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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0745,
von Eheliche Abstammungbis Eheliches Güterrecht |
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743
Eheliche Abstammung - Eheliches Güterrecht
nach §. 37 die Eheschließung eines Pflegebefohlenen mit seinem Vormund oder dessen Kindern während der Dauer der Vormundschaft unzulässig. Elterliche Genehmigung ist erforderlich bei Söhnen bis zum
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36% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Eheliche Vormundschaftbis Ehescheidung |
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744
Eheliche Vormundschaft - Ehescheidung
net, daß zur Zeit in Deutschland die allgemeine Gütergemeinschaft bei 11 Mill. Deutschen, übrigens in verschiedenen und nicht durchweg zusammenhängenden Gebieten gilt, die Mobiliargemeinschaft des
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26% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0947,
von Gutachbis Güterrecht der Ehegatten |
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" (Königsb. 1866); "Die Entstehungsgeschichte der Carolina" (Würzb. 1876).
Gütereinziehung, s. Konfiskation.
Gütererzeugung (Güterproduktion), s. Produktion.
Gütergemeinschaft, eheliche, s. Güterrecht der Ehegatten; G. im sozialistischen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0480,
Illegitimität (besondere Eigentümlichkeiten der unehelichen Nachkommenschaft) |
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ist bei den unehelichen Geburten eine weit höhere als bei den ehelichen; dabei ist die Gefahr für die männliche Frucht verhältnismäßig größer als für die weibliche. Es entfielen (nach Bertillon) auf 100 eheliche Totgeburten uneheliche Totgeburten
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Güterschaffnerbis Gute Werke |
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- und Einkindschaftsvertrags abgewendet, in welchem der zweite Ehegatte und die in der zweiten Ehe zu erwartenden Kinder in die Gemeinschaft aufgenommen und den erst-ehelichen Kindern sogen. Vorause gesetzt werden. Zuweilen tritt auch das sogen. Verfangenschaftsrecht
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
Ehe (Auflösung) |
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ist das Eherecht, d. h. der Inbegriff der auf die E. bezüglichen Rechtsnormen, von jeher Gegenstand der weltlichen Gesetzgebung gewesen. Aber gerade in Ansehung der Wirkungen, welche die E. auf die Vermögensverhältnisse der Ehegatten ausübt (eheliches
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0635,
Geburtsstatistik |
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633
Geburtsstatistik
schlagende Wirkung auf die Häufigkeit der Konzeptionen auszuüben.
Von großem moralstatist. Interesse ist die Verteilung der Geburten nach Ehelichkeit und Unehelichkeit. Wirft man von diesem Gesichtspunkte aus einen Blick
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0741,
Ehe |
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. Für die Hindus läßt sich vielleicht ursprünglich die Monogamie annehmen, für die höhern Stände ist aber auch die Vielweiberei gestattet, die Hauptfrau indessen muß ebenbürtig, aus der Kaste des Mannes sein. Verletzung der ehelichen Treue wird streng bestraft
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0392,
Hera |
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der genannten Frauen verfolgt, namentlich den Herakles. Die Bedeutung dieser H. konzentriert sich ganz in dem Begriff der Gattin und Ehegöttin (H. Teleia), der Walterin über die Heiligkeit der ehelichen Rechte und Gesetze. Als solche bleibt
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0059,
von Vatermordbis Vatikan |
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. Paternitas) beruht entweder auf der Zeugung, sei es in oder außer der Ehe (eheliche oder natürliche V.), oder auf dem Rechtsgeschäft der Adoption (s. d.). Sowohl das Kind als dessen Mutter kann auf die Anerkennung der ehelichen V. mit der sogen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0479,
Illegitimität (Häufigkeit etc. der unehelichen Geburten) |
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geringer als bei den ehelichen; es entfallen auf 100 Mädchengeburten Knaben (ohne Totgeburten) in
überhaupt Bei den unehel. überhaupt Bei den unehel. Frankreich 105 103 Kroatien-Slaw
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0369,
von Brausteuerbis Brautkranz |
