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100% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0616, von Realist bis Reallasten Öffnen
616 Realist - Reallasten. lichen Wahrnehmung ausgehend, bei dieser und den sich in ihr offenbarenden Gesetzen des ursachlichen Zusammenhangs, als dem allein Seienden, weil Wirkenden und daher Wirklichen, beharrt, im Gegensatz zum Idealismus (s
60% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0658, von Realismus bis Reallasten Öffnen
656 Realismus – Reallasten verkaufen (R. durch Verkauf). Wer in der Hoffnung auf Gewinn durch Fallen des Preises verkauft, schließt das Spekulationsgeschäft durch einen Verkauf in der Absicht zu kaufen (R. durch spätern
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0867, von Grundlasten bis Grundrente Öffnen
867 Grundlasten - Grundrente. Grundlasten, im weitern Sinn alle dauernden, vom Grundeigentümer zu tragenden Lasten mit Einschluß der öffentlichen Abgaben, im engern Sinn die Reallasten (s. d.), wie Fronen, Zehnten, Gülten und Grundzinsen etc
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0671, von Rechtsbesitz bis Rechtschreibung Öffnen
einer Wegedienstbarkeit oder Wasserleitungsgerechtigkeit. Wer auf ähnliche Weise einen Zins von fremden Grundstücken erhebt, als ob er ihm dem Rechte nach zukäme, befindet sich im Besitz einer Reallast. Wie an Dienstbarkeiten und Reallasten, an
0% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0193, Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) Öffnen
Grundeigenthum Grundbücher Urbarbuch Beschlossene Güter Bonum Grundstück Odal Confinium Grenze Gemarkung Marches Nothweg Prädial Reallasten Rutscherzins Mühlenrecht Merkpfahl, s. Mühlenrecht Pacht
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0047, von Ableitungsrechnung bis Ablösung Öffnen
Reallasten und den Grunddienstbarkeiten. Bei den letztern (Prädial-, Realservituten) besteht die Verpflichtung in einem Dulden oder Leiden. Dahin gehören die zahlreichen Forst und Waldservituten
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0267, von Coppo bis Coquimbo Öffnen
(copyholds, im Gegensatz zu freeholds, freien Bauerngütern) waren Teile des herrschaftlichen Gutes, frei von Grundsteuer, Geschwornendienst und Gemeindelasten, aber mit Reallasten beschwert. Die C. hatten kein Stimmrecht. Die Ablösung der Reallasten
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0748, von Frondeszenz bis Fronfasten Öffnen
eines Bauernguts als Reallast obliegen. Die F. unterscheiden sich von den durch den gewöhnlichen Dienst- oder Dienstverdingungsvertrag übernommenen Dienstleistungen vornehmlich dadurch, daß die Verpflichtung dazu nicht in derselben Weise, wie bei diesen
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0732, von Rentamt bis Rentenbanken Öffnen
darum auch die Begriffe Lohnrente, Zinsrente in Anlehnung an den Begriff der Bodenrente. Früher war die Verpflichtung zur Zahlung einer R. vielfach mit dem Besitz eines Grundstücks verbunden; sie trug demgemäß den Charakter einer Reallast (s. d
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0055, von Ablieferung bis Abmagerung Öffnen
. wurde zur Strafe von der herbeieilenden 6. Kavalleriedivision verbrannt. Ablösung der Reallasten, s. Reallasten. Ablösung, beim Militär das Ersetzen einzelner längere Zeit im Dienst beschäftigter Leute oder ganzer Truppenteile durch andere
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0222, Agrargesetzgebung Öffnen
abzulösen. Eine "Deklaration" vom 29. Mai 1816 beschränkte jedoch zunächst die Regulierbarkeit auf die spannfähigen Bauerngüter. Das Gesetz vom 7. Juli 1821 machte die Reallasten von den zu Eigentum oder Erbpacht besessenen Stellen ablösbar - unter
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0197, von Bodenlaube bis Bodenrentenbanken Öffnen
); Schullern-Schrattenhofen, Untersuchungen über Begriff und Wesen der Grundrente (Lpz. 1889). Bodenrentenbanken, Grundrentenbanken, Landrentenbanken oder kurz Rentenbanken, sind staatlich verwaltete Institute, welche bei der Ablösung von Reallasten
