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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0272,
Erfüllung (der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners) |
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270
Erfüllung (der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners)
unterläßt; hat cr einen Auftrag (s. d.) übernommen,
so erfüllt er damit, daß er die versprochenen
Handlungen ausführt, ohne daß der Gläubiger
bei der E. zugezogen ist, wenn dies dem
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88% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Gemeinschaft des Vermögensbis Gemeinschuldner |
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755
Gemeinschaft des Vermögens – Gemeinschuldner
nur bereits heilig gewordene Mitglieder in der Kirche als der G. d. H. anzuerkennen.
Gemeinschaft des Vermögens, s. Gütergemeinschaft, Errungenschaftsgemeinschaft und Mobiliargemeinschaft
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50% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0072,
von Gemeinschaft der Heiligenbis Gemeinwirtschaft |
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origines du mariage et de la famille (2. Aufl., Par. 1884); Lubbock, Die Entstehung der Zivilisation (deutsch, Jena 1875); Post, Die Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit (Oldenb. 1875); Bachofen, Antiquarische Briefe (Straßburg 1880).
Gemeinschuldner
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Konkursgläubigerbis Konkursverfahren |
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und verlangen können, daß sie gemeinschaftlich aus der Konkursmasse befriedigt werden. Nach der Deutschen Konkursordnung (§. 2) sind als K. alle persönlichen Gläubiger des Gemeinschuldners anzusehen, welche einen zur Zeit der Konkurseröffnung
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1054,
von Zwangsversteigerungbis Zwangsvollstreckung |
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1052
Zwangsversteigerung – Zwangsvollstreckung
Schlußverteilung abgeschlossen werden. Den Vorschlag hierzu kann der Gemeinschuldner schon früher machen. Unzulässig ist ein Z., solange der Gemeinschuldner flüchtig ist oder die Ableistung des
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Zwangsabtretungbis Zwangsvollstreckung |
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).
Zwangsvergleich (Akkord), im Konkurs der Gläubiger ein unter Genehmigung des Konkursgerichts von der Mehrheit der nicht bevorzugten Gläubiger mit dem Gemeinschuldner getroffenes Abkommen zur Beseitigung des Konkurses, welches auch für die übrigen nicht
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0011,
Konkurs (Verfahren nach der deutschen K.-Ordnung v. 10. Febr. 1877) |
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richterlicher Beamter als Kommissar (Konkurskommissar) bestimmt.
Die Konkurseröffnung findet nach der deutschen Konkursordnung nicht mehr von Amts wegen, sondern nur auf Antrag statt, und zwar sowohl auf Antrag des Gemeinschuldners als eines Gläubigers
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0046,
Abgesonderte Befriedigung |
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, Forderungen und sonstigen Vermögensrechte räumt §. 40 denjenigen ein Recht auf A. B. ein, welchen an diesen Gegenständen ein Faustpfandrecht zusteht. Der Absonderungsberechtigte braucht nicht Gläubiger des Gemeinschuldners zu sein; das Pfandrecht kann z
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0164,
von Aussigbis Aussperrung |
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, s. Österreichisch-Ungarische Eisenbahnen.
Aussonderung, im Konkursverfahren die Herausgabe derjenigen Gegenstände, welche nicht dem Gemeinschuldner gehören und deshalb auch nicht einen Bestandteil der Konkursmasse bilden können. Die Deutsche
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0572,
Konkursverwalter |
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Gemeinschuldners unmittelbar nach der Konkurseröffnung (s. d.) durch den Konkursverwalter (s. d.) in Besitz und Verwaltung genommen sowie in Geld umgesetzt, die Masse aber unter die Gläubiger verteilt wird. Nach Abhaltung des ersten (allgemeinen
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0012,
von Konkursmassebis Konnewitz |
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12
Konkursmasse - Konnewitz.
Masse zur Befriedigung der Massegläubiger als unzureichend, so sind zunächst die Masseschulden und dann erst die Massekosten, und von diesen letztern zunächst die baren Auslagen und zuletzt die dem Gemeinschuldner
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1053,
von Zwangskassenbis Zwangsvergleich |
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eine Annahmepflicht im privaten Verkehre nicht. (S. Papiergeld.)
