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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Ortleralpenbis Örtliche Kollision der Gesetze oder Statuten |
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660
Ortleralpen - Örtliche Kollision der Gesetze oder Statuten
Vedretta del Zebru (3735 m) verbunden ist, und von
dieser führt der Ortlerpaß (3346 iu) zum Untern
Ortlerferner hinüber, der den Westfuß umsäumt.
Die erste Besteigung wurde 27
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85% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0792,
von Wislicenus (Herm.)bis Wismar |
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läßt. Er gab damit der chem. Forschung ganz neue Gesichtspunkte und Methoden, die er seither durch empirische Untersuchungen auf weitere Fälle anzuwenden, zu vervollkommnen und zu prüfen beschäftigt ist.
Wislitzer Statut, s. Polnisches Recht.
Wisłoka
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81% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0272,
von Statuenbronzebis Statz |
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Zeitpunkt befanden; S. praesens, der gegenwärtige Zustand; S. nascendi, Entstehungszustand (s. d.); S. gratiae, Gnadenstand (s. d.).
Statut (lat.), in weiterm Sinne jede geltende Rechtsnorm. So spricht man von Kollision (s. d.) der S., und läßt
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50% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0244,
von Statistische Gebührbis Statuten |
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244
Statistische Gebühr - Statuten.
weibliches Geschlecht, Altersklassen) in der oben erwähnten Weise kenntlich gemacht werden. Auch der Körper (Würfel, Pyramide, Raumkoordinaten mit krummer Oberfläche) kann statistische Größen zur Anschauung
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18% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0281,
von Bondbis Bondengüter |
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centuries»
(in der Zeitschrift der «Society of Antiquaries» , 1839) und gab heraus:
«Statutes of the Colleges of Oxford» (3 Bde., 1853),
«Russia at the close of the 16th century» (1856), enthaltend G. Fletchers
«Russe commonwealth
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0327,
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
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oder andern Personen darf in die Firma nicht aufgenommen werden. Jede neue Firma muß sich von allen an demselben Orte oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden Firmen eingetragener Genossenschaften deutlich unterscheiden. Das Statut der eingetragenen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0328,
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
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statt. Durch das Statut kann ferner bestimmt werden, daß der Gewinn für einen 10 Jahre nicht überschreitenden Zeitraum dem Reservefonds zuzuschreiben ist. Doch kann bei Ablauf des Zeitraums die Festsetzung durch Generalversammlungsbeschluß erhöht
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0776,
Generalversammlung |
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der Gewerkschaften; das Reichsgesetz über
die Gesellschaft mit beschränkter Hastuug (s. d.) ent-
hält Bestimmungen über die Mitgliederversamm-
lungen dieser Gesellschaften. Bei den Gegcnseitig-
keitsgefellschaften ist die Sache durch die Statuten
geregelt. Die G
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0293,
Aktie und Aktiengesellschaft |
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findet.
Entsprechend den durch Gesetz und Statut bestimmten Zuständigkeitsgrenzen gelangt der Wille der Gesellschaft in der
Mitgliederversammlung ( Generalversammlung , s. d.) durch Beschlüsse der Mitglieder sowie
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0620,
von In nucebis Innungen |
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offen stehen. Den neugebildeten I. gewährte die Gewerbeordnung ursprünglich keine weitere positive Begünstigung als die, daß sie durch die von der höhern Verwaltungsbehörde zu erteilende Bestätigung ihrer Statuten die Rechte von Korporationen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0368,
von Dividendencouponsbis Divination |
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nach dem Deutschen Handelsgesetzbuch Art. 226 für
haftbar. Der ganze Betrag des der genehmigten
und richtigen Bilanz entsprechenden Jahresgewinnes
ist nach Abzug der für den gefetzlichen Reservefonds
oder nach dem Statut für andere Zwecke zu
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0968,
Innungen |
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herbeizuführen. Die Fortexistenz der ältern I. wurde gestattet, ihre Statuten sollten aber revidiert und den Vorschriften der § 101-117 angepaßt werden. Das Gesetz regelte näher die Organisation und Rechte neuer I. und unterschied hierbei solche, welche den
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0379,
Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom 29. Juli 1890) |
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entstehen. Streitigkeiten dagegen solcher Hausgewerbetreibenden, welche die Rohstoffe oder Halbfabrikate selbst beschaffen, unterliegen der Zuständigkeit der G. nur, soweit dies durch das Statut bestimmt ist. Die Zuständigkeit eines Gewerbegerichts
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0122,
von Actabis Acta Sanctorum |
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. B. Companies A. 1862; Bankruptcy A. 1883. Eine amtliche Ausgabe sämtlicher Gesetze u. d. T. "Statutes of the Realm" reicht nur bis zum letzten Regierungsjahr der Königin Anna. Eine andere Ausgabe, Ruffhead's Edition, hg. von Serjeant Runnington
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0935,
von Zeichnungsscheinbis Zeise |
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, von 1897, §. 189).
