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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Handelsrechtbis Handelsregalien |
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97
Handelsrecht - Handelsregalien.
Handelsbüchern, 5) von den Prokuristen u. Handlungsbevollmächtigten, 6) von den Handlungsgehilfen und 7) von den Handelsmaklern handelt. Der Gegenstand des zweiten Buches sind die Handelsgesellschaften
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99% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0752,
von Handelspiasterbis Handelsrecht |
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750
Handelspiaster - Handelsrecht
stark begehrt und dadurch Gegenstand eines lebhaf-
ten Handels werden. - Im Gartenbau bezeichnet
man mit H. Topfgewächse, die von sog. Specia-
listen in großer Menge zum Export ins Ausland
oder zum Absatz
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79% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0096,
von Handelsprämienbis Handelsrecht |
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96
Handelsprämien - Handelsrecht.
Handelsprämien, Belohnungen, welche zur Unterstützung und Förderung von Industrie und Handel, besonders in Anknüpfung an Aus- und Einfuhr von Waren, gewährt werden. Sie waren eine beliebte Maßregel des
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79% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0566,
Buchhaltung (handelsrechtliche Bestimmungen) |
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566
Buchhaltung (handelsrechtliche Bestimmungen).
geschrieben wird, so muß die Summe aller Debetseiten derjenigen aller Creditseiten des Hauptbuches gleich sein. Dieses Summieren erfolgt allmonatlich durch Probeabschluß oder die sogen. Probe
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69% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Kaufmann (handelsrechtlich)bis Kaufmann (Personenname) |
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628
Kaufmann (handelsrechtlich) - Kaufmann (Personenname).
Aktiengesellschaften auch auf diese, selbst wenn sie keine Handelszwecke verfolgen, und nach dem Gesetz vom 4. Juli 1868 auch auf die eingetragenen Erwerbs
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0137,
von Goldschlägereibis Goldschmiedekunst |
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Reichstag, wo er der national-liberalen
Partei angehörte. G.s litterar. Arbeiten bewegen sich vorzugsweise auf den Gebieten des röm. und Handelsrechts. Außer zahlreichen Monographien und
Abhandlungen in Fachzeitschriften, vorwiegend in der von ihm
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0909,
Betriebssystem |
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Eisenbahnverwaltungen; für das Publikum hat sie ebenfalls nur die Bedeutung von Vertragsbedingungen, die erst durch Abschluß des Frachtvertrags bindend werden. –
Vgl. Thöl, Handelsrecht, Bd. 3 (Lpz. 1880); ders
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0194,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Handels- und Wechselrecht) |
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Herrenfall
Handelsrecht.
Handelsrecht
Allgemeines.
Abrechnung
Anticipation
Außerkurssetzung
Bilanz
Buchhaltung
Buchschulden
Delcredere
Fracht
Geschäftsführung
Gewährsmängel
Handelsbrauch
Handelsgebrauch, s. Handelsbrauch
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0495,
Goldschmiedekunst (Geschichtliches) |
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als Professor, insbesondere für Handelsrecht, und Geheimer Justizrat an die Universität Berlin berufen. Durch Begründung der "Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht" (1858) wie durch sein in großartigem Maßstab angelegtes "Handbuch des Handelsrechts" (Erlang
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0834,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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Handelsrechts und dienen auch zur Ergänzung, wo die bürgerlichen Gesetze des Landes nicht ausreichen.
Havarie = Seeschaden, Wasserschaden.
Hausse = Preissteigerung, Hochbewegung.
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0001,
von Distanzgeschäftbis Distanzmesser |
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, insofern es sich um Mängel handelt, welche bei ordnungsmäßigem Besicht oder ordnungsmäßiger Prüfung nicht erkennbar waren. Vgl. außer den Lehrbüchern des Handelsrechts und den Kommentaren zum deutschen Handelsgesetzbuch (Art. 345, 347-350): Zimmermann
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Meyers →
Schlüssel →
Alphabetische Inhaltsübersicht d[...]:
Seite 0007,
Alphabetische Inhaltsübersicht des Schlüssels |
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Gerichtsverhandlung 188
Gerichtswesen 185
Germanen und Germanien 109
- Geschichte 3
Germanische Sprachen 131
Germanisten (Philologen) 134
- (Rechtsgelehrte) 197
Gesandtschaftsrecht 191
Geschäftsarten (Handelsrecht) 182
Geschäftsordnung, parlamentarische
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0083,
von Handelsgerichtebis Handelsgeschäft |
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und in der Konzentrierung des handelsrechtlichen Gerichtsentscheids auf eigentliche Handelsplätze. Diese Kammern für Handelssachen sind daher nur eine Art von Zivilkammern der Landgerichte mit besonderer sachlicher Zuständigkeit im Sinn einer gesetzlichen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0458,
Historische Litteratur 1890/91 (Altertum, Mittelalter) |
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ist die von staunenswerter Gelehrsamkeit und größtem Scharfsinn zeugende Universalgeschichte des Handelsrechts« von L. Goldschmidt (Stuttg. 1891), deren erste Lieferung kurz das Altertum, sehr eingehend aber das Mittelalter behandelt. Nicht bloß über
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0787,
von Thiorubinbis Thöl |
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des Staatsrats ernannt. Er starb 16. Mai 1884 zu Göttingen. T.s Bedeutung beruht in der scharfen und logischen Ausbildung der handelsrechtlichen
Begriffe. Er war Mitglied der vier Kommissionen, die 1847 in Leipzig, 1848 und 1849 in Frankfurt, 1857
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0235,
Börse (Börsengeschäfte; Usancen) |
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.
