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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0387,
von Einkornbis Einmachen |
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der Untersuchung), s. Strafverfahren.
Einlösen heißt eine fällige Schuld (Einlösung von Pfändern, von Papiergeld, Banknoten) oder einen fälligen Wechsel bezahlen. Die Zettelbanken, für welche Einlösungspflicht besteht, haben einen Einlösungsfonds, d. h
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0868,
von Papieradelbis Papiergeld |
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als eigentliches P. betrachtet werden. Allerdings ist auch manchen andern Sorten von P. die sofortige Einlöslichkeit bei gewissen Kassen grundsätzlich zugestanden; aber diese Zusage ist von geringer praktischer Bedeutung, da meistens keine
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0220,
Staatsschulden |
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unterscheidet sich in die einlösliche, amortisable, und in die uneinlösliche Schuld, je nachdem die Staatsverwaltung den Gläubigern gegenüber die Verpflichtung auf Rückzahlung des Kapitals oder auf Zahlung einer fortlaufenden Rente (Rentenschuld) übernimmt
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0325,
Banken (Zettelbanken) |
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die Einlösung nicht versprochen oder wenigstens nicht wirksam vorbereitet ist. Die Banknoten dagegen, die von einer Stelle ausgegeben sind, mit der nur ein verschwindend kleiner Teil des Volks jemals eine geschäftliche Beziehung hat, nimmt der Verkehr nur
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0879,
Silberbill (amerikanische) |
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der Finanzminister dieselben in Gold und Silber nach seinem Ermessen einlösen. Der Finanzminister soll von dem unter diesen Bestimmungen angekauften Silberbullion bis zum 1. Juli 1891 monatlich 2 Mill. Unzen in Standard-Silberdollars prägen lassen; nach
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0835,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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822
Handels- und Kontorwissenschaft.
Honoriren = bezahlen, (Wechsel) einlösen, entschädigen.
I.
Identität = Uebereinstimmung, Richtigkeit, Gleichheit.
Imaginär = eingebildet, muthmaßlich, trügerisch.
Immobilien = unbewegliches Vermögen
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0829,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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ein Zweiter beauftragt wird, für Rechnung eines Dritten eine Zahlung zu leisten. Von den verschiedenen Arten der Wechsel nennen wir:
Domizilwechsel auf diesem ist der Name und Wohnort desjenigen angeführt, welchen der Bezogene zur Einlösung
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0831,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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Monaten vom Tage des erhobenen Protestes.
Auf einem Wechsel, der zurückgeht, kann jeder Indossant, der einen seiner Nachmänner befriedigt hat, sein eigenes und seiner Nachmänner Indossement ausstreichen, weil sie durch Einlösung des Wechsels von aller
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0326,
Banken (Zettelbanken) |
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(Zweigbanken) der zentralisierten B. erreicht. Eine andre Maßnahme der Gesetzgebung zur Sicherung des Ansehens und der Einlösung der Noten ist die Beschränkung der Menge der ungedeckten Noten (Kontingentierung der Banknoten). Eine solche
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0327,
Banken (Kreditbanken) |
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. In Deutschland besteht die Vorschrift, daß die B. wenigstens ein Drittel ihres Notenumlaufs in barem Geld vorrätig halten müssen (daher der Name Drittelsdeckung). Die Schweizer Notenbanken haben 40 Proz. für die Einlösung bereit zu halten. Außerdem
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0968,
von Nachodbis Nacht |
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, daß der Vormann von dem Nachmann wegen aller aus der Spedition und aus dem Transport des übernommenen Gutes hervorgegangenen Forderungen befriedigt wird. Für die N. bei der Post hat, wenn der Empfänger die Einlösung verweigert, der Absender zu haften, weshalb
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0460,
Notenbanken |