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0416, Großbritannien und Irland (Kirchenwesen) Öffnen
. und hat jurist. Obliegenheiten, wie die Ablösung von Reallasten und Zehnten, die Einhegung unbebauter Ländereien u. s. w. f. Noch zu erwähnen sind das Amt für Finanzkontrolle (Comptroller and Auditor General, s. S. 417 b), das Sekretariat
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0395, Preußen (Versicherungswesen) Öffnen
Beförderung der Ablösungen der Reallasten (Gesetze vom 2. März 1850 über die Errichtung von Rentenbanken und vom 17. Jan. 1881, betreffend die Wiederzulassung der Vermittelung der Rentenbanken zur Ablösung der Reallasten) bestehen in Königsberg i. Pr
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0778, von Rentenkauf bis Réole Öffnen
, das seit dem Ende des 12. Jahrh, in vielen Städten Nord- und Süddeutschlands als Mittel der Kapitalanlage zur Umgehung des Zins- verbots des kanonischen Rechts diente. Rente, Gülte, Zins, Ewiggeld ist eine in der Regel nicht ablösliche Reallast
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0933, von Zehnt bis Zeichenschulen Öffnen
anpassende Grundbelastung, durch diese Art der Anpassung von den sonstigen Reallasten (s. d.) sich unterscheidend. Großer Z. von Korn, kleiner oder Krautzehnt von Gemüse, Wurzelgewächsen und Obst, Fleisch- oder Blutzehnt von landwirtschaftlichen Tieren
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0476, von Bauernlehen bis Bauges, Les Öffnen
, Einführung der Fabrikatsteuer für die Besteuerung von Spiritus und Zucker, Parzellierung der Staatsdomänen, Ablösung der Reallasten und Umwandlung des abhängigen bäuerlichen Besitzes in freies Eigentum, Jagdrecht auf eignem Grund und Boden, Errichtung
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0446, von Forstkalender bis Forstrecht Öffnen
die einer Reallast. Wichtige Materien des Forstrechts in dem erstgedachten Sinn sind: aus dem Gebiet des
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0165, Gericht (deutsche Gerichtsverfassung: bürgerliche Rechtsstreitigkeiten) Öffnen
; die Gerichte, welchen die Entscheidung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten bei der Ablösung von Gerechtigkeiten oder Reallasten, bei Separationen, Konsolidationen, Verkoppelungen, gutsherrlich-bäuerlichen Auseinandersetzungen u. dgl. obliegt
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0866, von Grundgerechtigkeiten bis Grundkux Öffnen
Berechtigungen, vermöge deren man vom Besitzer eines Grundstücks irgend welche Leistungen, Abgaben, Zinsen u. dgl. rechtmäßig verlangen kann (s. Reallasten). Grundgeschirr, das gesamte Ankergerät eines Schiffs. Grundgesetz, s. v. w. Staatsverfassungsgesetz
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0043, von Abfasen bis Abführen Öffnen
. Nicht selten ist die Höhe der A. durch das Gesetz relativ bestimmt. Der Zweck einer solchen Bestimmung ist, das Gut nicht übermäßig belasten zu lassen. Der rechtliche Charakter der A. ist verschieden bestimmt, zuweilen als Reallast. Nach einigen
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0882, Deich Öffnen
. im ganzen von der Genossen- schaft unterhalten läßt, die einzelnen Grundbesitzer zu den Kosten heranzieht. Die Deichlast ruht als eine Reallast (s. d.) auf dem durch den D. gefchützten Grundstücken, ohne daß eine Befreiung stattfindet: "Kein D
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0220, Staatsschulden Öffnen
. Investition) sowie um Beschaffung der Mittel für außerordentliche Lasten, wie Kriegskosten, Ablösung von Reallasten u. dgl. m., handelt, welche durch Steuern nicht aufgebracht werden können und nur durch Verteilung auf eine längere Zeit erträglich
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0771, von Generalinspektion des Militärerziehungs- und Bildungswesens bis Generaloberst Öffnen
