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100% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0097, von Handelsrecht bis Handelsregalien Öffnen
97 Handelsrecht - Handelsregalien. Handelsbüchern, 5) von den Prokuristen u. Handlungsbevollmächtigten, 6) von den Handlungsgehilfen und 7) von den Handelsmaklern handelt. Der Gegenstand des zweiten Buches sind die Handelsgesellschaften
99% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0752, von Handelspiaster bis Handelsrecht Öffnen
750 Handelspiaster - Handelsrecht stark begehrt und dadurch Gegenstand eines lebhaf- ten Handels werden. - Im Gartenbau bezeichnet man mit H. Topfgewächse, die von sog. Specia- listen in großer Menge zum Export ins Ausland oder zum Absatz
79% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0096, von Handelsprämien bis Handelsrecht Öffnen
96 Handelsprämien - Handelsrecht. Handelsprämien, Belohnungen, welche zur Unterstützung und Förderung von Industrie und Handel, besonders in Anknüpfung an Aus- und Einfuhr von Waren, gewährt werden. Sie waren eine beliebte Maßregel des
79% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0566, Buchhaltung (handelsrechtliche Bestimmungen) Öffnen
566 Buchhaltung (handelsrechtliche Bestimmungen). geschrieben wird, so muß die Summe aller Debetseiten derjenigen aller Creditseiten des Hauptbuches gleich sein. Dieses Summieren erfolgt allmonatlich durch Probeabschluß oder die sogen. Probe
69% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0628, von Kaufmann (handelsrechtlich) bis Kaufmann (Personenname) Öffnen
628 Kaufmann (handelsrechtlich) - Kaufmann (Personenname). Aktiengesellschaften auch auf diese, selbst wenn sie keine Handelszwecke verfolgen, und nach dem Gesetz vom 4. Juli 1868 auch auf die eingetragenen Erwerbs
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0137, von Goldschlägerei bis Goldschmiedekunst Öffnen
Reichstag, wo er der national-liberalen Partei angehörte. G.s litterar. Arbeiten bewegen sich vorzugsweise auf den Gebieten des röm. und Handelsrechts. Außer zahlreichen Monographien und Abhandlungen in Fachzeitschriften, vorwiegend in der von ihm
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0909, Betriebssystem Öffnen
Eisenbahnverwaltungen; für das Publikum hat sie ebenfalls nur die Bedeutung von Vertragsbedingungen, die erst durch Abschluß des Frachtvertrags bindend werden. – Vgl. Thöl, Handelsrecht, Bd. 3 (Lpz. 1880); ders
0% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0194, Rechtswissenschaft: Privatrecht (Handels- und Wechselrecht) Öffnen
Herrenfall Handelsrecht. Handelsrecht Allgemeines. Abrechnung Anticipation Außerkurssetzung Bilanz Buchhaltung Buchschulden Delcredere Fracht Geschäftsführung Gewährsmängel Handelsbrauch Handelsgebrauch, s. Handelsbrauch
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0495, Goldschmiedekunst (Geschichtliches) Öffnen
als Professor, insbesondere für Handelsrecht, und Geheimer Justizrat an die Universität Berlin berufen. Durch Begründung der "Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht" (1858) wie durch sein in großartigem Maßstab angelegtes "Handbuch des Handelsrechts" (Erlang
0% Drogisten → Erster Theil → Handels- und Kontorwissenschaft: Seite 0834, Handels- und Kontorwissenschaft Öffnen
Handelsrechts und dienen auch zur Ergänzung, wo die bürgerlichen Gesetze des Landes nicht ausreichen. Havarie = Seeschaden, Wasserschaden. Hausse = Preissteigerung, Hochbewegung.
