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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0488,
Österreich, Kaisertum (Unterrichtsanstalten, gelehrte Gesellschaften) |
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Ortsgemeinden ob. Die Schulpflicht beginnt mit dem vollendeten 6. und dauert im allgemeinen bis zum vollendeten 14. (in einigen Ländern nur bis zum 12.) Lebensjahr. Die Kategorien der in Rede stehenden Lehranstalten sind: allgemeine Volksschulen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0682,
Österreich (Kaisertum: Bevölkerung, Bildungswesen, Landwirtschaft) |
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im Herbst 1890 seine Thätigkeit begonnen hat. Für den Elementarunterricht bestanden 1888: 18,079 Schulen, und zwar 16,688 allgemeine Volksschulen, 415 Bürgerschulen und 976 Privatvolksschulen. Von den allgemeinen Volksschulen waren 88 Proz
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0054,
Arbeiterschutzgesetzgebung (das deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891) |
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von nicht mehr schulpflichtigen 13jährigen Kindern in Fabrikationszweigen, welche mit besondern Gefahren für Gesundheit oder Sittlichkeit verbunden sind, gänzlich zu untersagen oder von besondern Bedingungen abhängig zu machen, anderseits für sie aber
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0270,
Volksschule (geschichtliche Entwickelung) |
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in verschiedenen deutschen Ländern die ersten staatlichen Verordnungen über die allgemeine Schulpflicht erlassen. Seit Beginn des 18. Jahrh. übernahm Preußen auch auf diesem Gebiet die Führung, wozu namentlich der Einfluß des Spener-Franckeschen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0819,
Deutschland (Schulwesen) |
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Schule schicken müssen. Anfangs- und Endpunkt der Schulpflicht sind in den verschiedenen Staaten, sogar in den Provinzen verschieden; die allgemeine Schulpflicht selbst aber besteht in ganz D. Gegenwärtig schätzt man die Zahl der Volksschulen in D
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0650,
Schulgesundheitspflege (schulpflichtiges Alter, Zahl der Schulstunden etc.) |
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, und es ist oft schwer, zwischen beiden den richtigen Weg herauszufinden.
In Preußen beginnt die gesetzliche Schulpflicht nach dem allgemeinen Landrecht, das 1825 hierin auch auf die neuern Provinzen ausgedehnt ist, bereits mit vollendetem 5. Lebensjahr
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0650,
von Schulze-Gävernitzbis Schumacher (Heinr. Christian) |
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sie niedergeschrieben sein oder nur auf Herkommen beruhen.
Schulzwang, Schulpflicht, die auf gesetzlichen Bestimmungen beruhende Verbindlichkeit der Eltern, ihre Kinder, falls sie denselben nicht im Hause entsprechenden Unterricht erteilen lassen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 1012,
von Fortbandbis Forteguerri |
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dauert in Würt-
temberg 4, in Bayern, Sachsen und Hessen 3, in Ba-
den für Knaben 2, für Mädchen 1 Jahr, in man-
chen Vundesstaaten ist als Grenze das vollendete
17. Lebensjahr angenommen. Die Schulpflicht ist in
Bayern, Württembera^uno Baden
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0838,
von Armenkolonienbis Armenschulen |
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die Kosten des Unterrichts in den gewöhnlichen Schulen bestreiten zu können. Derartige Schulen, verdienstlich in Ländern und Zeiten, wo die allgemeine Schulpflicht noch nicht gesetzlich festgesetzt ist, verlieren naturgemäß ihre Berechtigung, wo mit dem
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0541,
Taubstummenanstalten und Taubstummenunterricht |
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Anstalten Sorge zu tragen, mehr und mehr zum allgemeinen Bewußtsein gekommen. Trotz zahlreicher und großenteils gut ausgestatteter Anstalten dieser Art ist aber dem Bedürfnis selbst unter den gebildeten Völkern Europas noch bei weitem nicht Genüge
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0706,
Österreich (Volkszählung 1890, Unterricht, Landwirtschaft und Industrie, Bergbau) |
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Volksschulen gab es 17,619 öffentliche Volksschulen (darunter 442 Bürgerschulen) mit zusammen 40,119 Lehrpersonen, 3,476,407 schulpflichtigen u. 2,769,426 schulbesuchenden Kindern. Wenn man zwischenStadt- und Marktgemeinden einerseits und Landgemeinden
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0033,
von Abendmahlsgemeinschaftbis Abenteuer |
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über in Fabriken arbeiten müssen, den nötigen Elementarunterricht gewähren, oder jungen Leuten, die ihrer Schulpflicht genügt haben, Gelegenheit zur allgemeinen Fortbildung oder zur besondern Fachbildung bieten sollen. A. in ersterm Sinne sind zu
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2% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0267,
von Bombardebis Bombay |
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Proz. der Bevölkerung gesprochen), Gudschrati (von 18,86 Proz.), Kanaresisch (von 12,77 Proz.) und Hindustani oder Urdu (von 5,3 Proz.); doch wird das Hindustani oder Urdu von den gebildeten und den handeltreibenden Mohammedanern allgemein verstanden
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2% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0739,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte) |
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. Sie strebten vor allem die Wiederherstellung der konfessionellen Schule und deren Unterordnung unter die Geistlichkeit an, teilweise auch die Herabsetzung der Dauer der Schulpflicht von 8 auf 6 Jahre. Aber ein Antrag des Abgeordneten Lienbacher, der das Recht
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0062,
von Sonntagsruhebis Sonorische Sprachen |
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von ausländischen Postverwaltungen nicht beachtet.
