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Rang | Fundstelle | |
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4% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0050,
von Anholtbis Anker |
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der abgegebenen Stimmzettel. Zum Zwecke
der Wahlen von Abgeordneten für die Städte und
das platte Land wühlen die Wahlberechtigten aus
ihrer Mitte Wahlmanner dergestalt, daß auf eine
Zahl von 25 bis 30 Wahlberechtigten ein Wahl-
niallli entfällt
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3% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0972,
Volksvertretung (Deutsches Reich, Frankreich) |
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1871 und 1890 von 41 auf 46.8 Mill. und die Zahl der Wahlberechtigten von 7,975,800 auf 10,145,900 stieg. Bei dem ersten Zusammentreten des Reichstags 1871 gab es 12 Parteien, uud diese Zahl besteht auch noch heute, nachdem jedoch eine Partei
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3% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0412,
Handels- u. Gewerbekammern (Geschäftsgang, Budget, Wirkungskreis) |
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bestimmt zugleich die Bezirke der Gremien. Die Zusammensetzung der Bezirksgremien erfolgt in gleicher Weise wie die der Kammern. Wahlberechtigt und wählbar sind die im Gremialbezirk befindlichen Personen, bei welchen die Voraussetzungen der Wahlfähigkeit
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0584,
Anhalt (geographisch-statistisch) |
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- und Gewerbtreibenden, 14 von den übrigen Wahlberechtigten der Städte und 10 von den übrigen Wahlberechtigten des platten Landes gewählt werden. Wähler zum Landtag ist jeder Anhaltiner, welcher das 25. Lebensjahr überschritten hat, sich im Vollgenuß
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0085,
Italien (Geschichte: bis 1886) |
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nahm die Thätigkeit der Kammer am meisten in Anspruch. Der erste Teil derselben, die Feststellung der Wahlberechtigten, ward Anfang 1882 zum Abschluß gebracht und zwar so, daß fortan alle 21 Jahre alten Italiener, die lesen und schreiben könnten
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2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0117,
von Mainebis Maine de Biran |
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getrennt worden. Sie erfuhr 1848 und 1850 einige nicht unerhebliche Veränderungen. An der Spitze der Regierung steht ein Gouverneur, der von den wahlberechtigten Einwohnern des Staats auf zwei Jahre gewählt wird, und dem ein Staatsrat von sieben ebenfalls
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0976,
Volksvertretung (in Schweden-Norwegen, Schweiz, Serbien, Spanien) |
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, fand 1891 statt. Ein 1889 gestellter Antrag auf Erweiterung des Stimmrechts, welches die Zahl der Wahlberechtigten von 188,000 auf 400,000 vermehrt hätte, wurde von dem konservativen Ministerium abgelehnt. Dieses mußte jedoch bald danach
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0957,
von Landwirtschaftslehrebis Lanfranc |
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, obschon das Landesökonomiekollegium seinerzeit sich für die direkte Wahl ausgesprochen hatte. Die allgemeine Bedingung des aktiven Wahlrechts ist die Vollendung des 25., des passiven die Vollendung des 30. Lebensjahres. Im übrigen sind wahlberechtigt
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0066,
Arbeiterfrage (Arbeitsämter) |
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sein, wählbar und wahlberechtigt; Frauen im Alter von 21 J., die in dem betreffenden Gerichtsbezirk länger als 6 Monate gewohnt haben, sind wahlberechtigt; die Entscheidung der TTTTT ist bei Streitgegenständen bis zur Werthöhe von 500 Frs. endgültig
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0829,
Österreichisch-Ungarische Monarchie |
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insofern, als die vier Kurien
nicht die gleichen Stimmrechte besaßen. Nun ist das
Wahlrecht ein allgemeines, aber dadurch noch ein
ungleiches, daß die bisher (in den ersten vier Kurien)
Wahlberechtigten nicht bloß neben den bisher Nicht
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2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0496,
Österreich, Kaisertum (Staatsverfassung und -Verwaltung) |
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und einige andre Städte besondere Gemeindestatuten besitzen. In jeder Gemeinde bestehen der Gemeindeausschuß und der Gemeindevorstand; der erstere, von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern auf drei Jahre gewählt, ist das beschließende und überwachende
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2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0765,
Dänemark (Verfassung und Verwaltung) |
