Schiffers
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0864, von Deckfarben bis Deckung (in der Befestigungskunst) Öffnen
wird eine Haftpflicht des Verfrachters gegenüber dem Befrachter begründet. Wenn aber die Verladung auf Deck an sich eine Verletzung der dem Schiffer hinsichtlich ordnungsmäßiger Beladung obliegenden Sorgfalt darstellt, haften trotz einer Genehmigung des
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0353, von Dismembrator bis Dispache Öffnen
, ist die Auf- machung der D. durch den deutschen Konsul ge- radezu vorgeschrieben, falls die sämtlichen Beteilig- ten Deutsche sind und uicht Vereinbarungen zwischen den Reedern, Befrachtern und Versicherern entgegen- stehen. Die Aufmachung der D. erfolgt am Be
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0360, von Dissociationsvertrag bis Distanzfracht Öffnen
der Reise be- zahlt und nach dem Verhältnis des zurückgelegten Teils der Reise zur ganzen Rene berechn^ w^-ed. Nach deutschem Seerecht ist in dem Falle, daß das Schiff nach Antritt der Reife durch einen Zufall ver- loren geht, der Befrachter
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0071, von Embarquieren bis Embolie Öffnen
Entlassung des Schiffers sowie zur Aufhebung der mit der Schiffsmannschaft geschlossenen Heuerverträge und befugt sowohl den Befrachter wie den Verfrachter, von dem Frachtvertrage zurückzutreten. Das E. ist eine derjenigen Gefahren, für welche nach dem
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0285, von Freizeichnen bis Fréjus Öffnen
.) der großen ^eeschiffahrtsgcfell- schaften enthalten viele solche Klauseln (vgl. Entschei- dungen des Reichsgerichts in Civilsachen, Bd. 11, S. 101), welche von den Befrachtern vielfach als ein Mißbrauch angesehen werden. Indessen ist es ihren
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0399, von Grosnyj bis Großaventurhandel Öffnen
der Römer ls. I^oLnu?). Sie fällt znfammen mit der uneigent- lichen Vodmerei des Befrachters. (S. Bodmerei.) ! Großaventürhandel, der Handel dessen, der ^ bei dem Mangel an eigenen Mitteln durch Groß- ^ aventurci (s. d.) ein Kapital erborgt
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0884, von Ladung bis Ladungsraum Öffnen
, oder sie, nachdem sie in dem Gewahr- sam des Schiffers gewesen sind, zurückerhält, also insbesondere der Befrachter, der legitimierte In- haber des Konnossements, zuweilen auch der Ablader. Dadurch, daß die Güter zum Zwecke des Trans- ports in den Gewahrsam
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0444, von Schiffbaumeister bis Schiffer Öffnen
und zwar nicht nur dem Reeder, sondern auch dem Befrachter, Ablader, Ladungsempfänger, der Schiffsbesatzung, den Reisenden und gewissen Echiffs- gläubigern. Zuweilen hat der S. auch als Vertreter der Staatsgewalt thätig zu werden, indem er z. B
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0450, von Schiffskarussell bis Schiffsmaschine Öffnen
Seestädten besteht darin, daß sie als Gehilfen des Reeders bez. Schiffers demselben bei den meisten der mit der Befrachtung oder Entlöschung des Schiffs in Beziehung stehenden Rechtshandlungen sachkundige Hilfe leisten oder dieselben für ihn vornehmen
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0427, von Fort Opus bis Frachtvertrag Öffnen
Einnahme der Ladung an dem vom Absender (Befrachter) angewiesenen Platz das Schiff hinzulegen. Sobald er zur Ein- nahme bereit ist, hat er dies dem Absender anzu- zeigen. Mit dem auf Anzeige der Ladebereitschaft folgenden Tag beginnt die Ladezeit
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0975, von Ta-li bis Teisendorf Öffnen
, d.h. der Mann, der das Kerbholz führt), der vom Befrachter oder Empfänger (Kaufmann) Beauftragte, der beim Laden oder Löschen der Handelsschiffe die Stückgüter oder die Gewichtsmenge der unverpackten Ladung zählt im Interesse
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0393, von Klarer Anker bis Klassenstempel Öffnen
ist die Klarierung des Schiffs Sache des Schiffers, das Ausklarieren der Ladung Sache des Befrachters oder Abladers, das Einklarieren der Ladung Sache des Empfängers. Meistens werden diese Klarierungen auftragsweise von den Schiffsmaklern besorgt, welche
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0140, von Karenzzeit bis Kariben Öffnen
. w. versteht, ist K. soviel wie Manifest (s. d.). Unter Kargadōr (Kargadeur) oder Superkargo versteht man einen Bevollmächtigten des Befrachters oder Eigentümers, welcher die Schiffsladung in dessen Auftrage nach dem Absatzhafen begleitet, um