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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0159,
von Ad referendumbis Adresse |
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157
Ad referendum - Adresse
Epigonen, eroberte auch die Stadt, verlor aber dabei seinen Sohn Aigialeus. Aus Gram darüber starb er auf dem Rückwege in Megara, wo er begraben wurde. A., ursprünglich ein dem Dionysos entsprechender Gott, wurde
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60% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0642,
von Reelle Größenbis Reflexerscheinungen |
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) der höchsten Staatsbehörde genannt. In den päpstlichen Kanzleien ist R. ein Beamter, der die Bittschriften mit seinem Gutachten vorträgt.
Referéndum (lat.), das zu Berichtende; etwas ad referendum nehmen, s. v. w. zur Berichterstattung an
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60% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0689,
von Reefbis Referendum |
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687
Reef – Referendum
Reef , soviel wie Reff (s. d.).
Reefen , s. Reff .
Reéll (frz.), in der Wirklichkeit existierend, wirklich vorhanden: redlich
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59% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Adorantbis Adreßbüreaus |
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der Tragödie reichen Stoff.
Ad referendum (lat.), in der Rechtssprache: zur Berichterstattung, z. B. einen Vergleich a. r. annehmen.
Adressánt (franz.), Briefschreiber; Adressat, Briefempfänger.
Adreßbuch (Adreßkalender), ein Verzeichnis
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0730,
Schweiz (Rechtspflege) |
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Natur sind, sollen überdies dem Volke zur Annahme oder Verwerfung vorgelegt werden, wenn es von 30000 stimmberechtigten Schweizerbürgern oder 8 Kantonen verlangt wird (fakultatives Referendum). Falls 50000 Schweizerbürger durch Namensunterschrift
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0756,
Schweiz (Finanzen, Heerwesen, Wappen) |
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756
Schweiz (Finanzen, Heerwesen, Wappen).
mißliebige Gesetze, dem fakultativen Referendum zunächst stehend, eine Form, die gegenwärtig noch im Kanton St. Gallen besteht; c) Initiative, d. h. Volksrecht zu Anregung oder Vorlage neuer Gesetze
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0738,
Schweiz (Neuere Geschichte) |
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größtenteils. In den meisten größern Kantonen der deutschen S. wurden diese Bestrebungen durch kantonale Verfassungsrevisionen eingeleitet. Dem Beispiel Basel-Lands, das schon 1863 durch Einführung des Referendums (s. d.) seine Verfassung
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0197,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Justiz) |
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Regnikolardeputationen
Tagsatzung, s. Schweiz
Referendum
Skupschtina
Estamento
Tabor
Regierung.
Regierung
Justiz.
1) Allgemeine Rechtspflege.
Justiz, s. Rechtspflege
Rechtspflege
Gesetz.
Gesetz
Epinomis
Gebot
Generale
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0201,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß. Konkurs) |
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Supplik
Urkunde
Juristische Ausdrücke etc.
