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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0124,
Actio |
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122
Actio
Präjudizialklagen hauptsächlich über Familienrechte. Der Richter soll aussprechen, ob dieses Kind ein eheliches Kind dieses Vaters ist; ob diese Ehe zu Recht besteht, oder ungültig ist. Ist solcher Anspruch rechtskräftig geworden, so
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27% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0344,
von Dipterosbis Directa actio |
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342
Dipteros - Directa actio
paivabalsam (s. d.) oder auch von den Eingeborenen arzneilich zu Pflastern und Salben verwendet. Von D. trinervis Bl., die in den Urwäldern Javas riesige Bäume bildet, wird von den Eingeborenen das Harz zu Fackeln
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0151,
von Civilis actiobis Claar |
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151
Civilis actio - Claar.
ten wieder zum Gehorsam zurück, und so wurde C. nach tapferster Gegenwehr genötigt, sich auf die Bataverinsel zurückzuziehen und endlich, da sich auch unter den Batavern Mißgunst gegen ihn regte, aus einen ihm
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25% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0123,
von Actebis Actio |
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121
Acte - Actio
handlung aufgezeichnet wurden, und Berichte von Zeitgenossen. Viel zahlreicher aber sind die erdichteten, gefälschten oder doch in späterer Zeit überarbeiteten Märtyrerakten. Einen vortrefflichen, wenn auch nicht ganz
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25% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0787,
von Pauliana actiobis Paulinzelle |
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787
Pauliana actio - Paulinzelle.
"Preußischen Jahrbüchern" einen scharfen Artikel über die Zustände Württembergs erscheinen ließ, wurde er zur Strafe an das kleine Seminar zu Schönthal versetzt, nahm aber seinen Abschied und wurde 1867
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19% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0494,
von Contradictiobis Conty |
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besteht.
Contradictĭo (lat.), Widerspruch. C. in adjecto, Widerspruch im Beisatze oder Beiworte.
Contrarĭa actĭo (lat.). Es giebt Rechtsverhältnisse, welche eine Hauptverbindlichkeit nur des einen Kontrahenten erzeugen, wie der Auftrag (s. d
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19% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Negative Höhebis Negerhandel |
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und Culpa .
Negatorĭa , Negatorĭenklage ( Actio negatoria ),
Eigentumsfreiheitsklage , s. Eigentumsklage . Die modernen Gesetzgebungen (Preuß. Allg. Landr. I, 7, §§. 181,182;
I, 19, §§. 10, 14: Preuß. Allg. Gerichtsordn. I, 32, §§. 1
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12% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Actebis Acton |
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.
Acti labores jucundi , lat. Sprichwort: "Vollendete Arbeiten sind angenehm",
unser: Nach gethaner Arbeit ist gut ruhen.
Actio (lat.), in der Rechtssprache
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12% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0093,
von Accessionsvertragbis Accidenzien |
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.)
Accessĭo possessionis ,
s. Accessio temporis .
Accessĭo temporis (lat., d. i. Hinzukommen
der Zeit). Die Wirkung der Anspruchsverjährung (s. d.) einer dinglichen Klage
(s. Actio ) tritt zu Gunsten des Besitzers ein, wenn
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12% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Faminzinbis Fanam |
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von fama (Gerücht) nach eigentlich das, wovon
viel gesprochen wird, im Guten und im Bösen, daher berühmt, trefflich und berüchtigt, verrufen; famōsa actĭo ,
ehrenrührige Klage; famosum judicĭum , entehrendes Urteil; famosum carmen
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11% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0461,
von Excentricitätbis Exceptio |
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die Rechtsverhältnisse in Anspruch ( actio ) und Gegenanspruch
( exceptio ). Sie reden weiter noch von replica , welche
dem Kläger gegen die E. des Beklagten, und von duplica ,
welche dem Beklagten gegen die replica des Klägers zusteht. Das sind
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Dingliche Klagebis Dinglinger |
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zu betrachten ist. Er starb 9. Okt. 1874.
Dingliche Klage (Actio in rem), im weitern Sinn im Gegensatz zur Klage aus einer Obligation eine jede Klage, bei welcher der Beklagte nicht schon durch ein bestehendes Rechtsverhältnis gegeben
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0200,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß) |
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. Prokurator
Streitgenossen, s. Litiskonsorten
Gebühren.
