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100% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0569, von Wechselklausel bis Wechselordnung Öffnen
567 Wechselklausel - Wechselordnung spruchs nach der Wechselordnung (z. B. Protest) fehlt, daß seine Unterschrift oder der Wechselinhalt gefälscht (s. Wechselfälschung), daß der Wechsel verjährt, daß im Wechsel selbst seine Haftung
40% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0464, von Wechselform bis Wechselprozeß Öffnen
liegt (Beispiel 2); endlich eine Nebennote, von welcher eine Terz nach unten gesprungen wird (Beispiel 3): Die letztere Art der W. war schon im 16. Jahrh. im Gebrauch; vgl. Durchgangstöne. ^[Abb.: Notenzeile] Wechselordnung, s. Wechselrecht
20% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0422, von Allgäubahn bis Allia Öffnen
etwa 15 Mill. M. Allgemeine Deutsche Wechselordnung , s. Wechselordnung
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0465, von Wechselrecht bis Wechselschere Öffnen
und vor eingetretener Rechtskraft vorläufig vollstreckbar. Besonders wichtig ist ferner für den W. die Bestimmung der allgemeinen deutschen Wechselordnung (Art. 82), daß sich der Wechselschuldner der Wechselklage gegenüber nur solcher Einreden bedienen
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0567, von Wechseleinreden bis Wechselfieber Öffnen
, den nicht acceptierten Wechsel zu begeben, während ein Exemplar zum Accept an den Bezogenen versandt wird. Nach der Deutschen und Österr. Wechselordnung (die engl. Wechselordnung kennt das sehr bedenkliche Institut in dieser Art nicht) hat
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0571, von Wechselprozeß bis Wechselregreß Öffnen
. besteht nur für Ansprüche aus Wechseln im Sinne der Wechselordnung (s. über diese Ansprüche Wechselklagen), ist auch nicht geboten, obligatorisch, sondern nur zugelassen. Der Wechselkläger kann den Wechselanspruch im ordentlichen Verfahren geltend
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0650, von Interim fit aliquid bis Interkolonial-Eisenbahn Öffnen
Wechsellieferung aus- stellt; er war früher im Wechselverkehr vielfach üblich und Gegenstand zahlreicher partikularrechtlicher Vor- schriften (z. B. Österr. Wechselordnung von 1763, Art. 36), von der Deutschen und Österr. Wechselord- nung, wie den
0% Drogisten → Erster Theil → Gesetzeskunde: Seite 0793, Gesetzeskunde Öffnen
Vertrieb derartiger Waaren erlassenen Gesetzen u. s. w. Die Drogisten unterliegen ausser der Gewerbeordnung dem Strafgesetzbuch, dem Handelsgesetzbuch und der Wechselordnung vorzugsweise
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0096, von Handelsprämien bis Handelsrecht Öffnen
, sogen. Ordonnance du commerce, und von 1681, sogen. Ordonnance de la marine. Eigentliche Kodifikationen des Handelsrechts beginnen seit Ende des 18. Jahrh. und zwar zunächst in Preußen: erneuerte Wechselordnung vom 30. Jan. 1751, das Seerecht vom
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0460, Wechsel (Formvorschriften) Öffnen
Wechselnehmer oder Remittenten) oder an deren Verfügung (Order) anweist. Nach der deutschen Wechselordnung sind die wesentlichen Erfordernisse einer Tratte folgende: Das Papier muß sich selbst als W. bezeichnen (sogen. Wechselklausel) und zwar im Kontext
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0461, Wechsel (Protest, Regreß) Öffnen
zustimmt. Nach der deutschen Wechselordnung ist der Inhaber eines Wechsels berechtigt, den W. dem Bezogenen zur Annahme (zum Accept) zu präsentieren und in Ermangelung der Annahme Protest mangels Annahme erheben zu lassen. Eine Verpflichtung des
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0428, von Allodialgüter bis Allotropie Öffnen
oder der Kopie verbundenes Blatt im Format des Wechsels, welches angefügt wird, wenn das Wechselpapier zu weitern Indossamenten nicht ausreicht. Die Deutsche und Österr. Wechselordnung (Art. 11) gestatten die A. ohne weitere Vorschriften über
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0711, von Festuca bis Festungen Öffnen
mit Ablauf des nächsten Werktags (z. 200 und Straf- prozeßordn, z. 43). Fällt der Zeitpunkt der Er- < füllung eines Handelsgeschäfts (Handelsgesetzbuch Art. 329) oder der Verfalltag/eines Wechsels (Wechselordn. Art. 92) auf einen Sonntag