Das Grundgeschäft des Börsenhandels ist der Kauf. Dieser ist nach Handelsrecht formlos, d. h. es bedarf zu seiner Rechtsgültigkeit nicht der Schriftlichkeit oder einer andern Formalität; nur im Börsenverkehr kommen Urkunden über Käufe regelmäßig vor
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0084,
von Handelsgesellschaftbis Handelskammern |
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Rechtsverhältnis, sondern ist nur auf ein bestimmtes einzelnes Unternehmen auf gemeinsame Kosten, Vorteil und Gefahr gerichtet. Vgl. außer den Hand- und Lehrbüchern des Handelsrechts: Endemann, Die Entwickelung der Handelsgesellschaften (2. Aufl., Berl
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0094,
von Handelskundebis Handelspfand |
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) sein, daher sind namentlich Orderpapiere und Inhaberpapiere Gegenstand des Handels und des Börsenverkehrs (s. Börse).
Handelspfand, Pfand nach Handelsrecht, d. h. ein Pfand oder Pfandrecht, auf welches die von dem allgemeinen bürgerlichen Recht
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0373,
von Labarrebis La Beaumelle |
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Handelsrechts machte er sich verdient als Mitherausgeber (seit 1864) der "Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht". 1886 begründete er mit F. Stoerk das "Archiv für öffentliches Recht".
Labarre (spr. -bār), Théodore, franz. Harfenvirtuose
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0136,
von Makobis Makrobiotik |
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Maklerordnungen. In Frankreich und Rußland haben die M., ähnlich den Notaren, eine privilegierte Stellung und infolgedessen sehr hohe Einnahmen. Thatsächlich sind dort die Stellen verkäuflich. Vgl. außer den Hand- und Lehrbüchern des Handelsrechts das deutsche
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0656,
von Thizybis Thomas |
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. Er hat sich namentlich durch "Das Handelsrecht" (Bd. 1 u. 2, Götting. 1841-48; Bd. 3, Leipz. 1880; Bd. 1, 6. Aufl., Leipz. 1879; Bd. 2: Wechselrecht, 4. Aufl. 1878) bekannt gemacht. Außerdem erwähnen wir von ihm: "Volksrecht, Juristenrecht" (Rost. 1846
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0309,
von Wächterliedbis Wächter-Spittler |
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Untersuchungen, die sich vornehmlich auf den Gebieten des Urheber- und Handelsrechts bewegten. Publizistisch trat er 1860 gegen das von der württembergischen Regierung mit dem römischen Stuhl abgeschlossene Konkordat erfolgreich auf, wie er denn auch
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0583,
von Mollinbis Montanelli |
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und veröffentlichte 1836 einen Band lyrischer Poesien. Um 1840 wurde er auf den Lehrstuhl des italienischen und des Handelsrechts an der Universität Pisa berufen, wo er einige auf seine Fachwissenschaft bezügliche Schriften veröffentlichte, darunter
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0645,
von Behrbis Behr-Negendank |
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, geb. 13. Sept. 1833 zu Berlin, habilitierte sich daselbst 1863 und wurde 1873 ord. Professor für deutsches, preußisches und Handelsrecht in Greifswald, 1884 in Breslau, 1887 zum Reichsgerichtsrat in Leipzig ernannt. B. veröffentlichte
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0205,
von Bodrizenbis Boerhaave |
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beigestanden haben sollte.
Boëmund, s. Bohemund.