Gebühren
Deserviten
Gerichtskosten
Honorar
Impensae
Sporteln
Taxen
Lehre von der Klage.
Klage
Actio
Adjudikation
Affektionswerth
Angebrachtermaßen abweisen
Ausklagen, s. Klage
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0863,
von Argentinobis Arglist |
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oder fahrlässiger Verletzung ein Anspruch auf Wiederherstellung des frühern Zustandes erwächst: Entwendung (furtum), Gewalt (vis) und Bedrohung (actio quod metus causa), Beleidigung und üble Nachrede (Injurien), Benachteiligung der Gläubiger durch arglistige
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0119,
von Ad infinitumbis Adjudikation |
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in einem Teilungsprozeß. Solcher kennt das römische Recht drei: die Actio communi dividundo, d. h. die Klage auf Aufhebung einer bestehenden Gemeinschaft von Vermögensrechten durch Teilung; die Actio finium regundorum, die Grenzscheidungsklage, d. h
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0374,
von Eigenschaftbis Eigentum |
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, gerichtlich ausklagen kann, ferner die Actio negatoria, eine Klage gegen denjenigen, der sich widerrechtlicherweise Beschränkungen der Sache, z. B. eine Wegeservitut, anmaßt, endlich auch alle possessorischen Rechtsmittel, wie die Interdicta retinendae et
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0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Kladrubbis Klage |
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. Actio), in Privatrechtsstreitigkeiten das selbständige Anrufen des Richters, um gegen einen andern ein angeblich verletztes Privatrecht geltend zu machen. Derjenige, welcher sein vermeintliches Recht mittels einer rechtlichen K. geltend macht
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0182,
von Vastbis Väterliche Gewalt |
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(s. d.) für alle Verbindlichkeiten des Hauskindes, nur nicht für Delikte oder Schenkungen (actio de peculio);
2) ebenso mit der actio quod jussu für die infolge der Anstellung des Hauskindes zu einer bestimmten Beschäftignng vorgenommenen Handlungen
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Dolzflötebis Domäne |
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durch die Kontraktsklage, subsidiär durch die Actio de dolo oder Actio doli, d. h. durch eine besondere Klage aus dem Betrug. Letzte Willensordnungen, die durch Betrug veranlaßt werden, sind anfechtbar, selbst dann, wenn sich der Betrug nur
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0555,
von Hinterlegungsvertragbis Hinterrhein |
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findet in der Regel an dem Ort statt, an welchem sich dieselbe befindet, und zu jeder Zeit, wenn sie der Deponent zurückverlangt. Dem Deponenten steht eine Klage (depositi actio directa) auf Zurückgabe der Sache und Ersatz des Schadens, welchen
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0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0625,
von Kauerbis Kauf |
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. d.) einzustehen. Ist die Ware der Gattung nach bestimmt, so muß der Verkäufer im Zweifel Ware von mittlerer Güte liefern. Mängel, welche den Wert der Sache mindern, berechtigen den Käufer, binnen sechs Monaten mit der Wandlungsklage (actio
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0645,
von Minderungsklagebis Mine |
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645
Minderungsklage - Mine.
Minderungsklage (Minderwertsklage, Actio aestimatoria, Actio quanti minoris), die rechtliche Klage des Käufers gegen den Verkäufer auf Herabsetzung des Kaufpreises wegen Mangelhaftigkeit der Ware. Die M. ist namentlich
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Servitutbis Servius Tullius |
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, heißt Negatorienklage (Actio negatoria). Der Servitutberechtigte dagegen kann sich zur Geltendmachung seiner S. der konfessorischen Klage (Actio confessoria) oder einer Besitzklage bedienen. Die Verpflichtung selbst kann immer nur in einem Dulden
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Windsbachbis Windthorst |
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); »Die Lehre des römischen Rechts von der Voraussetzung« (das. 1850); »Die Actio des römischen Zivilrechts« (das. 1856) und »Die Actio. Abwehr gegen Th. Muther« (das. 1857); »Wille und Willenserklärung« (Leipz. 1878); »Zwei Fragen aus der Lehre
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0787,
von Eigentumslosungbis Eike |
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war im röm. Recht der Fall der actio Publiciana. Demjenigen, welcher eine fremde Sache aus einem Titel erworben hatte, welcher für die Regel Eigentum verschafft, im gegebenen Fall aber aus einem dem Erwerber unbekannt gebliebenen Grunde, z. B. weil
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0889,
von Geschäfte per Cassabis Geschäftsgebrauch |
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Gefchäftshcrrn ausgeschlagen ist.
