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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Haftarabis Haftpflicht |
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1003
Haftara - Haftpflicht.
nahme (Detention, Verwahrung) kann auch von der Staatsanwaltschaft und von Polizei- und Sicherheitsbeamten angeordnet werden, wenn die Voraussetzungen der Verhaftung vorliegen und Gefahr im Verzug schwebt
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67% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Hafnarfjordbis Haftpflichtgesetze |
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aber die Leber vieler Arten ist für den Menschen tödlichgiftig. Zu ihnen gehören der Kofferfisch, der Igelfisch, die Hornfische (s. d.), die größte Art ist der Mondfisch (s. d.).
Haftpfennig, s. Haftgeld.
Haftpflicht, die vermögensrechtliche
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50% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0875,
von Beschneidepressebis Beschreibung |
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-Parmak-Dagh , Berg, s. Latmos .
Beschränkte Haftpflicht , s. Haftpflicht .
Beschränkter Unterthanenverstand , meist ironisch gebrauchter Ausdruck, herzuleiten aus einem Erlaß
des preuß. Ministers von Rochow vom 15. Jan. 1838, worin
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0523,
von Hacheneybis Hagenbach |
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, Telegraph, schöne Parkanlagen, Landwirtschaft und Fischfang (Heringe).
Haftpflichtversicherung, die Versicherung gegen die wirtschaftlichen Nachteile, welche sich aus einer gesetzlichen oder vertragsmäßig übernommenen Haftpflicht ergeben. Die H. kann
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0327,
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
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, daß die einzelnen Genossen für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft dieser sowie unmittelbar den Gläubigern derselben mit ihrem ganzen Vermögen haften (eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht), oder daß sie zwar mit ihrem
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1% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0825,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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Frachtgüter bei der Bahn gegen Verlust und gegen nicht rechtzeitige Lieferung versichern.
Die Bahn ist ihrer Haftpflicht entbunden, wenn sie nachweist, dass die Beschädigung oder der Verlust durch höhere Gewalt (vis major), durch inneren Verderb
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0373,
Genossenschaften (das neue deutsche Genossenschaftsgesetz vom 1. Mai 1889) |
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bayrische Genossenschaftsoesetz für das Wahlsystem entschieden hatte. Die G. imt beschränkter Haftpflicht haben sich in Österreich wohl bewährt.
Nicht weniger als 801 G. mit beschränkter Haftung bestanden 1885 im cisleithanischen Österreich, während
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Unehrliche Gewerbebis Unfallversicherung |
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. Bei den meisten Unfällen wird er nichts erhalten und selbst dann leer ausgehen, wenn die Verschuldung eines Haftpflichtigen zwar nachgewiesen werden kann, letzterer aber nicht zahlungsfähig ist.
Strenger als in den gedachten Ländern
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0641,
von Haftstrafebis Hagebutten |
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verbliebene, bez. durch die socialpolit.
Gesetzgebung neugeschaffene Haftpflicht derart be-
schränkt werde, daß sie nicht über die Grenzen der
Billigkeit hinausgeht, bez. in den Kreis der berufs-
genossenschaftlichen Unfallversicherung einbezogen
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0375,
Genossenschaften (im Ausland) |
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, Gotha, Hannover, Harburg, Magdeburg, München, Naumburg, Nürnberg, Witten, 6 in Berlin 2c.) hat sich 168^ um 7 Vereine verringevt (1887: 35, 1888: 28). Für diese Art von G. wird vielleicht die beschränkte Haftpflicht für die Folgezeit
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0142,
Deutschland und Deutsches Reich (Handel) |
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) Konsumvereine und 77 (50) Baugenossenschaften. Eingetragen sind hiervon nur 6799 Genossenschaften. Die unbeschränkte Haftpflicht nach dem Gesetz vom 1. Mai 1889 haben 6799 (1890: 6931) Genossenschaften, nämlich 4406 Kreditgenossenschaften, 1864
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 1014,
von Vorsfeldebis Währung |
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Jahresbilanzen mit 35, 32 Mill. Fl. ausgewiesen.
In Italien zählte man 1870 an Volksbanken ( banche popolari ), d. i. Kreditgenossenschaften
mit beschränkter Haftpflicht, und ohne Einrechnung der Casse rurali , landwirtschaftlicher Darlehnskassen
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0816,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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in derartigen Geschäften den Handlungsgehülfen gegenüber die Stelle des eigentlichen Prinzipals.
Derartige Geschäfte sind je nach ihrer Natur, Aktiengesellschaften oder eingetragene Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht etc.
