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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 1015,
Währung |
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1013
Währung
Hilt um so IN ehr, als die Silbersntwertung sich auch
aus den Geldwert im Innern Indiens fortgepflanzt
und zu einer Erhöhung der dortigen Preise und
Löhne geführt hat. (S. auch Agrarfrage, S. 18.)
Silberproduktion der Erde
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99% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0456,
Währung |
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454
Währung
die Goldmünzen: Goldwährung (s. d.). 2) Die Doppelwährung (s. d.), d. h. sowohl Gold- als auch Silbermünzen sind unter gesetzlicher Festsetzung eines Wertverhältnisses zwischen Gold und Silber als Courantmünzen anerkannt
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99% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0457,
Währung |
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455
Währung
in ihrem innern Verkehr in den Vordergrund schiebt. Für diese Staaten ist auch noch mehr als für Deutschland die Gefahr vorhanden, daß ihre Silbermünzen im In- und Auslande genau nach den gesetzlichen Vorschriften aus Silber
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50% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0333,
von Wahrscheinlichkeitslehrebis Währung |
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333
Wahrscheinlichkeitslehre - Währung.
drate, welche aus Beobachtungen, die mit Fehlern behaftet sind, die wahrscheinlichsten Werte berechnen lehrt. Der wahrscheinlichste Wert ist derjenige, für welchen die Summe der Quadrate
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50% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0979,
von Wagner von Frommenhausenbis Währung |
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965
Wagner von Frommenhansen - Währung
Wagner t»on Frommcnhausen, Rudolf, Freiherr, Württemberg. Kriegsminister, geb. 19. Dez.
1822zu Frommenhausen, trat in die württembergische Armee und ward 1867 zum Generalmajor und Kriegsminister ernannt
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44% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0334,
Währung (Gold-, Silber-, Doppel-W., gemischte W. etc.) |
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334
Währung (Gold-, Silber-, Doppel-W., gemischte W. etc.).
berpreis durch den Bimetallismus wieder gehoben werden, so würden die Länder, welche verhältnismäßig große Mengen an Silber besitzen und erzeugen, zunächst gewinnen, so insbesondere
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25% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0618,
von Wiener Rotbis Wier |
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Tränkchen, s. Sennesblätter.
Wiener Währung, eine ältere österreich. Papiervaluta, von 1811 bis 1858 vertreten durch ein Staatspapiergeld (sogen. Scheingeld), das zwar Zwangsumlauf hatte, aber bald so im Preis verlor, daß 5 Gulden W. W. auf 2 Guld
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22% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0455,
von Wahnvorstellungenbis Währung |
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453
Wahnvorstellungen - Währung
In der wissenschaftlichen Psychiatrie kommt dem Worte eine allgemein anerkannte Bedeutung nicht zu. Man bezeichnet hier als W. bald heilbare, verhältnismäßig rasch ablaufende Zustände von Verwirrtheit
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19% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0719,
von Wiener Schlußaktebis Wiesau |
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Wiedererlangung von Menorca und Gibraltar zusagte.
Wiener Währung oder Scheingeld, eine ältere österr. Valuta, die dort in den J. 1811‒58 durch eine Art Staatspapiergeld (Einlösungs- und Anticipationsscheine zu 2 und 1 Fl. Nennwert) mit Zwangsumlauf
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16% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 1014,
von Vorsfeldebis Währung |
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1012
Vorsfelde – Währung
tung 718748 Mitglieder, die im Laufe des Jahres gewährten Kredite machten 331, 41 Mill. Fl. aus; die Geschäftsanteile waren in den
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15% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0089,
von Münzfußbis Munzinger |
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ausgebildet; der Konventionsfuß bestand bis 1857 in Österreich. Der 24-Guldenfuß wurde später
durch die Verträge in den Zollvereinsstaaten
7) in den 24½-Guldenfuß oder die süddeutsche Währung verwandelt.
Durch den Wiener Münzvertrag
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15% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0488,
von Süddeutsche Bodenkreditbankbis Suderode |
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Volkspartei, s. Volkspartei.
Süddeutsche Währung, s. Münzfuß.
Sudebnik (russ.), Gerichtsbuch, das erste im Moskauer Großfürstentum 1497 erlassene Gesetzbuch. (S. Russisches Recht.)
Süden, s. Himmelsgegenden.
