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Ihre Suche nach Familienfideïkommiß
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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0558,
von Familienbrüderbis Familienfideikommiß |
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556
Familienbrüder - Familienfideikommiß
Landr. 1,1, §§. 3-5. Den Anschauungen mancher
Gegenden entspricht es noch heute, anch die Diener-
schaft, insbesondere das Gesinde (vgl. Preuß. Allg.
Landr. 1,1, §. 4), mit zur F. zu zählen. In den
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0025,
von Familienbrüderbis Familienschluß |
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. von der Quarzfamilie, wobei nur die gleichartige Zusammensetzung in Betracht kommt.
Familienbrüder, Zweig der Franziskaner (s. d.).
Familienfideikommiß, s. Fideikommiß.
Familienmünzen, s. Konsularmünzen.
Familienorden (Chulah Chaum Kl'ow
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0246,
von Fidejubierenbis Fideris |
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dann noch autonomische Bestimmungen des Adels und Vertrag. Fähig zur Errichtung eines Fideikommisses ist im allgemeinen jeder, der Dispositionsbefugnis über einen zur Gründung des Familienfideikommisses geeigneten Gegenstand hat; Partikularrechte, z
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0509,
von Majorcabis Majoristen |
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. successio ex pacto et providentia majorum, d. h. Nachfolge auf Grund einer vertragsweisen Festsetzung und fürsorglichen Anordnung der Vorfahren. M. finden sich vorzugsweise bei Lehngütern und Familienfideïkommissen (s. d.), übertragen auch bei
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0191,
Rechtswissenschaft: Allgemeines. Privatrecht (Familienrecht) |
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Familienrecht.
Familienrecht, s. Familie
Familie
Bürgerliche Güter
Familienfideikommiß s. Fideikommiß
Familienpakt
Familienrath
Familienschluß
Familienstiftung
Ehe.
Ehe
Bürgerliche Ehe
Civilehe
Concubitus, s. Konkubinat
Connubium
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Adonischer Versbis Adoption |
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alten deutschen Recht war sie ganz unbekannt, und daraus erklärt es sich, warum adoptierte Kinder weder den Adel ihres Adoptivvaters noch die Lehen oder Familienfideikommisse desselben erben, indem Adel, Lehen und Familienfideikommisse echt deutsche
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Fidalgosbis Fideikommiß |
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kann er aber auch zum Antritt der Erbschaft gezwungen werden und verliert in diesem Fall namentlich das Recht auf Abzug der Quart, ist dagegen auch wider jeden Nachteil, welcher ihm aus dem Antritt erwachsen kann, zu schützen. Familienfideikommiß
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0216,
von Ägisthusbis Agnes (Heilige) |
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das Wort A. für das Folgerecht in Familienfideïkommisse und Lehen. Hier heißen die durch Männer verwandten Männer A., alle übrigen Verwandten Kognaten. Das Preuß. Allg. Landrecht und die spätere Gesetzgebung spricht bei Familienfideïkommissen nur
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0247,
von Stammherdenbis Stampfwerk |
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245
Stammherden - Stampfwerk
Familienfideïkommissen (s. d.). Doch steht das Stammgut im Eigentum des jedesmaligen Besitzers, dessen Rechte nur eingeschränkt sind durch die Rechte der Söhne oder der zur Zeit der Verfügung lebenden Agnaten; selbst
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0476,
von Subtropenbis Succursalpfarreien |
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Forderungen durch die Rechtssätze über das Indossament (s. d.). Es ist keine S. in das Recht des Vorgängers, wenn der Nachfolger das, was sein Vorgänger hatte, erhält, nicht weil, sondern nachdem es dieser hatte. Beim Familienfideïkommiß (s. d
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0356,
Preußen (Staats- und Landesverwaltung) |
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königlichen Hauses, von welchem das Heroldsamt, das königliche Hausarchiv, die Hofkammer der königlichen Familiengüter und das königlich-prinzliche Familienfideikommiß ressortieren.
Landesverwaltung.
Das preußische Staatsgebiet ist in 14 Provinzen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Abfasenbis Abführen |
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Weise kommt eine A. bei Familienfideïkommissen, Lehen, Stammgütern und bei adligen Familien vor, nicht selten verbunden mit Erbverzichten seitens der weiblichen Familienglieder. (S. auch Apanage.)
