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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0524,
Kartelle (Rechtsschutz in Deutschland) |
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510
Kartelle (Rechtsschutz in Deutschland)
zu wollen, erwies sich bald als ein unzureichendes Schutzmittel gegen Vertragsbruch. Aber auch die Drohung mit dem Ausschluß aus dem Verband genügte nicht, weil ja meist der Abtrünnige schon vor
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74% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0525,
Kartelle (Rechtsschutz in Österreich etc.; Schutz gegen Ausschreitungen) |
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511
Kartelle (Rechtsschutz in Österreich etc.; Schutz gegen Ausschreitungen)
kein Mitglied Verträge abschließen dürfe, verstoße an und für sich nicht gegen Gesetz und Ordnung. Vielmehr sei volkswirtschaftlich anerkannt, daß neben dem freien
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0164,
Gericht (Gerichtsbarkeit) |
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, sondern den staatlichen Schutz anzurufen hat, wenn er sich in seinem Recht gekränkt glaubt und Abhilfe erstrebt. Der Rechtsschutz ist eine der vornehmlichsten Aufgaben des Staats, und die Selbsthilfe ist in einem wohlgeordneten Staatswesen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0003,
von Gildebis Gildemeister |
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damaligen Zeit in ungenügendem Maße gewährten Rechtsschutz ihren Mitgliedern
durch gemeinsame Selbsthilfe zu verschaffen. Neben den durch einen Eidschwur verbundenen Vollgenossen der G. standen bloße Schutzgenossen, zu denen auch
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0632,
von Bundeskanzleibis Bundespräsidium |
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der Rechtsverfolgung und des Rechtsschutzes gleich zu behandeln ist. An diese höchst wichtige Bestimmung über das B. schließen sich nun verschiedene weitere, bereits zur Zeit des Norddeutschen Bundes erlassene Gesetze an, welche inzwischen zu Reichsgesetzen erhoben
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0085,
von Handelskollegiumbis Handelskompanien |
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Handels bezweckten, unterwerfen mußte, für die Erhaltung der gemeinsamen Einrichtungen ein Eintrittsgeld und jährliche Beiträge entrichten mußte und an den Vorteilen der gemeinsamen Privilegien, des Rechtsschutzes etc. teilnahm. Diese H. verfolgten
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0301,
Heimat |
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bürgerlichen Rechte unter denselben Voraussetzungen wie der Einheimische zuzulassen, auch in betreff der Rechtsverfolgung und des Rechtsschutzes demselben gleich zu behandeln sei. Diese Bestimmung wurde noch zur Zeit des Norddeutschen Bundes durch eine Reihe
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0343,
von Gelbes Fieberbis Geldmarkt und Börse 1889/90 |
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327
Gelbes Fieber - Geldmarkt und Börse 1889/90.
Grenzen der heutigen Interdiktion, resp. Entmündigung hinausgehende Fürsorge für den Rechtsschutz jedes Geisteskranken; 6) Schutzmaßregeln gegen die Vererbung von G. und eine dem entsprechende
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0314,
von Friedländer (Julius)bis Friedmann |
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erfolgten Tode thätig war. Unter
seinen Zeitungsartiteln galten namentlich die volks-
wirtschaftlichen Aufsätze als vortrefflich. Auch schrieb
er: "Der einheimische und ausländische Rechtsschutz
gegen Nackdruck und Nachbildung" (Lpz. 1857
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0186,
Polizei |
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186
Polizei.