Abjudiciren
Actis testantibus
Actor
Addiciren
Ad duplicandum
Adhäriren
Ad hastam
Adhuc
Ad referendum
Ad valvas curiae
Advociren
Akkludiren
Aktionator
Aktor
A linea
Apponiren
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0421,
Basel (Geschichte) |
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in der Schweiz, welche durch Einführung des Referendums und der Initiative, Wahl der Regierung durch das Volk etc. die repräsentative Demokratie möglichst der reinen Volksherrschaft anzunähern suchte; eine in diesem Sinn ausgearbeitete Verfassung wurde 6
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Graubündner Alpenbis Graudenz |
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eine Verfassung, welche zwar die Einteilung in drei Bünde, in Hochgerichte und Gerichte sowie das Referendum beibehielt, aber den ehemaligen Bundestag in einen Großen Rat, die periodischen Zusammenkünfte der drei Bundeshäupter in einen permanenten
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0075,
Neuenburg (Kanton: Geschichte) |
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mit Überlassung des Kirchenvermögens an erstere vom Volk verworfen, ebenso merkwürdigerweise die vom Großen Rat beantragte Einführung des Referendums. Dagegen wurde partielle Revision der Verfassung durch einen Verfassungsrat beschlossen, mittels
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0755,
Schweiz (Zollwesen, Maße und Münzen, Armenwesen, staatliche Verhältnisse) |
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gegeben und behufs "Erweiterung der Volksrechte" die Graubündner Institution des Referendums eingeführt, wonach die von der Legislative angenommenen Gesetze der Abstimmung des Volkes unterliegen. Als dann Ende 1867 die Revisionsbewegung den Kanton Zürich
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0763,
Schweiz (Geschichte 1848-1873) |
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. Nachdem nämlich nach dem Vorgang Zürichs fast alle Kantone die Repräsentativverfassung durch Einführung des Referendums (der direkten Volksabstimmung über Gesetze und finanziell wichtige Beschlüsse), des Veto und der Initiative (des Rechts
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0782,
Schwyz (Kanton und Flecken) |
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Referendum übergegangen. Die jetzt gültige Verfassung wurde 11. Juni 1876 und 23. Sept. 1877 vom Volk angenommen und 10. Jan. 1884 partiell revidiert. Sie unterstellt der obligatorischen Volksabstimmung alle Gesetze und Verträge, alle einmaligen
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0017,
Solothurn (Kanton und Stadt) |
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. Dez. 1875 vom Volk angenommen, 23. Okt. 1887 revidiert, hat an die Stelle der Repräsentativdemokratie das Referendum gesetzt. Demgemäß unterliegen alle Gesetze und Staatsverträge sowie alle neuen Ausgaben von höherm Betrag und alle Staatsanleihen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0301,
Waadt (Geschichte) |
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, der Volksentscheidung (Referendum) unterliegen. Die gesetzgebende Behörde ist der Grand Conseil, welcher auf je vier Jahre erwählt wird, je ein Mitglied auf 300 Wähler; die Exekutive ist dem Conseil d'État übertragen, der vom Grand Conseil ebenfalls auf vier Jahre
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1000,
Zürich (Geschichte) |
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für diesen fielen ganz demokratisch aus, und das neue Grundgesetz, welches 18. April 1869 mit 35,000 Stimmen gegen 22,000 angenommen wurde, führte die obligatorische Volksabstimmung über alle Gesetze und finanziell wichtigen Schlußnahmen (Referendum) sowie
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0% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0106,
von Belochbis Bergbahnen |
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92
Beloch - Bergbahnen
des Stimmrechts auf den Wohnsitz nach englischem Muster, wodurch 800,000 Wähler geschaffen würden. Zur Verstärkung der königlichen Macht wurde das königliche Referendum in Betracht gezogen, d. h. das Recht des Königs
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0688,
Belgien (Geschichte seit 1865) |
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ihrerseits einen Gesetzentwurf zur Verfassungsrevision ein, der sich nicht auf eine Erweiterung des Wahlrechts beschränkte, sondern noch andere Verfassungsbestimmungen betraf und namentlich die Einführung eines königl. Referendums vorschlug, d. h. des
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0568,
von Konkordatsbankenbis Konkordienformel |
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Gesetzentwurf, das Notenwesen von Bundes wegen einheitlich zu regeln, fiel durch das Referendum vom 23. April 1876. Dasselbe Schicksal hatte ein Bundesbeschluß betreffs der Revision der Bundesverfassung und der Einführung des Notenmonopols 31. Okt
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0739,
Schweiz (Neuere Geschichte. Litteratur zur Geschichte) |
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einheitlicher und fester zu handhaben. Die Arbeiterpartei machte Einwendungen; aber sie brachte nicht die nötige Zahl von 30000 Unterschriften zusammen, um die Sache vors Referendum zu bringen.
In den eidgenössischen Räten besitzt die radikal
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0765,
von Schynbis Schynse |
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763
Schyn - Schynse
Ncgierungsrat (7 Mitglieder, deren Präsident den
Titel Landammann jührt) vollziehende Bcbördc.