Zwangspaß, s. Paß
Zwangsschienen, s. Eisenbahnbau.
Zwangs- und Bannrechte, s. Bannrechte.
Zwangsvergleich, ein von dem Gemeinschuldner (s. d.) vorgeschlagenes, wenigstens
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0573,
von Konkussionbis Konnossement |
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571 Konkussion – Konnossement
Wenn der K. auch statt des Gemeinschuldners dessen zur Konkursmasse gehöriges Vermögen zu verwalten hat, so muß er doch
in jeder Richtung die Interessen der Konkursgläubiger wahren, zu deren gemeinschaftlicher
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0459,
von Notauslässebis Noten |
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Beschenkten, der Gemeinschuldner, welcher sein Vermögen abgetreten hat, wegen
des Neuerworbenen gegen seine bisherigen Gläubiger, nach der Praxis des Gemeinen Rechts und einigen
Partikularrechten der Besitzer
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0687,
von Benedizierenbis Beneficium inventarii |
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und der Soldaten etc. Dagegen gewährt die deutsche Konkursordnung dem Gemeinschuldner eine besondere Rechtswohlthat der Kompetenz nicht. Das Konkursverfahren umfaßt vielmehr das gesamte einer Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen des Gemeinschuldners
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0096,
von Aufmerksamkeitbis Aufnahme des Verfahrens |
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dasselbe nach §. 8 der Konkursordnung vom Konkursverwalter aufgenommen werden, wenn es sich um einen von dem Gemeinschuldner geltend gemachten Anspruch handelt. Lehnt der Verwalter die Aufnahme des Rechtsstreites ab, indem er damit zugleich darauf
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0201,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß. Konkurs) |
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Certifikat
Cessio bonorum
Crida
Designation
Erlaß
Exigiren
Exkussion
Failliren, s. Falliment
Faillit, s. Falliment
Falliment
Gant
Geltstag
Gemeinschuldner
Gläubiger
Gratifikation
Güterabtretung
Hand muß Hand wahren
Handschriftlicher
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Absolutionbis Absonderung (im Konkurs) |
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Erben vorhandenen Gegenständen aus dem Nachlaß des Erblassers verlangen können. Ferner ist Miteigentümern,
Gemeinschaftsteilhabern und Gesellschaftern des Gemeinschuldners, mit Ausnahme stiller Gesellschafter, das Recht
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Arréebis Arrest |
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Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, und die Verpflichtung auferlegt wird, von dem Besitz der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgeänderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter innerhalb bestimmter
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0132,
von Aussonderungbis Ausstattung |
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der königlichen Stadt A. (Reichenberg 1883).
Aussonderung, in der deutschen und der österreichischen Konkursordnung die Ausscheidung von Gegenständen, welche dem Gemeinschuldner nicht gehören, aus der Konkursmasse, sei es auf Grund eines dinglichen
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Haftarabis Haftpflicht |
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oder die Vornahme einer Handlung zu dulden; 3) zur Erzwingung der Leistung des Offenbarungseides. In diesen drei Fällen ist die H. auch gegen den Gemeinschuldner im Konkurs zulässig. Das Konkursgericht kann indessen die H. auch dann anordnen, wenn
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0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0997,
von Kompensationskursbis Kompitalische Spiele |
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der Auseinandersetzung überwiesen worden ist. Im Konkurs kann ein Einzelschuldner des Gemeinschuldners der Konkursmasse gegenüber nur unter bestimmten Voraussetzungen (deutsche Konkursordnung, § 46 ff.) mit einer Forderung an den Gemeinschuldner kompensieren (s
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0010,
von Konkurrenz der Verbrechenbis Konkurs |
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, "Versteigerung", bisweilen auch Debitverfahren, Falliment, Fallissement). Der Ausdruck Bankrott bezeichnet den kriminell strafbaren K. Der betreffende Schuldner wird Kridar (Gemeinschuldner, Gesamtschuldner, Gantmann) genannt. Der gesamte
