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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0606,
von Faustpfandkreditbis Faustrecht |
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Benachrichtigung des Drittschuldners erfolgt. Bei verbrieften Forderungen muß statt der letztern nach Allg. Landrecht die Übergabe der Urkunde an den Gläubiger erfolgen, während nach Württemberger, Braunschweiger und Rudolstädter Pfandgesetz alle drei
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0090,
Deutsches Recht |
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, die Frankfurter Reformation von 1509, verbessert 1578 und 1611, ferner die Tiroler Landesordnungen von 1532 und 1573, das Württembergische Landrecht von 1555, revidiert 1567 und 1610, die Konstitutionen Kurfürst Augusts von Sachsen von 1572, die Codices
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0840,
Deutschland (Rechtsgebiete; Finanzwesen) |
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Rechts in der Vorbereitung begriffen.
Zur Zeit bestehen für das Privatrecht noch die drei großen Rechtsgebiete des preußischen Landrechts, des französischen und des gemeinen deutschen Rechts.
Das preußische Landrecht gilt im größten Teil des
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Ehefraubis Ehegartenwirtschaft |
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zurückfordern); nach konstanter Praxis in Württemberg, in verschiedenen Teilen Bayerns nach ältern Statuten; nach dem Recht der meisten thüring. Staaten und Anhalt, in Bremen, in Oldenburg bezüglich des eingebrachten Vermögens. Nach Bayrischem Landrecht
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Errungene Güterbis Ersatzbehörden |
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Landrechts, in ganz Würt-
temberg, im größern Teile von Hessen und in kleinen
Gebieten von Meiningen und Eoburg. In Süd-
amerika gilt überwiegend die E. als gesetzlicher
Güterstand, allerdings oft als Mobiliargemein-
schaft ausgestaltet. Auch nach dem
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0101,
von Christophaniabis Christophe |
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Verfassung, ließ das sogen. württembergische Landrecht abfassen, förderte Ackerbau, Handel und Gewerbe und widmete den kirchlichen Einrichtungen eine besondere Aufmerksamkeit: 1559 erließ er die sogen. große Kirchenordnung und führte die reine
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Gewalt der Schlüsselbis Gewaltthätigkeit |
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, Bayern, Württemberg und Baden sowie das in Elsaß-Lothringen geltende französische Gesetz von 1838 beschränken die kraft des Gesetzes zu leistende Gewähr auf die Hauptmängel, für die besondere, aber in den einzelnen Gesetzen verschieden bemessene
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0240,
Erbschaftsvermächtnis |
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?bez.8
6'/2
7
bez.9
Kleine Anfälle sind in Prenßen und Sachsen
ibis 150 M.), in Hessen (bis 100 M.), in Bayern
(bis 50 M.), in Württemberg bei beweglichem
Vermögen (bis 100 M.) steuerfrei; in Baden und
Elsaß-Lothringen sind auch diese
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0939,
Gesetzliche Erbfolge |
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oder minder erhebliche Modifikationen ent-
halten das Württembergische Landreckt von 1010,
welches z. B. der zweiten Klasse die Enkel verstor-
bener vollbürtiger Geschwister anreibt, das Mainzer
Landrecht, dieNürnbergerReformation, die Magde-
bnrger
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Morgen (Kurt Ernst)bis Morgenstern |
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4
Morgen (Kurt Ernst) – Morgenstern
werden kann. Am bekanntesten war der preußische M. von 25,532 a. In Baden enthielt der M. 36 a, in Bayern 34,073, im Großherzogtum Hessen und in Nassau 25, in Sachsen 27,671 und in Württemberg
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Schwabenbis Schwabenspiegel |
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. Dessenungeachtet hörten die Fehden noch nicht völlig auf, wie die Ulrichs von Württemberg gegen Reutlingen beweist. Schreckliche Verwüstungen richtete der Bauernkrieg (1525) in S. an, der im Algäu und Hegau seinen Anfang nahm. Um dieselbe Zeit fand
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0288,
von Christophaniebis Christophorus (Christusträger) |
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auf Württemberg als verwirktes österr. Afterlehen.