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eines übertragbaren Depositenscheins. Solche Zettel, die volle Bardeckung besaßen, gab z. B. schon die Amsterdamer Girobank aus. Man fand jedoch bald, daß unter gewöhnlichen Verhältnissen zur Einlösung der zurückkommenden Noten die Bardeckung eines gewissen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0335,
Banken (Schweiz, Großbritannien) |
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gegenseitig ihre Noten einlösen. Ende 1882 waren 29 Notenbanken vorhanden, davon 22 Konkordatsbanken. Ein großer Teil dieser Anstalten betreibt zugleich das Hypothekengeschäft und gibt dann auch wohl verzinsliche Inhaberobligationen aus. Ende 1882
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0337,
Banken (Frankreich, Belgien, Niederlande) |
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desselben muß sie in barem Geld gedeckt haben. Im J. 1848 und wieder in den Jahren 1870-77 hat sie die Einlösung ihrer Noten eingestellt. Ihr Privilegium dauert bis 1897; sie hat während der Dauer desselben die Verpflichtung, dem Staat bis zum Betrag
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0205,
Staatsschulden (Kündigung, Tilgung, Konversion) |
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Nominalzins ausgeboten werden. Infolgedessen werden Papiere der erstern Art zu verhältnismäßig höherm Kurs begeben werden können. Allerdings wird damit auch die Tilgung erschwert, indem bei der Einlösung der Nennbetrag zurückzuzahlen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0092,
Banken (die Bank von England) |
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vorgeschriebenen Publikation ihrer Wochenausweise in der »Gazette of London«. Die Noten der englischen Bank sind zwar einlöslich, dienen jedoch als gesetzliches Zahlungsmittel (legal tender). Danach ist also jedermann verpflichtet, Noten der englischen Bank
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0378,
Banknotendruck |
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der Bedingung der steten Einlöslichkeit. (S. Bank of England.) Als eigentliche Regel eines gesunden Bankwesens muß gelten, daß die Annahme der Noten dem freien Belieben anheimgestellt ist. Vermöge des Kredits einer gut situierten, allgemein bekannten Bank
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0384,
von Bannungbis Banque de France |
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. Nach einer Krisis 1805, bei der die Bank die Einlösung ihrer Noten teilweise einstellen mußte, wurde sie 1806 in noch engere Beziehungen zum Staate gebracht, der sich namentlich jetzt die Ernennung des Gouverneurs und der beiden Untergouverneure
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0730,
von Bullionbis Bülow (Alexander Friedr. Wilh. Ferd. von) |
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im Umlauf seien und daß die Ausgabe derselben durch die Einstellung der Einlösung ihre natürliche Kontrolle verloren habe; man möge daher möglichst bald, nämlich in 2 Jahren, die Barzahlung wieder aufnehmen. Diese Ansichten wurden von dem B
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Coupagebis Coupons |
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an die Auszahlungsstelle zurückgegeben werden. Der Name rührt daher, daß sie auf einem gemeinsamen Bogen gedruckt sind, von welchem sie zum Zweck der Einlösung abgeschnitten (coupés) werden. Der Bogen, welcher die C. enthält, heißt Zinsbogen. Am Ende
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Couponsteuerbis Courant |
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der Obligationen und Aktien nicht bei den Steuerpflichtigen selbst erhoben wird, sondern bei dem Emittenten, der sie bei Einlösung der Zins- und Dividendenscheine (Coupons) von der auszuzahlenden Summe in Abzug bringt. Mittels derselben sind
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0229,
von Dévabányabis Devaux |
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Nennwert wieder
erreicht hat, das Metallagio also verschwunden ist,
oder ob der geltende niedrige Kurs des Papiers
siriert und dasselbe nach diesem Werte gegen Me-
tallgeld oder gegen ein neues, in Metall einlösliches
Papiergeld umgetauscht
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0807,
von Einlagerbis Einmachen |
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nur noch beschränkt zulässig (preuß. Gesetz
vom 13. Juli 1883).
Einlieger, s. Landwirtschaftliche Arbeiter.