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Aufnahmestellungbis Aufrechnung |
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Konkursmasse gehörige Vermögen des Gemeinschuldners betreffen, sondern sich lediglich auf dessen persönliche Verhältnisse beziehen (Klagen auf Anerkennung der Vaterschaft, auf Ehescheidung u. s. w.), werden durch die Konkurseröffnung überhaupt nicht berührt
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Aufrechtbis Aufruhr |
Öffnen |
Gemeinschuldner seine Zahlungen eingestellt habe oder die Konkurseröffnung beantragt sei. Die Befugnis des Konkursverwalters, gegen die Forderung eines Konkursgläubigers eine Schuld desselben an den Gemeinschuldner aufzurechnen, wird durch die erwähnten
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0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0530,
von Brief (Börsenausdruck)bis Briefgeheimnis |
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alle für den Gemeinschuldner eingehenden Sendungen, Briefe und Depeschen dem Konkursmassenverwalter auszuhändigen, der zur Eröffnung u. s. w. berechtigt ist. Der Gemeinschuldner kann aber die Einsicht, und wenn der Inhalt die Masse nicht betrifft
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0356,
von Dispositionsbefugnisbis Dispositionsfähigkeit |
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nur mit Genehmigung des Gerichts, nach franz. Recht nur mit der vom Gericht zu bestätigenden Genehmigung des Familienrats veräußert werden. Mit Eröffnung des Konkurses verliert der Gemeinschuldner das Recht, über sein zur Konkursmasse gehöriges
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0756,
Gemeinschaft der Heiligen |
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es einer Fürsorge für die Miteigentümer da-
hin, daß sie wegen ibrer Ansprüche aneinander nicht
durch solche Veräußerungen benachteiligt werden.
Nach der Deutschen Konkursordn. §. 44 kann der-
jenige, welcher sich mit dem Gemeinschuldner
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Konkursbis Konkursgericht |
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, wenn es sich herausstellt, daß nur ein einziger persönlicher Gläubiger vorhanden ist. Gegen die K. steht nach der Deutschen Konkursordnung dem Gemeinschuldner, gegen den dieselbe ablehnenden Beschluß dem Antragsteller das Recht der Beschwerde zu. Bei
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0543,
von Offenbarung des Johannesbis Offenburg |
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der Deutschen
Konkursordnung (ß. 115) muß der Gemeinschuldner,
sobald das Inventar angefertigt ist, auf Ladung des
Verwalters oder eines Konkursgläubigers vor dem
Amtsgericht, bei welchem das Konkursverfahren
anhängig ist, den O. leisten. Nach der Dsterr
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0490,
von Prüfungsanstaltenbis Prüm |
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Verfahrens nicht
die Zwangsvollstreckung aus der Tabelle stattfindet.
(S. Gemeinschuldner.) Wird gegen eine Forde-
rung weder vom Verwalter noch von einem Kon-
kursgläubiger Widerspruch erhoben, so gilt dieselbe
als festgestellt. Das Ergebnis
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0696,
von Wiedehopfbis Wiederaufnahme (des Konkursverfahrens) |
Öffnen |
, das infolge eines Zwangsvergleichs (s. d.) aufgehoben worden ist, findet nach der Deutschen Konkursordnung (§§. 183 und 184) statt, wenn der Gemeinschuldner rechtskräftig wegen betrüglichen Bankrotts verurteilt worden ist. Durch diese Verurteilung
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1057,
von Zwangsvorstellungenbis Zweibrücken (Herzogtum) |
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der Verteilung auf sie treffenden Anteil fordern (s. Prüfungsverfahren). Im Interesse des Gemeinschuldners gilt dies auch für dessen sonstiges Vermögen (s. Konkursmasse), für Absonderungsberechtigte (s. Abgesonderte Befriedigung) gilt es nicht
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0656,
von Masse (Vermögensmasse)bis Masséna |
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bewilligten Erfüllung der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners oder neu abgeschlossener Rechtsgeschäfte Verbindlichkeiten entstehen, welche gleichfalls aus der Konkursmasse erfüllt werden müssen; ferner Ansprüche aus grundloser Bereicherung der Masse
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0898,
von Gänsekohlbis Ganymedes |
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.
Ganterist, s. Freiburger Alpen.
Gantmann, s. Gemeinschuldner.