Boërescu, Basil, rumän. Staatsmann, geb. 1. Jan. 1830, studierte die Rechte in Paris, wurde Professor des Handelsrechts an der Universität Bukarest und bekleidete seit 1860 verschiedene Ministerien
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0626,
von Brunnenstubebis Brunner |
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und Dogmatik der Wertpapiere" (in der "Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht", Bd. 22 u. 23), der Abschnitt über "Wertpapiere" in Endemanns "Handbuch des Handelsrechts", Bd. 2 (Stuttg. 1882), "Geschichte und Quellen des deutschen Rechts
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0143,
von Englisches Riechsalzbis Englisches Schul- und Universitätswesen |
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behandelt. Ein Handelsrecht als Sonderrecht existiert in England nicht; das von Kaufleuten geübte Gewohnheitsrecht (Law Merchant) ist ein Teil des Common Law; die Bücher über Handelsrecht enthalten die Rechtsbestimmungen, die auf den Handelsverkehr
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0555,
von Falster (Christian)bis Faltenschwein |
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schließt, ohne Prokura oder Handlungs-
vollmacht erhalten zu haben, desgleichen ein Hand-
lungsbevollmächtigter, welcher bei Abschluß des Ge-
schäfts seine Vollmacht überschreitet, ist dem Dritten
persönlich nach Handelsrecht verhaftet (Handels
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0541,
von Gardingbis Garfield |
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Königsberg berufen.
Er schrieb namentlich: «Das Stellen zur Disposition nach modernem deutschem Handelsrecht» (Würzb. 1870), «Die Verträge zu
Gunsten Dritter» (ebd. 1873), «Das deutsche Patentgesetz vom 25. Mai 1877» (Berl. 1877), «Das deutsche
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Handelsregisterbis Handelssache |
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-
gesetzbuch.)
Litteratur. Martens, Gruudsätze desH. (Gott.
1797; 3. Aufl.); Heise, Handelsrecht (Franks, a. M.
1858); Thöl, Handelsrecht (Bd. 1, 0. Aufl., Lpz.
1879; Bd. 2, Wechselrecht, 4. Aufl. 1878; Bd. :;,
Das Transportgewerbe, 1880); Goldschmidt
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Rechtsfähigkeitbis Rechtsgebiet |
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. Kassationshofs, die engl. und amerik. Reports, die besonders für das Handelsrecht noch heute wichtigen Decisiones der Gerichtshöfe (rotae) der mittelalterlichen ital. Handelsstädte und der Rota romana, die Entscheidungen des ital. Kassationshofs
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0803,
von Seerosebis Seescheiden |
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ten, die seerechtlichen Bestimmungen entbaltcn in
den Iv6vi8(^I 8tatut63 von 1^75, Tit. 48-56.
Litteratur. Pöhls, Darstellung des S. nach
Gemeinem und Hamburgischem Recht u. s. w. (Bd. 3
seines "Handelsrechts", 4 Tle., Hamb. 1830-33),
dazu
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0711,
von Terentius Varrobis Termingeschäfte |
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abwickelt (Börsentermingeschäft; Gegensatz das nur unter Handelsrecht stehende sog. handelsrechtliche Lieferungsgeschäft). Dahin gehört namentlich Feststellung der Lieferzeit, der Preisnotierung, der Gattung und Beschaffenheit der Ware, welche dem
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Wechselparibis Wechselprotest |
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. 80 der W. (Über Unterbrechung der Wechselverjährung) beseitigt.
Vgl. Treitschke, Alphabetische Encyklopädie der Wechselrechte (2 Bde., Lpz. 1831): Thöl, Das Handelsrecht, Bd. 2: Wechselrecht (4. Aufl., ebd. 1878); Wächter, Encyklopädie des
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0533,
Handelsgesetzbuch |
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-
delsrecht stehen. Das Handelsrecht ist nicht mehr
ein Recht, das für gewisse, auch nicht gewerbsmäßig
betriebene Handelsgeschäfte, sondern ein Recht, das
für Handelsgewerbetreibende gilt. Als Handels-
geschäfte sollen nur die Gesckäfte eines Kaufmanns
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0610,
von Anomalonbis Anorthit |
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. Aktiengesellschaft (s. d.), insbesondere im italienischen und französischen Handelsrecht. Früher nannte man in Frankreich Société anonyme die gewöhnliche zivilrechtliche Erwerbsgesellschaft.
Anopsie (griech.), s. Blindheit.
Anorchie (griech
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 1022,
Verzeichnis der Mitarbeiter |
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: Musikgeschichte, Biographie.
Prof. J. ^[Joseph] Kürschner in Stuttgart: Theater.
Rechtswissenschaft.
Dr. K. Baumbach in Sonneberg: Rechtswissenschaft.
Prof. Dr. K. Gareis in Gießen: Handelsrecht.
Dr. Gutfleisch in Gießen: Zivilrechtliches.