Abfindungskredit, eine Art des Kredits, die bei
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Verein zur Förderung des Deutschtums in den Ostmarkenbis Vererblichkeit |
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der Rechte nach dem Tode eines Berechtigten auf einen andern Berechtigten. (S. Erbrecht und Gesetzliche Erbfolge.) Lehen und Familienfideïkommisse gehen auf die durch das Lehnsrecht oder die Fideïkommißstiftung bestimmten Nachfolger, also wenn dies
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0195,
von Ägisthosbis Agneni |
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Rechtssystemen hat das Agnationsverhältnis vollends jede Bedeutung verloren. Eine besondere Bedeutung hat dagegen der Ausdruck A. im deutschen Recht in der Lehre von der Succession in Lehen und Familienfideikommisse des Adels. Auch hält das deutsche Staatsrecht
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0383,
von Alloabis Allopathie |
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unterscheiden zwischen den Eigengütern oder Errungenschaftsgütern (bona adquisita), welche ganz selbständig, ohne alle Rücksicht auf Familienverbindung erworben und veräußert werden, und zwischen Erbgütern, Stammgütern oder Familienfideikommissen (bona
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0670,
von Aparagementbis Apatschen |
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Familien vor, welche ein Familienfideikommiß errichtet haben, dessen Inhaber dann zuweilen an die von der Erbfolge in dasselbe ausgeschlossenen Familienglieder zu deren standesgemäßem Unterhalt Apanagen zu entrichten hat, deren Größe sich nach Statut
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0623,
von Behrendbis Beichte |
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die Rechte und trat in den preußischen Staatsdienst, übernahm aber 1868, durch das Los bestimmt, das Behrsche Familienfideikommiß Semlow, mit welchem der Grafentitel verbunden ist. Auch wurde er preußischer Kammerherr, Erbküchenmeister im Fürstentum
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0367,
von Braunschweig-Bevernbis Braunschweiger Grün |
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. "Mantuaner Onyxgefäß" (aus einem einzigen Onyx geschnitten, in altetruskischer Krugform) war 1830 mit Herzog Karl aus dem Schloß verschwunden; Genf, die Universalerbin des Herzogs, gab dasselbe aber als ein zum herzoglichen Familienfideikommiß gehörendes
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0791,
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) |
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die besondern Normen in betreff der bäuerlichen Gutsverhältnisse, des Lehnswesens und der bäuerlichen Leihe erinnert werden. Ferner sind hier die deutschrechtlichen Familienfideikommisse, das deutsche Gesamteigentum, die Reallasten, die Regalien und das wichtige
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0027,
von Dohmebis Dohna |
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1606 zum Familienfideikommiß nach Erstgeburtsrecht. 1600 in den Reichsfürstenstand erhoben (was jedoch später die Familie nicht benutzte), starb er 1612.
2) Karl Hannibal, Graf von, Sohn des vorigen, geb. 1588, ward als Erbe seines Vaters Landvogt
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Domanekbis Domb |
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. nicht verpachtet werden.
Die Veräußerung der Domänen ist meist an die Genehmigung der Landesvertretung geknüpft; selbst in den Staaten, wo die Domänen als Familienfideikommiß behandelt werden, haben die Stände das Recht, Veräußerungen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0026,
von Familienstandbis Fan |
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im preußischen Landrecht (Teil II, Tit. 4, § 1 ff., 21 ff.). Die F. unterscheidet sich insofern von dem Familienfideikommiß, als bei dem letztern die einzelnen Familienglieder als die Eigentümer des fraglichen Vermögens, wenn auch mit beschränktem
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Fisher's Hillbis Fistel |
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die Domänen Staatsgutseigenschaft haben, gehören sie daher zum F., wenn sie auch zum Unterhalt des Regenten und dessen Hofs bestimmt sind. Aber auch da, wo die Domänen die Eigenschaft eines Familienfideikommisses der landesherrlichen Familie haben, spricht
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0774,
Fugger |
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Familienfideikommiß und erbaute die Fuggersche Grabkapelle in St. Anna. Treffliche Augsburger Künstler unbekannten Namens malten ihm 1516 die großartigen Fresken, deren Reste noch heute die Hofräume des Fuggerhauses zieren. Er starb 1525 kinderlos
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0233,
von Gesetzbuchbis Gesetzesauslegung |
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von Rechtsverhältnissen normieren, z. B. Aufhebung von Zehnten, Leibeigenschaft, Lehen, Familienfideikommissen. Ohne Rückwirkung würden solche Gesetze meistens gar nicht zur Anwendung gelangen können, die Rückwirkung wird aber häufig durch Entschädigung
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0222,
von Häuserbis Hausfleiß |
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Bde.).
Häuser, in der Astrologie gewisse Abteilungen, die man am gestirnten Himmel zum Behuf des Nativitätsstellens machte; s. Astrologie, S. 974.
Hausfideikommiß, s. v. w. Familienfideikommiß (s. Fideikommiß).