Süderbootfahrt, s. Tabelle I zur
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0212,
Volkswirtschaft: Geld und Kredit, Handel |
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, s. Börse
Zweiprämiengeschäft, s. Börse
Briefmarken
Coupon, s. Koupon
Coupure
Currency
Devalviren
Disagio
Diskont
Diskontiren, s. Diskont
Diskontpolitik, s. Diskont
Diskontschatz, s. Diskont
Doppelwährung, s. Währung
Edelmetalle
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0923,
von Güldenbis Güll |
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., wovon 52½ auf ein neues deutsches Münzpfund fein Silber gingen, von den erwähnten Staaten im Wiener Münzvertrag vom 24. Jan. 1857 angenommen, war die Grundlage der neuen süddeutschen Währung, die dem 24½-Guldenfuß nicht ganz ¼ Proz. (2½ pro Mille
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Banckbis Bancroft (George) |
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Silber (was fast genau das nämliche war), so daß die Bankmark = 1 M. 51,685. Pf. deutsche Reichswährung (die neue deutsche Golomark zu ⅓ Thlr. vorherige norddeutsche Währung gerechnet) oder ziemlich genau 15⅙ Silbergr. vorherige norddeutsche Währung
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0476,
von Bauernlehenbis Bauges, Les |
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.
Bauernsprache, s. Bauerngericht.
Bauernvereine, Vereine zur Wahrung der bäuerlichen Standesinteressen, sind in den letzten Jahren in Deutschland und in Österreich vielfach gegründet worden. Im Gegensatz zu den landwirtschaftlichen Vereinen
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0956,
von Bilobusbis Bimsstein |
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Vereine gebildet, so in Deutschland der Deutsche Verein für internationale Doppelwährung, welcher seit 1880 ein orientierendes Korrespondenzblatt: "Der Kampf um die Währung", herausgibt, die englische International Monetary Standard Association (s
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Courant ascendantbis Courbet |
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. in Österreich-Ungarn nach der österr. Währung von 1857 und auch bis auf weiteres nach der zur Einführung gelangenden Kronenwährung die Stücke zu 2, 1 und ¼ Gulden C., und so waren in Preußen während der Herrschaft der Silbervaluta zuletzt
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0142,
Goldwaren |
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. Es ist also die G. In Deutschland noch nicht durchgeführt, sondern ein Zustand
des Geldwesens vorhanden, den man wohl als hinkende Währung (s. d.) bezeichnet.
Die G. stellt bei den heutigen Preis- und Verkehrsverhältnissen an sich
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0552,
von Guldborgsundbis Gulden |
Öffnen |
Österreich den neuen österreichifchen G. (G.
österr. Währung) ein, von dem 45 auf ein Pfund
fein Silber gehen. Diese neue Währung entspricht
nach dem alten Münzgewicht annähernd einem 21-
(genauer einem 21,0501-) Guldenfuß; 100 alte G
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0196,
von Hinkende Geschäftebis Hinrichtung |
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wie Choliambus
Hinkende Währung (frz. Htalon doitßux), ein
Währungszustand, in welchem infolge von Ver-
schiebung des Wertverhältnisses der Edelmetalle die
gesetzlich vorhandene Währung nicht voll aufrecht-
erhalten oder eine neue Währung
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0605,
von Kontokorrent (des Prinzipals)bis Kontokorrentvertrag |
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auf die Währung seines Platzes lautet, so
haben wir seine Rechnung im K. in der ausländi-
schen und nebenan in der inländischen Währung zu
führen. Wegen der Verschiedenheit der Kurse bei
dieser Umrechnung ergiebt sich regelmäßig beim Ab
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0838,
von Kurs (im Seewesen)bis Kursat |
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; letzteres gewöhnlich bei Los-
papieren, in Wien auch bei sämtlichen Aktien. Auch
Frankfurt a. M. hat für österr.-ungar. Eisenbahn-
und Bankaktien Stücknotierung. Die auf fremde
Währung lautenden Papiere werden vorher zu be-
stimmten Sätzen, den sog
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0049,
Geld (Funktionen; Naturalgeld, Metallgeld) |
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, erlangen dadurch Währung (s. d.), sie werden echtes oder Währungsgeld.
Mit den bisher bezeichneten wesentlichen verbindet sich noch eine andre, nicht minder wichtige Funktion, welche das G. regelmäßig annimmt, indem es "Wertträger" oder "Wertbewahrer
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0050,
Geld (Papiergeld, Geldwirtschaft) |
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aus einem unedlen wie aus einem edlen Metall geprägt sein, weil ihnen nicht die Geldfunktionen beigelegt werden. (Vgl. Münzwesen, Währung.)
c) Papiergeld. Mit der größern Lebhaftigkeit und dem zunehmenden Umfang der Verkehrsoperationen würde das Metallgeld zu
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0201,
von Kreuzenbis Kreuzholz |
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einen Thaler ausmachten. Gegenwärtig ist der K. in Österreich Scheidemünze und zwar bis 1858 = 1/60 Gulden, nach der damals angenommenen neuen Währung des 45-Guldenfußes (Neukreuzer) = 0,01 Gulden, wonach 1 Neukreuzer = 2 Reichspfennig ist. Der K
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0349,
Kurs (im Börsenverkehr) |
Öffnen |
vollgezahlten und nicht vollgezahlten Stücken, zwischen Effekten, welche auf die jetzige inländische Währung oder auf eine frühere oder eine fremde Währung lauten, zwischen Papieren, welche pro Stück oder nach Prozenten des Nennbetrags berechnet
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0% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0759,
Privatnotenbanken (Preußen) |
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.