für Gemeinheitsteilungen (s. d.) und Ablösungssachen (s. Reallasten) in Preußen (zweite Instanz: Oberlandeskulturgericht). G. bestehen für Brandenburg (einschließlich Berlin) und Pommern in Frankfurt a. O.; für Hannover und Schleswig-Holstein in Hannover
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0989, von Zinnoxydul bis Zinsen Öffnen
der Erbpächter (s. Erbpacht) und der Erbenzinsmann (s. Erbzins) zu zahlen hat. (S. Reallasten.) Zinsbogen, s. Coupons und Staatspapiere. Zinsen oder Interessen (lat. foenus), die in Geld gewährte Vergütung für die Nutzung eines aus Geld bestehenden
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0048, von Ablozieren bis Abner Öffnen
der Rentenbank bis 31. Dez. 1883 aus. S. Agrarpolitik und Forstpolitik . Vgl. Judeich , Die Grundentlastung in Deutschland (Leipz. 1863); Friedlieb , Rechtstheorie der Reallasten
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0201, Agrate Öffnen
darlehnsweise (in hypothekarischen, allmählich zu amortisierenden Darlehen) zur Verfügung stellten. Die Freiheit des Eigentums wurde in der Weise durchgeführt, daß der Boden von allen privatrechtlichen Reallasten (insbesondere den Fronen, Zehnten
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0417, von Altenstein bis Altenteil Öffnen
Charakter einer Personalservitut, während die Naturalisationen unter den Begriff der Reallasten fallen, so daß diese Berechtigungen also durch einen etwanigen Verkauf des Guts
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0469, von Bauerngericht bis Bauerngut Öffnen
Bauerngüter nicht im freien Eigentum des Bauern standen und mit mancherlei Lasten belastet waren, hat die moderne Gesetzgebung durch Erhebung der bäuerlichen Nutzungsrechte zum vollen Eigentum und durch Ablösung der Reallasten das Prinzip der Freiheit
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0813, Besitz Öffnen
die faktische Ausübung eines dinglichen oder sonstigen dauernde Übung zulassenden Rechts. Nach unserm Recht gehören dahin: die Ausübung der Servituten, der kirchlichen und gutsherrlichen Jurisdiktion und der Reallasten, wie Grundzinsen, Zehnten, Fronen
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0360, Braunschweig (Schulwesen, Land- und Forstwirtschaft, Bergbau) Öffnen
bewirkte Ablösung der privatrechtlichen Reallasten, die Allodifikation der Lehen, endlich die Ausführung der Separationen (Verkoppelungen), ferner die in bedeutendem Umfang ausgeführten Entwässerungen (Drainage) zur Hebung der Landeskultur
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0621, Deich Öffnen
Inhaber (auch Pachter) der durch die Deiche geschützten Grundstücke getroffen, und zwar muß hierbei gegen sonstige bei den Reallasten gültige Rechtsregeln der Nachfolger die Rückstände seines Vorgängers übernehmen. Zur außerordentlichen Deichlast
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0791, Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) Öffnen
die besondern Normen in betreff der bäuerlichen Gutsverhältnisse, des Lehnswesens und der bäuerlichen Leihe erinnert werden. Ferner sind hier die deutschrechtlichen Familienfideikommisse, das deutsche Gesamteigentum, die Reallasten, die Regalien und das wichtige
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0986, von Dingliche Klage bis Dinglinger Öffnen
und das Recht der bäuerlichen Leihe hinzugefügt; auch die deutschrechtlichen Reallasten und das Bannrecht haben einen sachenrechtlichen Charakter. Das Gemeinschaftliche aller dinglichen Rechte ist die rechtliche (im Gegensatz zum Besitz, der thatsächlichen
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0727, Erbpacht Öffnen
oder Erbzinsmanns für ablösbar erklärte und sein erbliches Nutzungsrecht oder Miteigentum in volles Eigentum verwandelte. In gleicher Weise wurde die Ablösbarkeit der auf dem Grundeigentum als Reallast ruhenden Renten angeordnet und endlich sowohl
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0733, von Erbverzicht bis Erckmann-Chatrian Öffnen