Dagegen ist der Anspruch des Geschäftsführers (actio
li6A0tini-nin ss63t0rum conti-ln'ia) ausgefchlossen,
wenn der Gefchästsherr ihm eine Einmischung in
seine Geschäfte untersagt hatte oder wenn besondere,
dem
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0970,
von Paulus (Eduard)bis Pausanias (Feldherr) |
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der Beschädigte nach Gemeinem Recht
einen Anspruch auf Schadenersatz (actio ä6 pau-
peris), wenn das Tier infolge einer ungewöhnlichen
Wildheit (contra natur^m 8ui Fsnerig) beschädigt
datte; ist das Tier veräußert, gegen den neuen
Eigentümer
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0139,
von Lewishambis Lex Papia Poppaea |
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seinem Körper beschädigt, so ließen die röm. Gerichte die Klage nach dem Muster der actio legis Aquilae als utilis actio zu. Diese Bestimmungen sind in das Corpus juris (s. d.) aufgenommen und werden im Gebiet des Gemeinen Rechts noch vielfach
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0849,
von Selkebis Sella |
Öffnen |
" (das. 1871); "Die Actio de rupitiis sarciendis der XII Tafeln und ihre Aufhebung durch die Lex Aquilia" (das. 1877); "Grundriß der römischen Rechtsgeschichte" (4. Aufl., das. 1879); "Aus dem Noxalrecht der Römer" (das. 1879). Er starb 23. Juli 1879
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0269,
von Aktionbis Aktuell |
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die unschädliche Beseitigung der beim Schlachten der Tiere gefundenen Krankheitsprodukte zu bewirken.
Aktion (lat.), Handlung, Thätigkeit; Rechtsmittel, Klage (s. Actio); Gefecht, Treffen; Gebärdenspiel; früher auch allgemeine Benennung von Theaterstücken
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Belebeibis Beleidigung |
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sein.
Was die Bestrafung der B. anbelangt, so ging das ältere Recht von der Ansicht aus, daß dieselbe lediglich als Privatdelikt erscheine, und ebendarum gab das römische Recht dem Beleidigten nur eine zivilrechtliche Klage (actio injuriarum
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0834,
von Betriebsverbandbis Betrug |
Öffnen |
Beschädigung nicht durch eine andre Klage, z. B. durch die Klage aus einem Vertrag, geltend gemacht werden, so gibt sie dem Beschädigten die Actio doli, die also eine subsidiäre Klage ist. Sie geht auf den Ersatz des vollen Interesses, nach zwei Jahren aber
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0037,
von Chipolinbis Chiromantie |
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, dessen Forderung sich auf eine Handschrift, einen Schuldschein, Wechsel etc. ohne Pfandrecht gründet. Chirographaria actio, die Klage auf Grund einer Handschrift; chirographaria cautio, die handschriftliche Versprechung.
Chirologie (griech.), Hände
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0550,
von Darlehnskassenbis Darlehnskassenvereine |
Öffnen |
von vier Wochen fest. Dem Darlehnsgeber steht die Klage auf Rückzahlung des Darlehens (actio mutui s. condictio certi ex mutuo) zu, und es geht dieselbe aktiv wie passiv auf die Erben über. Besondere Vorschriften enthielten frühere Gesetze über den
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Drakenbergebis Drama |
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Enddrall in Kreisbogen- oder parabolischer Linie übergeht.
Dram (Dramm), türk. Gewicht, s. Drachme.
Drama (griech.), "Handlung", aber nicht vollzogene (actum), sondern im Vollzug begriffene (actio), sofern dieselbe von handelnden Personen ihrer
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Erbswurstbis Erbvertrag |
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hat, aber auch von Amts wegen dann, wenn dabei bevormundete Personen konkurrieren. Auch durch rechtliche Klage (actio familiae herciscundae) kann die E. erzwungen werden, und zwar tritt hier die Eigentümlichkeit ein, daß die Parteien zugleich
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0963,
von Exheredierenbis Eximieren |
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oder sonst zugänglich gemacht werde, eine Klage auf E. derselben (actio ad exhibendum). Er kann damit nicht die Heraus- oder Zurückgabe der betreffenden Sache, sondern lediglich deren Vorlegung (das Exhibieren) fordern. Die Exhibitionsklage hat daher
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0975,
von Exposébis Expropriation |
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gänzlich befreit; doch kann sich der Expromittent mit der Geschäftsführungsklage (actio negotiorum gestorum) am Schuldner schadlos halten, soweit er nämlich dabei zu des letztern Vorteil gehandelt hat.