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. Das Landsthing zählt 66 Mitglieder. Davon ernennt der König 12 auf Lebenszeit; 54 werden gewählt und zwar indirekt zur Hälfte von den Höchstbesteuerten, zur Hälfte von allen Wahlberechtigten, nämlich 7 von der Stadt Kopenhagen, 45 von den städtischen
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2% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0403,
Großbritannien und Irland (Bevölkerung) |
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aus, stellte die drei Königreiche auf gleichen Fuß hinsichtlich der Wahlberechtigungen und erhöhte die Zahl der Wähler um beinahe drei Millionen. Die Zahl der Wahlberechtigten betrug 1892: 4539873 für England, 270358 für Wales, 606403 für Schottland
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0751,
Italien (Verwaltung. Gerichtswesen. Finanzen) |
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(87) ein Distriktskommissar. Die Organe der Gemeindeverwaltung sind ein Gemeinderat, von den Wahlberechtigten auf fünf Jahre gewählt, und eine Gemeinde-Giunta, die aus 2-10 vom Gemeinderate aus seiner Mitte gewählten Beisitzern und einem Vorsteher
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2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0142,
Sachsen, Königreich (Verfassung. Verwaltung) |
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einen ordentlichen Landtag, außerordentliche, so oft es dringende Angelegenheiten erfordern. Die Abgeordneten werden auf sechs Jahre gewählt; alle zwei Jahre scheidet ein Dritteil aus. Wahlberechtigt ist jeder Staatsangehörige vom 25. Jahre an, welcher
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0307,
von Aldebaranbis Alderney |
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aber direkt von den Wahlberechtigten eines jeden Stadtviertels (ward) gewählt werden. Ihre Funktionen bestehen vornehmlich in der polizeilichen Oberaufsicht über den Distrikt, den sie repräsentieren. Die drei ältesten unter ihnen sowie die, welche
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0378,
Allgemeines Stimmrecht |
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gewählt werden und dann die Abgeordneten selbst zu wählen haben. Das allgemeine Stimmrecht beseitigt dieses Zwischenglied und läßt die Abgeordneten unmittelbar von den Wahlberechtigten wählen. Dies System ist in England, Nordamerika, Frankreich, Belgien
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0585,
Anhalt (Geschichte) |
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absoluter Majorität der abgegebenen Stimmen. Zum Zweck der Wahlen der Abgeordneten für die Städte und das platte Land wählen die Wahlberechtigten aus ihrer Mitte Wahlmänner dergestalt, daß auf eine Zahl von 150 bis 200 Seelen ein Wahlmann entfällt
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0545,
Bayern (Staatsverwaltung) |
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revidiert werden. Wahlberechtigt als Urwähler ist jeder volljährige Staatsangehörige, welcher dem Staat mindestens 6 Monate eine direkte Steuer entrichtet, den Verfassungseid geschworen hat und keinem der gesetzlich fixierten Ausschließungsgründe
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0249,
von Connecticutbis Connecticut River |
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der auf zwei Jahre gewählte Gouverneur (Gehalt 2000 Doll.) als Präsident die ausübende Gewalt. Wahlberechtigt ist jeder weiße männliche, 21 Jahre alte Bürger der Vereinigten Staaten, der ein Domizil im Staat gewonnen hat und sechs Monate in seiner
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0812,
Deutschland (Dichtigkeit und Bewegung der Bevölkerung) |
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. der Bevölkerung) im Alter der aktiven Dienstpflicht, 1,367,561 (3,02 Proz.) der Reservepflicht, 1,623,489 (3,59 Proz.) der Landwehrpflicht, der Rest im Alter des Landsturms sich befanden; Wahlberechtigte für den Reichstag (25 Jahre und ältere Männer
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0633,
von Frederiksoordbis Freeholders |
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Bauerngüter (freeholds im Gegensatz zu copyholds, lassitische Bauerngüter). Sie schieden sich früher in zwei Klassen, in F. von 40 Schilling Grundrente und weniger. Nur jene leisteten den Geschwornendienst und bildeten die wahlberechtigte
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Gewerbegerichtebis Gewerbegesetzgebung |
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Verhältnissen die dem betreffenden Konseil unterstellten Gewerbe und die Zahl seiner Mitglieder. Die Mitglieder, welche wenigstens 30 Jahre alt sein müssen, werden gewählt, zur Hälfte von den Arbeitgebern, zur Hälfte von den Arbeitern. Wahlberechtigt
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0039,
Hamburg (Stellung als Staat; Stadtteile, Hafen) |
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Hamburg (Stellung als Staat; Stadtteile, Hafen).