Nachdrücklich wurde ferner darauf hingewiesen, daß diese Begünstigung des Großkapitals eine erhebliche Gefahr für die Aufrechterhaltung der Währung in sich schließe und der Reichsbank ihre diesbezügliche Aufgabe außerordentlich erschwere. Selbst von seiten
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0441,
von Doppelwandgranatenbis Dopplersches Princip |
Öffnen |
ver-
schieden, und namentlich ist mit der wachsenden Vor-
liebe für Gold als Geld sowie mit dem durch die
letzte Wertbewegung gegen das Silber erzeugten
Mißtrauen zu rechnen, das durch einen Währungs-
vertrag wohl nicht gänzlich zu bannen wäre
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0352,
von Escosurabis Escudo |
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Ende 1870 nach E. zu
1000 MilGmas oder zu 10 Reales oder zu 100 Cen-
timos. Die Währung war eine Alternativwährung
(s. Währung). Der E. Gold (als einzelnes Stück
nicht geprägt, sondern in 10, 4 und 2 E.) war
eine Menge von 16^/5 castil. Granos
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0726,
von Geldkatzebis Geldstrafe |
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vorgeschrieben ist (Währungsmün-
zcn). So bestimmt das Deutsche Münzgesetz vom
9. Juli 1873, in Kraft getreten 1. Jan. 1876, Art. 14,
§. 1: "Alle Zahlungen, welche bis dahin in Mün-
zen einer inländischen Währung oder in landes-
gefetzlich den
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0707,
von Osteroder Kanalbis Österreichischer Erbfolgekrieg von 1741 bis 1748 |
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Allgemeine , Aktiengesellschaft in
Wien mit 24 Mill. Fl. österr. Währung Silber Kapital, geteilt in 120000 Aktien zu 200 Fl. Silber = 500 Frs., worauf aber nur 40 Proz. = 80 Fl. Silber oder 200 Frs.
(zusammen 24 Mill. Frs.) eingezahlt sind
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0980,
von Silbernitritbis Silberwährung |
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, eine einfache Währung, bei
welcher lediglich die vollwertig ausgeprägten Silber-
münzen als gesetzliches Zahlungsmittel (Courant-
geld) anerkannt sind. Goldmünzen werden zwar bei
der S. in der Regel geprägt; aber ihre Annahme
im Verkehr hängt von dem
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 1016,
von Walachisch-Kloboukbis Waldmichelbach |
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Be-
deutung ein Land für das Geld- bez. Währungs-
wesen der Welt hat. Hm eine solche Beurteilung zu
ermöglichen, siud der Währungskarte noch Tabellen
beigegeben, die insbesondere auch den internatio-
nalen Handel der einzelnen Länder (neben
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0909,
von Mine (Sprengladung)bis Minenkrieg |
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907
Mine (Sprengladung) - Minenkrieg
verschiedenen Währungen waren die wichtigsten die äginäische, euböische und attische. Die äginäische M., im 7. Jahrh. v. Chr. stark in Griechenland verbreitet, hatte nach der Überlieferung König Pheidon
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0216,
Volkswirtschaft: Maße (Arbeits-, Hohl- und Körpermaße) |
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Sovrano
Speciesthaler
Sterling
Stüber
Tael
Talaro
Thaler
Tikal 1)
Tilla
Toman
Tournois
Unze (als Münze)
Vellon
Vintem
Weißgroschen
Wiener Währung
Wilhelmd'or
Zecchine
Zehner
Zehnguldenstücke
Zwanzigkreuzer
Zweidrittelstücke
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0034,
Frank (Münze) |
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Centimen (^outimL8) geteilt und war zuerst ein
Münzstück von 4^/2 F fein Silber: die Währung war
gefetzlich bis 1803 nur Silberwährung; infolge des
Gesetzes vom 28. März 1803^ist sie Doppelwährung
mit dem festen Wcrtverhältnij^e 1:15)^. Der Gold
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Tafeln:
Seite 1013e,
Tabellen zur Währungskarte der Erde. |
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1013e
Tabellen zur Währungskarte der Erde.
Thatsächliche Herrschaft des Goldes, Silbers und Papiers.
Gruppe Erdteile Gesetzliche
Währung Größe
1000 qkm Bevölkerung
1000 Einw. Specialhandel 1893
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0% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0827,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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jeder Zeit in klingender Münze zu bezahlen.