Eine Z., welche diesem Erfordernis nicht genügt, ist ungültig. Die Z. setzt voraus, daß ein Statut der Aktien-Gesellschaft oder eine genügend präcisierte Vorlage
besteht. Ohne solche ist die Z. bedeutungslos, wird auch
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0050,
von Arbeiterversicherungbis Arbeiterwohnungen |
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46
Arbeiterversicherung - Arbeiterwohnungen
Ausschuß gebildet, welcher aus einer gleichen Anzahl (mindestens 5) Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten besteht. Durch das Statut kann die Bildung eines Aufsichtsrats angeordnet werden
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0102,
von Aufspringen der Hautbis Aufstoßen |
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, dem die Initiative zu seiner Berufung, auch mitunter noch andere Vorzugsbefugnisse, zustehen. Das Statut muß Bestimmung treffen, wenn zur Beschlußfähigkeit eine bestimmte Zahl anwesender Mitglieder ausreichen soll. Die Beschlüsse werden mit absoluter
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0369,
von Gefängniskongressebis Gefängnisvereine |
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(Lausanne) beauftragte, ein organisatorisches Statut für die internationale Gefängniskommission auszuarbeiten. Nach dem Statut, welches von der Hauptkommission in den dem Stockholmer Kongreß (20.-26. Aug. 1878) unmittelbar vorausgegangenen Sitzungen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0911,
Betrug |
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versicherungspflichtiger Betriebe für ihre eigene Person zugelassen werden, wenn das Statut einer auf Grund des Unfallversicherungsgesetzes errichteten Berufsgenossenschaft dies zuläßt (Unfallversicherungsgesetz §. 1, Abs. 2). Unternehmer von Bauarbeiten sind
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Litauisches Rechtbis Lithium |
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). Eine umfassende Kodifikation findet im 16. Jahrh. statt; das erste Litauische Statut erscheint 1529, das zweite 1566 und das dritte 1588. Alle drei Ausgaben des Litauischen Statuts sind im Weißrussischen, der offiziellen Sprache des Großfürstentums
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0125,
Sparkassen |
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123
Sparkassen
meindesparkassen Preußens kommt zunächst das Reglement vom 12. Dez. 1838, die Errichtung von Gemeindesparkassen betreffend, in Betracht, wonach die Genehmigung der Errichtung und die Bestätigung des Statuts den Oberpräsidenten
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 1025,
Korrespondenzblatt zum neunten Band |
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. Die Neuguinea-Kompanie ordnet ihre rechtliche Verfassung durch ein unterm 29. März 1886 beschlossenes Statut und erhielt unterm 12. Mai 1886 die Rechte einer juristischen Person.
Als ihren Zweck bezeichnet das Statut außer der Erfüllung
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0994,
Unfallversicherung (deutsche Reichsgesetze von 1884 bis 1887) |
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der Seeleute und andrer bei der Seeschiffahrt beteiligter Personen.
Nach dem Gesetz von 1884 kann durch statutarische Bestimmung die Versicherungspflicht auch auf Betriebsbeamte mit höherm Jahresarbeitsverdienst ausgedehnt werden, dann kann durch Statut
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0101,
von Aufsetzbürstebis Aufsichtsrat |
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der Genossenschaft ist er bei der Verhandlung über die Berechnung der Beiträge der Genossen zu hören. Weitere Obliegenheiten können ihm durch das Statut übertragen sein, und hiervon wird thatsächlich ein so ausgiebiger Gebrauch gemacht, daß fast
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0979,
Gewerbegerichte |
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auszutauschen und sich Statuten, Geschäftsberichte, wichtige Urteile, Gutachten u. dgl. m. gegenseitig mitzuteilen. Der Ausschuß derselben giebt u. d. T.: «Mitteilungen des Verbandes deutscher Gewerbegerichte» eine periodische Druckschrift heraus.