Beider Mitglieder werden auf vier Jahre gewählt.
Das Referendum ist sür Gesetze und Finanzdckrctc,
welche eine einmalige
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0429,
Waadt |
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, die Städte Vevey, Rolle, Nyon, Morges am Genfer See, Yverdon am Neuenburger See, Moudon, Payerne und Avenches in der Hochebene.
Verfassung und Verwaltung. Die Verfassung (vom 1. März 1885) ist repräsentativ-demokratisch mit fakultativem Referendum
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0443,
Frauenstudium |
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verschieden. Soweit in Ontario die Gemeinderatsbeschlüsse dem Referendum der Steuerzahler unterworfen sind, haben auch die Frauen das Recht, am Referendum sich zu beteiligen. An den Schulwahlen nehmen sie aktiv und passiv teil. In Australien kennt
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0937,
von Schweizerischer Arbeiterbundbis Seidel |
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das Referendum beantragt; es wurde aber durch Volksabstimmung 4. Okt. 1896 angenommen. Das Gesetz hebt das Bundesgesetz über das Rechnungswesen vom 21. Dez. 1883 (s. Schweizerische Eisenbahnen, Bd. 14) auf und trifft erheblich schärfere
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1028,
Korrespondenzblatt zum achten Band |
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mit zäher Liebe an der althergebrachten Institution; nur Schwyz ist nach dem Sonderbundskrieg von 1847 zum Repräsentativsystem der größern Kantone übergegangen, hat jedoch seither, wie diese selbst, dem alten Geiste durch Einführung des Referendums (d. h
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0998,
Zürich (Kanton und Stadt) |
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es beschließt) dem Volksentscheid (Referendum); demselben unterliegen auch beträchtlichere Ausgabeposten. Einer Zahl von 5000 Votanten ist das Recht der Initiative bei der Gesetzgebung eingeräumt; dasselbe Recht steht sogar jedem Einzelnen zu, sofern
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0096,
Banken (Niederlande) |
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die Errichtung einer monopolisierten Zentralbank vorgesehen. Im Referendum vom 19. Okt. 1891 wurde die vorgeschlagene Bundesbank mit Banknotenmonopol mit 228,853 gegen 143,939 Stimmen angenommen.
7) Die Niederländische Bank.
Die Geschäftsthätigkeit
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0410,
Luzern (Stadt) |
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auf 1000 Seelen der Wohnbevölkerung, auf vier Jahre gewählt. Gesetze, Verträge und Finanzdekrete müssen auf innerhalb 40Tagen geäußertes Verlangen von 5000 Bürgern der Volksentscheidung unterstellt werden (fakultatives Referendum). Der Große Rat führt
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0935,
Schweiz |
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ebenfalls Annahme finden. Es ist jedoch gegen das Gesetz das Referendum ergriffen worden. Die Abstimmung ist auf den 28. Febr. 1897 festgesetzt.
Über Sparkassen s. d.
