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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Rechtsmilchsäurebis Rechtsphilosophie |
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674
Rechtsmilchsäure - Rechtsphilosophie
mit dem mehrgeforderten Betrage ausdrückt. Übrigens erstreckt sich diese materielle R. der Regel nach nur auf diejenigen Personen, unter welchen der Prozeß anhängig war, und ihre Rechtsnachfolger. Über
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83% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Rechtskonsulentbis Rechtssache |
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der Landgerichte und der Schwurgerichte aber nur das der Revision gegeben ist.
Rechtsnachfolge (Succession), Eintritt einer Person (Rechtsnachfolger, Successor) in ein bestehendes Rechtsverhältnis. Dabei ist zwischen Singularsuccession, im Entwurf
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0416,
von Subtropenbis Suchitoto |
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Rechtsverhältnis als Berechtigter eintreten (s. Rechtsnachfolge).
Succeß (lat.), glücklicher Erfolg.
Succession (lat.), s. Rechtsnachfolge.
Successive (lat.), nach und nach, allmählich.
Successor (lat.), Rechtsnachfolger.
Succinate, s
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0195,
Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung) |
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Legitima portio
Portio legitima
Erbfolge.
Erbfolge
Busen
Fideikommiß
Intestaterbfolge
Kind folgt der ärgern Hand, s. Hand, ärgere
Kürrecht, s. Kurrecht
Kurrecht
Juniorat
Majorat
Minorat
Primogenitur
Rechtsnachfolge, s. Succession
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0599,
von Mussafiabis Mutsuhito |
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in
Petersburg.
Musterschutz. Nach dem Bundesgesetz vom 31. Dez.
1888, betreffend die gewerblichen Muster und Modelle, gewährt die Schweiz den Urhebern neuer gewerblicher Muster und Modelle oder deren Rechtsnachfolgern, je nach Wahl des Hinterlegenden
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0045,
von Abgeleiteter Erwerbbis Abgesonderte Befriedigung |
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. Der Rechtsurheber kann sein Recht, so wie er es hatte, dem Rechtsnachfolger (Successor) übertragen, z.B.
der Eigentümer läßt das verkaufte Grundstück dem Käufer auf, oder übergiebt ihm die ver kaufte Ware; oder der Gläubiger überträgt dem
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0139,
Nachdruck |
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angehörigen Urheber oder ihrer Rechtsnachfolger in den übrigen Ländern 50 (bisher 10) Jahre lang nach Veröffentlichung des Originalwerkes in einem der Verbandsländer unter der Voraussetzung geschützt sein, daß die autorisierte Übersetzung innerhalb des 1
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Unstrutbis Unterbrechung |
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Falle ruht der Prozeß, bis eine Partei von neuem ladet. Aber es giebt auch Unterbrechungsgründe ohne oder wider Willen der Parteien. Solche Unterbrechungsgründe sind: 1) Der Tod einer Partei. Die U. dauert bis zur Aufnahme durch den Rechtsnachfolger
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Konkursgläubigerbis Konkursverfahren |
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und gegen deren Rechtsnachfolger ein Vergeltungsrecht zur Anwendung gebracht werde. Mit Rücksicht auf den Umstand, daß den Vorschriften der Konkursordnung über die abgesonderte Befriedigung und Aufrechnung dadurch ihre Wirksamkeit entzogen werden kann
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0295,
Albrecht (deutsche Könige, Bayern, Brandenburg) |
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von Kärnten zum König gewählt. Als er außer Meißen und Osterland auch Thüringen in seine Gewalt bringen wollte als Rechtsnachfolger König Adolfs, erlitten seine Truppen 1307 bei Lucka unweit Altenburg eine Niederlage. Noch ehe er diese Unglücksfälle
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0564,
von Anfechtungsklagebis Anführungszeichen |
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und bösgläubige sonstige Rechtsnachfolger. Auch außerhalb des Konkursverfahrens ist nach dem Reichsgesetz vom 21. Juli 1879 die A. von Rechtshandlungen eines Schuldners zulässig unter den obigen Voraussetzungen 2) und 3) nach denselben Grundsätzen, mit den
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0690,
von Apostasieenbis Apostelgeschichte |
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Sorge, die Stelle durch Matthias zu ersetzen. - Als Amt oder Würde hat die Kirche den Namen A. nicht fortgeführt, nur als Rechtsnachfolger des Petrus nennt der römische Stuhl sich apostolisch. Dagegen haben die Irvingianer das Apostelamt in den
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0062,
von Auflösungbis Aufnahme, topographische |
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.) die bei einem durch Unterbrechung (s. d.) oder Aussetzung (s. d.) bewirkten Stillstand des Verfahrens abgegebene Erklärung einer Person, daß sie als Rechtsnachfolger oder Vertreter einer durch Tod, Konkurs, Wahnsinn etc. aus der Prozeßhandlung
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Genossenschaft dramatischer Autoren etc.bis Genossenschaften |
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103
Genossenschaft dramatischer Autoren etc. - Genossenschaften.