Mit Kourantgeld wird gewöhnlich die kleinere Münze (Silbergeld) bezeichnet.
Münzfuss nennt man die gesetzliche Norm für die Prägung des Geldes bezüglich seines Gehaltes an edlem Metall.
Unter Währung
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0% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0735,
Die Kunst des 17. und 18. Jahrhunderts |
Öffnen |
719
Die Kunst des 17. und 18. Jahrhunderts.
weiteren Reihe von Meistern, die je ein bestimmtes Fach pflegten, dabei allerdings den Vorteil hatten, daß sie in demselben unter Wahrung ihrer vollen selbständigen Eigenart es zu einer bedeutenden
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0% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0755,
Die Kunst des 17. und 18. Jahrhunderts |
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Wahrung der heimischen deutschen Wesens-Grundzüge erfolgen können.
^[Abb.: Fig. 705. Murillo: Die Melonenesser.
München. Pinakothek.]
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0287,
von Corporalebis Corpus juris |
Öffnen |
zusammenzutreten, den sie sich in einem Schreiben vom 16. Nov. 1700, worin sie dem Kaiser ihren zur Wahrung ihrer Interessen nach eignem Gutdünken veranstalteten Zusammentritt kundthaten, ausdrücklich beilegten.
Corpus Christi (lat.), s
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0221,
Feuerversicherung (private Gegenseitigkeits- und Aktiengesellschaften) |
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einem Feuerversicherungsverband in Mitteldeutschland zu gemeinschaftlicher Tragung der Brandschäden unter Wahrung ihrer Selbständigkeit vereinigt, auch hat der sonst nur zur Wahrung allgemeiner gemeinschaftlicher Geschäftsinteressen (gleichartige Behandlung des
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0051,
von Geld (Geldbedarf und Geldmenge, Geldwert und Güterpreise)bis Geld und Brief |
Öffnen |
ist durch die Währungs- und Münzverhältnisse bestimmt und soll sich den großen Veränderungen anpassen, welche jede Volkswirtschaft im Lauf der Zeit durchmacht; mit dem Übergang von der Kindheit zur Reife scheint auch derjenige von der Silber- zur Goldwährung
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0039,
Konsul (Handels- und Berufskonsuln in der Gegenwart) |
Öffnen |
in Frankreich s. Konsulat.
Konsul (lat.), der von einem Staat zur Wahrung der Interessen seiner Angehörigen und seines Handels insbesondere in einem fremden Land und an einem fremden Handelsplatz bestellte Beamte. Der K. und die Behörde, welche
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0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0891,
von Münzgewichtbis Münzkunde |
Öffnen |
durch die Münzkonvention von 1837 in den genannten Staaten der 24½-Guldenfuß oder die süddeutsche Währung, nach welcher die Mark zu 24½ Guld. oder 16 1/3 Thlr. ausgemünzt wurde. In Preußen wurde der Graumannsche M. beibehalten und durch ein Gesetz von 1821 weiter
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Postauftragbis Postbeamte |
Öffnen |
. und die Gebühr 25 Cent. für je 25 Fr. Wert, mindestens aber 50 Cent. (in Deutschland 20 Pf. für je 20 Mk., mindestens aber 40 Pf.). Die Einzahlung erfolgt in der Währung des Aufgabegebiets, die Auszahlung nach dem von dem Bestimmungsland festgesetzten Kurs
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0633,
von Schriftgranitbis Schriftstellervereine |
Öffnen |
, deren Besitzer das Amt, in dessen Bereich sie gelegen, als erste Instanz anzuerkennen hatten.
Schriftsetzer, s. Buchdruckerkunst, S. 558.
Schriftstellervereine, Vereinigungen von Schriftstellern und Schriftstellerinnen zur Wahrung ihrer Standes
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0044,
von Valréasbis Vambéry |
Öffnen |
, Valutaquittung): »V. empfangen«, »Wert erhalten«, »Wert in Rechnung« u. dgl. Dann versteht man unter V. die Währung, d. h. die allgemein gültige (gesetzliche), durch die Bestimmungen über Münzfuß und Metallart festgesetzte Einheit des Preismaßes
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0% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0785,
Reichsbank, deutsche (Geschäftsbetrieb) |
Öffnen |
der Währung erschwert hätten, wurde als richtig anerkannt; doch haben freundschaftliche Ratschläge in der Regel oder immer genügt, um die Notenbanken zur Unterstützung der Diskontopolitik der Reichsbank zu veranlassen. Die Befürchtung, daß ungünstige
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0214,
von Ägionbis Agiotage |
Öffnen |
ist in Österreich wie in Rußland das Goldagio an die Stelle des Silberagio getreten, obwohl man in Ländern mit monometallischer Währung nur in einem uneigentlichen Sinne von Goldagio sprechen kann, da ein festes Wertverhältnis zwischen Gold und Silber
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0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0790,
von Buschmannslandbis Busembaum |
Öffnen |
einer Linie zu gleichen Teilen den beiden Strecken zu. Die Aktien Litt. A. lauten auf 500 Fl. Konv.-Münze = 525 Fl. österr. Währung, die Aktien Litt. B. auf 200 Fl. österr. Währung. Das Aktienkapital bestand Ende 1892 auf Litt. A. aus 20941 und auf Litt. B
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0143,
Deutschland und Deutsches Reich (Versicherungswesen) |
Öffnen |
betrug die Einnahme an Wechselstempelsteuer 8175592 M., die Stempelabgabe für Wertpapiere (Börsensteuer) 23995269 M.
