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Rang | Fundstelle | |
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6% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Aufstrichbis Auftreibschere |
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für Rechnung des Auftraggebers handelt. Handelt er auch im Namen des Auftraggebers, so bedarf er einer Vollmacht (s. d.), wenn er Veräußerungen vornehmen soll, welche Dritten gegenüber so gelten sollen, als wären sie von dem Auftraggeber vorgenommen
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5% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0803,
von Einkaufsrechnungbis Einkommen |
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^
sich der Kommissionär nicht zugleich mit der Ein- ^
kaufsanzeigc zur Deckung des Unterschiedes erbietet. !
Der Auftraggeber, welcher den Einkauf als nicht
für seine Rechnung geschehen zurückweisen will, muß
dies obne Verzug auf die Einkaufsanzeige
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4% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Billetbis Billigkeit |
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der Kosten, welche er im Interesse seines Auftraggebers aufgewendet hat. Wird er auf der Reise ohne sein Verschulden von Räubern überfallen, welche ihm das, was er als Reisegeld mitgenommen hat, rauben, so ist das Geraubte nicht im Interesse des
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4% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0394,
Die Malerei im 14. und 15. Jahrhundert |
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386
Die Malerei im 14. und 15. Jahrhundert.
vollzog. Hier fand die Kunst im Bürgertum Gönner, das heißt Auftraggeber, und bürgerlich waren auch die Ausübenden. Daß die zünftige Einrichtung, welcher sie unterworfen wurde, auch ihre Nachteile
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3% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Dienstbarkeitbis Dienstvergehen |
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, in bestimmter Weise auslohnt, den erzielten Überschuß behält und die Verantwortlichkeit dem Publikum gegenüber trägt. Um den Dienstmann äußerlich kenntlich zu machen, wird er uniformiert. Auch erhält er, teils um den Auftraggeber sicherzustellen, teils
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3% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0209,
Agents provocateurs |
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. Die gleichzeitige Besorgung der Angelegenheiten mehrerer Häuser ist dein Handelsagenten gestattet, wenn die Interessen der Auftraggeber einander nicht entgegenstehen. Im übrigen haften die A. dem Auftraggeber, zu welchem sie im dauernden Vertragsverhältnisse
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3% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0611,
von Inkassomandatbis Inkonform |
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dieser legitimiert ist, verklagt wird, so verteidigen, als hätte der Auftraggeber unmittelbar geklagt. Der Auftraggeber kann aber auch durch Vollindossament dem Inkassomandatar übertragen, oder denselben zu seiner Legitimation das Banko-Indossament
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3% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0742,
von Maizenabis Maklervertrag |
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vorbehalten (Reichsstempelgesetz §. 8,
Abs. 2), so hat dies die Bedeutung, daß der M.
für den Erfolg seiner Maklerthätigkeit derart ein-
tritt, daß er dem Auftraggeber innerhalb ortsüblicher
oderangemessenerFrist eine einwandsfreie (zahlungs
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3% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0102,
Die hellenische Kunst |
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und einen höfisch-vornehmen gewonnen hatte, stellt sich die Kunst in den Dienst der Prunksucht und es werden die üppigen, schmuckreichen Formen bevorzugt; der korinthische Stil kommt zur vorwiegenden Geltung. Die Laune und der Geschmack der einzelnen Auftraggeber
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3% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0458,
Die Zeit der "Renaissance" |
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ist es erklärlich, daß der schmuckhaften Richtung des römischen Stiles der Vorzug gegeben wurde. Die Venezianer wollten vor allem Prachtbauten, und Sansovino verstand es, seine Kunst dem Willen der Auftraggeber anzupassen. Oft mußte darunter der künstlerische
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3% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0433,
Die Zeit der "Renaissance" |
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der sechs korinthischen Säulen ist äußerst reizvoll.
