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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0544,
Offene Handelsgesellschaft |
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542
Offene Handelsgesellschaft
in der Ortenau; 1701 wurde O. mit der Ortcnau dem
Markgrafen Ludwig von Baden-Baden als Mann-
lehn übertragen; nach Erloschen dieser Linie 1771
fiel die Ortenau an das ErzHaus Osterreich zurück
und infolge
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0337,
von Offenburgbis Öffentlichkeit |
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. Jahrh. von den Franzosen zerstört, 1834-40 wiederhergestellt wurde. Vgl. Walter, Beiträge zu einer Geschichte der Stadt O. (Offenb. 1880, Heft 1).
^[Abb.: Wappen von Offenburg.]
Offene Handelsgesellschaft, diejenige Handelsgesellschaft, bei welcher
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0194,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Handels- und Wechselrecht) |
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Löwenantheil
Löwengesellschaft, s. Leoninischer Vertrag
Maskopei
Offene Handelsgesellschaft, s. Handelsgesellschaft
Participiren
Quote
Societas leonina, s. Leoninischer Vertrag
Stille Gesellschaft, s. Handelsgesellschaft
Theilhaberschaft, s
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0981,
Kommanditgesellschaft (K. auf Aktien) |
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nur bis zum Betrag der Einlage, während bei der offenen Handelsgesellschaft sämtliche Gesellschafter mit ihrem ganzen Vermögen für die Gesellschaftsschulden solidarisch einzustehen haben und bei der Aktiengesellschaft sämtliche Gesellschafter
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0823,
Firma |
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. 257). Eine offene Handelsgesellschaft oder Kom-
manditgesellschaft darf sich nicht als Aktiengesellschaft
bezeichnen, selbst wenn das Kapital der Komman-
ditisten in Aktien zerlegt ist. Die F. einer Aktien-
gesellschaft muß in der Regel von dem
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0494,
von Kollegiantenbis Kollektivvollmacht |
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einer gemeinsamen Firma ein Handels-, Fabrikationsgeschäft oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben. Sie entspricht der Offenen Handelsgesellschaft (s. d.) des Deutschen Handelsgesetzbuches, die zuweilen auch als K. bezeichnet
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0210,
Liquidation |
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ist die Firma als Liquidationsfirma zu bezeichnen. Bei der Aktiengesellschaft finden in diesen und andern Beziehungen, soweit das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt, die für die L. der Offenen Handelsgesellschaft gegebenen Bestimmungen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Handelsgesetzbuchbis Handelskorrespondenz |
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.) des
bürgerlichen Rechts, auch wenn sie nach Art einer
Offenen Handelsgesellschaft, aber ohne gemeinschaft-
liche Firma ein Handelsgewerbe betreibt. Der Be-
trieb eines Bergwerks ist kein Handelsgewerbe,
so wenig wie der einer Ziegelei
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0525,
Kommanditist |
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Vereinbarung getroffen ist, kommen die
entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen über die
Offene Handelsgesellschaft (s. d.) mit nachfolgenden
Abweichungen zur Anwendung. Die Geschäfts-
führung wird durch den oder die persönlich hasten-
den Gesellschafter
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0262,
von Aktebis Aktie und Aktiengesellschaft |
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Aktenversendungsrechts (Freiburg 1881).
Aktie und Aktiengesellschaft. Die im allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch angeführten vier Arten von Handelsgesellschaften, die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Firkinbis Firmenich |
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darf sich keine offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft als Aktiengesellschaft bezeichnen, selbst wenn das Kapital der Kommanditisten in Aktien zerlegt ist. Neben dem Grundsatz der Wahrheit der F. steht die Eintragungspflicht
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0084,
von Handelsgesellschaftbis Handelskammern |
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84
Handelsgesellschaft - Handelskammern.
deutschen Handelsgesetzbuch (Art. 274) alle von einem Kaufmann abgeschlossenen Verträge in Zweifel als zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehörig. Rechtsgeschäfte über unbewegliche Sachen (Immobilien
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 1011,
von Association der Ideenbis Assurnasirbal |
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. Eine zweite Klasse bilden die privatwirtschaftlichen A.