Ganymedes, in der griech. Mythologie Sohn des trojanischen Königs Tros und der Nymphe Kallirrhoë, war der schönste der sterblichen Jünglinge, daher Zeus ihn durch seinen Adler zum Olymp
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Bankingtheoriebis Bankrott |
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, oder um sich oder einem andern Vorteile zu verschaffen, in dem Verfahren erdichtete Forderungen im eignen Namen oder durch vorgeschobene Personen geltend gemacht hat.
5) Ein Gläubiger, welcher sich von dem Gemeinschuldner oder von andern Personen
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Briefbis Briefgeheimnis |
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) verpflichtet, alle für den Gemeinschuldner eingehenden Sendungen, Briefe und Depeschen dem Konkursverwalter auszuliefern, welch letzterer zu ihrer Eröffnung berechtigt ist. Im übrigen kann ein Gläubiger vermöge des ihm zustehenden gerichtlichen
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0909,
von Cessionbis Cetina |
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Gemeinschuldner vielmehr auf den Erwerb während des Konkurses und schützt den Schuldner, welcher sein Vermögen abtritt, nicht mehr als jeden andern Schuldner. Vgl. Deutsche Konkursordnung, § 95 ff.; Österreichische Konkursordnung, § 5, 62.
Cession
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Desiderabelbis Desinfektion |
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und Passiva des Gemeinschuldners, bei Erbschaften D. zur Feststellung der Erbschaftsmasse, bei Vormundschaften zur Sicherstellung des Mündelvermögens. Eine eidliche D. oder Spezifikation hat oft die Wirkung und Kraft eines gerichtlich errichteten
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0394,
von Einspruchbis Einstweilige Verfügungen |
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Konkursverfahrens deckt, während sie auf Antrag des Gemeinschuldners eintritt, wenn derselbe sich nach Ablauf der Anmeldefrist mit seinen Gläubigern außergerichtlich abfindet. Der Kridar erhält durch die E. die Verfügung über die Masse zurück. Vgl
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Excitabilitätbis Exekution |
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, auch der Gemeinschuldner im Konkurs.
Excitation (lat.), Erregung, Aufmunterung; excitativ, erregend, antreibend; Excitatorium, obrigkeitliches Erinnerungs-, Mahnungsschreiben.
Excitieren (lat.), erinnern, anregen, antreiben, auffordern
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0062,
von Gelobtes Landbis Geltstag |
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Konkurstermin, in welchem der Gemeinschuldner den Gläubigern sein Vermögen abtritt. Geltstagen, bankrott werden, sich bankrott erklären.
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0196,
von Gerwigbis Gesandte |
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geschah. Auch das Verhältnis der verbündeten deutschen Regierungen zu dem Reichsland Elsaß-Lothringen hat man wohl zuweilen als G. aufgefaßt, doch wird dort die Staatsgewalt von dem Kaiser allein ausgeübt.
Gesamtschuldner, s. v. w. Gemeinschuldner (s
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0633,
von Gratiabis Gratius Faliscus |
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Gemeinschuldner. Gratifizieren, einem etwas aus Gunst verehren, schenken.
Gratin (Grattin, franz., spr. -täng), eine Zubereitungsart von Fleisch, Fisch und Gemüse (z. B. Blumenkohl), bei welcher das betreffende Stück zunächst paniert und dann in Butter
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0208,
von Kreyssigbis Kriebelkrankheit |
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.
Kridar (lat.), der Gemeinschuldner im Konkurs (s. d.).
Kriebelkrankheit (Ergotismus, Kornstaupe, Krampfsucht, ziehende Seuche), ein infolge von längerm Genuß des Mutterkorns (s. d.) entstandenes Leiden. Da das Mutterkorn sich am häufigsten
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0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0337,
von Offenburgbis Öffentlichkeit |
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. auf Antrag des Gläubigers von dem Schuldner dahin zu leisten, daß er die Sache nicht besitze, auch nicht wisse, wo sie sich befinde. Endlich kann im Konkurs nach Aufstellung des Inventars die Ableistung des Offenbarungseides durch den Gemeinschuldner
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0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Pachometerbis Pachtvertrag |
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kann nach der deutschen Konkursordnung (§ 17 f.) sowohl der Verpachter als der Masseverwalter aufkündigen, während, wenn der Gemeinschuldner verpachtet hatte, der Vertrag durch den Verkauf der Sache im Konkursverfahren beendigt wird. Außerdem
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0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0765,
von Passivmassebis Pastawaren |
Öffnen |
.
