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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0644,
von Mindelheimbis Minderjährigkeit |
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644
Mindelheim - Minderjährigkeit.
N., empfängt links die Kammlach, rechts die Floßach und mündet bei Offingen; 70 km lang.
Mindelheim, Bezirksamtsstadt im bayr. Regierungsbezirk Schwaben, im Algäu, an der Mindel und der Linie München
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Volkszeitungbis Vollkommenheit |
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Hohenzollern bestimmt sich (Einführungsgesetz zum Bürgerl. Gesetzb. Art. 57) nach Landes- oder Hausgesetzen (meist mit 18 Jahren volljährig). Nach einigen Rechten, nicht nach Bürgerl. Gesetzbuch, wird der Minderjährige oder doch die minderjährige Frau
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0053,
Arbeiterschutzgesetzgebung (das deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891) |
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getroffenen, mit der Fabrik verbundenen Einrichtungen sowie Vorschriften über das Verhalten der minderjährigen Arbeiter außerhalb des Betriebs aufgenommen werden (§ 134 b). Der Inhalt der Arbeitsordnung ist, soweit er den Gesetzen nicht zuwiderläuft
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0698,
von Wiederbelebungbis Wiedereinsetzung |
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Minderjährigkeit, Zwang, Betrug, Irrtum; außerdem besondere Umstände bei Versäumnissen (clausula generalis). Minderjährigen wird die W. gewährt, auch wenn sie Nachteile durch ein von ihrem Vormund für sie geschlossenes und selbst
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0419,
Alter |
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des römischen Rechts werden in Ansehung der Handlungsfähigkeit einer Person in allen Gesetzgebungen zwei Altersstufen unterschieden, indem man der Groß- oder Volljährigkeit (Majorennität, aetas legitima) die Minderjährigkeit oder Minorennität
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Altera parsbis Alternative |
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Geschlecht auf das 22., in Österreich, Oldenburg und Bern auf das 24., in Sachsen auf das 21. Lebensjahr. Für das Deutsche Reich ist nunmehr durch Reichsgesetz vom 17. Febr. 1875 der Endtermin der Minderjährigkeit und der Beginn der Großjährigkeit
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0479,
von Menschenraubbis Menschenrechte |
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(§ 235) stellt aber mit dem M. noch das Vergehen desjenigen zusammen, welcher eine minderjährige Person durch List, Drohung oder Gewalt ihren Eltern oder Vormund widerrechtlich entzieht, obwohl hier das strafbare Moment nicht sowohl
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Alter (physiologisch)bis Altersklasse |
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Landr. Art. 470, 480-484, 487, durch Heirat den minderjährigen Ehegatten eine erweiterte Geschäftsfähigkeit erlangen, zum Teil beide Ehegatten oder die minderjährige Ehefrau die Rechte des Volljährigen erlangen, im erstern Sinne z. B. Bayr. Landr. I
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0294,
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) |
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, andern (§ 57 a) in der Regel zu versagen ist und außerdem unter bestimmten Voraussetzungen (§ 57 b) versagt werden kann. Eine Reihe von Waren, resp. Leistungen (§ 56 u. 56 a) sind von diesem Gewerbebetrieb ausgeschlossen. Minderjährigen Personen kann
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0667,
Die Kunst des 17. und 18. Jahrhunderts |
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minderjährigen Ludwig XIII. geführt; sie war in italienischen Anschauungen aufgewachsen und blieb diesen stets getreu. In der Kunst huldigte sie der Richtung der Schule Michelangelos; das heimatliche Florenz blieb ihr vorbildlich. Als sie das Palais
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0366,
Eid |
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mit dem 16. Lebensjahr beginnt. Zum Parteieneid in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sollen allerdings (Zivilprozeßordnung, § 435) nur prozeßfähige Personen zugelassen werden, also keine Minderjährigen und überhaupt keine Personen, welche sich nicht
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Vorortbis Vorparlament |
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durch die Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875. Im Anschluß an das gemeine Recht unterscheidet die letztere zwischen gesetzlichen, berufenen und gewählten Vormündern. Gesetzliche Vormünder sind der Vater in Ansehung der aus seiner väterlichen Gewalt geschiedenen minderjährigen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0905,
Steuern (der Schweiz: gegenwärtige Verhältnisse) |
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Jahren frei. In Waadt dürfen beim Arbeitseinkommen 400 Fr. ebensowohl für den Mann als eventuell für die Frau und jedes minderjährige, vom Steuerpflichtigen rechtlich zu unterhaltende Kind abgezogen werden. Sehr allgemein sind dann für Witwen und Waisen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0069,
von Emancipierenbis Emanuel I. |
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Gemeinen Recht und dem Sächf.
