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Rang | Fundstelle | |
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0825,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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Zoll und Verzollung. Bei Versand oder Empfang von Waaren nach und von dem Auslande haben die meisten derselben eine indirekte Abgabe, den Eingangs- oder Ausgangszoll zu tragen.
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37% |
Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0112,
Eisen |
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in Chamotteröhren vorgenommen wurde. Es ist der am leichtesten verdauliche Eisenpräparat. - Verzollung : S. Zolltarif im Anh. Nr. 6. Die genannten, zu medizinischen Zwecken präparierten Eisenarten sind zollfrei.
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Drogisten →
Erster Theil →
Inhaltsverzeichniss:
Seite 0013,
Inhaltsverzeichniss |
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XVI
Inhaltsverzeichniss.
Seite
Korrespondenz 808
Bestellung und Empfang von Waaren 810
Versand von Waaren 811
Zoll und Verzollung 812
Zinsen und Zinsberechnung 813
Kalkulation 813
Geld und Wechselverkehr 814
Tabelle
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Mercks →
Hauptstück →
Der Deutsche Zolltarif:
Seite 0670,
Der Deutsche Zolltarif |
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demjenigen Tarifsatze zu verzollen, welchem der höher belegte Teil unterliegt. Ausgenommen hiervon sind Etuis, in denen Medaillen oder der Position 15 a 2 angehörige Instrumente, sowie Druck- oder Bildwerke eingehen. Diese werden mit dem Inhalt zollfrei
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Mercks →
Hauptstück →
Tarifnummern:
Seite 0673,
von Abfällebis Baumwolle |
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673
Abfälle - Baumwolle
Tarifnummern.
Den Maßstab der Verzollung bildet der Einheitssatz von 100 kg. Ausnahmen sind besonders ersichtlich gemacht. Die gewöhnlich vorkommenden Verpackungsarten sind wie folgt bezeichnet: B = Ballen, F = Fässer
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0361,
von Moleskinbis Mönchsrhabarber |
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die Moirés (englisch Morees) bildeten. Am längsten erhalten sich in Gunst die moirierten seidnen Bänder. - Verzollung: Seiden-M. gem. Tarif Nr. 30 e; Wollen-M. Nr. 41 d 5.
Moleskin heißen in England feine Westenstoffe, die auf baumwollenem Grunde Muster
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Mercks →
Hauptstück →
Der Deutsche Zolltarif:
Seite 0672,
Der Deutsche Zolltarif |
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aus verschieden tarifierten Bestandteilen sind dann, wenn für dergleichen Gemenge als solche ein besonderer Zollsatz nicht vorhanden ist, nach demjenigen Zollsatze zur Verzollung zu ziehen, welchem der am höchsten belegte Bestandteil des Gemenges angehört, sofern
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Mercks →
Hauptstück →
Tarifnummern:
Seite 0694,
von Öl, anderweit nicht genannt, und Fettebis Papier |
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. 26 a 4. Erfolgt die Einfuhr in leichteren Blechgefäßen oder in Flaschen oder Krügen aus anderm Material im Bruttogewicht von weniger als 50 kg, so ist dasselbe nach Nr. 26 a 1 zu verzollen.
2. Speiseöle, als: Mohn-, Sesam-, Erdnuß-, Bucheckern
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Mercks →
Hauptstück →
Tarifnummern:
Seite 0696,
von Petroleumbis Seide |
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. der Bundesrat ist befugt, die Verzollung von Petroleum nach der Stückzahl der Gebinde (Barrels) unter Vorschrift eines Zollsatzes, welcher dem Maximalgewicht der handelsüblichen Gebinde entspricht, zuzulassen.
Bemerkung. Petroleum als Leuchtöl, oder zur
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0061,
von Bohnenkrautbis Borax |
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, als auch im getrockneten Zustande in den Handel
gebracht und als Würze für Bohnen, pikante Saucen etc.
verwendet. Verzollung: Gem. Zollt. im Anh. Nr. 25 p 2.
Boldoblätter
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0146,
von Friesbis Fuchsfelle |
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und schwach gewalkte Sorte heißt Damenfries (Ladycoating). - Verzollung: Gemäß Zolltarif im Anh. Nr. 41 d 5 α.