Der Prozeß schwebte noch, als Ulrich starb und C. sofort die Regierung antrat (Nov. 1550). Erst durch den Passauer Vertrag 1552 erhielt C. gegen Anerkennung
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0030,
von Überfall (im Festungsbau)bis Übergangssteuern |
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für die Eigentumsübertragung unter Lebenden an beweglichen Sachen nach Gemeinem Recht, Preuß. und Bayr. Landrecht, Schweizer Obligationenrecht, Sächs., Österr. und Deutschem (§. 929 mit §. 854) Bürgerl. Gesetzbuch, aber nicht nach franz. Recht; auch nicht nach dem Deutschen
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0422,
von Allgäubahnbis Allia |
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Landrecht
, s.
Landrecht .
Allgemeines Wahlrecht
, s
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0458,
von Nota benebis Notar |
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- und Gerichtsnotare in Württemberg, keinen Gehalt, sondern eine ihnen von der Partei, für welche sie den Akt vornehmen, zu zahlende Gebühr, meist nach gesetzlicher Taxe, aber sie dürfen nicht, wie Rechtsanwalt und Arzt, ihre Dienste schlechthin
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0369,
von Brausteuerbis Brautkranz |
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, z. B. in Württemberg.
Brautführer (Brautdiener), die jungen Männer, welche mit den Brautjungfern bei der Hochzeit (s. d.) die Braut begleiten und bedienen.
Brautgeschenke, die nach der Verlobung zwischen Braut und Bräutigam gewechselten Geschenke
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0550,
von Darlehnskassenbis Darlehnskassenvereine |
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D. gibt, wird durch die Einrede aus diesem Senatsbeschluß (exceptio senatus consulti Macedoniani) beseitigt. Das preußische Landrecht hat außerdem noch die Darlehnsfähigkeit der königlichen Prinzen, der Offiziere und der königlichen Schauspieler
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Landpflegerbis Landsassen |
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).
Landrecht, im Mittelalter das gemeine Recht im Gegensatz zu den Stadt- und Hofrechten, zu dem Lehnrecht und den Lehnsgewohnheiten; dasjenige Recht, welches in den Landgerichten, wo unter Königsbann gerichtet wurde, galt. Die frühsten Aufzeichnungen des
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0046,
Abgesonderte Befriedigung |
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in die Deutsche Konkursordnung weggefallen.
Außerhalb des Konkurses kennt das Preuß. Allg. Landrecht diese Rechtsbildung nicht. Im Gemeinen Rechte wird das Recht durch Anrufung des Richters verwirklicht. Das Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 2333-42 steht nach dem
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0760,
von Bürger (Hugo)bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich |
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des weiblichen Herzens" (ebd. 1798), "Gedichte" (ebd. 1812) u. a.
Bürger, Hugo, s. Lubliner, Hugo.
Bürgerausschuß (Gemeindeausschuß), ein Organ der Gemeinde in Württemberg, Baden sowie nach den Gemeindeordnungen von Kurhessen und Nassau, welchem
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Gemeinfliegenbis Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen |
Öffnen |
preuß. Provinzen Schleswig-Holstein und
Lauenburg, Hannover (mit Ausnahme des Fürsten-
tums Eichsfeld und der Niedergrafschaft Lingen, wo
Preuh. Allg. Landrecht gilt), Hessen-Nassau und in
hohenzollern,in Neuvorpommernund Rügen,im Be-
zirk des
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Heinzenbis Heiratsbureau |
Öffnen |
" (4. Anst., Aachen
1889) heraus. (S. Walzeisen.)
Heirat, das im Verkehr übliche Wort für die
Eheschließung (s. Ehe und Civilehe). Im Ooä6 oivil
und im Vadischen Landrecht ist im Anschluß an einige
ältere Rechte der Satz anerkannt "H. macht
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0247,
von Stammherdenbis Stampfwerk |
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. Landrecht und das Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch schweigen von S. – S. im engern Sinne kommen insbesondere vor in Westfalen, in Hannover, in dem frühern Kurhessen, in Württemberg, in Hessen. In einem großen Teile von Deutschland finden sich S. im engern
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0122,
Letztwillige Verfügung |
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gilt für das Gemeine Recht, das Bayrische Landrecht (Ⅲ, 4, §§. 11, 19), Württemberg, das Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch (§§. 2196 fg.); hiernach ist nicht einmal erforderlich, daß die Verfügungen unter sich einen Zusammenhang haben. Ihnen sind zahlreiche
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0102,
von Unterführungbis Unterhaltspflicht |
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und der Ausbildung zu einem Beruf, als zum U. eines Kindes gehörig, zu tragen. Das Preuß. Allg. Landrecht und das Deutsche Bürgerl. Gesetzbuch unterscheiden zwischen notdürftigem und standesgemäßem U. Während sich das Maß des U. sonst nach dem
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0099,
von Fehlschlagenbis Fehrbellin |
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des Medizinalkollegiums einen segensreichen Einfluß auf die Entwickelung der Gewerbthätigkeit in Württemberg ausgeübt. Seine Untersuchungen erstrecken sich besonders auf die technische Chemie (Mineralwässer, Salinenwesen, Brotbereitung, Gerbmaterialien
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Hefelebis Hefner-Alteneck |
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Untersuchungen über Hefepilze (Leipz. 1883); Hansen, Untersuchungen über die Morphologie und Physiologie der Alkoholgärungspilze (Kopenh. 1884).