Bürgerl. Gesetzbuch ist die E. obne Einfluß auf die
Geschäftsfähigkeit (Handelsfähigkeit) des entlassenen
minderjährigen Kindes. Nach Preuß. Allg. Land-
recht ist die E. für Söhne erst nach zurückgelegtem
20
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0192,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) |
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. Vormundschaft
Alieni juris homo
Mündel
Pupillen
Unmündige, s. Alter
Alter
Großjährigkeit, s. Majorennität
Majorennität
Minderjährigkeit, s. Alter
Minorennität, s. Alter
Mündigkeit, s. Alter
Volljährigkeit
Entmündigung *
Interdiciren
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Rangschiffahrtbis Rangun |
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., öffentliche Ab-
gaben, Ersatzforderungen von Minderjährigen), in
die dritte diejenigen Konkursforderungen, welche
keiner andern Klasse ausdrücklich zugewiesen sind,
also die gewöhnlichen Konkursforderungen. Der
vierten und fünften Klasse gehören
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0603,
von Annabis Annaberg |
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ältesten Schwester Katharina, Iwan, zu ihrem Nachfolger und Biron zum Regenten während dessen Minderjährigkeit ernannt hatte. Die Geschichte ihrer Thronbesteigung beschrieb (russisch) in einer gründlichen Monographie Korssakow (Kasan 1880).
8) A
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0318,
Brandenburg (Provinz: Geschichte) |
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II. folgten 1220 seine noch minderjährigen Söhne, Johann I. und Otto III., die bis 1226 unter der Vormundschaft ihrer Mutter Mathilde standen, dann 40 Jahre gemeinschaftlich regierten. Sie erweiterten B. durch ansehnliche Erwerbungen und nahmen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0337,
Ehe (Ehehindernisse) |
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sie minderjährig sind, auch der Einwilligung des Vormundes. Sind beide Eltern verstorben, so bedürfen Minderjährige der Einwilligung des letztern. Uneheliche Kinder sind in dieser Beziehung wie vaterlose eheliche Kinder zu behandeln. Es kann aber bei
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1003,
Fabrikgesetzgebung (Frankreich etc.) |
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die F. wesentlich auf Schutzbestimmungen für Kinder, resp. Minderjährige; aber selbst diese sind nirgends ausreichende. In Frankreich ist das Hauptgesetz das Gesetz vom 2. Juni 1874 (getreten an Stelle des Gesetzes vom 22. März 1841). Es bezieht sich
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0709,
Friedrich (Pfalz) |
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709
Friedrich (Pfalz).
einige Teile der pfälzischen Länder, überließ aber dieselben freiwillig seinem ältern Bruder, dem Kurfürsten Ludwig IV. Als dieser 1449 seinem minderjährigen Sohn Philipp das Kurfürstentum hinterließ, wurde F. Vormund
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0998,
von Interim aliquid fitbis Inter jocos et seria |
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ausgestellt werden.
Interimswechsel, s. Interimsschein.
Interimswirtschaft (Setzwirtschaft), die Bewirtschaftung eines Bauerngutes während der Minderjährigkeit des Anerben durch einen hierzu bestellten Dritten (Interimswirt) auf dessen eigne
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0598,
Kastilien (Geschichte) |
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, und der Kastiliens Macht bedeutend schwächte, das Volk verwilderte und den Adel zu Trotz und Überhebung verleitete. Unter Sancho IV. (1284-95) brach bereits eine Empörung der mächtigen Edelleute aus. Gegen den minderjährigen Ferdinand IV. (1295-1312
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0346,
von Kurmantelbis Kurmysch |
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meist verloren. Unter dessen Sohn Friedrich Wilhelm (1698-1711), der minderjährig unter der Vormundschaft seines Oheims Ferdinand und seiner Mutter regierte, hatte das Land während des Nordischen Kriegs infolge der Invasion der Schweden (1700-1703
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0633,
Lehnswesen (Grundsätze des Lehnrechts) |
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, oder wenn für minderjährige Vasallen außer dem Allodialvormund ein besonderer Lehnsvormund bestellt wurde, welcher die aus der persönlichen Seite des Lehnsverhältnisses hervorgehenden Rechte und Verbindlichkeiten des minderjährigen Vasallen wahrzunehmen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0129,
von Majonnaisebis Majorenn |
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sie minderjährig auf den Thron kommen, er allein übernimmt. Nach Chlotars II. Tod 628 wußte der austrasische M., Pippin von Landen, seine Amtsgewalt über die ganze Monarchie auszudehnen. Der Versuch seines Sohns Grimoald, seinen eignen Sohn Childebert auf den
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0132,
von Nicebis Nickel |
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.