Sonntagsruhe, s. Sonntag und Sonntagsarbeit.
Sonntagsschulen, im allgemeinen alle Schulen, deren Unterricht auf den Sonntag fällt, also auch viele Fortbildungsschulen (s. d.), die ja ursprünglich
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0445,
von Frauenvereinbis Fraureuth |
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bedeutend ausgedehnt. In erster Stelle stehen m Deutschland und Ost erreich die Erwerbs- und Bildungsvereine, die meistens in größern Städten ihren Sitz haben und sowohl durch allgemeinere wie specielle Unterrichtsveranstaltungen die Frauen
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0726,
Österr.-Ungarische Monarchie (Gerichtswesen. Unterrichtswesen. Kirchenwesen) |
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das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (s. d.). Das Gefängniswesen steht unter den Staatsanwaltschaften und dem Justizministerium.
II. In Ungarn wird die Rechtspflege gehandhabt in erster Instanz von 65 königl. Gerichtshöfen und den ihnen unterstehenden 385
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 1054,
Peru (Republik) |
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der Verfassung Unentgeltlichkeit und
Schulpflicht besteht. Höhere Schulen sind in den Hauptorten, Lima hat Universität, Bibliothek und Bergschule. In kirchlicher Beziehung zerfällt die Republik in
das Erzbistum Lima
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0271,
Volksschule (gegenwärtige Leistungen) |
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), Niederlande (1878), Belgien (1879 u. 1884). In den meisten dieser Gesetze ist der Grundsatz der allgemeinen Schulpflicht, wenn auch in verschiedener Begrenzung, angenommen.
In allen Staaten Europas ist gesetzlich anerkannt, daß die V., zunächst Anstalt
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Bürgerschulenbis Burggraf |
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der gewöhnlichen Volksschule hinausgehen. Hat eine Bürgerschule noch Jahreskurse, die über die allgemeine Schulpflichtigkeit hinausgehen, so bezeichnet man sie als eine höhere Bürgerschule. In manchen Städten nennt man alle Volksschulen B. und unterscheidet
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0999,
Fabrikgesetzgebung (England) |
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. Der allgemeine Arbeitstag wurde für Kinder von 6 Uhr morgens bis 8 Uhr abends, für junge Personen und Frauen von 5 Uhr morgens bis 9 Uhr abends festgesetzt. Innerhalb derselben durften sie aber nur die in der F. bestimmten Maximalarbeitszeit beschäftigt
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Bürgermeistereibis Burggraf |
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.), d. h. lateinlose höhere Schulen, welche den Realschulen bis zur Obersekunda oder Prima entsprechen, hervor, anderseits die Mittelschulen (s. d.), d. h. gehobene und über die Grenze der allgemeinen Schulpflicht um 1-2 Jahre hinausgreifende
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Madama, Villabis Mädchenschulen |
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Jugend auch auf der Stufe der allgemeinen Schulpflicht besondere M. erforderlich sind, wird in den verschiedenen Staaten verschieden beantwortet. Bei den romanischen Völkern waltet die völlige Trennung der Geschlechter vor; in Deutschland