Expromittieren (lat.), jemand durch Übernahm
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0026,
von Familienstandbis Fan |
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.
Famos (lat. famosus, franz. fameux, famös), vielbesprochen, berühmt, vortrefflich, aber auch berüchtigt, verrufen; famosus libellus, Schand- oder Schmähschrift; famosa actio, ehrenrührige Klage; famosum judicium, entehrendes Urteil; famosum carmen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0438,
von Formschneidekunstbis Forrest |
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ein ganz bestimmtes Profil ausgedrückt, so wird ferner eine bestimmte Länge des Steins selbst durch angefügte Buchstaben bezeichnet, z. B. 1a, 1b etc.
Formula (lat.), Formel (s. d.); im römischen Zivilprozeß im Gegensatz zur frühern legis actio
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Fräuleinsteuerbis Fraustadt |
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(die actio doli) zu, mittels welcher er den durch die absichtliche, rechtswidrige Beschädigung erlittenen Schaden geltend machen kann; diese Klage geht nach gemeinem Recht auf den Ersatz des vollen Interesses, nach zwei Jahren aber nur noch auf den Gewinn
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0072,
von Gemeinschaft der Heiligenbis Gemeinwirtschaft |
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wird mit der Teilungsklage (actio communi dividundo) gerichtlich begehrt; mit der nämlichen Klage werden auch die persönlichen Ansprüche verfolgt, welche unmittelbar aus der G. entstanden sind, z. B. Ersatz für Verwendungen, welche auf den gemeinschaftlichen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0228,
von Gesellenvereinebis Gesellschaft |
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eine besondere Klage (actio pro socio) zu. Die G. wird nach römischem Recht aufgelöst durch den Tod eines Socius, durch dessen Konkurs oder Vermögenskonfiskation, durch Erreichung eines vorher bestimmten Endtermins, durch Untergang der gemeinsamen Sache
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Grenzfälschungbis Gresham |
Öffnen |
im Streitfall von seinem Nachbar die Feststellung der G. und deren Bezeichnung auf gemeinschaftliche Kosten mittels der Grenzklage (Grenzscheidungsklage, actio finium regundorum) fordern. Die auf der G. befindlichen Gegenstände, besonders Bäume, sind
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Haftarabis Haftpflicht |
Öffnen |
geführt hatte, also nicht für Delikte, es müßte denn der Erwerb durch das Delikt das väterliche Vermögen bereichert haben; ferner eine H. für Beschädigungen durch Tiere (Noxaklage, actio de pauperie). Eine weitere H. ist die der Gastwirte (s. d
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Handkußbis Handlungsbevollmächtigter |
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.
Handlung (lat. actio), im philosophischen Sinn ein Wirken nach freien und bewußten Vorstellungen und deshalb nur dem Menschen zugeschrieben, dem die Natur die Hand als das geschickteste Bewegungsmittel zur Ausführung seines Willens in der Sinnenwelt
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0856,
von Hypostasebis Hypothek |
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sich aber nach römischem Recht bei der H. den Besitz der Sache erst verschaffen durch die hypothekarische Klage (actio hypothecaria). Diese dingliche Klage gibt das römische Recht dem Pfandgläubiger gegen jeden Besitzer der Sache auf Herausgabe
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0611,
von Katechupalmebis Katharina |
Öffnen |
(lat. Praedicamenta, Grund- oder Elementarbegriffe). Sie werden zuerst in der Philosophie der Peripatetiker aufgestellt als: substantia, quantitas, qualitas, relatio, actio, passio, ubi, quando, situs, habitus. Kant suchte, statt der von Aristoteles
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0633,
Lehnswesen (Grundsätze des Lehnrechts) |
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. Am Lehnsobjekt hat der Vasall das nutzbare Eigentum. Veräußerungen des Lehnsguts sind jedoch nur mit Zustimmung des Lehnsherrn gültig, der bei Veräußerungen ohne seine Zustimmung das Lehen im Wege gerichtlicher Klage (actio revocatoria feudi
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0945,
von Mutbis Mutter |
Öffnen |
und Professor nach Jena über, wo er 26. Nov. 1878 starb. Er schrieb: "Die Ersitzung der Servituten" (Erlang. 1852); "Sequestration und Arrest im römischen Recht" (Leipz. 1856); "Zur Lehre von der römischen Actio" (Erlang. 1857), gegen Windscheid gerichtet
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Negativbis Negotiorum gestio |
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zu liefern, namentlich wenn auch in diesem Fall das Verfahren des Überdrucks behufs Herstellung der Zeichnung angewandt wird.
