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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0248,
von Gessius Florusbis Geständnis |
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Erklärung, eine Thatsache oder einen Anspruch als richtig anzuerkennen. Das G. in Zivilsachen teilt man ein in das gerichtliche (confessio judicialis) und in das außergerichtliche (c. extrajudicialis). Unter jenem versteht man dasjenige G., welches
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3% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0820,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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kann es zwischen Schuldnern und Gläubigern zum Accord kommen, d. h. ein Zwangsvergleich, ein gerichtliches oder aussergerichtliches Uebereinkommen, wegen Nachlassen eines Theils der Forderungen.
Liquidation heisst Auflösung eines Geschäftsbetriebs
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3% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0832,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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; Waarenübernahme mit der Berechtigung, dieselben zurückgeben zu können.
Accord = gerichtlicher oder aussergerichtlicher Zwangsvergleich (s. Buchführung).
Accreditiv = Kreditbrief, Beglaubigungsschein.
Accutaresse = Sorgfalt, Genauigkeit
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3% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0948,
von Geßner (Salomon)bis Gestänge (in der Technik) |
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Gegner behaupteten That-
sachen als richtig zugestanden werden. Man unter-
scheidet gerichtliches und außergerichtliches G. Unter
gericktlickem G. verstedt man dasjenige, welches
im Prozesse selbst als Parteierklaruug abgegeben
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0366,
Eid |
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vorzugsweise für die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in welchen der E. als das wirksamste Beweismittel erscheint. Mit Rücksicht hierauf werden die Eide in gerichtliche und außergerichtliche eingeteilt. In jedem Rechtsstreit sind nämlich diejenigen Thatsachen
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0161,
von Verstandbis Verstopfung |
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ist (Zwangsversteigerung, Subhastation, Gant, Vergantung). Die gerichtlichen Auktionen gehören in der Regel zu den notwendigen; die außergerichtlichen dagegen sind gewöhnlich freiwillige, obgleich auch die Gerichte freiwillige Auktionen vornehmen, z. B
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0244,
von Erbswurstbis Erbunterthänigkeit |
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, s. Gesetzliche Erbfolge.
Grbteilung, die Auseinandersetzung unter Mit-
erben, welche die Erbschaft erworben haben, behufs
Aufhebung der unter ihnen bestehenden Gemein-
schaft durch Teilung des Nachlasses. Man unter-
scheidet außergerichtliche
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Prokrisbis Prokurator |
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gemeinschaftlich erteilt werden (Kollektiv-
prokura, s. Kollcktivvollmacht). Die P. ermächtigt
zu allen Arten von gerichtlichen und außergericht-
lichen Geschäften und Rechtshandlungen, welcke der
Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0169,
von Gerichtsfolgebis Gerichtskosten |
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die Auslagen der Gerichtsbehörden werden nicht selten zu den G. gerechnet; auch pflegt man von den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten eines Rechtsstreits zu sprechen und dann unter letztern die Anwaltsgebühren sowie die Gebühren der Zeugen
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Bewegungswiderstandbis Beweis (juristisch) |
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behandelt als Beweismittel ausdrücklich nur Augenschein, Zeugen, Sachverständige, Urkunden und Eid, ohne damit andere Beweisquellen, namentlich das außergerichtliche Geständnis, auszuschließen. Der B. kann darauf abzielen, die Wahrheit der zu
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0099,
von Actorbis Adâl |
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dem oben erwähnten Ort und Tag.
