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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0021,
Rumänische Eisenbahnen |
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und Volk (Lpz.1877); Beaure und Mathorel, La Roumanie (Par. 1878);
Bergner, Rumänien (Bresl. 1887); Samuelson, Roumania (Lond. 1882); Zingeler, Die Hohenzollern in R. (Bonn 1890);
La succession au trône de Roumanie (Bukarest 1889); Bacarescu
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88% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0118,
von Spanischer Ginsterbis Spanischer Reiter |
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, Aragoniens und
Valencias begraben.
Litteratur . Mahon,
History of the war of succession in Spain (Lond. 1832);
Kriegs
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75% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0416,
von Subtropenbis Suchitoto |
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Rechtsverhältnis als Berechtigter eintreten (s. Rechtsnachfolge).
Succeß (lat.), glücklicher Erfolg.
Succession (lat.), s. Rechtsnachfolge.
Successive (lat.), nach und nach, allmählich.
Successor (lat.), Rechtsnachfolger.
Succinate, s
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63% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0233,
von Devizesbis Devon |
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der Madrider Hof verstand. (S.
Aachener Friede .) – Vgl. Mignet, Négociations relatives à la succession d'Espagne sous Louis XIV (4
Bde., Par. 1836–47); Mémoires militaires relatifs à la succession d'Espagne sous Louis XIV (ebd. 1835 fg
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51% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0476,
von Subtropenbis Succursalpfarreien |
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einer Erbklasse Gehörenden (s. Gesetzliche Erbfolge) erschöpft, so sind die der nächstfolgenden Klasse Angehörenden (successio ordinis) berufen. Deutsches Bürgerl. Gesetzb. §. 1930.
Succession (lat.), das Aufeinanderfolgen, das Nacheinandersein
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50% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Emanuel Philibertbis Embargo |
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30. Aug. 1580; sein Nachfolger war Karl Emanuel I. – Vgl. G. Charetta, La successione di E. P. sul trono di Savoia (Tur. 1884).
Emanuelstil , der Baustil der Frührenaissance, wie er sich in Portugal
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32% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0093,
von Champagnybis Champignon |
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der realistischen Schule und blieb dieser auch treu in den Erzählungen «Les excentriques» ,
«Les aventures de Mariette» , «Contes vieux et nouveaux» ,
«Les souffrances du professeur Delteil» , «Les amis de la nature» ,
«La succession Le
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2% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0195,
Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung) |
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Legitima portio
Portio legitima
Erbfolge.
Erbfolge
Busen
Fideikommiß
Intestaterbfolge
Kind folgt der ärgern Hand, s. Hand, ärgere
Kürrecht, s. Kurrecht
Kurrecht
Juniorat
Majorat
Minorat
Primogenitur
Rechtsnachfolge, s. Succession
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0939,
von Zeitgleichungbis Zeitsinn |
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gewesen. Als besondere Aufgaben könne hierbei unterschieden werden: 1) die Beurteilung der Dauer; 2) die Bestimmung der Succession und zwar zunächst der Gleichzeitigkeit und der Ungleichzeitigkeit zweier Vorgänge, sodann der Ordnung
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0733,
von Erbverzichtbis Erckmann-Chatrian |
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Verzicht das Erbrecht der letztern. In frühern Zeiten waren vielfach in den Familien des hohen Adels Erbverzichte der Töchter üblich, um diese von der Succession auszuschließen. Da heutzutage, wenigstens in Deutschland überall, die agnatische Succession
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0840,
von Großburgkbis Grosse |
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George II. (1793, 8 Bde.); Klopp, Der Fall des Hauses Stuart und die Succession des Hauses Hannover in G. (Wien 1875-1886, Bd. 1-13), und zur Kritik dieses Werkes: Meinardus, Die Succession des Hauses Hannover in England (Oldenb. 1878); Schaumann
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0366,
Oldenburg (Großherzogtum: Geschichte) |
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von Anton II., fiel auch Delmenhorst 1647 an ihn zurück.