Negative Höhe, s. Depression.
Negativer Pol, Galvanische Batterie, S. 871.
Negatorienklage (Actio negatoria), die zum
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Noworadomskbis Nubar Pascha |
Öffnen |
im allgemeinen, die krankmachende Ursache; Noxalklage (Actio noxalis), Klage auf Schadenersatz.
Noyaden (spr. noajaden, v. franz. noyer, ersäufen), zur Zeit der Schreckensherrschaft zu Nantes in Frankreich 1793 auf Befehl des Konventskommissars Carrier
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0790,
von Paulus Diaconusbis Pausanias |
Öffnen |
durch dessen Hingabe an den Geschädigten (Noxae datio) befreien. Übrigens legt das römische Recht die Ersatzpflicht, welche mit einer sogen. Noxalklage (Actio de pauperie) erzwungen werden kann, nur dann auf, wenn das Tier contra naturam sui generis
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Stintbis Stirling-Maxwell |
Öffnen |
" (Münch. u. Leipz. 1880-84, 2 Abtlgn.). Auch gab er J. de Wals "Beiträge zur Litteraturgeschichte des Zivilprozesses" (Erlang. 1866) heraus. Außerdem erwähnen wir: "Über das Verhältnis der Legis actio sacramento zu dem Verfahren durch Sponsio
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0382,
von Wanderzellenbis Wanfried |
Öffnen |
eines Kaufvertrags wegen Mangelhaftigkeit der Ware. Nach gemeinem Recht und nach der herrschenden Ansicht kann der Käufer einer Sache mittels der Wandlungsklage (Wandelklage, redhibitorische Klage, Actio redhibitoria) nur wegen wesentlicher Mängel der Ware
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0844,
von Abschrotbis Adeliland |
Öffnen |
. senatus, Acta diurna
Acte additionnel, Additionalakte
Acte d'apport, Apport
Actinoloba, Aktinien
Actinomyces, Aktinomykose
Actio aestimatoria, Minderungsklage; A. communi dividundo, Adjudikation; A. confessoria, Servitut; A. familiae hereiscundae
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0071,
von Absinkenbis Absolution |
Öffnen |
Bedingung, Transcendent, Ding.)
Absolute Feuchtigkeit, s. Feuchtigkeit.
Absolute Musik, s. Musik.
Absolute Rechte, s. Actio.
Absoluter Nullpunkt, s. Absolute Temperatur.
Absolutes Maßsystem, s. Maß und Gewicht.
Absolute Temperatur
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0677,
von Anson-Archipelbis Anspruchsverjährung |
Öffnen |
die geschuldete Leistung fällig geworden ist (actio nata), oder durch bloße Willenserklärung des Gläubigers (Kündigung eines unverzinslichen Darlehns) fällig gemacht werden konnte, die vom Gesetz vorgeschriebene Zeit hindurch unbefriedigt geblieben
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0075,
von Aucklandsinselnbis Aude |
Öffnen |
des eigentlichen Vertreters der Sache durch den Verklagten. Wenn der Inhaber einer Sache oder eines Inbegriffe von Sachen als Besitzer, also namentlich mit einer dinglichen Klage (s. Actio) auf Herausgabe verklagt wird, so darf er denjenigen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Becherapparatebis Bechstein (Ludw.) |
Öffnen |
), «Das Jus postliminii und die Lex Cornelia» (Erlangen 1872), «Der Kauf nach gemeinem Recht» (2 Tle., ebd. 1876‒84), «Studie im Gebiete der legis actio sacramenti in rem» (Münch. 1889).