Passivmasse, im Konkurs die Gesamtheit der Schulden des Gemeinschuldners, im Gegensatz zur Aktivmasse, dem vorhandenen Aktivvermögen.
Passivsaldo, bei der kaufmännischen Abrechnung der Schuldbetrag, welcher sich für den einen Kontrahenten ergibt
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0433,
von Prsh.bis Prügelstrafe |
Öffnen |
und Vorrecht zu erörtern. Der Gemeinschuldner hat sich über die angemeldeten Forderungen zu erklären. Eine Forderung ist festgestellt, wenn weder ein Gläubiger noch der Konkursverwalter Widerspruch dagegen erhebt. Im Fall eines Widerspruchs bedarf
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0545,
von Schlüsselbeinbis Schlüter |
Öffnen |
Gemeinschuldners. Mit derselben wird der Konkurs aufgehoben. Sie erfolgt regelmäßig erst dann, wenn die Masse vollständig verwertet (realisiert) ist. Vgl. Deutsche Konkursordnung, § 149; Österreichische, § 187 ff.
Schlußzettel, s. Schlußnote
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Vorortbis Vorparlament |
Öffnen |
auch die berufene Vormünderin ausgenommen, desgleichen der Gemeinschuldner während der Dauer des Konkurses. Die Rechnungslegung seitens des Vormundes geschieht unter Kontrolle der Obervormundschaft. Außerdem hat die preußische Vormundschaftsordnung
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0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0372,
von Gefräßbis Genossenschaften |
Öffnen |
.).
Gcizer, Heinrich, Geschichtschreiber, starb 16.Aug.
1869 in Basel.
Gemcingläubiger, im Konkurs Bezeichnung für diejenigen Gläubiger des Gemeinschuldners, deren Forderungen keine bevorzugten sind.
Gemme Uäru (spr. dsche-), Giorgio, Geolog
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Aufstrichbis Auftreibschere |
Öffnen |
Kundmachung des Konkurses im Namen des Gemeinschuldners unternimmt, ohne Rechtskraft. Nach Preuß. Allg. Landrecht soll der Beauftragte die Instruktion des Konkursverwalters einholen.
Für A., welche einem Kaufmann erteilt werden, gilt nach dem
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0135,
von Auhausenbis Auktor |
Öffnen |
Käufer auftritt. - über A. im Buchhandel s. Antiquariatsbuchhandel.
Der gewöhnliche Fall einer unfreiwilligen A. ist der der Zwangsversteigerung im Zwangsvollstreckungsverfahren oder der fahrenden Habe des Gemeinschuldners im Konkurse. Darüber
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0596,
von Crewkernebis Crillon |
Öffnen |
688u3 criäa6,
der Gemeinschuldner Cridär genannt.