Im J
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0293,
von Versicherungsanstaltenbis Versicherungswesen |
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nach Resolution des Reichstags vom 11. Dez. 1896 in nächster Aussicht. Bis jetzt ist vom Reich nur die Seeversicherung (s. d.) geregelt. Für die Feuerversicherung (s. d.) war die Landesgesetzgebung thätig. Im übrigen sind die Statuten der Gesellschaften
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0271,
von Verkehrebis Verklärung Christi |
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beschlossenes Statut, welches die Regelung des geschäftlichen Verkehrs der deutschen Buchhändler einschließlich der mit dem deutschen Buchhandel verkehrenden ausländischen Firmen untereinander bezweckt und, in Ermangelung besonderer Vereinbarungen von Firma
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0496,
von Kollerhahnbis Kollision |
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oder (wie nach einem alten jurist. Sprachgebrauch gesagt wird) von Statuten liegt vor, wenn es zweifelhaft ist, nach welchem der nebeneinander in verschiedenen Rechtsgebieten geltenden und ihrem Inhalte nach nicht miteinander übereinstimmenden Gesetzen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0210,
Liquidation |
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und der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft erfolgt durch den Vorstand, wenn sie nicht durch Statut oder Beschluß der Generalversammlung auf andere Personen übertragen wird. Auf Antrag des Aufsichtsrats oder von Aktionären, welche Aktien mindestens seit 6
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0838,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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, vertragsmäßiges, mustergültiges, vollwichtiges Muster.
Status = Beschaffenheit, Vermögensstand eines Kaufmanns, Zusammenstellung seiner Aktiven und Passiven.
Statut = Satzung, Gesellschaftsvertrag.
Steamer = Dampfer.
Stipuliren = festsetzen, bedingen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Automatischbis Autonomie |
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in den einzelnen Territorien, die Landesordnungen der Dynasten, die Statuten der Gemeinden, die Satzungen der Zünfte und andrer Korporationen die Reichsgesetzgebung überwucherten. Besonders waren es die Städte, welche sich ihr eignes Stadtrecht
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0447,
von Bathmetallbis Bathos |
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ausführliche Statuten gab. Eine Erweiterung derselben führte Extraritter ein. Am 2. Jan. 1815 wurden abermals Statuten gegeben, welche den Orden in drei Klassen teilten, nämlich erste Klasse: Ritter-Großkreuze, Militärpersonen vom Rang
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0088,
von General-Stabsarztbis Generalvikar |
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G. ist dasjenige Organ der Gesellschaft, welches alle Mitglieder repräsentiert und endgültig über Fortbestehen oder Auflösung, über Organisation, Jahresrechnungen, Wahlen etc. beschließt. In den Statuten von Aktiengesellschaften und Genossenschaften
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0374,
Genossenschaften (neuere Entwickelung in Deutschland) |
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Vertreter bekannt sind, oder die sich als solche in der durch das Statut vorgeschriebenen Weise legitimieren. Dagegen fand sich für den zugehörigen Ärafparagrapben die nötige Majorität nicht, sc daß also jenes für die Konsumvereine erlassene Verbot
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0% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0759,
Privatnotenbanken (Preußen) |
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Leitung gebührt einem Kuratorium, das aus dem Oberbürgermeister, vier Magistrats- und acht von der Stadtversammlung gewählten Mitgliedern zusammengesetzt ist, und welches, soweit ihm nicht in den Statuten ausgedehntere Befugnisse übertragen sind, zu
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0816,
Russisches Reich (Geschichte) |
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sich die akademische Jugend durchaus nicht an den unwürdigen Zustand völliger Unfreiheit gewöhnen konnte, welcher auf den russischen Universitäten herrschte, seitdem bei ihnen das Statut vom 23. Aug. 1884 eingeführt war; dasselbe nötigte den
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0542,
Knappschaftskassen (in Österreich) |
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der Generalversammlung vorbehalten sind. Diese besteht aus den eigenberechtigten Mitgliedern der Vruderlade und, wenn ihre Zahl 300 übersteigt, aus Nahlmä'r.nern, deren Anzahl, Wahl und Fnnktionsdauer das Statut der Bruderlade festsetzt
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0668,
Czechisches Recht |
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vorhandenen Quellen feststellen. (S. Slawisches Recht.)