Bechst., bei naturwissenschaftlichen Bezeichnungen Abkürzung
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0892,
Bestattung (der Toten) |
Öffnen |
Ersatz der Beerdigungskosten verpflichtet. Das Gemeine Recht giebt demjenigen, welcher als Geschäftsführer ohne Auftrag die Verbindlichkeit erfüllte, gegen den Pflichtigen eine besondere Klage (actio funeraria). Nach §. 2413 des Sächs. Bürgerl
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0350,
von Civilsenatbis Civilstandsregister |
Öffnen |
(per lurmulNni P6tit0ri3.n1 oder actio
pudlicikma) dem dritten Besitzer abgefordert werden
konnte. Ebenso gab es Formalkontrakte (s. (^011-
ti-actus), welche nur von röm. Bürgern geschlossen
werden konnten, z. B. die Stipulation, wenn in
Frage
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Dieburgbis Dieckhoff |
Öffnen |
(die actio furti) auf das Doppelte, und wenn der Dieb bei dem D. ertappt wurde, auf das Vierfache des Werts oder des erlittenen Schadens. Da diese Klage dem zunächst Beteiligten (cujus interest) zustand, so hatte, wenn die Sache aus dem Gewahrsam
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Dies.bis Dies irae |
Öffnen |
der Prätor Gericht hlelt: v. ii6tH3ti,
die (über 60) Tage, an welchen keine solenne Hand-
lung (le^iZ actio) vorgenommen werden durfte.
Vor den Geschworenen (in Aiäicio) konnte an v.
N6la8ti verhandelt werden, v. comitiÄ68 waren
die (gegen 190
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Einschubbis Einseitigkeit |
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, nicht verpflichtet. Den Gegensatz bilden
einerseits die Doppelseitigen Schuldverhältnisse
(s.d.), andererseits diejenigen, welche eine ^outrlu-jH
actio (s. d.) zulassen.
Einseitiges Rechtsgeschäft. Wenn auf die
Erklärung nur einer Partei
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Forderungsrennenbis Fordon |
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Geschäft des Soh-
nes vermehrt ist, haftet er ihnen, foweit diefe Ver-
mehrung reicht (actio ä6 in l em V6i'8o).
Man darf zwar die Regel aufstellen, daß jeder
aus seinem eigenen Verschulden und aus seinem
oder seines Stellvertreters gültig
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0436,
von Furtimbis Furtwangen |
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.) wurde der nicht ertappte Dieb auf die Privatklage des Bestohlenen außer der Rückerstattung oder dem Ersatz (worauf die condictio furtiva ging) zum Doppelten des Wertes als Strafe verurteilt (F. nec manifestum). Diese Strafklage (actio furti) wurde
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0879,
von Hauptinterventionbis Hauptmann |
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dieserBeziehung zurAusbildungund Über-
wachung unterstellt sind, heißt Pagengouverneur.
Hauptklage, s. Dirkes actio.
Hauptlenker, im Maschinenbau, s. Geradfüh-
rung (Bd. 7, S.835d).
Hauptmängel, diejenigen gesetzlich bestimmten,
als wesentlich
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0332,
von Homesteadbis Homilie |
Öffnen |
actio). Das Studium der H. und die
Übung in der Anwendung ihrer Regeln zu fördern
ist an den Universitäten die Aufgabe der homile-
tischen Seminare. - Vgl. Krauß, Lehrbuch der
H. (Gotha 1883); Wassermann, Handbuch der geist-
lichen Beredsamkeit
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Instinktivbis Institut de France |
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.
bestellt werden konnte. Aber dem Gegenkontrahenten
wurde, wenn alles in Ordnung war, eine besondere
Klage gegen den Prinzipal gegeben, die actio in-
Ltitoria. Heute hat zufolge des Princips derDirekten
Stellvertretung (s.d.) diefelbe keine Bedeutung
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0485,
von Nu-Stämmebis Nützliche Verwendung |
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der Vertreter das
Hauskind des Dritten war und in den Nutzen des
Hausvaters verwendete. Das war im röm. Recht
der Ausgangspunkt für diefe actio äs in rsin verso.
Außer dieser mittelbaren Verwendung in fremden
Nutzen steht die Klage nach Preuß. Landrecht
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0276,
von Popperbis Pordenone |
Öffnen |
, gemeinverständlich machen.