Da Anton Günther kinderlos war, ging die Succession an die Linie des Hauses O. über, welche in Dänemark und Holstein regierte; diese Linie aber hatte sich nach dem Tod König Friedrichs I
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Spanischer Hopfenbis Spanische Sprache |
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Freiheiten. Vgl. v. Noorden, Europäische Geschichte im 18. Jahrhundert, 1. Teil: Der spanische Erbfolgekrieg (Düsseld. 1870-82, 3 Bde.); Lord Mahon, History of the war of the succession in Spain (Lond. 1832); de Reynald, Louis XIV et Guillaume III
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0434,
Historische Litteratur (Italien, Frankreich) |
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von Voreingenommenheit gegen Frankreich ist, als wegen des darin veröffentlichten ungedruckten Materials verdient E. Parri, »Vittorio Amedeo II. ed Eugenio di Savoia nelle guerre della successione spagnuola« (Mail. 1888) erwähnt zu werden; der Verfasser
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0985,
Vorstellung (Reproduktionsgesetze) |
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im Bewußtsein gewesene Vorstellungen neigen zu gegenseitiger Reproduktion (Geige - Bogen). 2) Gesetz der Succession: Von zwei unmittelbar aufeinander gefolgten Vorstellungen hat die erste bei ihrem Wiedereintreten meist auch die Reproduktion
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0939,
von Trachtbis Tradition |
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von Jesu und den Aposteln her teils zur Ergänzung, teils zur Erklärung des Schriftwortes fortgepflanzte Geheimlehre zu verstehen, die von den Bischöfen in ununterbrochener Succession von Geschlecht zu Geschlecht überliefert, den Gemeinden aber nur so
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0388,
von Strickerbis Strickmaschine |
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English princesses connected with the royal succession of Great Britain" (das. 1850-59, 8 Bde.); "Lives of the bachelor kings of England" (das. 1861); "Life of the seven bishops committed to the Tower in 1688" (das. 1866). Ihre Arbeiten zeichnen sich
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0042,
von Abfertigungsscheinbis Abgang |
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. Doch haben dieselben sich auch bei freien Bauerngütern in manchen
Gegenden gewohnheitsrechtlich erhalten. Übrigens sind die abgefundenen Kinder von der Succession
in das Bauerngut nicht gänzlich
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0195,
von Ägisthosbis Agneni |
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Rechtssystemen hat das Agnationsverhältnis vollends jede Bedeutung verloren. Eine besondere Bedeutung hat dagegen der Ausdruck A. im deutschen Recht in der Lehre von der Succession in Lehen und Familienfideikommisse des Adels. Auch hält das deutsche Staatsrecht
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0295,
Albrecht (deutsche Könige, Bayern, Brandenburg) |
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Prinz alleiniger Erbe des Throns sein sollte und die Succession überhaupt nach dem Rechte der Erstgeburt bestimmt ward. A. starb 18. März 1508. Er hinterließ drei Söhne und fünf Töchter von seiner Gemahlin Kunigunde, Tochter Kaiser Friedrichs III. Vgl
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0836,
Armenische Sprache und Litteratur |
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dabei zuerst einem plumpen Fanatismus, doch bildeten sich protestantische Gemeinden zu Erzerum und Trapezunt. Bedeutender noch ist die evangelische Bewegung unter den Armeniern in Konstantinopel. Vgl. Hamachod, Chronological succession of Armenian
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Brunellenbis Brunetto Latini |
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eine Übersetzung der "Maximes" von Larochefoucauld. Seine Schrift "Recherches sur les établissements des Grecs en Sicile" (gedruckt 1845) verschaffte ihm 1842 von der Akademie der Inschriften einen Preis, sein "Examen critique de la succession des dynasties
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0203,
von Cold-creambis Cölenteraten |
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eines umfangreichen indischen Rechtswerks über Erbrecht, Sachen- und Obligationenrecht ("A digest of Hindu law on contracts and successions", Kalkutta 1798, 3 Bde.; Lond. 1801, 3 Bde.; Madras 1864, 3 Bde.), dem später als Ergänzung seine "Translation of two
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0336,
Ehe (bei verschiedenen Völkern; Voraussetzungen der Eheschließung) |
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, matrimonium ad legem salicam), welche sich darin von der eigentlichen E. unterscheiden, daß die Frau nicht den Rang und Stand des Mannes teilt und die Kinder bezüglich der Succession in Lehen und Fideikommisse nicht die vollen Rechte haben
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0709,
von Epoptenbis Epos |
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(die Succession), nur daß in der epischen Dichtung das nacheinander Dargestellte (die einzelnen Momente der Erzählung) zwar aufeinander folgt, aber nicht eben, wie in der dramatischen (die einzelnen Akte der Handlung), auseinander folgen muß
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0721,
von Erbeinsetzungbis Erbfolge |
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. nach NW. erstreckenden Quarzkamm, 11 km nordwestlich von Birkenfeld.