Palazzo Pitti und Pazzi. In weltlichen Bauten konnte sich der "heidnische" Geist naturgemäß freier entfalten; der Künstler war an keine Vorschriften gebunden, sobald nur sein Plan dem Auftraggeber
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3% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0698,
Die Kunst des 17. und 18. Jahrhunderts |
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Empfänglichkeit gefunden hätte. Der Künstler bedarf aber derselben; er ist ja doch mehr oder minder darauf angewiesen, daß man seine Werke abnimmt, muß also auf die Auftraggeber Rücksicht nehmen.
Eigenart der Bildnerei in der Barockzeit. Schon
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0188,
Agent |
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der Handelsmakler aber unterscheidet sich diejenige des Handelsagenten dadurch, daß letzterer nicht, wie der Makler, das Interesse beider Kontrahenten, zwischen denen er vermittelt, wahrzunehmen hat, sondern ausschließlich im Interesse seines Auftraggebers
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0984,
von Kommissionärbis Kommissionsgeschäft |
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Namen für Rechnung eines Auftraggebers Handelsgeschäfte abschließt (s. Kommissionsgeschäft). Im gewöhnlichen Leben wird K. auch ein Geschäftsmann genannt, der überhaupt fremde Geschäfte, gleichviel ob Handelsgeschäfte oder nicht, vermittelt und besorgt
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2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0179,
von Mandamusbis Mandator |
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, Bevollmächtigungsvertrag, Vollmachtsauftrag), der Vertrag, infolge dessen jemand Geschäfte eines andern übernimmt. Der Auftraggeber heißt Mandans (Mandant) oder Mandator, Dominus negotii, Prinzipal, Kommittent; derjenige, welcher den Auftrag erhält
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0527,
von Kommerzbis Kommission |
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Auftrag, in eigenem Namen für Rechnung des Auftraggebers ein Handelsgeschäft (s. d.) abzuschließen. Der Auftraggeber heißt Kommittent, der beauftragte Kaufmann Kommissionär, das infolge des Auftrags geschlossene Geschäft Kommissionsgeschäft. Ob
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2% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0479,
Die Zeit der "Renaissance" |
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469
Die Zeit der "Renaissance".
krochen, bei dem sich Michelangelo auf die Seite der Florentiner, also gegen seine Auftraggeber stellte und die Leitung der Befestigungen der Stadt übernahm. Im Jahre 1524 wieder aufgenommen, blieb das Werk
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2% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0720,
Die Kunst des 17. und 18. Jahrhunderts |
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Bestellungen auf Altarbilder, da er aber dem Geschmack der Auftraggeber keine Zugeständnisse machte, so wurden ihm einzelne derselben zurückgewiesen. Die Darstellungsweise ist allerdings herbe und derb, wirkt nicht erbaulich, sondern in ihrer unbedingten
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2% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0723,
Die Kunst des 17. und 18. Jahrhunderts |
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Farbenwirkung wurde die Aufgabe des "Schmückens" gelöst, und von diesem Standpunkte aus betrachtet verdienten Cortona und viele seiner Nachfolger die Wertschätzung ihrer Auftraggeber.
Tiepolo. Der Hauptvertreter der Richtung ist der Venetianer Giambattista
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2% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0731,
Die Kunst des 17. und 18. Jahrhunderts |
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Anschauungen, den Auftraggeber zu verherrlichen und Räume zu schmücken; dazu konnte man "geschichtliche Wahrheit" nicht brauchen. Für den Künstler war dies freilich eine angenehme Erleichterung, er wurde durch den Stoff nicht gebunden, sondern konnte ihn
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0664,
von Anvillebis Anweisung |
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Stellvertreter. Der Vorstand hat Streitigkeiten unter den Mitgliedern der Kammer auf Antrag zu vermitteln, ebenso Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis zwischen einem Mitglied der Kammer und dem Auftraggeber auf Antrag des letztern; der Vorstand hat
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0083,
von Genehmigungbis Genelli |
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der ratihabierende dominus negotii dem negotiorum gestor gegenüber wie ein Mandant (Auftraggeber) behandelt wird. Mittlerweile erworbene Rechte Dritter können aber selbstverständlich durch die Ratihabition in den Fällen 1 b) und 2) nicht beseitigt werden
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Postauftragbis Postbeamte |
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beziehenden Formulars, dem das einzulösende Papier (quittierte Rechnung, quittierter Wechsel, Zinsschein etc.) beizufügen ist, die Einziehung von Schuldbeträgen bis zur Höhe von 600 Mk. durch die Post bewirken zu lassen. Der Auftraggeber hat
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2% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0019,
Abwässer (Reinigung) |
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3
Abwässer (Reinigung).