Das älteste, speciell czech. Rechtsdenkmal bildet das in lat. Sprache geschriebene, mit vielen czech. technischen Ausdrücken untermengte sog. Statut Herzog Konrad Ottos (1189-91). Dieses Statut (jus
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0118,
Frankreich (Geschichte 1879-87) |
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Statuten und Reglements und um die gesetzliche Anerkennung für jede einzelne ihrer bisher nur thatsächlich bestehenden Anstalten nachzusuchen. Da sämtliche Bischöfe Protestschreiben gegen diese Märzdekrete erließen und die Obern der Kongregationen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0790,
von Genolabis Genossenschaft im Konkurs |
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die Vühnenmitglicder zu ver-
nehmen seien. Eine dahin zielende Adresse an den
Präsidenten des Vereins, von Hülsen, drang trotz
günstiger Aufnahme der Statuten wegen nicht
durch. Barnay ging, von Krückl, Gettke, Ulram
u. a. unterstützt, mit Eifer an
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0065,
Russisches Recht |
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" und das als Bruchstück erhaltene "Nowgoroder Statut". Als charakteristisch mag erwähnt werden, daß in diesen Stadtrechten zuerst die Todesstrafe als gesetzlich feststehend vorkommt.
Die von den Mongolenchanen verwirklichte Idee eines despotisch regierten
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0786,
von Reservatum ecclesiasticumbis Reservefonds |
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, welcher bei Errichtung der Gesellschaft oder Erhöhung des Gesamtkapitals durch Ausgabe der Aktien für einen höhern als den Nominalbetrag erzielt wird. Wird der R. in zinstragenden Papieren angelegt, so sind, wenn die Statuten nicht etwas anderes
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0787,
von Reservelazarettebis Reserveoffiziere |
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werden; für den Beschluß genügt, sofern das Statut nicht andere Erfordernisse stellt, einfache Stimmenmehrheit. Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die Bildung eines R. fakultativ. Ist ein solcher nach dem Gesellschaftsvertrage zu
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0203,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verwaltung. Völkerrecht) |
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Obergespan
2) Gemeindeverwaltung.
Gemeinde
Gemeinderath, s. Gemeinde
Gemeinderecht, s. Gemeinde
Gemeindeordnung
Kommunalhaushalt, s. Gemeindehaushalt
Statuten
Allgemeines.
Dorf
Flecken
Marktflecken, s. Flecken
Stadt
Kommunal
Municipal
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0264,
Aktie und Aktiengesellschaft (Staatsaufsicht) |
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für die Errichtung einer Aktiengesellschaft ist der Gesellschaftsvertrag (auch Statut oder Statuten genannt), durch welchen alle Verhältnisse der Gesellschaft nach innen und außen geregelt werden. Über Errichtung und Inhalt desselben muß eine gerichtliche
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
Bergrecht (Ausbeute und Zubuße; Rechte des Grundeigentümers) |
Öffnen |
wie die Aktiengesellschaft notwendig eines Statuts. Der Gesellschaftsvertrag wird vielmehr da, wo ein Statut nicht errichtet ist, durch die Vorschriften des Gesetzes ersetzt, welches alle wesentlichen Teile des Rechtsverhältnisses bestimmt. Die Gewerkschaft äußert
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0499,
von Dandolobis Danebrogsorden |
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. gestiftet, indem derselbe 12. Okt. 1671, dem Tag nach seines Kronprinzen (Friedrichs IV.) Geburtstag, zur Verherrlichung desselben die ersten 19 Ritter vom Danebrog ernannte. Am 1. Dez. 1693 erhielt der Orden seine Statuten, nach welchen derselbe
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0776,
Deutscher Orden (Organisation) |
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Personen als Halbschwestern aufgenommen werden. Damit ferner der Orden mehr Leuten nütze sein möge, wie es in den Statuten heißt, in Wirklichkeit aber wohl mehr, um die Verrichtung, für das Wohl des Ordens mitzuwirken, auf weitere Kreise auszudehnen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0142,
von Ferdinandeabis Fère |
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als Untiefe mit nur 2½ Faden Tiefe bis jetzt.
Ferdinandsorden (königlicher und militärischer San Fernando-Orden), von den spanischen Cortes 31. Aug. 1811 gestifteter, von König Ferdinand VII. 19. Jan. 1815 erneuerter und 10. Juli d. J. mit Statuten
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Genossenschaft dramatischer Autoren etc.bis Genossenschaften |
Öffnen |
sein. Staatliche Genehmigung ist für Begründung und Einregistrierung nicht erforderlich, dagegen muß der schriftlich abzufassende Gesellschaftsvertrag (Statut) bestimmten gesetzlichen Erfordernissen genügen. Zur Erleichterung der Abfassung
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0104,
Genossenschaften (Rechte; Organe; Auflösung; Zweck) |
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.