Verkehrswesen. 1895 bestanden 1497 Postbureaus, 1859 Ablagen und 13 Agenturen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0009,
von Aarestrupbis Aargau |
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von ihm erlassene Gesetze und andre wichtige Erlasse dem Referendum
des Volks, dessen Abstimmung ordentlicherweise zweimal jährlich, im Frühling und Herbst, stattfindet. Die vollziehende Gewalt ist dem
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0010,
von Aargletscherbis Aarhus |
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der ultramontanen Partei Anlaß zu rühriger Agitation, die aber das liberale Regiment nicht zu erschüttern vermochte. Im J. 1869
stellte diesel be das Begehren nach Einführung des Referendums, Aufhebung des Placetrechts
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0419,
Basel (Stadt) |
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Präsidenten. Die Mitglieder beziehen Tagegelder. Alle vom Landrat erlassenen Gesetze sowie allgemein verbindliche Beschlüsse und Verträge unterliegen, je im Frühling und Herbst, der Volksabstimmung (Referendum). Auch die Initiative bei der Gesetzgebung
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0768,
Bern (Kanton) |
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auch durch das Referendum), teils mittelbar durch die verfassungsmäßigen Behörden. Die Verfassung garantiert die in den schweizerischen Republiken üblichen Grundrechte, enthält Periodizität der Beamtungen (seit 1870, resp. 1874 auch der geistlichen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0771,
von Bernbis Bernabei |
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das obligatorische Referendum über Gesetze, größere Ausgaben und das vierjährige Budget eingeführt. Der Kanton B. wurde von den kirchlichen Kämpfen, welche 1872 in der Schweiz ausbrachen, besonders berührt. Als die Regierung nach der Amtsentsetzung des
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0683,
von Frickebis Fridigern |
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die Einführung des Referendums und Vermehrung der Wahlkreise bezweckten, vom Volk jedoch verworfen wurden, was den Rücktritt der Independenten-Regierung zur Folge hatte. Dem schweizerischen Nationalrat gehörte F. bis 1875 an und war 1872 Präsident
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0091,
Genf (Kanton) |
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ordentlicherweise zweimal jährlich. Das Initiativrecht üben der Staatsrat und die Mitglieder des Grand Conseil; die Vorschläge der letztern können an eine Legislativkommission gewiesen werden. Seit 1879 besteht das fakultative Referendum; eine Zahl von 3500
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0637,
Graubünden (Geschichte) |
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die Mehrheit der Gerichte und Gemeinden sie bestätigten (Referendum). Die Übergriffe Österreichs, welches, bereits im Besitz Vorarlbergs und gewisser Herrschaftsrechte im Unterengadin, Münsterthal, in Räzüns sowie in den Thälern des Zehngerichtenbundes
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0468,
von Landschnabeltierbis Landshut |
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"Landsgemeindeplatz" in der Regel an einem Maisonntag. Auch das Referendum (s. d.) ist aus der Institution der L. hervorgegangen.
Landshut, unmittelbare Stadt im bayr. Regierungsbezirk Niederbayern, an der Isar, Knotenpunkt der Linien München-Regensburg
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 1037,
Luzern (Kanton, Stadt) |
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der Volksentscheidung, wenn diese binnen 30 Tagen wenigstens von 5000 Bürgern verlangt wird (fakultatives Referendum). Der Große Rat übt die Oberaufsicht über die Staatsverwaltung, bestimmt das jährliche Budget und beschließt die Steuern; er bewilligt
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0074,
Neuenburg (Kanton: Erwerbszweige, Schulwesen, Verfassung etc.; Geschichte) |
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zusteuernde Revisionsbewegung, welche sich seit 1863 in einer Reihe der fortgeschrittenern Kantone Bahn brach, hat N. erst 1879 erobert; die Volksabstimmung vom 28. und 29. Juni hat die Einführung des fakultativen Referendums angenommen und dasselbe an
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0016,
von Solonbis Solothurn |