Handlungsgehülfen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Genossenschaft dramatischer Autoren etc.bis Genossenschaften |
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von Besitz hervorgerufene Veränderung hat keinen Einfluß auf den Kreis der genossenschaftlichen Wirksamkeit. Es gibt ferner G., bei denen die Haftpflicht der Mitglieder von derjenigen der Mitglieder einer Aktiengesellschaft sich überhaupt nicht unterscheidet
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0372,
von Gefräßbis Genossenschaften |
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. mit beschränkter Haftpflicht, während ein Antrag Ackermann und Genossen sich namentlich mit der Beaufsichtigung der G. und ihrer Revision durch die Kommunalaufsichtsbehörde beschäftigte. Schließlich zog jedoch das Reichsjustizamt die vollständige
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0395,
von Erschwerende Umständebis Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
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das Gesetz vom 1. Mai 1889 erfahren hat, ist, wie
begreiflich, nicht ohne wesentlichen Einfluß auf die
Entwicklung des Genossenschaftswesens geblieben.
Von der durch dieses Gesetz bewirkten Zulassung der
beschränkten Haftpflicht haben namentlich die Kon
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0878,
von Produktivgenossenschaftenbis Purkersdorf |
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im Vorjahre. Unter den landwirtschaftlichen
P. sind namentlich die Molkereigenossenschaften von
Bedeutung. Von dem System der beschränkten
Haftpflicht (s. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen-
schaften) machen namentlich die gewerblichen P
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0329,
Erwerbsunfähigkeit |
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Nachschüsse für die Genossenschaften mit verschieden geordneter Haftbarkeit verschieden.
Bei Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht darf die Haftsumme der einzelnen Genossen nicht niedriger als der Geschäftsanteil sein. Die Haftsumme muß bei Errichtung
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0200,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß) |
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Bagatelle
Bagatellsachen
Civilis actio
Condictio
Damnum
Denegatio
Dingliche Klage
Dotalklage, s. Dos
Entschädigung, s. Schadenersatz
Erbschaftsklage, s. Erbfolge
Ersatz, s. Schadenersatz
Exhibition
Haftpflicht
Hypothekarische Klage, s
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Alignybis Alimosch |
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oder Fahrlässigkeit, arbeits- oder erwerbsunfähig macht, hat demselben die zu seinem und der Seinigen Unterhalt erforderlichen Mittel zu gewähren. Die moderne Gesetzgebung hat diese Verpflichtung durch die Haftpflicht der Betriebsunternehmer wesentlich erweitert (s
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Eisenbahnregimentbis Eisenbahnstatistik |
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, Verfassungsrecht des Deutschen Reichs, S. 137 ff. (Leipz. 1872); Pollanetz und v. Wittek, Sammlung der das österreichische Eisenbahnwesen betreffenden Gesetze etc. und Konstitutivurkunden (Wien 1869); Simon, Die Haftpflicht der Eisenbahnen in Bezug
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0477,
Fracht |
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Eisenbahnen zu bewirken ist, kann bedungen werden, daß nur die erste und die letzte Eisenbahn die Haftpflicht für den ganzen Transport übernimmt, daß dagegen eine in der Mitte liegende Eisenbahn nur dann als Frachtführer in Anspruch genommen werden
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0104,
Genossenschaften (Rechte; Organe; Auflösung; Zweck) |
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der Gewerbeordnung haftet aber für alle Verbindlichkeiten der Innung nur das Innungsvermögen. Die vor 1873 in Bayern gegründeten G., welchen das Gesetz vom 29. April 1869 das Recht der beschränkten Haftpflicht zugestanden hatte, behalten dasselbe
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Höhere Gewaltbis Höhere Lehranstalten |
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. oder durch eignes Verschulden des Getöteten oder Verletzten verursacht ist (s. Haftpflicht). Nach vielen Versuchen, den Begriff der höhern Gewalt allgemein zu definieren, ist man zu dem Resultat gelangt, und das vormalige Reichsoberhandelsgericht zu
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Obligationenrechnungbis Obmann |
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üblicher Ausdruck: im O. sein, s. v. w. schuldig sein; aus dem O. entlassen, jemand, z. B. einen Bürgen, aus seiner Verbindlichkeit entlassen. Die Klausel "ohne O." bedeutet, daß man die Übernahme eigner Haftpflicht ausschließen will, wie dies
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0968,
von Unfruchtbarkeitbis Ungarn |
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anderm sich für Versicherungszwang aussprechen. Der neueste Entwurf, welcher vom Senat im J. 1889 an die Kommission zurückverwiesen wurde, stellt eigentlich mehr ein Haftpflicht- als ein reines Unfallversicherungsgesetz vor. Er bezweckt, die Arbeitgeber
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0047,
Arbeiterschutzgesetzgebung (Deutschland) |
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obrigkeitlicher Kontrolle vielfach nicht befolgt. Außerdem hatte nur noch das sogen. Haftpflichtgesetz vom 7. Juni 1871 die bisherige gemein- und partikularrechtliche Haftpflicht der Unternehmer bei Betriebsunfällen dahin erweitert: 1
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0823,
Firma |
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sein und
den Zusatz euthalten "eingetragene Genossenschaft
mit unbeschränkter Haftpflicht" oder "eingetragene
Genossenschaft mit unbeschränkter Nachschußpflicht"
oder "eingetragene Genossenschaft mit beschränkter
Haftpflicht". Der Name von Genossen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0724,
Schweiz (Industrie. Handel) |
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Inspektoren unterstellt. Eine Ergänzung zu diesem Fabrikgesetz bildet das 1881 erlassene Gesetz über die Haftpflicht bei Unglücksfällen sowie das Gesetz über die sog. erweiterte Haftpflicht von 1887.