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0805, von Fingerkrampf bis Finiguerra Öffnen
der Regreßnehmer auf den Regreßpflichtigen nach dem Kurse zog (Art. 53 der Deutschen Wechselordnung) und an seinen Commis oder eine andere untergeschobene Person girierte, ohne von dieser Zahlung erhalten zu haben; oder ein Rückwechsel, welchen
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0790, von Resorptionsfieber bis Respirator Öffnen
. Die Deutsche und die Österr. Wechselordnung (Art. 33) hat die R. im Inlande beseitigt (ebenso das franz. Recht, anders die Engl. Wechselordnung). Bei im Auslande zahlbaren Wechseln hat der Inhaber die am Zahlungsorte geltenden R. zu beachten
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0564, Wechsel (im Handel) Öffnen
abweichend davon hat sich schon im 17., dann im 18. und 19. Jahrh., abschließend durch die Allgemeine Deutsche Wechselordnung (s. Wechselordnung), der W. in Deutschland ausgebildet, wo schon vor der Ordonnanz Colberts von 1673 einzelne größere
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0566, von Wechsel (in der Baukunst) bis Wechselduplikat Öffnen
. Von dem W. zu unterscheiden, obgleich ihm in mancher Beziehung ähnlich, ist der Check (s. d.). Litteratur des deutschen und osterr. Wechselrechts s. Wechselordnung. Über ausländisches Recht: Späing, Französisches, belgisches und englisches
0% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0194, Rechtswissenschaft: Privatrecht (Handels- und Wechselrecht) Öffnen
Quittung Ristorno Schlußnote Storniren, s. Ristorno Wechselrecht. Wechselrecht Campsor Kambial Wechselagent Wechselmäkler Wechselordnung, s. Wechselrecht Wechsellehre. Wechsel Accept Acceptiren Acquit A dirittura, s. A drittura A
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0665, von Anwenderecht bis Anzeige Öffnen
verpflichtet. In betreff des Indossaments, der Legitimation des Inhabers, der Prüfung dieser Legitimation, der Verpflichtung des Besitzers zur Herausgabe, endlich in betreff der Amortisation leiden die bezüglichen Bestimmungen der deutschen Wechselordnung
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0285, von Nürnberger Eier bis Nußgelenk Öffnen
). Nürnberger Eier, frühste Benennung der angeblich um 1500 in Nürnberg von Peter Hele erfundenen ovalen Taschenuhren. Nürnberger Gold, s. Goldlegierungen. Nürnberger Grün, s. Chromhydroxyd. Nürnberger Novellen, Nachträge zu der deutschen Wechselordnung, so
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0738, von A piacere bis Apis (Stier) Öffnen
(ital., spr. -tschehre , d. i. nach Gefallen, nach Belieben, auf Verlangen), eine Klausel im Wechsel zur Bestimmung der Zahlungszeit, welche die Deutsche Wechselordnung nicht zuläßt, wohl aber die Österreichische. Sie bedeutet
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0066, von Russisches Reich bis Russisch-Preußisch-Französischer Krieg von 1806 bis 1807 Öffnen
, das Schwurgericht eingeführt und durch Annahme der Grundsätze der Öffentlichkeit, Mündlichkeit und der freien Beweiswürdigung die Handhabung der Justiz gegen früher wesentlich gefördert. An der Abfassung einer neuen Handels- und Wechselordnung
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0787, von Thiorubin bis Thöl Öffnen
–61 in Nürnberg und Hamburg die Entwürfe der Deutschen Wechselordnung, des Deutschen Handelsgesetzbuchs und der Wechselnovellen ausarbeiteten. Er schrieb: «Der Verkehr mit Staatspapieren» (Gött. 1835), «Das Handelsrecht» (Bd. 1, ebd. 1841
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0568, von Wechselforderung bis Wechselklagen Öffnen
Jahre . Wechselklagen , die Klagen, durch welche Ansprüche aus Wechseln im Sinne der Wechselordnung verfolgt werden. Sie können im Wechselprozeß und im ordentlichen Verfahren angestellt werden. (S. Wechselprozeß .) Ansprüche ans
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0570, von Wechselpari bis Wechselprotest Öffnen
. Wechselordnung (und den meisten Wechselrechten) jeder Wechselinhaber (auch wenn er zugleich Bezogener oder Domiziliat, oder Prokura-, Inkassoindossatar, oder Pfandgläubiger des Wechsels, aber als Wechselinhaber legitimiert ist) nachweisen kann, daß er gewisse
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0573, von Wechselströme bis Weckherlin Öffnen