Frisoletband, Floretband, ist eine geringere Bandware, die aus Floretseide, teils reiner, teils in Vermischung mit Seide, Baumwolle
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0170,
von Goldsalzbis Granat |
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, dient zum Überspinnen statt der Seide Gold- oder Silberlahn. - Verzollung: Aus Baumwollenfäden mit Seide übersponnen gem. Tarif im Anh. Nr. 30 f; mit Lahn übersponnen Nr. 2 d 3.
Gose; ein helles schäumendes, zugleich ober- und untergäriges Bier
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Mercks →
Hauptstück →
Tarifnummern:
Seite 0678,
von Erden, Erze und edle Metallebis Flachs |
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, Aloehanf, Chinesisches Gras, Waldwolle u. dgl. - Die Waren hieraus sind nach Tarifnummer 22, bzw. 35, zu verzollen.
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Mercks →
Hauptstück →
Tarifnummern:
Seite 0681,
Holz |
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Eingang mit der Eisenbahn nach Wahl des Zollpflichtigen entweder nach dem Rauminhalt oder nach dem Gewicht zu deklarieren, bzw. zu verzollen.
2. gesägt oder auf anderm Wege vorgearbeitet oder zerkleinert; Faßdauben und ähnliche Säg
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Mercks →
Hauptstück →
Tarifnummern:
Seite 0688,
von Lederbis Leinengarn |
Öffnen |
(Nr. 22 d, bezw. Nr. 22 e 3) zu verzollen.
d) Seilerwaren, ungebleichte; gebleichte Seile, Taue, Stricke, Gurten, Tragbänder und Schläuche; grobe ungefärbte Fußdecken aus Manilahanf-, Kokos-, Jute- und ähnlichen Fasern 6
e) Leinwand, Zwillich
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Mercks →
Hauptstück →
Tarifnummern:
Seite 0690,
Material- und Spezerei-, auch Konditoreiwaren |
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. (Dasselbe gilt für Nr. 25 c, Nr. 25 d 1 und Nr. 25 e 1.)
c) Hefe aller Art mit Ausnahme der Weinhefe 42
Tara: F 9, Ki 15, Uf 11, Kö 7. Flüssige Hefe in Fässern ohne Überfässer ist brutto zu verzollen. Die für Fässer und Kisten angegebene Tara
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0502,
von Weinstein der Zähnebis Weinstock |
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. Pottasche, S. 294.
Weinsteinsäure, s. Weinsäure.
Weinsteuer. Die W. ist eine grundsätzlich notwendige Ergänzung von Bier- und Branntweinsteuer. Dieselbe ist leicht auf dem Weg der Verzollung in Ländern zu erheben, welche keinen Wein bauen. Dagegen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Tapiocabis Tarabulus (in Syrien) |
Öffnen |
der T. vom Bruttogewicht (s. Brutto) einer Ware erhält man das in der Regel für die Wertberechnung oder Verzollung maßgebende Nettogewicht (s. Netto) derselben. Der Bequemlichkeit halber wird die T. gewöhnlich nach einem durch Usanz feststehenden
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0138,
von Flachsbis Flanell |
Öffnen |
, Walzheim; Lommatzsch, Raschwitz, Neustadt a. O., Rastenberg, Frankenhausen, Immenroda, Ebeleben, Greußen, Keula, Scherenberg, Braunschweig etc. - Verzollung: Leinsaat und F. sind zollfrei; Garn s. Tarif im Anh. Nr. 22 a und b; Zwirn Nr. 22 c
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0142,
von Flittergoldbis Florence |
Öffnen |
ausgehämmert und in Tafeln von verschiednen Größen und Stärken packetweise in den Handel gebracht wird. Der Hauptfabrikationsort ist von alten Zeiten her Nürnberg. Verzollung: Gem. Tarif im Anhang Nr. 19 d 2.
Flöhsamen (Semen Psyllii); ein Artikel des
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0159,
von Ginghamsbis Glas |
Öffnen |
. - Verzollung: Gem. Tarif im Anh. Nr. 2 d 3 - Indiennes Nr. 30 f.
Ginsengwurzel (Kraftwurzel, Radix ninsi oder ginseng). Die Chinesen legen bekanntlich einen hohen Wert auf eine gewisse Wurzel, die ihnen als ein Stärkungs- oder Reizmittel dient
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0364,
von Mühlsteinebis Muräne |
Öffnen |
gesponnen wurde (vgl. Baumwollgarn). - Verzollung: gem. Tarif im Anh. Nr. 2 c 1-3.