des Staats und seiner Organe ausschließlich auf den Rechtsschutz beschränkt werden soll, aber insofern ein berechtigtes ist, als das Recht die Grundlage des Staats sein und das gesamte staatliche Leben in den Angeln des Rechts
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0267,
Baden (Großherzogtum; Geschichte) |
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Religionsbekenntnisse, Verantwortlichkeit der Minister, Rechtsschutz gegen Mißbrauch der Amtsgewalt, Aufbebung der Reste des Feudalwesens, Reformen im Steuerwesen, Aufhebung der privilegierten Gerichtsstände, volkstümliche Kreisverwaltung, Einwirkung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0862,
von Berufsvereinebis Berufszweige |
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Rechtsberatung und Rechtsschutz; Arbeitsnachweisung und Unterstützung bei Reisen, bei Arbeitslosigkeit, bei Arbeitsausständen und Arbeitsausschüssen, sowie in außerordentlichen Notfällen; berufliche Bildung durch Vorträge, Diskussionen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0699,
von Irreparabelbis Irritabilität |
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über die Kosten. (S. auch Geisteskrankheiten, S. 708 b.)
Vgl. Schmitz, Die Privatirrenanstalt (Lpz. und Wien 1887); Reuß, Der Rechtsschutz der Geisteskranken (Lpz. 1888); Schröder, Das Recht im Irrenwesen Mr. 1890); ders., Zur Reform des I. (ebd. 1891
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0487,
von Prozeßbis Prozessionsspinner |
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Latein ein feierlicher Aufzug oder Umgang), Fortgang, Vorgang, Verfahrungsart; juristisch der Rechtsgang oder das gerichtliche Verfahren, d. h. diejenige Reihenfolge von Handlungen, durch welche der staatliche Rechtsschutz sich verwirklicht. P. nennt
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0307,
von Verwaltungsratbis Verwaltungszwang |
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für Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Gebiete der Verwaltungsrechtspflege» von Samitsch (Wien 1877‒79) herausgegeben. – Vgl. Artikel Rechtsschutz im öffentlichen Recht im «Österr. Staatswörterbuch», Bd. 2 (Wien 1896); Tezner, Handbuch des österr
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0400,
Evangelische Arbeitervereine |
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eines Arbeiterfeierabendhauses (in Volmarstein), Errichtung von Arbeitsnachweis und Rechtsschutz in sog. Volksbureaus u. dgl. kennzeichnen das Vereinsleben. Hier fanden von Anfang an die berechtigten Arbeiterinteressen eine ebenso besonnene als thatkräftige
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Indigenatbis Indigo |
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durch die Reichsgesetzgebung materiell die Voraussetzungen und Bedingungen der Niederlassung, des Gewerbebetriebes, des Rechtsschutzes und der Rechtsverfolgung für alle Deutschen und für das ganze Reichsgebiet einheitlich und gleichmäßig geregelt worden sind, hat
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0851,
von Gerichtsbannbis Gerichtsbarkeit (staatliche) |
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und hiernach eine Abnahme der – überwiegend unentgeltlich beschäftigten – G. vorerst nicht zu erwarten.
Gerichtsbann, s. Bann.
Gerichtsbarkeit nennt man die Ausübung der Staatshoheit in ihrer Richtung auf den Rechtsschutz; in ihrer Richtung auf den Schutz
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0109,
von Untersuchungsmaximebis Unterwalden |
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ist Langenschwalbach.
Unterthan (lat. subditus), ursprünglich der Schutzpflichtige, welchem das Recht und der Rechtsschutz weder durch seine eigene Machtstellung noch durch die Mitgliedschaft in einem selbstherrlichen Gemeinwesen, sondern
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0545,
Bayern (Staatsverwaltung) |
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. Juni 1869, den Anspruch auf Rechtsschutz sowohl im Reich selbst als gegenüber fremden Staaten, das Recht der Auswanderung nach den reichsgesetzlichen Bestimmungen, das Recht, mit Petitionen und Beschwerden sich an den Reichstag zu wenden
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0813,
Besitz |
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juristische B. nämlich gibt nach römischem Rechte das Recht zu den Interdikten, d. h. den Anspruch auf den Rechtsschutz der possessorischen Interdikte. Dies sind Besitzklagen, deren Zweck teils die Aufrechthaltung eines bestehenden Besitzes, teils
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0088,
von Blutnelkebis Blutseuche |
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, s. Dianthus.
Blutnetzen, s. Blutharnen.
Blutquellen, s. Staubregen.