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0001, von Distanzgeschäft bis Distanzmesser Öffnen
, insofern es sich um Mängel handelt, welche bei ordnungsmäßigem Besicht oder ordnungsmäßiger Prüfung nicht erkennbar waren. Vgl. außer den Lehrbüchern des Handelsrechts und den Kommentaren zum deutschen Handelsgesetzbuch (Art. 345, 347-350): Zimmermann
0% Meyers → Schlüssel → Alphabetische Inhaltsübersicht d[...]: Seite 0007, Alphabetische Inhaltsübersicht des Schlüssels Öffnen
Gerichtsverhandlung 188 Gerichtswesen 185 Germanen und Germanien 109 - Geschichte 3 Germanische Sprachen 131 Germanisten (Philologen) 134 - (Rechtsgelehrte) 197 Gesandtschaftsrecht 191 Geschäftsarten (Handelsrecht) 182 Geschäftsordnung, parlamentarische
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0083, von Handelsgerichte bis Handelsgeschäft Öffnen
und in der Konzentrierung des handelsrechtlichen Gerichtsentscheids auf eigentliche Handelsplätze. Diese Kammern für Handelssachen sind daher nur eine Art von Zivilkammern der Landgerichte mit besonderer sachlicher Zuständigkeit im Sinn einer gesetzlichen
0% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0458, Historische Litteratur 1890/91 (Altertum, Mittelalter) Öffnen
ist die von staunenswerter Gelehrsamkeit und größtem Scharfsinn zeugende Universalgeschichte des Handelsrechts« von L. Goldschmidt (Stuttg. 1891), deren erste Lieferung kurz das Altertum, sehr eingehend aber das Mittelalter behandelt. Nicht bloß über
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0787, von Thiorubin bis Thöl Öffnen
des Staatsrats ernannt. Er starb 16. Mai 1884 zu Göttingen. T.s Bedeutung beruht in der scharfen und logischen Ausbildung der handelsrechtlichen Begriffe. Er war Mitglied der vier Kommissionen, die 1847 in Leipzig, 1848 und 1849 in Frankfurt, 1857
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0235, Börse (Börsengeschäfte; Usancen) Öffnen
. Das Grundgeschäft des Börsenhandels ist der Kauf. Dieser ist nach Handelsrecht formlos, d. h. es bedarf zu seiner Rechtsgültigkeit nicht der Schriftlichkeit oder einer andern Formalität; nur im Börsenverkehr kommen Urkunden über Käufe regelmäßig vor
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0084, von Handelsgesellschaft bis Handelskammern Öffnen
Rechtsverhältnis, sondern ist nur auf ein bestimmtes einzelnes Unternehmen auf gemeinsame Kosten, Vorteil und Gefahr gerichtet. Vgl. außer den Hand- und Lehrbüchern des Handelsrechts: Endemann, Die Entwickelung der Handelsgesellschaften (2. Aufl., Berl
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0094, von Handelskunde bis Handelspfand Öffnen
) sein, daher sind namentlich Orderpapiere und Inhaberpapiere Gegenstand des Handels und des Börsenverkehrs (s. Börse). Handelspfand, Pfand nach Handelsrecht, d. h. ein Pfand oder Pfandrecht, auf welches die von dem allgemeinen bürgerlichen Recht
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0373, von Labarre bis La Beaumelle Öffnen
Handelsrechts machte er sich verdient als Mitherausgeber (seit 1864) der "Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht". 1886 begründete er mit F. Stoerk das "Archiv für öffentliches Recht". Labarre (spr. -bār), Théodore, franz. Harfenvirtuose
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0136, von Mako bis Makrobiotik Öffnen
Maklerordnungen. In Frankreich und Rußland haben die M., ähnlich den Notaren, eine privilegierte Stellung und infolgedessen sehr hohe Einnahmen. Thatsächlich sind dort die Stellen verkäuflich. Vgl. außer den Hand- und Lehrbüchern des Handelsrechts das deutsche
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0656, von Thizy bis Thomas Öffnen
. Er hat sich namentlich durch "Das Handelsrecht" (Bd. 1 u. 2, Götting. 1841-48; Bd. 3, Leipz. 1880; Bd. 1, 6. Aufl., Leipz. 1879; Bd. 2: Wechselrecht, 4. Aufl. 1878) bekannt gemacht. Außerdem erwähnen wir von ihm: "Volksrecht, Juristenrecht" (Rost. 1846
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0309, von Wächterlied bis Wächter-Spittler Öffnen
Untersuchungen, die sich vornehmlich auf den Gebieten des Urheber- und Handelsrechts bewegten. Publizistisch trat er 1860 gegen das von der württembergischen Regierung mit dem römischen Stuhl abgeschlossene Konkordat erfolgreich auf, wie er denn auch
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0583, von Mollin bis Montanelli Öffnen
und veröffentlichte 1836 einen Band lyrischer Poesien. Um 1840 wurde er auf den Lehrstuhl des italienischen und des Handelsrechts an der Universität Pisa berufen, wo er einige auf seine Fachwissenschaft bezügliche Schriften veröffentlichte, darunter
