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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0319,
von Erskine (Thomas)bis Erstgeburt |
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317
Erskine (Thomas) - Erstgeburt
gegenüber bei Singoni am Kap San Sebastian,
reiste längs der Küste nach Inhambane, erreichte
diese Stadt 10. April und schiffte sich dier nach Na-
tal ein. Als wertvollstes Ergebnis dieser Reise
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62% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0820,
von Erslevbis Erstickung |
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(von 830) und gehörte zum Bistum Straßburg.
Erstgeborner Sohn der Kirche (Fils aîné de l'Église), Titel der französischen Könige, angeblich seit Chlodwig.
Erstgeburt. Bei den Hebräern war die männliche E. von Menschen und Vieh Gott geheiligt (2. Mos
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0369,
von Ersterbenbis Erstling |
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. 17, 13. Amnon Davids, 2 Sam. 3, 2.
Hiobs Kinder aßen und tranken Wein in dem Hause ihres Bruders, des Erstgebornen, Hiob 1, 13. 18.
z. 2. Die Erstgeburt hatte besondere Rechte; denn sie war:
1. dem HErrn heilig, 2 Mos. 13, 2. c. 22, 29.
2
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0479,
Illegitimität (Häufigkeit etc. der unehelichen Geburten) |
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A. Bertillon sucht diese Erscheinung dadurch einigermaßen zu erklären, daß einerseits bei den unehelichen Geburten die Erstgeburten verhältnismäßig viel zahlreicher sind als bei den ehelichen, anderseits aber gerade bei
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0127,
Judenthum |
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Versöhnungstag
Wochenfest
Ritus etc.
Allerheiligstes
Azyma
Bann
Bath-Kol *
Beschneidung
Brandopfer
Bundeslade
Ceremonialgesetz
Challa *
Chasan *
Chebra kadischa *
Cherem, s. Bann
Choschen
Debir
Duchenen *
Ephod
Epispasmus
Erstgeburt
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0146,
Niederlande (Verwaltung, Rechtspflege, Finanzen, Heerwesen) |
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146
Niederlande (Verwaltung, Rechtspflege, Finanzen, Heerwesen).
des Königs und deren Deszendenten nach dem Rechte der Erstgeburt und in Ermangelung dieser auf die Tochter des letzten Königs nach dem Rechte der Erstgeburt über. Zur Thronfolge
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0917,
von Arnibis Arnim (Adolf Heinr., Graf von) |
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als Erben den Grafen Dietlof (geb. 22. Aug. 1867).
Ein Zweig der Boitzenburger Linie ist das Haus Heinrichsdorff und Werblow, aus dem Heinrich Friedrich von A. (s. d.) von Friedrich Wilhelm IV. 1841 in den Grafenstand nach dem Rechte der Erstgeburt
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0981,
von Moloch (Erdagame)bis Moltke (Adelsgeschlecht) |
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979
Moloch (Erdagame) - Moltke (Adelsgeschlecht)
hat im Mosaischen Gesetz eine letzte Spur in der Vorschrift hinterlassen, die Erstgeburt zu lösen. «Durchs Feuer gehen lassen» ist ein euphemistischer Ausdruck für das Opfer der Erstgeburt, über
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0214,
Ägypten (Staatsverwaltung) |
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der Erstgeburt und der Linearsuccession endlich zugestanden erhalten. Neuerdings ist das Verhältnis zwischen Ä. und der Pforte durch den Ferman des Großsultans vom 8. Juni 1873 geregelt worden. (Weiteres s. unter Geschichte.) Zur obersten Führung
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0501,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Verwaltung, Finanzen, Heerwesen) |
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gemäß nach dem Rechte der Erstgeburt und der gemischten Linealerbfolge in dem Haus Habsburg-Lothringen erblich. Die männliche Linie geht der weiblichen vor, und letztere folgt erst nach dem völligen Aussterben ersterer. Die Religion des Kaisers
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0015,
von Abbas Paschabis Abts Zahnradsystem |
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Theresianums in Wien, um seine Studien zu vollenden, als er durch den frühen Tod seines Vaters (7. Jan. 1892) auf den ägyptischen Thron berufen wurde. Gemäß dem Ferman von 1873, welcher die Erbfolge nach dem Rechte der Erstgeburt für Ägypten anerkannte
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0227,
Ägypten (neueste Geschichte) |
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dem Rechte der Erstgeburt die erbliche Herrschaft über Ä. mit Einschluß der Erwerbungen am obern Nil verbleiben; doch sollten die Administrativgesetze des Landes mit denen der übrigen Provinzen in Einklang gebracht, die Abgaben im Namen und unter
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0229,
Ägypten (neueste Geschichte) |
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der Thronfolgeordnung umging, einen neuen Ferman, welcher alle frühern an günstigen Bestimmungen übertraf. Durch denselben wurde die direkte Erbfolge nach dem Prinzip der Erstgeburt und der Linearsuccession aufrecht erhalten, völlige Unabhängigkeit