Mull ist ein klarer, feiner, weißer und weicher Musselin zu Frauenkleidern, Kragen, Chemisettes u. dgl., ursprünglich ein aus Ostindien kommendes Fabrikat, das aber
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0% |
Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0435,
von Plüschbis Porphyr |
Öffnen |
435
Plüsch - Porphyr
mit Hilfe von Zinn plattiert, welches als Lötmittel zwischen Silber und Eisen trat. Jetzt vernickelt man meist diese Gegenstände - Verzollung: Mit Gold oder Silber plattierte Waren aus unedlen Metallen gemäß Tarif Nr. 20 b
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0891,
Deklaration |
Öffnen |
-
behörde zur Verzollung angemeldet wird. Es ist in
allen Fällen Sache des Absenders, bei Paketen,
die ins Ausland geben sollen, sich vorher zu erkun-
digen, ob die Gegenstände nach den Zollvorschriften
wirklich in das betreffende Land eingeführt
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0028,
von Azelaïnbis Badeschwämme |
Öffnen |
sehr hübsches Ansehen. Bei Lackarbeiten
von ähnlichem Aussehen spricht man von Aventurinlack; diese
werden am schönsten in Japan gefertigt. Bezüglich der
Verzollung s. Achatwaren
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0060,
von Blutsteinbis Bohnen |
Öffnen |
, seitdem der Aktienverein im Erzgebirge
gescheitert, nichts wieder regen zu wollen. Verzollung: Roher
ungemusterter B. gemäß Tarif im Anh. Nr. 2 d 1; roher
gemusterter Nr. 2 d 3; gebleichter
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0066,
von Bremerblaubis Bromkampfer |
Öffnen |
.
Verzollung: B. aus Seide gemäß Tarif im Anh. Nr. 30 e; aus
Baumwolle Nr. 2 d 3; Brokatpapier Nr. 27 e.
Brom (Bromine, Bromum ); ein Artikel
des
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0072,
von Cacholonbis Calabarbohne |
Öffnen |
bei Bokhara in Form von Geschieben fand,
ein weißer Nephrit (Magnesia-Kalksilikat). Wegen
Verzollung s. Achat .
Cachou ist eigentlich die französische Schreibart
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0075,
von Chagrinbis Champagner |
Öffnen |
nachgeahmt werden. Vgl. auch Achat ,
Amethyst ,
Aventurin . - Wegen der Verzollung s. Achat .
Chamotte (Charmotte); die Masse, aus welcher die für Schmelzöfen
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0086,
von Chrysoprasbis Columbowurzel |
Öffnen |
und getrocknet; wird in der Färberei verwendet. -
Verzollung: In Teigform zollfrei, in Täfelchen s. Tarif Nr. 5 a.
Codeïn heißt einer der wirksamen Bestandteile des Opiums
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0087,
von Conchininbis Culilabanrinde |
Öffnen |
. - Verzollung: Als Pomade zu Toilettezwecken gem.
Tarif im Anh. Nr. 31 e, zu medizinischen Zwecken Nr. 5 i; als Likör Nr. 25 b.
Cresol (Cresylsäure, Cresylalkohol, Kresol); eine dem
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0090,
von Dammarharzbis Darmsaiten |
Öffnen |
, von gebleichtem und ungebleichtem Garn, oder in weiß
und farbig. - Verzollung: Seidener D. und halbseidener mit Metallfäden durchwirkt
s. Tarif im Anh. Nr. 30 e; halbseidner Nr. 30 f; wollener und halbwollener
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0% |
Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0143,
von Floresbis Flußsäure |
Öffnen |
143
Flores - Flußsäure
gefertigt. Halbflorence (Mi-florence) hat seidne Kette und baumwollenen Schuß. Verzollung: Zolltarif Nr. 30 e und f.
Flores, Blüten, bilden in Droguenkatalogen eine ziemliche Reihe von Artikeln, z. B. Fl. arnicae
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0150,
von Galläpfelbis Gallussäure |
Öffnen |
Abfälle, über die das Nähere im Artikel Seide enthalten ist. - Verzollung: Zolltarif Nr. 30 a (zollfrei).
Gallussäure (Acidum gallicum). Ein Zersetzungsprodukt der Gerbsäure; die Umwandlung der einen Säure in die andre geschieht bei sehr
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0184,
Guttapercha |
Öffnen |
von Guttaperchawaren sind jetzt außer London in Hamburg, Berlin, Augsburg, Wien, Leipzig etc. - G. ist zollfrei. Die Verzollung der Waren daraus geschieht gem. Tarif im Anh. Nr. 17 b-17 e.
