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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0641,
Lehrling, Lehrlingswesen |
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641
Lehrling, Lehrlingswesen.
vollendet ist und die Ausrüstung stattgefunden hat, werden jene Unterstützungen entlastet und können samt den übrigen Teilen des Lehrgerüstes entfernt werden.
Lehrling, Lehrlingswesen. Lehrlinge sind junge
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0040,
von Lehrlingsprüfungbis Lehrvertrag |
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im Deutschen Reich haben das Recht L. vorzuschreiben, denen eventuell auch die Lehrlinge solcher Meister unterworfen werden können, die der Innung nicht angehören; doch wird die Prüfung in diesem Fall von einer Kommission vorgenommen, deren
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Drogisten →
Erster Theil →
Winke für den Unterricht:
Seite 0840,
Anhang |
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Uebereifer und einem Ueberstürzen beim Lernen. So gross auch der Umfang des für uns Wissenswerthen ist, er lässt sich doch in seinen Anfangsgründen, und mehr soll und kann von einem Lehrling bei Beendigung der Lehre kaum verlangt werden, in den 3
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0967,
von Inns of Courtbis Innungen |
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und Lehrlingen, die Fürsorge für das Herbergswesen durch Errichtung von Herbergen für die zuwandernden Gesellen und für die Arbeitsvermittelung; 3) die Fürsorge für eine gute technische und moralische Ausbildung der Lehrlinge; 4) die Hebung
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0968,
Innungen |
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werden, nur Innungsmeistern das Halten von Lehrlingen zu gestatten (s. Lehrlingswesen).
Die Politik in Bezug auf I. war in Deutschland bis zur Gründung des Deutschen Reichs Sache der Einzelstaaten und in diesen eine verschiedene. In Preußen ließ
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0568,
von Krankenkassenbis Krebs |
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554
Krankenkassen - Krebs
sowie in den Betrieben der Marine- und Heeresverwaltungen (außer der Besatzung von Seeschiffen, auf welche die M48 u.49 der Seemannsordnung Anwendung finden). Handlungsgehilfen und -Lehrlinge unterliegen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0546,
Handwerkerfrage (Gewerbl. Unterricht und Lehrlingswesen. Genossenschaften) |
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,
Lehrlinge zu unterweisen, Prämien in der Höhe des
früher üblichen Lehrgeldes gewähren; man kann
endlich Stipendien zum Besuch von Fachschulen an
mittellose talentvolle Handwerker verleihen.
Neben der technischen Fachbildung gilt es ferner
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0534,
Hilfskassen (gesetzliche Regelung in Deutschland und Österreich) |
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der Verwaltungsbehörde begründet werden konnte. So konnte in den acht ältern Provinzen Preußens Gesellen, Gehilfen, in Lohn stehenden Lehrlingen und Fabrikarbeitern die Pflicht auferlegt werden, einer Kranken-, Hilfs- oder Sterbekasse beizutreten oder, wo
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0642,
von Lehrmittelbis Lehrs |
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642
Lehrmittel - Lehrs.
wurde, in welchen Fällen allein der Lehrvertrag von der einen oder andern Seite aufgelöst werden dürfe, ferner, daß der Meister dem Lehrling nach Beendigung der Lehrzeit ein Entlassungszeugnis zu geben habe
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Zunftwesenbis Zunge |
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(Gesellen) und Lehrlinge. Das Recht auf den selbständigen Gewerbebetrieb war in der Regel von der Mitgliedschaft der Zunft, zu welcher das betreffende Gewerbe gehörte (Zunftzwang), und die zünftige Meisterschaft von dem Nachweis einer bestimmten
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0115,
von Bachem, J. P.bis Bäcker |
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veranlaßten Erhebungen, die Verhältnisse der Lehrlinge, Gesellen und Fabrikarbeiter betreffend, wurde darauf hingewiesen, daß das Bäckergewerbe häufig eine übergroße Arbeitszeit aufweise. Später ist öfters durch die Tagespresse, insbesondere
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0294,
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) |
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schutzbedürftiger Lohnarbeiter (s. Fabrikgesetzgebung, S. 1002); b) im Interesse der Ausbildung von Lehrlingen; c) zur Durchführung des Patent-, Muster-, Marken- und Firmenschutzes (s. die betreffenden Artikel), des Schutzes von Photographien gegen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 1025,
Korrespondenzblatt zum elften Band |
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, Lehrlinge oder Dienstboten, welche gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt werden, sodann Betriebsbeamte, Handlungsgehilfen und Lehrlinge, einschließlich der Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken, deren Jahresverdienst 2000 Mk. nicht übersteigt, sowie die gegen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0620,
von In nucebis Innungen |
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und ihren Lehrlingen. Nach §. 98 steht ihnen ferner auch zu die Errichtung und Leitung von Fachschulen für Lehrlinge, Förderung der weitern Ausbildung der Meister und Gesellen, Veranstaltung von Gesellen- und Meisterprüfungen und Ausstellung
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0548,
von Handwerkerkammernbis Hängender Tropfen |
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die Behörden durch Vorschläge und Anregungen zu unterstützen.