Die Auflösung einer Genossenschaft erfolgt durch Ablauf der für sie festgesetzten Zeit, durch Beschluß der Genossenschaft, durch Eröffnung des Konkurses, durch den Tod sämtlicher Mitglieder, wenn das Statut nichts andres bestimmt, endlich und zwar
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0107,
Genossenschaften (im Ausland) |
Öffnen |
geregelt. Alle neuen G. sind im Sinn dieses Gesetzes einzurichten,
früher bestandene G. mußten bis 1. Juli 1876 ihre Statuten mit den Bestimmungen desselben in Einklang bringen.
Auch in Ungarn sind
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0151,
von Georg-Marienhüttebis Georgsorden |
Öffnen |
sanktioniert, von Maximilian Joseph zum zweiten Orden Bayerns erhoben und von König Ludwig I. 25. Febr. 1827 mit umfassenden Statuten versehen, endlich unter König Ludwig II. 17. April 1871 im Geiste der Zeit reorganisiert, indem als Zweck des Ordens an
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0487,
von Goldenes Vliesbis Goldfarbe |
Öffnen |
Argonautenzug hat hindeuten wollen. Die Stiftungsurkunde datiert aus Rethel vom Januar 1431; die ersten Statuten erschienen in 66 Kapiteln zu Lille 27. Nov. 1434, denen im Haag 1456 noch 21 hinzugefügt wurden. Von Anfang an war es Bedingung der Aufnahme
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Goethe-Gesellschaftbis Gotische Sprache |
Öffnen |
Statut angenommen und ein geschäftsführender Ausschuß eingesetzt; zum Organ der Gesellschaft aber bestimmte man das von Ludw. Geiger seit 1880 herausgegebene "Goethe-Jahrbuch". Nach § 2 ihres Statuts wird die Goethe-Gesellschaft jährlich
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0779,
Großbritannien (Rechtspflege, Finanzen) |
Öffnen |
) geschehen, welchen die Engländer deswegen ihren Justinian zu nennen pflegen. Man unterscheidet das gemeine Recht (common law), dessen Grundlage die Gesetze der Briten, Sachsen und Dänen sind, und das statutarische Recht (statute law), welches
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0793,
Großbritannien (Geschichte: Eduard III., Richard II.) |
Öffnen |
- und Staatsangelegenheiten nur das Gesetzeskraft haben sollte, was der König selbst mit Zustimmung der zum Parlament versammelten geistlichen und weltlichen Stände des Landes verfügen würde. Man hat mit Recht gesagt, daß dies Statut vom 23. Mai 1322
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0871,
von Gründungbis Grundwasser |
Öffnen |
, der letztern selbstthätig eine sachliche Prüfung und Entschließung ermöglicht und dem Registerrichter die formelle Prüfung erleichtert wird". Die Gründer, d. h. "diejenigen Aktionäre, welche das Statut festgestellt haben oder welche andre als durch Barzahlung
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0944,
Gustav-Adolf-Stiftung |
Öffnen |
übrigens zunächst fast auf Leipzig und Dresden beschränkt blieb. Die von beiden Hauptvereinen entworfenen Statuten wurden 4. Okt. 1834 von der sächsischen Regierung bestätigt. Als 6. Nov. 1834 der Leipziger Hauptverein die Leitung der G. übernahm, betrug
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0735,
von Hosenbandordenbis Hosius |
Öffnen |
. In den Statuten des Ordens, welche Eduard demselben gab, heißt es bloß, daß er ihn zu Ehre Gottes, der heiligen Jungfrau und des heil. Märtyrers Georg, des Schutzpatrons Englands, in seinem 23. Regierungsjahr (1350) gestiftet habe. Die ursprüngliche
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0752,
von Hubertusbadbis Hübner |
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., Herzog von Jülich und Geldern, gestiftet, von dessen Sohn Wilhelm 1476 mit den ersten Statuten versehen, führte anfangs den Namen "Orden vom Horn", weil die goldene Ritterkette aus lauter kleinen Jagdhörnern zusammengesetzt war. Kurfürst Johann Wilhelm
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0969,
von Inobis Inowrazlaw |
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4190 mit bestätigten Statuten, während 4994 noch nicht reorganisiert waren. Es entfielen auf
^[Leerzeile]
überhaupt Davon reorganisiert überhaupt Davon reorganisiert
Preußen 6519 2373 ¹ S.-Kob.-Gotha 75 39
Bayern 163 142 Anhalt 36 22
Sachsen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0140,
von Jakob von Ulmbis Jakobiner |
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140
Jakob von Ulm - Jakobiner.