Die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen erfolgt für Handel und Gewerbe durch die vom Staate errichteten Handelskammern sowie
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Dolinabis Dollar (Münze) |
Öffnen |
von 180 M. für 1 k^
Feinsilbcr 1,4434 norddeutsche Thlr. ^ 2,5259 Fl.
süddeutsche Währung - 4,3302 deutsche Goldmart
^ 2,105.1 Fl. ostcrr. Silberwährung betrug. Bei
einem Preise von 125 M. für 1 k^ Feinsilber ist der
D. nur - 3,0071 M
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0440,
Doppelwährung |
Öffnen |
Metall vermindert sich
also, das überschätzte nimmt zu und wird allmählich
alleinige Währung, wie es denn in der That sehr
naheliegend ist, daß, wenn einer Zahlungspflicht
mit einem gewissen Gewicht Goldes und einen: ge-
wissen Gewicht Silbers
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0478,
von Drachmannbis Draconites |
Öffnen |
der Franken- (oder Neudrachmen-) Währung 100 alte D. = 89 neue D.; für die Dauer der mit Ausgabe von auf Neudrachmen lautenden Banknoten 1871
begonnenen Übergangsperiode, in welcher die Rechnung nach alten D. fortdauerte, waren 100 neue D. = 112
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0353,
von Escuintlabis Esel |
Öffnen |
übereinstimmte) -^ 1 Fl. 5,i38 Kr. osterr. Silber-
währung (45-Gnldenfuß). Infolge der Gesetze von:
15. April 1848 und 30. Dez. 1855 rechnete man !
nach Reales und der E. begriff 10 Reales, war
eine Silbermünze, die Hälfte des Duro (Piaster
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0386,
von Estrunbis Etampes (Arrondissement und Stadt) |
Öffnen |
. Normalmaß ,
Währung ; Etalon boiteux (spr. bŏătöh) ,
hinkende Währung, s. Doppelwährung . – E. ist auch Bezeichnung für einen Musterzuchthengst.
Etalonnieren (frz.), Gewichte oder Maße aichen; Etalonnage
(spr. -nahsch
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Fondsbörsebis Fonseca |
Öffnen |
Feinheit, demnach
ein Feingewicht von 2^ F und (zum Preise von
2790 M. für 1 kF Feingold) ^ etwa 7 M. 80 Pf.
deutfcher Währung war. Es wurden auch halbe F.
ausgemünzt. 2) Eine frühere ägypt. Goldmünze
aus dem 18. und 19. Jahrh., nach
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0531,
von Gansfortbis Ganzinstrumente |
Öffnen |
Stück des daselbst allgemein als Geld
gebräuchlichen Kangan, einer groben Leinwand,
und wird auf 10 alte fpan. oder 10 mexik. Silber-
piaster gefchätzt, sodaß er zum Preise von 125 M.
für 1 1-3 Feinsilber ^ 30 M. 54'/" Pf. deutscke
Währung oder 17
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0585,
von Gasreinigungsmassebis Gassenhauer |
Öffnen |
- und Wasserleitungsarbeiten.
Gasruß, s. Buchdruckfarbe.
Gaß, Gassa, Goz, eine kleine Kupfermünze der arab. Hafenstadt Maskat, 1/20 des Mamudi, an Geltung (als 1/400 des alten span. oder des mexik. Silberpiasters) = etwas mehr als ¾ Pf. Deutscher Währung
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0721,
Geld |
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das eigentlicheWährungsgeld oder
Courantgeld (s. Courant), welches das Haupt-
zahlungsmittel des Landes (die Landesvaluta)
bildet und von den Staatsangehörigen in jedem Be-
trage zum Nennwerte angenommen werden muß.