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Protestanten, vorwiegend im Bucheggberger Amt), gelten für "ein gutmütiges, munteres und rechtschaffenes Völkchen". Seit durch Referendum vom 4. Okt. 1874 die Benediktinerabtei Mariastein und die beiden Chorherrenstifter von Solothurn und Schönenwerd
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0018,
von Solotnikbis Soltikow |
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das lange festgehaltene System der indirekten Wahlen und der Allmacht der Regierung auch in Kommunalangelegenheiten beseitigt. Nachdem 1869 Referendum und Initiative eingeführt worden waren, wurde 1875 die gesamte Verfassung revidiert. Inzwischen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0606,
Tessin (Kanton) |
Öffnen |
). T. stand bis dahin noch durchaus auf dem Boden der Repräsentativdemokratie; dann aber wurde das fakultative Referendum eingeführt, nämlich sofern 5000 Bürger die Abstimmung verlangen, und zwar
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0607,
von Tessinbis Testakte |
Öffnen |
, als die in ihrer Mehrheit klerikale Jury den Prozeß durch eine allgemeine Freisprechung endigte (14. Mai 1880). Im J. 1883 wurde durch eine Verfassungsrevision das Referendum eingeführt und 1886 das Kirchengesetz in ultramontanem Sinn umgeändert, wogegen
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Thürbis Thurgau |
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. Febr. 1869 gehört der T. zu den rein demokratischen Kantonen. Sie gibt dem Volk das obligatorische Referendum, dem auch die Beschlüsse der Legislative unterstellt werden können. Die oberste Landesexekutive wird direkt vom Volk gewählt und kann
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0681,
von Thuriibis Thüringen |
Öffnen |
und 1849 das Grundgesetz revidiert worden war, begann 1868 eine neue Revisionsbewegung, welche Einführung des Referendums und der Initiative, der direkten Volkswahl der Regierung etc. anstrebte und in der Verfassung vom 28. Febr. 1869 ihren Abschluß
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0367,
Wallis (Kanton) |
Öffnen |
, ohne das Referendum für Gesetze, Beschlüsse, Staatsverträge und Konkordate sowie ohne direkte Wahl der Exekutive und ohne Abberufung gegenüber der Legislative oder Exekutive; indessen sollen alle einmaligen Ausgaben über 50,000 Fr. und alle wiederkehrenden Ausgaben
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0368,
von Wallisbis Wallmoden |
Öffnen |
1870 den Kanton in eine schwere Krisis stürzte, vermochte das ultramontane Regiment nicht zu erschüttern. 1875 wurden durch eine 26. Nov. angenommene Verfassungsrevision größere außerordentliche Ausgaben dem Referendum unterstellt. Vgl. Furrer
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0752,
von Schweißenbis Schweiz |
Öffnen |
erschienen und von der liberalradikalen Mittelpartei in ihr Programm aufgenommen wurden. Die im Grütliverein organisierte sozialdemokratische Partei verlangte in einer Eingabe vom 5. April 1889 die Einführung des obligatorischen Referendums
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0055,
Arbeiterschutzkonferenz (Berlin 1890: Kinderarbeit) |
Öffnen |
dem gegenwärtigen Stande der englischen Gesetzgebung, welche unter bestimmten Vorbehalten die Arbeit der Kinder von 10-12 Jahren zulasse, dem Antrag nur ad referendum zustimmen könne. Die Vertreter von Italien und Spanien verwarfen diese Altersgrenze
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0% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0827,
von Sanderbis Sankt Petersburg |
Öffnen |
des fakultativen Referendums zugestanden. Infolge dieses Kompromisses wurde die neue Verfassung 30. Aug. 1890 vom Verfassungsrat einstimmig beschlossen und in der am 16. Nov. stattgefundenen Volksabstimmung angenommen. - Von Jak. Baumgartners
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Schwerkraftbahnenbis Schwiegereltern |
Öffnen |
Prinzip, zu dessen Notwendigkeit die Vorgänge im Kanton Tessin (s. d.) die grellste Illustration liefern, über kurz oder lang sich Bahn brechen wird. Ohne Referendum trat das Gesetz über die Bundesanwaltschaft vom 28. Juni 1889 in Kraft, indem
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0610,
von Lupinenbis Lymphe |
Öffnen |
- Oueiiö äe I^vixkindoui^'« (Luxemb. 1889); Derselbe, I>63 6tat8 provincia,ux än Arauä-OueliL äe lMX6llid(mrAi816-31« (das. 1890).