Die Regelung des Lehrlingswesens besteht in Vorschriften darüber, wem die Befugnis zum Lehrlingshalten entzogen werden kann, daß der Lehrvertrag schriftlich abgefaßt sein, und dem Lehrling über
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0211,
Volkswirtschaft: Gewerbe und Industrie, Finanzwissenschaft |
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Handwerkslehrling, s. Handwerk, Lehrling und Lehre
Handwerksmeister
Herberge
Innung
Lehre
Lehrling, s. Lehre
Materieren
Meister
Wahrzeichen
Zunftwesen
Hausgewerbe, s. Gewerbe
Hausindustrie
Hausirhandel
Industrie
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0291,
Germanische Kunst |
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sämmtliche Bauhütten zu einer großen Gemeinschaft zu vereinigen, was jedoch trotz Kaiser und Papst nicht völlig gelang.
Schon die frühesten Genossenschaften waren gegliedert, an der Spitze stand der Meister, unter ihm die Gesellen und Lehrlinge
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0643,
von Lehrsatzbis Lehrwerkstätten |
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, daher der Lehrling, auch wenn er mehrere Jahre bei einem tüchtigen Lehrherrn eifrig arbeitet und alle vorgekommenen technischen Operationen ordentlich erlernt, doch nur eine dürftige, weder seinem eignen noch dem Gesamtinteresse entsprechende
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
Fortbildungsschulen (neueste Entwickelung in Preußen) |
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gedeiht (wenigstens in kleinern und mittlern Städten) der
^[Spaltenwechsel]
Fortbildungsunterricht fast nur da, wo der Besuch der F. den Lehrlingen und mittelbar ihren Lehr-Herren als Pflicht auferlegt werden darf. In Süddeutschland (Bayern, Württemberg
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0815,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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eingehen, sei uns gestattet, über den Begriff Geschäftspersonal einige erklärende Worte einzuschalten.
Ein Geschäft kann bestehen
1. aus dem Prinzipal,
2. aus den Geschäftsgehülfen und
3. aus den Lehrlingen.
Alles andere Hilfspersonal, Hausknecht
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 1023,
von Geheimnisbis Gehilfe |
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, die weder als Lehrlinge noch lediglich als Fabrikarbeiter anzusehen sind. Der Unterschied zwischen Gesellen und Gehilfen, wenn ein solcher nach der Gewerbeordnung besteht, könnte nur darin gefunden werden, daß bei dem Gesellen stets eine technische
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0154,
Krankenkassen (gesetzliche Regelung in Deutschland) |
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unvermögend waren. Die Gewerbeordnung von 1845 erteilte den Gemeinden das Recht, durch Ortsstatut Kassenzwang, bez. Zwangskassen einzuführen. Diese Befugnis wurde 1845 und 1854 erweitert (Ausdehnung auf selbständige Gewerbtreibende und auf Lehrlinge
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0621,
von Innungsausschüssebis Inowrazlaw |
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619
Innungsausschüsse - Inowrazlaw
8. Dez. 1884, 23. April 1886 und 6. Juli 1887. Das erstere hat die Behörde ermächtigt, den nicht zur Innung gehörenden Arbeitgebern das Halten von Lehrlingen zu verbieten. 1886 wurden die Rechte
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0692,
Krankenversicherungsgesetz |
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der Handlungsgehilfen und -Lehrlinge zum K. s. Handlungsdiener. Dieselben sind ebenso wie die Vetriebsbeamten, Werkmeister und Techniker, Staats- und Kommunalbeamten überhaupt nur dann versicherungspflichtig, wenn ihr Arbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt 6 2/3 M
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Drogisten →
Erster Theil →
Vorwort:
Seite 0004,
Vorwort zur ersten Auflage |
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nöthig sein, wenn die Art der Drogengeschäfte keine so mannigfaltige wäre. Während in dem einen Geschäfte der Handel mit den eigentlichen Drogen vorherrscht, liegt in dem andern der Schwerpunkt auf dem Handel mit Farbwaaren. Hier wird der Lehrling
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Drogisten →
Erster Theil →
Einleitung:
Seite 0027,
Einleitung |
Öffnen |
, immerhin eine gewisse Erfahrung und Uebung. So einfach sie auch erscheinen mag, dauert es doch eine geraume Zeit, bis der Lehrling, namentlich beim Einwägen von Flüssigkeiten, tadellos arbeitet. Hier muss entschieden die praktische Unterweisung an
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0816,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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, Handlungslehrlinge sind alle diejenigen Personen, welche in einem Handelsgeschäft vom Prinzipal angestellt und darin handelsgeschäftliche Dienste leisten. (Handlungsdiener, Kommis, Lehrling.) Die Art dieser Dienstleistung und die Gegenleistung des
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0822,
Handels- und Kontorwissenschaft |
Öffnen |
, und wo ein junger Mann nicht in der Lage ist, sich dieselbe auf dem Kontor anzueignen, muss er sie durch fingirte Briefe zu erwerben suchen. Jeder Prinzipal und jeder Gehülfe, der es nur einigermaßen ernst mit der Erziehung der Lehrlinge hält, wird gern
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Drogisten →
Erster Theil →
Winke für den Unterricht:
Seite 0844,
Winke für den Unterricht |
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831
Winke für den Unterricht.
