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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0260,
Völkerrecht |
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260
Völkerrecht.
In neuerer Zeit haben dann besonders Buckles »Geschichte der Zivilisation in England«, die Beobachtungen und Arbeiten von Waitz, Gerland, Bastian, E. Tylor, Herbert Spencer u. a. bahnbrechend gewirkt. Als die Hauptquellen
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53% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0387,
von Völkerrechtbis Völkertafel |
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385
Völkerrecht - Völkertafel
dene Name für die psychische Anthropologie, d. h. für den Teil der Psychologie, der sich mit dem Seelenleben des Menschen, sofern er ein gesellschaftliches Wesen ist, oder mit dem psychischen Charakter
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50% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0203,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verwaltung. Völkerrecht) |
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191
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verwaltung. Völkerrecht).
Kammerjäger
Kanzler
Kanzlist
Kollegium
Kollekteur
Kommissar
Konstabel
Landdrost, s. Drost
Landesdirektor
Landrath
Landreiter
Minister
Oberpräsident
Physikus
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50% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0437,
von Europäische Cholerabis Europäisches Völkerrecht |
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435
Europäische Cholera - Europäisches Völkerrecht
von Haardt, Polit. Schulwandkarte von E., 1:4000000 (Wien 1883); ders., Orohydrogr. Schulwandkarte von E., 1:4000000 (ebd. 1883); Christiani, Kaart over E. sammt Middelhaven (Kopenh. 1884
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43% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 1019,
Sklaverei (gegenwärtige völkerrechtliche Beurteilung) |
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1019
Sklaverei (gegenwärtige völkerrechtliche Beurteilung).
Nordamerika 3. März 1807 der Negerhandel zur See verboten worden, insofern es sich um Angehörige dieser Staaten handelte. Verhandlungen der Großmächte zu London führten sodann 1816
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37% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0969,
von Vogel von Falckensteinbis Volksküchen |
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charakteristische Verschiedenheiten der einzelnen Vokale deutlich erkennen.
Völkerrecht. Das Institut für internationales Recht (Institut de droit international) hat nach dreijähriger Pause vom 7. -12. Sept. 1891 in Hamburg getagt. Neben einer Anzahl
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22% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0016,
von Äsusbis Asyl |
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,
so besondere im päpstl. Rom, auch durchgesetzt worden; heute ist das Asylrecht auch als Bestandteil der Exterritorialität nirgends mehr
anerkannt.
Im heutigen Völkerrecht wird als A
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18% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Begierdebis Beglaubigung |
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. gleichbedeutend mit Vollmacht. – Im Völkerrecht ist B. die Ermächtigung eines ständigen Gesandten oder sonstigen
diplomat. Vertreters im Gegensatze zur Vollmacht ( plenipotentia ) für eine bestimmte Verhandlung oder den Abschluß
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18% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0119,
von Kapitulationbis Kapkolonie |
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wohl daher, daß man die nach den Hauptpunkten sich ergebenden Abschnitte Kapitel nannte.
Als völkerrechtliche K. kommen in Betracht:
1) Die vertragsmäßigen Ergebungen von Truppenteilen und festen Plätzen an den Feind. Der Anstoß zur K
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12% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Emanuel Philibertbis Embargo |
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in bestimmten Häfen oder Gewässern befindlichen Schiffe erstreckt. Man
unterscheidet zwischen civilem oder staatsrechtlichem E. und
internationalem oder völkerrechtlichem E. Ersteres liegt vor, wenn sich
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12% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0532,
von Ganzinvalidebis Garantie |
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) bezeichnet in der Rechtssprache jede Art von Sicherstellung. So sind im Staatsrecht der Eid des Monarchen und die Verantwortlichkeit der
Minister G. der Verfassung. Im Völkerrecht ist G. die Sicherstellung der Erfüllung eines Vertrags durch den
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0295,
von Neutralitätbis Neu-Ulm |
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man z. B. positive Elektricität durch negative neutralisieren. - über N. im völkerrechtlichen Sinne s. Neutralität.
Neutralität, das völkerrechtliche Verhältnis derjenigen Staaten, welche an einem ausgebrochenen Kriege auf keiner von beiden Seiten
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Völkerschaftbis Völkerwanderung |
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öffentlichen V. an. Die wissenschaftliche Bearbeitung des Völkerrechts beginnt mit Grotius (s. d.), welcher 1617 sein berühmtes Werk »De jure belli ac pacis« (deutsch von Kirchmann, Berl. 1871) schrieb. Ihm folgten: Hobbes, Pufendorf, Moser, Klüber
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Diplomatbis Diplomatie |
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. Chartularia.
