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| Rang | Fundstelle | |
|---|---|---|
| 2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Kontrabuchbis Kontraktbruch |
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berechnete Nachahmung.
Kontrahage (Kontrage, spr. -ahsche), studentischer Ausdruck für Herausforderung zum Zweikampf.
Kontrahieren (lat., "zusammenziehen"), abschließen, vereinbaren, namentlich einen Vertrag, z. B. über ein Darlehen (Schulden k
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0417,
von Hammerbis Handelsverträge |
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über den 10. Juli 1891 hinaus mit einer dritten Nation einen Vertrag irgend welcher Art abschließen oder erneuern sollte, so soll der dentsch-rumänische mit den neuen Modifikationen von selbst und für die gleiche Dauer verlängert werden.
Zu den
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0302,
von Vert-jusbis Vertragsbruch |
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300
Vert-jus - Vertragsbruch
Vert-jus (frz., spr. wär schüh), s. Most.
Vertonungen, bildliche Darstellungen von Küstenstrecken oder Inseln, vom Meere aus gesehen, die dem Seefahrer zur Orientierung dienen (s. Küstenvermessung).
Vertrag
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0164,
von Vertragbis Verviers |
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Abschließung eines Vertrags ist jede rechts- und dispositionsfähige Person. Der Gegenstand des Vertrags muß ein physisch und rechtlich möglicher sein; zu etwas rechtlich Unmöglichem und Unsittlichem (causa turpis) kann sich niemand rechtsgültig verpflichten
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| 1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Ehefraubis Ehegartenwirtschaft |
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ergehen, nicht klagen noch verklagt werden. Über Bürgschaften der E. s. Bürgschaft. Das Preuß. Allg. Landrecht hat besondere Bestimmungen über die gerichtliche Abschließung von Verträgen, welche die Eheleute miteinander eingehen. Letztwillig kann
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| 1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0714,
von Antonius (von Padua)bis Antrag |
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wird die Erklärung desjenigen, der den
andern zur Abschließung eines Vertrags auffordert, A. oder Offerte genannt, wenn sie so umfassend ist, daß die zustimmende
Erklärung des andern Teils den Vertrag zu stande bringt
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0536,
Handfeuerwaffen |
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davon zeigen sich zuerst in
der Kündigung des Handelsvertrags mit England
und in dem Scheitern eines neuen Vertrags mit
Deutschland; das Ergebnis dieser Abschließungs-
politik dargestellt durch den österr. Zolltarif vom
27. Juni 1878 und 25. Mai
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 1023,
Korrespondenzblatt zum ersten Band |
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der Stuttgarter Großindustrielle Colin die Landschaften Kobah und Kapitai erworben. Hier ist 2. Jan. 1885 die deutsche Flagge aufgeheißt worden, doch wird von französischer Seite die Berechtigung der einheimischen Häuptlinge zur Abschließung von Verträgen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0209,
Agents provocateurs |
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abschließen, sind sie Kaufleute (Handelsgesetzbuch Art. 272, Nr. 4). Die A. großer Handels- und Fabriketablissements bemühen sich in ähnlicher Weise um Aufträge für das Etablissement, welches sie vertreten, geben demselben Handelsnachrichten u. dgl. Ob
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| 1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0565,
von Angangbis Angeld |
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. und ital. Arrha), die Anzahlung, welche bei Abschließung eines Vertrags der eine Kontrahent dem andern als Gewähr für Erfüllung desselben von seiner Seite macht. Das A. kommt besonders bei Kauf und Miete, bei letzterer sowohl, wenn es sich um Sachen
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| 1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0238,
Börse (Prämiengeschäfte) |
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: jedes Prämiengeschäft ist ein Vertrag, in welchem von einem Kontrahenten dem andern gegen Versprechen einer bestimmten Summe, Prämie genannt, ein Wahlrecht zugestanden wird, welches Bezug hat auf das Zustandekommen oder die Ausführung eines andern
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| 1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0525,
Kartelle (Rechtsschutz in Österreich etc.; Schutz gegen Ausschreitungen) |
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511
Kartelle (Rechtsschutz in Österreich etc.; Schutz gegen Ausschreitungen)
kein Mitglied Verträge abschließen dürfe, verstoße an und für sich nicht gegen Gesetz und Ordnung. Vielmehr sei volkswirtschaftlich anerkannt, daß neben dem freien
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| 1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0532,
von Komödiantbis Komparieren |
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abschließen; Kom-
paciszsnt, Teilnehmer an einem Vertrag u. s. w.