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0268,
von Kipsebis Kirschwasser |
Öffnen |
. - Wegen der Verzollung s. Himbeeren.
Kirschwasser (Kirschgeist, Kirschbranntwein); ein in der Schweiz und Süddeutschland sehr beliebter, farbloser, wasserheller Branntwein von schwach bittermandelölartigem Geruch und Geschmack. Das K. wird aus schwarzen
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0297,
von Kreppbis Kreuzkümmel |
Öffnen |
und Wolle gemischt, die infolge einer ähnlichen Behandlung der Kettenfäden durch Dämpfen ebenfalls eine runzliche Beschaffenheit angenommen haben. - Verzollung: Seidener Krepp gem. Tarif im Anh. Nr. 30 e. Halbseidene Crepons Nr. 30 f, wollene Nr. 41 d
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0321,
Leinengewebe |
Öffnen |
, worin die englischen Spinner etwas voraus haben. - Verzollung: L. roh gem. Tarif Nr. 22 a 1-5; gebleicht, gefärbt etc. 22 b 1-3, Zwirn 22 c. Als Zwirn wird jedes zwei- oder mehrdrähtige L. behandelt.
Leinengewebe. Unter diesen ist die eigentliche
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0330,
von Lüsterbis Madia |
Öffnen |
Glanzstoffe. - Verzollung: s. Tarif Nr. 41 d 5 β; seidne Nr. 30 e.
Luzerne, Medicago, s. unter Kleesamen.
M.
Madeira; der bekannte starke, ausgezeichnete Wein von der gleichnamigen Insel an der Nordwestküste Afrikas; er hat eine bräunlichgelbe
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0351,
von Mengkornbis Messing |
Öffnen |
zuerst gefertigten Thibets getreten; vollere und weichere Stoffe ohne glänzende Appretur. Eine wohlfeilere hierher gehörige Ware ist halbwollner M. mit baumwollner Kette und Kammgarneinschlag, dreifädig geköpert, und heißt Paramatta. - Verzollung: Tarif
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0356,
von Millrayesbis Mineralwässer |
Öffnen |
als geschmackverbessernder Zusatz wie zum Einmischen kleiner Arzneigaben, besonders homöopathischer. - Zollfrei.
Millrayes, Tausendstreifige, werden feine ganz klein gestreifte Musseline und ähnliche feine, weiße wie bunte Baumwollstoffe genannt. - Verzollung gem
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0366,
von Muskarinbis Musseline |
Öffnen |
366
Muskarin - Musseline
entstehenden Abfällen oder durch Ausfällen von verdünnter Goldchloridlösung erhalten wird. - Verzollung: M., unechtes Malergold gem. Tarif Nr. 5 a.
Muskarin (Muscarinum); das im Fliegenpilz enthaltene giftige
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0448,
von Quecksilberbis Quercitronrinde |
Öffnen |
, hier nicht genannte Artikel treten. - Verzollung: Q. zollfrei; die zu den Farben und Medikamenten etc. gebrauchten Q. Verbindungen sind ebenfalls zollfrei (s. Tarif Nr. 5 i).
Quendel (Feldkümmel, wilder Thymian, Feldquendel, lat. Thymus
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0452,
von Ratanhiawurzelbis Rauchwaren |
Öffnen |
.
Ratines (Ratinés, Rateens) sind friesartige Wollenzeuge, deren Haar nicht nach dem Strich gelegt, sondern auf besondern Maschinen frisiert, d. h. gekräuselt oder geknötelt worden ist. - Verzollung: Tarif Nr. 41 d 5 α, bedruckte R. Nr. 41 d 6 α
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0601,
von Anlaufbis Anna |
Öffnen |
- oder Steuerämter, die nicht im Grenzbezirk liegen, zu A. bestellt werden. A. nennt man auch die für die Verzollung errichteten Ansageposten (s. Ansageverfahren).
Anmeldeverfahren, s. Patentschutz.