Einlösung, Bezeichnung für Bezahlung ge-
wisser Schulden zum Fälligkeitstermin, z.B. E. von
Wechseln, Papiergeld, Pfändern. Einlösungs
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0461,
von Notenbinderbis Notenschlüssel |
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, nach denen die zugelassenen Zettelbanken ihren Geschäftsbetrieb zu richten haben, damit die Einlöslichkeit der Noten möglichst gesichert und alle schädlichen Einwirkungen derselben auf den Verkehr möglichst verhindert werden. Als solche
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0316,
von Postassistentenbis Postelberg |
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zum Protest" versehen sein und
wird alsdann zum Protest gegeben; hat der Auf-
traggeber keine Bestimmung getroffen, so wird der
P. 7 Tage lang zur Einlösung des Geldbetrags bei
der Postanstalt aufbewahrt und dem Zahlungs-
pflichtigen nochmals zur
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0434,
von Preußische Hypotheken-Aktienbankbis Preußisch-Stargard |
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Anleihe wurde zuerst bewilligt durch Gesetz vom 11. Juni 1873, weiterhin durch spätere Gesetze zur Einlösung von Aktien und Prioritäten der verstaatlichten Privatbahnen, zu Kanalbauten, zum Umtausch der frühern 4½prozentigen konsolidierten Anleihe u. s
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 1056,
von Rückwirkungbis Rudbeck |
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1054 Rückwirkung – Rudbeck
zuhändigen, oder auf dem Wechsel zu vermerken, wo dieselben für den Bezogenen zur Auslieferung nach Einlösung des R. niedergelegt sind, oder dem Bezogenen den
Wechsel zu avisieren
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0088,
Rußland (Heerwesen. Wappen, Flaggen, Orden. Kirchenwesen) |
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aufrecht erhielt, insofern als alles auf Silberrubel Stipulierte in Kredit gezahlt wurde. Die Einlösung der Kreditbillets wurde aufgehoben. 1853-57 ergab sich eine Vermehrung der Kreditbillets um 400 Mill. Es wurden nun zunächst in großer Anzahl 4
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0568,
von Wechselforderungbis Wechselklagen |
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beschränkt werden mag; die Übernahme von
Wechseln zum Inkasso (s. Inkassogeschäft ), die Einlösung von bei der Bank domizilierten Wechseln, zwei
Geschäfte, denen wesentlich nur die Bedeutung bequemerer Abwicklung der Zahlungen und insbesondere auch
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0126,
von Bambergbis Bánffy |
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von 1^95 in Kontokorrentdepositen bei
gewissen ausländischen Banken bestehen. Nach dem
ursprünglichen Gesetz sind die Banken zur Einlösung
der Noten, die gesetzliche Zahlungskraft haben, in
Metallgeld verpflichtet; ein späteres Gesetz von 1894
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Münzkabinettbis Münzregal |
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System beruht auf folgenden Grundgedanken: Papiergeld besteht im Deutschen Reiche nicht; die zur Erleichterung der Einlösung des frühern einzelstaatlichen Papiergeldes ausgegebenen Reichskassenscheine (s. Kassenscheine) sind juristisch nicht Geld
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Intervenierenbis Intervention |
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für Rechnung oder zu Ehren (per onor) des Ausstellers oder eines Giranten einlösen (daher: Ehrenintervention, Interventionsprovision); Interveniént, einer, der interveniert; Intervént, im Zivilprozeß der Gegner des Intervenienten, s. Intervention
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0380,
von Bankokbis Bankrott |
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, s. Bankdiskont.
Bankrestriktion, die vorübergehende Enthebung einer Notenbank von der Verpflichtung, ihre Noten einlösen zu müssen; besonders ist dieser Ausdruck aufgekommen von der Einstellung der Barzahlungen der Bank von England von 1797 bis
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0676,
Osmanisches Reich (Industrie und Handel. Verkehrswesen) |
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Staatspapiergeldes (15 Mill. türk.
Pfd.) allein zur Ausgabe von Noten befugt, deren Einlösung ausschließlich in Gold erfolgt. Sie hat ein Aktienkapital von 250 Mill. Frs.,
worauf die Hälfte eingezahlt ist. Am 31. Juli 1896 hatte sie 19458000 Frs
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0579,
von Hypothekbis Ibo |
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Privatnotenbanken, wenn ihre
Banknoten im ganzen Reichsgebiet sollen zur Zahlung verwendet werden dürfen, H. verboten. Der Grund ist: H. verhindern das Vorhandensein rasch flüssig zu
machender Mittel zur Einlösung der Noten
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1053,
von Zwangskassenbis Zwangsvergleich |
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forcé), der Kurs, den ein Kreditgeld (Staatspapiergeld, Banknoten) dann hat, wenn es zum gesetzlichen Zahlungsmittel erhoben, seine Einlösung gegen Metallgeld aber suspendiert ist. Vom Z. zu unterscheiden ist der Fall, daß das Papiergeld zwar
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0076,
von Accentorbis Acceptprovision |
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des Avises oder nach erfolgter Annahme debitiert werden, während nach erfolgter Einlösung der Tratte das Kassenkonto zu
Lasten des Acceptationskontos zu kreditieren ist. Acceptationskredit , das Vertrauen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0651,
von Antizipationbis Antomarchi |
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nächstfolgenden Akkord angehörender Töne auf dem leichten Taktteil: ^[img].