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0645, von Behr bis Behr-Negendank Öffnen
, geb. 13. Sept. 1833 zu Berlin, habilitierte sich daselbst 1863 und wurde 1873 ord. Professor für deutsches, preußisches und Handelsrecht in Greifswald, 1884 in Breslau, 1887 zum Reichsgerichtsrat in Leipzig ernannt. B. veröffentlichte
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0205, von Bodrizen bis Boerhaave Öffnen
beigestanden haben sollte. Boëmund, s. Bohemund. Boërescu, Basil, rumän. Staatsmann, geb. 1. Jan. 1830, studierte die Rechte in Paris, wurde Professor des Handelsrechts an der Universität Bukarest und bekleidete seit 1860 verschiedene Ministerien
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0626, von Brunnenstube bis Brunner Öffnen
und Dogmatik der Wertpapiere" (in der "Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht", Bd. 22 u. 23), der Abschnitt über "Wertpapiere" in Endemanns "Handbuch des Handelsrechts", Bd. 2 (Stuttg. 1882), "Geschichte und Quellen des deutschen Rechts
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0143, von Englisches Riechsalz bis Englisches Schul- und Universitätswesen Öffnen
behandelt. Ein Handelsrecht als Sonderrecht existiert in England nicht; das von Kaufleuten geübte Gewohnheitsrecht (Law Merchant) ist ein Teil des Common Law; die Bücher über Handelsrecht enthalten die Rechtsbestimmungen, die auf den Handelsverkehr
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0555, von Falster (Christian) bis Faltenschwein Öffnen
schließt, ohne Prokura oder Handlungs- vollmacht erhalten zu haben, desgleichen ein Hand- lungsbevollmächtigter, welcher bei Abschluß des Ge- schäfts seine Vollmacht überschreitet, ist dem Dritten persönlich nach Handelsrecht verhaftet (Handels
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0541, von Garding bis Garfield Öffnen
Königsberg berufen. Er schrieb namentlich: «Das Stellen zur Disposition nach modernem deutschem Handelsrecht» (Würzb. 1870), «Die Verträge zu Gunsten Dritter» (ebd. 1873), «Das deutsche Patentgesetz vom 25. Mai 1877» (Berl. 1877), «Das deutsche
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0753, von Handelsregister bis Handelssache Öffnen
- gesetzbuch.) Litteratur. Martens, Gruudsätze desH. (Gott. 1797; 3. Aufl.); Heise, Handelsrecht (Franks, a. M. 1858); Thöl, Handelsrecht (Bd. 1, 0. Aufl., Lpz. 1879; Bd. 2, Wechselrecht, 4. Aufl. 1878; Bd. :;, Das Transportgewerbe, 1880); Goldschmidt
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0673, von Rechtsfähigkeit bis Rechtsgebiet Öffnen
. Kassationshofs, die engl. und amerik. Reports, die besonders für das Handelsrecht noch heute wichtigen Decisiones der Gerichtshöfe (rotae) der mittelalterlichen ital. Handelsstädte und der Rota romana, die Entscheidungen des ital. Kassationshofs
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0803, von Seerose bis Seescheiden Öffnen
- ten, die seerechtlichen Bestimmungen entbaltcn in den Iv6vi8(^I 8tatut63 von 1^75, Tit. 48-56. Litteratur. Pöhls, Darstellung des S. nach Gemeinem und Hamburgischem Recht u. s. w. (Bd. 3 seines "Handelsrechts", 4 Tle., Hamb. 1830-33), dazu
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0711, von Terentius Varro bis Termingeschäfte Öffnen
abwickelt (Börsentermingeschäft; Gegensatz das nur unter Handelsrecht stehende sog. handelsrechtliche Lieferungsgeschäft). Dahin gehört namentlich Feststellung der Lieferzeit, der Preisnotierung, der Gattung und Beschaffenheit der Ware, welche dem
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0570, von Wechselpari bis Wechselprotest Öffnen
. 80 der W. (Über Unterbrechung der Wechselverjährung) beseitigt. Vgl. Treitschke, Alphabetische Encyklopädie der Wechselrechte (2 Bde., Lpz. 1831): Thöl, Das Handelsrecht, Bd. 2: Wechselrecht (4. Aufl., ebd. 1878); Wächter, Encyklopädie des
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0533, Handelsgesetzbuch Öffnen
- delsrecht stehen. Das Handelsrecht ist nicht mehr ein Recht, das für gewisse, auch nicht gewerbsmäßig betriebene Handelsgeschäfte, sondern ein Recht, das für Handelsgewerbetreibende gilt. Als Handels- geschäfte sollen nur die Gesckäfte eines Kaufmanns
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0610, von Anomalon bis Anorthit Öffnen
. Aktiengesellschaft (s. d.), insbesondere im italienischen und französischen Handelsrecht. Früher nannte man in Frankreich Société anonyme die gewöhnliche zivilrechtliche Erwerbsgesellschaft. Anopsie (griech.), s. Blindheit. Anorchie (griech