Diplomatie (grch.), der Inbegriff der bei dem völkerrechtlichen Verkehr zwischen civilisierten Staaten geltenden Regeln und Grundsätze, Staatsunterhandlungskunst, auch Wesen, Handlungsweise eines Diplomaten, ferner zusammenfassender
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0102,
von Aushebungbis Auslieferung |
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eines Auslieferungsgesetzes
1873 abgelehnt. Eine völkerrechtliche Auslieferungs-
pflicht besteht trotz Auslieferungsgefetzen nur auf
Grund von Auslieferungsverträgen oder als Aus-
fluh des Rechts auf internationalen Verkebr, wenn
der ersuchte Staat selbst
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Anemoninbis Anethan |
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oder Unechtheit der Urkunde durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt werde. (Vgl. Bähr, Die A. als Verpflichtungsgrund, 2. Aufl., Götting. 1867.) Im Völkerrecht ist die A. namentlich dann von Wichtigkeit, wenn es sich um ein bestrittenes Recht
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0216,
von Kriegsrechtbis Kriegssanitätswesen |
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lange ein ständiger Hofkriegsrat (s. d.).
Kriegsrecht (Kriegsvölkerrecht, Jus belli, Droit de la guerre), die völkerrechtlichen Grundsätze und Formen der modernen Kriegführung. Gewisse Rechtsanschauungen hatten sich in dieser Hinsicht allerdings
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0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0730,
von Bullionbis Bülow (Alexander Friedr. Wilh. Ferd. von) |
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, habilitierte sich 1853 in Dorpat und wurde 1856 außerord., 1858 ord. Professor des Staats- und Völkerrechts. In Dorpat wirkte B. für den geistigen und materiellen Fortschritt der Ostseeprovinzen, regte hier den ersten landwirtschaftlichen Kongreß
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0738,
von Kriegsrechtbis Kriegsschulen |
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. Indes erkannte schon das spätere Altertum gewisse völkerrechtliche Schranken der
Kriegführung an; die christl. Gesittung hat diese vermehrt, und seit dem Werke von Grotius (s. d.) «über das
Recht des Krieges und Friedens» hat sich ein K
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Intervenierenbis Intervention |
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zu dritten Staaten betreffen. Eine völkerrechtliche I. kann auf verschiedene Weise eintreten. Die fremde Macht kann als Hauptpartei auftreten, entschlossen, ihre Pläne nötigen Falls mit Gewalt durchzusetzen. In solchen Fällen ist die I. zuweilen
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0207,
von Staatsverfassungbis Stabel |
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Verfassung) oder daß sie zur Vertretung des ganzen Volkes berufen sind (Repräsentativsystem). Über die verschiedenen Arten der S. (Staatsformen) s. Staat.
Staatsvertrag, das zwischen zwei selbständigen Staaten getroffene völkerrechtliche Übereinkommen
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0625,
von Bull-finchbis Bülow |
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Bull-Run (New York 1862).
Bulmerincq, August von, Staatsrechtslehrer, geb. 12. Aug. 1822 zu Riga, studierte in Dorpat, wo er sich 1853 habilitierte und 1858 ordentlicher Professor des Staats- und Völkerrechts wurde und seit 1863 auch die Redaktion
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0781,
von Repräsentierenbis Repsold |
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der Erwiderung einer völkerrechtswidrigen Handlung durch eine an sich ebenso völkerrechtswidrige Handlung über. In diesem Sinne gelten die R. noch heute als ein völkerrechtlich zulässiges Zwangsmittel, finden aber thatsächlich außer im Kriege nur solchen
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0426,
Schiedsrichter |
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einen schiedsrichterlichen Spruch
das natürlichste und einfachste und in vielen Fällen
einzige Mittel der Veileguug, wenn es nicht zum
Kriege kommen soll; daher hat das Schiedsgericht
in völkerrechtlichen und staatsrechtlichen Verhält-
nissen ein
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0157,
von Beringmeerbis Berlin |
Öffnen |
, Italien und Schweden und Norwegen je 1 Mitglied ernannt hatten. Dieses Schiedsgericht hat die Frage im Einklang mit den Grundsätzen des modernen Völkerrechts dahin entschieden, das; nur diejenigen Teile des B. Staatsgewässer der Nordamerikanischen
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0338,
von Donau-Dampfschiffahrtsgesellschaftbis Donaukreis |
Öffnen |
. als Völkerweg, Schiffahrtsstraße
und Reiseroute (Wien 1895).