Luzern. Am 26. Nov. 1890 nahm der Kanton ein Verfassungsgesetz an, welches neue Bestimmungen über Referendum, Initiative
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0835,
von Schwefelsäurebis Schweiz |
Öffnen |
. einheitlich ordnet, ferner die Gründung eines Landesmuseums Zu der Aufbewahrung vaterländischer Altertümer, zu dessen Sitz nach hartem Kampfe 18. Juni 1891 Zürich bestimmt wurde. Gegen ein Pensionsgesetz für eidgenössische Beamte wurde das Referendum
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0011,
Aargau |
Öffnen |
: jener wird vom Volke in 50 Wahlkreisen, dieser vom Großen Rate auf je 4
Jahre gewählt. Das Referendum (s. d.) ist für Gesetze, Verträge und Konkordate und für solche Finanzbeschlüsse obligatorisch, die für ein
Verwaltungsjahr den Bezug von mehr
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0460,
Basel (Kanton) |
Öffnen |
Wahlkreisen auf 3 Jahre gewählt, gesetzgebende Behörde. Der Landrat wählt jährlich seinen Präsidenten; die Mitglieder beziehen Tagegelder. Die von ihm erlassenen Gesetze und Verträge unterliegen der Volksabstimmung (Referendum, in jedem Frühjahr
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0461,
Basel (Stadt) |
Öffnen |
auf 3 Jahre gewählten Mitgliedern. Gesetze und Beschlüsse der Behörden unterliegen dem fakultativen Referendum (s. d.), für das wie für die Initiative zu Gesetzen u. s. w. das Begehren von 1000 stimmfähigen Bürgern erforderlich ist. Neben den
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Basel-Augstbis Baseler Friede |
Öffnen |
des fakultativen Referendums und der Initiative und Übernahme der städtischen Verwaltung durch den Staat eine durchgreifende Änderung des Regierungssystems im Sinne der reinen Demokratie. Eine neue radikal-demokratische Verfassung wurde 2. Febr
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0826,
Bern (Kanton und Stadt in der Schweiz) |
Öffnen |
die gesamte Staatsverwaltung sowie die Wahl gewisser Beamten und Behörden zu. Die Amtsdauer beträgt bei beiden 4 Jahre. Für Gesetze und Ausgaben über 500000 Frs. ist das Referendum obligatorisch. Alle Gesetze unterliegen der Volksabstimmung
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0829,
von Bern (Welsch-Bern)bis Bernard (Claude) |
Öffnen |
, und die Regierung wurde aus den hervorragendsten Männern beider Lager bestellt. Auch seither wurde das ausschließliche Parteiregiment meist ferngehalten und 1869 das Referendum mit Zustimmung beider Parteien eingeführt. In eidgenössischen Dingen vertritt B
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0781,
Genf (Bezirk und Stadt) |
Öffnen |
Referendum eingeführt wnrde, der reinen De-
mokratie. Der Große Rat, bestehend aus 100 Mit-
gliedern, ist gesetzgebende, der Staatsrat, sieben
Mitglieder, vollziehende Behörde. Jener wird vom
Volte in drei Wahlkreisen, die den Bezirken ent-
sprechen
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0784,
von Genfer Katechismusbis Genfer Kirchenkonflikt |
Öffnen |
von 1882 den Sieg über die ebenso zahlreiche,
aber nicht organisierte Opposition, der indessen durch
die Einführung des fakultativen Referendums eine
Waffe gegeu die einseitige Parteiherrschaft der Ra-
dikalen geboten wurde. Bald nach dem Tode
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Gesetzesvorlagebis Gesetzliche Erbfolge |
Öffnen |
sich meist Einrichtungen, in welchen
die Konsequenzen des Princips streng gezogen sind
(in der Schweiz das Referendum, f. d.).
GesetzgebuugsipolitikoderGesetz es Politik,
die planvolle Thätigkeit des Gesetzgebers oder eineo
bei
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0276,
Graubünden |
Öffnen |
. Die Amtsdauer beträgt 3 Jahre.