Kompakt (lat.), derb, gedrungen, dicht; als Sub-
stantiv: Pakt, Vertrag, speciell Verein zu gegen-
seitiger Versicherung von Schiffskörpern auf Küsten-
fahrten, s. Seeversicherung
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| 1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Culroßbis Cumbal |
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ist, wird der, welcher sich mit einem andern in Vertragsverhandlungen eingelassen und hierbei schuldhafterweise Angaben gemacht hat, welche bei dem andern die irrige Vorstellung erwecken mußten, daß er einen rechtsbeständigen Vertrag abschließe C
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| 1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Klausbis Klauwell |
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, Einsiedelei. K. im Gebirge, s. Einsattelung ; K. im Wasserbau,
s. Wehr .
Klausel (lat. clausula ), eine einzelne Bestimmung eines Vertrags
oder andern Rechtsgeschäfts, namentlich eine solche, welche bei ähnlichen Rechtsgeschäften
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| 1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Ortslazarettbis Ortsstatuten |
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einem Verbände behufs Anstellung ge-
meinschaftlicher Rendanten und sonstiger Beamten,
Abschließung gemeinsamer Verträge mit Ärzten,
Apothekern, Krankenhäusern u. s. w., Errichtung
und Verwaltung eigener Krankenhäuser und Rekon
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| 1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 1028,
Sklaverei |
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. Das Gebiet, in dem die zur Bekämpfung des Sklavenhandels vorgesehenen Maßregeln Geltung haben sollen, ist in dem Vertrage auf die Küste von Ostafrika und Arabien (einschließlich des Persischen Meerbusens) beschränkt. Zur Durchsuchung und Aufbringung
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| 1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0311,
von Stellariabis Stellvertreter |
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Geschäft, wie er dasselbe und mit wem er es abschließen will. Der gesetzliche Vertreter vertritt den Vertretenen immer auch in der Entschließung, oder er ergänzt wenigstens die Entschließung desselben durch seine Genehmigung. Der freie S. kann darauf
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| 1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0671,
von Burleskbis Burmann |
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. 14. Nov. 1822 zu Neuberlin in Chenango County im Staat New York, verbrachte seine Jugendjahre größtenteils an den westlichen Grenzen der Union, an Vermessungsarbeiten teilnehmend und mit Indianerstämmen Verträge abschließend, studierte aber dann
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0019,
China (der Taiping-Aufstand 1849-66) |
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Kaiser zu ernstlichen Unterhandlungen. In dem Vertrag vom 29. Aug. 1842 machte sich C. verbindlich, in diesem und den drei folgenden Jahren 21 Mill. Doll. zu zahlen, die Häfen Kanton, Amoy, Futschou, Ningpo und Schanghai dem britischen Handel zu öffnen
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| 1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0203,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1815-66) |
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erobert. Am 15. Juli ward von Österreich und Preußen ein Waffenstillstand gewährt, dem sofort eine Unterhandlung über Friedenspräliminarien folgen sollte. Nachdem diese 25. Juli in Wien eröffnet worden, ward daselbst 1. Aug. ein Vertrag geschlossen
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| 1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0552,
von Falsa demonstratio non nocetbis Falsches Vorgeben |
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die Dachschiefer (s. d.), während durch zwei
sich kreuzende Schieferungssysteme Griffelschiefer erzeugt werden.
Falsches Johannisbrot , s. Cercis .