Blutrache, eine alte Satzung, in welcher man den ersten Versuch zur Begründung eines Rechtsschutzes, die Urform der Rechtspflege, erblicken darf
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0576,
Buchhandel (in England, Nordamerika, Dänemark etc.) |
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Teil des amerikanischen Verlags beruht auf Nachdruck englischer, auch deutscher Werke, für welche ein Rechtsschutz noch nicht zu erlangen gewesen ist. Am meisten blüht unter den buchhändlerischen Vertriebsarten das Kolportagegeschäft, so sehr
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Dedignierenbis Deduzieren |
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ist D. jede rechtliche Ausführung oder Beweisführung. Man spricht von einer D. der Klage, sofern jede Klage ein Syllogismus ist, in welchem das Gesuch an das Gericht um Gewährung des Rechtsschutzes die Konklusion bildet und aus einer Mehrzahl
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0878,
Deutschland (Geschichte 1757-1777. Franz I., Joseph II.) |
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er durch Heranziehung von Kolonisten, durch Entwässerungen und Meliorationen sowie durch eingehende Belehrung, welche sich auf die kleinsten Details erstreckte, den Ackerbau und suchte durch Rechtsschutz und humane Behandlung den Bauernstand aufzumuntern
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0662,
Freizügigkeit |
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Ämtern, zur Erwerbung von Grundstücken, zur Erlangung des Staatsbürgerrechts und zum Genuß aller sonstigen bürgerlichen Rechte unter denselben Voraussetzungen wie der Einheimische zuzulassen, auch in betreff der Rechtsverfolgung und des Rechtsschutzes
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0691,
von Friedlandbis Friedländer |
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in Breslau angestellt. Sein bald darauf veröffentlichtes Buch über das geistige Eigentum: "Der ausländische und einheimische Rechtsschutz gegen Nachdruck und Nachbildung" (Leipz. 1857) erregte Aufsehen in juristischen Kreisen. Als Publizist trat
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0692,
von Friedleinbis Friedrich |
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, im altgerman. Rechtswesen der Zustand desjenigen, der, als in die Oberacht (s. Acht) verfallen, alles persönlichen Rechtsschutzes beraubt war.
Friedmann, 1) Siegwart, trefflicher Schauspieler, geb. 25. April 1842 zu Budapest, kam mit 14 Jahren
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Hausflurbis Hausgesetze |
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der Frau Lina Morgenstern. Derselbe ist im wesentlichen ein Konsumverein, der sich nebenher mit der Stellenvermittelung für weibliche Dienstboten beschäftigt. Vgl. Frauenvereine.
Hausfriede, der besondere Rechtsschutz, welchen die Behausung eines jeden
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0487,
von Kapitulierenbis Kapland |
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. Der Ausdruck K. erklärt sich daraus, daß man ehedem mit der Türkei keinen eigentlichen Frieden, sondern nur Waffenstillstand abzuschließen pflegte. In neuerer Zeit bezeichnet man mit K. die zum Zweck des Rechtsschutzes der in Ägypten lebenden Fremden
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0702,
von Kettebis Ketteler |
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"Das Recht und der Rechtsschutz der katholischen Kirche in Deutschland" einen Kampf auf Leben und Tod an. In der That gelang es K., der von der katholischen Großherzogin unterstützt wurde, die vom Minister Dalwigk geleitete reaktionäre Regierung
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0923,
von Kohlherniebis Kohlrausch |
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Forderungen zurück. Nachdem nun nochmalige Vergleichsverhandlungen erfolglos gewesen waren, erließ K., welcher keinen Rechtsschutz fand, einen Fehdebrief, der in Sachsen große Unruhe erregte. Mehrere Feuersbrünste in Wittenberg und umliegenden Dörfern wurden K
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0452,
von Landesverratbis Landfriede |
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selbst wurde L. (Pax publica) genannt, indem die Staatsidee seit der Entwickelung der Monarchie im fränkischen Reich zuerst in der Gestalt eines Königsfriedens, d. h. in der Form eines vom König über den ganzen Staat ausgehenden Rechtsschutzes
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0014,
von Naturrechtbis Naturwissenschaft |
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Menschen, bei dem er in keiner gesellschaftlichen oder bürgerlichen Ordnung lebt, also auch keinen Rechtsschutz hat und behufs der Verteidigung seiner Rechte lediglich an seine eignen Kräfte gewiesen ist; in der Dogmatik der sittliche Zustand des Menschen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0267,
von Nottbis Notwehr |