schiedenen kaufmännischen Ausdrücke, über Geld- und Wechselverkehr, über das, was man von einer richtigen Buchführung verlangen muss u. a. m. Wo nun die Art des Geschäfts dem Lehrling nicht erlaubt, sich in den
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Drogisten →
Erster Theil →
Analytischer Gang:
Seite 0845,
Anhang |
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eigentlichen Analyse (s. chemische Einleitung) überzugehen. Es sind das Arbeiten, die allerdings über das Arbeitspensum eines Lehrlings hinausgehen, die aber, in späteren Jahren geübt, sehr grosses Interesse auch in praktischer Beziehung haben, da
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0336,
von Unknownbis Unknown |
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zur Anwendung gelangten Lehrvertrags ist vom Zentralvorstand mit Berücksichtigung bisher gemachter Erfahrungen und wohlbegründeter Vorschläge von Fachkundigen einer gründlichen Revision unterzogen worden. Diese neuen Formulare für Lehrlinge
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0048,
Arbeiterversicherung (deutsches Reichsgesetz vom 22. Juni 1889) |
Öffnen |
. Umfang und Gegenstand der Versicherung. Der Versicherungspflicht sind unterworfen vom vollendeten 16. Lebensjahr ab: 1) Personen, welche als Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge oder Dienstboten gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt werden; 2
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Beetpflugbis Befähigungsnachweis |
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deutsche Handwerkerstand werde infolge der Mißstände in der Erziehung und Ausbildung der Lehrlinge und Gesellen sowie durch den Mitbewerb der "Pfuscher" seinem Untergang entgegengeführt. Demgemäß hat der Reichstag 20. Jan. 1890 einen Antrag angenommen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0983,
Gewerbegesetzgebung |
Öffnen |
-
lungen (Trucksystem, f. d.) bedingt ist. Das Dienst-
verhältnis zwischen Arbeitgebern einerseits und Ge-
sellen, Lehrlingen und Arbeitern jeder Art anderer-
seits ist in allcn Beziehungen geregelt. (^. Dienst-
miete.) Die Arbeit von Kindern
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0645,
von Korponabis Korps |
Öffnen |
gestattet oder
gar zur Pflicht gemacht. (S. Wa'ffengebrauch.)
Auch sonst kommt es vor, daß jeman'd ein Züch-
tigungsrecht zusteht: dem Lehrherrn gegen den
Lehrling, welcher nach §. 127 der Gewerbeordnung
der väterlichen Zucht des erstcrn unterworfen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0060,
Sonntagsarbeit |
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58
Sonntagsarbeit
2) im Handelsgewerbe und seit 1. Jan. 1897 nach Novelle vom 6. Aug. 1896 auch in Konsum- und andern Vereinen dürfen Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter am Weihnachts-, Oster- und Pfingsttage überhaupt nicht, im übrigen an Sonn
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0202,
von Bonus vir semper tirobis Boot |
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202
Bonus vir semper tiro - Boot.