Welche Währung (s. d.) ein
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0965,
Getreidezölle |
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dann wirkliche Berechtigung, wenn sie im
Interesse der Gesamtentwicklung der Nation auf-
gelegt werden. In der agrarischen Bewegung der
neuesten Zeit werden sie übrigens mit der Währungs-
frage (s. Währung) insofern in Zusammenhang ge-
bracht
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0553,
von Güldenbis Gülle |
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in Umlauf belassenen Silber-
gülden besitzen einenFeingehalt, gemäß welchem 6 G.
österr. -^ 7 G. vorige süddeutsche Währung oder 3 G.
österreichisch ^ 2 Thlr. preußisch, und 7 G. süd-
deutsch -^ 4 Thlr. preußisch sind. Von 1871 bis 1892
prägte
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0677,
Rechtsphilosophie |
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niedergelegten Ausdruck des göttlichen Willens entgegen. Das Naturrecht, das eigentliche Objekt der R., erklärte Grotius für etwas mit dem Naturzustande des Menschen Gegebenes und den Staat für eine von den Menschen zur bessern Wahrung dieses
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0458,
von Währungsgeldbis Waidhofen |
Öffnen |
helfen können, müssen sie auch auf internationalen, alle
wichtigen Kulturstaaten umfassenden Verträgen beruhen. (S. Doppelwährung , Edelmetalle ,
Geld , Gold , Goldwährung , Silber ,
Silberwährung , sowie Währung nebst Karte
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0603,
von Indultbis Industriepapiere |
Öffnen |
Voraussetzung, daß die Wertpapiere (mit Ausnahme der Aktien von Versicherungsgesellschaften) voll einbezahlt sind, daß sie auf deutsche Währung oder gleichzeitig auf die fremde und die deutsche Währung lauten und daß die Zinsen oder Dividenden an einem deutschen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Verein zum Schutze der deutschen Goldwährungbis Vermont |
Öffnen |
dem Recht der Staaten mit
Verwaltungsgerichtsbarkeit vor dem Verwaltung^-
ricbtcr angefochten werden.
Verein zum Schutze der deutschen Gold-
währung, f. Währung.
Verein zur Förderung des Deutschtums
in den Ostmarken (nach feinen Begründern
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0742,
von Thalerhumpenbis Thallo |
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. die Geldeinheit in fast ganz Norddeutschland und wurde auch in den süddeutschen Staaten (hier meist Reichsthaler genannt) geprägt. Hier galt er 1¾ Fl. süddeutsche Währung, in Österreich 1½ Fl. österr. Währung. Er enthielt nach dem Münzgesetz von 1857: 16
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 1022,
Verzeichnis der Mitarbeiter |
Öffnen |
: Frauenfrage etc.
Prof. Dr. F. X. v. Neumann-Spallart in Wien: Welthandel, Edelmetalle, Währung etc.
Prof. F. Clément in Berlin: Handelswissenschaft.
R. Walden in Berlin: Versicherungswesen.
Postrat E. Hoffmann in Leipzig: Verkehrswesen.
Bibliothekar
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0839,
Deutschland (Reichsbürgerrecht; Rechtspflege) |
Öffnen |
unstatthaft. Die oberste Gerichtsbarkeit wird durch das Reichsgericht in Leipzig ausgeübt. Diese Reichsbehörde, deren Mitglieder (Präsident, Senatspräsidenten und Räte) auf Vorschlag des Bundesrats vom Kaiser ernannt werden, sichert die Wahrung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0071,
von Doppelschnepfebis Doppia |
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. Eine besondere Form der D. ist der sogen. Bimetallismus (s. d.). Näheres s. unter Währung.
Doppelzeug, s. Jagdgewehr.