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). Eine durch N. gebotene Handlung ist straflos. Es ist zwar in allen zivilisierten Staaten anerkannt, daß man sich gegen einen unberechtigten Angriff nicht selbst Recht verschaffen, sondern den staatlichen Rechtsschutz anrufen soll. Ist aber
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Parische Chronikbis Park |
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; paritätische Staaten, Staaten mit ungefähr gleich starker und, wie namentlich im Deutschen Reich, gleichen Rechtsschutzes sich erfreuender katholischer und protestantischer Bevölkerung. In manchen Reichsstädten, z. B. in Augsburg, bestanden früher
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0626,
von Rechenstäbchenbis Recht |
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. nicht die Rede sein konnte. Denn erst mit der Gründung des Staats ist in der Staatsgewalt eine Macht gegeben, die allgemein verbindliche Normen nicht nur aufstellen, sondern auch erzwingen kann. So ist denn der Rechtsschutz, wenn auch nicht
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0843,
von Selamlikbis Selbsthilfe |
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oder vermeintlichen Rechts. Wie nämlich der Hauptzweck des Staats in dem Rechtsschutz besteht, so charakterisiert sich auch das Wesen des Rechtsstaats dadurch, daß er die Staatsbürger verpflichtet, zur Geltendmachung ihrer Rechte und zur Beseitigung von Störungen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0362,
Strafrecht (Allgemeines) |
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praktischen Bedürfnis eines wirksamen Rechtsschutzes, anderseits aus dem mangelhaften Zustand des Völkerrechts ergeben. Jeder Staat bestraft seine Unterthanen heutzutage wegen gewisser auch im Ausland begangener Verbrechen, und meistenteils werden
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0011,
von Urhuhnbis Uri |
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litterarischen und artistischen Rechtsschutzes dienende Zeitschrift »Le droit d'auteur«. Die Geschäftssprache des Büreaus ist die französische. Insoweit übrigens die einzelnen Litteraturkonventionen des Deutschen Reichs mit andern Staaten den Urhebern weiter
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0248,
von Vogelfangbis Vogelfrei |
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noch lohnt und die Leute ihre Zeit besser zu verwerten wissen. Vgl. Vogelschutz.
Vogelfrei (lat. exlex), derjenige, welcher des Rechtsschutzes gänzlich beraubt und aus dem allgemeinen Frieden gesetzt ist, wie dies früher bei der Oberacht (s. Acht
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0658,
von Pflegerbis Pflichtexemplar |
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des Zensors und Gebühr für die Erteilung der Druckerlaubnis. Anderseits hängt dac> Institut mit.den alten »Privilegienbüchern« zusammen, deren Überlassung vor Einführung eines all' gemeinen Rechtsschutzes gegen Nachdruck in den einzelnen Verfassern
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0049,
Arbeiterschutzgesetzgebung (das deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891) |
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ist.« Die Motive führten aus: Bei den zahlreichen gewerblichen Arbeitseinstellungen, die mit Vertragsbruch verbunden waren, hat sich der erhebliche Mißstand gezeigt, daß der Rechtsschutz, welchen der Arbeitgeber dem vertragsbrüchigen Arbeiter gegenüber hat
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0764,
von Prickenbis Protozoen |
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bestehenden Statuten unterstützt, Lebens- und sonstige Versicherungen zu vorteilhaften Bedingungen vermittelt und Rechtsschutz in geeigneten Fällen gewährt. Der Verein erhebt ein Eintrittsgeld von 3 Mk. und zur Deckung der laufenden Ausgaben
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Achssitzebis Acht |
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Richter abliefern, auch denselben, für den Fall, daß er sich der Gefangennahme wehrte, ungestraft töten. Der Verfestete entbehrte ferner der gerichtlichen Rechte sowie des Rechtsschutzes und durfte von niemand gehaust noch gespeist werden. Ward
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0272,
Baden (Großherzogtum; Geschichte) |
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und Eltern zugesicherte staatliche Rechtsschutz. Der ersten altkath. Gemeinde in Konstanz waren bald weitere altkath. Gemeinden in Freiburg, Pforzheim, Karlsruhe, Heidelberg und an andern Orten gefolgt. Der altkath. Bischof Reinkens erhielt 8. Juni
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0865,
Berufung (dogmatisch) |
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der Strafkammern (Berl. 1884); von Weinrich, Die Frage der Einführung der B. (Straßb. 1884); Jacobi, Der Rechtsschutz im deutschen Strafverfahren (Berl. 1884).