Sie 50 Mark", "am ... zahlen Sie 100 Mark") ungültig. Verzinslich darf die W. im Wechsel nicht gemacht werden; nach der Deutschen Wechselordnung gilt das Zinsversprechen als nicht geschrieben, nach der Österr. Wechselordnung macht es den Wechsel ungültig
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0831, Österreichisch-Ungarische Monarchie Öffnen
Religionsgesellschaften. Was das Handels- und Wechsel recht angeht, so stehen in Österreich das Deutsche Handelsgesetzbuch (s. Bd. 8) und die Deutsche Wechselordnung in Kraft, in Ungarn gilt ein Han- delsgesetz von 1875, ein Wechselgesetz von 1876, nicht immer
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0098, von Handelsregister bis Handelsschulen Öffnen
) folgende Gegenstände auf: Klagen gegen einen Kaufmann aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft (s. d.), aus einem Wechsel im Sinn der Wechselordnung, aus einem handelsrechtlichen Gesellschaftsverhältnis, aus einem Firmenrechtsverhältnis
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0472, Hessen (Großherzogtum: Rechtspflege, Kirchenwesen, Finanzen) Öffnen
. Die Justiz ist von der Verwaltung scharf getrennt. Soweit nicht durch die Reichsgesetzgebung (z. B. das Handelsgesetzbuch seit 1862, die Wechselordnung seit 1849, die Konkursordnung seit 1877 etc.) mit den andern deutschen Bundesstaaten gemeinsames Recht
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 1025, Korrespondenzblatt zum sechzehnten Band Öffnen
von Ihnen angeführten Fall dürfte allerdings eine Bereicherungsklage nach § 83 der deutschen Wechselordnung zu erheben sein. Sie finden diese gesetzliche Bestimmung im Artikel »Wechsel«. Übrigens wird der Ergänzungsband einen Artikel »Bereicherungsklage
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0580, von Indophenolweiß bis Indoxyl Öffnen
sein, welchen das unmittelbar vorhergehende I. als Indossatar benennt (Deutsche Wechselordn. Art. 36 und Deutsches Handelsgesetzbuch Art. 305). Durch das Blanko-Indossament des vorhergegangenen Indossatars wird natürlich auch der folgende Indossant
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0510, von Oblation bis Oboe Öffnen
die Obligoklausel beifügt. Anders die engl. Wechselordnung. (S. Indossament und Wechselaussteller.) Oblimieren (lat.), mit Schlamm überziehen, verschlammen. Oblitteration (lat.), das Auslöschen, Tilgen (zunächst von Buchstaben); in der Anatomie
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 1055, von Rückschein bis Rückwechsel Öffnen
Regreßpflichtigen (s. Wechselregreß ) zieht, um sich durch Begebung desselben baldmöglichst in den Besitz der Regreßsumme zu setzen. Die Deutsche und die Österr. Wechselordnung gestatten dies ausdrücklich, schreiben aber vor, daß der R
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0056, von Abschätzung bis Abschoß Öffnen
. Deutsche Wechselordnung, § 38. Abschluß , als Börsenausdruck die feste, verbindliche Zusage zu einem Geschäft, feste Bestellung. Abschmiegen ( Abschrägen ), die scharfe
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0076, von Accentor bis Acceptprovision Öffnen
in dem Wechsel enthaltenen Zahlungsauftrag annehme. Derselbe wird dadurch jedem rechtmäßigen Inhaber des Wechsels selbständig und wechselmäßig verpflichtet. Als Form genügt nach der deutschen Wechselordnung
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0422, von Alterssichtigkeit bis Altertumsforschende Vereine Öffnen
, oder wenn er nach beiden Stilen datiert ist. In diesem Fall wird (nach § 34 der deutschen Wechselordnung) der Verfalltag von demjenigen Kalendertag neuen Stils ab berechnet, welcher dem nach altem Stil sich ergebenden Tag der Ausstellung entspricht. So
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0498, von Amortissement bis Ampel Öffnen
, wie die speziellen Landesgesetze vorschreiben, amortisiert werden können. Von der A. der Wechsel insbesondere handelt Art. 73 der allgemeinen deutschen Wechselordnung (s. Aufgebot). Unter A. versteht man auch die allmähliche, meist in regelmäßigen Beträgen
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0680, von A piacere bis Apis Öffnen
betrachten. Nach der deutschen Wechselordnung werden derartige Papiere nicht als Wechsel anerkannt. Apianus (eigentlich Bienewitz oder Bennewitz), Peter, Geograph und Astronom, geb. 1495 bei Leisnig in Sachsen, studierte zu Leipzig und Wien, ward 1527
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0129, von Ausschlag bis Ausschuß Öffnen