Hausfleiß (dän. Husflit, schwed
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Hausflurbis Hausgesetze |
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standesgemäßer Heiraten), Apanage, Familienfideikommisse, die Unveräußerlichkeit der Güter etc. festgesetzt sind. Von seiten der deutschen Kaiser bis auf Franz I. herab ward dem Reichsadel die Befugnis zur Aufrichtung solcher Verträge ausdrücklich
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0610,
Höferecht |
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das Anerbenrecht auf den bäuerlichen Grundbesitz, die übrigen dehnen es auf das gesamte land- und forstwirtschaftliche Grundeigentum, mit Ausnahme nur der durch Lehen oder Familienfideikommisse gebundenen Güter, aus, einzelne nehmen davon auch noch ganz kleine
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0319,
von Junikäferbis Junius, Briefe des |
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oben genannten Sees, hat nur (1876) 1624 Einw.
Junior (lat., abgekürzt: jun.), der jüngere, Zusatz zu dem Namen einer Person, die von einer gleichnamigen ältern (senior) unterschieden werden soll.
Juniorat (lat.), die bei Familienfideikommissen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0820,
von Lippe (Fluß)bis Lippe (Grafen zur) |
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für ein Familienfideikommiß des jeweiligen Landesherrn erklärte. Beim Ausbruch des deutschen Kriegs im Sommer 1866 stand L. von vornherein zu Preußen. Das lippesche Bataillon war mit der Mainarmee vereinigt und kämpfte bei Kissingen tapfer an
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0578,
von Mezzojusobis Miaskowski |
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, wurde 1874 Professor in Basel, 1881 in Breslau. Seit 1882 ist er Mitglied des preußischen Landesökonomiekollegiums, seit 1885 des deutschen Landwirtschaftsrats. Er schrieb: "Die Gebundenheit des Grundbesitzes und des Familienfideikommisses" (Jena 1873
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0731,
von Moltobis Molukken |
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731
Molto - Molukken.
Grafenstand erhoben, 22. März 1871 erhielt er das Großkreuz des Eisernen Kreuzes, 16. Juni wurde er Generalfeldmarschall; er erhielt auch eine bedeutende Dotation, die er zur Stiftung eines Familienfideikommisses
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0144,
Sachsen-Altenburg (Verfassung und Verwaltung etc.; Geschichte) |
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eines Haus- und Familienfideikommisses. Damit ist das Recht des
regierenden Herzogs auf den Bezug einer Zivilliste (Domanialrente) und aller andern Leistungen, welche dem
Staatsfiskus außerdem noch
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0147,
Sachsen-Koburg-Gotha (geographisch-statistisch) |
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Progymnasium mit Realschule zu Ohrdruf. Eine Fachschule ist
die Akkouchieranstalt mit Hebammenunterricht zu Gotha. Als Anstalten für
Wissenschaft und Kunst sind die zum Familienfideikommiß der drei
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0363,
von Saydabis Sayn und Wittgenstein |
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als Chef dieser Linie Fürst Stanislaus (geb. 23. Sept. 1872), das bisherige Haupt einer Seitenlinie, die 1861 ein aus der Herrschaft Sayn bestehendes Familienfideikommiß und vom König von Preußen das Recht, sich Fürsten von Sayn-Wittgenstein-Sayn zu
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Stammakkordbis Stampiglia |
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. Im einzelnen wird aber dabei wiederum zwischen Stammgütern im engern Sinn, zwischen Familienfideikommiß- und Erbgütern unterschieden. Erstere (bona stemmatica) sind Familiengüter des höhern und niedern Adels, bei welchen die Erbfolge vermöge
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0108,
von Beaconsfieldbis Beecher |
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Gisela ernannt, 1868 in den Ritterstand erhoben und 1869 Direktor der kaiserlichen Familienfideikommiß- und Privatbibliothek. Er war Mitbegründer des Vereins für Landeskunde von Niederösterreich, der k. k. Geographischen Gesellschaft (1868 bis 1875
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0884,
Staatsschuldbuch (in Italien, Österreich, in den Vereinigten Staaten etc., Deutschland) |
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, Familienfideikommisse, deren Verwaltung (im preußischen Gesetz von 1883 kam hier der beschränkende, nunmehr weggefallene Zusatz: »innerhalb des Gebietes des Deutschen Reiches-) von einer öffentlichen Behörde oder unter deren Aufsicht geführt wird, oder deren