Hefele, Karl Joseph, kath. Theolog, geb. 15. März 1809 zu Unterkochen in Württemberg, wurde 1834 Repetent
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0780,
Württemberg (Geschichte 1520-1770) |
Öffnen |
Kirchenordnung« den Grund zum württembergischen Kirchen- und Schulwesen, für welches er hinreichende Einkünfte aus dem eingezogenen Kirchengut beschaffte. Auch führte er ein allgemeines Landrecht ein und bestimmte im Einvernehmen mit den Ständen
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0525,
Baurecht |
Öffnen |
der forstlichen Versuchsstation daselbst und erhielt 1878 eine forstwissenschaftliche Professur an der Universität zu München. In demselben Jahr ward er durch Verleihung des württembergischen Kronenordens in den Adelstand erhoben. B. hat durch seine Schrift
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0740,
Bergrecht (Geschichtliches) |
Öffnen |
behauptet hat. Die übrigen Bergordnungen des 16.-18. Jahrh. sind bei ihrer übergroßen Zahl dennoch von geringem Belang für die materielle Entwickelung des deutschen Bergrechts. Als besonders wichtig ist die im allgemeinen preußischen Landrecht (1794
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0096,
von Handelsprämienbis Handelsrecht |
Öffnen |
11. Dez. 1727 und die Assekuranz- und Havarieordnung vom 18. Febr. 1766; das allgemeine Landrecht vom 5. Febr. 1794, Teil 2, Tit. 8, § 713-2464; sodann in Frankreich der Code de commerce vom 1. Jan. 1808. Letzterer wurde in verschiedenen deutschen
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Zittergrasbis Zivilgesetzbuch |
Öffnen |
), Gesamtdarstellung des in einem Staat geltenden Privatrechts in einem umfassenden und erschöpfenden Gesetz, wie das allgemeine preußische Landrecht vom 4. Juni 1794, das österreichische allgemeine bürgerliche Gesetzbuch vom 1. Juni 1811, das französische Z. (Code
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0494,
von Faberbis Faber du Faur |
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das Leben der Hochnord. Vögel Islands"
<2 Bde., Lpz. 1825-26), "Naturgeschichte der Fische
Islands" (Franks. 1829).
Faber, Eduard, württemb. Iustizminister, geb.
30. Dez. 1822 in Altenstadt in Württemberg, stu-
dierte seit 1840 in Tübingen erst
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0472,
von Suberinsäurebis Subjekt |
Öffnen |
. aus dem Konkursverfahren gänzlich ausgeschieden und so hatten, nachdem
Civilprozeßordnung §. 757 die Regelung der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen dem Landrecht überließ, die
Einzelstaaten besondere Gesetze hierüber erlassen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0108,
Austritt aus der Kirche |
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Neligionsverband. Für
Austritt mit übertritt zu einer andern anerkannten
Religionsgesellschaft läßt es das Gesetz vom 14. Mai
1873 beim bestehenden Recht. Dies ist für die ver-
schiedenen Rechtsgebiete Preußens verschieden. Nach
Preuß. Landrecht II
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0233,
Baden (Rechtspflege, Finanzen, Militär etc.; Geschichte) |
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in Karlsruhe und 16 Bezirksrabbiner.