Bonus vir semper tiro (lat.), "Ein guter Mensch bleibt immer ein Lehrling", ein von Goethe unter seine "Reflexionen und Maximen" aufgenommener Spruch aus Martials Epigrammen (XII, 51), wo er im Zusammenhang
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Kuenstler →
Hauptstück →
Lexikon:
Seite 0025,
von Arnouxbis Aßmus |
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hatte, nötigte ihn der Tod seines Vaters, Lehrling in einer Buchhandlung zu werden, wobei er sich aber litterarisch und künstlerisch weiter bildete und viel nach Vorlagen von Calame zeichnete. Als er zum erstenmal nach Berlin kam, machte der Anblick
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Kuenstler →
Hauptstück →
Lexikon:
Seite 0108,
von Chasebis Chauvin |
Öffnen |
namentlich das Kolorit Ti ntorettos. Zu seinen am meisten gerühmten Bildern gehören: die Porträte der Kinder seines Lehrers Piloty, die vornehme Witwe, der zerbrochene Krug, unerwartete Zudringlichkeit, der Hofnarr, vor dem Ritt, der Lehrling, der verwundete
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Kuenstler →
Hauptstück →
Lexikon:
Seite 0116,
von Collingwoodbis Comte |
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in der Normandie, Schafwäsche daselbst, Dämmerung in den Hochlanden, wiederkäuende Kühe u. a.
2) George , engl. Tier- und Landschaftsmaler, geb. 1810 zu Portsmouth, war anfangs Lehrling bei
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Kuenstler →
Hauptstück →
Lexikon:
Seite 0187,
von Fraikinbis Franceschi |
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.
Français (spr. frang'ssäh) , François Louis , franz. Landschaftsmaler, geb. 17. Nov. 1814 zu Plombières (Vogesen), kam 1829 als Lehrling zu einem Buchhändler in Paris, zeichnete und lithographierte aber daneben so fleißig und so
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Kuenstler →
Hauptstück →
Lexikon:
Seite 0388,
Müller |
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.
5) Johannes Eduard , Bildhauer, geb. 9. Aug. 1828 zu Hildburghausen, Sohn eines später auf Schloß Rosenau bei Koburg angestellten Hofgärtners, Zwillingsbruder des Malers Gustav M. (s. 8), trat 1842 als Lehrling
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0271,
von Unknownbis Unknown |
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, daß die ausbedungene Lehrzeitdauer den neulich revidierten Vorschriften des Schweizer. Gewerbevereins entspreche, ansonst sie riskieren müßten, daß die betreffenden Lehrlinge zu keiner Prüfung zugelassen und damit ihr späteres Fortkommen im Berufe
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0839,
von Armensteuerbis Armenwesen |
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Beschäftigung der Armen, zur Geldunterstützung der Arbeitsunfähigen und zur Unterbringung armer Kinder als Lehrlinge". Bemessen wird die Steuer nach dem jährlichen Miet- und Pachtwert der bezeichneten Kategorien des Realbesitzes. Die A. als Zwecksteuer
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0477,
von Baugesellschaftenbis Baugewerkschule |
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Meister und Gesellen, die nähere Regelung des Lehrlingswesens, insbesondere die Fürsorge für die technische, gewerbliche und sittliche Ausbildung der Lehrlinge und die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Innungsmitgliedern und ihren Lehrlingen an
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Ges durbis Geselle |
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im engern Sinn (Handwerks- und industriellen Unternehmungen), im Gegensatz zu ungelernten Arbeitern und Lehrlingen. Gesellen sind Arbeiter, deren Leistungen eine besondere Ausbildung, welche nur durch regelmäßigen Fachunterricht, die sogen. Lehre, erworben
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Gewerbegerichtebis Gewerbegesetzgebung |
Öffnen |
. Durch das Innungsgesetz vom 18. Juli 1881 haben die neuen Innungen Rechtsstreitigkeiten zwischen den Innungsmitgliedern und ihren Lehrlingen an Stelle der Gemeindebehörde zu entscheiden (§ 97), und sie können Schiedsgerichte errichten (§ 97 a, 100 d, 100 e
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0291,
Gewerbegesetzgebung (Entwickelung in Frankreich und Deutschland) |
Öffnen |
von Gewerbescheinen waren nicht verpflichtet, denselben anzugehören, und konnten dennoch Lehrlinge und Gehilfen annehmen. Diese Gesetzgebung, erlassen für das Preußen nach dem Tilsiter Frieden, wurde aber 1815 in den Landesteilen, welche wieder oder neu