Nichtigkeit (Nullität), in der Rechtssprache die totale Ungültigkeit einer Rechtshandlung, so daß dieselbe juristisch als nicht geschehen anzusehen ist. So sind z. B. Veräußerungen von Grundstücken eines Minderjährigen durch dessen Vormund nichtig
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0971,
von Pflaumenbohrerbis Pflicht |
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Gesetzbuchs (§ 17, 38 f.) spricht von P., Pflegschaft im Gegensatz zur Vormundschaft dann, wenn ein Minderjähriger oder ein bevormundeter Volljähriger an und für sich einer elterlichen oder vormundschaftlichen Fürsorge bedarf, die aber
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0127,
von Vereinödungbis Verespatak |
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, welche, ebenso wie die Mitglieder, der Behörde anzuzeigen sind. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Dasselbe gilt in Preußen bei politischen Vereinen auch von den Frauen. Ferner soll nach dem preußischen Vereinsgesetz ein politischer
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Vorgebirgebis Vormundschaft |
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eingreifen soll, wenn und soweit der hausväterliche Schutz nicht ausreicht oder ganz fehlt. Das römische Recht unterschied dabei zwischen der tutela und der cura. Die Tutel bezog sich auf Unmündige bis zum 14., resp. 12. Jahr, während Minderjährige
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Wiedenbrückbis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand |
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. Am wichtigsten von allen Gründen aber war die Minderjährigkeit, indem das Gesetz den Schutz für Minderjährige auf Gemeinden und kirchliche Korporationen, die Praxis aber auch auf andre Bevormundete und auf andre juristische Personen ausdehnte. Die moderne
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0779,
Württemberg (Geschichte bis 1520) |
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, für die minderjährigen Söhne Ludwig I. und Ulrich V., welche nach erlangter Volljährigkeit erst gemeinschaftlich herrschten, 25. Jan. 1442 aber das Land teilten; Ludwig erhielt den Uracher, Ulrich den Stuttgarter oder Neuffener Teil. Als Ludwig 23. Sept. 1450 starb
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0057,
Arbeiterschutzgesetzgebung (Finnland, Rußland) |
Öffnen |
die ersten neuen Arbeiterschutzgesetze seit 1882 erlassen. 1) Das Gesetz vom 1. Juni 1882 betr. die in Fabriken, Manufakturen und ähnlichen Etablissements arbeitenden Minderjährigen (Minimalalter der Beschäftigung 12 Jahre, ausnahmsweise 10 Jahre
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0489,
von Alyssumbis Amadeus (savoyische Fürsten) |
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Thomas II. im Herzogtum Aosta, während der größere Teil Piemonts an seinen ältern Bruder Thomas III., den Stifter der piemont. Linie, kam; 1285 folgte er seinem Oheim Philipp I. wegen der Minderjährigkeit von dessen unmittelbarer Nachkommenschaft
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0656,
von Anna (Königin von Großbritannien)bis Anna (Kurfürstin von Sachsen) |
Öffnen |
minderjährigen Großneffen Iwan. Sie starb 28. Okt. 1740. - Vgl. Manstein, Histor. und polit. Nachrichten von Rußland (Berl. 1771); Barthold in Raumers "Histor. Taschenbuch", Bd. 7 (Lpz. 1836); Schtschebalskij, Vstuplenie na prestol Imp. Anny (Mosk
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0977,
Cäsar |
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er auf Geheiß der Umgebung des minderjährigen Königs ermordet wurde. Wenige Tage nachher kam C., der ihn mit nur 4000 Mann verfolgt hatte, in Ägypten an. Dort hatte der minderjährige Ptolemäus Dionysus (oder vielmehr dessen Vormund) seine Schwester
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Familienschlußbis Famine |
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, wenn er minderjährig ist, durch den
Vater vertreten wird, sodah ihm nicht ein Vormund
zu bestellen ist. Nach dem Deutschen Entwurf, ß. 1556,
soll die elterliche Gewalt über einen Minderjährigen,
dessen F. nach der Feststellung des Vormundschafts
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0944,
von Gesindekrankenkassenbis Gesindeordnungen |
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mündlich oder durch
Geben und Nehmen des Mietgeldes geschlossen.