Antizipationsscheine, 1813 im Betrag von 45 Mill. Fl. ausgegebenes, später stark vermehrtes österreich. Papiergeld. Die 1811 und 1813 ausgegebenen Einlösungs- und A., die zusammen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0324,
Banken (Depositenbanken) |
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einlösen, indem er sie bei dem Bankier zahlbar macht. Als Äquivalent für seine Dienste erhält der Bankier keine Bezahlung. Sein Vorteil liegt einzig in dem Genuß der bei ihm stehen bleibenden Gelder, welche er zu sichern Geschäften verwendet. Häufig
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0328,
Banken (Diskontobanken) |
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verwenden, die Mittel aber zur Einlösung der Accepte bei Verfall durch die Schaffung und Diskontierung neuer ähnlicher, aber dann regelmäßig im Betrag immer größer werdender Wechsel zu erlangen suchen. Aber auch bei den legitimsten Gründen, auf denen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0329,
Banken (Lombardbanken) |
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, bei einer Erniedrigung mehr Wechsel zur Diskontierung gegen Noten und Münze angeboten werden. Da gleichzeitig im erstern Fall mehr, im letztern weniger Noten zur Einlösung präsentiert werden, so wächst im erstern Fall und mindert sich im zweiten
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0331,
Banken (Mobiliarbanken, Maklerbanken, Baubanken) |
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Entwickelung gelangt. Das deutsche Zettelbankwesen ist einheitlich für das Reich geordnet durch das Bankgesetz vom 14. März 1875. Dasselbe hat die Ausgabe der Noten bedeutend zentralisiert, ihre Einlösung besser gesichert und ihre Menge
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0338,
Banken (Schweden, Norwegen, Dänemark, Italien, Spanien etc.) |
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beträgt 25 Mill. Rubel. Sie hat ihren Sitz in Petersburg und Filialen in 55 Städten. Sie gibt Noten aus von 1, 3, 5, 10, 25, 50 und 100 Rub. Die Noten sind uneinlöslich; die Versuche, eine Einlöslichkeit herzustellen, und die beschränkten
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0372,
von Currer Bellbis Curtius |
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müsse die Bank sich nur von letzterm leiten lassen und in der Lage sein, bei steigenden Warenpreisen mehr Noten auszugeben. Eine Beschränkung sei entbehrlich, wenn nur die nötigen Mittel zur Einlösung immer bereit seien und die Einlösungspflicht streng
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0587,
Davis |
Öffnen |
mit Schulden überbürdet und Bons ausgegeben, die er nicht wieder einlösen konnte. D. war eifriger Fürsprecher der "Repudiation" dieser Bons, d. h. der Nichtanerkennung der Verpflichtungen, welche der Staat übernommen. 1848 für Mississippi in den Bundessenat
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0607,
von Deckoffizierebis Declaratio libelli |
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. der Betrag, welcher zum Zweck der eventuellen augenblicklichen Einlösung der emittierten Banknoten in Vorrat gehalten werden muß (vgl. Deutsches Bankgesetz vom 14. März 1875, § 13 u. 17). Unter bankmäßiger D. wird die D. verstanden, welche in der Hingabe
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0915,
von Garnisonbis Garnitur |
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, indem er den Bankzetteln Zwangskurs verlieh, vertagte die Einlösung der Schatzscheine, die fast zwei Drittel der schwebenden Schuld bildeten, nahm auch den Rest derselben, Sparkasseneinlagen im Betrag von 350 Mill., für die Bedürfnisse des Staats
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0050,
Geld (Papiergeld, Geldwirtschaft) |
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Anweisungen (wie besonders Banknoten) nicht zur Einlösung präsentiert werden; welche aber nichtsdestoweniger immer als letzte rechtliche Grundlage festgehalten wird. Diese Kreditpapiere sind daher Geldsurrogate, vorläufige Ersatzmittel des Geldes, aber
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0811,
Großbritannien (Geschichte: Wilhelm IV.) |
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Dividende der Aktionäre ward auf die feste Summe von 630,000 Pfd. Sterl. angesetzt und der Überschuß zur Einlösung der Aktien innerhalb eines Zeitraums von 20 Jahren bestimmt; bis zum Ablauf desselben behielt die Kompanie ihre bisherige Verwaltung, wobei
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0947,
von Gutachbis Güterrecht der Ehegatten |
Öffnen |
einem Wechsel durch Annahme (Accept) oder pünktliche Einlösung desselben.
Gutedel, s. Weinstock.
Gutenberg, Johann Henne Gensfleisch von Sorgenloch, genannt G., der Erfinder der Buchdruckerkunst; s. Buchdruckerkunst, S. 551 ff.
Guten Hoffnung
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0090,
Handelskrisis (von 1873) |
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Europa und namentlich England in reichem Maß gewährte. Dieser Kredit gab zu Wechseloperationen, zu "Wechselreitereien", Anlaß, zu denen deutsche und englische Häuser die Hand boten. Die Termine der Kontributionszahlungen fielen mit der Einlösung
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Honorarprofessorbis Honorius |
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der Ärzte und Anwalte sind regelmäßig besondere Taxen aufgestellt.