Prof. Dr. A
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0118,
von Auskultationbis Ausland |
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, daß sie die Vertretung in handelsrechtlichen Angelegenheiten übernehmen und die Einziehung von Forderungen von säumigen Schuldnern in wirksamer Weise besorgen. Solche A. (Mercantile agencies), welche sich oft anonymer Firmen (Mutua Confidentia, Secreta Relata etc
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Handelsregisterbis Handelsschulen |
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) folgende Gegenstände auf: Klagen gegen einen Kaufmann aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft (s. d.), aus einem Wechsel im Sinn der Wechselordnung, aus einem handelsrechtlichen Gesellschaftsverhältnis, aus einem Firmenrechtsverhältnis
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0303,
von Fischebis Fischer |
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veröffentlichte er: »Corpus juris für Kaufleute und kaufmännische Rechtskunde« (3. Aufl., Leipz. 1884); »Katechismus des deutschen Handelsrechts« (3. Aufl., das. 1885); mehrere nationalökonomische Vorträge u. a.
3) Karl, Historiker, geb. 4. Nov. 1840 zu
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Gustavbis Hahn |
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, studierte daselbst und wurde 1855 Doktor der Rechte, war dann Präfekt am Theresianum in Wien, später Advokat und Professor des Zivilprozesses und des Handelsrechts an der Prager, 1868 an der Wiener Universität. 1871 fungierte er als Justizminister
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0212,
Volkswirtschaft: Geld und Kredit, Handel |
Öffnen |
Wucher
Zeitrente, s. Annuität
Zinsen
Zinseszins, s. Anatocismus u. Zinsrechnung
Zins vom Zins
Zwangskurs, s. Kurs.
Handel.
(Vgl. auch "Handelsrecht", S. 182, und "Kontorwissenschaft", S. 202. Ueber den Handelsverkehr der einzelnen Staaten
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0294,
Aktie und Aktiengesellschaft |
Öffnen |
. Renaud, Das Recht der Aktiengesellschaften (2. Aufl., Lpz. 1875); ders., Das Recht der Kommanditgesellschaften
(ebd. 1881); Cosack, Lehrbuch des Handelsrechts (2. Aufl., Stuttgart 1893); die Kommen-
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0564,
Bayern (Rechtspflege. Finanzwesen) |
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19. Jahrh. 43 verschiedene Privatrechte giebt es derzeit. Eine regere Thätigkeit zeigte sich im Gebiete des Handelsrechts, der modernen Gesellschaftsformen, des öffentlichen und Strafrechts. Das Deutsche Handelsgesetzbuch gelangte 1861 zur Einführung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0188,
Agent |
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die Handelsagenten, doch war bei der zweiten Lesung desselben die Kommission darüber einig, "daß selbständige Handelsagenten in den geeigneten Fällen nach Handelsrecht beurteilt werden sollten". Ob aber in dem gegebenen Fall ein A. als selbständiger
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0268,
von Aktienpromessenbis Aktinomykose |
Öffnen |
268
Aktienpromessen - Aktinomykose.
Litteratur. Die deutschen handelsrechtlichen Bestimmungen über die Aktiengesellschaften sind enthalten in Bd. 2, Teil 3 des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs und in dem Reichsgesetz vom 18. Juli 1884
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0623,
von Behrendbis Beichte |
Öffnen |
"Gutachten über die Aktiengesellschaften" (Leipz. 1873, Bd. 1). Seine neuesten Werke sind: "Lehrbuch des Handelsrechts" (Berl. 1880-84, Bd. 1) und "Anevang und Erbengewere" (das. 1885).
Behrens, Bertha, unter dem Namen W. Heimburg bekannte Schriftstellerin
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0812,
von Besenginsterbis Besitz |
Öffnen |
. Delitzsch, Biblische Psychologie (2. Aufl., Leipz. 1861).
Bésestan (Bezistan, pers.), Teil des Bazars von Konstantinopel, in welchem Leinwand verkauft wird.