Der B. im Strafverfahren nachgebildet, aber auf besonderer gesetzlicher Regelung beruht
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0679,
Buchhandel |
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war, brachte erst das 1794 in Gesetzeskraft tretende Preußische Landrecht neben der principiellen Anerkennung des Anspruchs auf Rechtsschutz auch für nichtpreuß. Erscheinungen die erste eingehende Kodifizierung des Verlagsrechts.
Die innere
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0061,
von Deutscher Lehrertagbis Deutscher Sprachverein |
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werden. Vorhanden sind Kranken-, Pensions-, Begräbnis- und Witwenkasse. Auch verwaltet der Verein die Kaiser-Wilhelm-Privatbeamten-Waisenstiftung, gewährt seinen Mitgliedern Rechtsschutz, Rechtsrat, Prämienvorschüsse zur Erhaltung
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0991,
Gewerkvereine |
Öffnen |
., für Invalidenunterstütznng
1200000 M., für Rechtsschutz, iu Fällen der Ar-
beitslosigkeit u. s. w. 2200000 M. Der größte
Hirsch-Dunckersche Gewerkverein, derjenige der deut-
schen Maschinenbau-und Metallarbeiter, zählte 1894
25000 Mitglieder und hatte
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Grabenverteidigungbis Grabfeld |
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waren als solche,
die in dichtem, settem Lehm begraben waren.
Gräberfrieden, der den Gräbern gewährte be-
sondere Rechtsschutz. Der Störung des G. macht
sich derjenige schuldig, welcher unbefugt ein Grab
zerstört oder beschädigt, oder wer an
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0887,
von Hausfleißbis Hausfriedensbruch |
Öffnen |
allgemei-
nen Rechtsschutz in sich begreift, fo der H. den be-
sondern der Behausung des Einzelnen und, als Unter-
art desselben, der Burgfriede den der Burg (Woh-
nung des Landesherrn oder Stätte des Gerichts).
Wie ursprünglich Haus und Hof befriedet
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1020,
von Justitiabis Justizverweigerung |
Öffnen |
sjustiz-
amt hat eine I. nur für das Reichsgericht und
die Konfulargerichtc.