, ausschließt (präkludiert). Wechsel und an Order lautende kaufmännische Anweisungen, Verpflichtungsscheine, Konnossemente, Ladescheine, Bodmereibriefe, Seeassekuranzpolicen (deutsche Wechselordnung, Art. 73, und Handelsgesetzbuch, Art. 301 f., 305) werden
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0176, von Avalieren bis Avaren Öffnen
eine wirklich beabsichtigte Bürgschaft in andre Wechselformen zu kleiden, unter welchen namentlich die beliebt ist, wobei der Bürge als Indossant, der Gläubiger als Indossatar erscheint. Vgl. Allgemeine Deutsche Wechselordnung, § 81; Code de commerce, Art
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0185, von Avila bis Aviso Öffnen
zieht, wird nicht immer A. gegeben. Gesetzlich geboten ist der Wechselavis nur in den Niederlanden und in Portugal. Die allgemeine deutsche Wechselordnung gibt keine Bestimmung darüber, ebensowenig das englische, französische, nordamerikanische
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0233, Baden (Rechtspflege, Finanzen, Militär etc.; Geschichte) Öffnen
die sämtlichen Reichsgesetze nebst dem deutschen Handelsgesetzbuch und der Wechselordnung und die dazu erlassenen Einführungsgesetze. Seit 1857 sind Justiz und Verwaltung getrennt. Die Finanzen des Staats befinden sich in guter Ordnung, dank
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0561, Bayern (Geschichte: 1871-1873) Öffnen
die Gesetze über Freizügigkeit, über Erwerbung und Verlust der Staatsangehörigkeit, über Einführung der allgemeinen deutschen Wechselordnung, über gegenseitige Gewährung der Rechtshilfe und das Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes; dazu kamen 6. Juni 1872
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0734, von Bergentrückung bis Berger Öffnen
Kollegen über die Verfassungsrevision und Einführung direkter Reichstagswahlen nahm er im Januar 1870 seine Entlassung. B. starb 9. Dez. 1870. Er schrieb: "Die Preßfreiheit und das Preßgesetz" (Wien 1848); "Die österreichische Wechselordnung vom 25
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 1005, von Blankenheimer Auszehrungskräuter bis Blanqui Öffnen
enthält, also einen Wechsel auf den Inhaber, kennt die deutsche Wechselordnung nicht. Der Wechsel muß vielmehr an die Order eines bestimmten Wechselgläubigers gehen. Durch das Blankoindossament aber wird der Wechsel zum Inhaberpapier. Dagegen spricht man
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0664, von Burgscheidungen bis Burgsteinfurt Öffnen
mit Ausschluß der Einrede der Teilung und des beneficium excussionis, als Wechselschuldner haften; so namentlich nach der deutschen Wechselordnung, Art. 81. Nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (Art. 281) steht dem Bürgen die Einrede der Vorausklage
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0791, Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) Öffnen
herbeigeführt, welche nachgerade fast unerträglich wurde. Als ein großer Fortschritt war es daher schon zu begrüßen, daß wenigstens auf dem Gebiet des Handels- und Wechselrechts durch die deutsche Wechselordnung von 1848 und das allgemeine deutsche
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0792, von Deutsches Reich bis Deutsch-französischer Krieg von 1870/71 Öffnen
war. Das Bundesgesetz vom 6. Juni 1870, welches allerdings in Bayern nicht gilt, regelt die Unterstützungswohnsitzfrage. Auch das Zivilstandsgesetz vom 6. Febr. 1875 ist besonders hervorzuheben. Auf dem Gebiet des Privatrechts sind die deutsche Wechselordnung
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0901, Deutschland (Geschichte 1867-1870. Zollparlament) Öffnen
Ehebeschränkungen u. a. und die Vorbereitung eines gemeinsamen Strafgesetzbuchs beschloß. Ähnlich verliefen die Dinge 1869: der Reichstag, der vom 4. März bis 22. Juni tagte, brachte eine neue Gewerbeordnung, eine Wechselordnung, die Errichtung
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0944, von Dickhäuter bis Dictum Öffnen
er von der schwedischen Regierung den Auftrag, sich an der neuen Wechselordnung mit seinem Rat zu beteiligen. Dicksons Interesse für die arktischen Expeditionen wurde durch Graf Ehrensvärd geweckt, als dieser 1868 die Mittel zu einer Expedition sammelte
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0070, von Gemeine Figuren bis Gemeingefährliche Handlungen Öffnen