Falsches Vorgeben . Beim Abschließen von Verträgen und im Civilprozeß ist die Partei
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| 1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0867,
Japan (Geschichte) |
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. Schiffe in den japan. Meeren mit Sicherheit vorauszusehen, daß die Regierung zu Jedo sehr bald nicht mehr
im stande sein würde, das System der Abschließung von der Außenwelt aufrecht zu erhalten. Den Nordamerikanern war es vorbehalten
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0480,
Südamerika |
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zurücknehmen; ein neuer Vertrag kam 27. Febr. 1881 in London zu stande. Die Suzeränität Transvaals wurde nicht aufgehoben, aber thatsächlich auf den einen Punkt beschränkt, daß Verträge mit auswärtigen Staaten, ausgenommen mit dem Oranjestaat, der Zustimmung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0379,
von Alliabis Allianz |
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, völkerrechtlicher Vertrag, zwischen zwei oder mehreren Mächten zu einem bestimmten Zweck abgeschlossen. Im Gegensatz zu einer organisierten und auf die Dauer berechneten Staatenverbindung, wie sie uns in einer Union oder Konföderation, im Staatenbund
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0045,
von Bluefieldsbis Blum |
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Abschließung gültiger Verträge und zum Erwerb von Grundeigentum einräumten, wodurch die Aufhebung der Leibeigenschaft der Bauern angebahnt ward. 1842 zum Grafen erhoben, wurde B. auch auf andern Gebieten zu wichtigen Missionen verwendet; unter anderm
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0372,
von Brayerabis Brazza |
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372
Brayera - Brazza.
an Stelle des Fürsten Hohenlohe zum Ministerpräsidenten und Minister des Auswärtigen ernannt. Als ein Diplomat der ältern Schule, zugleich aber durchaus ehrenhaft und sich gegen die Forderungen der Zeit nicht abschließend
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 1022,
von Chilecitobis Chiliasmus |
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mit Bolivia über die Atacamaküste. Ersteres beanspruchte eigentlich deren Besitz bis zum 23. Breitengrad, hatte sich aber in einem Vertrag von 1874 dazu verstanden, auf den Küstenstrich von Caracoles und Antofagasta zu verzichten, wogegen Bolivia
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| 1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0176,
Polen (Geschichte bis 1588) |
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, Podlachien und Ukraine, mit P. zu einem Staatskörper, welcher in einem gemeinsamen Reichstag seine Vertretung haben sollte. Trotz des Widerstrebens Preußens, dessen Autonomie durch Verträge verbürgt war, der Litauer und der Russen, welche
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| 1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0545,
von Schlüsselbeinbis Schlüter |
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verpflichten und Verträge abschließen kann. Der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1278) erklärt allgemein ein von der Ehefrau "innerhalb ihres häuslichen Wirkungskreises" vorgenommenes Rechtsgeschäft als im Namen des Ehemanns vorgenommen
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| 1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0961,
von Zollverträgebis Zoologie |
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961
Zollverträge - Zoologie.
Zollverträge, Verträge, welche zwei oder mehrere Staaten zur Regelung der an der Grenze zu erhebenden Zölle abschließen.
Zombor (spr. sómm-), königliche Freistadt, Sitz des ungar. Komitats Bács-Bodrog u. Station
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0500,
von Italienbis Italienische Litteratur |
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genehmigt. Ein dritter Vertrag mit der Schweiz, wie ihn Deutschland und Österreich abgeschlossen hatten, kam dagegen nicht zu stände; im Februar wurden die bezüglichen Verhandlungen abgebrochen, und zwischen Italien und der Schweiz traten ebenso
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Abschnittbis Abschreibung |
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.), die im allgemeinen dieselbe Aufgabe haben, unterscheiden sich die A. in Bezug auf
die Anordnung dadurch, daß sie das hinter der vordern Stellung liegende Gebiet in seiner ganzen Breite abschließen, während
Reduits dagegen kleinere, meist
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| 1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0264,
von Freigutbis Freihandel |
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. hängt wesentlich von Verträgen, Privilegien u. s. w. ab. Die neuere Zeit hat die Verpflichtungen und Vorrechte der Landgüter vielfach beseitigt.