trahenten (Übernahmsmakler), also entweder als Selbstkäufer oder als Selbstabgeber auftreten, senden ihren Auftraggebern am Abend desselben Tages einen Schlußschein über den Abschluß zu, bez. sie geben diesen
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2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0902,
von Delegantbis Delegation |
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einem dritten den Auftrag
giebt, das, was der Auftraggeber von einem
andern zu fordern hat, von diesem zu erheben.
Tritt bei einem solchen Geschäft, wo der Assignatar
den Anweisenden völlig entläßt und statt feiner
den Assignaten als Schuldner annimmt
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0260,
von Freie Gemeindenbis Freie Herren |
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einem ^pekulationsgesckäft aus, wenn sein eigenes
Ermessen, nicht die Instruktion des Auftraggebers
darüber entscheidet, wann und wie er das Geschäft
am besten im Interesse des Auftraggebers abschließt.
Freie Hemmung, s. Uhren.
Freie Herren oder edle
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0528,
von Kommissionärbis Kommissionsbuchhandel |
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, für seinen Auftraggeber Besitz und Eigentum zu erwerben. Ist letzteres nicht der Fall, so erlangt der Kommittent Besitz und Eigentum erst durch die Übertragung des Kommissionärs. Dieselbe kann aber formlos erfolgen, z. B. durch die von dem
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2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Maklervertragbis Makro... |
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auf die
versprochene und, wenn ein Versprechen nicht gegeben ist, auf die übliche Maklergebühr gegen ihren Auftraggeber, sobald das vermittelte Geschäft
oder, wenn der Auftrag nur auf Nachweisung eines Käufers u.s.w. ging, das Geschäft mit dem
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0316,
von Postassistentenbis Postelberg |
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Zahlung vorgezeigt. Wird
dann die Einlösung abgelehnt oder hat der Zahlungs-
pflichtige bereits bei der ersten Vorzeigung die Ein-
lösung endgültig abgelehnt, so erfolgt die Rück-
sendung an den Auftraggeber.
Auch übernimmt die deutsche
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2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0668,
von Telamonebis Telegraph |
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die Gebühren für die verschiedenen T. s. Telegraphenverkehr VI.
Die Frage, ob der Aufgeber eines T. dem Empfänger für die Richtigkeit des Ankunftstelegramms haftet, ist vom Deutschen Reichsgericht in einem Falle, in welchem die von dem Auftraggeber
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0402,
von Vollkugelbis Vollmar |
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Bevollmächtigten veräußerte. Das der V. zu Grunde liegende Rechtsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem ist gewöhnlich das Mandat, und der Auftrag (s. d.) geht immer auf Handlungen, welche für Rechnung oder auf Gefahr des Auftraggebers
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0140,
von Karenzzeitbis Kariben |
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sie hier für Rechnung seines Auftraggebers zu verkaufen, auch wohl aus dem Erlöse eine Rückladung (Retouren) zu beschaffen. Die Handlungen des Kargadors, soweit sie sich auf seinen Wirkungskreis beziehen, verpflichten den Auftraggeber. Nur mit dessen
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2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0569,
von Mantuanischer Erbfolgekriegbis Manuel I. |
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aus Schriftstücken bestehen, welche die Verhandlung und Entscheidung der Sache betreffen, anordnen. Die M. sind Eigentum des Auftraggebers. Deshalb hat dieser jederzeit ein Recht auf Einsicht derselben. Dagegen ist der Rechtsanwalt zu deren
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2% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0731,
von Hand (ärgere)bis Handarbeitsunterricht |
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linken H.