Erbfolge (Succession), das Eintreten in den Nachlaß eines Verstorbenen (successio in universum jus defuncti); Erbfolgerecht, das Recht zu diesem Eintritt, das Erbrecht
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Erbfolgekriegebis Erblande |
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) und Lehnsgüter (s. Lehnswesen). Was die Succession des Regierungsnachfolgers in die Regierungsrechte des bisherigen Monarchen anbetrifft, so sind hierüber die Bestimmungen des öffentlichen Rechts maßgebend, nicht diejenigen des Privaterbrechts (s
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0730,
von Erbschatzmeisterbis Erbse |
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, eine Erbschaftsgebühr für die Nachlaßregelung; die Legacy Duty, eine Steuer vom beweglichen Vermögen, welche mit abnehmendem Verwandtschaftsgrad von 1 bis 10 Proz. steigt, und die Succession Duty, welche das unbewegliche Vermögen mit gleichen Prozentsätzen trifft
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Erbswurstbis Erbvertrag |
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Mannesstamms die dortige Succession zugestanden wurde, besteht noch in Kraft, jedoch nur in Beziehung auf die damaligen Besitzungen, so daß spätere Erwerbungen, wie z. B. die Herrschaft Wismar, davon ausgeschlossen bleiben. Das jetzt geltende
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0806,
Ernst (Sachsen-Hildburghausen, Sachsen-Koburg) |
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. von Dänemark trat E. beim Bundestag energisch für die Trennung der Herzogtümer von Dänemark und die Succession des Prinzen Friedrich von Augustenburg ein, suchte auch persönlich den Kaiser Napoleon III. für diesen Plan günstig zu stimmen. Doch schloß
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0246,
von Fidejubierenbis Fideris |
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kundgeben, also in der Regel nur die Agnaten; sind eventuell auch die Kognaten berufen, so fällt das F. nach dem Aussterben des Mannesstamms an die sogen. Erbtöchter. Ausgeschlossen von der Succession sind Adoptierte, Uneheliche, beim hohen Adel auch
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0578,
von Frantziusbis Franz (deutsche Kaiser) |
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und Handelsunternehmungen auf 20 Mill. Gulden gebracht haben. Er starb, von seinen Unterthanen aufrichtig betrauert, 18. Aug. 1765 in Innsbruck, nachdem er 1763 seinem zweiten Sohn, Leopold, die Succession in Toscana gesichert. Von seinen fünf Söhnen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0582,
Franz (Österreich) |
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. Kaiser Ferdinand abdizierte und sein Bruder, Erzherzog Franz Karl, Verzicht auf die Succession leistete, in die nun dessen Sohn als Kaiser und als König von Ungarn und Böhmen eintrat. Die ersten Jahre der Regierung hatten eine Reihe von Erfolgen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0794,
Fürstenberg |
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, nahm dann an den Siegen Clerfaits und des Erzherzogs Karl in Bayern und Franken teil und leitete 1795 den Angriff auf den Brückenkopf bei Hüningen. Er starb 17. Mai 1804. Mit ihm erlosch der fürstliche Hauptstamm, und die Succession in den
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0816,
von Gabis Gabbro |
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der Universität in Pisa. Außer dem Hauptwerk: "Teoria della retroattività delle leggi" (Pisa 1868-74, 4 Bde.; 2. Aufl., Tur. 1884 ff.), sind von ihm zu nennen: "Philosophie du droit de succession" (Brüssel 1858); "La questione femminile e la
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0900,
von Garamondbis Garaschanin |
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. Das Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852 garantierte die Succession des Prinzen Christian von Glücksburg in Schleswig-Holstein, im Londoner Vertrag vom 11.-31. Mai 1867 ward die Neutralität Luxemburgs unter die G. der Großmächte gestellt, wie dies
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0081,
von Gendebienbis Genealogie |
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Notizen, welche das einzelne Individuum kenntlich machen und es im wesentlichen von den übrigen Stammgenossen unterscheiden. In den Successionstafeln werden die zur Succession berechtigten, in den historischen Stammtafeln nur die merkwürdigen Personen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0780,
Großbritannien (Finanzen) |
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, wenn sie Alkohol enthalten.