Nach dem Bericht der Branntwein-Monopolverwaltung
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0068,
Arbeiterfrage (Arbeitslosenversicherung) |
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, ist von der Parlamentskommission (1895) vorgeschlagen, aber vom Plenum noch nicht angenommen worden. In Spanien hat die Regierung im Juni 1895 einen Gesetzentwurf zur Erweiterung der Haftpflicht eingebracht, der aber bei den Cortes wenig Anklang findet. In Frankreich
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Baugewerkenschulenbis Baukrankenkassen |
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Haftpflicht bei den Erwerbs- und
Wirtschaftsgenossenschaften, welche Neuerung sich
gerade beiden Baugenossenschaften als sehr anregend
erwies und wesentlich zu ihrer Verbreitung in wei-
tere Schichten beitrug. Von den 1889 bis Mai 1895
neu
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0675,
von Könitzbis Konsumvereine |
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befchränkten Haftpflicht,
indem von 1890 bis 31. Mai 1895 von den Neu-
gründungen 174 auf K. mit unbeschränkter und 699
aufK. mit befckränkter Haftpflicht entfallen; daneben
werden 238 Umwandlungen in beschränkte Haft-
pflicht verzeichnet
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 1013,
von Volksparteibis Vorschuß- und Kreditvereine |
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. AnGenossen-
fchaften diefer Art (Kreditgenossenschaften) ge-
langten im Deutschen Reich 1890 bis Mai 1895
2792 mit unbefchränkter und 169 mit beschränkter
Haftpflicht zur Gründung; daneben erfolgten noch
174 Umwandlungen von unbefchränkter
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0444,
Eisenbahn (die einzelnen Betriebszweige) |
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in bestimmter Verpackung) zugelassen werden. Wie die Frachtgelder berechnet und bezahlt
werden, welche Lieferfristen die Bahnen einhalten sollen, und wie weit ihre Haftpflicht bei Versäumnissen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Handelsregisterbis Handelsschulen |
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abhängig. Ebenso tritt die Beschränkung der Haftpflicht eines Kommanditisten erst mit der Eintragung ins H. ein. Zu dem H. gehören auch das Genossenschaftsregister (s. Genossenschaften), das Musterregister (s. Musterschutz) und das Zeichenregister (s
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0290,
von Aktenmäßigbis Aktie und Aktiengesellschaft |
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.) mit beschränkter Haftpflicht (Gesetz vom 1. Mai 1889), denn letztere hat eine durch Ab- und Zugang wechselnde Zahl von
Mitgliedschaften und ebendeshalb wie wegen der besondern Bestimmungen über die Bildung der Geschäftsanteile ein sich nur
allmählich
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0578,
von Gaskalkbis Gaskell |
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Bedeutung verloren haben, obwohl die Industrie durch die Verwendung zahlreicher chem. Körper stets neue Gefahren schaffen kann. Verbessernd wirkt: die Einrichtung der Fabrik- und Gewerbe-Inspektionen und die Gesetzgebung über die Haftpflicht
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0510,
von Oblationbis Oboe |
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ausschließt, daß man im Falle einer böswilligen oder fahrlässigen Handlungsweise haftpflichtig ist. Beim Indossament kann der Indossant seine Regreßpflicht durch die sog. Obligoklausel: "ohne O.", oder "ohne Gewährleistung", "ohne Garantie
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Transportkontrollebis Transscendente Linien |
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eingetragen werden. Die Haftpflicht der Versicherungsgesellschaft beginnt mit dieser Eintragung und endet, sobald das Wertstück am Bestimmungsorte abgeliefert ist. Der volle Wert der in dem versicherten Wertstück enthaltenen Werte ist der Versicherungswert
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0294,
Versicherungswesen |
Öffnen |
-, Glas-, Hypotheken-, Unfall-, Haftpflicht-, Kranken-, Invaliditäts- und Altersversicherung u. a. m. Über die einzelnen Versicherungszweige s. die einschlagenden Artikel.