Genossenschaft dramatischer Autoren und Komponisten, eine auf Selbsthilfe gegründete Vereinigung von deutschen Autoren und Komponisten (bez. Erben und Rechtsnachfolgern derselben
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0491,
Landwirtschaftliche Vereine |
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491
Landwirtschaftliche Vereine.
Rechtsnachfolgers gesichert sein. Keine Pachtperiode sollte bei Gütern, wenigstens bei größern, weniger als 15-18 Jahre betragen. Je länger die Pachtzeit, desto mehr sind die Interessen des Pachters
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0437,
von Orientbis Orientalische Philologie |
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in der von religiösen und panslawistischen Motiven beeinflußten Eroberungssucht Rußlands, das seit Katharina II. sich als den Rechtsnachfolge des byzantinischen Kaiserreichs und Konstantinopel als seine legitime Hauptstadt betrachtet und daher, wenn es nicht offen Krieg
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0772,
Patent (Erfindungspatent) |
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Entwickelung wirkt, und ob dieser Wirkung gegenüber die Schwierigkeiten und Unbilligkeiten, welche Patentgesetze im Gefolge haben können, von ausschlaggebender Bedeutung sind.
Ziel des Patentschutzes ist es, dem Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Rentamtbis Rentenbanken |
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einer wiederkehrende R. (Zins, Gült, Grundzins) an den Rentenkäufer und an dessen Rechtsnachfolger gegen Empfang eines Kapitals verpflichtete. Für den Schuldner anfangs "unablösig" (daher Ewiggeld, ewige Zinsen), sollte die R. später "durchaus ablösig
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0529,
Schleswig-Holstein (Geschichte seit 1864) |
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Gutachten der preußischen Kronsyndici erklärte endlich 1865 die Ansprüche des Erbprinzen Friedrich als beseitigt durch den Verzicht seines Vaters und die deutschen Großmächte als die Rechtsnachfolger Dänemarks in S. und also die rechtmäßigen Besitzer
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0671,
von Schützengräbenbis Schutzwaldungen |
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).
Schützengräben, s. Feldbefestigung.
Schutzfärbung, s. Schutzeinrichtungen.
Schutzfrist, Zeitraum, innerhalb dessen die Reproduktion eines Geistesprodukts ohne die Zustimmung des Autors oder seiner Rechtsnachfolger untersagt ist; s. Urheberrecht
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0992,
von Singletonbis Sinne |
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, Sonderbarkeit, Eigenheit.
Singularsuccession (lat.), s. Rechtsnachfolge.
Singultus (lat.), Schluchsen (s. d.).
Singvögel (Oscines), Unterordnung der Sperlingsvögel.
Singzirpen (Stridelantia), Familie aus der Ordnung der Halbflügler, s
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0026,
von Sonatinebis Sonett |
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ist.
Sonderling, Schmetterling, s. Aprikosenspinner.
Sondernachfolge, s. Rechtsnachfolge.
Sondershausen, Haupt- und Residenzstadt des Fürstentums Schwarzburg-S., in der sogen. Unterherrschaft, am Fuß der Hainleite, an der Wipper und der Linie
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Tantosbis Tanzmusik |
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die "Theaterpraxis" maßgebend. Das Bundes- (Reichs-) Gesetz vom 11. Juni 1870, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Kompositionen und dramatischen Werken, sichert dem Dichter wie dem Komponisten und ihren Rechtsnachfolgern
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1018,
von Union der Zweiundzwanzigerbis Universalwissenschaft |
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der Kaiser als Herr der gesamten Christenheit gedacht wurde. Karl V. nahm zuletzt zur Begründung einer U. einen nicht unerheblichen Anlauf.
Universalsprache, s. Pasilalie u. Weltsprache.