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0118,
von Handsworthbis Handwerkervereine |
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. und Fabriken (s. d.). Zur Zunftzeit war das H. unter eigne Handwerksordnungen gestellt. Selbständiger Handwerker (Meister) konnte nur derjenige werden, welcher eine bestimmte Zeit als Lehrling gelernt, als Geselle gearbeitet, dann die Wanderzeit
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0121,
von Sachenbis Sachs |
Öffnen |
Bestrebungen der zeitgenössischen Humanisten. Im Frühjahr 1509 trat er als Lehrling bei einem Schuhmacher ein, begab sich nach Vollendung seiner Lehrzeit auf eine fünfjährige Wanderschaft, die ihn über Regensburg, Passau, Wels nach Innsbruck führte
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0633,
von Schriftgranitbis Schriftstellervereine |
Öffnen |
150 Mk. wert ist. Nach der deutschen Gewerbeordnung (§ 130) kann der Lehrherr gegen den Lehrling, welcher die Lehre eigenmächtig verlassen hat, einen Anspruch auf Rückkehr des Lehrlings nur dann geltend machen, wenn der Lehrvertrag schriftlich
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0382,
Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom 29. Juli 1890) |
Öffnen |
die Zwangsvollstreckung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu vollstrecken. Nur beim Lehrvertragsbruch des Lehrlings (§ 130 der Gewerbeordnung) ist ein unmittelbarer Zwang zur Vornahme einer Handlung zulässig. Diese Geschäfte des Gemeindevorstehers können
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Barbezieuxbis Barbier (Henri Auguste) |
Öffnen |
her, bis beide in Preußen 1779 (in den habsburg. Landen 1773) zu einer Zunft vereinigt wurden. 1808 (endgültig 1811) wurde es freigegeben. Auf Grund der preuß. Gewerbeordnung von 1845, die die Annahme von Lehrlingen wieder von einer Meisterprüfung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0284,
Dienstmiete |
Öffnen |
abspenstig
machen oder einen Gesellen in Dienst nehmen oder
in Dienst behalten, welcher einem andern Arbeit-
geber dienstpflichtig ist lß. 125).
Zu 3. Lehrlinge, s. Lehrvertrag.
Zu4. Das Dienstverhältnis dergegenfesteVezüge
angestellten
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0773,
von Handlungsfähigkeitbis Handlungsgehilfe |
Öffnen |
§. 2, Abs. 4 unter bestimmten Bedingungen der
Gemeindeversicherung (s. d.) beitrcten. Bereits
beginnt man aber auch mit der Begründung
selbständiger Ortskrankenkassen für Hand-
lungsgehilfen und -Lehrlinge. In Berlin
wurde seitens
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0774,
von Handlungslehrlingbis Handlungsreisender |
Öffnen |
.
Handlungslehrling ist derjenige Handlungs-
gehilfe (s. d.), welcher bei einem Kaufmann die Hand-
lung erlernt. Dell Lehrvertrag schließt der Vater
des minderjährigen Lehrlings in eigenem Namen,
der Vormund im Namen des H. Die Bestimmun-
gen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0777,
von Handsworthbis Handwerk |
Öffnen |
. Die selbständigen
Handwerker erhielten den Namen Meister; ihre Ge-
hilfen hießen Gesellen, diejenigen, welche das H. er-
lernten, Lehrlinge. Erst nachdem die Lehrlinge eine
bestimmte Zahl von Jahren bei einem Meister ge-
lernt, konnten
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Handwerkerparlamentbis Handwerkertage |
Öffnen |
sein. Erstere z. B. würden bestehen in der
Erstattung von Gutachten über gewerbliche Fra-
gen, in Berichterstattung über die Lage des Hand-
werks, in der Aufsicht über die Durchführung
der für die Ausbildung und die Behandlung der
Lehrlinge
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Handwerkervereinebis Handzeichnungen |
Öffnen |
für Lehrlinge und Gesellen, stärker
hervor. Es gilt dies besonders von dem 1844 ge-
gründeten, 1850 geschlossenen, 1859 aber wieder ins
Leben gerufenen Berliner Handwerkerverein, dem
größten diefer Vereine, der ein zweckmäßig einge-
richtetes eigenes Lokal
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Lehrwerkstättenbis Leibeigenschaft |
Öffnen |
. 1851 das Lehrlingswesen. Es verbietet gewissen Personen Lehrlinge zu halten, normiert eine Maximalarbeitszeit für Lehrlinge unter 16 Jahren, verbietet für diese die Nacht- und Sonntagsarbeit, regelt die Rechte und Pflichten beider Teile, führt
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0595,
von Schornsteinfegerbis Schotel |
Öffnen |
Deutschlands (Berl. 1895; auch u. d. T. Handbuch für S., 6. Aufl., ebd. 1895); Schornsteinfeger-Kalender (ebd. 1883 fg.); Organ für Schornsteinfegerwesen (ebd. 1873 fg.).