Früchte getragen hat. Diese sind, außer vielen Spezialgesetzen, die Einführung der allgemeinen Wechselordnung und des Handelsgesetzbuchs als Bundes- (Reichs-) Gesetze, die Schöpfung eines höchsten Reichsgerichts und einer gemeinsamen deutschen
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0232, Gesetz Öffnen
-, Handelsgesetzbuch, Strafprozeß-, Zivilprozeß-, Wechselordnung etc. Die Gültigkeit des Gesetzes beschränkt sich auf das Gebiet des Staats, von dem es erlassen wurde, oder auch nur auf einzelne Teile desselben, daher man dem Landesrecht die Provinzial
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0554, von Hinterkiemer bis Hinterlegung Öffnen
, etwa nur um Geld in Verwahrung zu geben und die Hinterlegungszinsen zu gewinnen. Die Hinterlegungsgründe sind in den verschiedensten Gesetzen enthalten, z. B. in den Art. 25, 40 und 98, Nr. 5, 75 der deutschen Wechselordnung; Art. 202, 625, 690 des
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0930, von Indosso bis Indre-et-Loire Öffnen
gemeinen Recht zu beurteilen. Vgl. Allgemeine deutsche Wechselordnung, § 9-17. Das Wesen des Indossierens, wodurch es sich insbesondere von der Zession unterscheidet, besteht darin, daß der Indossatar das Recht aus dem Papier, also ein eignes Recht
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0955, von Inhaftieren bis Inhalationskuren Öffnen
eine unbegrenzte war, so sind doch nunmehr folgende Beschränkungen dieser Befugnis in der Gesetzgebung enthalten: 1) Wechsel können nicht direkt auf den Inhaber gestellt werden (deutsche Wechselordnung, Art. 4, Ziff. 3). Der Wechsel ist nach deutschem Recht ein
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0901, Koch Öffnen
. Aufl. 1883 ff.); "Das Wechselrecht nach den Grundsätzen der allgemeinen deutschen Wechselordnung" (Bresl. 1850); "Die preußische Konkursordnung" (Berl. 1855, 2. Aufl. 1867); "Allgemeine Hypothekenordnung" (das. 1856); "Allgemeines deutsches
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0668, Leipzig (Geschichte der Stadt) Öffnen
, nach L., und seit Anfang des 18. Jahrh. wurde L. der Hauptstapelplatz des deutschen Buchhandels. 1682 wurde das Handelsgericht errichtet und eine Handelsgerichts- und eine Wechselordnung bekannt gemacht; 1687 trat eine Bücherkommission ins Leben
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0520, von Meß- und Marktsachen bis Mészáros Öffnen
ausdrücklich bestimmt; fehlt es an einer solchen Vorschrift, so soll nach der deutschen Wechselordnung (Art. 35) der Wechsel an dem Tag vor dem gesetzlichen Schluß der Messe oder des Marktes fällig werden. Dauert die Messe oder der Markt überhaupt nur
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0265, von Notidanus bis Notker Öffnen
zweier Tage nach dem Tag der Protesterhebung von der Nichtzahlung des Wechsels schriftlich zugehen lassen muß. Der benachrichtigte Vormann ist seinem Vormann gegenüber zur weitern N. binnen gleicher Frist verpflichtet (vgl. Deutsche Wechselordnung, Art
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0462, von Orthopnöe bis Ortloff Öffnen
" (das. 1836-60, 2 Bde.); "Allgemeine deutsche Wechselordnung" (das. 1848). Mit K. W. E. Heimbach u. a. gab er "Juristische Abhandlungen und Rechtsfälle" (Jena 1847-57, 2 Bde.) heraus. Ein Muster der Spezialgeschichtschreibung ist seine "Geschichte
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0588, von Ratabaum bis Ratibor Öffnen
. Ratenwechsels, d. h. eines Wechsels, dessen Wechselsumme in mehrere an verschiedenen Verfalltagen zahlbare Beträge zerlegt erscheint, ist nach der Novelle III zur deutschen Wechselordnung (Art. 4) unzulässig; ebenso in Österreich. Ratekau
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0667, von Regredieren bis Regulator Öffnen
mittels eines neuen Wechsels, welchen er auf den letztern zieht, einzuheben. Dieser Rückwechsel (Rücktratte, Ritratte, Rikorswechsel, ricambium, ricambio) muß nach der deutschen Wechselordnung auf Sicht zahlbar und unmittelbar (adrittura) auf den
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0725, von Renard bis Rench Öffnen
); "Beitrag zur Staats- und Rechtsgeschichte des Kantons Zug" (Pforzh. 1847); "Lehrbuch des gemeinen deutschen Privatrechts" (das. 1848, Bd. 1); "Kritik des Entwurfs einer schweizerischen Wechselordnung" (Erlang. 1855). Nach seinem Tod erschienen