Was die Rechtspflege betrifft, so gilt für das bürgerliche Recht das 1810 eingeführte "badische Landrecht", eine mit Abänderungen versehene und durch spätere Gesetze ergänzte Übersetzung des Code civil. Sodann gelten
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0040,
Domäne |
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Domaniums geleistet wird. In Preußen sind durch das allgemeine Landrecht, Teil II, Tit. 14, § 117, die Domänen ausdrücklich für Staatseigentum erklärt. Doch werden nach dem Gesetz vom 17. Jan. 1820 und nach Art. 59 der Verfassungsurkunde 2½ Mill. Thlr
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0957,
von Gaunersprachebis Gauß |
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und Weichbild im Mittelalter" (Jena 1824); "Das alte magdeburgische und hallische Recht" (Bresl. 1826); "Das schlesische Landrecht" (Leipz. 1828); "Miszellen des deutschen Rechts" (Bresl. 1830); "Lex Frisionum" (das. 1832); "Das alte Gesetz
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0861,
von Grundbegriffebis Grundbücher |
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Verschiedenheit zwischen den einzelnen deutschen Staaten besteht noch insofern, als in manchen Ländern, z. B. in Baden, Hessen und Württemberg, die G. neben den Hypothekenbüchern getrennt geführt werden (s. Hypothek), während sie anderwärts mit diesen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0451,
von Landesmannbis Landesvermessung |
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Jahrbüchern" publiziert.
Landesordnungen, im Gegensatz zu den Landrechten Bezeichnung der in den deutschen Landen seit dem 15. Jahrh. erlassenen umfassenden Gesetze über Polizei und Strafrecht, welche sich aber auch auf die einschlagenden privatrechtlichen
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0645,
Leibeigenschaft (Aufhebung derselben in Rußland) |
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von 1702 für die königlichen Domänen; aber erst Joseph II. von Österreich war es, welcher die L. vollständig aufhob und zwar 1781 für Böhmen und Mähren, 1782 für die deutschen Erblande. Auch das preußische Landrecht von 1794 bezeichnete die L
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0370,
Maximilian (Bayern) |
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Ferdinand II. Als ihm sein Vater 1597 die Regierung abtrat, brachte er ein regeres Leben in den Gang der Staatsgeschäfte, zog aber bei seinen Reformen die Landstände zur Hilfe und schritt überhaupt vorsichtig vor. Er schuf 1616 eine neue Landrecht-, Polizei
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0976,
von Pfortabis Pforzheim |
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waren die "Studien zu Kaiser Ludwigs oberbayrischem Stadt- und Landrecht" (Münch. 1875).
Pforta (Schulpforte), ehemaliges Cistercienserkloster, jetzt königliche Landesschule im preuß. Regierungsbezirk Merseburg, Kreis Naumburg, an der Kleinen Saale, 4
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Verwaltungsexekutivebis Verwandtschaft |
Öffnen |
«, herausgegeben von Stengel (Freiburg 1889 ff., 2 Bde.); Hue de Grais, Verfassung und V. in Preußen und im Deutschen Reich (6. Aufl., Berl. 1888); Zelle, Handbuch des geltenden öffentlichen und Privatrechts für das Gebiet des preußischen Landrechts
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Abschnittbis Abschreibung |
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vom 23. Juni 1817 stellt die Tragweite dieser Bestimmungen näher fest.
Das Preuß. Allg. Landrecht ordnet den Gegenstand in II, 17, §§. 102 fg. Das inländische Abfahrts- und Abschoßgeld wurde für
Preußen durch Gesetz vom 21
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Anathemabis Anatomie |
Öffnen |
der Schuldner auf das Kapital anrechnen, event. zurückfordern. Aufgehoben ist dieses Verbot in Lübeck, Frankfurt a. M. und Österreich. In Bayern und Württemberg ist das Verbot in Bezug auf vertragsmäßige Festsetzung der Verzinslichkeit verfallener
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0932,
von Arresthypothekbis Arrianus |
Öffnen |
pfandrechtliche Wirkungen, in Württemberg, Hessen, Braunschweig, Weimar u. s. w. die Wirkungen einer Verfügungsbeschränkung, in Mecklenburg schafft die Eintragung des Arrestes ein Vorzugsrecht. Für bewegliche Sachen und Forderungen hat der vollstreckte Arrest
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0165,
von Ausspielgeschäftbis Ausstattung |
Öffnen |
sehr beschränkt oder ganz verboten. In Frankreich ist es untersagt, in Preußen, Bayern, Württemberg, Baden von einer besondern Erlaubnis der betreffenden Verwaltungsbehörde oder des Ministeriums abhängig; im Königreich Sachsen ist nur in gewissen
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Bergratbis Bergrecht |
Öffnen |
nunmehr in fast allen europ. Staaten umfassende Kodifikationen. - Preußen ging allen Staaten voran; das Preuß. Allg. Landrecht, publiziert am 5. Febr. 1794, ordnete im 2. Teil, Titel 16, §§. 69-480 diese Rechtsmaterie in umfassender Weise. Gerade
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0880,
von Besichtbis Besitz |
Öffnen |
und Weinhandel. - Die Stadt steht an der Stelle des von dem Kaiser Probus erbauten Castrum Valerianum, kommt im Mittelalter unter dem Namen Bassincheim vor, gehörte seit 1153 zu Baden und kam 1595 durch Kauf an Württemberg.