Hand, tote, s. Tote Hand.
Handakten, die vom Rechtsanwalt geführten Akten. Nach der Deutschen Rechtsanwaltsordnung ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, die H. vor Empfang seiner Auslagen und Gebühren dem Auftraggeber herauszugeben
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Handelsregisterbis Handelsschulen |
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ihr als Prokurist oder Handlungsbevollmächtigter aus einem Handelsgeschäft haftet, ferner aus dem Verhältnis zwischen einem Handelsmakler und seinem Auftraggeber und endlich auch Klagen aus den Rechtsverhältnissen des Seerechts.
Handelsschiff
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0983,
von Kommentarbis Kommission |
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von einem Auftraggeber, namentlich von Staats wegen, mit etwas Beauftragter, oft als Titel (Bezirks-, Distrikts-, Zivil-, Polizei-, Regierungskommissar etc.). In der österreichischen Armee u. Marine s. v. w. Zahlmeister. Commissaires-priseurs heißen
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2% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0277,
Germanische Kunst |
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das Bürgertum der Städte als Auftraggeber erscheint und von ihm daher Kunst und Künstler abhängig waren. In Süditalien waren es wieder hauptsächlich weltliche Fürsten und Adelige, welche die Bauten und ihren künstlerischen Schmuck ausführen ließen
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2% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0756,
Die Kunst des 17. und 18. Jahrhunderts |
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und erbauen. Für das Sinnige und Innige der deutschen Kunstweise entschwand das Verständnis, und vorbildlich erschien den Auftraggebern das Eindrucksvolle und Sinnenreizende der Italiener. Dabei kam noch in Betracht, daß es eigentlich nicht schwer
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
12. Dezember. 1903:
Seite 0189,
von Unknownbis Unknown |
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- 189 -
Von G. S. E Berechnung einer Kiste. Wie berechnen Sie den Kubik-Inhalt einer Kiste, den ich brieflich bezeichnen soll, damit sich meine Auftraggeber darnach richten können. Habe die Regel zur Berechnung seit meinen Schuljahren vergessen
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2% |
Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
26. Dezember 1903:
Seite 0202,
von Unknownbis Unknown |
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Körben die fertigen Waren zur Stadt heruntertragen, um sie bei den Auftraggebern abzuliefern.
Besonders interessant ist in dieser Industrie der Spezialzweig, der sich mit der Herstellung der Weihnachtspuppen befaßt oder die Atrappen ^[richtig
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0136,
von Advokatenbirnebis Aeroklinoskop |
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136
Advokatenbirne - Aëroklinoskop.
dieselbe in Rechtsangelegenheiten mit Rat unterstützt, ihre Sache vor irgend einer Behörde führt und die Interessen seines Auftraggebers wahrnimmt. Die offizielle Bezeichnung des also Thätigen ist jetzt fast
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0187,
von Agendenstreitbis Agent |
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und in dauernder Weise für den Auftraggeber thätig ist und der vorzugsweise außergerichtliche Geschäfte für denselben zu erledigen hat. So spricht man insbesondere von Hofagenten, welche die Privatinteressen eines fürstlichen Hofs, insbesondere bei
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0189,
von Agents de changebis Agglomerat |
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strafbarer Handlungen veranlassen, nachher aber ins Dunkel zurücktreten und der strafrechtlichen Verfolgung mit Hilfe ihrer einflußreichen Auftraggeber entgehen. Die Verwendung von A. ist im Interesse der öffentlichen Moral unbedingt zu verwerfen.