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0745, von Resp. bis Respirationsapparat Öffnen
, oder innerhalb deren der Präsentant noch gültig Protest erheben kann (R. zu gunsten des Präsentanten). Die deutsche Wechselordnung gestattet keine R., läßt aber die Präsentation zur Zahlung und die Protesterhebung noch am zweiten Tag nach dem Verfalltag zu
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0023, von Usambara bis Usedom Öffnen
bestimmen soll, wie dies z. B. nach französischem Recht, nicht aber nach der deutschen Wechselordnung zulässig ist; Usotara (usuelle Tara), die nach gewissen, durch Handelsbrauch bestimmten Sätzen zu berechnende Tara. Im einzelnen Fall werden Inhalt
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0134, von Verjauchung bis Verjüngung Öffnen
der deutschen Wechselordnung in drei Jahren, Regreßansprüche gegen den Aussteller und gegen Vormänner in kürzerer Frist und zwar, wenn der Wechsel (s. d.) in Europa zahlbar, in der Regel in drei Monaten. Nach dem deutschen Genossenschaftsgesetz vom 1
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0462, Wechsel (besondere Arten, Geschichtliches) Öffnen
verpflichtet, als sie sich mit dessen Schaden bereichern würden (deutsche Wechselordnung, § 83). Die Bereicherungsklage wird im gewöhnlichen Prozeßverfahren durchgeführt. Der Nutzen des Wechsels und die große Bedeutung desselben für den geschäftlichen
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0118, von Benzol bis Bergaigne Öffnen
einer Sache, welche der Bereicherte infolge einer unerlaubten (Condictio ob injustam causam) oder einer unsittlichen Handlungsweise erlangte (Condicto ob turpem causam). Die deutsche Wechselordnung (§ 83) gibt dem Inhaber eines Wechsels die Bereicherungsklage
0% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0514, von Jugendspiele bis Juristentag Öffnen
Fragen einer Umgestaltung des Strafgesetzbuchs stecken, zum Teil der gleichen Art; ferner sind das Handelsgesetzbuch und die Wechselordnung beiden Ländern gemeinsam, so daß auch ein gemeinsames Interesse an der gleichheitlichen Fortbildung von Handels
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0067, von Abschlag bis Abschneiden Öffnen
. §. 223. Deshalb ist auch der Gläubiger nicht verpflichtet, das angebotene Kapital anzunehmen, wenn nicht zugleich die rückständigen Zinsen gezahlt werden. Anders nach der Deutschen Wechselordnung Art. 38, ferner wenn Teilzahlungen vereinbart sind, wenn
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0091, von Accepi bis Acceptation Öffnen
der durch diese Annahmeerklärung acceptierte Wechsel (Wechselaccept, acceptierte Tratte). Für das A. genügt nach der Deutschen und Österr. Wechselordnung (anders nach dem Code) die einfache Namensunterschrift des Bezogenen auf der Vorderseite des
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0092, von Acceptieren bis Accession Öffnen
Wechsel und der Inhaber kann sich dann durch Diskontierung Geld machen. Dafür berechnet der Bankier dem Kunden eine Provision, die A. Noch eine andere Provision, die mit dem Accept zusammenhängt, kommt vor. Nach der Deutschen Wechselordnung, Art. 65
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0161, Adrittura Öffnen
). Adrittura, eigentlich: a dirittura (ital.), geradezu, direkt, Ausdruck des Wechselverkehrs. Die Deutsche und Österr. Wechselordnung bestimmen, daß der Rückwechsel (s. d.) "unmittelbar, a dirittura" gestellt sein muß, d. h. er muß von dem
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0471, von Alterssichtigkeit bis Altersversorgung Öffnen
Kalender (s. Kalender). Im Geschäftsleben hat der Unterschied in der Zeitrechnung nach altem oder neuem Stil insofern eine Bedeutung, als nach §. 34 der Allgem. Deutschen Wechselordnung bei einem im Deutschen Reiche zahlbaren Wechsel
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0574, Analyse Öffnen
Erklärungen von den Ausstellern abgegeben sind, sofern sie unterschrieben oder mittels gerichtlich oder notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet sind. Eine der letztern gleiche Vorschrift enthält die Deutsche Wechselordnung Art. 94
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0201, von Auxosporen bis Avancieren Öffnen