Iustizverweigerung, die gesetzwidrige Ver-
sagung des Rechtsschutzes. Eine solche liegt nicht
vor, wenn nach der Gesetzgebung eines Staates der
Rechtsweg
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Kautionshypothekbis Kautionsversicherung |
Öffnen |
Bundesstaate in betreff der Rechtsverfolgung und des Rechtsschutzes dem Inländer gleich zu behandeln ist. Damit fallen diejenigen K. weg, welche eine in einem deutschen Bundesstaate prozessierende Partei früher schon dann zu stellen hatte, wenn sie nicht
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0509,
von Koloniapulverbis Kolonien |
Öffnen |
Vereinigung zum Zweck gemeinsamen Rechtsschutzes nötigen. Derartige Vereinigungen können eine solche Macht erlangen, daß sie die einheimische Bevölkerung aus eigener Kraft oder unter dem Schutze des Mutterlandes von sich abhängig zu machen vermögen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0353,
Ludwig XVIII. (König von Frankreich) |
Öffnen |
, Rechtsschutz, wurden zugleich mit Füßen getreten und die Anhänger des Kaisers, die Republikaner und die Protestanten verfolgt. Erst auf die Nachricht von der Landung Napoleons lenkte der König selbst um, beschwor aufs neue die Charte und erließ vergeblich
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Patentamtbis Patentdecke |
Öffnen |
Schutz von Erfindungen u. s. w. (Berl. 1893); Patentblatt mit Auszügen aus den Patentschriften, herausgegeben von dem Patentamt (ebd., seit 1877 jährlich ein Band); Zeitschrift für gewerblichen Rechtsschutz (München, seit 1892); Beck-Mannagetta
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Rechtsfähigkeitbis Rechtsgebiet |
Öffnen |
sein und dadurch den Rechtsschutz zu genießen, auch soweit er durch die Strafgesetze zugesichert wird. Die allgemeine R. steht heute jedem Menschen, d. h. jeder Person (s. d.) zu. Insoweit den Juristischen Personen (s. d.) Rechte und Pflichten
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0211,
von S romanumbis Staatsangehörigkeit |
Öffnen |
.). Man hat die S. eingeteilt in Rechtsstaaten und Polizeistaaten, je nachdem in ihnen die Freiheit des Einzelnen einen größern Rechtsschutz genoß, oder die Bevormundung der Individuen durch die polizeiliche Thätigkeit der Regierung in den Vordergrund
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0375,
von Vögel (künstliche)bis Vogelleim |
Öffnen |
uraltes Mittel abergläubischer Prophezeiung. (S. Angang und
Auspizien .)
Vogelfrei ( Exlex , Utlagatus ) heißt
derjenige, welcher aus dem allgemeinen Frieden gesetzt und des Rechtsschutzes ledig ist
(s. Acht ).
Vogelhandel , s
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Welser Heidebis Weltausstellungen |
Öffnen |
von Aufgaben, die er nur lösen kann: Unterstützung mit Geldmitteln, da ein öffentliches Interesse vorliegt; Organisation der Beschickung; Anordnung der nationalen Gruppe am Weltausstellungsorte; Verwertung der Ergebnisse der W.; Rechtsschutz
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0668,
von Westfälischer Kreisbis Westgermanen |
Öffnen |
das Restitutionsedikt (s. d.) endgültig vom Kaiser aufgegeben, der Augsburger Religionsfriede von 1555 neu anerkannt und auch den Calvinisten dessen Rechtsschutz zuerkannt werden. Volle Gleichstellung der Bekenntnisse war anerkannt; alle sollten gleiche
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 1001,
von Verband deutscher Historikerbis Vereinigte Staaten von Amerika |
Öffnen |
999
Verband deutscher Historiker - Vereinigte Staaten von Amerika
1895: 2484 Handlungsgehilfen, darunter 11 Lehr-
linge, in Stellung. Der Rechtsschutz des V. D. H.
wurde in vielen personlichen und 1180 schriftlichen
Auskünften in Anspruch
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0296,
von Lorchbis Lord Lieutenant |
Öffnen |
auf andere verwandte Verhältnisse aus und wurde dann überhaupt angewandt, wo der Rechtsschutz der gemeinrechtlichen Gerichtshöfe nicht genügte. Jetzt ist der Court of Chancery im High Court aufgegangen (s. Court) und die Grundsätze der "Billigkeit
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0606,
von Faustpfandkreditbis Faustrecht |
Öffnen |
Rechtsschutz gänzlich fehlt und wo deshalb niemand mehr Recht erhält, als er sich durch eigene Kraft und Gewalt verschaffen kann. Ein solcher Zustand bestand namentlich in Deutsch- ^[folgende Seite]
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