Die Stempelgebühren sind insgemein vielfältig, aber wirklich einträglich sind unter ihnen nur die Erbschaftssteuern, die als Probate, Legacy und Succession duties erhoben werden und nach dem Grade der Verwandtschaft 1-10
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0797,
Großbritannien (Geschichte: Heinrich VII., Heinrich VIII.) |
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Befürchtungen für die Sicherheit der Succession: bis dahin hatte noch nie eine Königin aus eignem Recht in England geherrscht. Auch andre Gründe legten Heinrich und seinem Minister den Gedanken an eine Ehescheidung nahe. Der letztere wünschte die englische
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0226,
von Hausmarkebis Haussa |
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, falls mit dieser nach Landesrecht die Succession in den Grundbesitz verbunden ist. Die übrigen Brüder fügen der H. ein Beizeichen zu. Die nebenstehende Abbildung gibt ein der Wirklichkeit (der Stammtafel der Familie Gau auf Hiddensöe) entnommenes
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Hienzenbis Hierarchie |
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und deren ununterbrochene Succession erteilt und fortgepflanzt werde, dem Gedanken der H. grundsätzliche Aufnahme verstattet hat. Die protestantische Kirche verwirft die Lehre von der göttlichen Einsetzung des bischöflichen und priesterlichen Amtes
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0138,
Jakob (England, Schottland) |
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sie mit ihm in innigem Briefwechsel und war eine Gegnerin der hannöverschen Succession, so daß im Fall von Jakobs Übertritt zum Protestantismus eine Änderung der Erbfolgeordnung von 1701 nicht unwahrscheinlich gewesen wäre. Nach Annas Tod
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0263,
von Jordanisbis Joret |
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die Römer nicht einverstanden; er sah allein in der friedlichen Einfügung desselben in das Weltreich unter der Herrschaft der Nachkommen Theoderichs sein Heil. Das zweite Werk: "De breviatione chronicorum" oder "De regnorum successione", ebenfalls 551
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0309,
von Juliapanbis Jülich (Herzogtum) |
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nun die weiblichen Erben, denen Karl V. 1546 das Recht der Succession zugesprochen, drei Schwestern des Herzogs Johann Wilhelm und deren Nachkommen. Die älteste von diesen, Marie Eleonore, war an den blödsinnigen Herzog von Preußen, Albert Friedrich
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0310,
von Jülich (Stadt)bis Julien |
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. mit Karl VI. zu Wusterhausen (1726) und Berlin (1728) sichern wollte. Österreich erkannte dieses gegen die Garantie der Pragmatischen Sanktion an, versprach aber gleichwohl in einem geheimen Vertrag 1738 der Linie Pfalz-Sulzbach die Succession in beiden
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0311,
von Juliennebis Julius |
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Vater, der ihn ursprünglich zu gunsten seines unehelichen Sohns Eitelheinrich von der Succession ausschließen wollte. Er war seit 1560 vermählt mit Hedwig, der Tochter des Kurfürsten Joachim II. von Brandenburg, stiftete die Universität Helmstädt
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0537,
Karl (Spanien) |
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von Österreich, nach Spanien kommen, um ihnen die Succession in diesem Reich zuzuwenden. Doch wurde noch mehrere Jahre hindurch äußerlich der Prinz als Thronerbe betrachtet; er wurde verlobt mit seiner deutschen Kousine Anna und auch in den Staatsrat
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0599,
von Kastilischer Kanalbis Kastner |
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. Heinrichs Schwester Isabella ward nun von den Verbündeten zur Königin ausgerufen, obwohl dieselbe die Krone während der Lebenszeit ihres Bruders ablehnte. Vergeblich suchte Heinrich seiner oben genannten Tochter Johanna die Succession zu verschaffen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0861,
von Kluckhohnbis Klumpfuß |
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Hardenberg 1818 auf den Kongreß zu Aachen, wo er die Anerkennung der Succession des badischen Hauses betrieb, und übernahm 1821 die Auseinandersetzung des aufgelösten Großherzogtums Frankfurt. Kaum aber war 1822 die 2. Ausgabe seines "Öffentlichen Rechts
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0252,
von Kronpimentbis Kronstadt (Siebenbürgen) |
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von Wales". Da in England aber auch die weibliche Linie eventuell zur Succession berufen wird, so erhält die älteste Tochter des Throninhabers, wofern sie zugleich das älteste Kind desselben ist, den Titel Kronprinzessin (Princess royal). In Griechenland