Ager
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0608,
von Annominationbis Annuität |
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sie die gleichzeitige Aufnahme von Reklameartikeln zur Bedingung für die Aufgabe ihrer Inserate machen, nachdem sie ihrerseits ihre Auftraggeber durch das Versprechen einer Empfehlung im redaktionellen Teil gewonnen haben. Indessen wissen sich
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0235,
Börse (Börsengeschäfte; Usancen) |
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. amtlich bestellte und vereidigte Vermittler für Handelsgeschäfte, enthält das Reichshandelsgesetzbuch (Art. 66-84) eingehende Vorschriften; danach haben die Handelsmakler die Aufgabe, für Auftraggeber Käufe und Verkäufe von Waren, Schiffen, Wechseln
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0236,
Börse (Maklerordnungen, Kursnotierung; Kommissionäre; Kaufgeschäfte) |
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niedrigster, unter welchem er nicht verkaufen darf, oder der letztere wird berechtigt, einfach "zum Kurs" zu kaufen, resp. zu verkaufen. Der Kommissionär handelt Dritten gegenüber stets als Selbstkontrahent; er haftet aber auch dem Auftraggeber stets
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0647,
von Deliusbis Delle |
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Handelsgebrauch ist. Ein Kommissionär, welcher dem Auftraggeber D. steht, ist diesem für die gehörige Erfüllung unmittelbar und persönlich insoweit haftbar, als die Erfüllung überhaupt aus dem Vertragsverhältnis gefordert werden kann. Als Gegenleistung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0384,
von Einjährig-Freiwilligebis Einkommen |
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, Handelsgeschäft, bei welchem jemand im eignen Namen für Rechnung seines Auftraggebers Waren einkauft.
Einkindschaft (Unio prolium, Einsetzung zum rechten Vater, resp. zur rechten Mutter), der zwischen Ehegatten zum Zweck der vermögensrechtlichen
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0199,
von Gesandtschaftsrechtbis Gesang |
Öffnen |
, für dessen Vollziehung er selbstverständlich, wie jeder Staatsdiener, seinem Auftraggeber verantwortlich ist. Die Verbindlichkeit seiner Handlungen für diesen aber ist lediglich nach der der auswärtigen Macht mitgeteilten Vollmacht zu beurteilen, welcher
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Haftzeherbis Hagedorn |
Öffnen |
1004
Haftzeher - Hagedorn.
nem Tode die Mutter für den Schaden, welchen ihre minderjährigen, bei ihnen wohnenden Kinder verursacht haben; Hausherren und Auftraggeber für den Schaden, welchen ihr Hausgesinde und die von ihnen Beauftragten
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0037,
von Konstatierenbis Konstitution |
Öffnen |
.).
Konstituént (lat.), Vollmachtgeber, insbesondere der Auftraggeber eines Rechtsanwalts.
Konstituieren (lat.), etwas festsetzen, feststellen, besonders in Bezug auf staatliche Einrichtungen; etwas in seiner Ganzheit oder Wesenheit mit darstellen
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0021,
von Mbis Maanen |
Öffnen |
(ital.), linke Hand.
MS. = Manuskript; auf Blaufarbenfässern = Mittelsorte oder Mittelsafflor.
M. s. c. = Mandatum sine clausula, "Bevollmächtigung ohne Einschränkung", namentlich ohne Vorbehalt der Genehmigung des Auftraggebers für wichtigere
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0150,
Niederlande (Geschichte: 17. Jahrhundert) |
Öffnen |
Provinzial-, war auch in den Generalstaaten Einstimmigkeit bei wichtigen Beschlüssen erforderlich, und die Regenten waren an die Lastbriefe (Instruktionen) ihrer Auftraggeber gebunden. Vermöge ihres Reichtums und ihrer großen Bevölkerung (2 Mill.) übte
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0529,
von Tasmanische Sprachenbis Tassilokelch |
Öffnen |
. Hauptstadt ist Hobart.