Honorarprofessor, s. Professor.
Honorat (lat.), oberer Ordensgeistlicher; im Wechselverkehr, s. Honorant.
Honoration (lat.), Annahme und Einlösung (Honorierung) eines Wechsels
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0776,
Kirchenstaat (1848-1859) |
Öffnen |
erstenmal die Finanzkonsulta, eine Art Notabelnversammlung und Landesvertretung. Auf ihren Antrag wurde zunächst die Einlösung des Papiergeldes beschlossen; um das Defizit zu decken, mußte eine Anleihe von 800,000 Skudi aufgenommen werden
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0348,
von Kurpfuschereibis Kurs |
Öffnen |
. Man spricht vom Wechselpari zweier Plätze, wenn dieselben gleiche Kurse haben, bez. wenn bei sofort einlöslichen Wechseln am einen Orte die gleiche Menge an Metall, bez. bei ungleicher Währung die gleiche Wertsumme zu zahlen, wie am andern Ort zu
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0582,
von Lawbis Lawinen |
Öffnen |
brechen. L. konnte es durch die gewaltsamsten Maßregeln nicht verhindern, daß der Andrang zur Einlösung der Bankbillets immer größer wurde. Im Mai erklärte die Bank ihren Bankrott, indem sie die Aktien und Billets im Wert stufenweise heruntersetzte
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 1027,
von Lutonbis Lüttich |
Öffnen |
evang. Einwohner. - Die Burg L. ward 1322 von Heinrich von Grubenhagen an das Hochstift Hildesheim verpfändet, welches zu Anfang des 17. Jahrh. die Einlösung dem Herzog Christian von Lüneburg verweigerte. 1649 einigten sich die braunschweigischen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Papierbis Papiergeld |
Öffnen |
, wie die der deutschen Banken, einlöslich sein und keine gesetzliche Zahlungskraft haben, ihre Verwendung im Verkehr sollte also nur auf dem sogen. Einlösungskredit beruhen. Indessen haben auch schon Privatbanken Noten ausgegeben, welche im Verkehr angenommen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0681,
von Papiergeldregalbis Papiernautilus |
Öffnen |
Verwirklichung der Einlöslichkeit nicht allein der Paristand erhalten, sondern auch dafür gesorgt wird, daß diejenigen Mengen P., welche den Bedarf des Verkehrs übersteigen, jeweilig ohne Schwierigkeiten wieder abgestoßen werden können. Unter solchen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Pfandbriefbis Pfändung |
Öffnen |
, namentlich für das Pfandrecht an Liegenschaften.
Pfandschaftsrecht, ehemaliges Recht des Pfalzgrafen am Rhein, kraft dessen er vom Kaiser verpfändete Reichsgüter einlösen und an sich nehmen durfte.
Pfandschein (Pfandbrief, Pfandurkunde
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0684,
von Reichskanzleramtbis Reichsmilitärgesetz |
Öffnen |
Deutschen Reich ausgegebene Papiergeld. Nach diesem Gesetz sollte jeder Bundesstaat das von ihm seither ausgegebene Papiergeld bis 1. Juli 1875 einlösen. Statt desselben wurden 174 Mill. Mk., welche bis 1891 auf 120 Mill. zu ermäßigen sind
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0136,
Sachsen (Geschichte des Kurfürstentums bis 1792) |
Öffnen |
Allodialerbschaft Ansprüche erhob, so nahm er 1778 an Preußens Seite am bayrischen Erbfolgekrieg teil und erhielt im Frieden von Teschen 1779 eine Entschädigung von 6 Mill. Gulden, die er zur Einlösung verpfändeter Ämter und zur Errichtung
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0152,
Sachsen-Meiningen (Geschichte) |
Öffnen |
, Einlösung verpfändeter
Güter und Heimfall von Lehen das Gebiet abgerundet. Noch kurz vor seinem Tod (1803) führte
Herzog Georg die Primogenitur in seinem Haus ein. Für seinen Sohn
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Schußzeichenbis Schütz |
Öffnen |
. Honorierung; daher eine Tratte, eine Anweisung "in S. nehmen", sie "schützen", s. v. w. sie annehmen und einlösen (honorieren).
Schütz, 1) Heinrich (auch Sagittarius genannt), deutscher Komponist, geb. 8. Okt. 1585 zu Köstritz im Vogtland, kam in seinem 13
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0569,
Telegraph (Hughes' Typendrucktelegraph) |
Öffnen |
der Sperrklinke des Korrektionsrades angebrachten Stiftes bringt, die Aufhebung der Verbindung zwischen dem Korrektions- und Typenrad und dem Laufwerk. Die Auslösung des Einstellhebels und Einlösung der Verkuppelung mit dem Sperrrad erfolgt
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1013,
von Ungarweinebis Ungehorsam |
Öffnen |
.