oder Naturalien bestehend, entweder von einem mit Eigentumsrecht übertragenen Grundstück zu entrichten, oder gegen Überlassung eines Kapitals für ewige Zeiten von einem Grundstück versprochen ist. Die mit einer solchen Reallast belegten Güter heißen
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0161, von Gerechtigkeit des Glaubens bis Gerhard Öffnen
die im deutschen Recht begründeten Berechtigungen, deren Inhalt die Reallasten (s. d.) bilden, als G. Gerechtigkeit ist auch der deutschrechtliche Ausdruck für Servitut, z. B. Wege-, Weide-, Fahrgerechtigkeit etc. Gerent (Gerente), eine Abgabe an Sole, welche
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0858, von Grund bis Grundbau Öffnen
-Stollen (1851-64 hergestellt, Mündung bei Gittelde) aber an Bedeutung verloren hat. Vgl. Trenkner, Der Kurort G. (3. Aufl., Klausth. 1885). Grundabgaben, s. Reallasten. Grundanschauungen, seit Kant Name der allen empirischen Wahrnehmungen zu Grunde
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0865, von Grundeis bis Grundgefällsteuer Öffnen
der Theologie ernannt. Grundentlastung, die auf gesetzlichem Weg erfolgende Beseitigung der auf Grund und Boden ruhenden Reallasten (s. d.) und Dienstbarkeiten (Servituten). Vgl. Ablösung. Zum Zweck der Durchführung der G. wurden in einigen Staaten
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0869, von Grundsteuerkataster bis Grundstück Öffnen
. Auch hat man hervorgehoben, daß eine seit langem bestehende stabile G. einer Reallast gleich zu achten sei, welche bei starker Mobilisierung des Grundbesitzes vom jetzigen Besitzer nicht getragen werde, weil er den Kaufpreis um einen entsprechenden
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0872, von Grundwert bis Grüneisen Öffnen
. Die G., welche ehedem zu den verbreitetsten bäuerlichen Lasten (vgl. Reallasten) gehörten, sind infolge der neuern Gesetzgebung bis auf wenige Überreste durch Ablösung (s. d.) beseitigt. Grüneberg, Hermann Julius, Industrieller, geb. 11. April 1827 zu
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0494, von Landwirtschaftsrat, deutscher bis Lanfranc Öffnen
über Servituten, Reallasten, Zusammenlegung von Grundstücken, Ablösung, Erbfolge in Bauerngüter u. dgl. Vgl. Häberlin, Lehrbuch des Landwirtschaftsrechts (Leipz. 1859). Landwirtschaftsschulen, s. Landwirtschaftliche Lehranstalten
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0853, von Mühlenbruch bis Mühler Öffnen
der Privaten nur durch besondere staatliche Verleihung erworben werden, welch letztere in der Regel nur gegen eine ständige Abgabe (Mühlzins) an den Staat erteilt wurde, die in älterer Zeit meistens als Reallast auf das betreffende Mühlgrundstück
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0353, Preußen (Handel und Verkehr) Öffnen
die Grundkreditinstitute der öffentlich-rechtlichen juristischen Personen und die landschaftlichen Kreditinstitute. Zu erstern gehören die 7 Rentenbanken zur Beförderung der Ablösungen der Reallasten, Landeskultur-Rentenbanken für die Provinzen Posen, Schlesien
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0630, von Rechtskonsulent bis Rechtssache Öffnen
Privatrechtsstreitigkeiten aus Zweckmäßigkeitsrücksichten an dieselben verwiesen, z. B. Streitigkeiten wegen Ablösung von Reallasten, Gesindestreitigkeiten u. dgl. (sogen. Administrativjustiz). Im Fall gehemmter oder verweigerte R. ist die Beschwerde
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0725, von Renard bis Rench Öffnen
); "Lehrbuch des gemeinen deutschen Zivilprozeßrechts" (das. 1867, 2. Aufl. 1873); "Das Recht der Kommanditgesellschaften" (das. 1881). Außer zahlreichen Abhandlungen in Zeitschriften veröffentlichte er noch: "Beitrag zur Theorie der Reallasten" (Stuttg. 1846
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0105, von Rutilius Lupus bis Rutuler Öffnen
. Rutscher, Tanz, s. Galoppade. Rutscherzins, eine ehedem bei Reallasten (s. d.), namentlich bei Grundzinsen, übliche Buße, welche der Zinspflichtige bei verspäteter Zinszahlung entrichten mußte, und die sich bei fortdauernder Säumnis erhöhte