Auf die Entwicklung des deutschen privaten V. ist von weittragendem Einfluß gewesen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0755,
Arbeiterwohnungen |
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zahlen, daß sie dadurch der ihnen obliegenden Haftpflicht enthoben werden. Vielen Arbeitern ist dies deswegen erwünscht, weil damit die Notwendigkeit einer Beteiligung der Unternehmer an der Kassenverwaltung entfällt. Erweist sich der Lohn als nicht
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0362,
von Cullerabis Culpa |
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von einem schuldhaften Unterlagen die Rede sein. Was die Haftpflicht für C. anbelangt, so bestimmt sich dieselbe nach dem Grade der letztern. Dabei ist aber zu beachten, daß auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts in Ansehung des Dolus keine verschiedenen Grade
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0024,
von Doesborghbis Dogmatik |
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gebracht wurde, daß eine Wahl zu diesem Amt, namentlich wegen der strengen Haftpflicht, die sich auch auf die Erben des Dogen für etwa nach seinem Tod entdeckte Mißbräuche erstreckte, keineswegs immer gern angenommen wurde. Nach der erwähnten Verfassung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0462,
Eisenbahnrecht |
Öffnen |
von Eisenbahnen, Bergwerken etc. herbeigeführten Tötungen und Körperverletzungen (Reichsgesetzblatt 1871, Nr. 25, S. 207; s. Eisenbahnunfälle und Haftpflicht). Die Verhältnisse der Eisenbahnen zur Postverwaltung sind durch das Eisenbahnpostgesetz vom
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0592,
von Embarquierenbis Embolie |
Öffnen |
preußische und österreichische Schiffe wieder zur Anwendung gebracht. Nach Seeassekuranzrecht ist übrigens der Versicherer für den durch etwaniges E. dem Versicherten zugefügten Schaden haftpflichtig, und das deutsche Handelsgesetzbuch (Art. 865) bestimmt
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0997,
von Fabrikgerichtebis Fabrikgesetzgebung |
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wesentlich auf die Regelung der Arbeitsverhältnisse (Arbeitszeit, Art der Beschäftigung, Lohnzahlung, Fabrikordnungen, Streitigkeiten aus dem Arbeitsvertrag, resp. über die Bedingungen desselben etc.), auf die Regelung der Haftpflicht der Unternehmer
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1000,
Fabrikgesetzgebung (Schweiz) |
Öffnen |
. Der letztere hat sofort Natur und Ursache des Unfalles zu untersuchen und dem Inspektor Bericht zu erstatten.
Die Haftpflicht (s. d.) der Arbeitgeber wurde durch ein besonderes Gesetz vom 7. Sept. 1880 geregelt.
Mit dem Gesetz von 1878 ist die englische F
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1001,
Fabrikgesetzgebung (Deutschland) |
Öffnen |
und der Kantonsregierung zu berichten hat. 6) Die Regelung der Haftpflicht (s. d.) der Fabrikbesitzer wurde einem besondern Bundesgesetz vorbehalten (Gesetz vom 25. Juni 1881). 7) Obligatorisch ist der Erlaß einer Fabrikordnung (s. d.), welche, nach
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0900,
von Garamondbis Garaschanin |
Öffnen |
. Krapp.
Garant (franz., spr. -äng oder -ànt), Bürge, derjenige, welcher Garantie (s. d.) leistet.
Garantie (franz., v. althochd. werên, "gewähren"), im allgemeinen s. v. w. Gewährleistung, Sicherstellung, Übernahme der Haftpflicht, Verbürgung
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0108,
von Genossenschaftsregisterbis Genovese |
Öffnen |
Mitgliedern. Die Haftbarkeit der englischen G. ist eine verschiedene, je nachdem sie sich unter dem Spezialgesetz oder unter dem allgemeinen registrieren lassen. Im letztern Fall können sie unbeschränkte Haftpflicht oder auch eine auf bestimmte
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Gewalt der Schlüsselbis Gewaltthätigkeit |
Öffnen |
279
Gewalt der Schlüssel - Gewaltthätigkeit.