Daran haben die meisten G. festgehalten. Sie
gehen darin auseinander, ob das Mietgeld anf
den Lohn anzurechnen sei. Minderjährige Dienst-
boten bedürfen der Zustimmung des Vormunds
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Heinzenbis Heiratsbureau |
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(Vormundschafts-
ordnung von 1826, §. 436). Nach andern Rechten
wird wenigstens die minderjährige Frau durch H.
volljähria, z. V. in Württemberg (Gesetz von 1828,
Art. 1), Lübeck, Hamburg und Wismar. In Würt-
temberg durften früher nur volljährige
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0829,
von Kurankobis Kurator |
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, Sorge) und Kurator ,
im röm. Recht der Gegensatz von Tutel ( tutela ) und Tutor. Während Tutor der Vormund über einen Unmündigen war, der
keinen Vater hatte, nannte man Kurator den Vormund des Minderjährigen und den allen andern Hilfsbedürftigen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0784,
von Requisitorialbis Res ecclesiasticae |
Öffnen |
Minderjährige diejenigen Rechtsgeschäfte anfechten, welche sie ohne Beistand ihres Vormundes vorgenommen haben,
emancipierte (d. h. aus der väterlichen Gewalt entlassene) Minderjährige diejenigen Rechtsgeschäfte, welche sie ohne Beistand des Pflegers
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Unzelmann (Karl Wilh. Ferd.)bis Unzucht |
Öffnen |
, letzterer sogar in der erweiterten Form der U. zwischen Weib und Weib, während der Vorentwurf eines Schweiz. Strafgesetzbuchs nur den Mehrjährigen, der mit einem Minderjährigen widernatürliche U. begeht, bestraft (Art. 124). Dagegen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0391,
von Ergographbis Erlangen |
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übersteigt; 2) Personen
bis zu 20000 M. Vermögen, wenn ihr Einkommen
nicht mehr als 900 M. jährlich beträgt; 3) weiblicke
Personen, welche minderjährige Familienangehörige
zu unterhalten haben, und vaterlose minderjährige
Waisen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0922,
von Miñobis Minto |
Öffnen |
wie Moll.
Minorenn (neulat.), minderjährig; Minorennität, Minderjährigkeit (s. d.).
Minores ordines (lat.), s. Ordines.
Minoristen, diejenigen kath. Geistlichen, die bloß die niedern Weihegrade (s. Ordines) empfangen haben. (Vgl. Majoristen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Minnigerodebis Minotauros |
Öffnen |
die Molltonart. M. tritt oft auf als Überschrift eines Zwischensätzchens (Trio) in Märschen, Tänzen etc., wenn dasselbe in Moll steht, der Hauptteil dagegen in Dur. Vgl. Maggiore.
Minorennität (v. lat. minor aetas), s. v. w. Minderjährigkeit; s. Alter, S
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0253,
Portugal (Handel, Staatsverfassung und Verwaltung) |
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des Hauses Braganza erblich; der König wird mit zurückgelegtem 18. Lebensjahr volljährig; während seiner Minderjährigkeit regiert eine von den Cortes eingesetzt Regentschaft. Die gesetzgebende Gewalt üben die Cortes, die Sanktion der Gesetze
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0069,
Armenwesen (Armenverwaltung im Deutschen Reich) |
Öffnen |
etc. mit Pfründen und Unterstützungen etc. bezeichnet. Für die Minderjährigen oder überhaupt noch Alters wegen unselbständigen Personen nimmt diese Fürsorge die Gestalt der Waisenpflege an. Die Fürsorge für wegen und während einer Krankheit Arme
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0722,
Bulgarien (Verfassung und Verwaltung) |
Öffnen |
abgeändert werden soll, oder
zur Wahl eines neuen Fürsten oder zur Einsetzung einer Regentschaft während der Minderjährigkeit des Fürsten (majorenn mit 18
Jahren), muß die sog. Große Nationalversammlung ( Veliko narodno sobranie ) zusammenberufen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0519,
von Punzenstichbis Pupillenstarre |
Öffnen |
. Pupillensperre.)