Besichtigung (Augenscheinseinnahme, Okularinspektion), s. Augenschein. Im Handelsrecht ist die B
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0095,
von Bocca della veritàbis Boccherini |
Öffnen |
riordinamento delle banche in Italia" (1881), schrieb über Handelsrecht, mehrere Geschichtswerke ("Antichità romane e greche"; "Corso di storia universale" 5 Bde.; "Feste, giuochi e spettacoli") und Naturwissenschaftliches ("La natura e l'uomo", "Fisica del
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0122,
von Boemundbis Boethius |
Öffnen |
zurückgekehrt, gründete er daselbst den "National" und übernahm, jedoch nur für kurze Zeit, eine Professur des Handelsrechts an der Rechtsfakultät in Bukarest. 1858 ließ er sich als Advokat nieder, wurde 1859 in die Gesetzgebende Versammlung gewählt
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0236,
Börse (Maklerordnungen, Kursnotierung; Kommissionäre; Kaufgeschäfte) |
Öffnen |
notiert. Jedoch ist zu bemerken, daß die Kursnotierungen nicht unanfechtbar sind; einzelne Börsenordnungen verwahren sich ausdrücklich gegen den offiziellen Charakter der vom Syndikat etc. herausgegebenen Kursnotizen; jedenfalls läßt das Handelsrecht den
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0370,
von Brautkronebis Bravieren |
Öffnen |
-Veyrières (spr. brawär-wäriähr), Pierre, franz. Rechtsgelehrter, geb. 3. Febr. 1804 zu Arlanc, gestorben im März 1861 in Paris, war Professor des Handelsrechts daselbst. Seine Hauptwerke sind: "Manuel de droit commercial" (Par. 1839, 7. Aufl. 1867
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0490,
von Bruchusbis Bruck |
Öffnen |
bedeutende Weg- und Eisenbahnbauten sowie Flußregulierungen, ordnete die Ausarbeitung eines österreichischen See- und Handelsrechts an und suchte durch Wegschaffung hemmender Zollschranken der österreichischen Industrie neue Absatzwege anzubahnen. Auch
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0567,
Buchhaltung (die landwirtschaftliche B.) |
Öffnen |
. 1880) und andre Schriften des Verfassers über die handelsrechtliche Seite der B. - Übergewerbliche B. im allgemeinen vgl. Amthor, Taschenbuch für Gewerbtreibende (2. Aufl., Gera 1871); Lehrbücher von Salomon (11. Aufl., Berl. 1884), Morgenstern
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Bundhaubebis Bungener |
Öffnen |
). Mit Madai veröffentlichte er noch: "Theoretisch-praktische Erörterungen aus den in Liv-, Esth- und Kurland geltenden Rechten" (Dorpat 1839-43, 4 Bde.). Seine "Darstellung des heutigen russischen Handelsrechts" (Riga 1829) ist ebenfalls mit besonderer
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0194,
von Cocos chilensisbis Codemo |
Öffnen |
. Jan. 1807, das Handelsrecht im C. de commerce vom 1. Jan. 1808, der Strafprozeß im C. d'instruction criminelle vom 27. Nov. 1808 und endlich das Strafrecht im C. pénal vom 22. Febr. 1810. Später kamen dann noch Gesetzgebungen über Forstwesen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0415,
Dahomé |
Öffnen |
" (das. 1857), "Das Kriegsrecht" (Würzb. 1870; ins Französische übersetzt, Antwerp. 1870), "Handelsrechtliche Vorträge" (Leipz. 1875), "Deutsches Rechtsbuch" (Nördling. 1877), "Deutsches Privatrecht" (Leipz. 1878, 1. Abt.), "Die Vernunft im Recht" (Berl
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0607,
von Deckoffizierebis Declaratio libelli |
Öffnen |
es ist, Spekulationsgeschäfte zu decken, von D. in Kost-, Report- und Prolongationsgeschäften, ferner vom Deckungskauf und Deckungsverkauf (Deckungskauf als Selbsthilfekauf; s. Gareis in Endemanns "Handbuch des Handelsrechts", Bd. 1, S. 619, 732 ff
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0791,
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) |
Öffnen |
, die Inhaberpapiere, das sogen. litterarische Eigentum sowie an die deutschen Rechtsnormen in Ansehung des Wechsel- und Handelsrechts erinnert werden. Für die Erhaltung und Ausbildung der dem deutschen Rechtsbewußtsein entsprungenen Rechtsinstitute
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Encyklopädistenbis Ende |
Öffnen |
(Handelsrecht), Löbner (ebenso), Baumbachs "Staatslexikon"; für Volkswirtschaft das Lexikon von Rentzsch, die französischen von Block, Léon Say ("Dictionnaire des finances"), das italienische von Boccardo; daneben zahlreiche Handels-Lexika (von Fort, Maier
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0617,
von Endeavourstraßebis Ender |
Öffnen |
zahlreichen und gediegenen Schriften sind hervorzuheben: "Die Beweislehre des Zivilprozesses" (Heidelb. 1860, 2 Abtlgn.); "Das deutsche Handelsrecht" (das. 1865, 3. Aufl. 1876); "Das deutsche Zivilprozeßrecht" (das. 1868); "Die Rechtshilfe im Norddeutschen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0256,
von Figuerasbis Figuier |
Öffnen |