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0892, von Servitut bis Servius Tullius Öffnen
Grundeigentum unbekannt, während sie im deutschen Recht, namentlich bei den sogen. Reallasten (s. d.), vorkommt. Als persönliche Servituten kommen vorzüglich der Nießbrauch (s. d., ususfructus), vermöge dessen der Berechtigte den vollständigen
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0841, von Zehengänger bis Zeichenkunst Öffnen
. Gr. 779 bestätigte, teils aus privatrechtlichem Weg als eine Reallast (s. d.) entstanden, welche entweder in einer allgemeinen Zehntpflichtigkeit aller Güter eines Ortes, einer Mark etc. bestand, oder auf speziellem oder privatrechtlichem Erwerbstitel
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0955, von Ratteninseln bis Reis Quita Öffnen
(Springfluten), Re- Razi, Räsi lunion (Insel) 756,1 Razka, Dnjestr Räzligletscher, Wildstrubel Razo, Kapverdische Inseln Rbat, Rabat Reaktionszeit, Physiologische Zeit Real, Regal Realgerechtigkeit, Reallasten Realismus
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0796, von Remsen bis Rentengüter Öffnen
- oder Reallast, indem das Eigentum des Gutsinhabers in der Regel noch gewissen anderweiten Beschränkungen im Interesse des Rentenempfängers und zur Sicherstellung seines Rentenanspruchs unterworfen ist. Solche R. waren z. B. die sogen. schlechten
0% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0779, von Repnin bis Rettungswesen zur See Öffnen
765 Repnin - Rettungswesen zur See stimmungen wurden in andern Ländern getroffen, l In Preußen wurden durch Gesetz vom 2. März 1850 alle beständigen Abgaben, welche den Charakter der Reallasten trugen, für ablösbar erklärt und zur Förderung
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0508, von Bauerbach bis Bauernemancipation Öffnen
einem der ältern Rechtsverhältnisse von ihnen besessene Land vollständig oder zu einem Teile als volles Eigentum zugesprochen wurde sowie die überkommenen Leistungen der Bauerngüter in ablösbare Reallasten umgewandelt wurden. (S. Grundeigentum, Grundlasten
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0644, von Behn bis Behörde Öffnen
). Beholzungsrecht (jus lignandi), das Recht, aus dem gemeinen Walde oder aus fremdem Walde Holz zu beziehen; im ersten Falle eine in dem Gesamteigentum liegende Befugnis, in letzterm Fall Dienstbarkeit oder Reallast, je nachdem der Berechtigte
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0904, von Betonung bis Betriebslehre Öffnen
auch das Vorhandensein von Reallasten (z. B. Viehweide) können die Bildung verschiedener B. in einem Revier bedingen. Strenggenommen sind dann für jede B. die Arbeiten der Ertragsregelung getrennt zu behandeln, doch kann man nicht selten den Mangel an
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0278, von Dielsdorf bis Dienstansprüche Öffnen
. Reallasten. Dienstadel, s. Adel (Bd. 1, S. 134 a). Dienstag, der dritte Tag der Woche; die Bezeichnung D. entstand durch Einschaltung eines n aus der in Mitteldeutschland noch gegenwärtig üblichen Form Diestag (angelfächs. Tivesdäg, altfries
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0784, Eigentum Öffnen
Rechte Rechnung tragend, vielfach (preuß. Gesetz vom 2. März'i850, betr. Ablösung der Reallasten) den Nutzeigentümer als Eigentümer proklamiert, das Obereigentum des Lehns-, Guts-, Grund- und Erb- zinsherrn und des Erbverpächters aufgehoben
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0169, von Entelechie bis Enten Öffnen
, oder das Grundstück Lehn oder Fideikommiß, oder mit Reallasten, Hypotheken oder Grundschulden belastet ist, zu hinterlegen, andernfalls bar zu zahlen. Erst nach Zahlung oder Hinterlegung der Entschädigung und, von dringlichen Fällen abgesehen
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0235, von Erblindung bis Erbrechen Öffnen