Doppelzunge, Bezeichnung einer besondern Blasmanier bei der Flöte, vermittelst deren Figuren wie in schnellem Tempo hervorgebracht
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0253,
Düsseldorf |
Öffnen |
Verein zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen in Rheinland und Westfalen, eine Baubank, der Zentralgewerksverein für Rheinland, Westfalen und angrenzende Bezirke (mit Museum), ein Verein deutscher Eisenhüttenleute. Dazu besitzt die Stadt
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0628,
Frauenvereine (vom Roten Kreuz) |
Öffnen |
Wahrung ihrer Autonomie in eignen Vereinsangelegenheiten in der Bundesversammlung der österreichischen Gesellschaft vom Roten Kreuz durch Delegierte vertreten werden und einen jährlichen Beitrag zum Zentralfonds leisten. Zweigvereine existieren
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0166,
Gericht (Strafsachen) |
Öffnen |
Vorstehenden zur reichsgerichtlichen Kompetenz gehörige Verhandlung und Entscheidung von Revisionen und Beschwerden auch einem obersten Landesgericht zugewiesen werden kann. Zur Wahrung der deutschen Rechtseinheit ist jedoch die wichtige Einschränkung
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0606,
Hof (Stadt) |
Öffnen |
Hoffestlichkeiten ergehen ließ. Eine Hofrangordnung bestimmt in dieser Hinsicht die Reihen- und Rangfolge der bei Hofe erscheinenden Personen. Ein besonderes Hofzeremoniell (Hofetikette) wird an den Höfen aufrecht erhalten, zu dessen Wahrung besondere
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0471,
von Landsknechtkrügebis Landsmannschaften |
Öffnen |
eine unumschränkte Herrschaft über die den jüngern Semestern angehörenden (Pennale); die Wahrung der Ehre durch das Duell galt als unumgänglich. Da sich an diese Einrichtungen im Lauf der Zeit schlimme Auswüchse knüpften, schritt man von 1660 an fast an allen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0496,
Österreich, Kaisertum (Staatsverfassung und -Verwaltung) |
Öffnen |
zwischen Ö. und den Staaten des Deutschen Zollvereins unterm 24. Jan. 1857 abgeschlossenen Münzvertrag der 45-Guldenfuß oder die österreichische Währung. Der Gulden wird in 100 Kreuzer eingeteilt und ist = 2 Mark. Das metrische Maßsystem ist seit 1. Jan
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0356,
Preußen (Staats- und Landesverwaltung) |
Öffnen |
ohne Portefeuille (zur Zeit zwei) und dient insbesondere zur Wahrung der erforderlichen Einheit in der Staatsverwaltung. Unmittelbar unter dem gesamten Staatsministerium stehen: das Zentraldirektorium der Vermessungen im preußischen Staate, der Disziplinarhof
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0235,
von Salviobis Salz |
Öffnen |
(sc. judicio, lat.), mit Vorbehalt eines bessern Urteils (eines andern), Redensart, um anzudeuten, daß man Belehrung gern annehme.
Salvo titulo (lat., meist abgekürzt S. T.), mit Wahrung des Titels, wenn man den Titel dessen, an den man schreibt
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0989,
von Simultanbeobachtungenbis Sincora |
Öffnen |
einer und derselben Kirche (Simultankirche) bedienen dürfen. Gemeinschaftliche Schulen für die Kinder verschiedener Konfessionen heißen Simultanschulen (vgl. Kommunalschule).
Simultanwährung, s. Währung.
Sin., mathemat. Abkürzung für Sinus (s. d.).
Sina
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0994,
Unfallversicherung (deutsche Reichsgesetze von 1884 bis 1887) |
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-Berufsgenossensch. 1855 13420
Westdeutsche Binnenschiffahrt-B. 2839 11935
Berufsgenossenschaft der Schornsteinfegermeister des Deutschen Reichs 3044 5452
Zur Wahrung ihrer Interessen haben die Genossenschaften einen Verband gebildet, welcher 1887
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0166,
Verwaltung (Verwaltungsgerichtsbarkeit) |
Öffnen |
, daß bestehendes Recht nicht oder unrichtig angewendet sei, oder daß das Verfahren an wesentlichen Mängeln leide. Zur Wahrung des öffentlichen Interesses kann im Verwaltungsstreitverfahren ein obrigkeitlicher Kommissar bestellt werden. In Österreich (Gesetz
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0050,
von Arbeiterversicherungbis Arbeiterwohnungen |
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übertragenen Obliegenheiten zu erfüllen. Für den Bezirk jeder Anstalt wird zur Wahrung der Interessen der übrigen Anstalten und des Reichs von der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Reichskanzler ein Staatskommissar bestellt.
III. Schiedsgerichte
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0978,
von Strongylebis Sumpfschlangenkraut |
Öffnen |
Litt. 647,1
Sucre (Münze), Ecuador 300,2
Sudahberqe, Sahara 180,1
Südamerikanische Kolonisations-
gesellschaft, Kolonien (Vd. 17) 498,1
3uäarium (lat), Fanon
Sudatorium, Bad 224,2
Süddeutsche Währung, Münzfuß
Süderland, Mark 260,2
Suderö
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0009,
Übersicht des Inhalts |
Öffnen |
540
Privatbeamtenverein 750
Punzierung 755
Rentengüter 764
Staatsschuldbuch 868
Staatsschulden 871
Verwässerung des Aktienkapitals 950
Viehleihe 951
Währung (Österreich) 965
Zuckersteuer 1006
Sozialpolitik
Arbeiterschutzgesetzgebung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0293,
Aktie und Aktiengesellschaft |
Öffnen |
steht aber auch ein an die Erfüllung bestimmter Erfordernisse geknüpftes Recht zu, die
Wahrung des Gesetzes und des Statuts durch die Generalversammlung mittels Anfechtung eines dagegen verstoßenden
Generalversammlungsbeschlusses
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0640,
Düsseldorf |
Öffnen |
.