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0617,
von Angebot und Nachfragebis Angelfischerei |
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615
Angebot und Nachfrage - Angelfischerei
Geburt erworben werden können, z. B. das Recht der Nachfolge in ein Familienfideikommiß, das Recht eines Erbprinzen auf den Thron; alle Rechte, welche aus Rechtsgeschäften, durch Vererbung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0577,
Bayern (neuere Geschichte 1848-64) |
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, wurde derselbe am 4. Febr. 1854 vertagt, aber 16. Okt. wieder einberufen. Das Wahlgesetz sollte im Sinne der Verfassung von 1818 umgeändert, also wieder nach Ständen gewählt werden. Die beiden andern Vorlagen betrafen die Familienfideïkommisse
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0846,
von Bernstorff (Geschlecht)bis Bernstorff (Christian Günther, Graf von) |
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Söhne besaß, so vererbte er das von ihm gestiftete Familienfideikommiß Gartow-Wotersen auf seinen Schwiegersohn und Neffen Freiherrn Joachim von B. auf Rüting (1678-1737). Dessen Söhne, Joh. Hartwig Ernst von B. (s. d.) auf Wotersen und Andr
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0044,
von Bischweilerbis Bishop (Henry Rowley) |
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42
Bischweiler - Bishop (Henry Rowley)
am Weißen Berge eingezogen wurden, gelangte B. mit Zelschowitz durch Kauf an den Grafen Maximilian von Trauttmansdorff, der daselbst ein Familienfideikommiß gründete. B. ist der Mittelpunkt der fürstlich
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Bismarck (Ludolf Aug. von)bis Bismarck (Otto Eduard Leopold, Fürst von) |
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45
Bismarck (Ludolf Aug. von) - Bismarck (Otto Eduard Leopold, Fürst von)
Grafen Friedrich von B. (geb. 19. Aug. 1809, 17. Febr. 1818 in den württemb. Grafenstand erhoben, Besitzer des Familienfideikommisses Schierstein [daher Bismarck-Schierstein
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0760,
von Bürger (Hugo)bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich |
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der Familienfideikommisse, der Lehn- und der Bauergüter, das Versicherungsrecht und das Verlagsrecht. Im übrigen umfaßt er das gesamte bürgerliche Recht in 5 Büchern und 2164 Paragraphen. Das erste Buch enthält in 205 Paragraphen den allgemeinen Teil mit den
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Bürgerliches Gesetzbuch für Österreichbis Bürgerrecht |
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die besondern Gruppen des Handels-, Wechsel- und Seerechts, des Berg- und Wasserrechts, des Lehnrechts und bäuerlichen Güterrechts, des Rechts der Familienfideikommisse und der Stammgüter, des Gewerberechts, wenn auch Wissenschaft und Gesetzgebung diese Gruppen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0356,
von Dispositionsbefugnisbis Dispositionsfähigkeit |
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, wenn ein Privatmann ein Gut, ein Kapital oder ein Vermögen dauernd milden Zwecken widmet, also eine Stiftung (s. d.) errichtet mit dem Verbot, daß die Güter dem Stiftungszweck nicht entzogen werden dürfen. Ebenso wenn ein Familienfideikommiß (s. d
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0075,
von Embryogeniebis Embryologie |
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angewendet (§. 723). Wo es sich um Familienschlüsse handelt, wird für ein noch nicht geborenes Kind ein Pfleger ernannt (Sächs. Gesetzb. §. 2535) oder bei Familienfideikommissen ein Pfleger, welcher die Interessen der Nachkommenschaft überhaupt vertritt
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0244,
von Erbswurstbis Erbunterthänigkeit |
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.
Die Urkunde über die erfolgte E. oder Ausein-
andersetzung ist der Erbrezeß.
Grbteilvermächtnis, s. Erbe.
Grbtochter, die nächste Verwandte des letzten
männlichen Inhabers eines im Mannsstamm erb-
lichen Familienfideikommiß-, Lehns
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Familienschlußbis Famine |
Öffnen |
Ziele nicht
mehr zu dienen vermag. Der Ausdruck F. fin-
det sich im Preuß. Allg. Landr. II, 4 und in dem
prcuß. Gese.tz vom 15. Febr. l840 über F. bei
Familienfideikommissen, Familienstiftungen und
Lehen. Das letztere Gesetz bestimmt die Zusam
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0775,
von Fidanzabis Fideris |
Öffnen |
,
Zur Geschichte des F. (Münch. 1893). – Anderer Art ist das
Familienfideïkommiß (s. d.) des neuern Rechts.
Fideïkommissarische Substitution ,
s. Erbschaftsvermächtnis .