Crieff (spr. krihf), Stadt in der schott. Graf-
schaft Perth, 24 km im W. von Perth, am linken
Ufer des Earn höchst malerisch gelegen, hat (1891)
4901 E., Wollwaren-, Chemikalien- und Leder
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0721,
von Edison-Lampebis Edition |
Öffnen |
die Mitteilung der Handelsbücher zur vollständigen Kenntnisnahme von ihrem ganzen Inhalt in Erbschafts- oder Gütergemeinschaftssachen, in Gesellschaftsteilungssachen und der Bücher des Gemeinschuldners im Konkurse gerichtlich verordnet werden. Das Gericht handelt
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0744,
von Ehegattenbis Ehehindernis |
Öffnen |
, das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 1246 und der Deutsche Entwurf behandeln solche Schenkungen nicht anders als die unter andern Personen. Doch können die in den letzten zwei Jahren vor Eröffnung des Konkurses von dem Gemeinschuldner vorgenommenen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0772,
Eid (juristisch) |
Öffnen |
Verfahren. Es dient
derselbe im Nachlaßverfahren, im Rechnungsprozeß,
im Zwangsvollstreckungsverfahren und im Kon-
kursprozeh als Offenbarungseid (s. d.) zur
Sicherheit, daß der Gemeinschuldner, der Schuld-
ner, der Besitzer von Erbschaftssachen
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0273,
von Erfüllungseidbis Erfüllungsort |
Öffnen |
oder
Erwerbsgeschäfte des Gemeinschuldners angetre-
tenes Dienstverhältnis kann nach §. 19 der Kon-
tursordnung von jedem Teil aufgekündigt werden,
und zwar ist auch hier, falls eine kürzere Frist odcr
nähere Zeit nicht bedungen war, die gesetzliche
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0854,
Gerichtskosten |
Öffnen |
wegen bctrüglichcn Bankrotts verurteil-
ten Gemeinschuldner ebenfalls dem Antragsteller,
in Strafsachen dem Privat- und Nebenkläger auf-
erlegt. Außer diesem Gebübrenvorschuß ist bei jedem
Antrage auf Vornahme einer mit Auslagen ver-
knüpften Handlung ein
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Glaubersalzwässerbis Gläubigerversammlung |
Öffnen |
Verwalters
beantragen (§. 76). Ferner hat ihr der Verwalter bei der Beendigung seines Amtes Schlußrechnung zu legen (§. 78). Die G. hat sodann über eine Reihe von
Maßregeln, insbesondere darüber, ob dem Gemeinschuldner (s. d.) eine Unterstützung zu
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0641,
von Haftstrafebis Hagebutten |
Öffnen |
sowohl wegen Fluchtverdachts als auch dann ver-
hängt werden, wenn der Gemeinschuldner die Vor-
legung eines Vermögens und ^chuldenverzeichnisses
oder die Leistung des von ihm zu schwörenden
Osfenbarungscides verweigert oder den Aufträgen
des
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0140,
von Nacheilebis Nachgeschäft |
Öffnen |
, das Recht der nicht befriedigten Gläubiger, nach der Aufhebung des Konkursverfahrens ihre Forderungen gegen den frühern Gemeinschuldner unbeschränkt geltend zu machen (Deutsche Konkursordnung §. 152; Österr. Konkursordnung §. 54).
Nachforschungsprotest
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Rangierkilometerbis Rangordnung der Gläubiger im Konkursverfahren |
Öffnen |
die Konkursforderungen nach
folgender Rangordnung und zwar nach gleichem
Range und Verhältnis ihrer Beträge zu berichtigen:
1) die für das letzte Jahr vor der Eröffnung des
Verfahrens oder dem Ableben des Gemeinschuldners
rückständigen Forderungen von Personen
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0929,
von Sicherheitswechselbis Sichtwechsel |
Öffnen |
das Gericht nach §. 98 schon vor
der Konkurseröffnung (s. d.) einstweilige Anord-
nungen treffen, insbesondere ein allgemeines Ver-
äußerungsverdot an den Gemeinschuldner erlassen,
durch welches dem Erwerb und der Eintraguug
von Pfand
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0605,
von Faustabis Faustpfand |
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. §. 40 giebt dem Faustpfandgläubiger ein Recht auf Abgesonderte Befriedigung (s. d.) auch dann, wenn der Gläubiger ein Faustpfandrecht an einer Forderung oder an einem andern Vermögensrecht des Gemeinschuldners hat. Solche Faustpfandrechte bestehen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1050,
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auf den Fall, daß der Verwalter den Gemeinschuldner zur Leistung des Offenbarungseides laden läßt.
Im Strafprozeß (vgl. Strafprozeßordnung §§. 36‒41, 320, 321) sind Entscheidungen, die einer Z. bedürfen, der Staatsanwaltschaft zur Veranlassung des
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0730,
von Kribbebis Kriebelkrankheit |
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Krickelster, s. Würger.
Krickente, s. Enten (Bd. 6, S. 168 a).
Kridār (von mittellat. crida, Konkurs) wurde früher häufig der Gemeinschuldner (s. d.) genannt.
Kriebelkrankheit, Kornstaupe oder Ergotismus (vom frz. ergot, Mutterkorn
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