Pupillen (lat.), im röm. Recht minderjährige Kinder unter 14 und 12 Jahren (je nachdem sie männlich oder weiblich), sofern sie unter Vormundschaft stehen. Von den neuern Rechten ist dafür die Bezeichnung Mündel gewählt. Von P. abgeleitet
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0704,
von Regensburger Interimbis Regenverteilung |
Öffnen |
oder Präsidenten, sondern als Monarchen die oberste Leitung der Staatsangelegenheiten zusteht. In einem engern Sinne versteht man unter R. einen Reichs- oder Landesverweser, welcher in Verhinderung des Staatsoberhauptes, wegen Minderjährigkeit
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0292,
von Verschwindungslafettenbis Versicherungsamt |
Öffnen |
. Der entmündigte V. steht in der Handlungsfähigkeit nach Deutschem Bürgerl. Gesetzb. §. 114 dem Minderjährigen gleich, der das siebente Jahr vollendet hat. Doch kann er nicht einmal mit Zustimmung des Vormundes eine letztwillige Verfügung errichten
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0596,
von Maria Christum (Königin von Spanien)bis Mariahall |
Öffnen |
testamentarischer Vorschrift, Regentin während der Minderjährigkeit ihrer Tochter. Gegen diese wurde bald Don Carlos zum Gegenkönig (Karl V.) ausgerufen. So entbrannte der Bürgerkrieg zwischen den Karlisten und den Christines, der bis 1840 dauerte
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0100,
Adalbert |
Öffnen |
Skandinavien und breitete das Christentum bei den Wenden
aus. Seit 1063 mit dem Erzbischof Anno von Köln Vormund des minderjährigen Heinrich IV., wußte er erstern zu
verdrängen und den jungen Fürsten zu
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Adonischer Versbis Adoption |
Öffnen |
, oder von diesem sechs Jahre lang ununterbrochen während ihrer Minderjährigkeit alimentiert worden sind. Das sächsische bürgerliche Gesetzbuch erfordert neben einem gerichtlichen Vertrag die Genehmigung des Landesherrn, der jedoch auch von dem Erfordernis
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0238,
von Ahrimanbis Aias |
Öffnen |
er 19. März Kriegsminister, trat jedoch, von den Radikalen angefeindet, weil er sich ihren Ausschreitungen widersetzte, im August wieder zurück. Ferdinand VII. ernannte ihn 1833 in seinem Testament zum Mitglied des für die Zeit der Minderjährigkeit
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0242,
von Ainobis Air |
Öffnen |
. Romanschriftsteller, geb. 1805 zu Manchester als Sohn eines Rechtsanwalts, veröffentlichte, noch minderjährig, den Roman "Sir John Chiverton", welcher sich das Lob Walter Scotts erwarb, und verließ infolgedessen das begonnene Studium der Rechtswissenschaft, um
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0295,
Albrecht (deutsche Könige, Bayern, Brandenburg) |
Öffnen |
., Leipz. 1869).
2) A. II., als Herzog von Österreich A. V., König von Ungarn, geb. 10. Aug. 1397, war noch Kind, als sein Vater Albrecht IV. starb und ihm Österreich als Erbe zufiel. Während seiner Minderjährigkeit verwalteten seine drei Oheime, zuerst
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0437,
von Amadisromanebis Amalasuntha |
Öffnen |
. Seit 522 Witwe, führte sie seit 526 die Regierung für ihren minderjährigen Sohn mit Milde und Weisheit, begünstigte aber, selbst von lebhaftem Geist und freier Bildung, die römische Bevölkerung und ließ den jungen König nach Römersitte erziehen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0765,
von Arbusebis Arceau |
Öffnen |
, Erdbeben, Hungersnot etc., heimgesucht ward, so ließ er sich dadurch nicht in seiner trägen Ruhe stören. Er starb 1. Mai 408 und hatte seinen minderjährigen Sohn Theodosius II. zum Nachfolger.
Arcana (lat.), Geheimnisse; Geheimmittel.