Anmusterung, die Verlautbarung des zwischen Schiffer
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Begleitscheinbis Begnadigung |
Öffnen |
der erreichten Bestimmung gewährt werden muß. Das beim Eingang ermittelte, im B. angegebene Gewicht der Waren, bez. die Stückzahl wird, wenn spezielle Deklaration vorliegt, der Verzollung oder weitern Abfertigung zu Grunde gelegt. Fehlt eine solche
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0170,
von Bollettenbis Bologna |
Öffnen |
zollgesetzliche Abfertigungsverfahren. Heute nennt man B. die bei der Erhebung von Brücken- und Wegegeld und von Verzehrungssteuern ausgefertigten Scheine, während die über Amtshandlungen bei der Verzollung ausgestellten Scheine je nach ihrer Bedeutung
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Deklarantenbis Deklarationsgesuch |
Öffnen |
im Steuerwesen als Angaben über Thatsachen, welche zur Bemessung der Steuerschuldigkeit dienen; dann im Handel die für Zwecke der Frachtberechnung, statistischer Erhebungen oder der Verzollung vom Warenführer abzugebende Erklärung über
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0809,
von Klarettbis Klarinette |
Öffnen |
. d.).
Klarieren (neulat.), klären, bereinigen, frei machen; ein Schiff und seine Ladung verzollen und dadurch zum ungehinderten Absegeln oder Einsegeln frei machen; daher Klarierungsschein (Zollklarierungsschein), der Schein, den der Schiffer
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0160,
von Kranrechtbis Kranz |
Öffnen |
in Anspruch genommene und ausgeübte Recht, den Schiffer zu zwingen, an einem bestimmten Orte die Ladung zu verzollen; dann das Recht, in Häfen und an Ausladestellen einen Kran öffentlich zu halten, für dessen Benutzung eine bestimmte Gebühr (Krangeld
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0666,
Leipzig (Industrie, Bank- u. Versicherungswesen, Buchhandel, Universität) |
Öffnen |
(neuerdings wurde eine eigne Papierprüfungsanstalt errichtet), ebenso der Handel in Rohtabak (Verzollung 1886: 15,486. Doppelztr). Für den Umfang des Kolonialwarenhandels gibt die Thatsache einen Anhalt, daß im J. 1886 in L. 64,429 Doppelztr. Kaffee
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0135,
Makler |
Öffnen |
Prioritätsobligationen, andre, die ausschließlich Eisenbahnaktien vermitteln, etc. In England und Amerika gibt es besondere M. zur Vermittelung der Verzollung (Zollmakler, Custom-house brokers). Das deutsche Handelsgesetzbuch kennt zwar amtlich bestallte
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0135,
von Plitvicaseenbis Plön |
Öffnen |
herausgenommen werden kann. Die Plombierung erfolgt zum Zweck der Kontrolle, insbesondere im Interesse der Verzollung bei den der letztern nicht unterliegenden Durchfuhren, namentlich auch zur Wahrung der Identität der aus- und wieder eingeführten, bez
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 1009,
von Rouenneriebis Rougé |
Öffnen |
von 160,9 Mill., in der Ausfuhr im Wert von 32,9 Mill. Frank zur Verzollung; die beim Import eingehobenen Zölle beliefen sich auf 19,2 Mill. Fr. Die Hauptartikel sind in der Einfuhr: Getreide und Mehl, Wein, Garne, Schafwoll- und Baumwollwaren, Kupfer
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0483,
von Tabakspfeifebis Tabakssteuer |
Öffnen |
verboten ist und die Steuer durch reine Verzollung in Verbindung mit Lizenzen erhoben wird. In Portugal, wo 1664 das Monopol eingeführt worden war, ist heute für die Lizenz zum Tabaksbau eine Gebühr zu entrichten. Neue Tabaksfabriken dürfen nach Gesetz vom
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0953,
Zölle (Finanz- und Schutzzölle, Wert- und spezifische Zölle, Zollpolitik) |
Öffnen |
der Verkehrsmittel und der zu verzollenden Waren. Als besonders geeignete und darum auch beliebte Steuerobjekte erscheinen die Artikel, welche auch von den ärmern Schichten der Bevölkerung verbraucht und darum in großen Massen eingeführt werden
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0957,
von Zollniederlagenbis Zollordnung |
Öffnen |
?« (Leipz. 1879) heraus.