alten Statuten. 1556 vereinigte Papst Julius II. das Großmeistertum mit der Krone Portugal. Rasch gewann der Orden großes Ansehen und Macht; sein Hauptquartier befand sich in Palmella, und er besaß 47 Dörfer, 150
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Katharinenarchipelbis Kathedralglas |
Öffnen |
Ratschläge bei den Kämpfen von 1711 am Pruth. Er legte ihr denselben 24. Nov. 1714 an und bestimmte ihn anfangs nur für sie. Katharina und ihre Nachfolger verliehen ihn aber auch andern, und die Statuten nennen eine Großmeisterin, sämtliche
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0829,
von Kleinpaulbis Kleinrussische Sprache und Litteratur |
Öffnen |
) hervorzuheben, worin kirchenslawische Wörter mittels kleinrussischer Ausdrücke und Redeweisen erklärt werden. Unter den übrigen litterarischen Produkten des 16. Jahrh. ist das litauische Statut ("Statut lytowskij") von großer Wichtigkeit, ein
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0856,
von Klosettbis Kloster |
Öffnen |
verwirft dieses ganze Institut. Zwar hat jeder Orden seine bestimmten Statuten und Observanzen, aber alle Mönche und Klosterfrauen legen die drei Klostergelübde ab, nämlich die des Gehorsams, der Keuschheit und der Armut. Die katholische Kirche
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0210,
von Kriegkbis Kriegsbereitschaft |
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. Der Polizeisekretär Brößke zu Spandau berief in diesem Sinn zu Ostern 1872 nach Weißenfels einen von einigen 40 Vereinen beschickten Kriegertag und legte diesem die Statuten für einen allgemeinen deutschen Kriegerverein vor, worauf der Deutsche Kriegerbund
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0430,
von Meiereibis Meile |
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; die gesetzmäßige britische M. (statute mile, British mile) = 5280 Fuß = 1609,3295 m; die Seemeile (sea mile, englische geographical mile), das Seemaß aller zivilisierten Nationen, = 6085,898 Fuß = 1854,965 m (60 auf einen Grad). Von jedem dieser drei Maße
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0431,
von Meilerbis Meineid |
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Fuß = 10,688,436 m; die norwegische = 36,000 Fuß = 11,295,48 m. Von Flächenmaßen ist die deutsche geographische Quadratmeile = 55,0629 qkm, die französische Quadratlieue = 19,823 qkm, die englische Square mile, Mile of land (Quadrierung der statute
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0174,
Polen (Geschichte bis 1382) |
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Gerichte sein. Das Gewohnheitsrecht der einzelnen Provinzen ließ Kasimir in aufgeschriebenen Statuten sammeln und zu einem allgemein gültigen Gesetzbuch (dem sogen. Statut von Wislica von 1368) für den gesamten Staat verarbeiten, welches die Grundlage
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0554,
von Teb, Elbis Technische Hochschulen |
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bezog die Berliner Anstalt auch ein neues, großartiges Gebäude in Charlottenburg. Jene Statuten stimmen in den Hauptpunkten wörtlich überein; doch ist naturgemäß auf die größere Ausdehnung und eigentümliche Stellung der hauptstädtischen Anstalt Rücksicht
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0677,
von Ölsäurebis Ordensdevisen |
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haben. Der Name Devise ist nicht ganz korrekt, indem das Wort ein Sinnbild in Verbindung mit einem Wahlspruch bezeichnet; es ist aber in den Statuten der meisten Ritterorden für den Wahlspruch angenommen, so daß wir unter diesem Titel im nachfolgenden
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Osazonebis Österreich |
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Statut:
Wien. . Prag .. . Lcmberg.
Trieft. . Graz .. . Brünn . Krakau . Czernowih
Lin; .. . Rcichmbcrg
Laibach .
Salzburg
Wiener
Iqlau . Innsbruck
Gör; .. .
Tropftau.
nstadt
Einw.