Populārklage (Actio popularis), im röm. Recht die jedem Bürger (nicht bloß dem Verletzten) im öffentlichen Interesse zustehende Klage, welche namentlich zum Schutze der im Gemeingebrauch stehenden Sachen (öffentlichen Plätze
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0503,
von Ptolemaisbis Public Record Office |
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Wahlrechts gewählt als die frühern Armenpfleger, auch hat die Beteiligung der Friedensrichter als solcher bei den Behörden für Gesundheitspflege sowohl als bei der für Armenpflege aufgehört.
Publicianische Klage (Actio Publiciana), s. Eigentumsklage
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Rechtsmilchsäurebis Rechtsphilosophie |
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eine weitergehende Wirkung in einzelnen Fällen s. Actio. Im Strafprozeß reicht die R. weiter, da hier Gegenstand des Urteils nicht bloß das in der Anklage angenommene Delikt, sondern die in der Anklage individualisierte That des Angeklagten ist, diese
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0833,
von Rhetorikbis Rheumatismus |
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Rede (Staats-,
Gerichts- und Prunkrede) bezogen. (S. Rhetoren.)
Sie umfaßte in ihrer Vollendung fünf Teile: inven-
tio (Auffindung der Gedanken), äispoLiUo (Anord-
nung), 6l0(.'ntl0 (Ausdruck), ineinoi-iH (Einprägung
in das Gedächtnis), actio
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0982,
von Römischer Katechismusbis Römisches Recht |
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. Actio) ein Kunstwerk aufbauten, welches eine zugleich sichere und bequeme Grundlage für die prozessuale Geltendmachung der Ansprüche, die Rechtsverteidigung und die richterliche Entscheidung darbot. Der Aufbau des röm. Privatrechts ist so in sich
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0369,
von Stipabis Stirn |
Öffnen |
Litteraturgeschichte der Rechtswissenschaft. Von seinen Schriften sind zu nennen: «Das Wesen von bona fides und titulus in der röm. Usucapionslehre» (Heidelb. 1852), «Über das Verhältnis der Legis actio sacramento zu dem Verfahren durch sponsio praejudicialis
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0126,
Urheberrecht |
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verwendet worden, das U. juristisch zu konstruieren; es genügt auszusprechen, daß es sich hier um ein absolutes Recht (s. Actio), also ein gegen jeden Dritten zu schützendes, veräußerliches und vererbliches Recht desjenigen Inhalts handelt, welchen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0287,
von Verrenkungbis Verrocchio |
Öffnen |
, und als Cicero gleich bei der ersten Verhandlung nach einer ersten einleitenden Anklagerede (der actio prima) die ganze Masse der Beweise von des V. Schuld, die er gesammelt, vorbrachte, verzichtete Hortensius schließlich auf die Verteidigung. V. ging, nachdem
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0771,
von Windorgelbis Windschirme |
Öffnen |
von der Voraussetzung» (ebd. 1850), «Die Actio des röm. Civilrechts vom Standpunkt des heutigen Rechts» lebd. 1856), «Lehrbuch des Pandektenrechts» (3 Bde., Düsseld. 1862‒67; 7. Aufl., Frankf. a. M. 1801), «Karl Georg von Wächter» (Lpz. 1880
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0072,
von Leistenbis Leiter |
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zusammen.
Leistenring, s. Leistengegend.
Leistung, in der Mechanik soviel wie Effekt (s. d.).
Leistungsklage, s. Actio (Bd. 1, S. 122 a).
Leitartikel, ein meist an der Spitze der Zeitungsnummer stehender Artikel, der entweder die polit. Gesamtlage
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0499,
von Wanderkrabbebis Wandlungsklage |
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voneinander getrennten Wänden ruht; sie sind jetzt allgemein eingeführt.
Wandlager, s. Lager (im Maschinenbau).
Wandlungsklage (Wandelungsklage, Actio redhibitoria), die Klage, welche der Käufer gegen den Verkäufer, überhaupt derjenige, welcher
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0908,
von Mindensche Bergkettebis Mine (Gewicht) |
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die Unterwerfung der Handwerke unter das Handelsrecht aufrechterhält, da viele Handwerker auch nicht selbst erzeugte Waren feilhalten. Die Gasthofbesitzer werden Vollkaufleute.
Mindermaschine, s. Wirkmaschine.
Minderungsklage (Actio quanti minoris
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