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0295,
Albrecht (deutsche Könige, Bayern, Brandenburg) |
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Prinz alleiniger Erbe des Throns sein sollte und die Succession überhaupt nach dem Rechte der Erstgeburt bestimmt ward. A. starb 18. März 1508. Er hinterließ drei Söhne und fünf Töchter von seiner Gemahlin Kunigunde, Tochter Kaiser Friedrichs III. Vgl
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0584,
Anhalt (geographisch-statistisch) |
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nach dem Rechte der Erstgeburt erbliche Monarchie. Der Herzog (gegenwärtig Friedrich, der seinem Vater, dem Herzog Leopold Friedrich, 22. Mai 1871 succedierte) führt den Titel Hoheit, vereinigt in sich die Exekutivgewalt; die legislative teilt
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 1000,
Athen (Geschichte) |
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lebenslänglich, und sein Amt vererbte nach dem Rechte der Erstgeburt, doch war er dem Geschlecht des Königs und dem Areopag verantwortlich. Im J. 753 ward die Lebenslänglichkeit des Archontats aufgehoben und die Amtsdauer auf zehn Jahre beschränkt, 714
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0544,
Bayern (Telegraphen, Post, Geldinstitute etc.; Verfassung) |
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. eine konstitutionelle Monarchie; sein König (Ludwig II., seit 10. März 1864) ist das Oberhaupt des Staats. Die Krone ist erblich im Mannesstamm nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linearerbfolge, mit Ausschluß der weiblichen Nachkommen, solange noch
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0651,
Belgien (Staatsverfassung und Verwaltung) |
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rechtmäßigen Nachkommenschaft von Mann zu Mann nach der Ordnung der Erstgeburt, mit beständiger Ausschließung der Frauen und ihrer Nachkommenschaft. In Ermangelung männlicher Nachkommen kann der König mit Zustimmung der Kammern seinen Nachfolger ernennen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0966,
von Birkenbeinebis Birkenwasser |
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das Ländchen. Die Regierung ist in dem großherzoglich oldenburgischen Haus nach dem Rechte der Erstgeburt erblich; aber die Verbindung des Fürstentums mit den übrigen oldenburgischen Ländern ist eine bloß persönliche, durch den gemeinsamen Regenten
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0044,
von Bludenbergbis Bludow |
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fürstlichen Titel nach dem Rechte der Erstgeburt, Haupt der Linie B.-Wahlstadt und erbliches Mitglied des preußischen Herrenhauses, gest. 8. März 1875, und Gustav Oktavius Heinrich, Graf von B., geb. 3. Aug. 1800, Ehrenritter des Johanniterordens
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0341,
Brasilien (Staatsverfassung und Verwaltung, Gerichtswesen) |
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Begnadigungsfällen und noch einigen andern, minder bedeutenden Gelegenheiten ausübt. Die Thronfolge bleibt nach dem Rechte der Erstgeburt, ohne Berücksichtigung des Geschlechts, bei den Nachkommen des Kaisers Pedro II. aus dem Haus Braganza. Der Kaiser ist nebst
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0361,
Braunschweig (Handel, Staatsverfassung und Verwaltung) |
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und dem Rechte der Erstgeburt und zwar in dem Mannesstamm; erlischt dieser, so geht die Regierung auf die weibliche Linie über. Der Regent wird mit vollendetem 18. Lebensjahr volljährig; er führt den Titel Herzog zu B. und Lüneburg. Mit dem am 18. Okt
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Bulle, Goldenebis Bulletin |
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weltlichen Kurfürstentümern) nach dem Rechte der Erstgeburt vererbt werden soll. Der zweite Teil der Goldenen Bulle, der das Faustrecht betraf, verbot nur, wie schon früher geschehen, die Befehdungen, die nicht drei Tage vorher angekündigt worden waren
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0013,
China (Verkehrsanstalten; Münzen, Maße und Gewichte; Staatsverfassung) |
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öffentlich sehen, ohne daß Scharen von Polizeidienern voraufgehen und eine ungeheure Leibgarde folgt. Das Recht der Nachfolge beruht nicht auf der Erstgeburt, sondern der Kaiser wählt sich seinen Nachfolger unter den Söhnen seiner ersten drei Gemahlinnen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0859,
Deutschland (Geschichte 1338-1400. Karl IV., Wenzel) |
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der Kurstimme ein Ende gemacht wurde, und, um fernern Streitigkeiten vorzubeugen, bestimmt, daß fortan diejenigen Lande, an denen die Kurstimme haftete, unteilbar und nach dem Rechte der Erstgeburt erblich sein sollten. Die Wahl sollte
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0821,
von Erstlingebis Ertrag |
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. in die Priesterstädte, abgegeben und mußten auch von den Erzeugnissen jüdischer Ländereien in der griechischen und babylonischen Diaspora geliefert werden. Vgl. Erstgeburt.