Die Insel wurde 24. Nov. 1642 von dem holländischen Seefahrer Tasman entdeckt und zu Ehren seines Auftraggebers, des indischen Generalgouverneurs Anton van Diemen, Vandiemensland genannt, ein Name, der 1856 in den jetzigen
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0590,
von Widerdruckbis Widerstand |
Öffnen |
widerrufenden Auftraggeber entschädigt werden. Beim Eheverspruch findet der einseitige W. (repudium) nur aus gewissen, im Gesetz bestimmten Ursachen statt, die der andre Teil verschuldet hat. Der zwangsweise W. einer Beleidigung, auf welchen nach älterm
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1001,
von Zürichseebis Zurückbehaltungsrecht |
Öffnen |
wegen der auf die Sache des Auftraggebers gemachten Aufwendungen. Der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs hebt diese beiden Fälle zwar nicht besonders hervor; aber er stellt (§ 233) den allgemeinen Satz auf: »Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0797,
von Thomasbis Thomson |
Öffnen |
forschte T.
1882 am Rovuma nach Kohlen, fand dieselben aber nicht, wodurch er die Gunst seines Auftraggebers einbüßte. Die englische Geographische Gesellschaft übertrug aber T. eine neue Expedition und zwar nach den Schneebergen des Kenia und Kilima
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0531,
Kriegsgeschichtliche Litteratur (neuere: Heeres- etc. Geschichten) |
Öffnen |
Urkundenforschung beruhend, voll militärischen Verständnisses, reiche Fundgruben kriegsgeschichtlicher Belehrung, aber auch Arbeiten, deren sich die Verfasser und fast mehr noch deren Auftraggeber zu schämen haben. Denn sehr häufig hatten jene sich der Aufgabe
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0715,
von Antrag auf Konkurseröffnungbis Antragsdelikte |
Öffnen |
mit einem Auftraggeber in Geschäftsverbindung steht, oder welcher sich gegen diesen zur Ausführung solcher Aufträge erboten hat, zu einer Antwort ohne Zögern verpflichtet, widrigenfalls sein Schweigen als Übernahme des Auftrags gilt. Eine bedingte Annahme gilt
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0075,
von Aucklandsinselnbis Aude |
Öffnen |
benennen, in dessen Namen er besitzt (der Verwalter seinen Auftraggeber, der Mieter den Vermieter u. s. w.). Nach röm. Recht sollte dann dieser jurist. Besitzer vom Richter geladen werden, um die Verteidigung der Sache zu übernehmen. Leistet er dem Folge
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 1019,
von Bildweitebis Biliar |
Öffnen |
ist B. sprichwörtlicher
Vergleich für einen Menschen geworden, der die üble Absicht seiner Auftraggeber in ihr Gegenteil zu verkehren innerlich genötigt ist. Die Erzählung (4 Mos.
22–24) über B. ist aus zwei Quellen zusammengestellt und daher
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0328,
Börse |
Öffnen |
die Aufgabe, Käufer und Verkäufer zusammenzubringen oder als Agenten ihrer Auftraggeber (nicht als Kommissionäre) für dieselben Geschäfte abzuschließen, ohne selbst irgendwie zu haften oder Bürgschaft zu leisten. Die vereidigten Makler haben zwar
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0386,
von Boussingaultiabis Bouts-rimés |
Öffnen |
Kupferdruckerei errichtet sowie Anstalten für andere Reproduktionsverfahren, besonders Photogravüre und Chromotypie, die auch für fremde Auftraggeber Drucke und Clichés liefern. Der eigene Verlag umfaßt Stiche der bedeutendsten franz. Meister, wie Paul Delaroche
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0765,
von Burgoynebis Bürgschaft |
Öffnen |
Auftraggebers zu kreditieren, z. B. ein Darlehn zu geben, wenn der Auftrag ausgeführt ist (Kreditauftrag). Wer für die Bürgschaftsschuld als Bürge einsteht, ist Nachbürge, Überbürge oder Afterbürge. Wer dem Bürgen für seine Ersatzforderung gegen den
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0951,
von Depositumbis Depot |
Öffnen |
.