Zollniederlagen, Räumlichkeiten, in welchen fremde unverzollte Waren unter Aufsicht des Staats aufbewahrt werden. Die Waren werden aus denselben entweder in freien Verkehr gesetzt, d. h. nach erfolgter Verzollung so abgefertigt
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0982,
von Zuckerrübebis Zuckersteuer |
Öffnen |
ausschließlichen Verbrauch von Kolonialzucker, lediglich auf dem Weg der Verzollung eingeführten Zuckers erfolgen kann. Diese Besteuerungsform bestand in England, wo fast gar kein Zucker fabriziert wurde, bis 1874, in welchem Jahr die englische Z. mit der Wirkung
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0983,
von Zuckerstichbis Zuckmantel |
Öffnen |
der Verzollung durch Anwendung von Mustern zum Vergleich (Standardmustern), wobei die Farbe entscheidet, bei Bemessung der Ausfuhrvergütung durch Anwendung des Polarisationsapparats. Die besondere Art des französischen und russischen Besteuerungsverfahrens
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Biersteinbis Biersteuer |
Öffnen |
entrichteten. Die Bereitung des Haustrunks ist steuerfrei. Das aus Süddeutschland eingehende Bier zahlt eine Übergangsabgabe von 2 M. für 100 l (Ertrag 1893/94: 3 678 432 M.). Ausländisches Bier ist mit 4 M. für 100 kg zu verzollen. Bei der Ausfuhr
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Bingöl-Daghbis Binnenschiffahrt |
Öffnen |
unmittelbar aus dem Auslande beziehen, über den Handel mit denselben Buch zu führen und darin der Tag und der Ort der Verzollung jedesmal beim Empfange der Ware anzumerken. Diese Art der Kontrolle nennt man Binnenkontrolle. – Vgl. Vereinszollgesetz vom 1. Juli
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0053,
von Frankomaniebis Frankozwang |
Öffnen |
und den sonstigen Kosten für Verzollung aus-
geliefert werde, fo muß dies auf der Paketadresse,
auf der Sendung selbst und in der Negel auf dem
der Sendung beizufügenden F. durch den Vermerk:
"H remktti-O t'rknc ds äroit8" (gebührenfrei zuzu-
stellen
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0257,
von Nettbis Netz |
Öffnen |
das Nettogewicht der Ware zu bezahlen und gegebenen Falls
zu verzollen. Nettobudget nennt man ein Budget (s. d.), welches die
Einnahmen unter Kürzung der Ausgaben, also nur die Überschüsse, die Ausgaben unter Kürzung der Einnahmen, also nur
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0003,
von Acoribis Äther |
Öffnen |
der Größe einer Bohne oft mit 30 bis 40 Mk., noch größere über 200 bis 300 Mk. - Bezüglich
der Verzollung s.
Achat .
Apfel (fr. pomme, engl. apple
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0% |
Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0026,
von Astrachanbis Attich |
Öffnen |
und Möbelüberzügen; A.-Brokat ist dichtes schweres Wollenzeug
mit Atlasgrund und Figurschuß mit Gold- od. Silberfäden.
Verzollung: Baumwollener A. Tarif im Anh. Nr. 2 d 2 oder 3;
leinener Nr
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0027,
von Augennichtsbis Aventurin |
Öffnen |
löslich. - Verzollung wie vorher.
Austern (franz. huitres, engl.
Oysters, ital. Ostriche, holl. Austers); dieselben sind
unstreitig unter allen als Nahrungsmittel
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0031,
von Bänderbis Bärenfelle |
Öffnen |
Breite heißt Nonpareille. In England gibt man die Breite
nach Pennies = etwa 3 cm an. - Verzollung: Auf dem Bandstuhl
gewebte Bänder werden wie Zeugstoffe verzollt. S. Tarif Nr. 2
d, 22 h
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0063,
von Borstenbis Bourette |
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h
(leinene), 30 e (seidene), 41 d 6 α (wollene) verzollt. Die
Verbindung mit Metallfäden ändert an der Verzollung nichts.
Vgl. Anhang
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0068,
von Broschierte Stoffebis Brünellen |
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Bänder finden sich im
Handel. Verzollung je nach Material verschieden.
Brot , wird seit einigen Jahrzehnten in oder bei größeren
Städten fabrikmäßig dargestellt
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0078,
von Chinagrasbis Chinarinde |
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. hergestellt. D ie Engländer fertigen sogar Plüsch und Samte
nach Art der baumwollnen Samte daraus an. - Verzollung: Chinagras zollfrei; Gespinste je nach
Gattung und Feinheit gemäß Zolltarif im Anhang Nr. 22 a oder b
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0091,
von Darmsaitenbis Datteln |
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und gegen Temperatur- und Feuchtigkeitseinflüsse weniger empfindlich als die Darmsaiten, halten daher auch besser Stimmung, aber ihr Klang ist weniger gut und voll. - Verzollung: Darmsaiten, auch nachgeahmte, zollfrei; mit Kupferdraht übersponnene gemäß
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0131,
von Fingerhutbis Fisch |
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noch roter und grüner Unterfilz kommt. - Verzollung: Hutfache gem. Tarif im Anh. Nr. 41 c 1; Hutstumpen noch nicht in die Form gebracht Nr. 41 d 4; in die Form gebrachte Stumpen sowie fertige Filzhüte Nr. 18 f 2; grobe ungefärbte Filze aus Rindvieh
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0139,
von Flavinbis Fleisch |
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, Preußen, Hessen, Böhmen, Mähren etc. - Verzollung: Zolltarif Nr. 41 d 5 u. 6.