Erstreckung der Frist, s. Frist.
Ertag (Erchtag), s. v. w. Dienstag
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0120,
von Hänelbis Hanf |
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Goslariensium" (das. 1862); "Die Garantien der Großmächte für Schleswig" (das. 1864); "Das Recht der Erstgeburt in Schleswig-Holstein" (Kiel 1864); "Zur Frage der stehenden Gefälle in Schleswig-Holstein" (mit Seelig, das. 1870-73, 3 Beiträge); "Studien zum
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0226,
von Hausmarkebis Haussa |
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der Volksrechte vom 5. bis 9. Jahrh. zurück. Die Hausmarken sind teils Familienzeichen, teils mit einer Handelsfirma und vorzugsweise auf dem Land mit dem Besitz eines Grundstücks verknüpft. Sie vererben nach dem Rechte der Erstgeburt oder auch der Jüngstgeburt
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0315,
Heinrich (Braunschweig-Wolfenbüttel) |
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mit Ausschließung seiner Brüder seit 1514, doch erkannte sein Bruder Wilhelm erst 1535 die Erbfolge nach der Erstgeburt an. In die Hildesheimer Stiftsfehde verwickelt, wurde H. zwar in der Schlacht auf der Soltauer Heide 29. Juni 1519 geschlagen; doch
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0471,
Hessen (Großherzogtum: Staatsverfassung und Verwaltung) |
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ist im großherzoglichen Haus erblich nach Erstgeburt und Linealerbfolge, auf Grund der Abstammung aus ebenbürtiger, mit Bewilligung des Großherzogs geschlossener Ehe. In Ermangelung eines durch Verwandtschaft oder Erbverbrüderung zur Nachfolge berechtigten
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Jungmannbis Juni |
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: "Jungmanna sebrané drobné spisy" (Prag 1868-1874). Im J. 1878 wurde auf dem Franziskanerplatz zu Prag seine Bronzestatue enthüllt und der Platz nach ihm benannt.
Jungmaß, s. Altmaß.
Jüngstenrecht. Obwohl das Vorrecht der Erstgeburt eine alte
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0775,
von Liebkrautbis Liechtenstein |
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der Erstgeburt. Der Fürst führt das Prädikat "Durchlaucht"; er hat außerdem ausgedehnte Besitzungen in Österreich, Preußen und Sachsen, die jährlich an 1,4 Mill. Gulden Einkünfte gewähren. Er residiert gewöhnlich in Wien. Die gegenwärtige Einrichtung
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0805,
von Lindnerbis Linealsystem |
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-Gradualerbfolge, verbunden mit dem Rechte der Erstgeburt (Primogenitur), ist in den meisten Fürstenhäusern für die Thronfolge maßgebend. Nach der Primogeniturordnung wird der Erstgeborne zur Succession berufen. Die Linie des Erstgebornen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0388,
Mecklenburg (Verfassung und Verwaltung) |
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Großherzog Friedrich Wilhelm (seit 6. Sept. 1860). In beiden Ländern ist der Thron nach dem Rechte der Erstgeburt und nach der Linealerbfolge im Mannesstamm erblich. Beide großherzogliche Häuser sind durch Hausverträge von 1701 und 1755 verbunden
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0390,
Mecklenburg (Geschichte) |
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(mit Ausnahme der oben erwähnten Landesklöster) und geistlichen Stiftungen eingezogen und größtenteils zu den Domänen geschlagen. Johann Albrecht setzte für M.-Güstrow die Erbfolge nach der Erstgeburt fest. Nach seinem Tod, 1576, regierte Johann VII
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0473,
von Menschenfressereibis Menschenrassen |
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rothaarige Menschen geopfert, in verschiedenen semitischen Kulten dem Moloch (Melkart) die menschliche Erstgeburt dargebracht, und selbst den alten indischen, griechischen und italienischen Kulten fehlte dieser grausame Gebrauch nicht. Mit dem Fortschreiten
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0768,
Montenegro (Bevölkerung, Staatsverhältnisse, Heerwesen) |
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. 1853 erklärte Fürst Danilo I. ausdrücklich M. zu einem erblichen, absoluten Fürstentum nach dem Rechte der männlichen Erstgeburt in der Familie Petrovitj-Njegosch. Neuerdings ist ein Ansatz zum Konstitutionalismus gemacht worden. Der Fürst, der auch
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 1019,
Nassau (Geschichte) |
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1019
Nassau (Geschichte).