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0058,
Sozialismus (Rodbertus; Umsturzbestrebungen in der Gegenwart) |
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und Forschen beschränken. e) Rechtsprechung durch das Volk; unentgeltliche Rechtspflege. f) Allgemeine und gleiche Volkserziehung durch den Staat; allgemeine Schulpflicht; unentgeltlicher Unterricht in allen Bildungsanstalten; Erklärung der Religion
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0656,
Schulwesen (geschichtliche Entwickelung, gegenwärtiger Stand) |
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. Im 15. Jahrh. wurde in Deutschland, den Niederlanden etc. die Gründung von Schulen besonders von den Hieronymianern oder Brüdern des gemeinsamen Lebens betrieben. Einen wesentlichen Aufschwung brachten demnächst nach fast allgemeinem tiefen Verfall
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0051,
Arbeiterschutzkonferenz (Berlin 1890: Bergarbeiter) |
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Beschränkungen unterworfen sein? 2) Bis zu welcher Altersgrenze sollen diese Beschränkungen stattfinden? 3) Welche Beschränkungen würden vorzuschreiben sein? 4) Sollen für gewisse Kategorien der Betriebe Ausnahmen von der allgemeinen Regel vorgesehen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0707,
Pädagogische Litteratur 1880-90 (praktische Pädagogik) |
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wohl auch in umgekehrter Ordnung beginnt, dieser neusprachliche Unterricht auch durch die ganze Anstalt geht, in Tertia (4. Jahr der höhern Lehranstalten, 7. der allgemeinen Schulpflicht, 13. Lebensjahr) aber die letztere durch den Zutritt des
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0144,
Englisches Schul- und Universitätswesen |
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erlassenes Gesetz legt endlich allen School Boards und School Attendance Committees die Verpflichtung auf, Bestimmungen über die allgemeine Schulpflicht zu erlassen und für ihre Ausführung zu sorgen, sodaß jetzt der Schulzwang allgemein ist.
Gewerbeschulen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0501,
Oberösterreich |
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, 32 Privat-, Volks- und 10 Bürgerschulen mit 1637 Lehrern, 632 Lehrerinnen und 117396 Schülern, d. i. 99,5 Proz. der schulpflichtigen Kinder (1871: 82,3, 1885: 98,5 Proz.), 4 Gymnasien, 2 Realschulen, 2 Handelsschulen, 5 gewerbliche Fach-, 1 allgemeine
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0165,
von Clausewitzbis Claustrum |
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1818 und wurde dann Generalmajor und Direktor der allgemeinen Kriegsschule. Im Frühjahr 1830 ward er Artillerieinspekteur, später Chef des Generalstabs des Feldmarschalls Gneisenau und starb 16. Nov. 1831 in Breslau an der Cholera. Seine zuerst
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0502,
Dänemark (Unterrichtswesen etc.; Nahrungszweige) |
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und demnächst in den übrigen Städten), 646 zu andern christlichen Sekten Gehörende, 3946 Israeliten (davon 3030 in Kopenhagen), 1722 Mormonen, 8 Mohammedaner, 167 unbekannt und 1074 ohne positive Religion.