Ungedeckte Noten, die Banknoten, für welche nicht Barvorräte zur Einlösung vorhanden sind (s. Banken, S. 325).
Ungehorsam (Kontumaz), in der Rechtssprache das Nichtbefolgen einer richterlichen Auflage, sei es einer Ladung
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0460,
Wechsel (Formvorschriften) |
Öffnen |
. als an Order gestellt und weiter übertragbar gilt, wofern nicht das Gegenteil im W. ausdrücklich bemerkt ist (»nicht an Order« etc.). Während aber bei der Tratte der Aussteller derselben dafür einsteht, daß der Bezogene den W. einlösen werde
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0610,
Wien (Wohlthätigkeits- und Sanitätsanstalten) |
Öffnen |
610
Wien (Wohlthätigkeits- und Sanitätsanstalten).
gebracht wurde. Die Gesamtkosten desselben bezifferten sich mit Hinzurechnung der Kosten für die Einlösung, Anschüttung und Wertserhöhung der im frühern Überschwemmungsrayon gewonnenen Gründe
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0094,
Banken (Entwickelung und Reformen der deutschen Reichsbank) |
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, welche von einer Zettelbank gewährt werden, müssen leicht realisierbar sein. Die Bank muß darauf Bedacht nehmen, die zur Einlösung ihrer Noten erforderlichen Barbeträge alsbald zurückzugewinnen. Dieser Erfolg ist ihr gesichert, wenn sie nur solche
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0760,
Privatnotenbanken (Bayern, Sachsen etc.) |
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. Das Depositengeschäft wird von der Bank sehr sorgsam gepflegt und ist schrankenlos gestattet. Sie ist neben der Reichsbank die einzige Zettelbank, für welche eine absolute Höhe der Notenausgabe nicht vorgeschrieben ist. Die Einlösung der Noten erfolgt in Berlin
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0095,
Banken (Spanien, Schweiz) |
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für die Landesbank. Die Errichtung einer solchen ist neuerdings beschlossen worden. Nach Art. 39 der Schweizer Bundesverfassung hatte zwar der Bund bisher das Recht, im Wege der Gesetzgebung allgemeine Vorschriften über die Ausgabe und die Einlösung
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0758,
Portugal (Finanzen; Geschichte) |
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die Bank von Porto, zu folgen nicht gesäumt hatten, sahen sich die Banken bald wegen Einlösung ihrer Noten bestürmt, und die Regierung war genötigt, der lusitanischen Bank Anfang Mai 1891 ein Moratorium von 60 Tagen zu bewilligen, welches weiterhin
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0979,
von Wagner von Frommenhausenbis Währung |
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Umfang von jederzeit gegen Kurantgeld einlöslichen, nicht mit Zwangskurs ausgestatteten unverzinslichen Staatskassenscheinen zulässig und unter welchen Bedingungen? Bei gesunder Staatswirtschaft ist die Ausgabe eines begrenzten Betrages solcher Scheine
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0214,
von Ägionbis Agiotage |
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auch die Banken bei der Einlösung ihrer Noten in dieser Art verfahren. So erzielten in Frankreich vor 1848 die 20-Frankenstücke gegen die als Hauptgeld dienenden 5-Frankenstücke in der Regel ein größeres oder geringeres A., meistens zwischen 7 und 15
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0523,
Amerika (Eisenbahngesellschaften) |
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Einlösung von 6 382 500 Doll. First-Mortgage 7% Bond der Denver und Rio Grande Railway Company zur Fälligkeitszeit 1. Nov. 1900.
28 435 000 Doll. als 4% First consolidated Mortgage-Gold-Bonds im Umlauf, in Berlin Jan. 1891 zu 77 1/2% aufgelegt
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 1008,
von Assignationbis Assimilation |
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als Anweisungen auf erhoffte, bestenfalls erst in längern Fristen eingehende Kaufgelder. Konnte schon desbalb ihr Zeitwert nicht dem Nennwerte entsprechen, so mußte überdies die Unsicherheit der einstigen Einlösung mit jeder Million steigen, um
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0379,
von Bankobis Bank of England |
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862400 Pfd. St. vermehrt und dadurch auf 11642400 Pfd. St. gebracht. Nach dein Ausbruche des Krieges mit Frankreich verlangte die Regierung, abgesehen von ihrer dauernden Schuld, immer größere Vorschüsse von der Bank, so daß die Einlöslichkeit
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0381,
von Banksbis Bankschule |
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abberufen wurde. Von 1864 bis 1873 und wieder 1889-91 war er Mitglied des Kongresses. Er starb 1. Sept. 1894.