Völkerrechtliches. Durch den Berliner Ver-
trag vom 13. Juli 1878 war vereinbart worden,
die Strecke vom Eisernen Thor bis Galatz, auf
welcher bisher die Donauschisfahrtsakte nicht zur
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0703,
von Laistnerbis Landfrage |
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betrachten.
Während das ältere Kolonialrecht, völkerrechtliche
und privatrechtliche.herrenlos:gleit nicht unterschei-
dend, das völkerrechtlich berrenlose Gebiet der Ko-
lonien auch als privatrechtlich herrenlosen Grund
und Boden betrachtete und so
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0197,
Staat (Staatenbund und Bundesstaat) |
Öffnen |
völkerrechtlicher Verein mit internationalem Charakter, der Bundesstaat ist ein wirkliches Staatswesen mit nationalem Charakter. So war die Schweiz bis 1848 nur ein Staatenbund, während sie jetzt vermöge der Verfassung vom 12. Sept. 1848 ein
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Blockbücherbis Blockieren |
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mit Zustimmung Englands 16. April 1856 den völkerrechtlichen Satz fest, daß eine B. nur dann obligatorisch sei, wenn sie effektiv wäre, d. h. aufrecht erhalten durch eine genügende Streitmacht, um wirksam das Anlegen an dem feindlichen Gestade zu untersagen
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0687,
Friede (allgemeine Abrüstung, internationale Schiedsgerichte, Friedensvereine) |
Öffnen |
, kein Krieg beschlossen werden könne; daß das Völkerrecht auf einen Föderalismus freier Staaten gegründet werde, damit an die Stelle des natürlichen Kriegszustandes der Völker unter sich ein Bund des allgemeinen Friedens trete; daß ein auf Bedingungen
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 1008,
von Gefedertbis Geffcken |
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als Syndikus bis 1872 dem Senat anzugehören. Seitdem Professor des Völkerrechts und der Staatswissenschaft an der Universität Straßburg, trat er 1881 in den Ruhestand und siedelte wieder nach Hamburg über. Er schrieb: "Der Staatsstreich vom 2. Dezember 1851
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0197,
Gesandte (Geschichtliches, Arten von Gesandten, Gesandtschaftsrecht) |
Öffnen |
publice missi, ministres publics); 2) Agenten, die zwar zu gleichem Zweck; jedoch ohne öffentlichen amtlichen Charakter abgeordnet werden, z. B. weil die Umstände noch keine dauernde Verbindung (wie bei provisorischen, völkerrechtlich nicht anerkannten
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0199,
von Gesandtschaftsrechtbis Gesang |
Öffnen |
., beigegeben. Alle diese Personen, ingleichen der etwa beigegebene Gesandtschaftsarzt, der Geistliche (aumônier), die Hausoffizianten und Livreediener des Gesandten wie auch dessen Familie, stehen unter dem Schutz des Völkerrechts und nehmen an
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0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Kollinbis Kollision |
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zu beurteilen. Über die K. der Strafrechtsnormen verschiedener Staaten (internationales Strafrecht) s. Ausland. In neuerer Zeit haben die völkerrechtlichen Kongresse des Vereins für Reform und Kodifikation des Völkerrechts (l'Association de droit
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0105,
von Neutralbis Neutralität |
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neutralisiert man positive Elektrizität durch negative Elektrizität, Nordmagnetismus durch Südmagnetismus.
Neutralität (neulat.), das Verhältnis desjenigen, welcher an dem Streit andrer nicht teilnimmt; insbesondere im völkerrechtlichen Verkehr
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0812,
Seerecht |
Öffnen |
im Interesse der öffentlichen Ordnung (Seepolizeirecht) erlassen sind, in Frage stehen, gehört das S. dem öffentlichen Recht (Seestaatsrecht) und, insoweit es sich endlich um die Verkehrsverhältnisse der Seestaaten untereinander handelt, dem Völkerrecht
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0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0559,
von Marschall von Bibersteinbis Martens |
Öffnen |
, Heidelberg und Leipzig Vorlesungen, trat 1868 in das russische Ministerium des Auswärtigen und wurde hier dem Reichskanzler Fürst Gonschakow für besondere Aufträge attachiert. Seit 1871 ist er Professor des Völkerrechts an der Petersburger Universität
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0% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0801,
von Rindbis Rivier |
Öffnen |
und das Völkerrecht behandeln, nennen wir: »Untersuchungen über die cautio praedibus praediisque« (Berl. 1863); »Introduction historique au droit romain« (Brüssel 1871, 2. Aufl. 1881); »Traité élémentaire des successions à cause de mort, en droit romain
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0456,
von Ewald (Joh. Joachim)bis Ewiger Friede |
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Lampe , die Lampe, die in kath. Kirchen vor dem Altar, in welchem die konsekrierte Hostie aufbewahrt ist, stets brennend
erhalten wird.