durch welchen die Zusammengehörigkeit und Unveräußerlichkeit von ganz N. und das Recht der Erstgeburt anerkannt wurden. Durch den Frieden von Lüneville verlor er die Erbschaft Wilhelm Heinrichs II
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0364,
Oldenburg (Großherzogtum: Industrie, Schiffahrt, Eisenbahnen etc.; Staatsverfassung) |
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Rechte der Staatsgewalt in sich und ist nur in der Gesetzgebung und Besteuerung an die entsprechende Mitwirkung des Landtags gebunden. Die Regierung ist erblich im Mannesstamm des Hauses Holstein-Gottorp jüngere Linie nach dem Rechte der Erstgeburt
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0366,
Oldenburg (Großherzogtum: Geschichte) |
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der Erstgeburt für das Haus O. festgestellt. Dies galt aber, da sein Bruder Anton zu Delmenhorst Kinder hatte, zunächst nur für O., wo dem Vater nunmehr Anton Günther folgte, der durch ein vom Kaiser Ferdinand II. 1623 ausgestelltes und 1653
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0402,
von Operatismusbis Opfer |
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im Sonnendienst der semitischen Völker (Assyrer, Phöniker, Moabiter, Kanaaniter etc.), die ihrem Baal oder Moloch Kinder und Jünglinge, insbesondere die Erstgeburt, darbrachten. Witwenopfer fanden in Indien bekanntlich bis in die neueste Zeit statt
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0311,
von Pragabis Praguerie |
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auf die Töchter seines Bruders Joseph und deren männliche und weibliche Nachkommenschaft nach dem Rechte der Erstgeburt vererben sollten (vgl. Bidermann, Entstehung und Bedeutung der Pragmatischen Sanktion, Wien 1875); endlich die P. S. Karls III., Königs
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0354,
Preußen (Münzen, Maße, Gewichte; Versicherungswesen; Staatsverfassung) |
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ist (mit der deutschen Kaiserwürde) erblich im Mannesstamm des königlich preußischen Hauses Hohenzollern nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linealfolge. Der König wird mit Vollendung des 18. Lebensjahrs volljährig. Der erstgeborne Sohn
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0386,
von Priester Johannesbis Prillwitz |
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, den abgenommenen Schaubroten, den Strafgeldern für levitische Verschuldung, dem Lösegeld der Erstgeburt, dem Verbannten (was Gott gelobt worden) oder dessen Geldwert. Auf diesen Grundlagen gewann das Priestertum zur Zeit Davids eine festere
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0389,
von Primizbis Primulaceen |
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eine privatrechtliche P. vor, welche von dem Majorat (s. d.) und Seniorat (s. d.) wohl zu unterscheiden ist. Vgl. H. Schulze, Das Recht der Erstgeburt in den deutschen Fürstenhäusern (Leipz. 1851).
Primordiāl (lat.), zuerst seiend, uranfänglich
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0759,
Reuß (Fürstentümer, Geschichte) |
Öffnen |
. Die Regierung ist in beiden Fürstentümern im Mannesstamm nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linealfolge erblich; erlischt die eine Linie, so succediert die andre. Der Fürst wird mit zurückgelegtem 21. Lebensjahr volljährig; während seiner
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0084,
Russisches Reich (Geschichte 1340-1565) |
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erbberechtigt war, das Recht der Erstgeburt im Großfürstentum einführte, indem er seinen Vetter Wladimir bewog, seinen Ansprüchen zu gunsten von Dmitrijs ältestem Sohn zu entsagen, der darauf als Wasilij I. (1389-1425) den Thron bestieg. Unter ihm fielen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0089,
Russisches Reich (Geschichte 1787-1807) |
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das Recht der Erstgeburt in direkt absteigender Linie und dabei den Vorgang der männlichen Nachkommen vor den weiblichen als Reichsgrundgesetz bestimmte; ein andres Gesetz trennte einen Teil der Kronbauern als Eigentum der kaiserlichen Familie unter
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0126,
Sachsen (Königreich: Bodenbeschreibung) |
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benannte; Jena erlosch 1690, Eisenach
1741, und ihre Lande fielen an das Stammhaus Weimar zurück, in welchem Herzog
Ernst August 1719 das Recht der Erstgeburt eingeführt hatte und die verderblichen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0132,
Sachsen (Königreich: Verwaltung, Justiz, Kultus) |
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132
Sachsen (Königreich: Verwaltung, Justiz, Kultus).