Flavin (Flavine). Unter diesem Namen kommt ein Farbstoff in den Handel, der aus der Querzitronrinde bereitet wird; man erhält ihn teils als feines, dunkelbraunes Pulver
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0145,
von Fournierebis Frauenhaar |
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145
Fourniere - Frauenhaar
natürlich einen mannigfachen Wechsel der Druckdessins zeigen, auch streifig, karriert, einfarbig etc. vorkommen. Sie werden in französischen, englischen und deutschen Seidenmanufakturen angefertigt. Verzollung
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0151,
von Galmeibis Geflügel |
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durchsichtig, glänzend und undurchlässig für Staub gemacht worden ist. - Verzollung verschieden je nach dem verwendeten Materiale, nämlich seidne Tarif Nr. 30 e; halbseidne Nr. 30 f; leinene Nr. 22 h; baumwollene Nr. 2 d 3 bezw. 5.
Geflügel
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0189,
von Hai-Thaobis Handschuhe |
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189
Haï-Thao - Handschuhe
wird aber auch in Deutschland und Frankreich gefertigt. - Verzollung: Zolltarif Nr. 2 d 3.
Haï-Thao; eine aus Cochinchina stammende getrocknete Meeresalge, welche als neues Appreturmittel für Baumwollengewebe
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0229,
von Jakonettsbis Jod |
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und gestreifte, eben solche in bunt, sowie gemusterte und gedruckte J. Benutzung hauptsächlich zu Damenkleidern. - Verzollung: Zolltarif Nr. 2 d 3 bezw. 5.
Jalape (radix Jalapae, tubera J.); ein Artikel des Droguenhandels, besteht aus den getrockneten
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0246,
von Kamillenbis Kampfer |
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verwendet diese Öle medizinisch, das römische auch als Zusatz bei der Bereitung gewisser aromatischer Liköre. - Verzollung gem. Tarif im Anh. Nr. 5 a.
Kammfett; ursprünglich das aus dem Oberhalse (Kamm) der Pferde auf Scharfrichtereien
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0249,
von Kantharidinbis Kappern |
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; aus Draht von unedeln, echt vergoldeten oder versilberten Metallen Nr. 20 b 1. Gewöhnlich werden K. nicht aus Lahn allein, sondern in Verbindung mit Gespinstfäden gefertigt. Die Verzollung findet dann den letzteren entsprechend gem. Tarif Nr. 30 e 2
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0258,
von Kathartinsäurebis Katzenfelle |
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; Kambrik oder feiner Hemdenkattun, Dowlas oder Hemdentuch. - Verzollung: Roh Nr. 2 d 1, gebleicht Nr. 2 d 2, bedruckt Nr. 2 d 3 des Tarifs im Anh.
Katzenauge (Schillerquarz). Eine Varietät gefärbten Quarzes, der dadurch, daß er dicht gedrängte
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0323,
von Leinölbis Lerchenschwamm |
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Entfernungen knotenartige Anschwellungen wie ein Strohhalm, bei starker Vergrösserung Längsstreifung; die Baumwolle dagegen ist bandartig plattgedrückt mit verdickten Seitenrändern und vielfach schraubenartig um sich selbst gedreht. -
Verzollung: Rohe
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0326,
von Linsenbis Lithium |
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326
Linsen - Lithium
sächsischen Voigtlande gearbeitet und für leichte Kleider, Hüte, Häubchen u. dgl. benutzt. - Verzollung: L. aus Leinengarn gem. Tarif im Anh. Nr. 22 e und f; aus Baumwollgarn Nr. 2 d 3 und 5.
Linsen, Lens Tourn
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0337,
von Malzbis Mandarinen |
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, in mehreren Ortschaften Böhmens, in Berlin und Elberfeld, zu Kornthal und Elbingen in Württemberg. - Verzollung: M., gerissen gem. Tarif 2 d 3; ungerissen 2 d 1-3.