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 1022, Verzeichnis der Mitarbeiter Öffnen
: Musikgeschichte, Biographie. Prof. J. ^[Joseph] Kürschner in Stuttgart: Theater. Rechtswissenschaft. Dr. K. Baumbach in Sonneberg: Rechtswissenschaft. Prof. Dr. K. Gareis in Gießen: Handelsrecht. Dr. Gutfleisch in Gießen: Zivilrechtliches. Prof. Dr. A
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0118, von Auskultation bis Ausland Öffnen
, daß sie die Vertretung in handelsrechtlichen Angelegenheiten übernehmen und die Einziehung von Forderungen von säumigen Schuldnern in wirksamer Weise besorgen. Solche A. (Mercantile agencies), welche sich oft anonymer Firmen (Mutua Confidentia, Secreta Relata etc
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0098, von Handelsregister bis Handelsschulen Öffnen
) folgende Gegenstände auf: Klagen gegen einen Kaufmann aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft (s. d.), aus einem Wechsel im Sinn der Wechselordnung, aus einem handelsrechtlichen Gesellschaftsverhältnis, aus einem Firmenrechtsverhältnis
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0303, von Fische bis Fischer Öffnen
veröffentlichte er: »Corpus juris für Kaufleute und kaufmännische Rechtskunde« (3. Aufl., Leipz. 1884); »Katechismus des deutschen Handelsrechts« (3. Aufl., das. 1885); mehrere nationalökonomische Vorträge u. a. 3) Karl, Historiker, geb. 4. Nov. 1840 zu
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0405, von Gustav bis Hahn Öffnen
, studierte daselbst und wurde 1855 Doktor der Rechte, war dann Präfekt am Theresianum in Wien, später Advokat und Professor des Zivilprozesses und des Handelsrechts an der Prager, 1868 an der Wiener Universität. 1871 fungierte er als Justizminister
0% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0212, Volkswirtschaft: Geld und Kredit, Handel Öffnen
Wucher Zeitrente, s. Annuität Zinsen Zinseszins, s. Anatocismus u. Zinsrechnung Zins vom Zins Zwangskurs, s. Kurs. Handel. (Vgl. auch "Handelsrecht", S. 182, und "Kontorwissenschaft", S. 202. Ueber den Handelsverkehr der einzelnen Staaten
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0294, Aktie und Aktiengesellschaft Öffnen
. Renaud, Das Recht der Aktiengesellschaften (2. Aufl., Lpz. 1875); ders., Das Recht der Kommanditgesellschaften (ebd. 1881); Cosack, Lehrbuch des Handelsrechts (2. Aufl., Stuttgart 1893); die Kommen-
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0564, Bayern (Rechtspflege. Finanzwesen) Öffnen
19. Jahrh. 43 verschiedene Privatrechte giebt es derzeit. Eine regere Thätigkeit zeigte sich im Gebiete des Handelsrechts, der modernen Gesellschaftsformen, des öffentlichen und Strafrechts. Das Deutsche Handelsgesetzbuch gelangte 1861 zur Einführung
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0188, Agent Öffnen
die Handelsagenten, doch war bei der zweiten Lesung desselben die Kommission darüber einig, "daß selbständige Handelsagenten in den geeigneten Fällen nach Handelsrecht beurteilt werden sollten". Ob aber in dem gegebenen Fall ein A. als selbständiger
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0268, von Aktienpromessen bis Aktinomykose Öffnen
268 Aktienpromessen - Aktinomykose. Litteratur. Die deutschen handelsrechtlichen Bestimmungen über die Aktiengesellschaften sind enthalten in Bd. 2, Teil 3 des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs und in dem Reichsgesetz vom 18. Juli 1884
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0623, von Behrend bis Beichte Öffnen
"Gutachten über die Aktiengesellschaften" (Leipz. 1873, Bd. 1). Seine neuesten Werke sind: "Lehrbuch des Handelsrechts" (Berl. 1880-84, Bd. 1) und "Anevang und Erbengewere" (das. 1885). Behrens, Bertha, unter dem Namen W. Heimburg bekannte Schriftstellerin
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0812, von Besenginster bis Besitz Öffnen
. Delitzsch, Biblische Psychologie (2. Aufl., Leipz. 1861). Bésestan (Bezistan, pers.), Teil des Bazars von Konstantinopel, in welchem Leinwand verkauft wird. Besichtigung (Augenscheinseinnahme, Okularinspektion), s. Augenschein. Im Handelsrecht ist die B
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0095, von Bocca della verità bis Boccherini Öffnen
riordinamento delle banche in Italia" (1881), schrieb über Handelsrecht, mehrere Geschichtswerke ("Antichità romane e greche"; "Corso di storia universale" 5 Bde.; "Feste, giuochi e spettacoli") und Naturwissenschaftliches ("La natura e l'uomo", "Fisica del