das Prinzip des Freihandels und wurde zum Professor des Handelsrechts an der Universität zu Madrid ernannt. 1856 nahm er an dem Brüsseler Kongreß teil, der eine Reform des Zollwesens zum Zweck hatte. Nach der Septemberrevolution von 1868 trat
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Firkinbis Firmenich |
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und insbesondere seine Unterschrift abgibt. Da dem Kaufmann daran liegt, den guten Ruf seiner F. aufrecht zu erhalten, anderseits aber auch ein Interesse des Publikums vorliegt, daß die Bezeichnung mittels einer F. zuverlässig sei, setzt das Handelsrecht
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0478,
von Frachtbriefbis Fragerecht |
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angebahnt und teils schon ausgeführt worden. Über Frachttarife s. Eisenbahntarife und Tarife. Vgl. außer den Handbüchern des deutschen Handelsrechts Eger, Das deutsche Frachtrecht (Berl. 1879-83, 3 Bde.); Wehrmann, Das Eisenbahnfrachtgeschäft (Stuttg. 1879
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0661,
von Freiwillige Jägerbis Freizügigkeit |
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Art gehören z. B. die nach handelsrechtlichen Bestimmungen erforderlichen Anmeldungen von der Annahme und der Änderung einer Firma und die Angabe ihrer Inhaber sowie die Anzeige von dem Erlöschen einer solchen, von der Erteilung und vom Erlöschen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0789,
von Furchtbis Furkett |
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, sondern einen Dritten treffen sollen. Den Gegensatz bildet das Handeln auf eigne Rechnung, ein Unterschied, der namentlich im Handelsrecht wichtig ist. So ist insbesondere die Seeversicherung f. f. R. für den Versicherer nur dann verbindlich, wenn
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0800,
von Füsilierenbis Fuß |
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in Frankreich, auch die Verschmelzung der deutschen Fortschrittspartei und der sogen. Sezessionisten zu der "deutschen freisinnigen Partei". Im Handelsrecht ist die F. von Aktiengesellschaften von besonderer Wichtigkeit, d. h. die Verschmelzung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0907,
von Gardinerbis Gargalismus |
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der Sozialdemokratie" (Gieß. 1877); "Das deutsche Patentgesetz vom 25. Mai 1877" (Berl. 1877); "Patentgesetzgebung" (das. 1879-80, 3 Bde.); eine Biographie von J. M. F. ^[Johann Michael Franz] Birnbaum (Gieß. 1878); "Das deutsche Handelsrecht" (Berl. 1880, 2. Aufl
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0952,
von Gattungskaufbis Gau |
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mich die Gefahr, wenn nun der Zug verunglückt, und wenn die Pferde dabei zu Grunde gehen. Das deutsche Handelsgesetzbuch (§ 345) hat die Lieferungstheorie adoptiert. Vgl. außer den Hand- und Lehrbüchern des Handelsrechts: Flatau, Über das Tragen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0051,
von Geld (Geldbedarf und Geldmenge, Geldwert und Güterpreise)bis Geld und Brief |
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] Hoffmann, Die Lehre vom G. (Berl. 1838); C. Knies, Das G. (1. Abt. des Werkes "G. und Kredit", 2. Aufl., das. 1885); Goldschmidt, Handelsrecht, Bd. 1, S. 1060-1231 (Erlang. 1864); Jevons, Money and the mechanism of exchange (4. Aufl., Lond. 1878
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0202,
von Geschabte Manierbis Geschäftssprache |
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, insbesondere die von fremden Geschäften, daher im Handelsrecht Geschäftsführer oft s. v. w. Disponent oder Prokurist (s. d.). Im engern Sinn ist G. die Besorgung fremder Geschäfte ohne Auftrag (negotiorum gestio). Das unberufene Einmischen in Angelegenheiten
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0069,
von Handauflegungbis Handel |
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vorgenommene Austausch von Gütern. H. im engern Sinn, wie er der Auffassung des Handelsrechts entspricht, ist der auf Arbeitsteilung u. eigner Berufsbildung beruhende regelmäßige Tausch oder der gewerbsmäßige Ein- und Verkauf von Gütern, welche als Gegenstände
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0081,
von Handelsbilletbis Handelsgeographie |
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gefunden hat. Dem Gewohnheitsrecht ist damit Gesetzeskraft eingeräumt nicht bloß für die Materie, worüber das Handelsgesetzbuch keine Bestimmungen enthält, sondern allgemein für alle handelsrechtlichen Fragen, die im Gesetzbuch durch eine bestimmte
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0087,
von Handelskonsulbis Handelskrisis |
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die gegenseitig eingegangenen Verpflichtungen und Bedingungen ihren Ausdruck finden, gewinnt er die Bedeutung einer förmlichen Willenserklärung und dient handelsrechtlich als Beweismittel; mehr als jeder andre Briefwechsel unterliegt deshalb die H. den