Arcani
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0829,
von Armalistbis Armatolen |
Öffnen |
Konferenz zum Präsidenten der neu zu organisierenden Regentschaft berufen, die während der Minderjährigkeit König Ottos Griechenland regieren und den Grund zur neuen Staatsordnung legen sollte. Armanspergs Wirksamkeit beschränkte sich anfangs
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0260,
von Bahamanbis Bahia |
Öffnen |
und aus Quellen statt. Die Industhalbahn durchzieht das Land. Die Regierung wird seit 1866 an der Stelle des minderjährigen Nawabs von englischen Beamten geführt. Das Land hat sich bedeutend gehoben; es bringt 1,4 Mill. Pfd. Sterl. ein gegen 1,2 Mill
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0284,
von Balderichbis Balduin |
Öffnen |
geschlagen und starb in der Gefangenschaft. - 2) B. II., letzter lat. Kaiser in Konstantinopel (1228-61), zu Anfang minderjährig und unter der Vormundschaft Johanns von Brienne, ein sehr schwacher Regent, suchte, 1261 durch Michael Paläologos vom Thron
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Batildebis Batoni |
Öffnen |
, angelsächs. Fürstentochter, wurde von Seeräubern nach Frankreich entführt, daselbst Gemahlin des Königs Chlodwig II., war nach dessen Tod Reichsregentin für ihren minderjährigen Sohn Chlotar III. bis um 660 und starb in dem von ihr gestifteten
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0470,
Bauernhaus |
Öffnen |
ist das Institut der Interimswirtschaft (s. d.), hervorgerufen durch die Rücksicht auf das Interesse sowohl des Gutsherrn als des Anerben, welches verlangt, daß in der Zeit der Minderjährigkeit des letztern das B. nicht verwahrlost werde
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0549,
Bayern (Geschichte: 800-1300) |
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mit den Städten München, Regensburg, Amberg und die Pfalz am Rhein, Heinrich Niederbayern mit Straubing und Landshut erhielt. Nach Ludwigs Tod (1294) regierte sein älterer Sohn, Rudolf, während der Minderjährigkeit seines Bruders Ludwig allein
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0551,
Bayern (Geschichte: 1650-1777) |
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als er im Ulmer Vertrag mit Frankreich (1647) einen Versuch dazu machte. In den zwei letzten Jahren seiner Regierung suchte er dem erschöpften Land nach Kräften wieder aufzuhelfen. Da bei seinem Tod (1651) sein Sohn Ferdinand Maria noch minderjährig
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Beisitzerbis Beitzke |
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eines minderjährigen Angeklagten. Im Vorverfahren unterliegt die Zulassung solcher Beistände dem richterlichen Ermessen.
Beitel, dem Stemmeisen ähnliche, einseitig zugeschliffene Werkzeuge zur Bearbeitung des Holzes (Stech-, Loch-, Kantbeitel).
Beit el Fakih
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0651,
Belgien (Staatsverfassung und Verwaltung) |
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auf die Verfassung geleistet hat. Bei der Minderjährigkeit oder Regierungsunfähigkeit des Königs treffen die Kammern Vorkehrungen für die Einsetzung der Regentschaft und der Vormundschaft. Die Regentschaft kann nur einer Person übertragen werden; während
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0872,
von Bezoarwurzelbis Bhartpur |
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Einw. (9/10 Hindu, 1/10 Moslems). Das Land ist meist niedrig, gut bewässert und sehr fruchtbar. Der Staat war 1856-69, während der Minderjährigkeit des Maharadscha, von englischen Beamten verwaltet worden und wurde in dieser Zeit mit Bewässerungswerken
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0877,
von Bianchi-Giovinibis Biard |
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gesungen, nahm sie jedoch 1876, da sie den in ihrer Minderjährigkeit mit Pollini abgeschlossenen Vertrag nicht für bindend ansah, Engagement in Mannheim, später in Karlsruhe und wirkt seit 1880 mit großem Erfolg am Hofoperntheater zu Wien
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2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 1011,
von Blasiusbis Blässe |
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1868 Fürst Michael ermordet wurde, stellte sich B. an die Spitze der Regierung und hielt durch Thatkraft und Umsicht die Ordnung im Land aufrecht. Die Skuptschina ernannte ihn zum Mitglied der Regentschaft, welche während der Minderjährigkeit des
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0201,
von Bons du trésorbis Bonus Eventus |
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, verpachtete Güter; b. materna, mütterliche Güter; b. mensalia, Tafelgüter; b. minorum, Güter Minderjähriger Mündelgüter; b. mobilia, fahrende Habe; b. paraphernalia, Güter, welche die Frau außer dem Eingebrachten besitzt; b. parochialia, Pfarrgüter; b
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3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Bouquinbis Bourbon |
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Ludwigs XI., während Karls VIII. Minderjährigkeit einer der Regenten war und 1503 starb. Seine einzige Tochter und Erbin, Susanne, ward mit ihrem Vetter, dem Grafen Karl von Montpensier, später Connetable von B. (s. unten), vermählt, nach dessen Abfall
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3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0363,
Braunschweig (Geschichte) |
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minderjährigen Enkel Heinrich den Mittlern, Ottos Sohn, wieder übernehmen. Heinrich, seit 1486 selbständig, war seit 1519 in die Hildesheimer Stiftsfehde verwickelt und gegen seinen Vetter Heinrich den jüngern im Bund mit dem Bischof Johann von Hildesheim
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3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0542,
von Buchanbis Buchanan |
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er ohne Erlaubnis des Königs, der ihn in Portugal zu behalten wünschte, nach England, verließ es aber wegen der Unruhen während der Minderjährigkeit Eduards VI. bald wieder (1553) und ging nach Frankreich. Er bekleidete fünf Jahre lang die Stelle
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3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Burgundbis Burgundischer Kreis |
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und als Reichsverweser anerkannt. Nach dem Tod Philipps des Schönen (1506) fiel das Land an dessen minderjährigen Sohn, Karl (den nachmaligen Kaiser Karl V.), welcher nach seiner Wahl zum Kaiser (1519) auch das Herzogtum B. von Franz I. zurückforderte
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0817,
von Carnallitbis Carneri |
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, erzogen zu Eton, studierte in Oxford, nahm, da er noch minderjährig durch den Tod seines Vaters in den Besitz der Peerswürde gelangt war, 1852 seinen Sitz im Oberhaus ein, schloß sich der konservativen Partei an, ward 1858 von Derby zum
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0886,
von Celebrierenbis Cellarius |
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zum Regenten während der Minderjährigkeit Ludwigs XV. anstrebte. Dieselbe wurde jedoch vom Kardinal Dubois 1718 entdeckt, C. verhaftet und über die französische Grenze gebracht. Er starb 16. Mai 1733 als Generalkapitän von Altkastilien in Sevilla
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0181,
von Cloisonnébis Clos Vougeot |
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ausgesetzten Minderjährigen erwählte. In Rom wurde C. durch eine Reiterstatue (auf der Via sacra) geehrt.