Ewiger Friede (lat. pax aeterna ), im Völkerrecht der Friedensschluß
(s. d.) auf immerwährende Dauer
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0310,
von Friedensmärschebis Friedensschluß |
Öffnen |
Reichs für Gesetzgebung u. s. w." (Lpz. 1875).
Friedensrichter, s. Friedensgerichte.
Friedensschluß, die vertragsmäßige Wiederherstellung des Friedens (s. d.) nach eingetretenem Kriegszustande unter völkerrechtlich selbständigen Staaten
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0311,
von Friedensteinbis Friederichsen |
Öffnen |
auf eine im voraus begrenzte Zeit bestehen
soll; diese bindende Kraft des F. tritt, wie bei jedem
völkerrechtlichen Vertrage (s. d.), erst mit der Ratifi-
kation ein. Haben am Kriege auf einer oder beiden
Seiten mebrere Verbündete teilgenommen, so
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0306,
von Grenzbotenbis Grenze |
Öffnen |
und im Völkerrechte ebenfo Bedeutung wie im
Privatrechte. Das Netz der Staatsgrenzen scheidet
die Staatsgebiete, das Netz der Zuständigkeits-
grenzen innerhalb des Staatsgebietes die ver-
schiedenen Verwaltungsgebiete, wobei freilich in
Deutfchland
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0670,
von Halbritterbis Haldeman |
Öffnen |
Bulgarien. Der Ausdruck H. ist durch J. J. Moser gebräuchlich geworden und in die völkerrechtliche und staatsrechtliche Litteratur übergegangen. Über das Maß der Hoheitsrechte, welche dem Suzerän, beziehentlich dem abhängigen Staate zustehen, giebt
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0596,
Konsul (in der Neuzeit) |
Öffnen |
594
Konsul (in der Neuzeit)
barkeit, sind übrigens auch in den andern Staaten
den K. zugestanden (s. unten).
Die völkerrechtlichen Befugnisse der K.
überhaupt und die ihnen zustehenden persönlichen
Vorrechte sind neuerdings unter den
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0600,
von Kontemnierenbis Kontermesser |
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.
Konterbande (frz.), im Völkerrechte die Zufuhr von unmittelbarem Kriegsmaterial an einen Kriegführenden durch das von dem andern besetzte Gebiet oder auf hoher See, dann auch das zugeführte Material (Kriegskonterbande). Die noch in der Pariser
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0024,
von Moser (Julius)bis Moses |
Öffnen |
das positive europ. Völkerrecht, das er zuerst in ein System brachte, waren von Bedeutung: "Versuch des neuesten europ. Völkerrechts" (1O Tle., Frankf. a. M. 1777-80) und "Beiträge zu dem neuesten europ. Völkerrecht" (8 Tle., 1778-81). Außerdem lieferte
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0788,
von Seefeldbis Seehandlung |
Öffnen |
hoch. (S. auch Meer, Bd.11,S.724a,undHol)lcSee.)
Seegebiet, Litoral oder Küstengebiet,
derjenige Küstenstreifen des Meers, welcher im
Gegensatz zu der von jeder besondern Staatshoheit
freien hohen See völkerrechtlich zum Staatsgebiet
des
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0027,
von Légion d'honneurbis Legitim |
Öffnen |
bildet die Usurpation der Staatsgewalt. Die Legitimität kommt in dreifacher Beziehung juristisch in Betracht, in völkerrechtlicher, staatsrechtlicher und privatfürstenrechtlicher, und nach diesen drei verschiedenen Richtungen ist auch die Frage zu
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0094,
Athen |
Öffnen |
und außerdem so weit vor, als auch ohne Vertrag eine völkerrechtliche Auslieferungs- und Ausweisungspflicht besteht. Sonst ist die Verweigerung eines genügend motivierten Ersuchens um Auslieferung oder Ausweisung nicht die Verletzung einer internationalen
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Martens (Georg Friedr. von)bis Martha (biblisch) |
Öffnen |
der Konferenz für internationales Privatrecht im Haag; seit 1894 ist er erster Vicepräsident des Instituts des Völkerrechts. M. veröffentlichte: "Das Privateigentum während des Krieges" (russisch, Petersb. 1869 u. 1880), "Das Konsularwesen
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0734,
von Kriegsfallbis Kriegsgeschichte |
Öffnen |
) durch formlose Note (s. d.) erfolgt. Nach dem geltenden Rechte ist eine K. jedoch nicht notwendig (vgl. Lueder in Holtzendorffs «Handbuch des Völkerrechts», Bd. 4, S. 334 fg.). Bei dem entwickelten diplomat. Verkehr ist es nicht wohl denkbar, daß ein
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0883,
von Besitzrechtsmittelbis Besobrasow |
Öffnen |