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, daß, wenn ein Bräutigam nach gesetzlich geschehenem Verlöbnis am Vollzug der Ehe durch den Tod gehindert wird und Brautkinder hinterläßt, die letztern für eheliche angesehen werden und als Erben des Bräutigams gelten sollen. Doch ist dies nur eine Bestimmung
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0279,
Erbschaftssteuer (Neuregelung in Preußen) |
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, keine Steuer zu entrichten ist. Bis zum Erlaß des Gesetzes vom 30. Mai 1873 hatten Ehegatten eine E. von 1 Proz. zu zahlen; befreit hiervon waren nur die überlebenden Ehefrauen, insofern sie zugleich mit ehelichen Kindern ihres Ehemannes zur Erbschaft
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0478,
Illegitimität (Statistik der unehelichen Geburten) |
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Auffassung als eheliche zu betrachten sind; man hat diese Kinder als » quasi eheliche« bezeichnet. Schließlich wäre noch 7) auf die große Masse der ausgesetzten oder verlassenen Kinder, resp. Findlinge hinzuweisen. Diese können entweder ehelicher
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0610,
Aneroid |
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eines ehelichen als eines unehelichen Kindes in Betracht. Nach dem Preuß. Allg. Landr. II, 2, §. 16 können die Verwandten die Rechtmäßigkeit des in der Ehe geborenen Kindes niemals anfechten (s. Anfechtung), wenn der Ehemann dasselbe bei seiner Lebenszeit
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Gedonbis Gefängnishygieine |
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gebären. Die edclicke Ge-
burtenhäufigkeit geht aus folgender Tabelle hervor:
Staaten
Verheiratete Frauen von 15-50
Jahren
Lebendgeborene Eheliche im Durchschnitt
Auf 1000 gcbärfähige Verheiratete kommen
(inTausenden)
1874-91
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0287,
von Ehefraubis Ehern |
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zusammenhalten als Eheleutc, Tob. 8, 4.
ä.
Verheirathet.
Ehelich
Stehet die Sache eines ManneZ mit seinem Weibe also, so ifts
nicht gut, ehelich werden, Matth. 19, 10. Den Ehelichen aber gebiete nicht ich, sondern der HErr, daß das
Weib sich nicht
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0722,
Erbfolge |
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Zeit seines Todes wohlhabend, sie selbst aber arm, so hat sie Anspruch auf ein Viertel des Vermögens ihres Mannes; hinterläßt aber der verstorbene Ehemann eheliche Kinder, so erhält sie jenes Viertel nur dann, wenn der Kinder weniger als vier sind
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0948,
Güterrecht der Ehegatten |
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in dem ehelichen Güterrecht geltend. "Eheleute haben", sagt der Sachsenspiegel, "kein gezweites Gut zu ihrem Leben." Das gesamte Vermögen dient dem ehelichen Leben und ist in der Hand des Mannes vereinigt. Der Ehemann ist in der Regel befugt
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0273,
von Ehingenbis Eidechsen |
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269
Ehingen - Eidechsen
tenswert ist die sehr niedrige eheliche Fruchtbarkeit in Frankreich. Auf je 100 verheiratete Frauen im gebärfähigen Alter kamen 1887 nur 16 Geburten überhaupt und nur etwa 14,7 eheliche Geburten, so
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0744,
von Ehegattenbis Ehehindernis |
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742
Ehegatten - Ehehindernis
Ehegatten, die zur ehelichen Lebensgemeinschaft Berechtigten und Verpflichteten. Insbesondere haben sie den Wohnsitz und die Wohnung zu teilen. Beide werden vom Ehemann bestimmt, und die Ehefrau hat ihm dahin zu folgen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Verviersbis Verwaltungsgemeinschaft |
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oder Gütereinheit, das Eheliche Güterrecht (s. d.), nach welchem zwar rechtlich das Eigentum beider Ehegatten an ihrem Vermögen während der Ehe getrennt bleibt, aber thatsächlich eine Vereinigung in der Hand des Ehemanns stattfindet. Der Ehemann hat
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0391,
Hera |
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391
Hera.
tend, die Ehe stiftend und behütend, in ehelichem Zerwürfnis aber finster, furchtbar, verderblich. In der "Ilias" werden Argos, Mykenä und Sparta ihre liebsten Städte genannt; Argos heißt bei Pindar das "gottgeziemende Haus der H
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0535,
Kriminalität (physikalische oder kosmische Ursachen, soziale Ursachen) |
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Ursachen mit konstanter Wirkung.