Dieselben haben ihre rechtliche Grundlage entweder in einem civilrechtlichen Gesellschaftsvertrage ( societas ) oder in
der besondern Gesetzgebung über Handelsgesellschaften (offene und stille
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Handelsregisterbis Handelsschulen |
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der Gesellschafter bei einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft, bei Aktiengesellschaften der Gesellschaftsvertrag, der Name, Stand und Wohnort der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats sowie der Revisoren etc. Die H. zerfallen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0957,
von Assisenbis Assolant |
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, insbesondere der offenen, der Kommandit- und der stillen Gesellschaft; stiller A. wird der Gesellschafter genannt, welcher sich nur mit Einschießung eines Kapitals beteiligt. Näheres über die rechtliche Stellung des A. s. unter Handelsgesellschaften
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0161,
von Ausschlagfäustelbis Ausschneidekunst |
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Erblassers oder des Vaters der Kinder ausgeschlossen werden dürfen, ist in den Gesetzen zu den einzelnen Rechtsinstituten geordnet.
Für die Offene Handelsgesellschaft (s. d.) hat das Handelsgesetzbuch Bestimmungen getroffen. Nach demselben kann
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0933,
von Gesellschaft (Photographische)bis Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
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mitbefchränkterHaftung. Nach
einem engl. Vorbild, der (^oinplui^ Innitcä d)' L^ai 6",
ist durch das Neicksgefetz vom 20. April 1892 diese
neue Form einer Handelsgesellschaft in Deutschland
eingeführt worden. Sie steht zwischen der Offenen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0745,
Handelsgesellschaften |
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743
Handelsgesellschaften
Deutschen Handelsgesetzbuchs sind teils absolute,
teils relative, teils accessorische, teils präsumtive.
Absolute H. (Art. 271) sind solche Geschäfte,
welche, gleichgültig ob sie von einem Kaufmann
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0157,
von Beringmeerbis Berlin |
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von Amerika oder offenes, d. h. unter der Herrschaft keines Staates, daher im freien Gemeingebrauch aller Staaten stehendes Meer ist (Beringmeerfrage), wurde gelöst durch Schiedsspruch vom 15. Aug. 1893, gefällt von einem auf Grund eines Schiedsvertrages
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0325,
von Erwerbenbis Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
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ist) die Anwendbarkeit der für die Offene Handelsgesellschaft (s. d.) maßgebenden Bestimmungen mit gesetzlicher Wirkung auch Dritten gegenüber vereinbart werden kann. Im Interesse der öffentlichen Ordnung haben neuere deutsche Gesetze vielfach angeordnet
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0533,
Handelsgesetzbuch |
Öffnen |
eines
bestehenden Handelsgeschäfts, die Eingehung einer
Kommandit- oder Offenen Handelsgesellschaft oder
die Auseinandersetzung unter den Gesellschaftern
zum Gegenstand hat. Der Unterschied zwischen Voll-
und Minderkaufleuten ist aufrecht erhalten
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0532,
von Handelsagentbis Handelsgesellschaften |
Öffnen |
530
Handelsagent - Handelsgesellschaften
Meist erscheint übrigens die Ausfuhr gegenüber der
Einfuhr etwas zu niedrig bewertet, da an der Kon-
troUi? der Einfuhr ein fiskalisches Interesse lebhaft
mitbeteiligt ist, welches bei der Ausfuhr
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Handelsrechtbis Handelsregalien |
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(offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft), während sich das dritte Buch mit der stillen Gesellschaft und der Vereinigung zu einzelnen Handelsgeschäften für gemeinschaftliche Rechnung beschäftigt. Gegenstand des vierten Buches
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0252,
von Kaufhandelbis Kaufmann (Joh. Gottfr.) |
Öffnen |
einer Aktiengesellschaft als solcher, wohl aber der Teilhaber einer Offenen Handelsgesellschaft. K. in diesem Sinne ist auch, wer die Handelsgeschäfte zwar gewerbsmäßig, aber als Nebenbeschäftigung betreibt, auch der Staat, soweit er gewerbsmäßig Handelsgeschäfte
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Prokrisbis Prokurator |
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. d.). Die Erteilung
wie die Aufhebung der P. gefchieht Dritten gegen-
über mit rechtlicher Wirkung durch einen der zur
Vertretung der offenen Handelsgesellschaft befngten
Gesellschafter. Für das Verhältnis der Gesellschafter
untereinander gilt
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0105,
von Eierölbis Eisen |
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Zustande hinbrachte. Gegenwärtig gehen Hunderttausende von Zentnern amerikanischen Eises, von mehreren Handelsgesellschaften verfrachtet, nach Westindien und dem übrigen heißen Amerika, nach Ostindien, Afrika und Australien. Der hauptsächliche
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0209,
von Liqueur antigoutteusebis Liquidation |
Öffnen |
für die Offene Handelsgesellschaft (s. d.) aufgestellt. Die L. dieser Gesellschaften hat zu erfolgen, wenn dieselben in anderer Weise als durch Konkurs aufgelöst werden. Auch wenn die Gesellschaft auf andere Weise aufgelöst wird, tritt eine L. dann nicht ein
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Kollegiantenbis Kollektivum |
Öffnen |
Rechte die Vereinigung mehrerer zum Betrieb von Handelsgeschäften unter gemeinsamer Firma, entsprechend unsrer offenen Handelsgesellschaft (s. d.).