Die allgemeine Volksbildung in D
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0582,
Elsaß-Lothringen (seit 1870) |
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die Rückkehr der französischen Herrschaft herbei, besonders die katholische Geistlichkeit ward die heftigste Gegnerin Deutschlands, seitdem durch Einführung der allgemeinen Schulpflicht (18. April 1871), durch Beseitigung der Schulbrüder und Schulschwestern
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0359,
von Küstenverteidigungsfahrzeugebis Küstner |
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und mit Abzweigungen nach Triest und Rovigno führt. Der Stand der geistigen Kultur ist bei den slawischen Volksstämmen im allgemeinen ein niedrigerer als bei den Italienern. An Volksschulen, die nur von 69 Proz. der schulpflichtigen Jugend besucht werden, bestehen 436
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0536,
Ostindien (Vorbildung, Ackerbau, Viehzucht, Waldkultur) |
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, als Hindustani die allgemeine Verkehrssprache und dessen Kenntnis für höhere Stellen in der Verwaltung wie im Heer Bedingung ist, ferner das Sindi, Gudscharati, Marathi, Oriya (in Orissa), Bengali und Assami. Für alle diese ist Grundsprache
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0612,
von Niederradbis Niessen |
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angenommen, welches, falls die Prot?in Mlstaaten zustimmen, auch den konfessionellen Schulen eine Staatsunterstützung zusichert: die allgemeine Schulpflicht wurde aber nicht zum Gesetz erhoben. Da der KolonialministerKeuchenius die von ihm erwarteten
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0212,
von Döpfnerbis Dreisinnige |
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dafür errichteten Anstalten. Die von diesen verdienten Männern gestreute Saat mußte erst durch eine Reihe von Jahrzehnten heranwachsen und erstarken, bevor man den Gedanken fassen konnte, für viersinnige Kinder ebenso wie für vollsinnige allgemeine
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Fortbildungsschulen (neueste Entwickelung in Preußen) |
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Schulbesuchs den Schulpflichtigen sowie deren Eltern, Vormündern und Arbeitgebern obliegenden Verpflichtungen bestimmt und diejenigen Vorschriften erlassen werden, durch welche die Ordnung in der Fortbildungsschule und ein gebührliches Verhalten der Schüler
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0468,
von Altenteilbis Alter (juristisch) |
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entworfenes, 1831 und 1837 erweitertes und modifiziertes Gesetz über den gesamten Volksunterricht stellte die allgemeine Schulpflicht als Grundsatz auf. Die Verwaltung der kirchlichen und der Unterrichtsangelegenheiten wurde der neuen Organisation
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0263,
Baden (Großherzogtum; Verkehrswesen. Geistige Kultur. Verfassung u. Verwaltung) |
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; alle Volksschulen sind seit 1876 Kommunalschulen; sie zerfallen in einfache und erweiterte; nach Zurücklegung des schulpflichtigen Alters haben Knaben noch 2 Jahre, Mädchen noch 1 Jahr die Fortbildungsschule (seit 1874) zu besuchen. In den 1571
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0504,
Fabrikgesetzgebung |
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unterricht der in Fabriken beschäftigten Kinder be-
treffend, einige Beschränkungen der Verwendung
von schulpflichtigen Kindern in Fabriken eingeführt;
das Gewerbegesetz von 1862 hielt diese Bestim-
mungen aufrecht, verpflichtete überdies in den
Art
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0508,
von Fabriksparkassenbis Fabritius |
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.
In Deutschland dürfen nach dem Gesetz vom 1. Juni
1891 schulpflichtige Kinder überhaupt nicht zur
Fabrikarbeit zugelassen werden, und durch Orts-
statut können, soweit eine staatliche Einrichtung
dieser Art nicht bereits besteht, alle Arbeiter
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0286,
Steiermark |
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und (1892) 851 Volks- und 10 Bürgerschulen mit 173992 schulbesuchenden Kindern (93,8 gegen 74,2 Proz. der schulpflichtigen Kinder im J. 1875). Außerdem bestehen: das landschaftliche Joanneum in Graz mit vortrefflichen Sammlungen, je ein histor
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Taubstumme Blindebis Taubstummenanstalten |
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klingt das Sprechen vieler dieser Armen gewöhnlich rauh und monoton und beleidigt das an modulierte Sprache gewöhnte Ohr. Die Zahl der Taubstummen läßt sich nicht genau angeben; man rechnet im allgemeinen 1 Taubstummen auf 1400 Menschen, also 700
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0235,
von Bufaobis Bulgarien |
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, 314 öffentliche, 18
Privatvolksschulen mit 947 Lehrern und 50 876
Schülern. Die Zahl der schulebesuchendcn Kinder
beträgt 59,8 Proz. der Schulpflichtigen.
Verfassung und Verwaltung. Die V. entsendet
nach dem neuen Wahlgesetze (1896) 11
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0649,
von Karl Ludwig (Erzherzog von Österreich)bis Kartell |
Öffnen |
und gewährten 1,95 Mill. Fl. Darlehen.
Untcrrichtswesen. Die Zahl der Volksschulen
betrug 1894: 359, der Privatschulen 11, der Bürger-
schulen 2, der Lehrer 1104, der Schüler 54520, der
schulpflichtigen Kinder 56380.
Verfassung. Auf Grund des
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0741,
von Mahrenholtzbis Mainz |
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. der Schulpflichtigen).