1) Zivilstand. Das eheliche Leben mit seinen Anforderungen an die Erhaltung der Familie ist ein schützender Damm gegenüber dem Verbrechen, und vornehmlich die männlichen ledigen Klassen stellen ein höheres Kontingent zu
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0634,
Geburtsstatistik |
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. In England werden die Totgeborenen überhaupt nicht registriert. Andere wichtige, insbesondere socialstatist. Fragen knüpfen sich an die Unterscheidung der Geburten in eheliche und uneheliche, an die Verteilung der Geborenen auf die Jahreszeiten und an
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Alignybis Alimosch |
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wegen jugendlichen Alters oder Mangels an Vermögen und Arbeitsfähigkeit, voraussetzt, liegt zunächst dem Deszendenten gegenüber dem Aszendenten ob. Ferner sind die Eltern als solche verpflichtet, die ehelichen und die adoptierten Kinder zu erhalten und zu
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0207,
von Colicobis Coligny |
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die Priesterschaft nicht allzuweit zurückbleiben durfte, entscheidend zu gunsten des Cölibats, und es wurde namentlich in der orientalischen Kirche bald vorwaltende Observanz, daß wenigstens die Bischöfe, wenn sie verheiratet waren, aus dem ehelichen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0336,
Ehe (bei verschiedenen Völkern; Voraussetzungen der Eheschließung) |
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336
Ehe (bei verschiedenen Völkern; Voraussetzungen der Eheschließung).
wandten Pflicht, wenn ein Bürger bloß eine Erbin hinterlassen hatte, in welchem Fall diese den nächsten ihrer Anverwandten ehelichen mußte, um das Vermögen der Familie zu
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0337,
Ehe (Ehehindernisse) |
Öffnen |
und Vorgesetzten. Nach dem angezogenen deutschen Reichsgesetz bedürfen eheliche Kinder, solange der Sohn das 25., die Tochter das 24. Lebensjahr nicht vollendet haben, der Einwilligung des Vaters, nach dem Tode des Vaters der Einwilligung der Mutter und, wenn
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Ehebruch |
Öffnen |
, Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer E. oder die Herstellung des ehelichen Lebens zum Gegenstand haben (Ehesachen), ist ausschließlich das Landgericht zuständig, bei welchem der Ehemann seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (deutsche Zivilprozeßordnung, § 568 ff
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0089,
von Generalvollmachtbis Generator |
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für die Dauer einer G. wird aus dem durchschnittlichen Heiratsalter der Männer mit Zurechnung der halben Dauer der ehelichen Fruchtbarkeit gewonnen. Zur exakten Bestimmung dieser Dauer zog Rümelin einerseits aus den Tübinger Familienregistern 500
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0685,
von Schwängerungsklagebis Schwank |
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auf Ehelichung und Ausstattung (duc et dota), welchen die Praxis in ein Recht auf Ehelichung oder Ausstattung (Kranzgeld, Deflorationsgeld) verwandelte (duc aut dota). Die neuern Gesetze, und so namentlich das preußische Recht, kennen dagegen nur
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1007,
Zwangsvollstreckung (im Zivilprozeß) |
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einer Verurteilung zur Herstellung des ehelichen Lebens aber ist jener Zwang nur insoweit anwendbar, als die Landesgesetze die Erzwingung der Herstellung eines ehelichen Lebens überhaupt für zulässig erklären. Nach dem Entwurf eines deutschen bürgerlichen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0477,
von Hyppolitebis Illegitimität |
Öffnen |
, ohne daß dieser Widerspruch durch einen Beweis entkräftet worden wäre, oder die eheliche Geburt des Kindes bestritten und die Unmöglichkeit der Zeugung durch den Ehegatten bewiesen haben; in dieser Richtung gehen die Bestimmungen der Gesetzbücher
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0481,
Illegitimität (Ursachen der Häufigkeit unehelicher Geburten) |
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die ehelichen, zahlreich sind. Dieser Zusammenhang läßt sich aber durchaus nicht nachweisen, indem vielmehr auch die entgegengesetzte Erscheinung sehr häufig ist; es wirken also manche Ursachen der erhöhten ehelichen Geburten (s. 3) durchaus nicht
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0483,
Illegitimität (gesetzliche Bestimmungen in Deutschland u. Österreich) |
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; das uneheliche Kind erbt nach der Mutter gleich dem ehelichen, dagegen nach dem Vater, und zwar mit einem Sechstel, nur in Ermangelung ehelicher Kinder, sonst bestehen nur Alimentationsansprüche gegen ihn und die Mutter. Im Rheinland herrscht
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0476,
von Brautentebis Bravo-Murillo |
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. Damit hatte dann die B. das eheliche Leben begonnen. In betreff des Brautstandes haben sich eine Menge Gebräuche und Sitten erhalten, die bei verschiedenen Völkern abweichen. So findet sich in Gebirgsgegenden, z. B. in den Alpen, vornehmlich aber
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Dotalbauernbis Dotalsystem |
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, wenn durch Vertrag nicht etwas anderes bestimmt war, der Vater oder väterliche Ascendent, von welchem die Dos herrührte, oder die Ehefrau oder deren Erben, wenn die Dos an sie fiel.