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0805,
von Lindnerbis Linealsystem |
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-Gradualerbfolge, verbunden mit dem Rechte der Erstgeburt (Primogenitur), ist in den meisten Fürstenhäusern für die Thronfolge maßgebend. Nach der Primogeniturordnung wird der Erstgeborne zur Succession berufen. Die Linie des Erstgebornen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 1033,
Luxemburg (belgische Provinz; Geschichte des Großherzogtums) |
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, Wilhelm I., als Entschädigung für den Verlust seiner nassauischen Erblande zu; doch sollte die Stadt L. eine deutsche Bundesfestung sein. Für die Erbfolge blieb der Erbverein des Hauses Oranien-Nassau, der die kognatische Succession ausschloß und dem Haus
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0040,
von Madaibis Madâin Saleh |
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der Rechte nach Kiel, wo er sich an den litterarischen Fehden über die Successions- und Inkorporationsfrage Holsteins und Schleswigs beteiligte. Nachdem er 1848 am Vorparlament teilgenommen hatte, wurde er Gesandter der provisorischen Regierung Schleswig
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0596,
von Mignardisebis Migräne |
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"Nouveaux éloges historiques" (1877) gesammelt. Als Mitglied des unter Guizots Ministerium gegründeten historischen Komitees gab M. das vortreffliche Werk "Négociations relative à la succession d'Espagne" (Par. 1836-44, 4 Bde.) heraus
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0736,
von Monadologiebis Monarda |
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die Succession nach der bestehenden Thronfolgeordnung, und zwar haben die meisten Staaten das Salische Gesetz (s. d.) adoptiert, wonach nur der Mannesstamm zur Thronfolge berufen ist. Dabei ist das System der Primogenitur (s. d.) das herrschende, nach
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0966,
von Nachbaurbis Nachgeburt |
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zu verfolgen und daselbst festzunehmen. Der Festgenommene ist aber unverzüglich an die nächste Gerichts- oder Polizeibehörde des Bundesstaats, in welchem er ergriffen wurde, abzuliefern.
Nachfolge, s. v. w. Nacheile; dann s. v. w. Succession
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0367,
Oldenburg (Großherzogtum: Geschichte) |
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der durch den Tod des Königs von Dänemark von neuem angeregten Frage über die Succession in Schleswig-Holstein trat die oldenburgische Regierung den Ansprüchen Dänemarks entschieden entgegen und protestierte demgemäß 17. Nov. 1863 gegen den Regierungsantritt
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0383,
von Ölsäurebis Olshausen |
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der plastischen Herzogslinie (Bresl. 1883); Schulze, Die Succession im Fürstentum Ö. (das. 1884). - Die gleichnamige Hauptstadt des Fürstentums und Kreisstadt, an der Ölsa, Knotenpunkt der Linien Breslau-Tarnowitz, Ö.-Gnesen u. Ö.-Wilhelmsbrück
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0581,
von Oxford (Graf von)bis Oxydation |
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Friedens (1713) veruneinigte sich O. jedoch mit Bolingbroke, und da er durch seine eifrigen Bemühungen für die Succession des Hauses Hannover auch die Gunst der Königin verscherzte, so wurde er 27. Juli 1714 seines Amtes entlassen. Unter Georg I
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0688,
Papst (Geschichte des Papsttums bis 604) |
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ersten Jahrhunderte der Kirche. Hier ist die Succession bis in die Hälfte des 2. Jahrh. nicht mehr ganz bestimmt zu ermitteln. Die Papstkataloge gehen von dem angeblichen Primat des Apostels Petrus aus, schwanken dann in der Reihenfolge der drei
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0812,
von Pelasgerbis Pelewinseln |
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der "Mémoires sur la guerre de 1809 en Allemagne" (Par. 1826, 4 Bde.; deutsch von Theobald, Stuttg. 1824-1825) und der "Mémoires militaires relatifs à la succession d'Espagne" (Par. 1836-62, 11 Bde.).
Pēleus, im griech. Mythus Sohn des Äakos, Königs von Ägina
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0259,
von Portugalessenzbis Portugiesische Litteratur |
Öffnen |
succession of P. and Spain (Lond. 1870, 2 Bde.); da Suz Soriano, Historia da guerra civil (Lissab. 1870-76, 5 Bde.); Prince R. Giedroye, Histoire du P. au XIX. siècle (Par. 1876).
Portugalessenz, s. v. w. Pomeranzenschalenöl.
Portugalete, 1
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Rechtskonsulentbis Rechtssache |
Öffnen |
der Landgerichte und der Schwurgerichte aber nur das der Revision gegeben ist.