burg besteht neben der gemeinrechtlichen Haftpflicht die Anordnung, daß, wenn einzelne erhebliche Fehler (Hauptmängel) sich innerhalb der gesetzlich festgestellten Fristen hervorthun, bis zum Beweis
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0404,
von Hérault de Séchellesbis Herbarium |
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führt den H. als haftpflichtige Person nur bei nichtperiodischen Druckschriften auf (§ 6, 21). Der H. vertritt den Verfasser, wenn dieser sich nicht nennen kann oder nicht nennen will, so bei Werken, die anonym erscheinen, und bei nachgelassenen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0939,
Industrielle Arbeiterfrage (Heilmittel) |
Öffnen |
, besteht allein in England, Gesetz vom 29. Jan. 1875); die Errichtung von Gewerbegerichten (s. d.); die staatliche Anerkennung von Einigungsämtern (s. d.); die gesetzliche Regelung des Hilfskassenwesens (s. Hilfskassen), der Haftpflicht (s. d
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0278,
von Postagebis Postanweisungen |
Öffnen |
(das. 1879); Meili, Die Haftpflicht der Postanstalten (Leipz. 1877); L. Renault, "La poste et le télégraphe" (Par. 1877); Tybusch, Die internationale Postreform (in "Unsre Zeit" 1875); Hoffmann, Ein Stück nationaler Arbeit im deutschen Verkehrswesen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0312,
von Praegustatorbis Prâkrit |
Öffnen |
man unter P. den Nachteil, welcher aus der Übernahme einer Verbindlichkeit erwächst, aber auch die Verbindlichkeit (Bürgschaft, Haftpflicht) selbst; daher die Wendung "ohne mein P.", um auszudrücken, daß man die Übernahme eigner Verbindlichkeit
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0377,
von Schadenbis Schadow |
Öffnen |
Verpflichtung und endlich in einer gesetzlichen Bestimmung. In letzterer Beziehung ist die gesetzliche Haftpflicht (s. d.) hervorzuheben. Aber auch die Verpflichtung aus der gesetzlichen (nicht vertragsmäßigen) Versicherung, wie Kranken- und Unfallversicherung
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0778,
von Schwungschaufelbis Schwurgericht |
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es besonders darum einen fruchtbarern Boden fand, weil nach angelsächsischem Recht vermöge der Friedensbürgschaft (fridborg) die Gemeinden für gewisse in ihrem Bezirk begangene Verbrechen haftpflichtig waren. Bis zum 14. Jahrh. erhielt sich der Brauch
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Seetaubebis Seeversicherung |
Öffnen |
wieder zurückgefordert werden, vorbehaltlich des Rechts des Versicherers, einen Abzug, Ristorno (s. d.), zu machen. Häufig ist der Vorbehalt gewisser Ausnahmen von der Haftpflicht des Assekuradörs, und hierauf beziehen sich die in den Policen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0011,
von Solgerbis Soliman |
Öffnen |
(Solidarbürgschaft), im Genossenschaftswesen die Haftpflicht des Einzelmitglieds für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft (s. Genossenschaften, S. 103).
Solidarisch (lat. in solidum), Bezeichnung für diejenige Gemeinschaftlichkeit von Verbindlichkeiten
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0313,
Steuern (Veranlagung und Erhebung) |
Öffnen |
erkennen und zu bemessen, mit großen Schwierigkeiten verknüpft. Zunächst handelt es sich um Feststellung des Steuersubjekts, bez. des für dasselbe haftpflichtigen Stellvertreters. Dieselbe ist einfach bei den meisten direkten S., bei welchen amtliche
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0572,
Telegraph (Verwaltung und Betrieb) |
Öffnen |
572
Telegraph (Verwaltung und Betrieb).
fängnis bis zu 1 Jahr oder mit Geldbuße bis 900 Mk. bedroht ist.