Kollektivglas (Sammelglas), die dem Objektiv zugewendete Linse des Campanischen Okulars (s
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0095,
von Auflösende Bedingungbis Aufmarsch |
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dürfen von dem anwesenden Polizeibeamten aufgelöst werden, wenn in denselben Gesetzwidrigkeiten vorkommen. Über
die A. der Offenen Handelsgesellschaft und anderer Verbindungen s. die betreffenden Artikel
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0495,
von Kollektorbis Kollergang |
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Vorstandes zeichnen (§. 25 des Gesetzes vom 1. Mai 1889). Sind mehrere Liquidatoren einer liquidierenden Handelsgesellschaft bestellt, so können sie die zur Liquidation gehörenden Handlungen mit rechtlicher Wirkung nur in Gemeinschaft vornehmen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1053,
von Zwangskassenbis Zwangsvergleich |
Öffnen |
nicht statt. (S. Genossenschaft [im Konkurs].) Besondere Vorschriften gelten noch für den Konkurs von Offenen Handelsgesellschaften (s. d.), Kommanditgesellschaften (s. d.) und Kommanditgesellschaften auf Aktien sowie für den Nachlaßkonkurs. (S
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0548,
Dar Fur |
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Handelsgesellschaften benötigten Träger, durch Kornmangel und Knechtung durch die vielen aus Dar Fur und Kordofan stammenden Fremden in einen sehr traurigen Zustand versetzt worden. Von ihren verpalissadierten Niederlassungen (Seriben) aus durchstreifen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0012,
von Konkursmassebis Konnewitz |
Öffnen |
-, Aktien- oder Aktienkommanditgesellschaft zieht ebenso wie bei einer Genossenschaft die Auflösung derselben nach sich. Dabei ist zu bemerken, daß bei dem K. einer Genossenschaft sowohl als bei dem einer offenen Handelsgesellschaft
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Rivières du Sudbis Robben |
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wurde das Werk von Amerikanern mit geringem Erfolg fortgesetzt und schlief nach kurzer Zeit völlig ein. Erst nach 100 Jahren riefen zwei Handelsgesellschaften in Victoria den Robbenfang von neuem ins Leben. Es wurden Handelsniederlassungen gegründet
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0392,
von Huds.bis Hudsonbaicompagnie |
Öffnen |
, und als vollends H. drohte, er werde die Widerspenstigen am Lande aussetzen, brach die Meuterei offen aus. Die Matrosen bemächtigten sich (Juni 1611) seiner bei Nacht, banden ihm die Hände auf den Rücken und gaben ihn so nebst seinem Sohne und acht andern
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0445,
von Bataviabis Batbie |
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und Wissenschaft (1778 gegründet), die Gesellschaft für indische Länder-, Sprach- und Völkerkunde, die Königliche Naturhistorische Vereinigung, die Handelsgesellschaft, die Gesellschaft für Landbau und Industrie und zahlreiche Versicherungsanstalten zu
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0931,
von Bilâdbis Bilbao |
Öffnen |
mit Gefängnis bis zu 2 Jahren zu bestrafen sind, wenn sie gegen die Vorschrift des Handelsgesetzbuchs es unterlassen haben, die B. ihres Vermögens in der vorgeschriebenen Zeit zu ziehen. Den offenen Handelsgesellschaften ist die Ziehung einer B. besonders
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0090,
Christian (Könige von Dänemark) |
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Stande der Finanzen; mehrere Handelsgesellschaften wurden gestiftet, die westindischen Inseln St. Thomas und St. John für Dänemark gewonnen und dadurch der Spekulation neue Bahnen geöffnet. Zum großen Nachteil gereichten dem Land aber seit Griffenfeldts
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0953,
von Guttaperchabaumbis Gutzkow |
Öffnen |