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0122, von Boemund bis Boethius Öffnen
zurückgekehrt, gründete er daselbst den "National" und übernahm, jedoch nur für kurze Zeit, eine Professur des Handelsrechts an der Rechtsfakultät in Bukarest. 1858 ließ er sich als Advokat nieder, wurde 1859 in die Gesetzgebende Versammlung gewählt
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0236, Börse (Maklerordnungen, Kursnotierung; Kommissionäre; Kaufgeschäfte) Öffnen
notiert. Jedoch ist zu bemerken, daß die Kursnotierungen nicht unanfechtbar sind; einzelne Börsenordnungen verwahren sich ausdrücklich gegen den offiziellen Charakter der vom Syndikat etc. herausgegebenen Kursnotizen; jedenfalls läßt das Handelsrecht den
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0370, von Brautkrone bis Bravieren Öffnen
-Veyrières (spr. brawär-wäriähr), Pierre, franz. Rechtsgelehrter, geb. 3. Febr. 1804 zu Arlanc, gestorben im März 1861 in Paris, war Professor des Handelsrechts daselbst. Seine Hauptwerke sind: "Manuel de droit commercial" (Par. 1839, 7. Aufl. 1867
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0490, von Bruchus bis Bruck Öffnen
bedeutende Weg- und Eisenbahnbauten sowie Flußregulierungen, ordnete die Ausarbeitung eines österreichischen See- und Handelsrechts an und suchte durch Wegschaffung hemmender Zollschranken der österreichischen Industrie neue Absatzwege anzubahnen. Auch
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0567, Buchhaltung (die landwirtschaftliche B.) Öffnen
. 1880) und andre Schriften des Verfassers über die handelsrechtliche Seite der B. - Übergewerbliche B. im allgemeinen vgl. Amthor, Taschenbuch für Gewerbtreibende (2. Aufl., Gera 1871); Lehrbücher von Salomon (11. Aufl., Berl. 1884), Morgenstern
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0637, von Bundhaube bis Bungener Öffnen
). Mit Madai veröffentlichte er noch: "Theoretisch-praktische Erörterungen aus den in Liv-, Esth- und Kurland geltenden Rechten" (Dorpat 1839-43, 4 Bde.). Seine "Darstellung des heutigen russischen Handelsrechts" (Riga 1829) ist ebenfalls mit besonderer
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0194, von Cocos chilensis bis Codemo Öffnen
. Jan. 1807, das Handelsrecht im C. de commerce vom 1. Jan. 1808, der Strafprozeß im C. d'instruction criminelle vom 27. Nov. 1808 und endlich das Strafrecht im C. pénal vom 22. Febr. 1810. Später kamen dann noch Gesetzgebungen über Forstwesen
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0415, Dahomé Öffnen
" (das. 1857), "Das Kriegsrecht" (Würzb. 1870; ins Französische übersetzt, Antwerp. 1870), "Handelsrechtliche Vorträge" (Leipz. 1875), "Deutsches Rechtsbuch" (Nördling. 1877), "Deutsches Privatrecht" (Leipz. 1878, 1. Abt.), "Die Vernunft im Recht" (Berl
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0607, von Deckoffiziere bis Declaratio libelli Öffnen
es ist, Spekulationsgeschäfte zu decken, von D. in Kost-, Report- und Prolongationsgeschäften, ferner vom Deckungskauf und Deckungsverkauf (Deckungskauf als Selbsthilfekauf; s. Gareis in Endemanns "Handbuch des Handelsrechts", Bd. 1, S. 619, 732 ff
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0791, Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) Öffnen
, die Inhaberpapiere, das sogen. litterarische Eigentum sowie an die deutschen Rechtsnormen in Ansehung des Wechsel- und Handelsrechts erinnert werden. Für die Erhaltung und Ausbildung der dem deutschen Rechtsbewußtsein entsprungenen Rechtsinstitute
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0616, von Encyklopädisten bis Ende Öffnen
(Handelsrecht), Löbner (ebenso), Baumbachs "Staatslexikon"; für Volkswirtschaft das Lexikon von Rentzsch, die französischen von Block, Léon Say ("Dictionnaire des finances"), das italienische von Boccardo; daneben zahlreiche Handels-Lexika (von Fort, Maier
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0617, von Endeavourstraße bis Ender Öffnen
zahlreichen und gediegenen Schriften sind hervorzuheben: "Die Beweislehre des Zivilprozesses" (Heidelb. 1860, 2 Abtlgn.); "Das deutsche Handelsrecht" (das. 1865, 3. Aufl. 1876); "Das deutsche Zivilprozeßrecht" (das. 1868); "Die Rechtshilfe im Norddeutschen
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0256, von Figueras bis Figuier Öffnen