Rechtsnachfolge (Succession), Eintritt einer Person (Rechtsnachfolger, Successor) in ein bestehendes Rechtsverhältnis. Dabei ist zwischen Singularsuccession, im Entwurf
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0031,
Rumänische Sprache und Litteratur |
Öffnen |
der Rumänen (das. 1878-84, 5 Bde.) D. Sturdza, La succession au trône de Roumanie (1886); Derselbe, Le dix Mai (1887).
Rumänische Sprache und Litteratur. Die rumänische oder walachische Sprache gehört zu den romanischen Sprachen und zerfällt in drei
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0073,
Spanien (Eisenbahnen etc., Münzen, Wohlthätigkeits- u. Strafanstalten, Staatsverfassung) |
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in Bezug auf die Succession gleiches Recht mit dem männlichen besitzt und nur die Nähe der Linie darüber entscheidet, wer nachfol-^[folgende Seite]
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Stanhopepressebis Stanislaus |
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hervorzuheben: "Life of Belisarius" (Lond. 1829, 2. Aufl. 1848); "History of the war of the succession in Spain" (1834, neue Ausg. 1850); "History of England from the treaty of Utrecht to the peace of Aix-la-Chapelle" (1836, 2 Bde.; später
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Thrombusbis Thugut |
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. stoßen etc., Thronerbe, Thronlehen, Thronräuber (Usurpator).
^[Abb.: Zeus auf dem Thronos sitzend (Münze von Elis).]
Thronentsagung, s. Abdankung.
Thronfolge (Succession, Thronerbfolge), der Eintritt des Regierungsnachfolgers (Thronfolgers
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0724,
Tirol (Geschichte) |
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und ein Teil des Engadin gehörte. Ihre Stammburg war Schloß T. oberhalb Meran (früher Maias). Schon seit 1001 werden Grafen von T. erwähnt, doch beginnt eine regelmäßige Succession erst seit Albrecht I. um 1110. Einer seiner Nachfolger, Albrecht IV
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0371,
von Walnußbaumgewächsebis Walpole |
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Unterhaus gestoßen, aber bald wieder gewählt. Zur Belohnung für seine eifrige Thätigkeit für die hannöversche Succession erhob ihn 1714 König Georg I. zum Geheimrat und Kriegszahlmeister. Als Mitglied und Berichterstatter der Kommission, welche
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0558,
von Westfälische Pfortebis Westfälischer Friede |
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wurde die Succession im Stift Osnabrück alternierend mit einem katholischen Bischof zugesichert sowie die Klöster Walkenried und Gröningen überlassen. Das Haus Hessen-Kassel erhielt die gefürstete Abtei Hersfeld und die Grafschaft Schaumburg. Bayern
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0988,
von Zülzbis Zumpt |
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.« (Berl. 1819, 3. Aufl. 1862); »Über den römischen Ritterstand« (das. 1839); »Über den Stand der Bevölkerung und die Volksvermehrung im Altertum« (das. 1841); »Über den Bestand der philosophischen Schulen in Athen und die Succession der Scholarchen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0327,
Französische Litteratur der Schweiz |
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Interessanten und bisher Unbekannten viel bergen folgende Veröffentlichungen: »Villars, d'après sa correspondance et des documents inédits«, herausgegeben von dem Marquis de Vogüé; »La diplomatie française et la succession d'Espagne« von Pichon; »Philippe V
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0779,
Rechtswissenschaft, vergleichende |
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das römische Erbrecht zahlreiche Berührungspunkte mit dem indischen, z. B. in der agnatisch geordneten Erbfolge, in der allmählichen Entwickelung der weiblichen Succession, im Repräsentationsrecht und in der Parentelenordnung. Die Adoption und andre Formen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0801,
von Rindbis Rivier |
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und das Völkerrecht behandeln, nennen wir: »Untersuchungen über die cautio praedibus praediisque« (Berl. 1863); »Introduction historique au droit romain« (Brüssel 1871, 2. Aufl. 1881); »Traité élémentaire des successions à cause de mort, en droit romain
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0668,
Muskelsinn (psychologische Einteilung) |
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, gedrückt werden. Die Richtungsempfindungen aber bleiben in beiden Fällen unverä'idert. ä) Bewegungsempfindungen entsprechen gleichfalls einer Succession von Lageempfindungen nebst vorausgegangenen Innervationsvorstellungen, nur mit dem Unterschiede
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0150,
von Ausgangszöllebis Ausgleichungsrechnung |