begnügte sich nicht mit dem Anzapfen, sondern hieb die ganzen Bäume nieder und verwüstete in den ersten Jahren große Wälder. Erst durch die englische G.-Handelsgesellschaft wurde ein rationeller Betrieb eingeführt. Die G. des Handels stammt fast
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Kaufgeldbis Kaufmann |
Öffnen |
, Kunst- und Musikalienhändler, Apotheker, Bierbrauer, Viehhändler, Fleischer, Färber, Bäcker mit größerm Gewerbebetrieb, Agenten, Makler, Reeder, Schiffsexpedienten sowie die persönlich haftenden Mitglieder einer offenen Handelsgesellschaft
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0957,
Kolonien (Geschichtliches) |
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ausgedehnten Besitz viel eingebüßt. Vor dem Ende des 17. Jahrh. zählte Holland zu seinen Besitzungen: New York und Nordbrasilien, Ceylon, das Kapland, Guayana, mehrere Antillen, fünf verschiedene Regentschaften unter einer Handelsgesellschaft im Indischen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0101,
von Korpsgeistbis Korrelation |
Öffnen |
pflegt, "alle für einen und einer für alle" verpflichtet, von passiver K. So haften z. B. die Mitglieder einer offenen Handelsgesellschaft für die Schulden der letztern solidarisch; ebenso haften im Wechselrecht die Acceptanten, Trassanten, Indossanten
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0824,
von Lips Tullianbis Liquid |
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Liquidationsfirma genannt. Bei der offenen Handelsgesellschaft erfolgt die Liquidation außer dem Fall eines Konkurses durch die sämtlichen bisherigen Gesellschafter oder deren Vertreter als Liquidatoren, sofern nicht durch ein-^[folgende Seite]
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Obligationenrechnungbis Obmann |
Öffnen |
Schuldner (Correi debendi) solidarisch ("einer für alle, alle für einen") verpflichtet sind, wie dies bei der sogen. Korrealverbindlichkeit (s. d.), z. B. bei den Mitgliedern einer offenen Handelsgesellschaft, welche für die Gesellschaftsschulden
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0344,
Geldmarkt und Börse 1889/90 |
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, d. h. der Abzug, bez. der Bezug von Material, wenn dasselbe zu stark vorhanden ist, bez. fehlt. Es notierten:
1889 Diskonto-Kommandit-Gesellschaft Deutsche Bank Darmstädter Bank Berliner Handelsgesellschaft
Höchster Kurs 254,90 177,90 182,75 207,75
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0093,
von Accessionsvertragbis Accidenzien |
Öffnen |
Rechtsgeschäft errichtet, etwas davon Abweichendes nicht bestimmen kann. Wird etwas Abweichendes bestimmt, so ist entweder das
Geschäft ungültig oder es ist ein anderes Geschäft geschlossen. So ist der offenen Handelsgesellschaft die persönliche
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0297,
Aktie und Aktiengesellschaft |
Öffnen |
, wird hierbei jetzt in dem offen
den Aktienkäufern abgeforderten Agio über den Paribetrag der Aktie gesucht, indem über den Substanzwert des Unternehmens
hinaus der bisherige gute Ertrag desselben im Hinbli ck auf die steigende Konjunktur
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 1007,
von Assen (Jan Walter van)bis Assignaten |
Öffnen |
, die es durch eine brit. Handelsgesellschaft ausbeuten ließen. Philipp V. erteilte bei seiner Thronbesteigung der franz. Guineacompagnie auf 10 Jahre das Recht, jährlich 4800 Neger in das span. Amerika einzuführen. Die Engländer bewirkten jedoch
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0093,
von Aufkommenbis Auflage |
Öffnen |
unzeitig ausgeübt werden, daß dem andern Teil daraus ein Schaden entsteht. Die Kündbarkeit der Gesellschaft kann für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen werden. Nach dem Handelsgesetzbuch ist bei der Offenen Handelsgesellschaft die einseitige A
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0145,
von Ausdrucksbewegungenbis Auseinanderziehen |
Öffnen |
der Versteigerung verkauft, die Außenstände eingezogen, die laufenden Geschäfte abgewickelt, die Passiven aus den Eingängen abgeführt und die verbleibenden Summen verteilt werden. Das ist der Weg der Liquidation (s. d.) der Offenen Handelsgesellschaft. Da die Rechte