einander darf kein Bürgermeister im Amt bleiben. Die Bürgerschaft besteht seit 1879 aus 160 Mitgliedern, davon werden 80 durch allgemeine, direkte Wahlen erwählt, wahlberechtigt sind jedoch
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0064,
Italien (Staatsverfassung, Verwaltung) |
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. Lebensjahr vollendet haben, lesen und schreiben können und 20 Lire direkte Steuern zahlen oder vermöge bestimmter persönlicher Stellung oder Qualifikation wahlberechtigt sind. Wählbar als Deputierte sind alle Wähler, welche das 30. Lebensjahr zurückgelegt
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0112,
von New Harmonybis New Jersey |
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in Concord zusammenkommt. Gouverneur, Rat, Senatoren und Repräsentanten werden alle zwei Jahre von den wahlberechtigten Einwohnern des Staats gewählt. Die Richter werden vom Gouverneur und Rat ernannt. Die Finanzen des Staats sind in gutem Zustand
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0120,
New York (Staat) |
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bei Wahlen und den Unterschleifen der Beamten entgegentreten. Nach derselben ist die exekutive Gewalt einem Gouverneur (Gehalt 10,000 Doll.) und einem Vizegouverneur übertragen, welche durch Majorität der wahlberechtigten Einwohner des Staats auf drei
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0132,
Sachsen (Königreich: Verwaltung, Justiz, Kultus) |
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einen ordentlichen Landtag,
außerordentliche, so oft es dringende Angelegenheiten erfordern. Die Abgeordneten werden auf
sechs Jahre gewählt; alle zwei Jahre scheidet ein Dritteil aus. Die Wahl ist direkt und geheim.
Wahlberechtigt
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0148,
Sachsen-Koburg-Gotha (Verfassung und Verwaltung) |
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30jährige Wahlberechtigte.
Die ständischen Befugnisse sind die gewöhnlichen konstitutionellen. Den Präsidenten wählen die Landtage frei.
An der Spitze der Staatsverwaltung steht das gemeinsame Staatsministerium,
welches
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0691,
Schwarzburg (S.-Sondershausen) |
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des Gesetzgebungs- und Besteuerungsrechts ist der Fürst an die Mitwirkung des Landtags gebunden, der aus 16 Abgeordneten besteht, von denen 4 von den Höchstbesteuerten, 12 von den übrigen wahlberechtigten Staatsangehörigen in geheimer Abstimmung
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0707,
Schweden (Münzen, Maße, Gewichte; Staatsverfassung) |
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, die einen Bevollmächtigten oder mehrere zu dieser Kammer zu wählen haben, unmittelbar durch die Wahlberechtigten; doch dürfen auch die Kommunen, welche gemeinschaftlich einen Bevollmächtigten zu wählen haben, die unmittelbare Wahlart anwenden, wenn
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0022,
von Urungubis Usagara |
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durch die aktiv Wahlberechtigten (Urwähler), worauf dann die Wahl der Abgeordneten selbst durch die Wahlmänner folgt. Diese sogen. indirekte Wahl war früher in den konstitutionellen Staaten allgemein üblich, sie ist es noch z. B. bei den Wahlen für das preußische
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0328,
von Wahâbitenbis Wahl |
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das Zweikammersystem besteht, die Wahlen für die Zweite Kammer (Volkskammer). Diese W. ist entweder eine unmittelbare (direkte), durch die Wahlberechtigten (Wähler) selbst, wie in England, Nordamerika, Frankreich, Belgien und Italien, in den meisten
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0329,
Wahl (verschiedene Wahlsysteme, deutsches Reichstagswahlgesetz) |
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sämtlicher Wahlberechtigten (Wahlliste, Wählerliste) anzufertigen und zu jedermanns Einsicht mindestens acht Tage lang öffentlich aufzulegen. Innerhalb achttägiger Frist müssen auch etwanige Anträge auf Berichtigung und Vervollständigung
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0344,
von Waldbußebis Waldeck (Fürstentum) |
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, deren Mitglieder von den 25jährigen, auf Grund des Zensus wahlberechtigten Gemeindegliedern nach der Dreiklasseneinteilung gewählt werden. Oberste geistliche Behörde für die
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0116,
von Béliczbis Bendall |