Universalsuccession, s. Rechtsnachfolge und Erbrecht
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0010,
Urheberrecht (internationaler Schutz) |
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sichert den Urhebern, welche einem der Verbandsländer angehören, oder ihren Rechtsnachfolgern in den übrigen Ländern für ihre Werke, und zwar sowohl für die in einem der Verbandsländer veröffentlichten als für die überhaupt nicht veröffentlichten
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0137,
von Verkupfernbis Verlagsrecht |
Öffnen |
Rechtsnachfolger einem andern (dem Verleger) gegen die Verpflichtung der Veröffentlichung überträgt. Die Übereinkunft, vermöge deren der Urheber oder sonstige rechtmäßige Inhaber eines Werkes der Kunst oder Wissenschaft einem andern die Vervielfältigung
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0460,
Wechsel (Formvorschriften) |
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. Die rechtliche Bedeutung eines gezogenen Wechsels ist diese: Der Aussteller haftet nach Wechselrecht dafür, daß der W. vom Bezogenen zur Verfallzeit honoriert werde. Der Wechselnehmer und seine Rechtsnachfolger können, wenn dies nicht geschieht, gegen den
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0476,
Weib (soziale Stellung bei Naturvölkern und im Altertum) |
Öffnen |
, angesehen wird. Wo dagegen das W. durch Kauf in das Eigentum des Mannes übergeht, kann es von letzterm auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden; bei den Kariben Venezuelas wie im äquatorialen Westafrika erbt der älteste Sohn alle Frauen seines
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0650,
von Pastoretbis Paton |
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dargestellt sind, oder deren Rechtsnachfolgern die im Gesetz bezeichneten Rechte. Erfindunge" gelten nicht als neu, wenn sie zur Zeit der Anmeldung in der Schweiz schon derart bekannt geworden sind,' daß die Ausführung durch Sachver ständige möglich
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0714,
von Patersonbis Pecci |
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Patentbeschreibungen stehen den öffentlichen Druckschriften erst nach Ablauf von drei Monaten seit dem Tage der Herausgabe gleich, sofern das Patent von demjenigen, welcher die Erfindung im Auslande angemeldet hat, oder von seinem Rechtsnachfolger
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0885,
Staatsschulden (aller Länder der Welt) |
Öffnen |
: eingetragenen Gläubiger, seinen gesetzlichen Vertretern, Bevollmächtigten und Rechtsnachfolgern von Todes wegen sowie bezüglich der oben unter 3) und 4) bezeichneten Gläubiger den zur Revision der Kassen derselben berechtigten öffentlichen Behörden
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Anemonölbis Anerkennung |
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. Die Eintragung in die Höferolle, welche jederzeit wieder gelöscht werden kann, aber, solange sie besteht, auch für die Rechtsnachfolger wirkt, ist eine erleichterte Form der testamentarischen Verfügung, also der rechtsgeschäftlichen Herbeiführung des
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Anfechtungsklagebis Anfossi |
Öffnen |
bloß durch Klage, sondern auch in anderer Weise, insbesondere auf dem Wege der Einrede geltend gemacht werden. Die gegen den Empfänger begründete A. findet gegen dessen Erben und unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen andere Rechtsnachfolger
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0093,
von Aufkommenbis Auflage |
Öffnen |
Geber Alimente zu leisten, dessen Kinder zu unterstützen u. s. w. Der Geber und seine Rechtsnachfolger können, wenn der Empfänger die A. nicht erfüllt, auf Erfüllung oder auf Rückgabe der Zuwendung klagen. Soweit das Wort im Erbrechte in Betracht
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0096,
von Aufmerksamkeitbis Aufnahme des Verfahrens |
Öffnen |
Rechtsnachfolger Fortgang verschafft werden kann. Dieses Verfahren heißt A. d. V.; sie erfolgt regelmäßig durch Zustellung eines Schriftsatzes an den Gegner. (S. Aussetzung und Unterbrechung.)
Ist das Verfahren durch Konkurs unterbrochen, so kann
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0878,
von Beschwörungbis Besemer |
Öffnen |
Österreich und Preußen Kommissare zur sog. Pacifikation der Herzogtümer nach Kiel sandten und mit gewaltsamer Niederwerfung der Herzogtümer drohten, trat er (11. Jan.), da er die Mächte nicht als Rechtsnachfolger der Centralgewalt anerkannte, nach
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0040,
von Bischof (Getränk)bis Bischof (Karl Gust.) |
Öffnen |
. Regierungsgewalt überall auf die Landesherren über, welche deshalb als Rechtsnachfolger der B. angesehen und oberste Landesbischöfe, Summi episcopi, genannt wurden (s. Summepiskopat). In Preußen erneuerte Friedrich I. bei seiner Königskrönung den Bischofstitel
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0838,
von Ça irabis Caisse des retraites pour la vieillesse |
Öffnen |
, oder zu bestimmen, daß dasselbe nach seinem Tode an seine Rechtsnachfolger ausbezahlt wird. Die Rente, für
^[Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen.]