, im Völkerrecht die thatsächlich ungestörte Ausübung der Staatshoheit auf einem bestimmten Gebiete, ebenso die thatsächlich geduldete Beschränkung ihrer Ausübung. Wo es an urkundlichen Festsetzungen und allgemeinen Völkerrechtssätzen (wie bei den
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0191,
Rechtswissenschaft: Allgemeines. Privatrecht (Familienrecht) |
Öffnen |
, Vormundschaftsrecht S. 180); 2) Vermögensrecht (Obligation S. 180; Dingliches Recht: Handels-, Wechsel- und Seerecht S. 182-183; Erbrecht S. 183). - II. Oeffentliches Recht: 1) Staatsrecht (Verfassung S. 183, Justiz S. 185, Verwaltung S. 190, Völkerrecht S. 191
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0063,
von Abspänenbis Abspliß und Absprünge |
Öffnen |
Krankheit oder einer Viehseuche mit Gefängnisstrafen. Völkerrechtlich gestattet zwar jeder Staat unverdächtigen Fremden
den Eintritt in seine Grenzen und den Aufenthalt innerhalb derselben, ebenso
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0502,
von Amphibolbis Amphion |
Öffnen |
der Heiligtümer der Demeter in Anthela und des Apollon zu Delphi, gemeinschaftliche Feier gewisser Feste, namentlich der pythischen zu. Delphi, dann aber die Aufrechthaltung völkerrechtlicher Grundsätze, wie: daß keine der amphiktyonischen Städte von Grund
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0846,
Beute |
Öffnen |
oder einem Staatsangehörigen abgenommen wird. Die Frage, welche Gegenstände als B. angesehen werden können, wird von den Lehrern des Völkerrechts verschieden beantwortet, und auch die völkerrechtliche Praxis, welche freilich jetzt eine weit humanere
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0038,
von Blochmannbis Blockade |
Öffnen |
einen einzelnen Hafen (Hafenblockade), sondern unter Umständen auch einen ganzen Küstenstrich des feindlichen Landes "zu blockieren", ist von alters her völkerrechtlich anerkannt. Man ist jedoch geneigt, das Blockaderecht nur im Fall eines wirklichen
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1008,
von Diplomatikbis Dipodie |
Öffnen |
Ziele in Betracht kommen, ist die wissenschaftliche Grundlage der D. identisch mit dem Völkerrecht und den darauf beruhenden Forderungen der auswärtigen Politik. Endlich 4) bedeutet D. die Gesamtheit der für auswärtige Staatsverhandlungen thätigen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Donaueschingenbis Donauprovinz |
Öffnen |
und in den letzten Jahren von Wien aufwärts (1883 bis Pöchlarn) gelegt und auf diesen Strecken 6 Kettenschiffe und 1 Seilschiff in Verwendung. Auch soll die Touage auf der obern D. bis Passau ausgedehnt werden.
Völkerrechtliche Verhältnisse der Donau
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0812,
von Erodierenbis Eröffnung des Hauptverfahrens |
Öffnen |
Fall, in dem also eine eigentliche E. vorliegt, im Völkerrecht auch wohl von einer Debellation (debellatio, plena victoria). Eine solche trat z. B. 1866 gegenüber den besiegten Staaten Hannover, Kurhessen, Nassau und Frankfurt a. M. ein, während es sich
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Flußschwalbebis Flußspat |
Öffnen |
auf dem Neckar, Main, der Mosel, Maas u. Schelde aufgestellt und als maßgebende Grundlage von den Kongreßmächten anerkannt. Auf diesen Grundlagen wurden später völkerrechtliche übereinkünfte der Uferstaaten errichtet. Freilich trat mit dieser
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0686,
Friede (die Weltfriedensidee) |
Öffnen |
Friedensverhandlungen abgeschlossen. Es ist ein völkerrechtlicher Grundsatz, daß die Friedensverträge, wenn sie auch von den Unterhändlern ganz in Übereinstimmung mit der ihnen erteilten Vollmacht abgeschlossen sind, doch ihre volle Gültigkeit erst dadurch
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0900,
von Garamondbis Garaschanin |
Öffnen |
der Volksvertretung erforderlich ist. Im Deutschen Reich (Verfassung, Art. 72) kann die Übernahme einer G. zu Lasten des Reichs in Fällen eines außerordentlichen Bedürfnisses nur im Weg der Reichsgesetzgebung erfolgen. Im Völkerrecht ist G. entweder
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0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Kolonialsystembis Kolonien |
Öffnen |
ihres Kolonialbesitzes bestimmen. Diese sind völkerrechtlicher Natur (internationales K.). Soll der Kolonialbesitz des einen von der Regierung des andern Landes respektiert werden, so genügt es nicht, daß die Besitzergreifung eines herrenlosen, d. h