1364548
183035
127 638
121976
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0292,
Aktie und Aktiengesellschaft |
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nicht vollgezahlten
Aktien auch im geschäftlichen Betriebe weder erwerben noch zum Pfande nehmen. Die Einforderung der Aktienbeträge erfolgt
entsprechend den Bedürfnissen der Gesellschaft unter Einhaltung der hierfür im Statut
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Annoncenbureaubis Annunzio |
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VIII. 30. Mai 1409 Statuten, ward 11. Sept. 1518 renoviert und mit Beziehung auf die Verkündigung Maria (annunciatio) A. genannt, 1720 zum ersten Orden der sardin. Monarchie erhoben und 3. Juni 1869 mit neuen Statuten versehen. Der König ist stets
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0858,
Berufsgenossenschaft |
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dürfen einzelne wichtige Angelegenheiten, insbesondere die Beschlußfassung über das Statut und über Abänderungen desselben, der selbständigen rechtskräftigen Entschließung der Mitglieder der B. nicht entzogen werden (§§. 26, 110 des
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0327,
Börse |
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. das Bestehen von "Winkelbörsen", d. h. nicht genehmigten B., ausdrücklich verboten ist und eingehende Normativbestimmungen für das von jeder B. festzustellende Statut gegeben werden. Die B. stehen hiernach unter staatlicher Überwachung
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0612,
von Crucisbis Crusenstolpe |
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. 1584 wurde
sie als Akademie mit Statuten ausgestattet. Die
Mitglieder wählten sich nach der damaligen Sitte
akademische Beinamen, die zu der Bezeichnung
"Oru80H" paßten. In ihren Schriften und Vor-
trägen wurden die Bilder von Sack, Mehl, Kleie
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0055,
von Deutscher Juristentagbis Deutscher Kaiser |
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Napoleon 1809 die Auflösung des Ordens. Seine Besitzungen fielen den Fürsten anheim, in deren Gebiet sie lagen. Eine Reorganisation erlebte der Orden nur in Österreich durch Kaiser Franz I. 1834, wo er 28. Juni 1840 neue Statuten erhielt. Seitdem stehen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0362,
von Distelfalterbis Distichon |
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. Mit der Vertreibung Jakobs verfiel er
abermals, wurde 31. Dez. 1703 von der Königin
Anna wiederhergestellt und 17. Febr. 1715 dnrch
Georg I. bestätigt. Dieser veränderte die Statuten,
behielt aber die ursprüngliche ZwölfZahl der Ritter
bei
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0294,
von Erlöserorden (Mönchs- und Nonnenorden)bis Erman (Georg Adolf) |
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292 Erlöserorden (Mönchs- und Nonnenorden) – Erman (Georg Adolf)
1829 zur Erinnerung an die Erlösung des Landes vom türk. Joche, von König Otto mit Statuten versehen 20. Mai 1833, erweitert 20. (14.)
Aug. 1848, mit neuen Statuten versehen 27
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0507,
von Fabrikkassenbis Fabrikschulen |
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Krankeuversicherungsgesetzes als Vetriebs-(Fa-
!ß
brit-)Krankenkassen im Siunc des Gesetzes, welchem
sie ihre Statuten anpassen muhten; dabei mußten
die Invaliden-, Witwen- und Waisenpensionen ab-
gezweigt und entweder einer besonders zu
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0832,
von Georgsfehnbis Geothermometer |
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vom König Ferdi-
nand I. mit veränderten Statuten bestätigt, wurde
gelegentlich der polit. Umwälzung von 1861 auf-
gehoben. Wer ältere Ritterorden des heil. Georg
s. Georg sdcr Heilige); über den engl. St. Georgs-
orden s. Hosenbandorden
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0989,
von Gewerbfleißbis Gewerkschaft |
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, in Asterreich die Berg-
bebörde, führt. Die Zahl der Neukuxe beträgt nach
dem Preuß. Allg. Verggesetz 100 oder 1000,' unter
Ausschließung jeder weitern Teilung. Nach dem
königlich sächs. Gesetz bestimmt das Statut über die
Anzahl der Kuxe
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Handelsregisterbis Handelssache |
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oder Aus-
schließung von Gesellschaftern, Ernennung von Liqui-
datoren; bei der Kommanditgesellschaft auch die Ver-
mögenseinlage jedes Kommanditisten; das Statut
der Aktiengesellschaft, der Gesellschaft mit beschränk-
ter Haftung, der Erwerbs
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0178,
Hilfskassengesetze |
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Gläubigern nur
das Vermögen der Kasse. Um diese Rechte zu er-
langen, hat eine Kasse vor allem ein Statut mit den
erforderlichen Bestimmungen über die Rechte und
Pflichten der Mitglieder, die Bildung und Befug-
nisse des Vorstandes u. s. w. zu
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0428,
von Klopstockiabis Kloster |
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.