Dotālsystem, dasjenige System des ehelichen Güterrechts, welches
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Güterabtretungbis Gütergemeinschaft |
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für das Vorströmen von Gütern in den
Vereich der kämpfenden Truppen bildet.
Gütereinheit, nach Gerber dasjenige System
des Ehelichen Güterrechts (s. d.), nach welchem
während der Ehe zwar die Vermögensmassen beider
Eheleute rechtlich als getrennte
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0982,
Juden |
Öffnen |
980
Juden
es bedenklich, der Zufertigung eines Ehescheidungsbriefes, wie sie nach dem Rechte des Talmud genügen würde, Wirkungen auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts beizulegen. Das geltende Recht kennt ferner auf dem Gebiete des ehelichen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0973,
von Trenck (Friedr., Freiherr von der)bis Trennung der Güter |
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", Lfg. 33, Stuttg. 1886).
Trénisse (frz.), s. Kontertanz.
Trennung der Güter, im Gebiet des Preuß. Allg. Landrechts der Name der sog. Verwaltungsgemeinschaft, also desjenigen ehelichen Güterrechts, nach welchem das Eigentum der Güter zwischen
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Ehebettebis Ehebruch |
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beherzigenswerth ist, was über die verschiedenen Arten der Liebe, das Wesen und den Vorzng der ehelichen Liebe, so wie über den rechten Grund der letztern Luther sagt: Werke X. 757. XII. 2518. 2523.'
z. 10. Die Ehe bildet ab die geistliche Vermählung
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0308,
von Verwandlungenbis Verwandtschaft |
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abstammt, oder daß sie gemeinschaftliche Stammeltern haben. Die V. hat eheliche Abstammung zur Grundlage, aber die Blutsgemeinschaft mit der Mutter oder deren Verwandten ist bei dem unehelichen Kinde die gleiche wie bei dem ehelichen Kinde. Den
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0028,
von Legitima portiobis Legitimationskarte |
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die Urkunde, durch die dies geschieht. In der Sprache des bürgerlichen Rechts heißt L. der Akt, durch welchen ein uneheliches Kind zu dem Vater in das Verhältnis eines ehelichen Kindes gebracht wird. Man unterscheidet zwei Arten der L.: durch nachfolgende
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Mobilgardebis Mobilisierung des Grundbesitzes und des Bodenkredits |
Öffnen |
der Gemeinschaft bereichern. Für eheliche Schulden haftet auch das ehemännliche Sondergut. Die Ehefrau allein kann die Gemeinschaft nur in Haushaltungsangelegenheiten (vgl. Badisches Landr. Satz 1420 a) oder auf Grund eines Auftrags des Ehemanns
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Kuenstler →
Hauptstück →
Lexikon:
Seite 0079,
von Bradfordbis Braith |
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eheliche Friede, der Maler Jan Steen auf dem Eis, der Tag des heil. Thomas, die Dorfschule, und als sein bestes historisches Bild: die Verteidigung Antwerpens 1576 (Museum daselbst). Er erhielt den belgischen Leopoldorden. - Weniger bedeutend
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Kuenstler →
Hauptstück →
Lexikon:
Seite 0297,
von Kamekebis Kannengießer |
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die Darstellungen aus der Zeit des französischen Direktoriums, z. B. eine Hochzeit aus jener Zeit, die im Pariser Salon einen großen Erfolg hatte. Als zweites Kapitel des mit diesem Bild begonnenen ehelichen Glücks folgte vor kurzem die Feier der ersten Kindtaufe
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0353,
von Unknownbis Unknown |
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verständiges Weib wird mit einem gesunden, aber doch merklich älteren Manne das Glück der Ehe doch besser machen.
Ueber die Vorrechte der Ehegatten gegeneinander urteilt er:
In dem ehelichen Leben soll das vereinigte Paar gleichsam eine einzige
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0099,
von Wissenbis Von dem fünften Stand der Ulmer Bürger, der Geschäftsleute |
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und Ältesten ehelich verbinden.
Kap. 5.
Von dem fünften Stand der Ulmer Bürger, der Geschäftsleute.