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Kontaktmetamorphismusbis Kontermarsch |
Öffnen |
, in Bezug auf welche das Vergehen verübt worden ist. Im Völkerrecht versteht man unter K. (Kriegskonterbande) die Zufuhr unmittelbarer Kriegsbedürfnisse an eine kriegführende Macht zum Nachteil des Gegners der letztern, auch diese Kriegsbedürfnisse
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0212,
von Kriegsgemeinschaftbis Kriegsgeschichte |
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betrachtet, dem er in die Hände fiel, und er mußte ihm seine Freiheit mit einer Geldsumme (Lösegeld, Ranzion) abkaufen. Die unter zivilisierten Staaten gegenwärtig geltenden völkerrechtlichen Grundsätze über die Behandlung der Kriegsgefangenen sind
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0282,
von Postkreditbriefebis Postordnung |
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der Postkongresse unterliegen der Sanktion der betreffenden Regierungen, welche einen völkerrechtlichen Akt über die Beschlüsse ratifizieren und auf diplomatischem Weg austauschen lassen.
Postkreditbriefe (ital. Titoli postali di credito), in Italien
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0454,
von Puerto Realbis Puff |
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, Freiherr von, einer der Gründer der Wissenschaft des Natur- und Völkerrechts, geb. 8. Jan. 1632 zu Flöha bei Chemnitz, besuchte die Fürstenschule zu Grimma, widmete sich dann in Leipzig und Jena dem Studium der Rechte und wurde 1658 Hofmeister
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0444,
Schiedsrichter |
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völkerrechtlicher Natur werden bisweilen durch einen Schiedsspruch (arbitration, arbitrage) erledigt. Eine Verpflichtung der Staaten zu einer derartigen friedlichen Beilegung ihrer Differenzen und eine gesetzliche Regelung des schiedsrichterlichen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0445,
von Schiedsvertragbis Schieferöl |
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Vereinigten Staaten ernannt worden war. Der unter dem Namen "Institut für Völkerrecht" bestehende Verein für internationales Recht hat ein Reglement für das schiedsrichterliche Verfahren (Règlement pour la procédure internationale) ausgearbeitet
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 1020,
von Sklerabis Skobelew |
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1020
Sklera - Skobelew.
des Völkerrechts, wie solche von den Signatarmächten anerkannt werden, der Sklavenhandel verboten ist und die Operationen, welche zu Land oder zur See diesem Handel Sklaven zuführen, ebenfalls als verboten anzusehen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0527,
von Weltachsebis Weltpostverein |
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, die Gesamtheit der Kulturvölker zu einer vertragsmäßigen Regelung des Postverkehrs auf Grundlage einer allgemeinen völkerrechtlichen Einigung zu verbinden. Auf Betreiben Deutschlands trat 1874 ein internationaler Postkongreß in Bern zusammen, dessen
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0608,
von Němcovabis Neumann |
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, Freiherr von, Staatsrechtslehrer, geb. 23. Okt. 1811 zu Zaleszczyki in Galizien, wirkte 1849-83 als Professor für Völkerrecht und Statistik an der Universität Wien und starb, seit 1869 Mitglied des österreichischen Herrenhauses und bald darauf in den
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0908,
von Jordannebis Kadscha Sala |
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Ä6HNNM, Billigkeit; ^s. dkiii.
Kriegsrecht; .7. dkiii 6d ML18,
Völkerrecht; .7. oamdiaik, Wechsel-
recht; .7. (^68N.1'9.NM, Kaiserrecht;
.7. eontlucenäi, Geleit; .7. crnen-
tlltioni», Bahrrecht: .7. oui'tii?, Hos-
recht; ^s. 6(^ei68ill8ti(MM
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0021,
von Abbeermaschinebis Abbinden |
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.
Abbeermaschine , s. Weinlese .
Abbeokuta , afrik. Stadt, s. Abeokuta .
Abberufung eines Gesandten , die Zurücknahme der völkerrechtlichen Vollmacht zur ständigen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0079,
von Abtretungbis Abtriebsnutzung |
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ist hier besonders die Cession (s. d.) von Forderungen wichtig.