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Partei die Einführung eines Zensus auch für die Provinz- und Gemeindewahlen, wodurch 60,000 bisher Wahlberechtigte ihres Wahlrechts beraubt werden würden. Nur in der Schulfrage waren Regierung und Kammermehrheit vereint bemüht, den Einfluß des
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0276,
von Einigungsämterbis Eining |
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Anzahl von Arbeitgebern und Arbeitern zusammengesetzt. Die Bildung erfolgt in derselben Weise wie bei den Conseils de prud’hommes. Dieselbe ist, da der Wahlberechtigte 25 Jahre alt sein, mindestens seit vier Jahren in demselben Bezirk und bei
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0405,
Großbritannien (Geschichte 1888) |
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-^ouu^il). Drei Viertel der Mitglieder des Grafschaftsrats gehen aus allgemeinen Wahlen hervor, bei denen alle selbständigen Steuerzahler der Grafschaft, auch Frauen, wahlberechtigt sind; das vierte Vierteil (die cmlutv-^i(161'iueu) wird von den
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0154,
von Brasilienbis Braunschweig |
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Kandidat, der frühere Marineminister Lodorio, wurde aufgestellt, aber nicht gewählt. Die Gegner der herrschenden Regierung enthielten sich fast überall der Wahl, und nicht viel mehr als ein Drittel der Wahlberechtigten machte vom Wahlrecht Gebrauch
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0411,
Handels- u. Gewerbekammern (Bezirksgremien) |
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meisten Gesetzgebungen auch nicht wahlberechtigt, natürlich nur während der Dauer des Konkursverfahrens. Die Wahlen erfolgen zum Teil auf drei Jahre (so in Preußen und in Hessen), in den bei weitem meisten Staaten auf sechs Jahre (in Sachsen, Bayern
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0672,
Norwegen (Statistisches, Geschichte) |
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Storthingswahlen erklärte sich der Minister Stang auf das entschiedenste; unbedingt verwarf er das allgemeine Stimmrecht, welches die Zahl der Wahlberechtigten von 188,000 Personen auf 400,000 vermehren und, da N. nur eine Kammer hat, die Zusammensetzung
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0244,
von Eisenbahntarifebis Eisenbahnverwaltung |
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zurücklaufenden Wagen und dahin wirkende allgemeine Einführung von Rückladungstarifen empfohlen. Ob nicht auch hier notwendige Rücksichten auf die Finanzlage des Staates einer baldigen Durchführung der verschiedenen, zum Teil als wahlberechtigt
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0918,
von Südafrikanische Republikbis Südbrasilische Kolonien |
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und feit 14 Jahren ansässig sein müssen. Der Zweite Volksraad hat 24ebenso gewählte Mitglieder,
welche 4 Jahre im Lande ansässig sein müssen. Wahlberechtigt zum Ersten Volksraad ist jeder feit 4 Jahren, zum Zweiten Volksraad jeder seit 2 Jahren
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0973,
Volksvertretung (Griechenland, Großbritannien, Italien) |
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der Bevölkerung), welche in 135 Wahlkreisen durch Listenskrutimum direkt auf5 Jahre gewählt werden. Wahlberechtigt ist jeder 21 Jahre alte Italiener, der lesen und schreiben kann und 20 Lire direkte jährliche Steuern zahlt. Wählbar als Deputierter
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0639,
Anhalt (Verkehrswesen. Verfassung und Verwaltung) |
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werden von den Staatsangehörigen gewählt, und zwar 8 von den meistbesteuerten Grundbesitzern, 2 von den meistbesteuerten Handel- und Gewerbetreibenden, 14 von den übrigen Wahlberechtigten der Städte und 10 von denen des platten Landes. Wähler ist jeder
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0719,
Antwerpen |
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.). Ersterer (seit 1870 Leopold de Wael) wird vom Könige auf je sechs Jahre ernannt, letztere werden für dieselbe Zeit vom Stadtrat (Conseil communal) gewählt, dessen 18 Mitglieder von den wahlberechtigten Bürgern ebenfalls auf sechs Jahre gewählt
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0272,
Baden (Großherzogtum; Geschichte) |
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dem Bürgerausschusse übertragen und letzterer von den wahlberechtigten Einwohnern gewählt werden sollte, wurde von der Zweiten Kammer 30. Jan. 1874 angenommen, mit der Bestimmung, daß dieses Gesetz mit einem zu erlassenden Gesetz über
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0796,
Berlin (Äußere Anlage) |
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ist 1895 noch nicht zum Abschluß gelangt.