Schornsteinfegerfachschulen, Anstalten, die den Lehrlingen ihres Faches Gelegenheit
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0129,
von Drei-Ährenbis Dreieck |
Öffnen |
stuft man Klassen, Ämter, Orden, Titel gern in drei Grade ab, wie Lehrling, Geselle und Meister, oder zerlegt Symbole in drei Glieder, wie Glaube, Liebe, Hoffnung. Der Dreifuß war bei den Griechen das Attribut des orakelgebenden Gottes, das Dreieck bei
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0299,
von Gewerbevereinebis Gewerbliche Arbeiter |
Öffnen |
, Gehilfen, Lehrlinge und Fabrikarbeiter. Das Verhältnis zwischen ihnen und den selbständigen Gewerbtreibenden ist ein privatrechtliches, es ist, vorbehaltlich der durch Reichsgesetz begründeten Beschränkungen, Gegenstand freier Übereinkunft. Doch hat
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0113,
von Handlungsbücherbis Handlungsreisender |
Öffnen |
Lehrherrn und dem Lehrling richtet sich nach dem Lehrvertrag und, soweit dieser nichts bestimmt, nach dem Ortsgebrauch. Nötigen Falls entscheidet richterliches Ermessen nach Einholung eines Gutachtens von Sachverständigen. Auf den Lehrvertrag, welcher
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0636,
von Lehrbataillonbis Lehren |
Öffnen |
erlangt. Vgl. Lehrling.
Lehren (Leeren), im Bauwesen s. v. w. Lehrgerüste (s. d.). In der Technik versteht man unter L. Werkzeuge, welche mit Einschnitten, Löchern, Erhöhungen, Vertiefungen, Stellschrauben u. dgl. versehen und zum Abnehmen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0667,
Leipzig (Bildungs- u. Wohlthätigkeitsanstalten; Verwaltung, Behörden; Umgebung) |
Öffnen |
. Ferner die von der Kramerinnung 1831 gegründete, auch im Ausland sehr geschätzte Öffentliche Handelslehranstalt, eine 1853 vom Verein der Buchhändler begründete Unterrichtsanstalt für Buchhandlungs-Lehrlinge. Der Förderung der Künste sind folgende
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0958,
von Zollordnungswidrigkeitenbis Zollverein |
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und Dampfschiffahrtsgesellschaften haften für ihre Angestellten und Bevollmächtigten unbedingt; Handels- und Gewerbtreibende haften für ihre Diener, Lehrlinge, Markthelfer, Gewerbsgehilfen, Ehegatten und Kinder; das Familienhaupt haftet für die Familienglieder
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Krähenbis Krankenzelt |
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Versicherung auf Lehrlinge und Gehilfen im Handelsgewerbe, Gehilfen bei Rechtsanwalten, Notaren etc.; den Genesenden wird die Unterstützung für ein Jahr sowie unehelichen Wöchnerinnen für 6 Wochen nach der Niederkunft gegeben; es wird vorgesehen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0209,
Agents provocateurs |
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befriedigen. A. treten behufs ihres Gewerbebetriebs in Vergesellschaftung, halten Gehilfen (Commis) und Lehrlinge, unter den erstern bisweilen auch zur Ausbeutung eines größern Bezirks besoldete Reisende. Zu den kaufmännischen A. gehören auch jene an
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0862,
von Berufsvereinebis Berufszweige |
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und Beschlußfassungen über alle das Interesse der Mitglieder berührenden Fragen, Unterrichtskurse, Bibliothek und Zeitschriften, insbesondere Förderung der körperlichen, technischen, geistigen und sittlichen Ausbildung der Lehrlinge und jugendlichen Arbeiter
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0979,
Gewerbegerichte |
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. Die erstere hat ausschließlich die Schlichtung der Streitigkeiten von Innungsmitgliedern mit ihren Lehrlingen selbst da, wo Gewerbegerichte existieren, und ihre Existenz ist mit der Innung von selbst gegeben. Das Statut der Innung regelt gleichzeitig
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0665,
Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz |
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hat und
gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt ist; insbesondere
umfaßt er alle männlichen und weiblichen, ledigen
und verheirateten, deutschen oder ausländischen Ar-
beiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge, Dienstboten
und Seeleute ohne jede
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0394,
Preußen (Handel) |
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Betriebes darstellen. Als Inhaber und Geschäftsleiter sind 891731 männliche und 321125 weibliche Personen, als kaufmännisch und technisch gebildetes Personal 70066 männliche und 1401 weibliche Personen, als Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter 1910652
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Schiffshebewerkebis Schiffsjunge |
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.
Schiffsjunge , der Lehrling auf Schiffen, der Seemann werden will. Seine Lehrzeit dauert in der
Handelsmarine je nach der körperlichen Entwicklung und fachmännischen Auffassung 2–3 Jahre. Er wird dann zum Leichtmatrosen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0541,
Handwerkerfrage (Befähigungsnachweis) |
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. Man will ihn nicht mit rückwirkender Kraft, sondern um künftig für das Aufsteigen vom Lehrling bis zum Meister eine gewisse Ordnung zu haben. In der Hauptsache sind es drei Gründe, mit denen man ihn zu stützen sucht. Er soll eine technische
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0595,
von Unknownbis Unknown |
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er dann um? Selten, es sei denn, daß ihm die Frau den schweren Gang abnimmt.