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0820,
von Eintagsfliegenbis Einwanderung |
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Art (§. 11) oder seit dcr Veröffentlichung
eines anonymen oder Pseudonymen Werkes der bil-
denden Kunst (Gesetz vom 9. Jan. 1876, ß. 9) der
wahre Name des Urhebers von ihm selbst oder
seinen legitimierten Rechtsnachfolgern zur Eintra-
gung
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Erbanwartschaftbis Erbbescheiniguug |
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besteht, hat, wenn
nicht schon früher, das Bedürfnis sich ergeben,
behufs Eintragung der Rechtsnachfolge in das
Grundbuch dem Erben einen urkundlichen Nach-
weis feiner Erbeneigenfchaft zu beschaffen. Dem-
jenigen Richter oder Beamten, welcher
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0236,
Erbrecht |
Öffnen |
insoweit eine Gesamtrechtsnachfolge, also eine Haftung für die Schulden des letzten Besitzers, nicht oder nur mit Beschränkungen ein, und dann wird der Rechtsnachfolger nach besondern Vorschriften bestimmt oder ist im voraus bestimmt (successio ex
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0271,
von Erfrischungsinselbis Erfüllung (bei Schuldverhältnissen) |
Öffnen |
oder sein Rechtsnachfolger das Forderungsrecht nach der E. gegen den Schuldner oder dessen Erben, den Anspruch gegen den Bürgen, das Recht aus der Hypothek geltend, so steht ihm die Einrede der Tilgung entgegen, welche der Beklagte freilich geltend machen muß, damit
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0559,
von Familienherdbis Familienorden |
Öffnen |
. denjenigen,
welche künftig Rechtsnachfolger werden können,
gebilligten Schulden Familienfide'ikommißschulden
sind (Sachsen und Hessen), zum Teil dahin, daß nnr
landesherrlich genehmigte Schnlden Fannlienfide'i-
kommißschnlden sind (Brannschweig
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Familienschlußbis Famine |
Öffnen |
Rechtsnachfolge nicht beabsichtigt sei, und
wenn den einzelnen Beteiligten ein persönlicher An-
spruch gegen die Stiftung, nicht ein unmittelbares
dinglichem Recht an dem gewidmeten Vermögen zu-
stehen soll. Das Preust. Ällg. Landrecht hat allein
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0775,
von Fidanzabis Fideris |
Öffnen |
rechtsbeständig getroffen werden konnten. Es sollte z. B. erreicht werden, entgegen der Vorschrift,
nach welcher der Erbe dauernder Rechtsnachfolger wurde, den Nachlaß nach Erfüllung einer Bedingung oder nach Ablauf einer
gewissen Frist einem andern
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0322,
Griechenland (Geschichte bis 776 v. Chr.) |
Öffnen |
durch eine Buße an den Verletzten oder seine Rechtsnachfolger gesühnt werden.
Die meisten der alten griech. Staaten und Stämme wurden heftig erschüttert oder auch ganz zertrümmert durch die Wanderungen, welche
neue, noch rohere, aber kräftigere
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0333,
Griechenland (Geschichte 146 v. Chr. bis 1503 n. Chr.) |
Öffnen |
) der Kaiser Johannes Dukas Vatatzes von Nicäa 1246 mit seinem Reiche
vereinigte. 1237 riß Michael (II.) Angelos Epirus wieder an sich, das nun noch lange im Besitz des Hauses Angelos und seiner
Rechtsnachfolger blieb. Erst 1358 erfolgte hier
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0505,
von Gründung (im Bauwesen)bis Grundwasser |
Öffnen |
aufgeführten
oder als Rechtsnachfolger derselben zugelassenen
Aktionäre begreifen und der Betrag ihrer Anteile
muß mindestens ein Viertel des Grundkapitals
ls. d.) darstellen. In gewissen Fällen ist die Zu-
stimmung aller erschienenen Aktionäre
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0574,
von Konnotationbis Konolfingen |
Öffnen |
; für
alles, was sich auf den fernern Transporten ereignet, sind lediglich die betreffenden Transportführer selbst dem Ablader und
dessen Rechtsnachfolgern verantwortlic h, als dessen Vertreter der Aussteller des K., unter Umständen auch der spätere
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0877,
von Papst (Getränk)bis Papstwahl |
Öffnen |
. Bischof, wie
der jeder andern Stadt, von Geistlichkeit und Volk
gewählt, später haben dann bei der P. die
röm. Kaiser und ihre Rechtsnachfolger, die ostgot.