B. zerfällt (1893) in 6 Reichstagswahlkreise:
Wahlkreis Wahlberechtigte Abgeordnete Partei
I 20169 Dr. Langerhans Freisinnige Volkspartei
II 75347 Fischer Socialdemokrat
III 32570 Vogtherr "
IV 93036 Singer "
V
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Gemeindepräsidentbis Gemeinderecht |
Öffnen |
Gemcindebürgerrechts in der
Gemeinde oder Wohnsitz in derselben von bestimmter
Dauer; die Eigentümer der zum Gemeindebezirt
gehörenden Grundstücke sind bisweilen auch dann
wahlberechtigt, wenn sie nicht in der Gemeinde wob-
nen (sog. Forensen
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0440,
Großbritannien und Irland (Geschichte 1833-46) |
Öffnen |
. St. Mietwert hatte, wahlberechtigt wurden, sowie von den Landbewohnern die Freigutsbesitzer mit mindestens 10 Pfd. St. und alle Pächter auf 20 Jahre mit 50 Pfd. St. Rente. Diese Reform bezeichnet einen der wichtigsten Abschnitte in der engl
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Handelstraktatebis Handels- und Gewerbekammern |
Öffnen |
eingetragenen Firmen gewählt. Die etatsmäßigen
Kosten, über welche die Kammer selbständig beschließt,
werden als Zuschlag zur Gewerbesteuer auf sämtliche
Wahlberechtigte umgelegt. Die Handelskammern
haben jährlich einen Bericht an das Handelsmini
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0689,
Irland (Gerichtswesen. Finanzen und Armenwesen. Geschichte) |
Öffnen |
von Dublin 2 Mitglieder. Die Zahl der Wahlberechtigten betrug (1892) 744816. Über die verfassungsrechtliche Stellung I.s im Gesamtreich s. auch Großbritannien und Irland (Bd. 8, S. 417 und 456 b). Das Wappen ist eine goldene Harfe mit silbernen Saiten
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0848,
von Jamaikanische Fieberrindebis Jameray |
Öffnen |
und die gesetz-
gebende, aus gewählten und ernannten Mitglie-
dern bestehende Versammlung. Wahlberechtigt sind
38 612 Personen. Öffentliche Schulen waren (1892)
877 vorhanden; der durchschnittliche Besuch be-
trug nur 45927, während 164552 Kinder
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0863,
Japan (Verfassung. Verwaltung. Finanzen. Heer. Wappen. Unterrichtswesen) |
Öffnen |
wahlberechtigt. Die passive Wahlfähigkeit hängt ab von denselben Bedingungen, nur ist ein Alter von 30 Jahren nötig. Nicht wählbar
sind Justiz- und Polizeibeamte, Priester und aktive Militärbeamte. Die Mitglieder gehen aus direkten Wahlen des Volks hervor
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0738,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte) |
Öffnen |
unmittelbar von den Wahlberechtigten gewählt werden sollten; im März wurde es in beiden Häusern erledigt und 2. April 1873 sanktioniert. Damit war in Österreich endlich nach 12jährigen Verfassungskämpfen die Selbständigkeit des Abgeordnetenhauses
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0742,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte) |
Öffnen |
geschaffen wurde, in der alle österr. Staatsbürger über 24 Jahre mit wenigen Ausnahmen wahlberechtigt sein sollten. Diese Klasse sollte 43 Mandate erhalten, die auf die einzelnen Länder zu verteilen wären.
Die Obmänner der koalierten Parteien konnten sich
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0159,
Sachsen-Coburg-Gotha |
Öffnen |
indirekt auf 4 Jahre gewählten Abgeordneten.