Im Völkerrecht ist A. die vertragsmäßige Überlassung der vollen Staatsgewalt, sei es über einen Teil des Staatsgebietes, so daß der abtretende Staat als solcher völkerrechtlich
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0093,
von Accessionsvertragbis Accidenzien |
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der gezogenen
Früchte neben Herausgabe des Grundstücks).
Accessionsvertrag , im Völkerrecht ein Vertrag, durch welchen ein Staat einem zwischen andern Staaten
abgeschlossenen Vertrag derart beitritt, daß die kraft desselben bestehenden
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0304,
von Alabamafragebis Alabaster |
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1887).
Alabamafrage , Bezeichnung für eine berühmt gewordene völkerrechtliche Streitfrage zwischen
Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika. Während des amerik. Bürgerkrieges hatte der in Liverpool gebaute und von
engl
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0396,
Algerien (Geschichte) |
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als unverletzlich anerkannte. Um dieselbe Zeit erzwang der brit. Admiral Exmouth von den übrigen Barbareskenstaaten (s. Berberei) die Anerkennung eines völkerrechtlichen Verhältnisses in betreff der Kriegsgefangenen sowie die Aufhebung des Sklavenhandels. Da
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Annenkow (Paul Wassiljewitsch)bis Anniviers |
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auf die Einverleibung ganzer Staaten (in Italien 1860, in Preußen 1866) angewendet worden. Einen bestimmten völkerrechtlichen Begriff bezeichnet das Wort nicht, obwohl es ziemlich regelmäßig in Verbindung mit dem Optionsrechte (s. d.) und dem
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0870,
von Besantbis Besatzungsrecht |
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beschränkt, daß die Landeskinder nur in ihrem eigenen Lande dislociert werden dürfen, wonach insbesondere für Sachsen das B. gleichfalls nur durch den König von Sachsen geübt wird.
Das Völkerrecht kennt auch ein innerhalb eines fremden Staatsgebietes
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0159,
von Blusebis Blut |
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. 1857‒70; abgekürzt in 3 Bdn. von Loening, Zür. 1869‒75), «Altasiat. Gottes- und Weltideen» (Nördl. 1866), «Das moderne Kriegsrecht» (ebd. 1866; 2. Aufl. 1874), «Charakter und Geist der polit. Parteien» (ebd. 1869), «Das moderne Völkerrecht» (ebd. 1868
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0738,
von Bundesschiedsgerichtbis Bundesstaat |
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sich zunächst von der Allianz (s. d.), der lediglich völkerrechtlichen Verbindung mehrerer Staaten zur Verfolgung wichtiger gemeinsamer polit. Ziele. Den Wirkungen nach der Allianz verwandt, aber auf einem andern Rechtsboden erwachsen, erscheint
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0739,
von Bundestagbis Bundschuh |
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.). Der Verband hat einen völkerrechtlichen, keinen staatsrechtlichen Charakter. Der Staatenbund hat keine Einheit, er ist schwach nach innen und nach außen. Er genügt daher weder den Interessen noch der nationalen Machtentwicklung großer Völker.
Zuerst hat
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0808,
von Bylotbaibis Byron (George Noel Gordon, Lord) |
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1757 erschossen. Er starb als ein Opfer der schlechten Maßregeln des Ministeriums.
Bynkershoek (spr. beinkershuk), Cornelis van, holländ. Schriftsteller über Civil- und Völkerrecht, geb. 29. Mai 1673 zu Middelburg, studierte unter Ulrich Huber zu
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0482,
von Exterritorialbis Extincteur |
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der hier maßgebenden Be-
stimmungen beruhen auf dem ungeschriebenen Recht
völkerrechtlicher Tradition, andere sind wirkliches
Gesetz. Zu den letztern gehören für das Deutsche
Reich die 8§. 18 - 21 des Deutschen Gerichtsver-
fassungsgesetzes
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0287,
von Fremdengesetzebis Fremdenlegion |
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ist (Civilprozeßordn.
Z. 106). - Als ein zureichender Arrestgrund ist es
anzusehen, wenn das Urteil im Auslande vollstreckt
werden muß (§. 797). Doch ist ein Arrest gegen
ausländische Regierungen oder den ausländischen
Fiskus völkerrechtlich ausgeschlossen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0307,
von Friedberg (Robert)bis Friedensbruch |
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besondern: Nechts-
schutze stehenden Personen und Sachen als befrie-
dete bezeichnet werden. Sonst gehört dcrVegriff des
F. nnr noch dem Völkerrecht an, und zwar gilt er im
heutigen europ. Völkerrecht (s. d.), weil er von einer
geschichtlichen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0541,
von Gardingbis Garfield |
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Handelsrecht»
(ebd. 1880; 4. Aufl., ebd. 1892), handels-, staats- und völkerrechtliche Abh andlungen in den Handbüchern von Endemann,
Marquardsen und von Holtzendorff, «Institutionen des Völkerrechts» (Gieß. 1888), «Encyklopädie und Methodologie
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0947,
von Gespinstfaserpflanzenbis Geßner (Ludwig) |
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er 4. Dez. 1890 starb.