Allg. Landrecht für mäßiges Vergehen. Daß der
Einkaufstommissionär berechtigt wäre, über die
für Rechnung des Auftraggebers gekauften oder
von ihm durch Selbsteintritt in den Vertrag gelie-
ferten und "zum Depot" des Kunden genommenen
Stücke
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0344,
von Dipterosbis Directa actio |
Öffnen |
), oder die Hauptklage, d. h. die Klage der Partei, deren Interesse das hauptsächlichste ist. So wird bei einzelnen Geschäften und Rechtsverhältnissen unterschieden. Beim Auftrag (s. d.) ist das Interesse des Auftraggebers das hauptsächlichste, seine Klage gegen den
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0437,
von Doppelschnepfebis Doppelsterne |
Öffnen |
die Absichten des Auftraggebers erraten kann.
Doppelsprechen, telegraphisches (Diplextelegraphie), diejenige Art der Doppeltelegraphie (s. d.), bei welcher zwei Telegramme zugleich in der nämlichen Richtung auf derselben Leitung befördert werden. Das D
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Einkammerbremsebis Einkaufskommission |
Öffnen |
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sächlich in vielen Geschäften gefchieht.
Ginkaufskommission, der Auftrag an einen
Kaufmann, welcher gewerbsmäßig in eigenem Na-
men für fremde Rechnung Handelsgeschäfte schließt,
eine Ware für Nechnung des Auftraggebers, wel-
cher nicht Kaufmann
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0478,
von Exponentialgleichungbis Exportvereine |
Öffnen |
die überseeischen Kommissionäre mit
der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszu-
führen, seinem Auftraggeber die erforderlichen
Nachrichten zu erteilen, ihm über die Geschäfte
Rechenschaft zu geben und ihm das zu leisten, was
er selbst aus den
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0426,
von Furobis Fürst (staatsrechtlich) |
Öffnen |
schließen z. V. stets in dieser Weise ab, während die
sog. Agenten, Korrespondenten u. dgl. sowohl im
Namen wie F. R. ihres Auftraggebers kontrahieren,
sodaß dieser unmittelbar aus solchen Rechtsgeschäf-
ten verpflichtet und berechtigt
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0859,
von Gerichtstafelbis Gering |
Öffnen |
- und
Strafprozesses und des Konkursverfahrens Gebüh-
ren nach Pauschalsätzen und Auslagen in Gemäßheit
der Reichsgesetze vom 24. Juni 1878 und ^. Juni
1881 zu beanspruchen. Sie können sich deshalb
regelmäßig nur an ihre Auftraggeber halten
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0238,
von Hochstiftbis Hochverrat |
Öffnen |
durch
den Tod nicht erlischt, und bei kaufmännischen Ge-
schäften beendigt der Tod des Auftraggebers der
Vermutung nach das Mandat nicht.
Höchst-Sodener Eisenbahn (6,6 lim), ehe-
malige Privatbahn, 22. Mai 1847 eröffnet. Den
Betrieb (nur während
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0920,
von Joahasbis Joch |
Öffnen |
.), die für ihren Auftraggeber Geschäfte machen;
dann heißt I. auch der, welcher dem Differenzgeschäft,
der Agiotage oder dem fog. Börsenspiel (8wck
^obdsi^) obliegt. Da die I. stets innerhalb einer
gewissen Kursgrenze sowohl kaufen als verkaufen,
wendet sich
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0529,
von Kommissionsgeschäftbis Kommodore |
Öffnen |
des Auftraggebers) kenntlich ge-
macht. Sodann bezeichnet K. die Rimesse für fremde
Rechnung (Kommissionsrimesse), z.V. wenn
^ dem 0 schuldet und ihm durch seinen Bankier K
Wechsel (Rimessen) zuschicken läßt; das Kommis-
sionsverhältnis
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0596,
von Raffin.bis Raffinesque |
Öffnen |
Kompositionen, in denen er häufig Porträtfiguren seiner Zeitgenossen, insbesondere seiner Auftraggeber,
anzubringen liebte. Aber auch seine Einzelbildnisse sind hervorragende Leistungen. (Vgl. Gruyer,
R., peintre de portraits ; 2 Bde., Par. 1881