Könige, ein Mitwirkunas- und namentlich bei ge-
teilter Wahl ein Entscheidungsrecht
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0918,
Parlament |
Öffnen |
, durch be-
sondere Privilegien, endlich durch den Grundsatz,
daß es der Rechtsnachfolger des alten Pairshofs sei,
besonderes Ansehen zu behaupten. Diese angebliche
Rechtsnachfolgerschaft muhte dem Pariser P. auch
in palit. Beziehung eine nützliche
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0949,
Patent |
Öffnen |
. Die in einem andern Staate ausgegebene Patentbeschreibung über eine von dem Erfinder selbst oder dessen Rechtsnachfolger dort zur Patentierung angemeldete Erfindung darf aber, wenn die Gegenseitigkeit mit dem Deutschen Reiche nach einer Bekanntmachung
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0950,
Patent |
Öffnen |
.
Anspruch auf die Erteilung des P. hat nur der erste Anmelder (§. 3) oder sein Rechtsnachfolger. Denn der Anspruch auf das P. wie das Recht aus einem erteilten P. gehen auf die Erben über, welche sich als solche zu legitimieren haben. Ebenso können
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0951,
Patent |
Öffnen |
derselben; ferner so, daß der Licenzträger eine Befugnis nur für seine Person oder daß er sie auch für seine Rechtsnachfolger, so, daß er nur einen Anspruch gegen den Licenzgeber oder daß er ihn
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0952,
Patent |
Öffnen |
950
Patent
auch gegen dessen Rechtsnachfolger erwirbt; so, daß der Licenzträger nur nutzen, oder so, daß er auch verbieten darf; so, daß er innerhalb der ihm gezogenen Grenzen allein nutzen darf, oder daß sich der Licenzgeber die Erteilung
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0451,
von Privatrechtbis Privilegium |
Öffnen |
der Rittergüter. P. dieser Art
beruhen auf einem Gesetz oder einem Gewohnheits-
recht. Ein Vorrecht kann aber auch einer einzelnen
Person für sie allein oder für sie und ihre Erben
(Personalprivilegien), oder für sie und ihre
Rechtsnachfolger
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Rechtsgelehrsamkeitbis Rechtshängigkeit |
Öffnen |
im Deutschen Reiche.)
Rechtsgelehrsamkeit, s. Rechtswissenschaft.
Rechtsgeschäfte, Willenserklärungen, die zu dem Zweck abgegeben werden, Rechtsverhältnisse der Erklärenden, der von ihnen Vertretenen oder ihrer Rechtsnachfolger zu begründen, aufzuheben