Für den Drogisten kommt als Kunde mehr der gewerbetreibende Mann in Betracht, und als solcher wird er sehr warm gehalten, wenn er Geld hat.
Bei den Lehrlingen sind diese
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0037,
von Lehrbegriffbis Lehrerinnen |
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wie Lehrgerüst (s. Gerüste).
Lehrbrief, s. Lehrling.
Lehre, ein Instrument, das zur Prüfung einzelner Dimensionen oder auch der Gestalt eines Werkstückes bestimmt ist. Dem erstgenannten Zweck dient in ausgedehntem Maße die verstellbare L
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Unterschwefligsaures Natriumbis Untersuchungshaft |
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, die Arbeitszeit auf eine bestimmte Stundenzahl festzusetzen, die Zahl der Lehrlinge in den Buchdruckereien in einem bestimmten Verhältnis zu den Gehilfen zu regeln, geeignete Arbeits- und Lohntarife zu vereinbaren und sie nötigenfalls durchzusetzen. Es kam
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0693,
Apotheke |
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und den Betrieb des Geschäfts und allenfalls auch auf die Befähigung der Gehilfen und Lehrlinge.
Die Einsammlung und Zubereitung von Arzneimitteln wurde im Altertum von den Priestern, dann lange Zeit hindurch von den Ärzten ausgeübt; eine Trennung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0028,
von Attenuantiabis Attenuation |
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der Kellner Oxford (10. Juni 1840), der Zimmergeselle Francis (30. Mai 1842), der Lehrling O'Connor (29. Febr. 1872) und Roderick Maclean (2. März 1882), die Königin Viktoria zu ermorden; dieselben wurden für wahnsinnig erklärt und ins Irrenhaus gesteckt
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0366,
von Bardenbis Bardesanes |
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), Posveirdds (Fortbildner der Kunst) und Arwyddveirdds (Kriegsherolde); nach dem Rang unterschied man Arwennyddions (Lehrlinge), Bardd Faleithiawg (Bardenaufseher für besondere Distrikte) und den Bardd ynys Pryadain (Bardenpräsidenten), welch letzterer ein
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0410,
von Barycentrumbis Baryton |
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, franz. Bildhauer, geb. 24. Sept. 1795 zu Paris, trat in seinem 14. Jahr als Lehrling bei einem Metallgraveur ein, wurde aber nach drei Jahren zum Kriegsdienst ausgehoben und kam in die topographische Brigade des Geniekorps, wo er Festungspläne
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0568,
von Bazzibis Beaconsfield |
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erzogen, ward B. 1821 Lehrling einer Advokatenfirma, widmete sich aber gleichzeitig der litterarischen Thätigkeit und spielte schon früh durch seine interessante Erscheinung und seinen Witz eine Rolle in der aristokratischen Gesellschaft Londons. 1826
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0592,
von Beckerbis Beckerath |
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mit 14 Jahren als Lehrling in das Bankierhaus Molenaar, wurde in demselben Geschäftsführer, dann Associé, verließ es aber 1838, um sich selbständig als Bankier zu etablieren. Sein Haus ("B.-Heilmann") beteiligte sich bei den wichtigsten
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Camoghebis Campagna |
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. Auf jeder befand sich ein Chef mit absoluter Gewalt sowie ein Rechnungsführer, welcher die gemeinsame Kasse verwaltete. Mit furchtbarem Eid gelobte jeder Neuaufzunehmende Treue und Verschwiegenheit. Nach einer Lehrlings- und Probezeit erhielt
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0828,
von Carrierindianerbis Carstens |
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die Unterhandlungen, welche seine Vormünder mit den Malern Gewe in Schleswig und Tischbein in Kassel anknüpften, nicht zum Ziel. E. mußte auf fünf Jahre als Lehrling in eine Weinhandlung zu Eckernförde eintreten. Kaum war indes die Lehrzeit vorüber, so ging
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0155,
von Clamartbis Clapperton |
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(common) von 81 Hektar und (1881) 36,380 Einw.