Actus (lat.), im röm. Recht jede gerichtliche Handlung, dann
auch eine außergerichtliche Handlung, an welche rechtliche Wirkungen geknüpft sind. Unter
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0187,
von Agendenstreitbis Agent |
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und in dauernder Weise für den Auftraggeber thätig ist und der vorzugsweise außergerichtliche Geschäfte für denselben zu erledigen hat. So spricht man insbesondere von Hofagenten, welche die Privatinteressen eines fürstlichen Hofs, insbesondere bei
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0264,
Aktie und Aktiengesellschaft (Staatsaufsicht) |
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) der Aufsichtsrat (s. d.) als Kontrollorgan und 3) der Vorstand (Direktion, Direktoren) als Ausführungsorgan, bestehend aus einer oder mehreren Personen, welcher die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich vertritt, dieselbe durch die in ihrem Namen
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0776,
von Archivalbis Archonten |
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und lateinischer Expedition für Staats-, Lehns-, Gnaden- und andre außergerichtliche Sachen in Deutschland und Italien, der Reichshofratsregistratur für streitige Zivil- und Lehnrechtssachen und der Registratur des Reichshoftaxamts bestehend; zu Wetzlar
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
Bergrecht (Ausbeute und Zubuße; Rechte des Grundeigentümers) |
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auf Sicherung der Entschädigungsansprüche hervor. Diesen Anträgen wurde durch die Einrichtung der Regulierungskommissionen genügt, durch welche im außergerichtlichen Verfahren die Ersatzansprüche für Bergschäden im Weg des Schiedsspruches festgestellt
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0873,
von Cauteriabis Cavaignac |
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von Unbilden; c. extrajudicialis, eine außergerichtliche Versicherung; c. fidejussoria, Sicherstellung durch einen Bürgen; c. indemnitatis, wegen Schadloshaltung; c. judicialis, gerichtliche Sicherstellung; c. juratoria, eidliche Sicherstellung; c
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0242,
von Confarreatiobis Congo |
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, Bekenntnis; C. judicialis, gerichtliches; extrajudicialis, außergerichtliches; legitima, rechtsgültiges; pura, reines, uneingeschränktes; qualificata, bedingtes; spontanea, freiwilliges; vi extorta, mit Gewalt erzwungenes Geständnis. C. fidei
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0394,
von Einspruchbis Einstweilige Verfügungen |
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Konkursverfahrens deckt, während sie auf Antrag des Gemeinschuldners eintritt, wenn derselbe sich nach Ablauf der Anmeldefrist mit seinen Gläubigern außergerichtlich abfindet. Der Kridar erhält durch die E. die Verfügung über die Masse zurück. Vgl
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Erbswurstbis Erbvertrag |
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. Dieselbe erfolgt entweder gerichtlich oder außergerichtlich, im erstern Fall unter Ausfertigung einer gerichtlichen Teilungsurkunde (Erbrezeß). Eine Privatteilung des Nachlasses kann vom Erblasser selbst vorgenommen sein, so daß die Miterben
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0980,
von Extispexbis Extrakte |
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" (wie in Ungarn), Losungswort patriotischer Ungarn.
Extraits (franz., spr. -träh), s. v. w. Esprits.
Extrajudizial (extrajudiziär, lat.), außergerichtlich.
Extrakt (lat.), Auszug aus Büchern, Akten etc., ebenso aus Pflanzenstoffen (s. Extrakte
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0661,
von Freiwillige Jägerbis Freizügigkeit |
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; so z. B. zu der Errichtung, Hinterlegung und Eröffnung eines gerichtlichen Testaments, zu der Übereignung von Grundstücken und der Bestellung von Hypotheken an solchen. Andre Rechtsgeschäfte dagegen können auch außergerichtlich mit voller
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0104,
Genossenschaften (Rechte; Organe; Auflösung; Zweck) |
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, welcher aus den Mitgliedern zu wählen ist, und der die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich vertritt, die Generalversammlung, in welcher, wenn nichts andres bestimmt ist, jeder Genosse eine Stimme hat, der Aufsichtsrat, welchen
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0249,
von Gestängebis Gesteine |
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in der deutschen Strafprozeßordnung (§ 136) betont ist. Das G. eines Freigesprochenen, sei es auch ein außergerichtliches, aber glaubwürdiges G., hat nach § 402 der Strafprozeßordnung die Wiederaufnahme des Verfahrens zur Folge. Handelt es sich bei
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0111,
von Handflüglerbis Handicap |
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durch Handschlag an die Person, der man es leistet, bekräftigt wird. Das außergerichtliche, einer Privatperson gegebene H. hat rechtlich keine andre Wirkung als jede andre Versicherung. Das gerichtliche H. (Versicherung an Eides Statt) hat die Bedeutung
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Handkußbis Handlungsbevollmächtigter |
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wird, ist nämlich zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen befugt, welche der
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0935,
von Pfälzer Weinebis Pfand |
Öffnen |
gesetzlich eingeräumten Vorrecht, welches diese zum außergerichtlichen Verkauf von Pfandobjekten
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0407,
von Prokopiosbis Prokurator |
Öffnen |
gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, welche der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Dagegen darf derselbe ohne Einwilligung des Prinzipals weder für eigne noch für Rechnung Dritter Handelsgeschäfte machen. Auch
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Vergißmeinnichtbis Vergolden |
Öffnen |
Gegenstand eines Rechtsstreits bilden, oder zur Vermeidung eines solchen; er kann gerichtlich oder außergerichtlich, namentlich vor einem Schiedsrichter (s. d.), zu stande kommen. Dem Prozeßrichter ist die Anstellung von »Güteversuchen« ausdrücklich zur
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Wiedenbrückbis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand |
Öffnen |
der deutschen Strafprozeßordnung dann geschehen, wenn der freigesprochene Angeklagte nachträglich vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der strafbaren Handlung ablegt. Zu gunsten eines verurteilten Angeschuldigten dagegen kann die W
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0457,
Inkasso ("schwarze Listen", Gebühren, Verantwortlichkeit der I.-Geschäfte) |
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einen Abonnementszettel, sollen weitere außergerichtliche Verhandlungen gepflogen werden, eine zu vereinbarende Gebühr, bei Einleitung von Prozessen endlich 2-4 Zettel, worauf der Zettel angerechnet wird, welcher bei der Anmahnung eingereicht wurde.