Die Haftpflicht der Telegraphenverwaltung für die Beförderung von Telegrammen richtet sich nach den internationalen Verträgen und nach
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0801,
von Transportsteuernbis Trapa |
Öffnen |
sie als Versicherungsgebühren bezeichnen; doch ist dieser Ausdruck nur insoweit zutreffend, als die Post etwa über ihre allgemeine Haftpflicht als einer Transportanstalt hinausgehende Haftverbindlichkeiten gegen eine dann ungenau "Gebühr" genannte Prämie erhebt
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Unfehlbarkeitbis Ung. |
Öffnen |
); Nienhold, Die U. (Leipz. 1886); Döhl, Die U. (das. 1886); Hahn, Haftpflicht und U. (das. 1882); Schloßmacher, Die öffentlich-rechtliche U. im Zusammenhang mit der Sozialreform (Mind. 1886); Ertl, Das österreichische Unfallversicherungsgesetz (Leipz
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1030,
von Unternehmungbis Unteroffizierschulen |
Öffnen |
Arbeitsfähigkeit gestellt werden. Durch Kollektivunternehmungen werden Kapital und Arbeitskräfte für einen Zweck vereinigt, und zwar gestattet die Gesetzgebung Verbindungen von verschiedener Innigkeit, Haftpflicht und Beteiligung von Mitgliedern an
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Verjauchungbis Verjüngung |
Öffnen |
. Mai 1889 verjährt die Klage der Gläubiger gegen die einzelnen Genossen bei den Genossenschaften mit unbeschränkter und beschränkter Haftpflicht binnen zwei Jahren, nach dem Ablauf von drei Monaten seit dem Termin gerechnet, in welchem
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0414,
von Hafenbis Hagii Saranta |
Öffnen |
den .Handel zwischen dem betreffenden >). und den auswärtigen Seeplätzen sowie den Kolonien vermitteln.
'ßafftrug, Dorf im oldenburg. Fürstentum Lübeck, an der Ostsee, hat ein Seebad ((5 lisabeth bad) und 400 Einw.
Haftpflicht. Durch ein
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0241,
von Eisenbahnfrachtrechtbis Eisenbahnpersonengeld-Tarife |
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von Personen und Reisegepäck ist von der internationalen Regelung ausgeschlossen. Nach den zu Bern getroffenen Abmachungen wird unter anderm die Haftpflicht der Eisenbahnen für die übernommenen Güter einheitlich dahin geregelt, daß im Falle des Verlustes
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0316,
von Franklinbis Frankreich |
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(conseils de prud'hommes) und ihre Weiterentwickelung, die Altersversicherung der Arbeiter, die Haftpflicht für Unfälle von Arbeitern im Industriebetrieb, die Arbeitsbücher, die Nachtarbeit der Frauen und Kinder etc. den Gegenstand
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0372,
von Gesichtbis Gesundheitspflege |
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. 1890 in Braunschweig. In der ersten Sitzung sprach Kerschensteiner (München) über Krankenhäuser für kleinere Städte und ländliche Kreise. Durch die Einführung des Krankenkassen-, Haftpflicht- und Unfallversicherungsgesetzes hat die Benutzung
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0399,
Großbritannien (Heer und Flotte, Geschichte) |
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und der Wohnungsverhältnisse der Arbeiterklassen, zur Ausdehnung der Haftpflicht der Arbeitgeber bei Unglücksfällen u. dgl. kündigte die Eröffnungsrede an.
Damit war ein umfassendes legislatives Programm aufgestellt, dessen Verwirklichung die Arbeitskraft des
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Haynaldbis Heimstätterecht |
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sind, während bei spätern Verbindlich- ^ keit'en die Heimstätte haftpflichtig bleibt. Die Einzel-! staatsgesetzgebung dagegen stellt die Sicherung des ! einmal Erworbenen in den Vordergrund: im Sinne dieser Gesetze (Ii0in68t6kä 1lnv8) soll
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0817,
von Arbeiterschutzkonferenzbis Arbeiterversicherung |
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durch die socialpolit. Gesetzgebung der achtziger Jahre getreten. Diese knüpft zum Teil an das Hilfskassenwesen, zum Teil an die durch das Reichsgesetz vom 7. Juni 1871 eingeführte Haftpflicht (s. d.) der Eisenbahnen und industriellen Unternehmer
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0794,
von Bussenbis Bußordnungen |
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.