Fidejussĭo (lat.), Bürgschaft:
Fidejussiv
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Junglitauenbis Jung-Stilling |
Öffnen |
-
baren Familienfideikommissen (s. d.) ist die Erbfolge-
ordnung der Primogenitur (s. d.) die Regel, doch
kommen anch Minorate und Iuniorate vor, d. h.
der jüngste Verwandte des letzten Besitzers entweder
überhaupt oder der Jüngste der nach dem
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 1000,
von Laticlaviibis Latinae Feriae |
Öffnen |
Stellung zu
erwerben, hat man vorgeschlagen, das Rechtsinstitut
der Familienfideikommisse (s. d.) aufzuheben, weil
dasselbe die Ansammlung des Bodens in wenigen
Händen begünstigt und befestigt, auch in Gegenden
mit verbreitetem Latifundienbesitz
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0856,
von Miakobis Miasma |
Öffnen |
durch Familienfideïkommisse" (Jena 1873), "Isaak Iselin. Ein Beitrag zur Geschichte der volkswirtschaftlichen u. s. w. Bestrebungen in der Schweiz" (Bas. 1875), "Die Verfassung der Land-, Alpen- und Forstwirtschaft der deutschen Schweiz in ihrer geschichtlichen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0932,
von Mißbrauchbis Mißheirat |
Öffnen |
Angehörigen auch mit Nichtebenbürtigen gültige Ehen schließen. Die Vorschriften des Preuß. Allg. Landr. II, 1, §§. 30 fg. sind durch das Gesetz vom 22. Febr. 1869 aufgehoben. Soweit für Familienfideïkommisse, Stiftungen u. s. w. Ebenbürtigkeit verlangt
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0983,
von Moltobis Molukken |
Öffnen |
Waffenstillstand zu Nikolsburg ab.
In Anerkennnng seiner Verdienste erhielt M. nach dem Frieden eine Dotation, aus der er 17. Febr. 1868 das vom König
Wilhelm 4. April 1868 bestätigte Familienfideikommiß Kreisau, im schles. Kreise Schweidnitz, errichtete
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Teiggrindbis Teilbarkeit |
Öffnen |
. Familienfideïkommiß) ausgeschlossen.
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0220,
von Verankerungbis Verbällung |
Öffnen |
die Person ihres Inhabers gebunden. Endlich können gesetzliche Veräußerungsverbote (z.B. der Familienfideïkommisse), für den einzelnen Fall erlassene richterliche (z.B. Arrest oder
einstweilige Verfügung) oder vertragliche
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0231,
Frau (Weib) |
Öffnen |
durch die Ehe, so lange diese besteht, zufolge der Rechte des Ehemanns am eheweiblichen Vermögen (s. Ehefrau). Die F. sind, wenn nicht etwas anderes bestimmt ist, unfähig, in Lehen und Familienfideikommissen zu folgen, weil, abgesehen von dem geschichtlichen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0028,
von Legitima portiobis Legitimationskarte |
Öffnen |
Erbrechts erlangen; jedoch ist ihnen die Sondernachfolge in Lehen, Familienfideïkommisse u. s. w. nicht selten, das Recht der Thronfolge allenthalben verschlossen. - Die L. per rescriptum erfolgt nach Gemeinem Recht und den meisten neuern Rechten
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0895,
von Hausmarkebis Hausorden |
Öffnen |
der königl. Familiengüter, das Familienfideikommiß der königl. Prinzen.
Hausmittel, im Gegensatz zu den vom Arzt aus der Apotheke verschriebenen Mitteln, die man in den Haushaltungen vorrätig hält (Hausapotheke) und in leichten oder in Notfällen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0908,
von Mindensche Bergkettebis Mine (Gewicht) |
Öffnen |
Rechte die Dauer der M. verschieden. Diese Verschiedenheit ist noch jetzt nicht ohne Bedeutung für die Auslegung, insbesondere letztwilliger Anordnungen oder älterer Urkunden, z. B. für Stiftungen und Familienfideïkommisse. Nach dem Österr. Bürgerl
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0933,
von Missinnippibis Mission |
Öffnen |
Ansprüche nur auf das Allodialvermögen, nicht auf Apanage; sie sind für Stammgüter oder Familienfideïkommisse nicht zur Nachfolge berechtigt, außer, wenn die folgeberechtigte Familie ausgestorben ist. Umgekehrtes gilt, wenn der Mann unebenbürtig
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Mobilitätbis Mochnacki |
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Mobilität - Mochnacki
die Klasse der Großgrundbesitzer vielfach die Gebundenheit im Interesse der Familie durch Stiftung von Familienfideïkommissen (s. d.) zu sichern gewußt. Überhaupt macht sich in der neuesten Zeit eine Gegenströmung
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