Freihafen, ein Hafen oder ein Seeplatz, welcher den Schiffen aller Nationen freien Verkehr und den ein
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0745,
Handelsgesellschaften |
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oder Verarbeitung weiter veräußert
werden sollen. Den Gegensatz dazu bieten einerseits
Verträge über unbewegliche Sachen, welche niemals,
auch wenn sie von einem Kausmann im Betriebe
oder zum Betriebe seines Handelsgeschäfts abge-
schlossen sind
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Rechtsgelehrsamkeitbis Rechtshängigkeit |
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oder zu verändern. Sie kommen auf öffentlich-rechtlichem Gebiet (Staatsverträge und völkerrechtliche Verträge, Anstellung von Beamten, Enteignungen, Zahlung von Steuern u. s. w.) vor; den größten Umfang haben sie auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0099,
Rußland (Geschichte 1825-55) |
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ausgebrochenen Krieg zwischen der Pforte und dem Vicekönig von Ägypten verständigte sich R. mit dem brit. Kabinett und half den Julivertrag von 1840 abschließen, wodurch Frankreich isoliert und die orient. Verwicklung im Sinne der verbündeten vier Großmächte
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Versalbuchstabenbis Versammlungsrecht |
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Mansard. Gleichzeitig wurde durch Begünstigung Baulustiger der Grund zur Stadt gelegt, die unter Ludwig ⅩⅥ. 100000 E. hatte. Der Mittelbau enthält das alte Jagdschloß, daran sind die den Marmorhof abschließenden Seitenflügel, die je
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0174,
Afrika (Entdeckungsgeschichte: Westafrika) |
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, ihre Herrschaft vom Senegal aus bis an den Niger auszudehnen. Die Expeditionen Gallieni (1880) und Desbordes (1881-82) verliefen nicht glücklich; doch gelangen die Führung eines Telegraphen bis Kita und die Abschließung eines Vertrags mit dem Herrscher
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0229,
Ägypten (neueste Geschichte) |
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der Verwaltung und Justiz sowie das Recht, Verträge mit fremden Staaten abzuschließen, Anleihen aufzunehmen, Münzen zu prägen, die Stärke der Armee zu bestimmen, Kriegsschiffe (außer Panzerschiffen) anzuschaffen, zugestanden. Für alle diese Rechte
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0655,
Belgien (Geschichte 1780-1830) |
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als Wilhelm I. den Titel eines Königs der Niederlande annahm, worauf durch den Londoner Vertrag vom 19. Mai 1815 und durch die Wiener Schlußakte vom 9. Juni 1815 die Verhältnisse des neuen Königreichs näher bestimmt und geregelt wurden. Im zweiten Pariser
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0025,
von Familienbrüderbis Familienschluß |
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.