Bankschule (engl. Banking school), die Vertreter der Ansicht, daß die volle Einlöslichkeit der
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0382,
von Banksiabis Bann |
Öffnen |
ein, so fließen die Noten, sei es als Depositen, sei es durch Bezahlung von Wechseln und Darlehen, an die Banken zurück und können nicht wieder in gleichen: Betrage ausgegeben werden, weil das Bedürfnis nach Einlösung von Wechseln und Vorschüssen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0911,
Betrug |
Öffnen |
.
Die Thatsachen brauchen nicht äußere, sinnlich wahrnehmbare, es können auch innere sein. Auch derjenige betrügt daher, der einem andern erklärt, er wolle mit einem neuen von dem andern auszustellenden Wechsel ein früheres Gefälligkeitsaccept einlösen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0912,
von Betrunkenheitbis Betsäule |
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- oder Kundenwechsel zum Diskont hingiebt, auf welchem gänzlich vermögenslose Personen (Strohmänner) als Aussteller oder Giranten fungieren. B. liegt hier selbst dann vor, wenn die Wechsel eingelöst wurden oder ihre Einlösung beabsichtigt war.
Unter
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0464,
Braunschweig (Herzogtum; Verkehrswesen. Verfassung und Verwaltung) |
Öffnen |
462
Braunschweig (Herzogtum; Verkehrswesen. Verfassung und Verwaltung)
einem Grundkapital von 3½ Mill. Thlrn., kann bis 4½ Mill. Thlr. Banknoten ausgeben und muß behufs deren Einlösung stets für 3½ Mill. Thlr. umlaufende Noten den vierten Teil
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Caurabis Causa expressa |
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, er werde den Wechsel einlösen. Statt dessen klagt der Trassant bei Verfall. Beweist der Bezogene diesen Sachverhalt, so wird der Trassant abgewiesen, denn der Wechsel hat keine C . Differenzgeschäfte an der Börse haben keine C ., und deshalb sind
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0059,
von Certifikatorbis Certosa |
Öffnen |
. Gewöhnlich schlagen Bankiers diesen Weg
ein, die dann auch die Coupons (s. d.) der von ihnen in Umlauf gesetzten C. einlösen
und dafür die Zinsen des auf ihre Person lautenden Guthabens empfangen. Der Inhaber des Hauptcertifikats kann hier
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0135,
Check |
Öffnen |
zu stände gekommen. Der Deutsche Entwurs
will die Hingabe des C. als Zahlung (in Voraus-
setzung der demnächst erfolgenden Einlösung) gelten
lassen, und versagt deshalb dem Widerruf die reckt-
licke Wirkung, gleichwie er den Tod oder den Ein
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0768,
Dänemark (Geschichte) |
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wieder einlösen zu können, sodaß 1360 das ganze Reich wieder vereinigt war. Nun begann der König einen Angriffskrieg gegen Schweden und die Hansestädte, eroberte Gotland und Wisby; doch wurde nach mehrjährigem Kampfe 1369 Kopenhagen von den Lübeckern
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Deklarationscertifikatbis Dekolorieren |
Öffnen |
).
Deklarationscertifikat, im Warenverkehr,
s. Certifikat (S. 57a).
Deklarationsprotest, der Wechselprotest, den
der Wechselinhaber gegen sich selbst erhebt, z. B.
wenn er zugleich der Bezogene oder der Domiziliat
ist und den Wechsel nicht einlösen will
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0950,
von Depositionbis Depositowechsel |
Öffnen |
wenn Wechsel
oder Inhaberpapiere (z. B. Zinscoupons) dem
Schuldner zur Verfallzeit nicht zur Einlösung vor-
gelegt werden. Das Verhältnis des Deponenten
zur Hinterlegungsstelle richtet sich in diesen Fällen
im allgemeinen nach den Grundsätzen des
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Dollar (Stadt)bis Döllinger (Ignaz) |
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wurden und werden noch jetzt in
Goldwährung bezahlt. Seit der 1862 verfügten Auf-
hebung der Einlösung trat dieses Papiergeld in Ver-
lust gegenüber dem Metallgeld, welcher Verlust
11. Juli 1864 seinen Höhepunkt mit 185 Proz. er-
reichte (100 D
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0646,
von Duyckinckbis Dwaraka |
Öffnen |
644
Duyckinck - Dwaraka
den 5proz. Gold-Prioritätsobligationen im Betrag von 5000100 Fl. und 4proz. (zur Einlösung der Silber-Prioritätsobligationen) im Betrag von 13200600 Fl. ausgegeben. Infolge der Verstaatlichung wurde eine Reduktion des
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Effekt (elektrischer)bis Effektiv |
Öffnen |
das Coupongeschäft, d. i.
die käufliche Übernahme von Zins- und Dividenden-
scheinen oder die Einlösung für Rechnung der
Emittenten zum E. rechnen.