Clapperton (spr. kläppr'tn), Hugh, engl. Reisender und Reiseschriftsteller, geb. 1788 zu Annan in der schottischen Grafschaft Dumfries, machte von seinem 17. Jahr an als Lehrling des Eigentümers
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0214,
von Collinsiabis Cölln |
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. 1824 zu London, begleitete als Knabe seine Eltern nach Italien und trat nach der Rückkehr als Lehrling in ein Handelsgeschäft. Sein erster schriftstellerischer Versuch war die Biographie seines Vaters (Lond. 1848, 2 Bde.), die Beifall fand und ihn
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0222,
von Colquhounbis Columbia |
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. Zurückgekehrt, trat er als Lehrling in eine Färberei und Bleicherei in Massachusetts und erwarb sich auf eigne Hand Kenntnisse in der Chemie. Schon auf seiner Seereise hatte er einen Revolver konstruiert, und nun verschaffte er sich durch Vorträge über
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0589,
von Davoûtbis Davy |
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. 1778 zu Penzance in Cornwall, war seit 1795 Lehrling bei einem Wundarzt, welcher zugleich die Apothekerei betrieb, und kam dann als Gehilfe zu Beddoes in Bristol, der ihn 1798 in seiner medizinischen Anstalt (Pneumatic Institution) beschäftigte
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0919,
Devrient |
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seiner Schriften erschien Leipzig 1846-74, 11 Bde.
4) Gustav Emil, der jüngste und berühmteste der drei Brüder, geb. 4. Sept. 1803, mußte erst als Lehrling in die chemische Fabrik eines Oheims zu Zwickau treten, wandte sich aber bald ebenfalls dem
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0956,
von Dieppebis Diersheim |
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18. April 1797 die Österreicher.
Diergardt, Friedrich, Freiherr von, Industrieller, geb. 25. März 1795 zu Mörs, trat als Lehrling in das Seidenmanufakturgeschäft von Deussen zu Süchteln und errichtete 1813 mit seinem Schwager Käntzler in St
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1011,
von Dirceubis Dirhem |
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und belletristischer Schriftsteller, geb. 26. Aug. 1806 zu Liverpool, trat als Lehrling in ein Kaufmannsgeschäft, verwandte aber seine Mußezeit auf das Studium der Mechanik, Chemie und der allgemeinen Litteratur. Noch vor dem 21. Jahr hielt
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0004,
von Distributivgenossenschaftenbis Disziplinargewalt |
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, dem Lehrer gegenüber dem Schüler, dem Lehrmeister dem Lehrling, dem Dienstherrn dem Dienstboten und dem Schiffer dem Schiffsmann gegenüber eine gesetzlich begrenzte D. zu. Von großer Wichtigkeit ist ferner die rechtliche Feststellung und Einschränkung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0079,
von Dorierenbis Döring |
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zu Warschau, wo sein Vater königlicher Salzinspektor war. Der frühe Tod desselben unterbrach die zu Berlin gemachten Schulstudien des 16jährigen Jünglings; er trat als Lehrling in ein Geschäft in Prenzlau, dann als Kommis in ein Handlungshaus
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0231,
von Dupont-Whitebis Düppel |
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Erziehung und war dann nacheinander Lehrling bei einem Seidenweber, Schreiber bei einem Notar und Kommis bei einem Bankier. In Paris, wohin er 1839 kam, trat er zuerst mit legitimistischen Oden in Zeitschriften auf, gewann 1842 durch sein Gedicht "Les
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0480,
von Eisensäuerlingebis Eisensulfurete |
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und starb 31. Mai 1853.
2) Bernhard, Mitglied der deutschen Nationalversammlung, Neffe des vorigen, geb. 1806 zu Annaberg, trat 1820 als Lehrling in das Fabrikgeschäft von Pflugbeil u. Komp. in Chemnitz und ward später Teilhaber desselben. Ein
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0997,
von Fabrikgerichtebis Fabrikgesetzgebung |
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. die Armenkinder, welche gewissenlose Armenverwaltungen sich dadurch vom Halse schafften, daß sie dieselben in die Fabriken schickten. Für dieselben wurde die tägliche Arbeitszeit auf 12 Stunden festgesetzt und Nachtarbeit verboten; jeder Lehrling sollte
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0002,
von Fainéantbis Faißt |
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.
Fairbairn (spr. fehrbern), Sir William, Ingenieur, geb. 19. Febr. 1789 zu Kelso in Schottland, arbeitete als Handarbeiter, dann als Lehrling in einer Kohlengrube, wurde bei den Maschinen beschäftigt und war, durch George Stephenson angeregt, in den
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0149,
von Fernan Nunezbis Fernow |
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Formenbildung.
Fernow, Karl Ludwig, Kunstschriftsteller, geb. 19. Nov. 1763 zu Blumenhagen in der Ukermark, war erst Schreiber in Pasewalk, dann Lehrling in einer Apotheke zu Anklam und begab sich von da nach Lübeck, wo er sich neben seinen
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