Der fünfte Stand der Bürger der Stadt Ulm gilt als zusammengesetzt aus (pag. 121) den Geschäftsleuten und ist ein bedeutender und gewissermaßen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Altera parsbis Alternative |
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eintritt. Dispensationen sind zulässig. Eheliche Kinder bedürfen, solange der Sohn das 25., die Tochter das 24. Lebensjahr nicht vollendet haben, der Einwilligung des Vaters, nach dem Tode des letztern der Einwilligung der Mutter und, wenn
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Beïsabis Beisitz |
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vereinigten ehelichen Vermögens zu bleiben. Es ist nämlich eine beachtenswerte Neigung des deutschen Rechts, statt der sofortigen Teilung im Fall einer Trennung der Ehe durch Tod des einen Ehegatten das bisherige eheliche Güterverhältnis noch
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0854,
Bevölkerung (Bewegung der Bevölkerung) |
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bei monogamischer Rechtsordnung, üben die Heiratsfrequenz (Trauungsziffer), d. i. die Zahl der jährlich neugeschlossenen Ehen im Verhältnis zur Volkszahl, das Heiratsalter und die mittlere Dauer der Ehen und der ehelichen Fruchtbarkeit
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0370,
von Brautkronebis Bravieren |
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nach dem Hochzeitstag. Die Kirche verbot auf mehreren Synoden um 400 n. Chr. mit Berufung auf Tobias 6, 17-23 den Laien die eheliche Begehung der B. als Entweihung des priesterlichen Trauungssegens. Das Mittelalter schärfte dieses Verbot mehrmals
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0206,
von Cölestiusbis Cölibat |
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ökumenischen Konzil zu Nicäa (325) von einer asketischen Partei gemachte Versuch, den verheirateten Klerikern bis zum Subdiakon die eheliche Beiwohnung nach erlangter Weihe zu verbieten, scheiterte nur an der Beredsamkeit des Paphnutius, der, obwohl
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0791,
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) |
Öffnen |
die deutschrechtlichen Bestimmungen über das eheliche Güterrecht mit dem Fundamentalsatz der Gütervereinigung, während dem ehelichen Gütersystem des römischen Rechts gerade umgekehrt das dem Wesen der Ehe viel weniger entsprechende Prinzip der völligen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Dotalenbis Dottores |
Öffnen |
.
Dotalklage, s. Mitgift.
Dotalsystem, das dem röm. Recht eigentümliche eheliche Güterrechtssystem, wonach das Vermögen der beiden Ehegatten völlig getrennt bleibt und nur dem Ehemann seitens der Ehefrau ein Beitrag zur Bestreitung der ehelichen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0339,
Ehe (kirchliche und Ziviltrauung; Wirkungen der Eheschließung) |
Öffnen |
auf Grund eines Spezialmandats zulässig ist, aber nachträgliche ausdrückliche Zustimmung des abwesenden Teils erheischt. Eine sogen. Gewissensehe (matrimonium conscientiae), d. h. eine Vereinigung von Mann und Weib zu einem ehelichen Beisammensein
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0599,
Hochzeit (im Mittelalter, bei den Mohammedanern) |
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bloß die Braut, sondern auch deren Eltern und Verwandte mußten ihre Einwilligung zur ehelichen Verbindung gegeben haben und die Brautleute selbst ihre körperliche Tüchtigkeit durch Kraftproben vor der H. darthun, woher der altgermanische Ausdruck
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Kollinbis Kollision |
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Privatrechts noch kein einheitliches deutsches Recht besitzen. Zudem tritt ebendieselbe Frage an den Richter heran, wenn innerhalb eines Staats wiederum verschiedene Rechtsnormen gelten, wie dies z. B. in Ansehung des ehelichen Güterrechts in den einzelnen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0206,
von Polygamiebis Polygonalzahlen |
Öffnen |
206
Polygamie - Polygonalzahlen.
Polygamie (griech.), eigentlich "Vielheirat", gewöhnlich aber für Vielweiberei (Polygynie), d. h. eheliche Verbindung eines Mannes mit mehreren Frauen, gebraucht. In der Form der Vielmännerei (s. Polyandrie
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0063,
Russisches Reich (Bevölkerung) |
Öffnen |
. Von 1000 Eheschließungen fanden 761,9 zwischen Ledigen, 101,6 zwischen Witwern und Mädchen, 90,1 zwischen Verwitweten, 46,4 zwischen ledigen Männern und Witwen statt. Die eheliche Fruchtbarkeit ergibt 4,9 Kinder auf jede Ehe, ein Durchschnitt, der von 15
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0811,
von Travailleur-Expeditionbis Travankor |
Öffnen |
eheliche Bündnisse mit gewissen Zeremonien gestiftet (s. Hochzeit). Die T. in der christlichen Kirche ist aber weder von Christus noch von der alten Kirche angeordnet. Zwar ward es bald Sitte, das Verlöbnis dem Bischof oder Kirchenältesten anzuzeigen
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Vorortbis Vorparlament |
Öffnen |
der Adoptivvater, die Mutter in Ansehung ihrer ehelichen Kinder, die Großeltern, die vom Vater oder von der Mutter im letzten Willen oder in einer gerichtlich oder notariell beglaubigten oder in einer eigenhändig ge- und unterschriebenen Urkunde
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0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0272,
von Eggenfeldenbis Ehe |
Öffnen |
körperliche Entwickelung ausgezeichneten Schweden. Die Sitte des späten Heiratens erhöht, wie es scheint, die Zahl der unehelichen Geburten, und da die Lebensfähigkeit der unehelichen Kinder geringer ist als die der ehelichen, so erhöht spätes Heiraten auch
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0484,
von Illegitimitätbis Immergrüne Gehölze |
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.).