Clonakílty, Stadt in der irischen Grafschaft Cork, an der gleichnamigen Bai, südwestlich von Bandon, größtenteils seit 1790 erbaut, mit (1881
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0852,
Deutschland (Geschichte 1024-1075. Fränkische Kaiser) |
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bestraft.
Wäre es Heinrich, dessen glänzende Herrschereigenschaften sich jetzt zeigten, nun vergönnt gewesen, seine Gewalt ungestört zu befestigen, so würde er das während seiner Minderjährigkeit Verlorne wieder haben einbringen können. Da aber
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0093,
von Douceurbis Douglas |
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er, von christlichem Eifer und Kampfeslust getrieben, in die Dienste Alfons' XI. von Kastilien und fiel im Kampf gegen die Mauren vor Sevilla 1330.
3) Archibald, Bruder des vorigen, war während der Minderjährigkeit David Bruces, Roberts Sohns, Regent von Schottland
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0094,
Douglas |
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. Erst während der Minderjährigkeit Jakobs II. gelangte er zu großem Einfluß. Er starb 1438. Seine beiden Söhne Wilhelm und David wurden 1440 bei einem Besuch in Edinburg auf Betreiben der für Jakob II. regierenden Minister Sir Alexander Livingston
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0194,
von Duderhofsche Bergebis Dudley |
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Kommandant in dem neueroberten Boulogne, 1545 Großadmiral der Flotte im Kanal und durch Heinrichs VIII. Testament zu einem der 16 Exekutoren bestimmt, welche während Eduards VI. Minderjährigkeit die Regentschaft führen sollten. Durch Eduards Gunst zum
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5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0384,
von Einjährig-Freiwilligebis Einkommen |
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der Vorkinder durch den Stiefparens unstatthaft, eine Ansicht, welche in das preußische Landrecht übergegangen ist. Der Einkindschaftsvertrag muß gerichtlich abgeschlossen werden und bedarf, wenn die zu unierenden Kinder minderjährig sind
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5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0389,
von Einredebis Einreibung |
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wegen Minderjährigkeit, u. dgl. Peremtorisch nennt man dagegen diejenigen Einreden, durch welche eine Zerstörung des der Klage zu Grunde gelegten Rechts für immerdar herbeigeführt werden soll. Sie beruhen vielfach auf solchen Thatsachen, welche, wenn auch das Recht
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5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0560,
Elisabeth (Österreich, Pfalz, Preußen, Rumänien, Rußland) |
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Anna, Iwan, zu ihrem Nachfolger unter der Regentschaft Birons ernannte, ebenso daß letztgenannte Anna, nach Birons Verbannung, sich zur Regentin während der Minderjährigkeit ihres Sohns ausrufen ließ. Erst als sie während der Regentschaft der Anna
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5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0591,
von Emanzipierenbis Embargo |
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einem großjährigen Sohn durch abgesonderte Wirtschaft, Betreibung eines öffentlichen Gewerbes oder Bekleidung eines öffentlichen Amtes, bei einem minderjährigen durch Gestattung eines Gewerbebetriebs oder, wofern er das 20. Lebensjahr zurückgelegt
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Entfernungsmesserbis Entlassungsprüfung |
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eine minderjährige, unverehelichte Frauensperson mit ihrem Willen, jedoch ohne Einwilligung ihrer Eltern oder ihres Vormundes, entführt, um sie zur Unzucht oder zur Ehe zu bringen, ebenfalls mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bedroht. Wurde das Vergehen an
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0733,
von Erbverzichtbis Erckmann-Chatrian |
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im preußischen, österreichischen und sächsischen Zivilrecht der E. statuiert ist. Der Verzichtende muß handlungsfähig sein, und darum ist bei Minderjährigen die Zustimmung des Vormundes nötig. Der Verzichtende verliert alle Ansprüche aus seinem Erbrecht
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5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1001,
Fabrikgesetzgebung (Deutschland) |