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0377,
von Bank holidaysbis Banknoten |
Öffnen |
einer Handelsgesellschaft berufsmäßig Geld-, Kredit- und Effektengeschäfte macht. Die Geschäfte des B. sind im ganzen gleichartig mit denen der Aktienbanken, doch bleiben manche Zweige noch immer mehr für den Einzelbetrieb geeignet und daher überwiegend den B. vorbehalten
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0655,
von Beizfalkbis Beke |
Öffnen |
, daß er die Thatsachen nicht gekannt habe oder nicht habe
kennen müssen (Handelsgesetzbuch Art. 25). Gleiche Bestimmungen gelten für B. erteilter Prokura und deren Erlöschung (Art. 46), der Offenen Handelsgesellschaften
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0679,
Belgien (ältere Geschichte bis 1830) |
Öffnen |
677
Belgien (ältere Geschichte bis 1830)
von Karl VI. gegründete Handelsgesellschaft zu Ostende wurde 1731 dem holländ. Einflusse wieder geopfert. Die Einsetzung der österr. Verwaltung ging nicht ohne Schwierigkeiten vor sich
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0882,
von Besitzeinweisungbis Besitzklagen |
Öffnen |
Bruchteilen aufgeteilt, wie entsprechend das Eigentum. Das ist nur dann anders, wenn die Mehrern zusammen eine Kollektivgesellschaft oder eine jurist. Person bilden. Die Offene Handelsgesellschaft, die Aktiengesellschaft, die Genossenschaft
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0089,
Deutsches Recht |
Öffnen |
, den Erwerb beweglicher Sachen sichernden Weise. Die röm. Hypothek an beweglichen Sachen ist als den Verkehr benachteiligend aufgegeben. Der Ausbau des Handelsgesellschaftsrechts mit den Formen der offenen Handelsgesellschaft, der stillen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Dispositionsfondsbis Disputa |
Öffnen |
., denn
der Erblasser kann ihre Anwendung durch Errich-
tung eines Testaments ausschließen. Die über
das Nechtsverhältnis der Teilhaber einer offenen
Handelsgesellschaft in Art. 90 fg. des Deutschen
Handelsgesetzbuches getroffenen Bestimmungen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Effekt (elektrischer)bis Effektiv |
Öffnen |
sür
Wertpapiere, welche von Staaten, Provinzen, Ge-
meinden oder andern öffentlichen Verbänden, sowie
von Industrie- und Handelsgesellschaften, mitunter
auch von einzelnen Standesherren ausgegeben wer-
den und Gegenstand des Handels bilden
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0806,
von Einkornbis Einlage |
Öffnen |
beigetragen, so wird die E. durch das Einbringen
bei'der Gesellschaft (s. d.) des bürgerlichen Rechts
wie bei der Offenen Handelsgesellschaft (s. d.) und
bei der Kommanditgefellfchaft (s. d.) Eigentum der
Gesellschaft. Anders wenn
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0142,
von Englisches Pulverbis Englisches Recht |
Öffnen |
die Wechselordnung (1882) und das Gesetz über die offenen Handelsgesellschaften (1890). Die Werke, die das gesamte E. R. betreffen, sind für deutsche Leser nicht sehr empfehlenswert, da sie das praktisch ausgeübte von dem nur theoretisch geltenden nicht
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0643,
von Gefährdeeidbis Gefahrentarif |
Öffnen |
der Werkverdingung
f. d.; beim Frachtvertrag s. d.; bei Geldzahlungen
s. Erfüllungsort; über den Einfluß, den der Verzug
auf das Tragen der G. hat, f. Verzug. Für die
offene Handelsgefellfchaft bestimmt das Deutsche
Handelsgefetzbuch Art. 93
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0755,
von Gemeinnützigbis Gemeinschaft |
Öffnen |
ist von dem positiven Recht,
wenigstens dei der Offenen Handelsgesellschaft (f.d.),
der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s. d.), der
Kommanditgesellschaft (s. d.), der Aktiengesellschaft
(s. Aktie und Aktiengesellschaft) und den Erwerbs
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0935,
von Gesellschaftsinselnbis Gesenius |
Öffnen |
. 1875-76).