Kloster (lat. claustrum, «verschlossener Ort», auch monasterium, coenobium), Gebäude, in dem Mönche oder Nonnen gemeinsam und nach gewissen Statuten (Regeln) leben. Nur die röm.-kath., griech.-kath. und armenische Kirche haben K., während die prot
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0204,
Naturforscherversammlungen |
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. Der 1834 zu Stuttgart eingereichte Antrag auf Erweiterung der sehr wenig bindenden Statuten und festere Organisation der Gesellschaft wurde, besonders durch Okens Entgegnungen, zurückgewiesen, da man gerade in den die Freiheit der Mitglieder wenig
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0355,
von Niederösterreichische Staatsbahnenbis Niederpyrenäen |
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, Unter und
Ob dem Manhartsberg entsprach der natürlichen
Gliederung N.s; jetzt zerfällt das Land in 3 Städte
mit eigenem Statut und (seit 1.^97) 19 Bezirks-
hauptmannschaften :
Städte mit eigenem Statut und Bezirks-
Flächeninhalt
Häuser
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0666,
Ortskrankenkassen |
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Bestimmung treffen muh, eine
Unzahl anderer regeln kann, aber nichts enthalten
darf, was mit dem Kassenzweck in keiner Verbindung
steht oder gesetzlichen Vorschriften zuwiderläuft. Das
Statut bedarf der Genehmigung der höhern Ver-
waltungsbehörde, deren
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0244,
von Pollux (Stern)bis Polnische Litteratur |
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. Martinus Gallus, Kadłubek, das Hauptwerk des Długosz. In der juridischen Litteratur (vgl. "Starodawne prawa polskiego pomniki", Bd. 1-10, 1856-92) sind zu nennen die durch König Kasimir angeregte Sammlung der Landesrechte (Statut von Wislica), die polit
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0248,
von Polnisches Rechtbis Polschuhe |
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sog. Elbinger Rechtsbuch) erkannt werden kann. Erst 1347 erließ König Kasimir ein ausführliches Gesetz, das sog. Wislitzer Statut, welches das gesamte öffentliche und private Recht umfassen sollte, dessen Bestimmungen jedoch nicht mehr ausschließlich
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Russisches Reichbis Russisch-Preußisch-Französischer Krieg von 1806 bis 1807 |
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westl. Gouvernements das Litauische Statut aufgehoben und das russ. Privatrecht und der Civilprozeß in den westl. Gouvernements eingeführt. Für die Ostseeprovinzen ist ein besonderes Gesetzbuch russisch und deutsch abgefaßt worden. Band 1 und 2
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0239,
Salzburg (Bezirkshauptmannschaft und Stadt in Österreich) |
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das Statut, das für ewige Zeit alle österr. und bayr. Prinzen aus demselben ausschloß. Unter dem Erzbischof Leopold Anton Graf von Firmian (s. d.), 1727‒44, wurden trotz der Verwendung des Corpus evangelicorum alle Protestanten, angeblich weil
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0499,
Schlesien (Geschichte) |
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Landes besorgt die k. k. Landesregierung mit einem Landespräsidenten an der Spitze; ihm unterstehen drei Städte mit eigenem Statut und sieben Bezirkshauptmannschaften:
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Städte mit eigenem Statut und Bezirkshauptmannschaften qkm Häuser
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0671,
von Schwan (Sternbild)bis Schwanenorden |
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. 1443 eine Erweiterung seiner Statuten. Der Orden hatte den Zweck, gegen die Entsittlichung des Adels in der Mark und anderwärts zu wirken, dessen Rauf- und Fehdelust zu zügeln und ihn wieder an Gottesfurcht und Ehrbarkeit zu gewöhnen. Außerdem
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0233,
Städtereinigung |
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in einer Redaktion von 1884 mit
Abänderungen von 1886, 1892 und 1894 gilt. Die hessische S. ist von 1874 und 1894. Mecklenburg kennt nur lokale
Städteverfassungen; in Meiningen und Altenburg beruhen dieselben im wesentlichen auf Statuten; in Coburg haben
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0286,
Steiermark |
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mit eigenem Statut und 20 Bezirkshauptmannschaften (1890):
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Städte mit eigenem Statut und Bezirkshauptmannschaften qkm Häuser Wohnparteien Einwohner Einw. auf 1 qkm
Städte:
Graz 21,56 4637 25472 112069 5198
Cilli 1,68 319 1141 6264
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0092,
von Universal-Rollenliniiermaschinebis Universitäten |
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Gruppen:
a. Die Stadtuniversitäten Italiens. Der Magistrat hatte die Oberleitung, durch seine Autorität erlangten die von der universitas erlassenen Statuten Gesetzeskraft, er bestimmte und bezahlte die Gehalte der Professoren, strafte das Aussetzen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0563,
von Webstuhlbis Wechsel (im Handel) |
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Einzahler oder dessen Beauftragten verpflichtete. Aus dieser Urkunde haftete er nach Gewohnheit, Privilegien und Statuten der Handelsstädte für die Zahlung. Nachweisbar erhielt z. B. auch der deutsche Student in Bologna so "seinen W."; auch zur
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