Alle Gesetze unterliegen dem Referendum. Für die
Initiative sind 5000 Stimmen erforderlich. Der
Kanton zerfällt in 14 Bezirke mit 39 Kreifen, von
denen jeder seinen Kreisrat und sein Kreisgericht
unter
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0199,
von Playbis Plebs |
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). – In der
Schweiz ist eine ähnliche Einrichtung unter dem Namen des Referendum (s.d.) in Kraft. – Ebenso
hat man in Italien mehrfach vom P. Gebrauch gemacht, so ließ insbesondere Victor Emanuel seine Eroberungen,
zuletzt in Rom
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0280,
Sankt Gallen |
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und demokratisch. Gesetzgebende Behörde ist der Große Rat, je ein Mitglied auf 1500 E. in den Gemeinden gewählt; dem Volke steht jedoch das fakultative Referendum zu, d. h. auf Begehren von 4000 stimmfähigen Bürgern müssen Gesetze u. s. w. der Volksabstimmung
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0281,
von Sankt Gallen-Gaisbis Sankt Georgen (in Baden) |
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von der konfessionellen Bevormundung befreite und 1875 durch Einführung des fakultativen Referendums modifiziert wurde. Die von jungdemokratischer Seite geforderte Erweiterung der Volksrechte wurde 1877 vom Volke verworfen. Bei den Abstimmungen über
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0377,
von Schäfflebis Schafhäutl |
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Frühjahr 1895 führte zu Einführung des obliga-
torischen Referendums.
Litteratur. Imthurn, Der Kanton S., histo-
risch, geographisch und statistisch (St. Gallen 1840);
Beiträge zur vaterländischen Geschickte, hg. von der
Historisch - Antiquarischen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0734,
Schweiz (Neuere Geschichte) |
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die Genehmigung der kantonalen Regierungen einzuholen hatten (Referendum). Unter den 13 souveränen Orten hatten die «acht alten» einen Vorzug. Zu
diesen kamen drei enger verbündete (sog. «Zugewandte»): Stadt und Fürstabtei St. Gallen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0741,
Schweizerische Eisenbahnen |
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Gegnern der Verstaatlichung Anlaß gab, das Referendum über die grundsätzliche Frage zu verlangen. In der Volksabstimmung vom 6. Dez. 1891 sprach sich das Volk mit ganz überwiegender Mehrheit gegen den geplanten Übergang zum Staatsbahnsystem
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Solonenbis Solothurn |
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. Für Gesetze und Ausgaben über 100000 Frs. ist das Referendum (s. d.) obligatorisch; überdies steht dem Volke auf Begehren von 2000
stimmfähigen Bürgern die Initiative zu Gesetzen und Verfassungsrevision zu. Seit 17. März 1895 besteht in S
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0042,
von Solothurn-Lebernbis Solowezk |
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, besonders unter der Verwaltung des radikalen Landammanns Vigier; durch die 12. Dez. 1875 vom Volke angenommene neue Verfassung mit Referendum und Initiative wurde der Übergang von der repräsentativen zur reinen Demokratie vollzogen. Wie S
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0367,
von Stimme (im Instrumentenbau)bis Stimps. |
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, durch Teilnahme an der Abstimmung (s. d.) über öffentliche Angelegenheiten seinen
Willen kundzugeben. So wird der Wille der Gesamtheit gefunden bei der Ausübung des allgemeinen S. (s. Plebiscit und
Referendum ), bei den öffentlichen Wahlen (s. Wahl
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Tesserabis Tessin (Kanton) |
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. Die Hauptverkehrsader ist die Gotthardbahn (s. d.).
Verfassung, Verwaltung, Finanzen. Die Verfassung ist repräsentativ-demokratisch mit fakultativem Referendum. Der Große Rat, je ein Mitglied auf 1200 E., vom Volke in 8 Kreisen auf
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0813,
von Thurificatibis Thüringen |
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brachte die demokratische Bewegung von 1868, die zur Verfassung vom 28. Febr. 1869 führte und durch die Annahme des Referendums und die Initiative eine rein demokratische Staatsform an die Stelle der repräsentativen setzte (s. oben). Im Sonderbundskriege
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0390,
von Volkmanns Collodinbis Volksbibliotheken |
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und großartige Wiesenmeliorationsanlagen. Nahebei die Ruine der Kugelnburg.
Volksabstimmung, s. Plebiscit, Referendum.
Volksbanken, s. Vorschuß- und Kreditvereine.