Verfassung. Auf Grund des neuen Wahl-
gesetzes (1896) entsendet M. in das österr. Abge-
ordnetenbans 43 Abgeordnete, und zwar 9 Ver-
treter des Großgrundbesitzes, 13 der Städte, Märkte
und Industrieorte, 3 der Handels- und Gewerbe
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0980,
von Tirolbis Togoland |
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.
und Vorarlberg 4 Bürger-, 1666 allgemeine und 65
Privatvolksschulen mit 4386 Lehrern und 141 299
Schülern (97,5 Proz. der schulpflichtigen Kinder).
Außerdem bestanden 1894 eine Universität zu Inns-
bruck (1894: 920 Studierende), 10 Gymnasien,
4 Realschulen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0524,
von Analogismusbis Analphabeten |
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nachzuweisen; doch besitzt man annähernd zutreffende und zur vergleichenden Beurteilung der Zustände der einzelnen Länder geeignete Anhaltspunkte. Solche sind in Ländern mit allgemeiner Militärpflicht oder doch Konskription (Deutschland, Frankreich
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0032,
Blindenanstalten |
Öffnen |
und Hamburg je eine. In den 13 preußischen Anstalten wurden 1880 zusammen 803 Kinder (502 Knaben, 201 Mädchen) von 117 Lehrern unterrichtet. Diesen stand noch immer eine bedeutende Zahl blinder Kinder im schulpflichtigen Alter ohne Unterricht gegenüber
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0614,
von Bukranionbis Bülach |
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teils im Bau, teils schon vollendet. Außerdem bestehen 3560 km gebaute Straßen, worunter 428 km Reichsstraßen sind. In den größern Orten werden stark besuchte Jahrmärkte abgehalten. Der Stand der geistigen Kultur ist im allgemeinen noch ein sehr
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0426,
Dalmatien (Bodenbeschreibung, Klima, Bevölkerung, Naturprodukte etc.) |
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. Die bedeutendsten der bewohnten Inseln sind (von N. nach S.): Arbe, Pago, Brazza (die größte und bevölkertste Insel), Lesina, Lissa, Curzola, Lagosta und Meleda. Im allgemeinen hat D. das wärmste Klima aller österreichischen Länder, obschon es durch die Seeluft
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1002,
Fabrikgesetzgebung (Österreich) |
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des Gottesdienstes und der Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht nicht gehindert, und wobei für Gesundheit, körperliche Entwickelung und religiöse und sittliche Erziehung keine Nachteile zu besorgen seien. Die neuen liberalen Gewerbeordnungen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1003,
Fabrikgesetzgebung (Frankreich etc.) |
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Beschäftigungen dürfen Kinder unter 12 Jahren gar nicht, zwischen 12 und 14 nur verwendet werden, sofern ihre Arbeit der Gesundheit nicht nachteilig ist und die körperliche Entwickelung nicht hindert, auch der Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0828,
von Kleinhäuslerbis Klein-Paris |
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verschließen müssen", oder als "Kinderhäuser, darin arme Mütter ihre noch nicht schulpflichtigen Kinder bringen und den Tag über versorgen lassen können". Gleichzeitig (1779) richtete der Pfarrer Oberlin (s. d.) im Steinthal (Elsaß), durch die Not
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0137,
Krain (Geschichte) |
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auf 150,000 hl. In den Handel bringt K. sehr viel Holz aus Oberkrain und den Schneeberger Waldungen (Stapelplätze: Planina, Senosetsch). Die Viehzucht steht im allgemeinen auf tiefer Stufe (1880 waren vorhanden nahe an 22,000 Pferde, nur 225,000 Rinder
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0234,
von Nord-Wilhelmskanalbis Norfolk |
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(ohne Audh) in 7 Divisionen und 37 Distrikte geteilt. Colleges bestehen in Agra, Allahabad, Benares u. a. O.; auch für den Elementarunterricht wird gesorgt, doch besuchen nur 7 Proz. der schulpflichtigen Knaben und 0,3 Proz. der Mädchen die Schule
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0529,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte: 1879-1882) |
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nur beim Eintritt in die Geschäfte eine allgemeine Rechtsverwahrung ein. Hiermit war also der Reichsrat wieder vollzählig und ein langjähriger Wunsch des Monarchen erfüllt. Bei der Neuwahl des Präsidiums wurden auf Vorschlag der Regierung
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0554,
Ostrumelien |
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, zurück. Das Schulwesen Ostrumeliens war bereits unter der Türkenherrschaft ziemlich entwickelt, hat aber nach Einrichtung der Autonomie einen großen Aufschwung genommen. 1881 besuchten schon zwei Drittel der schulpflichtigen Kinder den Unterricht
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0344,
Preußen (Bildungsanstalten) |
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Aufsicht seitens der Gemeinden durch Deputationen und Kommissionen sowie durch Lokal- und die staatlich bestellten Kreisschulinspektoren ausgeübt wird. Im allgemeinen liegt den Gemeinden die Unterhaltungspflicht ob, indessen wird fast überall
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0355,
Preußen (Staatsverfassung) |
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friedlichen, unbewaffneten Versammlungen in geschlossenen Räumen und der Vereinigung in nicht straffälligen Gesellschaften. Ebenso haben die allgemeine Wehrpflicht, Schulpflicht etc. verfassungsmäßige Anerkennung gefunden.