3) In Frankreich führte der Artikel 340 des Code Napoléon das Verbot der » recherche de la paternité «, der Belangung des un ehelichen Vaters, ein und gestattet diese nur im Falle einer Gewaltthat; dagegen darf
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0511,
Juden (anthropologisch-ethnographische Verhältnisse) |
Öffnen |
. Bis vor kurzem war die Ansicht ziemlich allgemein verbreitet, daß die J. eine unvermischte Rasse darstellten. Obwohl man aus der Bibel weiß, daß die J. mit den übrigen Völkern Palästinas eheliche Verbindungen eingegangen sind, nahm man doch an
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0516,
von Jürükbis Jutegewebe |
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502
Jürük - Jutegewebe
liche Wahrschemlichkeitsgrund des Todes eingetreten ist. Mit der Vermutung des Todes ist die Vermutung zu verknüpfen, daß der Tote bis dahin gelebt habe.
In Ansehung des ehelichen Güterrechts sprach sich die Abteilung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0124,
Actio |
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122
Actio
Präjudizialklagen hauptsächlich über Familienrechte. Der Richter soll aussprechen, ob dieses Kind ein eheliches Kind dieses Vaters ist; ob diese Ehe zu Recht besteht, oder ungültig ist. Ist solcher Anspruch rechtskräftig geworden, so
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0613,
Anfechtung |
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. unter anderm gesprochen, wenn es sich um die Verleugnung der Ehelichkeit eines während der Ehe geborenen Kindes seitens des Ehemannes der Mutter handelt (s. auch Anerkennung). Streitig ist für das Gemeine Recht, ob die A. nur dem Ehemanne zusteht
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0475,
von Braunwurzbis Braut |
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wurde es ziemlich allgemein Sitte, daß der Bräutigam der B. zur Verlobung öffentlich den Brautring als Sinnbild ehelicher Treue ansteckte (vgl. Hofmann, Über den Verlobungs- und den Trauring, Wien 1870), worauf Umarmung und Brautkuß folgten. Bei
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Bürgerliches Gesetzbuch für Österreichbis Bürgerrecht |
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. Das Familienrecht umfaßt die Rechtssätze über die Ehe, ihre Eingehung und Auflösung, die ehelichen Pflichten und Rechte, die Rechtsverhältnisse der Eltern und Kinder, die väterliche Gewalt, die besondere Gestaltung des ehelichen Güterrechts und die Rechte
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0434,
von Doppelbodenbis Doppelflöte |
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von dem Beischlafe an da-
tierte, legt man in neuerer Zeit das Hauptgewicht
auf die mit Mißbrauch der EheschließungZform kon-
kurrierende Verletzung der ehelichen Treue, fodah
die Vollendung des Delikts lediglich in der Ein-
gehung einer (neuen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0740,
von Egrettenbis Ehe |
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dürfe (Engels-, Jungfern- oder Josephsehe, weil Joseph die Maria nie berührt haben soll). Kraft des Ehebündnisses haben die Gatten Freud und Leid miteinander zu tragen, die eheliche Treue zu bewahren, sich gegenseitige Beihilfe zu leisten
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0742,
von Eheberedungbis Ehebruch |
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vor Eingehung der E. die Zustimmung des Bischofs einholten (professio matrimonii). Kirchliche Ceremonien fanden schon früher statt, jedoch ohne den Anspruch rechtlicher Bedeutung. Auf das eheliche Beilager (copula carnalis) wird sehr bald hohes Gewicht
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Ehefraubis Ehegartenwirtschaft |
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, wegen wirklichen E., oder auch, soweit das Preuß. Allg. Landrecht in Frage kommt, wegen eines solchen unerlaubten Umgangs geschieden sein, durch welchen eine dringende Vermutung der verletzten ehelichen Treue begründet wird. Er kann auch nur gestraft
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Errungene Güterbis Ersatzbehörden |
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ihr Eigentümer
durch eigene Thätigkeit und Sparsamkeit erworben
hat. Im ehelichen Güterrecht ist der Ausdruck gleich-
bedeutend mit Errungenschaft (s. d.).