Volksbewaffnung, die Wehrhaftmachung eines ganzen Volks und Verwendung desselben zu
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0488,
von Walliserbis Wallmoden |
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Kanton, der kein Referendum in Gesetzessachen kennt. Die Verfassungsrevision vom 13. Febr. 1876 hat, obwohl sie die Volksrechte durch Einführung des Finanzreferendums etwas erweiterte, an der konservativen Haltung des Kantons nichts geändert. - Vgl
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1043,
Zürich (Stadt) |
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und Ostindien. Die wichtigsten Orte sind, außer der Hauptstadt Z., Winterthur, Wädensweil, Richterswil und Horgen am See, Uster an der Aa, Wald und Wetzikon.
Verfassung und Verwaltung. Die Verfassung ist demokratisch mit obligatorischem Referendum
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1046,
von Zürichbergbahnbis Zurita |
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1044
Zürichbergbahn - Zurita
Die Verfassung vom 18. April 1869 stellte durch Einführung des Referendums und der Initiative die reine Demokratie an die Stelle der repräsentativen. Ein Jahrzehnt hindurch stand nun der Kanton unter dem Regiment
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0147,
Belgien |
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Bestimmungen des Grundgesetzes die Artikel
namentlich genannt wurden, worauf die Revision
sich zu beziehen hatte; aufgegeben war die zuerst
vorgeschlagene Revision des Artikels 26 behufs Ein-
führung eines Referendum. Nachdem 23. Mai ge-
mäß den
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0166,
von Berlin-Hamburger Eisenbahnbis Bern |
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die demokratischen Rechte des Referendums und der Initiative mehr aus. Die Vertretung des Volks im großen Rate wurde reduziert lauf 3000 statt wie bisher auf 2000 Seelen ein Mitglied); neuer und alter Kantonsteil wurden im Rechtswesen, Armenwesen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Genée (Richard)bis Genfer Konvention |
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. Der Genfer
Handels- und Industrievcrein zählt 1100 Mitglie-
der; Vorstand desselben ist die Genfer Handels-
kammer. Durch Gefetz vom 12. Jan. 1895 führte
der Kanton das fakultative Referendum in Gemeinoe-
sachcn ein. Außer den 4 Friedensrichtern besteht
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Veteranenvereinebis Veurne |
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Kammern angenommenen Gesetze promulgiert. In der Schweiz giebt es in Gestalt des sog. Referendum (s. d.) ein V. des Volks selbst. In den Vereinigten Staaten von Amerika hat der Präsident ebenfalls das Recht des V.; doch wird eine Bill trotzdem Gesetz, wenn
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1028,
von Zuckerwurzelbis Zug |
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und Verwaltung. Die Verfassung (vom 31. Jan. 1894) ist repräsentativ-demokratisch mit fakultativem Referendum und Initiative sowie proportionalem Wahlsystem. Der Kantonsrat (73 Mitglieder) ist gesetzgebende, der Regierungsrat (7 Mitglieder), dessen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0411,
Luzerne |
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der Bundesverfassung 1872 und 1874 stand er mit großer Majorität auf der Seite der Verwerfenden. 1890 fand eine partielle Verfassungsrevision statt, mit neuen Bestimmungen über Referendum, Initiative u. s. w. 1892 bekam L. seinen ersten Vertreter
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0095,
von Genfer Konferenzbis Genfer Konvention |
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angenommene Partialrevision wurde das fakultative Referendum in die Verfassung eingeführt; dagegen verwarf das Volk die von den Ultramontanen, Fazyanern und den protestantischen Orthodoxen angestrebte Aufhebung des Kultusbudgets und die damit
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0264,
Neuenburg (Kanton) |
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Apparaten und Telegraphenkabeln Erwähnung. Der Handel wird unterstützt durch treffliche Straßen.
Verfassung und Verwaltung. Die Verfassung (vom 21. Nov. 1858, später abgeändert) ist repräsentativ-demokratisch, jedoch mit fakultativem Referendum (seit 28
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