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, der Code civil Art. 848 nur, wenn der entferntere Abkömmling kraft des Eintrittsrechts (Repräsentationsrechts) erbt. Andere Rechte bezeichnen jeden Noterben als ausgleichungspflichtig, der Code civil Art. 843 «tout héritier venant à une succession
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0681,
Belgien (Geschichte 1830-65) |
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Philipps, der Prinzessin Luise von Orléans, vermählt. Der erstgeborene Sohn aus dieser Ehe starb, doch die spätere Geburt zweier Prinzen (1835 und 1837) sicherte der coburg. Dynastie die Succession auf dem belg. Throne. Durch die Verheiratung des Königs
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0467,
von Comte (Pierre Charles)bis Comuni |
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Ursachen und der Zwecke gleichmäßig ab-
gelehnt und nur die Aufstellung von Gesetzen der
"Succession von Phänomenen" als die Aufgabe
der wissenschaftlichen Forschung erkannt wird. Die-
sem Gedanken entspricht es wenig, daß C., um sei-
nerseits
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0773,
Dänemark (Geschichte) |
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Entscheidung über die Succession. Inzwischen hatte aber auch die Diplomatie sich der Sache bemächtigt, und namentlich zeigte England großen Eifer für die Aufrechterhaltung des Londoner Protokolls. Da jedoch weder Frankreich noch Rußland sich zu
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0668,
von Ebene (geographisch)bis Ebene (geometrisch) |
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(Freib. i. Vr. 1891); ferner die vielen Schrif-
ten über die Ehe des Herzogs von Sussex, den Ven-
tinckschen Prozeß, die Ansprüche der Fürsten von
Löwenstein auf Succession in Bayern, die E. des
herzogl. Hauses Schleswig-Holstein-Sondcrburg
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Erbendorfbis Erbfolge |
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-
mächtnisse bedacht zu werden (§. 647).
Erbfolge oder Succession, das Eintreten
eines Nachfolgers in alle Vermögensrechte und
Pflichten eines Verstorbenen. Weil bei ihr die Ge-
famtheit aller Rechte und Pflichten, wie sie durch
die Person des
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0246,
von Erbzinsbis Erchanger |
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von der Succession
auszuschließen ls. Erbtochter). Neuerlich haben die
Hausgesetze diesen Verzicht zumeist entbehrlich ge-
macht, soweit er sich nicht auf dasjenige Vermögen
erstrecken soll, welches nicht zum Familiengute gehört.
Der Deutsche Entwnrf hat
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Folembraybis Folie |
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der Versammlung (des Nm-
standes) zu dem von dem Richter gefundenen Urteil,
oder zu der von den dazu berufenen Fürsten aus-
gegangenen Königswahl; heute in anderer Bedeu-
tung die Succession eines neuen Berechtigten an die
Stelle
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0950,
von Hegemeisterbis Hegnenberg-Dux |
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aus der zweiten Hälfte des 2. Jahrh., schrieb fünf Bücher u. d. T. «Aufzeichnungen» (hypomnemata) gegen die Gnostiker, die diesen gegenüber die Einheit und Wahrheit der in den Apostelkirchen erhaltenen und durch die bischöfl. Succession fortgepflanzten
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0161,
von Hielbis Hierarchie |
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und mit gleichen Wirkungen auf die Nachfolger der Apostel bis zum heutigen Tage übergegangene Amt (Lehre von der apostolischen Succession). (S. Bischof.) Seitdem unterschied man drei Kirchenämter: Bischöfe, Presbyter und Diakonen, zu denen später noch
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0162,
von Hieraticumbis Hiero II. |
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durch
die Weihe und deren ununterbrochene Succession
erteilt und fortgepflanzt werde. Die neuluth. Ver-
suche zur Wiederherstellung hierarchischer Ordnun-
gen im Protestantismus sind bisher vereinzelt und
erfolglos geblieben.
Hieraticum, soviel
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0511,
von Ideellbis Ideenflucht |
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ist die Association nur eine Bedingung der Reproduktion, die dadurch zu stande kommt, daß gewisse Inhalte im Bewußtsein zusammentreffen (Association nach Gleichzeitigkeit und Succession). Die Festigkeit der Association ist abhängig von der Art des Zusammenhangs ihrer
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0473,
von Koexistenzbis Koh |
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471
Koexistenz - Koh
Koëxisténz (lat.), das Zusammenbestehen oder gleichzeitige Dasein zweier oder mehrerer Dinge, im Unterschied vom Nacheinandersein (Succession); koexistieren, nebeneinander, zugleich existieren.