Rechtliche
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0610,
Aneroid |
Öffnen |
für die Begründung der Schuld andere Form vorgeschrieben ist, diese (§§ 720 u. 721). Über einen Ausdruck dieser A. s. Abrechnung. Als außergerichtliches Geständnis kommt die einseitige A. einer dem Gegner nützlichen Thatsache vor, wenn solche beiläufig, nicht zum
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Aufnahmestellungbis Aufrechnung |
Öffnen |
von 900 auf. Die A. kann aber auch außergerichtlich erklärt werden. Der Schuldner hat ein Recht zur Kompensation nicht, wenn er auf dieselbe im voraus verzichtet hat; ein solcher Verzicht kann darin gefunden werden, daß er Barzahlung versprach. Er kann
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0135,
von Auhausenbis Auktor |
Öffnen |
enthalten die Deutsche Civilprozeßordnung und die. Konkursordnung die maßgebenden Bestimmungen. Auf diesem Wege findet auch der Verkauf bestellter Pfänder nach Preuß. Allg. Landrecht statt, wenn nicht der Schuldner den außergerichtlichen Verkauf gestattet
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Blindenanstaltenbis Blindendruck |
Öffnen |
. Landr. Ⅰ, 5, §. 171 der gerichtlichen Aufnahme zu ihrer Gültigkeit; demgemäß ist der außergerichtlich von einem Blinden im Gebiet des Preuß. Allg. Landrechts gezeichnete Wechsel ungültig («Entscheidungen des Reichsoberhandelsgerichts», Bd. 17, S. 283
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0773,
Eid (juristisch) |
Öffnen |
von einem außergericht-
lichen E. der Gegenpartei abhängig macht, kommt
kaum noch vor. Das Sächs. Bürgert. Gesetzbuch er-
klärt ein solches Abkommen sür nichtig.
Eine Versicherung an Eidesstatt kann der
Civilstandesbeamte nach dem Gesetz vom 6. Febr
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Empfänglichkeitbis Empfindung |
Öffnen |
eine gerichtliche oder eine außergerichtliche
sein; auch unterscheidet man Special- und Ge-
ncralquittung. Erstere wird bei der vollständigen
Abtragung einer Forderung oder eines Teiles einer
Forderung, letztere bei Abtragnng aller Posten,
welche
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Erbunwürdigkeitbis Erbverzicht |
Öffnen |
(für Ehegatten und Verlobte genügt außergericht-
liche Aufnahme, wenn aber die Ehefrau durch den
Vertrag an ihren Rechten etwas verlieren soll, ge-
richtliche Form unter Zuziehung eines Beistandes,
II, 1, §. 441; Allg. Gerichtsordn. II, 1, §. 10, Nr. 5
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0483,
von Extorquierenbis Extrakt |
Öffnen |
verschiedener
Brockhaus' Konversations-Lexikon.. 14. Aufl. VI.
wohlriechender Stosse, die namentlich als Taschen-
tuchparfüme Verwendung finden.
Extrajudizial (extrajudiziär, neulat.),
außergerichtlich.
Extrakorps (spr. -kohr
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Fegefeuerbis Fehdehandschuh |
Öffnen |
. Klagte letztere auf Zahlung des Wergelds ( compositio ),
was unter Umständen für schimpflich galt, oder kam es zu einem außergerichtlichen Sühnevertrag, so war damit die Feindschaft der Sippen aufgehoben
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0890,
von Geschäftsgeheimnisbis Geschäftsstil |
Öffnen |
,
Abfchriften oder Auszüge außergerichtlicher Ver-
träge, gleichviel ob auf gestempeltem oder ungestem-
peltem Papier geschrieben, handschriftliche Parti-
turen oder Notenblätter, die abgesondert versandten
Manuskripte von Werken oder Zeitungen, Militär
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0933,
von Gesellschaft (Photographische)bis Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
Öffnen |
abgetreten werden.