das Prinzip des Freihandels und wurde zum Professor des Handelsrechts an der Universität zu Madrid ernannt. 1856 nahm er an dem Brüsseler Kongreß teil, der eine Reform des Zollwesens zum Zweck hatte. Nach der Septemberrevolution von 1868 trat
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0289, von Firkin bis Firmenich Öffnen
und insbesondere seine Unterschrift abgibt. Da dem Kaufmann daran liegt, den guten Ruf seiner F. aufrecht zu erhalten, anderseits aber auch ein Interesse des Publikums vorliegt, daß die Bezeichnung mittels einer F. zuverlässig sei, setzt das Handelsrecht
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0478, von Frachtbrief bis Fragerecht Öffnen
angebahnt und teils schon ausgeführt worden. Über Frachttarife s. Eisenbahntarife und Tarife. Vgl. außer den Handbüchern des deutschen Handelsrechts Eger, Das deutsche Frachtrecht (Berl. 1879-83, 3 Bde.); Wehrmann, Das Eisenbahnfrachtgeschäft (Stuttg. 1879
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0661, von Freiwillige Jäger bis Freizügigkeit Öffnen
Art gehören z. B. die nach handelsrechtlichen Bestimmungen erforderlichen Anmeldungen von der Annahme und der Änderung einer Firma und die Angabe ihrer Inhaber sowie die Anzeige von dem Erlöschen einer solchen, von der Erteilung und vom Erlöschen
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0789, von Furcht bis Furkett Öffnen
, sondern einen Dritten treffen sollen. Den Gegensatz bildet das Handeln auf eigne Rechnung, ein Unterschied, der namentlich im Handelsrecht wichtig ist. So ist insbesondere die Seeversicherung f. f. R. für den Versicherer nur dann verbindlich, wenn
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0800, von Füsilieren bis Fuß Öffnen
in Frankreich, auch die Verschmelzung der deutschen Fortschrittspartei und der sogen. Sezessionisten zu der "deutschen freisinnigen Partei". Im Handelsrecht ist die F. von Aktiengesellschaften von besonderer Wichtigkeit, d. h. die Verschmelzung
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0907, von Gardiner bis Gargalismus Öffnen
der Sozialdemokratie" (Gieß. 1877); "Das deutsche Patentgesetz vom 25. Mai 1877" (Berl. 1877); "Patentgesetzgebung" (das. 1879-80, 3 Bde.); eine Biographie von J. M. F. ^[Johann Michael Franz] Birnbaum (Gieß. 1878); "Das deutsche Handelsrecht" (Berl. 1880, 2. Aufl
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0952, von Gattungskauf bis Gau Öffnen
mich die Gefahr, wenn nun der Zug verunglückt, und wenn die Pferde dabei zu Grunde gehen. Das deutsche Handelsgesetzbuch (§ 345) hat die Lieferungstheorie adoptiert. Vgl. außer den Hand- und Lehrbüchern des Handelsrechts: Flatau, Über das Tragen
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0051, von Geld (Geldbedarf und Geldmenge, Geldwert und Güterpreise) bis Geld und Brief Öffnen
] Hoffmann, Die Lehre vom G. (Berl. 1838); C. Knies, Das G. (1. Abt. des Werkes "G. und Kredit", 2. Aufl., das. 1885); Goldschmidt, Handelsrecht, Bd. 1, S. 1060-1231 (Erlang. 1864); Jevons, Money and the mechanism of exchange (4. Aufl., Lond. 1878
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0202, von Geschabte Manier bis Geschäftssprache Öffnen
, insbesondere die von fremden Geschäften, daher im Handelsrecht Geschäftsführer oft s. v. w. Disponent oder Prokurist (s. d.). Im engern Sinn ist G. die Besorgung fremder Geschäfte ohne Auftrag (negotiorum gestio). Das unberufene Einmischen in Angelegenheiten
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0069, von Handauflegung bis Handel Öffnen
vorgenommene Austausch von Gütern. H. im engern Sinn, wie er der Auffassung des Handelsrechts entspricht, ist der auf Arbeitsteilung u. eigner Berufsbildung beruhende regelmäßige Tausch oder der gewerbsmäßige Ein- und Verkauf von Gütern, welche als Gegenstände
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0081, von Handelsbillet bis Handelsgeographie Öffnen
gefunden hat. Dem Gewohnheitsrecht ist damit Gesetzeskraft eingeräumt nicht bloß für die Materie, worüber das Handelsgesetzbuch keine Bestimmungen enthält, sondern allgemein für alle handelsrechtlichen Fragen, die im Gesetzbuch durch eine bestimmte
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0087, von Handelskonsul bis Handelskrisis Öffnen
die gegenseitig eingegangenen Verpflichtungen und Bedingungen ihren Ausdruck finden, gewinnt er die Bedeutung einer förmlichen Willenserklärung und dient handelsrechtlich als Beweismittel; mehr als jeder andre Briefwechsel unterliegt deshalb die H. den
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0095, von Handelspflanzen bis Handelspolitik Öffnen