Als verfassungsmäßige Vertretung
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0371,
Preußen (Geschichte: Friedrich Wilhelm III., bis 1823) |
Öffnen |
und Einrichtungen auf eine hohe Stufe der Entwickelung gehoben, 40 Gymnasien neu errichtet, dem Volksschulwesen durch Einführung der allgemeinen Schulpflicht eine feste Grundlage gegeben. In dieser stillen Arbeit einsichtiger Verwaltung errang
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0648,
von Schülerbis Schulgesundheitspflege |
Öffnen |
thatsächlich eingeführt wurde, auch in Belgien und Schweden, desgleichen in Deutschland an Seminaren allgemeine und mit Einschränkung auf Obstzucht an Volksschulen vielfache Verwendung findet. Der S. soll nicht nur zur Erholung der Kinder in der Freizeit
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0929,
Sibirien (Verwaltung, Geschichte) |
Öffnen |
ernstlich durchgeführt. Im ganzen gibt es (1885) 1251 Lehranstalten mit 41,237 Schülern, die kaum 2 Proz. der schulpflichtigen Kinder ausmachen sollen. Für Knaben gibt es 5 Gymnasien (Tomsk, Tobolsk, Omsk, Irkutsk u. Tjumen), 4 Progymnasien (Jenisseisk
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1002,
Ungarn (Nationalcharakter, Religionsverhältnisse, geistige Kultur) |
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Schafpelz (juhászbunda). Das weibliche Geschlecht kleidet sich fast allgemein in Rock und Jacke von blauem oder grünem Halbtuch, die ungarischen Mädchen tragen überdies blaue, bis unter die Kniee reichende, reich mit Schnüren besetzte Pelze. Eine beliebte
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0113,
von Beaujonbis Bedingte Verurteilung |
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und der konstituierenden Cortes wurde. Als Mitglied des Verfassungsausschusses trat er für religiöse Toleranz, allgemeine Wehr- und Schulpflicht ein. Unter dem Ministerium Serrano war er Kolonialminister, stimmte für die Wahl des Königs Amadeus und übernahm unter
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0906,
Steuern (der Schweiz: gegenwärtige Verhältnisse) |
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(in St. Gallen und Thurgau) oder schriftlich. Hier überall besteht eine Kontrolle der Deklaration, meist mit Zuhilfenahme der Gemeindebehörden oder ohne solche durch hierzu berufene anderweitige Instanzen. Im allgemeinen ist die Kontrolle um so besser
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0026,
von Akromegaliebis Albemarle |
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praktischen Betrieb, wo die A. nicht so sorgsam behandelt werden können wie etwa in einem wissenschaftlichen Laboratorium, werden im allgemeinen 75 Proz. Nutzeffekt garantiert, jedoch je nach der Behandlung nicht immer erreicht, allerdings aber auch manchmal
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0225,
Böhmen (Geistige Kultur) |
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Volksschulwesens. 1890 gab es 5278 (2384 deutsche, 2894 böhm.) Volksschulen, darunter 224 Bürgerschulen mit 20 630 Lehrern und Lehrerinnen. Die Zahl der schulbesuchenden Kinder betrug 1890: 945 901 (d. i. 98,4 Proz. der schulpflichtigen Kinder) gegen 1875: 787
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0717,
von Bukowinaer Lokalbahnenbis Bülach |
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. Seminar, eine Staatsgewerbeschule, landwirtschaftliche Landesmittelschule, Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalt und Hebammenschule (sämtlich in Czernowitz) und (1890) 305 Volksschulen mit 40 466 Schülern (48,1 Proz. der schulpflichtigen Kinder gegen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0766,
Dänemark (Geistige Kultur. Zeitungswesen) |
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und Herlufsholm (bei Nästved), elf gelehrte Schulen und vier Schullehrerseminare. Auf Island bestehen ein Predigerseminar und eine gelehrte Schule. Die allgemeine Schulpflicht und der unentgeltliche Unterricht für Unbemittelte sind längst
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0483,
Galizien |
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Kunstgewerbeschule (in Lemberg), 8 schulen für Musik, 13 für Land- und Forstwissenschaft, 1 Bergbauschule, 7 Bürger- und 3446 allgemeine Volksschulen. Im ganzen unterrichteten TTTTT 5141 vollbeschäftigte Lehrkräfte. Die Zahl der schulpflichtigen Kinder
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0527,
Guatemala (Staat) |
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Staatssekretäre;
das Land ist in 22 Departamentos geteilt. Seit
1873 ist allen Konfessionen neben der röm.-kath.