Besikabai, auch
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0530,
von Brief (Börsenausdruck)bis Briefgeheimnis |
Öffnen |
. Landrecht. Noch härter war das franz. Gesetz. Eine Verordnung Ludwigs XV. vom 25. Sept. 1742 setzte fest, daß Postbeamte, welche Briefe und Pakete erbrochen und die darin enthaltenen Gegenstände zu eigenem Nutzen unterschlagen hätten, die Todesstrafe
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0809,
von Darlehnskassenbis Darlehnskassenvereine |
Öffnen |
807
Darlehnskassen - Darlehnskassenvereine
fordern, der Schuldner jederzeit zahlen, nach Preuß.
Allg. Landrecht aber nur nach dreimonatlicher, und
bei'D. von 150 M. oder weniger nach vierwöchent-
licher Kündigung. Der Deutsche C'ntwurs
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0353,
von Dismembratorbis Dispache |
Öffnen |
Gesetz vom 30. Nov. 1843 nur
die Abtrennung von einem Drittel gestattet. In
Baden sind die geschlossenen Hofgüter, deren Ver-
hältnisse durch Edikt vom 23. März 1808 und das
bad. Landrecht geregelt sind, unteilbar, sofern das
Bezirksamt nicht
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0403,
Domänenrente |
Öffnen |
Schatulle in Ausgabe
stellen ließ, fo ist im Allg. Landrecht die moderne
Auffassung endgültig formuliert worden. Eine Er-
innerung an das alte Verhältnis ist in Preußen
nur noch darin zu erblicken, daß ein Teil der Kron-
dotation (im Betrage
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0232,
von Erblandeshofämterbis Erbliche Krankheiten |
Öffnen |
der Erstgeburt verliehen werden. Die Inhaber sind Mitglieder des königl. Familienrates und der Kammer der Reichsräte. Die alten, in den einzelnen Landesteilen vorhanden gewesenen Erbämter sind aufgehoben. Ähnlich ist die Einrichtung in Württemberg. Daselbst
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0649,
von Feldpostbis Feldsalat |
Öffnen |
der landesherrlichen Gesetzgebung. Nach dem
Vorbild des franz. (^oäe rurai von 1791, ergänzt
durch Gesetz vom 6. April 1889, wurde in Preußen
für den Bereich des Allg. Landrechts die Ieldpoli-
zeiordnuna vom 1. Nov. 1847 erlassen. Eine für
ganz
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0837,
Fischereirecht |
Öffnen |
, §§. 5-16). Im Geltungsgebiet des Preuß.
Landrechts ist der Fischfang in den öffentlichen
> Strömen Regal (II, 15, ß. 73), in Privatflüssen Recht
l der Anlieger (I, 9, §. 186). Ahnlich ist der Nechts-
zustand in Bayern, Sachsen, Württemberg, Vaden
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0602,
von Gauppbis Gauß |
Öffnen |
und Weichbild im Mittelalter» (Jena 1825), «Das alte Magdeburgische und Hallische Recht» (Bresl. 1826), «Das schles. Landrecht» (Lpz. 1828), «Germanistische Abhandlungen» (Mannh. 1853), «Miscellen des deutschen Rechts» (Bresl. 1830), und veröffentlichte
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0944,
von Gesindekrankenkassenbis Gesindeordnungen |
Öffnen |
die Dienstherrschaft znr
Höhe der von der Gemeindekrankenversichernng oder
Krankenkasse geleisteten Unterstützung auf die Ge-
meindekrankenversicherung oder Krankenkasse über
(§. 57, Abs. 4 des
In Württemberg ist durch Gesetz vom 16. Dez. 1888
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0946,
von Hefelebis Heffter |
Öffnen |
Saccharomycesarten erst durch 15 - 20 Proz. Alkohol beeinträchtigt wird. - Vgl. Jörgensen, Mikroorganismen der Gärungsindustrie (Berl. 1892).