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überhaupt nicht arbeiten. 2) Für minderjährige Arbeiter, Kinder, welche das 14. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, dürfen gar nicht zur Arbeit in Fabriken verwendet werden. Jungen Leuten unter 18 Jahren ist die Sonntags- und Nachtarbeit untersagt
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5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Fabrikgoldbis Fabrikinspektion |
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der in der Industrie beschäftigten Kinder und minderjährigen Mädchen vgl. Fabrikgesetzgebung) eine F. zur Durchführung der Bestimmungen dieses Gesetzes geschaffen worden. Die F. besorgen zunächst 25 Bezirksinspektoren, sie sind unterstellt einer Lokalkommission
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6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0136,
Ferdinand (Neapel und Sizilien) |
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Körperkräfte unterstützt, sich auszeichnete, und gab sich als Jüngling den niedrigsten Vergnügungen hin. Als sein Vater 1759 den spanischen Thron bestieg, folgte er demselben als F. IV. auf dem von Neapel, wo ihm während seiner Minderjährigkeit ein
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6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0426,
von Fonwisinbis Forbes |
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verließ. Er starb 1. Dez. (a. St.) 1792 in St. Petersburg. F. ist hauptsächlich als Verfasser mehrerer Originallustspiele aus dem russischen Leben bekannt: "Brigadír" ("Der Brigadier"), "Nédorosl" ("Der Minderjährige") etc., sowie durch seine
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6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0494,
Frankenreich (6.-7. Jahrhundert) |
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während der Minderjährigkeit der Könige sowie die Aufsicht und Verwaltung des Kronguts, die Erhebung der königlichen Einkünfte und die Vergebung von Krongut an Laien und Geistliche. Anfangs ein Vertreter der recht eigentlich königlichen Interessen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0564,
Frankreich (Geschichte: Februarrevolution, zweite Republik) |
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die Siegeszuversicht des Volkes gesteigert, während der König alle Haltung und Geistesgegenwart verlor. Als die Volksmassen sich gegen die Tuilerien in Bewegung zu setzen anfingen (24. Febr.), dankte der König zu gunsten seines Enkels, des minderjährigen Grafen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0747,
von Frömmigkeitbis Fronde |
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; Fronhof, Herrenhof; Fronleichnam, der heilige oder des Herrn (Christi) Leichnam, u. a.
Fronde (franz., spr. frongd', "Schleuder"), Spottname der vom Pariser Parlament geleiteten Partei, welche sich während der Minderjährigkeit Ludwigs XIV
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0906,
von Garde-feubis Gardine |
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und verteidigte Riga gegen die Russen. Nach des Königs Tod 1660 nahm er als Kanzler teil an der Regentschaft während der Minderjährigkeit Karls XI. und leitete die auswärtige Politik ganz im Interesse Frankreichs, von dem er bestochen war, verlor aber
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7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0087,
von Generalquartiermeisterbis Generalstab |
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Subsidien zu bewilligen hatten, so übten sie doch zuweilen, namentlich während Karls VIII. Minderjährigkeit, einen bedeutenden Einfluß aus. Von 1614 an wurden sie 175 Jahre lang nicht wieder einberufen. Als sie 5. Mai 1789 infolge der finanziellen
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7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Gesimswalzwerkbis Gesner |
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(Gesindevertrag) begründet. Kinder, die noch unter elterlicher Gewalt stehen, können sich nur mit Zustimmung des Vaters, bezüglich der Mutter, minderjährige Waisen und überhaupt unter Vormundschaft stehende Personen nur mit Genehmigung des Vormundes
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7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0738,
von Griespfeilerbis Grignan |
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) freigelassen, floh G. zu den Sachsen und nach deren Unterwerfung nach Bayern, wo er den minderjährigen Thassilo II. vom Herzogtum verdrängte. Pippin setzte jedoch diesen wieder ein und führte den gefangenen G. nach Frankreich, wo er ihm Le Mans
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