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0095,
von Handelspflanzenbis Handelspolitik |
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Schuldners zum laufenden Preis bewirkt werden. Abgesehen von diesen handelsrechtlichen Bestimmungen über das vertragsmäßige Pfandrecht kennt das deutsche Handelsgesetzbuch auch die besondern gesetzlichen Pfandrechte des Kommissionärs
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0101,
von Handelswertbis Handelswissenschaft |
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, Handelsrecht mit Einschluß des Wechselrechts, Handelspolitik, Handelskunde mit Handels- oder Handelsbetriebslehre (auch H. im engern Sinn oder theoretische H. genannt), endlich die Kontorfächer oder Kontorwissenschaft (Buchhaltung, kaufmännische
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Höhere Gewaltbis Höhere Lehranstalten |
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, Fabrikbesitzern etc. getragen werden müssen, sind ebensowohl wie diejenigen Schäden, für welche dieselben gesetzlich nicht haftpflichtig sind, Gegenstand der Versicherung (s. Unfallversicherung). Vgl. außer den Hand- und Lehrbüchern des Handelsrechts: Exner
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Inhaftierenbis Inhalationskuren |
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Lehrbüchern des Privat- und des Handelsrechts: Kuntze, Die Lehre von den Inhaberpapieren (Leipz. 1857); Unger, Rechtliche Natur der Inhaberpapiere (das. 1857); v. Poschinger, Geschichte der Inhaberpapiere (Erlang. 1875); Pappenheim, Begriff und Arten
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0996,
von Interessenbis Interessenpolitik und Interessenvertretung |
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Lehrbüchern des Privatrechts und des Handelsrechts: Fr. Mommsen, Zur Lehre vom I. (2. Abt. der "Beiträge zum Obligationenrecht", Braunschw. 1853 ff.). - Über I. in der Politik s. Interessenpolitik etc.
Interessen, im gewöhnlichen Leben Bezeichnung
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1010,
von Invektivebis Inversion |
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mit der Rechtswohlthat des Inventars antreten (s. Beneficium inventarii). - Im Handelsrecht heißt I. das Verzeichnis der sämtlichen Vermögensstücke und Schulden eines Kaufmanns (s. d.). Das allgemeine deutsche Handelsgesetzbuch (Art. 29-33) verpflichtet den
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Konnexbis Konoid |
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im Binnenschiffahrtsverkehr vor. Vgl. Allgemeines deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 302, 305, 313, 374, 615, 644-664, 731, 888; Code de commerce, Art. 281-285. Vgl. außer den Hand- und Lehrbüchern des Handelsrechts: Lewis, Die neuen Konnossementsklauseln (Leipz. 1885
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Konsulargerichtsbarkeitbis Konsulieren |
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Reichsgesetze, sodann das preußische allgemeine Landrecht, im Handelsrecht zunächst das Handelsgewohnheitsrecht, sodann das deutsche Handelsgesetzbuch, im Strafrecht zunächst die Polizeiverordnungen, welche der K. mit einer Strafgrenze bis zu 150 Mk
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0966,
von Nachbaurbis Nachgeburt |
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mit Erfolg auftreten kann, im Gegensatz zum Bedarf und dem bloßen Wunsch nach Befriedigung (vgl. Preis).
Nachfrist, im Handelsrecht diejenige Frist, welche bei dem Kaufvertrag der eine Kontrahent dem andern zur Erfüllung seiner Verpflichtungen noch
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Obligationenrechnungbis Obmann |
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der Inhaber- und Orderpapiere und namentlich der Begriff des Wechsels, welcher im modernen Recht eine so weit ausgedehnte Anwendung gefunden hat, völlig fremd, und ebenso beruht das Handelsrecht (s. d.) nur zum Teil auf römisch-rechtlicher Grundlage
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0713,
von Par bricolebis Pardubitz |
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Professor des Handelsrechts an der Universität zu Paris. Nach der Restauration ward er Mitglied der Kammer (1815-16 und 1824-27) und 1820 Rat am Kassationshof. Nach der Julirevolution legte er seine Professur und seine Stelle am Kassationshof nieder
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Rancaguabis Randon |
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die Entwickelung der Grundbücher in Österreich" (1870); "Deliktsobligationen" (3. Aufl. 1879); "Eigentum" (2. Aufl. 1874); "Einleitung in das Handelsrecht" (1876). Im Januar 1881 wurde R. ins Herrenhaus berufen.