Schuldners zum laufenden Preis bewirkt werden. Abgesehen von diesen handelsrechtlichen Bestimmungen über das vertragsmäßige Pfandrecht kennt das deutsche Handelsgesetzbuch auch die besondern gesetzlichen Pfandrechte des Kommissionärs
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0101, von Handelswert bis Handelswissenschaft Öffnen
, Handelsrecht mit Einschluß des Wechselrechts, Handelspolitik, Handelskunde mit Handels- oder Handelsbetriebslehre (auch H. im engern Sinn oder theoretische H. genannt), endlich die Kontorfächer oder Kontorwissenschaft (Buchhaltung, kaufmännische
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0639, von Höhere Gewalt bis Höhere Lehranstalten Öffnen
, Fabrikbesitzern etc. getragen werden müssen, sind ebensowohl wie diejenigen Schäden, für welche dieselben gesetzlich nicht haftpflichtig sind, Gegenstand der Versicherung (s. Unfallversicherung). Vgl. außer den Hand- und Lehrbüchern des Handelsrechts: Exner
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0955, von Inhaftieren bis Inhalationskuren Öffnen
Lehrbüchern des Privat- und des Handelsrechts: Kuntze, Die Lehre von den Inhaberpapieren (Leipz. 1857); Unger, Rechtliche Natur der Inhaberpapiere (das. 1857); v. Poschinger, Geschichte der Inhaberpapiere (Erlang. 1875); Pappenheim, Begriff und Arten
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0996, von Interessen bis Interessenpolitik und Interessenvertretung Öffnen
Lehrbüchern des Privatrechts und des Handelsrechts: Fr. Mommsen, Zur Lehre vom I. (2. Abt. der "Beiträge zum Obligationenrecht", Braunschw. 1853 ff.). - Über I. in der Politik s. Interessenpolitik etc. Interessen, im gewöhnlichen Leben Bezeichnung
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 1010, von Invektive bis Inversion Öffnen
mit der Rechtswohlthat des Inventars antreten (s. Beneficium inventarii). - Im Handelsrecht heißt I. das Verzeichnis der sämtlichen Vermögensstücke und Schulden eines Kaufmanns (s. d.). Das allgemeine deutsche Handelsgesetzbuch (Art. 29-33) verpflichtet den
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0013, von Konnex bis Konoid Öffnen
im Binnenschiffahrtsverkehr vor. Vgl. Allgemeines deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 302, 305, 313, 374, 615, 644-664, 731, 888; Code de commerce, Art. 281-285. Vgl. außer den Hand- und Lehrbüchern des Handelsrechts: Lewis, Die neuen Konnossementsklauseln (Leipz. 1885
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0041, von Konsulargerichtsbarkeit bis Konsulieren Öffnen
Reichsgesetze, sodann das preußische allgemeine Landrecht, im Handelsrecht zunächst das Handelsgewohnheitsrecht, sodann das deutsche Handelsgesetzbuch, im Strafrecht zunächst die Polizeiverordnungen, welche der K. mit einer Strafgrenze bis zu 150 Mk
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0966, von Nachbaur bis Nachgeburt Öffnen
mit Erfolg auftreten kann, im Gegensatz zum Bedarf und dem bloßen Wunsch nach Befriedigung (vgl. Preis). Nachfrist, im Handelsrecht diejenige Frist, welche bei dem Kaufvertrag der eine Kontrahent dem andern zur Erfüllung seiner Verpflichtungen noch
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0305, von Obligationenrechnung bis Obmann Öffnen
der Inhaber- und Orderpapiere und namentlich der Begriff des Wechsels, welcher im modernen Recht eine so weit ausgedehnte Anwendung gefunden hat, völlig fremd, und ebenso beruht das Handelsrecht (s. d.) nur zum Teil auf römisch-rechtlicher Grundlage
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0713, von Par bricole bis Pardubitz Öffnen
Professor des Handelsrechts an der Universität zu Paris. Nach der Restauration ward er Mitglied der Kammer (1815-16 und 1824-27) und 1820 Rat am Kassationshof. Nach der Julirevolution legte er seine Professur und seine Stelle am Kassationshof nieder
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0570, von Rancagua bis Randon Öffnen
die Entwickelung der Grundbücher in Österreich" (1870); "Deliktsobligationen" (3. Aufl. 1879); "Eigentum" (2. Aufl. 1874); "Einleitung in das Handelsrecht" (1876). Im Januar 1881 wurde R. ins Herrenhaus berufen. Randazzo, Stadt in der ital. Provinz
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0632, Rechtswissenschaft (Geschichte und Litteratur) Öffnen
der Zerrissenheit der deutschen Rechtszustände auch eine einheitliche gesetzgeberische Behandlung fand (s. Handelsrecht). Den großen Kodifikationen partikularen deutschen Rechts, wie dem preußischen Landrecht Friedrichs d. Gr. und dem österreichischen