Familienpakt (Familienstatut, Familienvertrag), Vertrag, welchen die Glieder einer Familie unter sich abschließen, um dadurch über ihre gemeinsamen Angelegenheiten, wie über das unbewegliche Familienvermögen und dessen Unveräußerlichkeit, Benutzung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0456,
von Fort.bis Fortbildungsschulen |
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Jarkand und mußte im September unverrichteter Sache zurückkehren. An der Spitze einer zweiten Gesandtschaftsreise im Juni 1873 gelang es ihm, Kaschgar zu erreichen und mit dem Emir Jakub Chan 2. Febr. 1874 einen für England vorteilhaften Vertrag
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0791,
von Furobis Fürst |
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Versicherer oder Assekuradeur eingeht, wird also bei Abschließung des Vertrags nicht bezeichnet; es wird nicht angegeben, ob der Versicherungsnehmer selbst oder eine dritte Person der Versicherte sein soll. Ergibt sich aber bei dieser Versicherung f. R
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0105,
Genossenschaften (Vorschuß-, Konsumvereine) |
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. Der Verkauf soll nur gegen Barzahlung erfolgen. Einzelne Vereine sind nur Markenvereine (Markenkonsumvereine), welche mit Geschäftsleuten Verträge dahin abschließen, daß ihre Mitglieder, welche sich durch vom Verein ausgestellte Marken zu legitimieren haben
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0122,
von Genuabis Genua, Herzog von |
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immer exklusiver abschließenden alten Adels wurde seitdem, gleichwie in Venedig, herrischer und mißtrauischer. Der Handel hatte bei der innern Ruhe zwar einen guten, wenn auch nicht mehr den frühern glänzenden Fortgang; die Republik bekümmerte sich
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0101,
von Handelswertbis Handelswissenschaft |
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wird als ein andres Land. Alle einem dritten Land gemachten weitern Zugeständnisse kommen auch dem den Vertrag schließenden Teil zu gute. Die Verkehrsentwickelung der neuern Zeit führte zum Abschluß einer großen Zahl von Handelsverträgen. Da
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0630,
Hohenlohe |
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, daß das österreichische Heer in völliger Auflösung bis über die Enns zurückgeworfen wurde und der Kaiser den ungünstigen Waffenstillstand von Steier (25. Dez. 1800) abschließen mußte. Vgl. Schleifer, Die Schlacht bei H. (Erding 1885).
Hohenlohe, ehedem deutsche
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| 1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0440,
von Kanadabalsambis Kanal |
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mit dem nahen Jokohama (s. d.) zu einem Handelsplatz verschmolzen. Hier wurde 1854 der Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten und Japan geschlossen, der letzteres nach mehr als 200jähriger Abschließung wiederum dem europäischen Handel öffnete
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0956,
Kolonien (Geschichtliches) |
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der eignen K. Prämien entrichtet wurden. Weil so Mutterland und Kolonie einander gegenseitig Begünstigungen zugestanden, wurde das Kolonialsystem auch oft Kolonialvertrag (pacte colonial) genannt, ein Vertrag, der freilich mehr einseitig bestimmt
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0135,
Makler |
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. Jahrh. in Abnahme.
Makler (Handelsmakler, Mäkler, Sensāl, ital. Sensale, franz. Courtier, engl. Broker), Unterhändler, dessen Beruf in der unparteiischen Vermittelung von Verträgen besteht, während der Agent die Vermittelung im Interesse
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0733,
von Molybdänockerbis Mômiers |
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der General Bonaparte nach Abschließung des Vertrags von Leoben drei Monate lang sein Hauptquartier.
Momént (lat.), im allgemeinen s. v. w. Augenblick, Zeitpunkt; daher momentan, augenblicklich, vorübergehend. In der bildenden Kunst versteht man unter M
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0151,
Niederlande (Geschichte: 17. und 18. Jahrhundert) |
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abschließen wollte, nur durch den Übermut Ludwigs XIV. vereitelt. Gegen die holländische Aristokratie richtete sich nun der ganze Haß des bestürzten und durch die Grausamkeit des Eroberers zur Verzweiflung getriebenen Volkes. Johan de Witt wurde nebst
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0250,
Norwegen (Staatsverfassung) |
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andern Staatsministers oder des Vizekönigs, falls ein solcher vorhanden ist) die königlich norwegische Regierung in Christiania, der die innere Regierung des Reichs übertragen ist. Der König kann Krieg beginnen, Frieden, Bündnisse und Verträge
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0552,
Oströmisches Reich (1180-1453) |
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Apokaukos (1345), im Januar 1347 mit einem Vertrag endigten, wonach Johannes Kantakuzenos als Mitkaiser anerkannt wurde. Indessen wurde er schon 1355 gestürzt, und es folgte Johannes V. Paläologos (bis 1391). Unter seiner Regierung besetzten die Osmanen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0139,
von Verletzung der Ehrebis Vermehrung der Pflanzen |
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.