Randazzo, Stadt in der ital. Provinz
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0632,
Rechtswissenschaft (Geschichte und Litteratur) |
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der Zerrissenheit der deutschen Rechtszustände auch eine einheitliche gesetzgeberische Behandlung fand (s. Handelsrecht). Den großen Kodifikationen partikularen deutschen Rechts, wie dem preußischen Landrecht Friedrichs d. Gr. und dem österreichischen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0694,
von Reimlexikonbis Reims |
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, eine Vorbereitungsschule für Medizin und Pharmazie, eine Lehrerinnenbildungsanstalt, eine Gewerbeschule, Lehrkurse für Chemie, Zeichnen, Handelsrecht und Weberei, eine Bibliothek (60,000 Bände und 1500 Manuskripte), ein Kunst- und Antiquitätenmuseum
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0160,
von Sachwalterbis Sacken |
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es sich um Wertschätzungen handelt, vielfach das Gutachten von Sachverständigen in Anspruch genommen wird. Zur Beantwortung von kaufmännischen Fragen und zur Abgabe von handelsrechtlichen Gutachten (Parere) bestehen zuweilen besondere Kollegien
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0545,
von Schlüsselbeinbis Schlüter |
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der S. abhängig wäre. Der Makler hat nur der andern Partei ohne Verzug Anzeige davon zu machen, wenn die Annahme oder Unterschrift der S. verweigert wird. Nach französischem Handelsrecht wird dagegen für die Beweiskraft der Schlußzettel stets
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0812,
Seerecht |
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812
Seerecht.
einen Teil des Privatrechts und zwar, insofern es sich um den Seehandel dreht, des Handelsrechts (Seehandelsrecht, Privatseerecht); soweit dagegen die staatlichen Verhältnisse und die seerechtlichen Bestimmungen, welche
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0813,
von Seerindebis Seeschwalbe |
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; unfrei Schiff, unfrei Gut" (s. Frei Schiff, frei Gut). Vgl. außer den Lehrbüchern des Handelsrechts Kaltenborn, Grundsätze des praktischen europäischen Seerechts (Berl. 1851, 2 Bde.); Tecklenborg, Die Freiheit des Meers (Brem. 1870); Perels
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Seetaubebis Seeversicherung |
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Versicherungsbetrag zu vereinbaren; ja, sogar der sogen. imaginäre Gewinn, welcher von der Ankunft der Güter am Bestimmungsort erwartet wird, kann Gegenstand der S. sein. Letzteres ist allerdings nach französischem Handelsrecht unzulässig, während nach dem
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0353,
von Storybis Stosch |
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in Washington zur Kongreßzeit versammelnden Bundesgerichtshof berufen und 1829 zum Professor der Rechte an der Harvard-Universität zu Cambridge bei Boston ernannt. Als solcher hatte er über Naturrecht, Völkerrecht, See- und Handelsrecht
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0151,
von Verpflichtungsscheinbis Verrenkung |
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kaufmännischen V. (franz. billet à ordre, engl. promissory note), d. h. für das schriftliche einseitige Summenversprechen eines Kaufmanns. Der kaufmännische V. kann nach deutschem Handelsrecht durch Indossament (Giro) auf andre übertragen (begeben) werden
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Wechselrechtbis Wechselschere |
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. a.; Kuntze und Brachmann in Endemanns »Handbuch des Handelsrechts« (Bd. 4, Leipz. 1884); Lehmann, Lehrbuch des deutschen Wechselrechts (Stuttg. 1886); Gaupp, Das deutsche Wechselstempelsteuergesetz (4. Aufl., Berl. 1886); Borchardt, Vollständige
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0763,
von Senckelbis Serpa Pinto |
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); Das Obligationenrecht nach den Grundsätzen des römischen Rechts, der Rechtswissenschaft und der neuern Gesetzgebungen« (das. 1861); "Über Vertragsabschluß unter Abwesenden« (Neapel 186^); »Der Telegraph in seiner Beziehung zum bürgerlichen und Handelsrechte
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0083,
Auskunftswesen (Geschäftsumfang, Gebühren, Haftbarkeit) |
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. Übrigens ist diese theoretisch sehr interessante Frage von nur geringer praktischer Bedeutung, da alle einschlägigen Rechtsfragen nach den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts (nicht des Handelsrechts) zur Entscheidung gelangen.
Von hervorragendem
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0421,
von Havelockbis Heermann |
Öffnen |
, Heidelberg und Göttingen, promovierte im Herbst 1867 in Göttingen und habilitierte sich im Mai 1869 für römisches Recht und Handelsrecht an der Universität Heidelberg. 1871 für Gründung einer badischen Bodenkreditbank thätig, trat er bei der Errichtung
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0501,
von Klimaxkesselbis Koch |
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Handelsrechts«, v. Stengels »Wörterbuch des Verwaltungsrechts«, Conrads »Handwörterbuch der Staatswissenschaften« sowie mehreren Vorträgen über Giroverkehr, Checkgesetz: »Zur Reform des preußischen Konkursrechts« (Berl. 1868); »Über die Zulässigkeit
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