. Langguth, Untersuchungen über die Gedichte der A. (Budap. 1880). Avagos, s. Abchasen. Aval (spr. awáll), der wahrscheinlich altfranz., in die Deutsche und Österr. Wechselordnung (Art. 81) aufgenommene Name für Wechselbürgschaft, welche auf dem
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0581, Bayern (neuere Geschichte 1871-86) Öffnen
, über Erwerbung und Verlust der Staatsangehörigkeit, über Einführung der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung, über gegenseitige Gewährung der Rechtshilfe und das Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes; sodann 1872 das Gesetz über deutsche
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0748, von Berdurani bis Bereicherung und Bereicherungsklage Öffnen
bereichert ist. Ein wichtiger Fall der Bereicherungsklage ist durch die Deutsche Wechselordnung (Art. 83) gegeben. Wenn ein Wechsel durch Verjährung oder Präjudizierung (Unterlassung der rechtzeitigen Protesterhebung) die Wechselkraft verloren hat, so kann
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0772, von Berger (Joh. Nepomuk, Schachspieler) bis Bergerac Öffnen
) mit den Grafen Taaffe und Potocki aus dem Ministerium. B. starb 9. Dez. 1870 zu Wien. Von seinen Schriften sind zu nennen: "Die Preßfreiheit und das Preßgesetz" (Wien 1848), "Die österr. Wechselordnung vom 25. Jänner 1850, in ihrem Unterschiede von dem
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0317, von Bornage bis Bornemann Öffnen
und dadurch eine neue Rechtsentwicklung ins Leben rief, die auf Theorie und Praxis den größten Einfluß übte. Große Verdienste erwarb sich V. auch um Förderung der Arbeiten für die Allgemeine Deutsche Wechselordnung und um Einführung des
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0544, von Bringschuld bis Brinvilliers Öffnen
Wechselordnung Art. 91) einzulösen sind, ebenso bei allen auf den Inhaber oder an Order lautenden Papieren. Mit Ausnahme eines von der öffentlichen Kasse aufgenommenen Darlehns sind die von solcher Kasse geschuldeten Gelder nach Preuß. Allg. Landr. I, 16, §. 53
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0601, von Bruck (Karl Ludw., Freiherr von) bis Brück Öffnen
(Vertrag vom 5. Dez. 1851), der Deutsch-Österreichische Telegraphenverein, Zoll- und Handelsverträge (1853) wurden geschlossen; die Allgemeine Wechselordnung (1852) war B.s Werk. Das System B.s vertrug sich jedoch mit der polit. Reaktion so wenig
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0152, Deutschland und Deutsches Reich (Finanzwesen) Öffnen
, betreffend die Einführung der Deutschen Wechselordnung, der Nürnberger Wechselnovellen und des Deutschen Handelsgesetzbuchs als Reichsgesetze, und die Gesetze vom 21. Juni 1869, betreffend die Beschlagnahme des Arbeits- und Dienstlohns, das Gesetz vom 11
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0156, Deutschland und Deutsches Reich (Heerwesen. Wappen. Flaggen) Öffnen
.) gebracht und auf einzelnen Gebieten des bürgerlichen Rechts namentlich für das Patentwesen, den Musterschutz, das Urheberrecht. Handelsgesetzgebung und Wechselordnung sind formell Reichsrecht geworden, somit der Abänderung der Einzelgesetzgebung entrückt
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0200, Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1815-66) Öffnen
im Laufe des letztern Jahrzehnts zu stande gekommen, wie die Münzkonvention (1857), der Postverein, die Wechselordnung, das Handelsgesetzbuch. Die vielen gewerblichen und volkswirtschaftlichen Vereine und Versammlungen waren sprechende Zeugnisse
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0410, von Domitilla bis Domizilwechsel Öffnen
Nehbein, Allg. Deutsche Wechselordn. Art. 21- 24, Anm. 12). Entstanden ist der D. aus dem Be- dürfnis, Wechsel, die auf entfernte, schlecht erreich- bare, dem Handelsverkehr unbekannte Plätze ge- zogen sind, durch Domizilierung auf einen Wechsel
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0569, von Dubrovnik bis Du Camp Öffnen
. namentlich um die Ausarbeitung eines schweiz. Handelsgesetzbuchs mit Wechselordnung verdient gemacht. Mit dem demokratisch - centralistischen Revisionsprojclt der Bundesverfassung von 1872 konnte sich D. nicht befreunden, sondern trat an
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0787, von Eigentumslosung bis Eike Öffnen