Verlöbnis (Eheverlöbnis, Sponsalien), der Vertrag, durch welchen wechselseitig die Ehe zugesagt wird. Der Unterschied zwischen öffentlichem (sponsalia publica) und heimlichem V. (sponsalia clandestina) ist nur da von rechtlicher Bedeutung, wo
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| 1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0111,
von Behrendbis Beleuchtung |
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der neueingerichteten Korpswerkstätten zur Anfertigung von Bekleidungsstücken aller Art für die Truppen des Korpsbereichs sowie die von den letztern verlangten Bekleidungsstoffe zu liefern und dem entsprechend Verträge mit Lieferanten und Fabrikanten
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| 1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0194,
von Cazembebis Chaplin |
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in dessen Reich einverleibt.
Cecchi, Antonio, ital. Reisender, geb. 28. Jan. 1849, begleitete 1885 im Auftrag der italienischen Regierung deren erste Expedition nach Massaua, durchforschte dann die Suaheli-Benadirküste und kehrte nach Abschließung
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0195,
von Daneobis Dänische Litteratur |
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wissen, da die Linke ja ganz uneinig sei und daher die Verantwortung für einen Ausgleich nicht übernehmen könne; auch werde die Regierung durch einen solchen Vertrag zu sehr gebunden und die zeitgemäße Verstärkung der dänischen Wehrkraft beeinträchtigt
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| 1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0499,
Italien (Geschichte) |
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die Beziehungen der italienischen Regierung zu dem Negus von Äthiopien, Menelik, sehr wenig erfreulich. Menelik verwarf die italienische Interpretation des § 17 seines mit I. geschlossenen Vertrages, durch welchen er gebunden sein sollte, mit auswärtigen
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| 1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Albrecht (der Beherzte, Herzog von Sachsen)bis Albrecht (von Scharfenberg) |
Öffnen |
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Rückkehr trat er als Vermittler zwischen dem Kaiser und Matthias Corvinus von Ungarn auf. Auch später führte er im Interesse des bedrängten Kaisers das Reichsheer gegen Corvinus, mußte aber aus Mangel an Mitteln den unvorteilhaften Vertrag
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| 1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0863,
von Argentinobis Arglist |
Öffnen |
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Bezeichnung der Griechen überhaupt gebraucht.
Arglist. Personen, welche einen Vertrag miteinander abschließen, sollen bei dem Abschluß, und wenn sie denselben abgeschlossen haben, bei dessen Erfüllung und bei Ausübung ihrer Rechte aus dem die Personen
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| 1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0264,
von Bologneser Hündchenbis Bolsward |
Öffnen |
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262
Bologneser Hündchen - Bolsward
häsion fester Körper zu zeigen. Sie sind so fest, daß sie bei unverletzter Fläche Hammerschläge vertragen, ohne zu zerbrechen, erhalten sie aber nur die geringste Ritzung ihrer Innenfläche, wozu es genügt
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0872,
von Défilementbis Deflorationsklage |
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hat, regelt, dagegen die Einigung über das Detail, die Bestätigung oder die Ausführungsbestimmungen vorbehält. Der abschließende und endgültige Vertrag ist dann der Definitivvertrag oder das Definitivum.
Definitīvum (lat.), endgültige Regelung
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| 1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0719,
von Fetbis Fétis |
Öffnen |
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, daß
das göttliche Recht und damit die Götter selbst nicht
verletzt wurden. Mit dem materiellen Inbalt der
Verträge oder Erklärungen hatten sie nichts zu
schaffen. In Rom soll König Numa, nach andern
Nachrichten Ancus Mareius das Kollegium ein
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0426,
von Furobis Fürst (staatsrechtlich) |
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.), rauschender Beifall; Furore
machen, Aufsehen erregen, großen Beifall ernten.