Vgl. Wächter, Die B. bei Beleidigungen und Körperverletzungen (Lpz. 1874); Dochow, Die B. im Strafrecht (Jena 1875); von Weinrich, Die Haftpflicht wegen Körperverletzung und Tötung eines Menschen (Straßb. 1883); Merklinghaus, Die B. im Deutschen
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0991,
von Casseler Blaubis Cassia |
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, Verlagsbuchhandlung mit Buchdruckerei und andern graphischen Geschäftszweigen in London, im Besitz einer Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftpflicht der Mitglieder, unter denen sich Angestellte des Hauses, Buchhändler, Autoren, Künstler u. s. w. befinden
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0864,
von Deckfarbenbis Deckung (in der Befestigungskunst) |
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wird eine Haftpflicht des Verfrachters gegenüber dem Befrachter begründet. Wenn aber die Verladung auf Deck an sich eine Verletzung der dem Schiffer hinsichtlich ordnungsmäßiger Beladung obliegenden Sorgfalt darstellt, haften trotz einer Genehmigung des
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0873,
von Deflorierenbis Defraudation |
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zu greifen hat. Es gelten hierbei gewisse singuläre Bestimmungen über subjektive Verschuldung und Haftpflicht dritter Personen. Komplottmäßige Verbindung zu Defraudationen unterliegen Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten, im Widersetzungsfalle oder bei
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0215,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1888 bis zur Gegenwart) |
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Haftpflicht und über den Verkehr mit Wein sowie die Novelle zum Krankenkassengesetz zum Abschluß gebracht, auch noch 6 Mitglieder in die neuerrichtete Kommission für Arbeiterstatistik gewählt hatte, wurde er 31. März 1892 geschlossen. Die Verstimmung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0882,
Eisenbahnrecht |
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. In zahl-
reichen Bestimmungen sind nach den in Deutschland
und im Deutschen Eisenbahnverein (s. Eisenbahn-
verein) gemachten Erfahrungen Verbesserungen des
Deutschen Rechts aufgenommen. Insbefondere ist
die Beschränkung der Haftpflicht für Verlust
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0916,
von Eisenbahn-Verkehrskontrolleurbis Eisenbahn-Verkehrsordnung |
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Gunsten des Publikums ver-
bessert. Durch die Verkehrsordnung erfahrt auch das
bisherige Frachtbriefformular Linderungen, die be-
fonders durch die neuen, für das Publikum günsti-
gern Bestimmungen über die Haftpflicht der Eisen-
bahnen bedingt
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0316,
von Ersatzberufungbis Ersatzreserve |
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. Die
Bestimmungen über die Haftpflicht der Post im
Deutschen Reich sind im 2. Abschnitt des Gesetzes
über das Postwesen vom 28. Okt. 1871 enthalten.
Hiernach leistet die Postverwaltung dem Absender
im Falle reglementsmähig erfolgter Einlieferung
Ersatz
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0505,
Fabrikgesetzgebung |
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Bestimmungen über
die Einrichtung der Fabriken, die Haftpflicht der
Unternehmer u. s. w. in betreff der Ardeitsdauer
festsetzt, daß dieselbe auch für erwachsene Arbeiter,
abgesehen von besondern Ausnahmefällen, die
Dauer von 11 stunden und an den
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Forderungsrennenbis Fordon |
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geführt hat, nicht bloß
nach Maßgabe der Bereicherung auf Erstattung der
Auslagen. Und ebenso kann zufolge des Haftpflicht-
gesetzes (s. d.) eine sehr weitgehende Schuld eines
Fabrikeigentümers oder des Betriebsulttcrnehmers
einer Eisenbahn
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0019,
Frachtvertrag |
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, 400, 401, 408) ablehnen,
sind ungültig, soweit sie nicht in den besondern
Bestimmungen über das Eisenbahnfrachtgefchäft
(Art. 424-430) zugelassen sind.
Für Postsendungen ist die Haftpflicht der
PostVerwaltung durch Reichsgesetz vom 28. Okt
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0776,
Generalversammlung |
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zur Beschlußfassung, ob die
bisherigen Mitglieder des Vorstandes und des
Aufsichtsrates beizubehalten oder andere zu bestel-
len sind. Die G. einer Genossenschaft mit unbe-
schränkter Haftpflicht oder mit unbefchränkter Nach-
schußpflicht ist zu
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0137,
von Goldschlägereibis Goldschmiedekunst |
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), «Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Studien und Vorschläge»
(Stuttg. 1882), «Rechtsstudium und Prüfungsordnung» (ebd. 1887), «Die Haftpflicht der Genossen und das Umlageverfahren» (Berl. 1888), «System des
Handelsrechts» (4. Aufl., Stuttg
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0171,
Görlitz |
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Haftpflicht, 1892: 9922 Mitglieder, Umsatz 2,677 Mill. M., Reingewinn 158787 M.). Der Handel wird unterstützt durch eine Handelskammer, Reichsbankstelle (Umsatz 1892: 351 Mill. M.) und 12 andere Banken, einen Vorschußverein, eine städtische
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0410,
Großbritannien und Irland (Bank- und Geldwesen) |