oder abzusprechen, wird in der Gesetzgebung sehr häufig die Vindikation abgesprochen oder zugesprochen (Code civil Art. 2279, 2280; Wechselordn, §. 74). Auch wird die Vindikation dadurch beschränkt, daß dem Besitzer wegen des aufgewendeten Kaufpreises zwar nicht
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0142, von Englisches Pulver bis Englisches Recht Öffnen
die Wechselordnung (1882) und das Gesetz über die offenen Handelsgesellschaften (1890). Die Werke, die das gesamte E. R. betreffen, sind für deutsche Leser nicht sehr empfehlenswert, da sie das praktisch ausgeübte von dem nur theoretisch geltenden nicht
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0461, von Excentricität bis Exceptio Öffnen
. , replica und duplica doli , welche in zahlreichen Prozessen, – in Wechselprozessen auf Grund Art. 82 der Wechselordnung – noch heute verhandelt werden, spricht man z. B. von einer E. non adimpleti contractus . Bei allen gegenseit igen
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0555, von Falster (Christian) bis Faltenschwein Öffnen
unterzeichnen, haften nach Art. 95 der Deutschen Wechselordnung in gleicher Weise wie der angebliche Machtgeber gehaftet haben würde, wenn die Vollmacht erteilt gewesen wäre. Wer ein Handels- geschäft als Prokurist oder als Handlungsbevoll- mächtigter
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0281, von Freistuhl bis Freiwillige Öffnen
dastet, wenn der Bezogene den Wechsel nicht annimmt oder nicht zahlt (Deutsche Wechselordnung Art. 15; schweizer Obligationenrecht Art. 732). Freiwächter, ehemals eine Bezeichnung für Beurlaubte, die vom Nachtdienste befreit waren nnd
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0746, von Handelsgesetzbuch bis Handelskorrespondenz Öffnen
; in Ungarn das H. seit l. Jan. 1876 (die Wechselordnung seit 5. Juni 1876); in der Schweiz das Obligationenrecht (wel- ches sich anf das Handels- und Wechfelrecht erstreckt) feit 1. Jan. 1883. Handelsgewächse, f. Handelspflanzen. Handelsgewerbe
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0754, von Handelssachen, Kammer für bis Handelsschulen Öffnen
) aus Geschäften, welche auf feiten beider Kon- trahenten Handelsgeschäfte sind (Art. 271-276 des Handelsgesetzbuchs); 2)aus einem Wechsel im Sinne der Wechselordnung; 3) aus einem der nachstehend be- zeichneten Rechtsverhältnisse: ans den zwischen Teil
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0279, von Höhere Gewalt bis Höhere Schulen Öffnen
die Engl. Wechselordnung und das skandinav. Gesetz lassen H. G. als Entschuldigungsgrund gelten, wenn die Präsentation verzögert wurde oder ganz unterblieb oder nicht notiert wurde, wenn der Protest nicht rechtzeitig erhoben bez. notifiziert wurde
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0224, von Kassettendecke bis Kassr el-Kebîr Öffnen
auf Sicht lauteten, erst am nächsten K. nach dem Verfalltage bezahlt zu werden brauchten. Die Deutsche und die Österr. Wechselordnung (Art. 93) haben sie mit dieser Wirkung aufrecht erhalten, wo sie bestanden; in Deutschland sind sie aber
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0253, von Kaufmann (Richard von) bis Kaufmännische Vereine Öffnen
eines gezogenen Wechsels (Allg. Deutsche Wechselordnung Art. 4, Ziffer 2–8) ausgestattet ist. Eine solche Anweisung wird dem Wechsel bis auf wenige Abweichungen gleichgestellt; unter diesen sind als die wichtigsten anzuführen, daß die K. A. nicht zur
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0068, Leipzig (Die Schlacht bei Leipzig) Öffnen
12. Aug. 1845 zu Unruhen. Die Allgemeine Deutsche Wechselordnung ist in L. durch die sog. Leipziger Konferenz im Herbst 1847 entworfen worden. Die Bewegungen des J. 1848 berührten auch L. Neue Unruhen entstanden im Mai 1849. Bei dem
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0718, von Medino bis Medizin Öffnen
716 Medino - Medizin Medino, Münze im Orient, besonders in Ägypten, soviel wie Para (s. d.). Medio (lat.), in der Mitte. Nach der Deutschen und Österr. Wechselordnung kann die Zahlungszeit eines Wechsels auf die Mitte eines Monats (z. V
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0463, von Nothnagel bis Nötigung Öffnen
Gläubiger von einer Veräußerung des Grundstücks; die Mitteilung des Cessionars an den Schuldner, daß ihm die Forderung abgetreten sei. Im Wechselrecht ist N. die von der Deutschen und Österr. (auch der Ungar.) Wechselordnung vorgeschriebene