Mandarine; ein neuer roter Teerfarbstoff zum Färben von Seide und Wolle, soll aus dem
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0342,
von Marlybis Marmor |
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schwarz. - Verzollung: Baumwollener und halbleinener M. gem. Tarif im Anh. Nr. 2 d 3 und 5, leinener Nr. 22 h und ganz grober roher leinener Nr. 22 e, halbseidener Nr. 30 f, seidener Nr. 30 e.
Marmelade, wird aus mancherlei Früchten
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0359,
von Mispelnbis Mohn |
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, Manchester) betrieben, in Frankreich besonders in Roubaix und Lilie, in Deutschland in Chemnitz und Umgegend, Schlesien, Berlin, Gera, Weida, in Österreich im Reichenberger Bezirk. - Mohairspitzen sind schwarze Wollspitzen. - Verzollung
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0367,
von Mutterkornbis Myrobalanen |
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von lange her im sächsischen Voigtlande. Die dortigen Waren konkurrieren auf neutralen Märkten mit Frankreich und der Schweiz. In verschiednen Städten Württembergs, Bayerns und Österreichs ist die Musselinfabrikation ebenfalls im Gange. - Verzollung: Roh
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0451,
von Rakbis Ratafia |
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, Ackerwerkzeugen u. dgl. verwendet. - Verzollung: Tarif Nr. 6 b.
Rapfe (Schind, Aspius rapax Ag, Cyprinus aspius L.), Fischgattung aus der Familie der Karpfen, bis ½ m lang und bis 6 kg schwer, in größern Flüssen Mitteleuropas. - Vgl. Fische.
Rapontica
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0486,
von Sandarakbis Sandelholz |
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. Zu den letztern Geweben gehört der Kord (frz. velours à cótes, cordelet, engl. cord). Verzollung: Baumwollener S. ungerissen s. Tarif Nr. 2 d 1 und 2, gerissen Nr. 2 d 3. Seidensamt Nr. 30 e, halbseidener Nr. 30 f, wollener Nr. 41 d 6 α. Plüsch
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0490,
von Sassaparillebis Scammonium |
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, die dann Lastings zweiter Sorte abgeben, wie denn auch vom baumwollenen englischen Leder sowohl der Name Satin als Satinet gebraucht wird. - Verzollung: Seidener S. gem. Tarif Nr. 30 e; wollener Nr. 41 d 5; leinener Nr. 22 e und f; baumwollener Nr. 2 d l
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0580,
von Thonbis Thonerde |
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für Papiermasse und kommt er für diesen Zweck unter dem Namen Leuzin oder Lenzin im Handel vor. - T. aller Art, Lehm, Mergel, Kaolin und Leuzin sind zollfrei. Wegen Verzollung der Thonwaren s. Tarif im Anh. Nr. 38.
Thonerde (Aluminiumoxyd, Alaunerde
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Makkabäischer Tanzbis Makler |
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(Frachtmakler, Güterbestätter, Schaffner) und zur See (Schiffsmakler), für die Besorgung von Verzollungen (Zollmakler, engl. custom house brokers) u. s. w. Weiterhin findet eine Teilung des Gewerbes nach Waren- und Effektengattungen statt, so daß es häufig den
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Zoll (Längenmaß)bis Zöller |
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eingeteilt. In Deutschland bildet die Verzollung nach dem Gewicht die Regel. – Vgl. Aufseß, Die Z. und Steuern sowie die vertragsmäßigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reichs (4. Aufl., Münch. 1893); Troje, Anleitung zum Studium der Zoll
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1007,
von Zolltarabis Zollverein |
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im «Österr. Staatswörterbuch», Bd. 1 (ebd. 1895).
Zolltara, s. Tara.
Zolltarif, das amtliche Verzeichnis der Zollsätze und Gewichtsmaßstabe, die der Verzollung zollpflichtiger Waren zu Grunde zu legen sind, sowie der Waren, die entweder überhaupt oder unter
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0166,
von Val Suganabis Vámbéry |
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einheitlich geregelt war und Münzsorten der verschiedensten Münzfüße in Umlauf waren. Gegenwärtig ist die gesetzliche Abschätzung ausländischer Geldsorten namentlich noch zum Zweck der Verzollung oder Besteuerung, ferner im Postwesen üblich
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