die auf dem Grundstück haftenden beständigen Abgaben und Leistungen in ablösbare Reallasten umgewandelt wurden, und bestimmte ferner, daß in Zukunft bei erblicher Überlassung eines Grundstücks nur die Übertragung des vollen Eigentums zulässig sei
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0322, von Ertragssteuer bis Ertragstafeln Öffnen
Übelstand dadurch eine Ausgleichung, daß die Steuer mit ihnen zu einer Art von Reallast ver- wächst und von dem Käufer bei feinem Preisgebot in Anschlag gebracht wird. Grund- und Gebäudc- steuer sind die am allgemeinsten verbreiteten Arten der E
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0499, von Grundkataster bis Gründlinge Öffnen
einer neuen Katastrierung haben. Grundkredit, f. Realkredit. Grundlasten werden die Reallasten (s. d.) in- sofern genannt, als sie vorzugsweise auf einein Grundstück liegen und von dessen Besitzer als solchem zu tragen sind. Grundlegung
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0507, von Grundzahl bis Gruner (Justus von) Öffnen
. Die G. unterliegen der Gesetzgebung über die Ablösung. (S. Reallasten.) Grüneberg, Herm. Iul., Industrieller, geb. 11. April 1827 in Stettin, war anfangs Pharma- ceut und studierte dann in Berlin und Paris Natur- wissenschaften. Ein von ihm
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0459, von Hüttenfest bis Hutungsrecht Öffnen
, als sie den Besitzer an das Weiderecht mindernden Kulturänderungen verhinderten. Die Gemeinheitsteilungen (s. d.), Zusammenlegung (s. d.) der Grundstücke und Ablösungen der Reallasten (s. d.) haben den Weidegerechtsamen,
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0045, von Leibregimenter bis Leibrentenvertrag Öffnen
Obligationenrecht Art. 522), sofern die L. nicht als Reallast auf ein Grundstück sicher gestellt und bei dessen Subhastation vom Ersteher zu übernehmen ist. Leibrentenvertrag, der Vertrag, in welchem die eine Partei die Leistung einer Leibrente (s. d.) an
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0770, von Ostseeländische Eisenbahn bis Ostseeprovinzen Öffnen
vollzogenen Trauungen für ungültig erklärt. Zur Förderung der griech. Propaganda wurde zu Anfang 1886 den Polizeibehörden der O. die Beitreibung der Reallasten für luth. Kirchen und Schulen von folchen Besitzern realpstichtiger Grundstücke, welche
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0776, von Renntiermoos bis Rente Öffnen
nicht gekündigt werden. Gegenwärtig sind diese zu Reallasten (s. d.) gewordenen R. fast völlig verschwunden; dagegen tritt die Rentenbelastung neuerdings bei dem sog. Rentengut (s. d.) zu anderm Zwecke wieder auf. Auch für die Staatsschulden (s. d
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0986, von Ronger bis Ronsard Öffnen
Reallasten (ebd. 1850), zum Preßgcsetz (Bresl. 1851), zur preuß. Landeskulturgesetzgebung (3 Bde., Berl. 1853 - 54), "Das Staatsrccht der preuh. Monarchie" (2 Bde., Lpz. 1856-63; 4. Aufl., 4 Bde., 1881-84), sein Hauptwerk; "Das Ver- fassungsrecht des
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0871, von Titania bis Titicacasee Öffnen
war, fiel dies Recht teilweise auch Laien zu; teilweise wurde auch die Abgabe beseitigt. Die T. haben daher, wo sie heutzutage noch existieren, nicht den Charakter einer Leistung für die Kirche, sondern einer Reallast, die dem Käufer oder Pächter
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0133, von Bauernbünde bis Baugesellschaften Öffnen
. Die Aufhebung der Reallasten wurde be- gonnen mit dem Gesetz vom 5. Okt. 1820 und fort- i geführt durch das Gesetz vom 10. April 1848 be- > treffend die Aufhebung der Feudalrechte, welches außer allen Abgaben gutsherrlicher Natur auch die noch
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0853, von Gerichtsfolge bis Gerichtskosten Öffnen
Liegenschaften, der Bestellungen von Dienstbarkeiten und Reallasten in chronolog. Folge bestimmte Buch. In Württemberg wird es von der Gemeinde geführt und heißt Vertragsbuch, Kaufbuch oder Kontraktbuch. Gerichtsherr ist nach heutiger