Errungenschaft oder Erkoberung, in der
Rechtssprache dasjenige, was der Ehemann
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0558,
von Familienbrüderbis Familienfideikommiß |
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und Mündel. Das eheliche und das elterliche
Verhältnis sind durch die F. selbst gegeben. Die
Vormundschaft ist bestimmt, dem Minderjährigen
einen Schutz zu gewähreu, welchen das elterliche
.haus nicht mehr gewähren kann. Diesem .haupt-
falle
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0790,
von Filholbis Filigranarbeit |
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Aussvruch über sein
Kindesverhältnis begehrt. Sie ist negative F.,
wenn der Ausspruch dahin begehrt wird, daß Kläger
das eheliche Kind des Beklagten nicht sei (s. Illegiti-
mitätsklage). Einige Rechte, wie das gemeine und
das sächs. Recht, gestatten
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0062,
Frankreich (Kolonien. Landwirtschaft) |
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60
Frankreich (Kolonien. Landwirtschaft)
burten. Unter den 866377 im J. 1891 geborenen Kindern waren 443227 Knaben und 423150 Mädchen, darunter 772441 ehelich und 73936 unehelich geboren. Das Verhältnis der unehelichen zu den ehelichen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0756,
Gemeinschaft der Heiligen |
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. Adjudikation.) Über
die G. des ehelichen Güterrechts s. Eheliches Güter-
recht, Gütergemeinschaft und Errungenschaftsge-
meinschaft.
Gemeinschaft der Heiligen (lat. commnnio
LÄnctornin) wird im dritten Artikel des Aposto-
lischen Symbolums (s
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0586,
von Guter Glaubebis Güterumlauf |
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. Produktion.
Güterrecht, eheliches, s. Eheliches Güterrecht.
Güterschciizuug, s. Ertragsanschlag.
Güterfchlächterei oder Hofmetzgerei, volks-
tümlicher Ausdruck zur Bezeichnung des gewerbs-
mäßigen Ankaufens von Landgütern zu dem Zweck
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0387,
von Huber (Eugen)bis Huber (Therese) |
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. Vorher hatte er veröffentlicht: "Die fchweiz.
Erbrechte in ihrer Entwicklung feit der Ablöfung des
alten Bundes vom Deutschen Reiche" (Zür. 1872),
"Studien über das eheliche Güterrecht der Schweiz"
(Bern 1874), "Das kölnische Recht in den zährin
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0527,
von Ille-et-Vilainebis Illegitimitätsklage |
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der ehelichen Geburt erleichtert das
positive Recht durch Aufstellung der Vermutung,
daß ein in der Ehe oder innerhalb einer bestimmten
Frist nach ihrer Auflöfung geborenes Kind das
Kind des Ehemanns fei. Diefe Frist beträgt durch-
gehends 10 Monate, den
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0528,
von Illenaubis Illinois |
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526
Illenau - Illinois
schreiben könne, und wenn das Kind nicht lebens-
fähig zur Welt gekommen ist.
Damit sich der Ehemann gegenüber einem inner-
halb der kritischen Zeit geborenen Kinde die An-
sechtung der Ehelichkeit sichere, muß
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0569,
von Konkrementbis Konkurrenz |
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Anspruch auf Alimentation und konnten aus dem Nachlasse des Vaters, dafern keine eheliche Nachkommenschaft vorhanden war, mit der Mutter ein Sechstel als Pflichtteil fordern, auch durch nachträgliche Heirat ihrer Eltern ehelich werden. Nach und nach hatte
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0164,
von Namanganbis Nammen |
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. Eine N. tritt für Frauen mit
ihrer Verheiratung, für Kinder mit der Annahme
an Kindesstatt (s. d.) und Legitimation (s. d.) ein;
ferner infolge einerIllegitimitätserklärung von Kin-
dern, welche bis dahin als ehelich gegolten hatten
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0206,
von Naturheilmethode Airysbis Naturselbstdruck |
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.
Naturkunde, soviel wie Naturgeschichte (s. d.).
Naturlehre, s. Physik.