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 1015,
Rostoptschin |
Öffnen |
ist als Rechtsnachfolger der Schweriner Bischöfe der
Großherzog von Mecklenburg-Schwerin. Die Zahl
der Docenten betrug (1894 - 95) 41, der Studie-
renden 420. Die Universitätsbibliothek enthält
300000 Bände.
DieI nd u st ri e istziemlich beträchtlich
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0511,
von Schleswig-Holsteiner Kanalbis Schleswig-Holsteinische Marschbahn |
Öffnen |
(11. Sept.) erstattete das preuß. Kronsyndikat das erforderte Rechtsgutachten. Dasselbe erklärte die auf dem Londoner Traktat von 1852 beruhende dän. Thronfolgeordnung auch in S. für rechtsgültig und Preußen und Österreich, als Rechtsnachfolger des
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0936,
Sicilien (Königreich beider) |
Öffnen |
von Lothringen und Bar, der Brudersohn und Rechtsnachfolger des 1434 gestorbenen Ludwig III., der schon 1420 von jener die Erbfolge zugesichert erhalten hatte, und Alfons V. um Unteritalien. Dieser Krieg endete 2. Juni 1442 mit der Einnahme
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0241,
von Stahl (Georg Ernst)bis Staehlin |
Öffnen |
den Niedergang. Der Platz wurde zwar wieder bebaut und zu Speichern und Werften verwendet, aber der Besitz
galt den Städten Lübeck, Hamburg und Bremen, den Rechtsnachfolgern der alten Hansa, doch nur als eine Last, und 1853 wurde
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0436,
von Streitgenossenschaftbis Strelitzen |
Öffnen |
Klägers wird eine S. im Laufe des Prozesses herbeigeführt namentlich dadurch, daß an Stelle einer Partei (durch Tod, Rechtsgeschäft u. s. w.) mehrere Rechtsnachfolger treten, oder dadurch, daß das Gericht die Verbindung mehrerer bei ihm anhängigen
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0476,
von Subtropenbis Succursalpfarreien |
Öffnen |
in der Zeit (s. d.) im Unterschied von der Gleichzeitigkeit (Simultaneität).
In der Rechtswissenschaft ist S. (Nachfolge, Rechtsnachfolge) der Eintritt in das Rechtsverhältnis oder die Rechtsverhältnisse, in welchen ein anderer (Rechtsvorgänger
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0126,
Urheberrecht |
Öffnen |
in der Absicht erfolgt, dieselbe zu verbreiten, ist ohne Genehmigung des Urhebers oder dessen Rechtsnachfolgers verboten. Als verbotene Nachbildung ist es auch anzusehen, wenn bei Hervorbringung derselben ein anderes Verfahren angewendet wird als beim
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0198,
von Böhmer-Wald-Bundbis Bojen |
Öffnen |
nur Provinz. Die böhm.
Stände sind beseitigt, insbesondere durch die Neichs-
verfassung vom 4. März 1849. Der gegenwärtige
böhm. Landtag ist nicht der Rechtsnachfolger der
alten Stände, sondern eine Neuschöpfung. Das V< E.
ist somit
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0029,
von Legitimationspapierbis Legouvé |
Öffnen |
die Leistung jedem Inhaber zugesichert wird. Zur Klage ist nur der genannte Gläubiger oder Empfangsberechtigte und derjenige legitimiert, welcher sich als dessen Rechtsnachfolger, z. B. durch eine Cession, ausweist, nicht der Inhaber des Papiers
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0148,
von Licenzenbis Lichfield |
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und daß die Rechtsnachfolger des Patentinhabers an dieselbe gebunden sind. Nach dem deutschen Patentgesetz vom 7. April 1891 kann ein erteiltes Patent unter andern zurückgenommen werden, wenn die Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung der Erfindung an andere
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0296,
von Lorchbis Lord Lieutenant |
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. Personen, welchen formell das Eigentum an Grundstücken übertragen wurde mit der Weisung, die Nutzung einer andern Person und ihren Rechtsnachfolgern zu überlassen) zur Erfüllung ihrer Pflichten zu zwingen. Diese Gerichtsbarkeit dehnte sich allmählich
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0209,
von Liqueur antigoutteusebis Liquidation |
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ist, die sämtlichen bisherigen Gesellschafter oder deren Vertreter. Ist einer der Gesellschafter gestorben, so haben dessen Rechtsnachfolger einen gemeinschaftlichen Vertreter zu bestellen. Auf den Antrag eines Gesellschafters kann aus wichtigen Gründen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0065,
von Cessionarbis Cesti |
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Zahlungsstatt, zur Sicherheit u. s. w. abgetreten ist, nicht erklärt wurde. Nur begründet der Mangel einer gültigen Causa ein Rückforderungsrecht des Cedenten gegen den Cessionar, aber nicht, wenn dieser weiter cediert hat, gegen dessen Rechtsnachfolger
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0869,
von Mietschiskobis Migne |
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867
Mietschisko - Migne
ob der Rechtsnachfolger des Vermieters an den Vertrag gebunden ist, s. Kauf bricht Miete. Über das Rechtsverhältnis der Aftermiete s. d. Nach der Deutschen Konkursordnung §. 41 und dem Reichsgesetz vom 9. Mai 1894 steht
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 1038,
von Lebensgeistbis Lebensversicherung |
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., abgekürzte L., ferner L. auf Frist, und zahlreiche andere Tarife und Kombinationen, da die L. nicht nur zu Gunsten der Familienglieder oder einer andern bestimmten Person geschlossen werden kann, sondern im allgemeinen zu Gunsten der Rechtsnachfolger des
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