Die 30 Abgeordneten bilden zugleich den gemein-
samen Landtag für S. Wahlberechtigt ist jeder
Staatsbürger im Alter von 25 I., der direkte
Steuern zahlt, zur Wählbarkeit ist das 30. Lebens-
jahr
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Schaumburg (Schloß)bis Schaumburg-Lippe (Fürstentum) |
Öffnen |
, der Geistlichkeit und den ver-
einigten Juristen, Medizinern und stndierten Schul-
männern, die übrigen 10 von den nicht aufgezählten
Wahlberechtigten gewählt werden. Zur Wahl ist
das 25. Lebensjahr erforderlich. Im Bundesrat
ist S
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0694,
Schweden (Verfassung) |
Öffnen |
Anzahl Wahlberechtigter betrug 1893: 298810 oder nahe 25 Proz. von der erwachsenen männlichen Bevölkerung des Landes. Die Zahl der Abgeordneten beträgt 230, davon entfallen 80 auf die Städte. Die Wahlen zur Zweiten Kammer, die vor Ende September jedes
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0290,
von Versammlungsstellungbis Versäumnis |
Öffnen |
die Wahlberechtigten das Recht, zum Betrieb der den Reichstag betreffenden Wahlangelegenheiten in geschlossenen Räumen unbewaffnet öffentliche Versammlungen zu veranstalten. Unberührt bleiben nur die landesgesetzlichen Bestimmungen über die Anzeigen der Versammlungen
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0453,
Wahl |
Öffnen |
vor der Wahl amtliche Wahllisten aufgestellt, welche alle Wahlberechtigten ausweisen und das Wahlrecht formell fixieren. Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind aus Gründen der militär. Disciplin Militärpersonen des aktiven Dienststandes, doch sind dieselben
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0454,
von Wahlb.bis Wahnsinn |
Öffnen |
und Verkauf der Wahlstimme und die Verhinderung eines Wahlberechtigten, sein Wahlrecht auszuüben. Dieselben sind im Deutschen Reichsstrafgesetzb. §§. 107, 108, 109 mit Gefängnis in verschiedenen Abstufungen oder, im Falle der Wahlhinderung, mit Festungshaft
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0085,
Arzt |
Öffnen |
Mitglieder von den innerhalb des Wahlbezirks (Re-
gierungsbezirk) wohnhaften, dem Deutschen Reiche
angehörenden und im Besitze der bürgerlichen Ehren-
rechte befindlichen Ärzten auf je 3 Jahre derartig ge-
wäblt werden, daß auf je 50 Wahlberechtigte
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0158,
Berlin |
Öffnen |
. 328753, der 3. 123607, der 4. 409934, der 5.137427, der 6. 586926 Wahlberechtigte.
Gebäude. Die Kurfürsten- oder Langebrücke wurde erweitert, Schlüters Denkmal des Großen Kurfürsten mit neuem Marmorsockel verseben, und die 1893 umgebaute
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0381,
Elsaß-Lothringen |
Öffnen |
,
in der Regel aber wenigstens aus der Zahl der
wahlberechtigten Gemeindecinwohner, ernennen.
Bürgermeister und Beigeordnete können auch be-
soldet werden; bezüglich der vom Ministerium er-
nannten Bürgermeister kann dies für Gemeinden
von 2000 E
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0442,
Frauenstimmrecht |
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besitzen, haben einzelne Staaten die Grundbesitzerinnen in allen Gemeinden ohne Unterschied von Stadt und Land für wahlberechtigt erklärt, z. B. Bayern im rechtsrhein. Teile, wo der Besitz eines Wohnhauses oder ein hoher Steuersatz entscheidet, Sachsen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0535,
von Handels- und Gewerbekammernbis Handelsverträge |
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.
Trotzdem sind diese in den Handelskammern aktiv
und passiv gleich wahlberechtigt wie Großhandel
und Großindustrie. Zur Abstellung dieser Übcl-
stände ging im März 1896 dem Abgeordnetenbause
ein Gesetzentwurf zu, der die Errichtung von Han-
delskammern
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0815,
Offizier |
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an; sie sind politisch wahlberechtigt und
wählbar. Die O. außer Dienst sind seit 1890 dem
Militärgerichtsstand entzogen, den Ehrengerichten
nur dann unterstellt, wenn ihnen das Recht ver-
liehen ist, eine Militüruniform zu tragen. Im übri-
gen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0833,
Österreichisch-Ungarische Monarchie |
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15. Febr. 1896 im Abgeordnetenhaus ciu-
gebracht. Danach soll die bisherige Zahl der Ab-
geordneten l353) um 72 vermehrt werden, die von
der "allgemeinen Wählerklasse" gewählt werdensollen.
Wahlberechtigt soll in dieser jeder eigenberechtigte
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Ponarthbis Portugal |
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ernannten Mitgliedern sowie den 12 Bischöfen des
festländischen P. und den Prinzen von königl. Ge-
blüt. Die Zahl der Deputierten wurde auf 120
vermindert (114 für die 17 festländischen Wahl-
distrikte und 6 für die Kolonien). Wahlberechtigt
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0968,
von Sturdzabis Südafrikanische Republik |
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, von denen kaum der zehnte
Teil wahlberechtigt ist. Die Zahl der Schwarzen
beträgt nach einer Schätzung für 1895: 609879, die
Gesamtbevölkerung also etwa 790000, d. i. 2,5 auf
1 ykm. Da die Uitlanders die einzigen Industriellen
sind und die meisten
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