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. h. haben beschränkte Haftpflicht. Sie dürfen keine Banknoten verausgaben. Außer diesen bestehen noch zahlreiche Privatbanken in London, darunter N. M. Rothschild & Söhne sowie Baring Brothers & Comp. Die provinzialen Joint Stock Banks haben zum
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0411,
Großbritannien und Irland (Münzen, Maß und Gewicht. Verkehrswesen) |
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. St. Kapital. Diese drei haben beschränkte Haftpflicht. Im ganzen giebt es in Schottland nur 10 Banken. Jede hat aber eine Anzahl Filialen. Von den engl. Banken unterscheiden sie sich dadurch, daß die Umwechselung der Banknoten in Gold nur
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0458,
Großbritannien und Irland (Geschichte 1892 bis zur Gegenwart) |
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Premierministers: Verkürzung der Parlamentsdauer von sieben auf fünf Jahre, Beschränkung jedes Wählers auf eine einzige Wahlstimme, Maßregeln über die Haftpflicht der Arbeitgeber, über die Arbeitszeit der Bahnbeamten, über weitere Ausbildung
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0883,
von Hausbis Hausbettelei |
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viele Vereine eigene
Monatsschriften heraus. Viele größere Vereine
haben besondere Vereinsbureaus mit fest angestell-
ten Beamten. Die Leistungen der H. sind zum Teil
sehr hervorragende. Einzelne haben nnr für ihre
Mitglieder bestimmte Haftpflicht
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0989,
von Laskerbis Laspeyres (Etienne) |
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, des Genossen-
schaftswefens, die Gewerbeordnung, das Haftpflicht-
gesetz, die Neuordnung der Klassensteuer, die Kreis-
ordnung in Preußen sind unter L.Z hervorragen-
der Mitwirkung zu stände gekommen. Er gab die
entscheidende Anregung zur
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0240,
von Livrebis Llama |
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naturwissenschaftlichen Namen Abkürzung für Heinr. Friedr. Link (s. d.).
L. L., in England Abkürzung für limited liability (Bezeichnung für die beschränkte Haftpflicht einer Aktiengesellschaft; s. Limited).
l. l., Abkürzung für loco laudato (lat., am angeführten
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Magallanesbis Magdalena (Strom) |
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eines gemeinschaftlichen Magazins (Gewerbe- oder Industriehallen). Mehrfach stehen die M. mit Kreditgenossenschaften in Verbindung. 1894 bestanden in Deutschland
57 gewerbliche M. (worunter 34 mit beschränkter Haftpflicht), darunter 29 von Tischlern,und 6
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Patentgelbbis Paternitätsklage |
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im Deutschen Reiche noch;
und ebenso an einer gesetzlichen Bestimmung, welche
den Beklagten haftpflichtig macht, wenigstens den
durch die objektive rechtswidrige Benutzung gezoge-
nen Gewinn herauszugeben.
Sodann wird derjenige, welcher wissentlich
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0317,
von Postelevenbis Postgeldsendungen |
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-
verkehrmittels Postanweisung (s.d.) und Postauftrag
(s. d.), die direkte Versendung von in Brief- oder
Paketform aufgeliefertem Geld und Geldeswert unter
Übernahme einer entsprechenden Haftpflicht durch die
Post. Innerhalb des D eutfch en Reichs
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Postgesetzbis Postkongreß |
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der Post, namentlich über den
Postzwang (s. d.): §. 5 garantiert die Bewahrung
des Briefgeheimnisses (s. d.). Abschnitt II regelt die
Haftpflicht der Post. (S. Ersatzleistung für Post-
sendungen.) Abschnitt III bezeichnet dle beson-
dern Vorrechte
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0395,
Preußen (Versicherungswesen) |
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-Aktiendank (1872; 10,2 Mill. M.) in Breslau und die National-Hypotheken-Kreditgesellschaft (1870; eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht) in Stettin. Von den außerdem bestehenden 45 Aktienbanken haben 14 ihren Sitz in Berlin
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0747,
von Reisbesenbis Reisen |
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Strecken über 100 kg Freigepäck auf jede Fahrkarte gewährt werden. In beiden Ländern ist freilich auch die Abfertigung des R. einfacher und die Haftpflicht der Eisenbahnen beschränkter. In den übrigen europ. Ländern gelten für die Beförderung von R
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 1039,
von Routledge & Sons, Limitedbis Rovereto |
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über an seine Söhne Robert WarneRout -
ledge und Edmund Routledge (Teilhaber seit
1858 bez. 1859) und wurde 1889 in eine Aktienge-
sellschaft mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt,
deren Leiter die beiden letztern sind. Das Haus be-
gründete
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0443,
von Schiffahrtskundebis Schiffbaukunst |
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in der Session
1894/95 vorgelegt worden, das namentlich die schwierigen und vielumstrittenen Fragen der Haftpflicht regeln soll. Bis zum Erlaß
dieses Gesetzes werden von den Gerichten neben den lokalen Gesetzgebungen die Vorschriften des
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