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0529,
von Schlüsselblumebis Schlußzettel |
Öffnen |
wiedergiebt (Namen der
Kontrahenten, sofern der Auftraggeber nicht ver-
schwiegen werden darf, Zeit des Abschlusses, Be-
zeichnung des Gegenstandes, Bedingungen des Ge-
schäfts, Gattung und Menge der verkauften Ware,
Preis und Zeit der Lieferung
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0112,
Spanische Litteratur |
Öffnen |
, die lat. Werke Boccaccios und Petrarcas und vieles andere, zum Teil nach ital. Zwischengliedern, in der Auswahl noch teilweise mittelalterlich gerichtet. Als Übersetzer oder Auftraggeber stehen die ersten Namen der Zeit voran, Ayala, Santillana
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Speckterbis Spediteur |
Öffnen |
Handelsgesetzbuch bestimmt, der S. sei verpflichtet, für den Auftraggeber in Vorschuß zu gehen. Er kann auch nur die Fracht berechnen, welche er mit dem Frachtführer oder Verfrachter bedungen hat. Hat der S. sich über bestimmte Sätze der Transportkosten (sog
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0417,
von Vorschlagbis Vorsehung |
Öffnen |
.) oder Pfandleih- und Rückkaufsgeschäft (s. d.). Im engern Sinne, namentlich im Handelsverkehr, ist V. eine im voraus geleistete Zahlung, wie der V., welchen der Kommissionär auf das von ihm abzuschließende Geschäft seinem Auftraggeber giebt, der V
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0975,
von Ta-libis Teisendorf |
Öffnen |
seines Auftraggebers. Großkaufleute stellen meistens alte Handelsschiffskapitäne oder Steuerleute als T. an. Für den Verfrachter (den Reeder) übernimmt stets
einer der Steuerleute des Schiffs den Dienst
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0210,
von Agenturbis Agglomerat |
Öffnen |
, in das Dunkel zurücktreten und der Entdeckung und Bestrafung mit Hilfe ihrer Auftraggeber entgehen. Die Verwendung von A. p. ist durchaus zu verurteilen.
Agentūr, s. Agent.
Agentur des Rauhen Hauses, Buchhandlungsfirma, s. Rauhes Haus.
Agenzīa Stefāni
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0590,
von Gastoldbis Gastrecht |
Öffnen |
sie als próxenoi fungierten.
Bei den Römern entwickelte sich das G. (hospitium) in ähnlicher Weise, nur daß hier die Schutzpflicht für diejenigen, die sie übernommen hatten, oft nur eine bloße Ehrenbezeigung von seiten der Auftraggeber in sich schloß. Auch
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0180,
von Limitiertes Klimabis Limonage |
Öffnen |
).
Limitum oder Limito, die dem Kommissionär (s. d.) von seinem Auftraggeber gesetzte Preisgrenze, die er beim Einkauf oder Verkauf nicht überschreiten soll. (S. Einkaufskommission und Kommission.)
Limma (grch.), in der Musik ein Intervall
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1056,
Zwangsvollstreckung |
Öffnen |
Gerichtsvollziehers, daß er dieselben für seinen Auftraggeber pfände, bewirkt. Von dieser Erklärung ist demjenigen Gerichtsvollzieher, welcher zuerst gepfändet hat, und dem Schuldner Kenntnis zu geben. Die Verwertung erfolgt dann durch den
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1059,
von Zweigbis Zweikampf |
Öffnen |
Auftraggebers. Im Falle einer Realinjurie wird die Forderung ohne weiteres gestellt. Der Offizier hat nun die Pflicht, die Forderung dem Ehrenrat seines Truppenteils zu melden, welcher nach Ergänzung der Einführungsorder zu der Verordnung über
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0113,
von Unterzungendrüsebis Unzelmann (Friedr. Ludw.) |
Öffnen |
Handeln zum Nachteile der ihrer Aufsicht anvertrauten Personen oder Sachen, und das absichtlich nachteilige Verfügen über Vermögensstücke der Auftraggeber. Gewöhnlich wird U. mit Gefängnis, neben welchem auch auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte
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