Natürliche Kinder, die ehelichen Kinder im
Gegensatze zu den durch Rechtsgeschäft in die
Familie aufgenommenen Kindern, mag diese Auf-
nahme durch Annahme an Kindesstatt
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0526,
von Put and callbis Putignano |
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. Landrecht in An-
sehung der Eltern alle Rechte ehelicher Kinder; sie
treten aber nicht in die Familie des Vaters oder der
Mutter, führen in der Regel den Namen der Mutter
und sind rechte Geschwister. Nur die Elternrechte
hängen von dem guten Glauben
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Scheidemünzenbronzebis Scheiner |
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oder Dauer, also die bloße
Beseitigung des ehelichen Zusammenlebens. Nach
der herrschenden Lehre der kath. Kirche kann vermöge
derSakramentseigcnschaft der Ehe eine Ehe niemals
gelöst werden, von einzelnen ganz seltenen Aus-
nahmen abgesehen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0668,
von Schwaden (Grasart)bis Schwalbe |
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diefes Verbots
nicht genehmigen wollen. Das Span. Gesetzbuch
von 1889, Art. 84, Nr. 3, 4 hält noch die S. bis
zum vierten Grade als Ehehindernis fest, und zwar
bis zum zweiten Grade der S. im Falle einer natür-
lichen (d. h. nicht ehelichen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Schwanjungfrauenbis Schwann |
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nach Wahl der Klägerin entweder auf Ehelichung, ohne daß jedoch eine Zwangstrauung zulässig wäre, oder auf eine verschieden benannte Geldabfindung. (Dotation, Kranzgeld), und außerdem nach der Praxis auf Entbindungs- und sog. Sechswochenkosten
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Pflichtexemplarebis Pflichtteil |
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, wie das Preuß. Allg. Landr. Ⅱ, 2, §. 661 und das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 754, teils nur dann, wenn eheliche Abkömmlinge vorhanden sind, wie das Bamberger Landr. S. 341, die Fränk. Landgerichtsordnung Tit. 82, das Lübische Gesetz vom 10. Febr. 1862, Art. 19
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Unčovbis Unfallnervenkrankheit |
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, auch außereheliche Kinder, welche keinen ehelichen Vater haben (s. Vaterschaft). Über die verschiedenen Arten U. K. s. Natürliche Kinder. Im geltenden Recht, auch im Deutschen Bürgerl. Gesetzb. §. 1705, werden die U. K. überwiegend gegenüber der Mutter
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0731,
von Hand (ärgere)bis Handarbeitsunterricht |
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. In der mütterlichen Familie erben sie wie andere eheliche Kinder; der Vater und dessen Verwandte haben kein Erbrecht ihnen gegenüber. Die Kinder führen den Namen der Mutter, dem Vater steht die väterliche Gewalt nicht zu. Neben andern ehelichen Abkömmlingen haben
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0682,
Griechenland (Alt-G.: Geschichte) |
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der säulenlosen vierten Seite, der Hausflur gegenüber, lag der Saal (die sogen. Prostas), der Versammlungsort der Familie bei den gemeinsamen Mahlzeiten und bei Opfern, an den sich auf der einen Seite das eheliche Schlafgemach, auf der andern
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0389,
von Hepatischer Geruchbis Hephästos |
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die eheliche Treue. Als er durch Helios davon Kunde erhält, umgarnt er das Ehebett mit einem künstlichen Netz. Als dieses Ares und Aphrodite umstrickt, eilt er mit allen Göttern herbei und befreit sie erst auf Poseidons Fürsprache. Durch seine
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0880,
von Personagebis Personifikation |
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, betreffend die Stellung der Person als Glied einer Familie (Ehe-, Verwandtschafts-, Vormundschaftsrecht).
Personenstand (Zivilstand, Familienstand), die rechtliche Stellung des Menschen in Ansehung seiner durch eheliche oder außereheliche Geburt
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Testamentbis Tête-à-tête |
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kann auch nach deutschem Recht über Stamm-, Lehns- und Fideikommißgüter sowie über das Vermögen, welches nach dem ehelichen Güterrecht dem überlebenden Ehegatten oder den Kindern verbleiben muß, nicht oder doch nur in beschränkter Weise letztwillig
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0131,
Bevölkerungsgeschichte (Europa: Allgemeines) |
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die eheliche. Und doch ist die Familie nicht besonders groß, 5-6 Personen im Durchschnitt. Ursache sind die höchst ungünstigen sanitären Verhältnisse und zwar insbesondere die enorme Kindersterblichkeit, Erscheinungen, welche wir heute noch bei den
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0749,
Ehestatistik |
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Mittelzahl angeben (s. unten). Neuerdings beginnt man die Dauer der durch den Tod gelösten Ehen auf direktem Wege zu ermitteln. Auch die Frage nach der ehelichen Fruchtbarkeit berührt die E. (s. Geburtsstatistik). Andere für die E. interessante Fragen
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