Er scbrieb: "Das Recht des neutralen Seehandels
und eine Revision der darüber geltenden Grundsätze
des Völkerrechts" (Brem. 1855), "1^6 äroit äes
N6M168 8U1' wei'" iBerl. 1865; 2. Aufl. 1876), "Zur
Reform dcs Kriegs
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0752,
von Handelspiasterbis Handelsrecht |
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ist, 1873.
Handelsrecht, derjenige Teil des Rechts, wel-
cher vornehmlich den Handel betrifft. Man kann
von einem Handelsstaatsrecht und einem Handels-
völkerrecht fprechen. Indessen pflegen die den Han-
del betreffenden Lehren des öffentlichen Rechts
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0810,
von Harbije Mektebbis Harcourt |
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Völkerrechts, welche Stelle er bis 1887
bekleidete. Im Nov. 1873 erlangte H. in dem Mi-
nisterium Gladstone (bis Febr. 1874) das Amt des
Generalstaatsanwalts (äolicitoi- (-snerai) und mit
diesem die Nitterwürde. In dem neuen Ministerium
Gladstone
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0303,
von Holtzendorff (Ernst Konrad)bis Holtzendorff (Karl Friedr. von) |
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301
Holtzendorff (Ernst Konrad) - Holtzendorff (Karl Friedr. von)
(2 Bde., ebd. 1879), das "Handbuch des Völkerrechts"
(4 Bde., Hamb. 1885 -89), das "Handbuch des
Gefängmswesens" (2 Bde., ebd. 1888). Mit den klei-
nern Schriften "Gesetz
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0657,
von Intervallbis Intervention |
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beanspruchen, im Wechselrecht
um die Ehrenannahme (s. d.) oder Ehrenzahlung
zu leisten (s. Intervention).
Intervention (lat., "Dazwischenkunft"), im
Völkerrecht das Eingreifen eines oder mehrerer
Staaten in einen völkerrechtlichen Streit zwischen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0063,
von Kaltenborn von Stachaubis Kaltmeißel |
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Halle, wurde
1845 Prwatdocent, 1853 außerord., 1861 ord. Pro-
fessor des deutschen Rechts in Königsberg und trat
^864 als Legationsrat in das kurhess. Ministerium
ein. Cr starb 19. April 1866. K. machte sich um
die Geschichte des Völkerrechts
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0113,
von Kaperbriefbis Kaphaus |
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France (Lond. 1887); R. Semmes, Service afloat: career of the Confederate Cruisers Sumter and Alabama (Baltimore 1887); Heffter, Das Europäische Völkerrecht (8. Aufl., bearbeitet von Geffcken, Berl. 1888), Anlage 9; Geffcken, in Holtzendorffs "Handbuch
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0509,
von Koloniapulverbis Kolonien |
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Ostseeprovinzen, obwohl Teile des Russischen Reichs, deutsche, die Vereinigten Staaten von Amerika englische K., weil die ehemaligen Kolonisten ihre Eigenart behalten haben.
Enger ist der völkerrechtliche Begriff der K., worunter nur solche Niederlassungen zu
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0546,
von Konferenzinselbis Konfiskation |
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544
Konferenzinsel - Konfiskation
lich ist allen völkerrechtlichen Beratungen, sowohl
den engern des Europäischen Konzerts als den von
allen oder den meisten Kulturstaaten beschickten zur
Vereinbarung gemeinschaftlicher Sicherheits-, Ver
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0551,
von Kongregationbis Kongruenz |
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. Bruderschaften .
Kongregationisten , Mitglieder einer Kongregation (s. d.).
Kongréß (lat. congressus , «Zusammenkunft»), im Völkerrecht
Bezeichnung für wichtigere und feierlichere Versammlungen von Vertretern einer größern Zahl
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0239,
von Politische Vereinebis Polizei |
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aus einer ehrlosen Gesinnung entsprungen ist. Auch bei der Auslieferung (s. d.) wird der Gegensatz von gemeinen und P. V. u. V. von Bedeutung. Völkerrechtlicher Grundsatz ist, daß wegen P. V. u. V. eine Auslieferung nicht stattfindet. Anhaltspunkte
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