Die Gesellschaft muß einen oder mehrere Ge-
schäftsfübrer haben. Zu Geschäftsführern
können Gesellschafter oder andere Perfonen bestellt
werden. Die Geschäftsführer vertreten die Gesell-
schaft gerichtlich und außergerichtlich
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Güterabtretungbis Gütergemeinschaft |
Öffnen |
und
außergerichtlich und verpflichtet das Gesamtgut
durch seine Handlungen. Meistens darf er nicht
einseitig schenken. Zu entgeltlichen Verfügungen
über Gesamtgut bedarf er nach einigen Rechten
niemals, nach andern nur, soweit es sich um Im-
mobilien
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0178,
Hilfskassengesetze |
Öffnen |
Unterstützungen und zur Deckung der
Verwaltungskosten dürfen Beiträge weder erhoben
werden, noch Verwendungen aus dem Kassenver-
mögen erfolgen. Dem Vorstand, durch welchen die
Kasse gerichtlich und außergerichtlich vertreten wird,
kann zur
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Kautionshypothekbis Kautionsversicherung |
Öffnen |
die vorgesetzte Behörde die verpfändeten Wertpapiere bis auf Höhe der Forderung an einer deutschen Börse außergerichtlich verkaufen lassen. Sind Beamte, gegen welche die zwangsweise Einziehung wegen eines Defekts beschlossen, in der Verwaltung
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0574,
von Quittungsbogenbis Quittungskarte |
Öffnen |
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verhalt beweisen. Steht danach fest, daß die in der
Q. enthaltene Erklärung, so wie sie lautet, von
ihrem Aussteller abgegeben ist, so hat dieselbe eine
über die Beweiskraft eines außergerichtlichen Ge-
ständnisses hinausgehende Bedeutung
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0697,
Wiederaufnahme (des Verfahrens) |
Öffnen |
, oder wenn von dem Freigesprochenen ein glaubhaftes Geständnis der Strafthat gerichtlich oder außergerichtlich abgelegt wird. Eine W. des Verfahrens zum Zwecke der Änderung der Strafe innerhalb des durch dasselbe Gesetz bestimmten Strafmaßes findet
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0310,
von Verzinkenbis Verzug |
Öffnen |
des Gläubigers, so tritt ein V. des Schuldners nur ein, wenn die hiernach zur Erfüllung erforderlichen Voraussetzungen vorhanden sind. Die Mahnung erfordert keine besondere Form. Nach franz. Recht (Code civil Art. 1139) muß die außergerichtliche
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0414,
von Schenklbis Schenkung |
Öffnen |
. Allg. Landrecht, nach diesem auch unbewegliche Sachen auf Grund eines schriftlichen, wenngleich außergerichtlichen Vertrags durch körperliche Übergabe verschenken. Nach dem Deutschen Entwurf §. 465 ist für das Schenkungsversprechen die gerichtliche
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0415,
von Schenkungssteuerbis Schenkung von Todes wegen |
Öffnen |
. Bürgerl. Gesetzb. §. 948; dem Deutschen Entwurf §. 475), nach einigen Gesetzen auch wegen dem Schenker nachgeborener Kinder. Nach Preuß. Allg. Landr. Ⅰ, 11, §. 1090 kann die außergerichtliche, durch Übergabe vollzogene S. binnen 6 Monaten widerrufen
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0209,
von Liqueur antigoutteusebis Liquidation |
Öffnen |
, wenn einer der Gesellschafter oder ein Dritter das Gesellschaftsvermögen im ganzen übernimmt oder wenn sich die Gesellschafter sofort das Vermögen realiter teilen. Die L. erfolgt außergerichtlich für Rechnung der Gesellschafter. Bis zu deren Beendigung
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0418,
von Funddiebstahlbis Fundiertes Einkommen |
Öffnen |
, welcher den Fund über vier Wochen verschweigt, die Vermutung auf, daß er unredlicher Besitzer sei (Ⅰ, 9, §. 71) und läßt ihn als unredlichen Besitzer gelten, wenn er auf außergerichtliches Befragen (§. 72), als Dieb, wenn er dem Richter den Fund ableugnet
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