Vereine und Gesellschaften. Düsseldorfer Geschichtsverein, Wissenschaftlicher, Naturwissenschaftlicher, Bildungsverein, Künstlerverein "Malkasten", Kunstverein für Rheinland und Westfalen, Verein zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0849,
Eisenbahnbehörden |
Öffnen |
mit der Maßgabe, daß die Wahrung der
Rechte des Publikums den Privatbahnunternehmern
gegenüber den Regierungspräsidenten obliegt. In
der neuen Betriebsordnung für die Haupteisen-
bahnen Deutschlands, der Vahnordnung für die
Nebeneisendahnen Deutschlands
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0852,
Eisenbahnbeiräte |
Öffnen |
in
Württemberg (Verordnung vom 20.März 1881)
sind ähnlich zusammengesetzt und habcn ähnliche
Befugnisse. In Oldenburg besteht scit 1877 eine
"Freie Vereinigung zur Wahrung und Förderung der
Eisenbabnverkcchrsintcressen im Gebiete der olden-
durg
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0506,
von Oberstaatsanwaltbis Obertöne |
Öffnen |
die Nichtigkeitsbeschwerde (s. d.) zur Wahrung des Gesetzes, 11 Richtern, während an Plenarsitzungen wenigstens 15 Mitglieder teilnehmen müssen (Patent vom 7. Aug. 1850 und Staatsgrundgesetz über die richterliche Gewalt vom 21. Dez. 1867).
Oberster
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0723,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Münzwesen. Bankwesen. Verfassung) |
Öffnen |
betrugen 338765 und 642900 Fl.
Münz- und Geldwesen. An die Stelle der bisherigen österr. Währung trat zufolge des Gesetzes vom 2. Aug. 1892 die Kronenwährung, eine Goldwährung, deren Rechnungseinheit die Krone (s. d.) = 100 Heller
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0391,
Preußen (Landwirtschaft und Viehzucht) |
Öffnen |
denen Staat (8 Generalkommissionen, s. d.) und Selbstverwaltungskörper mitwirken, verdankt Land- und Forstwirtschaft reiche Förderung. Zur Wahrung der Interessen der Landwirtschaft besteht in jeder Provinz (mindestens) ein vom Staat organisierter
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Rechnungsmünzenbis Recht |
Öffnen |
gewesen waren, zur Rückgewährung kommen, oder auf Ausgaben, die überhaupt nicht oder nicht voll geleistet worden sind, nachträglich zur Zahlung angewiesen werden.
Rechnungswährung, s. Rechnungsgeld und Währung.
Recht, im objektiven Sinn die Summe
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0248,
von Stamphanäsbis Standesbeamte |
Öffnen |
Pennyweights oder 37/40). (S. auch Probegold und Währung.)
Standard (spr. stänndĕrd), konservative Londoner Morgenzeitung, besteht seit 1859 und erscheint täglich in einer Auflage von gegen 250000 Exemplaren.
Standard-Alphabet, soviel wie Universalalphabet
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0020,
Agrarfrage (Gegenwärtige Agrarverhältnisse) |
Öffnen |
Export zieht, geht die Wirkung von der Entwertung einer auf Gold basierten Papiervaluta aus. In Rußland hat sich der Papierrubel von seiner ursprünglichen Silbermetallunterlage völlig gelöst. Nordamerikas und Australiens Exporthandel ist, da ihre Währung
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0299,
von Depotgesetzbis Desinfektion |
Öffnen |
Wertpapiere einem Dritten zum Zwecke der Aufbe-
wahrung, der Veräußerung, des Umtausches oder
des Bezuges von andern Papieren, Zins- oder Ge-
winnanteilschcinen ausantwortet, hat hierbei dem
Dritten mitzuteilen, daß die Stücke fremde seien.
Alle diese
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Tafeln:
Seite 1013b,
Tabellen zur Währungskarte der Erde. |
Öffnen |
Britisch=Australien 14) 8240,1 4774 937,4 1122,8 - 93,9 567 - 28(?)
b. Mit thatsächlich hinkender Währung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0832,
von Eisenacher Kirchenkonferenzbis Eisenbahnabrechnungsstellen |
Öffnen |
Zeit der königl. Eisenbahndirektion zu Berlin). Vom 1. April 1892 bis 31. März 1893 betrug die zur Verrechnung angemeldete Gesamtsumme aller Währungen 277501728 M. für 129159 Forderungen, die bar gezahlten Beträge jedoch 128374137 M. für 4034
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0193,
von Ägionbis Agiotage |
Öffnen |
der Silberausprägung dagegen, daß Gold gegen A. aufgekauft und dem Land entzogen wurde. Werden in Ländern der einfachen Währung Goldmünzen in beschränkter Menge ausgeprägt und dieselben an Staatskassen zum sogen. Kassenkurs angenommen
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