Hefele, Karl Jos. von, kath. Theolog, geb. 15. März 1809 zu Unterkochen in Württemberg, studierte zu Tübingen
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0603,
Inhaberpapiere |
Öffnen |
die Papiere ausgestellt sind, die Außer-
kurssetzung gestattet. Die in dieser Beziehung im
Preuh. Landrecht, in Gesetzen von 1835 und 1843 ge-
troffenen Bestimmungen, welche 16. Aug. 1867 auf
die neuern Landesteile ausgedehnt sind, bestimmen,
daß 1
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0344,
von Kindererziehung (religiöse)bis Kindergarten |
Öffnen |
des Vaters als des Familienhauptes für die Kinder entscheidend sein soll (Sachsen, Württemberg, Hessen). In Preußen galt nach dem Allg. Landrecht das erstere System; durch Kabinettsorder vom 21. Nov. 1803, in den westl. Provinzen eingeführt
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0451,
von Privatrechtbis Privilegium |
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für Süddeutsch-
land .........
15 672 300
36 981000
10 000 000
Frankfurter Vank . .
18 000 000
34 285 700
10 000 000
Padische Vank ....
9 000 000
27 000 000
10 000 000
Württembergische No-
tenbank .......
9
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0678,
von Rechtspraktikantbis Rechtssprecher |
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(Eichhorn, Albrecht, Homeyer, Beseler, Stobbe u. a.), der Partikularrechte (Preußisches Landrecht von Dernburg, Österreichisches bürgerliches Recht von Unger, Württembergisches Privatrecht von Wächter, Bayrisches Privatrecht von Roth u. a.), des
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Schwabenbergbis Schwäbischer Jura |
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), Immenstadt (Schmid; sämtlich Centrum).
Schwabeuberg, Berg in Württemberg, s. Bus-
sen; auch Berg bei Budapest (s. d., Bd. 3, S. 689a).
Schwabenbergbahn, Zahnradbahn (2,9 Km)
am Schwabenberg bei Budapest (Spurweite
1,435 m); sie wurde 1. Jan. 1895
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0515,
von Sunlightlampebis Superfizies |
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vom Grundstück auf die S. Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 218, 284-286, 410, 422 und Deutsches §§. 94 und 95 folgen dem röm. Recht, aber Code civil Art. 552 fg. und Preuß. Allg. Landrecht (z. B. I, §. 98; I, 22, §. 200) kennen Sondereigentum an der S
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0438,
von Wackernagel (Wilh.)bis Wadai |
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einer
Erziehungsanstalt zu Stetten in Württemberg, 1845 Professor am Realgymnasium zu Wiesbaden, 1849 Direktor der Gewerbeschule zu Elberfeld,
privatisierte seit 1861 in Dresden und starb daselbst 20. Juni 1877. Er erwarb sich große Verdienste
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0869,
Württemberg (Geschichte) |
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867
Württemberg (Geschichte)
um seinen Besitz durch Kauf von Gütern und Aneignung von nutzbaren Rechten zu erweitern (Erwerb der Grafschaft Urach u. s. w.), und seine Nachfolger thaten nach seinem Beispiel. Sein zweiter Sohn, Graf Eberhard I
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0415,
von Schenkungssteuerbis Schenkung von Todes wegen |
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mildthätigen, innerhalb Deutschlands auszuübenden Zwecken erfolgen. Württemberg erhebt ebenfalls die Sätze der Erbschaftssteuer, die sich an die Verwandtschaftsgrade anschließen. Befreit sind Schenkungen unter 500 M. (und 1000 M. bei Personen im Hausstand
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0605,
von Faustabis Faustpfand |
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, Württembergischem Pfandgesetz 1825, Art. 246) noch weitere Formerfordernisse vor, insbesondere Pfandbestellungsurkunden. Diese zur Bestellung eines F. im bürgerlichen Recht vorgeschriebenen Formen sind nicht erforderlich, wenn unter Kaufleuten für eine Forderung
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0731,
von Hand (ärgere)bis Handarbeitsunterricht |
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ist eine landesherrliche Erlaubnis zur Eingehung einer solchen Ehe nur in wenigen Fällen erteilt worden. Das Allg. Landrecht schrieb für eine solche Ehe vor, die Trauung solle zur linken H. vollzogen werden. Die Wirkungen sind insofern andere
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