Für Rechnung eines andern handeln, z.V.
einen Vertrag abschließen, bedeutet: in der Absicht
und mit der Wirkung handeln, daß die Vorteile und
Nachteile des
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Handelsconsulbis Handelsgeographie |
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ist der Handel frei, und
dies ist anch in andern Kulturstaaten Rechtens. Die
Freiheit des Handels aus einem deutschen Staate
nach dem andern wurde schon durch den Zollvereins-
vertrag von 1867 garantiert; über die internatio-
nale H. s. Freibandcl
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0866,
Japan (Geschichte) |
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gestanden hatten, bei Todesstrafe verbot, ihr Vaterland zu verlassen. Der Hauptzweck war, sich selbst
durchaus unverändert fortzuerhalten und dem Lande durch Abschließung nach außen hin den Frieden zu bewahren. Hierzu diente hauptsächlich das feste
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0788,
von Reservepflichtbis Resolutionsklage |
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.), Auflösung, Zerteilung; in
der Medizin die Zerteilung einer Entzündung (s. d.);
ferner Beschluß, besonders die politische, in eine
abschließende Formel gefaßte Meinungsäußerung,
die zwar keine bindende Rechtskraft besitzt, kber eine
moralische
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0502,
Schlesische Kriege |
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es, Ludwig XV. zur offenen Kriegserklärung an Österreich und zu einem neuen Bündnis mit Preußen zu bewegen. Am 5. Juni 1744 wurde in Versailles der Vertrag unterzeichnet. Friedrich verhieß, mit 80000 Mann "kaiserl. Hilfsvölker" in Böhmen einzubrechen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0360,
von Stiftsschulenbis Stiglmayer |
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Verträge abschließen kann. Das Vermögen muß einem erlaubten Zweck gewidmet sein; als solcher gilt jedenfalls ein frommer, wohlthätiger oder gemeinnütziger. S. heißt auch das Stiftungsgeschäft, d. h. der Rechtsakt, durch den ein Vermögen zu solchem Zweck
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0966,
von Trauzls Dynamitbis Traventhal |
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der Abschließung von Gemischten Ehen (s. d.) nimmt die kath. Kirche neuerlich das Recht der kirchlichen T. für den kath. Geistlichen allein in Anspruch; dadurch ist die frühere Sitte, nach der die T. sowohl von dem kath., als von dem evang. Geistlichen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0007,
Abzeichen |
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5
Abzeichen
ler keine A. abschließen dürfen, indem §. 56a der
Gewerbeordnung in einer ncnen Ziffer 4 bestimmt,
daß vom Hausierbetrieb ausgeschlossen ist Feilbieten
von Waren und Aufsuchen'von Bestellungen auf
Waren, wenn solche gegen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0645,
Kamerun |
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erreichen. Sie
gelangten nach mehrern Gefechten in der Landschaft
Bnbandschidda bis Marrua, an der Grenze von
Borku. Durch kriegerische Unruhen zur Umkehr ge-
zwungen, durchzogen sie, unter Abschließung von
Verträgen, Süd-Ädamaua von Nganndere
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0840,
von Archivarbis Arcierenleibgarde |
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. Die A. sitzt meist auf zwei die Stützen abschließenden Gesimsen (Kämpfer, s. d.) und wird oft im Scheitel durch einen verzierten Stein (Schlußstein, s. d.) unterbrochen.
Archīvrecht, in objektivem Sinne die den Urkunden öffentlicher Archive eignende
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0266,
von Vergettebis Vergniaud |
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. Gefrittete Sandsteine.
Verglasung, s. Kontaktmetamorphosen.
Vergleich (lat. transactio), im weitern Sinne jede gütliche Erledigung eines Rechtsstreites, im engern Sinne ein Vertrag, durch welchen der Streit oder die Ungewißheit der Parteien über
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0587,
Gastein |
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. Aug. 1865 zwischen Österreich und Preußen die Abschließung des Vertrags über die provisorische Verwaltung Schleswig-Holsteins (Gasteiner Konvention), der dann 20. Aug. zu Salzburg von dem Kaiser Franz Joseph und dem Könige Wilhelm Ⅰ. unterzeichnet
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