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0694, von Reimlexikon bis Reims Öffnen
, eine Vorbereitungsschule für Medizin und Pharmazie, eine Lehrerinnenbildungsanstalt, eine Gewerbeschule, Lehrkurse für Chemie, Zeichnen, Handelsrecht und Weberei, eine Bibliothek (60,000 Bände und 1500 Manuskripte), ein Kunst- und Antiquitätenmuseum
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0160, von Sachwalter bis Sacken Öffnen
es sich um Wertschätzungen handelt, vielfach das Gutachten von Sachverständigen in Anspruch genommen wird. Zur Beantwortung von kaufmännischen Fragen und zur Abgabe von handelsrechtlichen Gutachten (Parere) bestehen zuweilen besondere Kollegien
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0545, von Schlüsselbein bis Schlüter Öffnen
der S. abhängig wäre. Der Makler hat nur der andern Partei ohne Verzug Anzeige davon zu machen, wenn die Annahme oder Unterschrift der S. verweigert wird. Nach französischem Handelsrecht wird dagegen für die Beweiskraft der Schlußzettel stets
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0812, Seerecht Öffnen
812 Seerecht. einen Teil des Privatrechts und zwar, insofern es sich um den Seehandel dreht, des Handelsrechts (Seehandelsrecht, Privatseerecht); soweit dagegen die staatlichen Verhältnisse und die seerechtlichen Bestimmungen, welche
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0813, von Seerinde bis Seeschwalbe Öffnen
; unfrei Schiff, unfrei Gut" (s. Frei Schiff, frei Gut). Vgl. außer den Lehrbüchern des Handelsrechts Kaltenborn, Grundsätze des praktischen europäischen Seerechts (Berl. 1851, 2 Bde.); Tecklenborg, Die Freiheit des Meers (Brem. 1870); Perels
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0815, von Seetaube bis Seeversicherung Öffnen
Versicherungsbetrag zu vereinbaren; ja, sogar der sogen. imaginäre Gewinn, welcher von der Ankunft der Güter am Bestimmungsort erwartet wird, kann Gegenstand der S. sein. Letzteres ist allerdings nach französischem Handelsrecht unzulässig, während nach dem
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0353, von Story bis Stosch Öffnen
in Washington zur Kongreßzeit versammelnden Bundesgerichtshof berufen und 1829 zum Professor der Rechte an der Harvard-Universität zu Cambridge bei Boston ernannt. Als solcher hatte er über Naturrecht, Völkerrecht, See- und Handelsrecht
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0151, von Verpflichtungsschein bis Verrenkung Öffnen
kaufmännischen V. (franz. billet à ordre, engl. promissory note), d. h. für das schriftliche einseitige Summenversprechen eines Kaufmanns. Der kaufmännische V. kann nach deutschem Handelsrecht durch Indossament (Giro) auf andre übertragen (begeben) werden
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0465, von Wechselrecht bis Wechselschere Öffnen
. a.; Kuntze und Brachmann in Endemanns »Handbuch des Handelsrechts« (Bd. 4, Leipz. 1884); Lehmann, Lehrbuch des deutschen Wechselrechts (Stuttg. 1886); Gaupp, Das deutsche Wechselstempelsteuergesetz (4. Aufl., Berl. 1886); Borchardt, Vollständige
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0763, von Senckel bis Serpa Pinto Öffnen
); Das Obligationenrecht nach den Grundsätzen des römischen Rechts, der Rechtswissenschaft und der neuern Gesetzgebungen« (das. 1861); "Über Vertragsabschluß unter Abwesenden« (Neapel 186^); »Der Telegraph in seiner Beziehung zum bürgerlichen und Handelsrechte
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0083, Auskunftswesen (Geschäftsumfang, Gebühren, Haftbarkeit) Öffnen
. Übrigens ist diese theoretisch sehr interessante Frage von nur geringer praktischer Bedeutung, da alle einschlägigen Rechtsfragen nach den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts (nicht des Handelsrechts) zur Entscheidung gelangen. Von hervorragendem
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0421, von Havelock bis Heermann Öffnen
, Heidelberg und Göttingen, promovierte im Herbst 1867 in Göttingen und habilitierte sich im Mai 1869 für römisches Recht und Handelsrecht an der Universität Heidelberg. 1871 für Gründung einer badischen Bodenkreditbank thätig, trat er bei der Errichtung
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0501, von Klimaxkessel bis Koch Öffnen
Handelsrechts«, v. Stengels »Wörterbuch des Verwaltungsrechts«, Conrads »Handwörterbuch der Staatswissenschaften« sowie mehreren Vorträgen über Giroverkehr, Checkgesetz: »Zur Reform des preußischen Konkursrechts« (Berl. 1868); »Über die Zulässigkeit