Gesellschaftslied, s. Volkslied.
GeseNschaftsrechnung, s. Societätsrecknung.
Gesellschaftsschulden, s. Gesellschaft, Offene
Handelsgesellschaft, Stille Gesellschaft, Kommandit-
gefellfchaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Handelsconsulbis Handelsgeographie |
Öffnen |
einzelnen Staaten
geltenden Rechtswohlthaten der Frauen nicht be-
rufen. Es macht hierbei keinen Unterschied, ob sie
das Handelsgewerbe allein oder in Gemeinschaft
mit andern (z. B. als Teilnehmerin einer Offe-
nen Handelsgesellschaft), ob sie dasselbe
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Handelsregisterbis Handelssache |
Öffnen |
Änderung
der Firma, deren Erlöschen, die Änderung in den
Personen der Inhaber; jede Prokura, welche einer
bestimmten Person von einer bestimmten Firma
(Kaufmann oder Handelsgesellschaft) erteilt ist, und
deren Erlöschen; die Firma jeder Offenen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1014,
von Juristische Arithmetikbis Jurjew |
Öffnen |
Stelluug nehmen ein
die Aktiengesellschaften, bei denen anders als bei
der Offenen Handelsgesellschaft der Gesellschafter
hinter der Gesellschaft zurücktritt und die deshalb
vielfach zu den I. P. gerechnet werden; nach ein-
zelnen
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0647,
von Korrealbis Korrektur |
Öffnen |
nach Quoten geteilten
Rechtsgemeinschaft stehen, ohne daß für den Einzel-
nen eine beschränkte Haftung eintritt (z. B. die Teil-
haber einer Offenen Handelsgesellschaft ^s. d.^ oder
die in Gütergemeinschaft lebenden Eheleute), als
solche elwas
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Prokuristbis Prolongation |
Öffnen |
; es kann zwar ein
stiller und bei der Offenen Handelsgesellschaft ein
von der Geschäftsführung vertragsmäßig aus-
geschlossener Gesellschafter, aber nicht ein geschäfts-
sührender Gesellschafter zum P. bestellt werden.
Daß der P. volljährig
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0636,
von Schulchan aruchbis Schuldhaft |
Öffnen |
einer Offenen Handelsgesellschaft (Handelsgesetzbuch
Art. 122). Wegen zwangsweiser Einziehung der S.
s. Zwangsvollstreckung, Schuldhaft und Schuld-
knechtfchaft.
Schuldenmasse, auch Passivraasse genannt,
nach der Deutschen Konkursordnung
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0036,
von Solidarhaftbis Solingen |
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Gesamtschuldner. Am bekanntesten ist die solidarische Verpflichtung der Mitglieder einer offenen Handelsgesellschaft und der Genossen einer eingetragenen Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Über den Unterschied der solidarischen Verpflichtung
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Teilbaubis Teilungsmasse |
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Teilbau - Teilungsmasse
Rechte sind in der Regel, aber nicht durchgängig teilbar. An dem Vermögen einer Offenen Handelsgesellschaft (s. d.) oder einer Aktiengesellschaft (s. Aktie) besitzt der einzelne Gesellschafter einen Anteil, aber
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