Kofel, s. Kogel. – K
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 1008,
von Lauchschwammbis Laudon |
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vor
ollem die Lehre von der bischöflichen Ordination
und dadurch vermittelten Succession als Grund-
artikel fest, brachte die "39 Artikel" wieder zur Gel-
tung, forderte streng die genaueste Beobachtung der
Gebräuche beim Gottesdienst und führte
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0035,
von Lehnsgerichtbis Lehr |
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die lehnsrechtlichen Principien über die Succession, die Rechte der Agnaten und Mitbelehnten, die Behandlung der Lehnschulden, die Trennung des Allods vom Lehn bestehen geblieben sind. (S. auch Feudalismus.)
Vgl. Weber, Handbuch des Lehnrechts (4 Tle., Lpz. 1807
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0870,
von Mignetbis Migrationstheorie |
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hatte, Muster in ihrer Art, sind gesammelt in den "Notices et mémoires historiques" (2 Bde., Par. 1843 u. ö.; deutsch von Stolz, Lpz. 1843). Er veröffentlichte ferner die "Négociations relatives à la succession d'Espagne" (4 Bde., Par. 1836-44
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Öls (Kreis und Kreisstadt)bis Ölschiefer |
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. nach dem Testament
des Herzogs Wilhelm in den Besatz des Königs von
Sachsen übergegangen sind. - Vgl. Häusler, Ge-
schichte des Fürstentums Ö. (Bresl. 1883); Schulze,
Die Succession im Fürstentum Ö. (ebd. 1884).
His. 1) Kreis im preuß. Reg
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Ortnitbis Ortolan |
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unehelicher Kinder; nach engl. und nordamerik. Ansicht aber, soweit es sich um Succession in Familiengüter handelt, das Recht des Ortes, wo die Güter liegen. Über die Ansprüche unehelicher Kinder gegen den Erzeuger giebt es so viele Ansichten
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0708,
von Österreichischer Kreisbis Österreichischer Lloyd |
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); de Vault, Guerre de la succession d'Autriche (1742-48); Mémoire extrait de la correspondance de la cour et des généraux, revu par Avers (2 Bde., Nancy 1892); Der Ö. E. 1740-48, hg. von der kriegsgeschichtlichen Abteilung des k. und k. Kriegsarchives
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 1028,
von Pernaubis Pernice |
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municiM-
1i8 Hai6ii3i8 " (ebd. 1839), "vs LanctH conloeäs-
ratione" (ebd. 1855), " OommentHtio ä6 8inFuIlili
ä^nH8tiao 8ckau6uia6 Mre" (1854), "Rechtsgutach-
ten betreffend die event. Succession der Sonderbur-
ger Linie des Hauses Holstein
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0442,
von Primerosebis Primogenitur |
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Platz greift wie bei der
Succession einer Seitenlinie des Mannsstammes.
Im Deutschen Reiche stellte zuerst die Goldene Bulle
Karls IV. 1356 die Unteilbarkeit und die P. für
diejenigen weltlichen Territorien fest, auf welchen die
Kurwürde ruhte
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0526,
von Put and callbis Putignano |
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zu P. (geb. 1785, gest. 1858 als letzter
seines Stammes), auf die Succession verzichtete,
der zweite Sohn seiner ältesten Tochter, Graf
Wilhelm Malte von Wylich und Lottum,
zur Nachfolge berufen werden sollte. Als nun Fürst
Wilhelm Malte 26
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Rechtsmilchsäurebis Rechtsphilosophie |
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sie das Armenrecht betrifft, oder von einem Zeugen oder Sachverständigen erhoben wird, auch ohne Zuziehung eines Anwalts vom Beschwerdeführer selbst eingelegt werden.
Rechtsnachfolge, s. Succession.
Rechtspflege, s. Gerichtsbarkeit.
Rechtsphellandren
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0220,
von Salisbury (Johs. von)bis Salisches Gesetz |
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und Spanien
dagegen galt nach dem angelfächs. und dem westgot.
Rechte die kognatische Succession, welche auch die
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0252,
von Stanhope (Lady Esther Lucy)bis Stanislaus I. Leszczynski |
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., Braunschw. 1855) einen Namen gemacht. Außerdem schrieb er: "The Court of Spain under Charles II." (1844), "Life of the Great Condé" (1845), "Historical essays" (1848), "Life of Belisarius" (2. Aufl. 1848), "History of the war of the succession
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