Effekten-Girodepot, die an größeren Börsen-
plätzen durch gewisse Bankinstitute (in Berlin
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0889,
Eisenbahnsubvention |
Öffnen |
modiliei-ßZ" in Höhe von 3 Proz. der jähr-
lichen Zinsen und Dividenden sowie des Einlösungs-
betraa,es der Obligationen. In Belgien zahlen
die Eisenbahnen 2 Proz. von der Dividende nebst
29 Proz. Zufchlag, ähnlich in Holland. Ebenso
werden
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Exceptionellbis Exchequer Bills |
Öffnen |
, sondern oft auch für die bereits im Umlauf befindlichen. Ein
Jahr nach ihrer Ausgabe mußten die Scheine dem Schatzamt eingereicht werden, entweder zur Einlösung gegen bar oder zum
Umtausch gegen neue. Außerdem wurden sie bis zum J. 1838 während
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0644,
von Gefahrenzifferbis Gefangenenbefreiung |
Öffnen |
,
gewöhnlich mit der Verabredung, daß derjenige, zu
dessen Gunsten es gegeben wird, bei Verfall für die
Einlösung des Wechsels sorgt. Der Acceptant haftet
dem Dritten, welcher jene Berednng bei Erwerb des
Wechsels nicht kannte, wechsclmähig. Er hat
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0722,
Geld |
Öffnen |
. Der Staat ist daher
auch verpflichtet, den Verlust zu tragen, den die
Entwertuug des Silbers infolge der Verdrängung
desselben aus der selbständigen Gcldfunktiou mit
sich bringt; er muß also das Silbergeld gegen
Goldgeld einlösen oder es bei seinen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0603,
Inhaberpapiere |
Öffnen |
redlichen Erwerber,
welcher Eigentümer geworden ist, auch dann einlösen,
wenn der Aussteller das Inhaberpapier nicht aus-
gegeben hat, sondern wenn es ihm etwa vor einer
beabsichtigten Ausgabe gestohlen war. Abgesehen
von diesem Fall hat
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Kassation (Tonstück)bis Kassette |
Öffnen |
verpflichtet. Die
Einlösung derselben gegen bar erfolgt auf Verlangen
bei der Rcichshauptkasse; ebenso werden sie bei allen
Kassen des Neichs und der Bundcsstaaten in Zahlung
genommen. - In Österreich-Ungarn nennt man die
entsprechenden Wertzeichen (zu 1
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Nothnagelbis Nötigung |
Öffnen |
vorgeschrieben, dem daran liegen kann, durch Einlösung des Wechsels weitere Kosten für sich oder den Acceptanten zu vermeiden. Sie muß schriftlich und innerhalb zweier Tage von der Protesterhebung ab an den unmittelbaren Vormann erfolgen, falls dieser den
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0841,
von Panamarindebis Panätius |
Öffnen |
zusammen; die Gesellschaft konnte 1888 die Dezembercoupons nicht einlösen und liquidierte. Der Liquidator, Brunet, veranlaßte einen Kommissionsbericht, der im Juni 1890 erschien, die Ausführung des Schleusenkanals empfahl und dafür 900 Mill. Frs
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Passiergewichtbis Passion |
Öffnen |
. bewilligt. Anch in den Staaten
der Lateinischen 21cünzkonvention ist eine Einlösung'>-
psiicht nicht vorgeseben. In Frankreich bewilligte
man 1891 einen Kredit von 150000 Frs. zur Erhal-
tung einer gnten Goldeirkulation. Die Abnutzung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0371,
von Preiscourantbis Preisrevolution |
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Geldvorrats
wird unzweifelhaft schließlich, wie sich dies auch
deutlich bei der übermäßigen Vermehrung von un-
einlöslichem Papiergeld mit Zwangskurs gezeigt
hat, ei.ue Vervnuvdervmg des Geldwertes gegen die
Vrockhaus' Konversations-Lexilon. 14. Aufl
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