Duldung gewährt. Es bestanden (1891) 1288 Schu-
len, die von 65)322 Kindern besucht wurden: die
Zahl der Schulpflichtigen betrug aber
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0426,
von Klöppelnbis Klops |
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, im allgemeinen die Kunst, aus Ge-
spinsten aller Art, sowie aus Gold- und Silber-
drähten Gestechte, 3. B. Spitzen, Schnüre u. s. w.
herzustellen, was sowohl durch Handarbeit als durch
die Klöppelmasckine (s. d.) geschehen kann. Die Hand
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0410,
Preußen (Geschichte 1640-1815) |
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und Handel wurden vom Könige eifrig unterstützt. Eine Hauptsorge bildete für ihn das Volksschulwesen, er suchte bereits die allgemeine Schulpflicht, soweit es anging, durchzuführen. Nach außen machte Friedrich Wilhelm I. nur in den ersten Jahren seiner
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0061,
Arbeiterfrage (Außerdeutsche Fabrikgesetzgebung) |
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die Verwaltung bestehender Wohlfahrtseinrichtungen ins Leben gerufen, wurden sie durch die erwähnten kaiserl. Erlasse von 1890 besonders für die Pflege des Friedens zwischen Arbeitgebern und Arbeitern empfohlen. Ihre Aufgabe soll im allgemeinen sein, alle
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Evangelische Pastoralhilfsgesellschaft u. s. w.bis Evangelisch-kirchlicher Hilfsverein |
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christl. Kultur und Humanität zuzu-
wenden. Hierzu follen Schulen für die jungen
Afrikaner, besonders für die Söhne der Häuptlinge
begründet werden,nicht fog.Mifsionsfchulen,sondern
zur Verbreitung einer allgemeinen über das Maß
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0799,
Niederlande |
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und Volksschulen sind seit 1892
nur wenig vermehrt worden; unter den Rekruten
waren 1894 noch 5 (in Nordbrabant 9,7) Proz. An-
alphabeten. 10 Proz. der schulpflichtigen Kinder
(6-12 Jahre) war 1892 ohne Unterricht. - Das
Budget für 1896
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0446,
von Mädchenheimebis Mädchenschulen |
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, werden zugelassen, doch giebt der leitende Ausschuß den Rat, die Kurse nicht vor dem 18. Lebensjahr zu besuchen; die Dauer des Lehrganges ist auf 3-4 Jahre berechnet. - Die Gymnasialkurse für Mädchen in Leipzig wurden vom Allgemeinen deutschen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0845,
Mexiko (Föderativrepublik) |
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543 977 Kinder 10 726 Schulen, Mittelschulen und Seminare. 1893 wurden aber die 7616 öffentlichen Schulen nur von 346 555 Kindern, d. h. 33 Proz. der Schulpflichtigen, besucht. Fachschulen für Juristen, Mediziner, Ingenieure, Landwirtschaft, Handel u
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0297,
Neuyork |
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, Syracuse und Troy. Der Gouverneur wird auf 3, die 32 Senatoren auf 2, die 128 Repräsentanten auf 1, die höchsten Beamten auf 2, die Richter im allgemeinen auf 6 Jahre gewählt. Zum Kongreß sendet N. 2 Senatoren und 34 Repräsentanten; bei der Präsidentenwahl
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