sächsischen Fürstenhauses (Albertinische Linie) nach dem Rechte der Erstgeburt
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0148,
Sachsen-Koburg-Gotha (Verfassung und Verwaltung) |
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der Staatsgewalt aus. Das Hausgesetz des herzoglichen Hauses datiert
vom 1. März 1855. Die Regierungsnachfolge ist erblich im Mannesstamm des herzoglichen Hauses nach dem Rechte
der Erstgeburt und der Linealerbfolge. In Ermangelung
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0155,
Sachsen-Weimar-Eisenach (Verfassung) |
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der Erstgeburt und der Linealerbfolge im Mannesstamm des
großherzoglichen sächsischen Hauses erblich, des ältesten Zweigs der Ernestinischen Linie des Gesamthauses
Sachsen. Zwischen den Gliedern dieser Familie
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Schulze-Delitzschbis Schum. |
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i. Br. 1884) lieferte; "Lehrbuch des deutschen Staatsrechts" (Leipz. 1881-86, 2 Bde.). Außerdem nennen wir: "Das Recht der Erstgeburt in den deutschen Fürstenhäusern" (Leipz. 1851); "Die Hausgesetze der regierenden deutschen Fürstenhäuser" (Jena
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0106,
von Sparrm.bis Sparta |
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der Ephoren) entweder anzunehmen oder zu verwerfen, nicht aber selbst Anträge zu stellen. Die Könige gelangten nach Erbrecht und Erstgeburt zur Regierung. Durch Wohnung, Ländereien, ihnen zukommende Lieferungen von Opfervieh und Beute etc. vor allen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Thrombusbis Thugut |
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der Erstgeborne der dem letzten Regenten nächsten Linie zur T. Vgl. Schulze, Das Recht der Erstgeburt in den deutschen Fürstenhäusern (Leipz. 1851); Derselbe, Die Hausgesetze der regierenden deutschen Fürstenhäuser (Jena 1862-83, 3 Bde.); Heffter
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0930,
Türkisches Reich (Geschichte 1861-1875) |
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der Erstgeburt seinen Sohn Jussuf zum Nachfolger zu bestimmen, unterstützen würden. Zunächst ernannte er Mahmud Nedim Pascha zum Großwesir, einen unwissenden und habsüchtigen Mann, welcher, um seine Kreaturen in die einflußreichen Stellen zu bringen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0344,
von Waldbußebis Waldeck (Fürstentum) |
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, einschließlich der gräflichen Linie desselben, nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linealfolge; beim Erlöschen des Mannesstamms geht im eigentlichen Fürstentum W. die Regierung auf die weibliche Linie über, während im Fürstentum Pyrmont Preußen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0670,
von Windgallebis Windischgrätz |
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Landeshoheit) und ward hierauf 24. Mai 1804 von Kaiser Franz II. unter dem Namen W. in den Reichsfürstenstand nach dem Rechte der Erstgeburt erhoben und erhielt Sitz und Stimme im schwäbischen Grafenkollegium. Der Kaiser Franz dehnte 1822 den Fürstenstand
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0702,
von Witteboombis Wittenberg |
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übrige Linie Pfalz-Zweibrücken, welche 1569 die Erstgeburt an Neuburg verlor, und seitdem den zweiten Namen Birkenfeld annahm, hatte 1654-1718 den schwedischen Thron inne, erbte 1799 Pfalz und Bayern und nahm 1806 den Königstitel an. Sie blüht noch jetzt
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0755,
von Wranjebis Wrede |
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Fürstenstand erhoben worden und erhielt 24. Mai 1815 das im Nordgau liegende Ellingen als ein nach der Erstgeburt erbliches Fürstentum und als Thron- und Mannlehen unter bayrischer Hoheit. Auf dem Wiener Kongreß vertrat er Bayern, schadete aber dessen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0779,
Württemberg (Geschichte bis 1520) |
Öffnen |
die Regierung seinem Vetter Eberhard V. überließ; zugleich wurden durch diesen Vertrag unter Mitwirkung der Landstände die Unteilbarkeit des württembergischen Landes und die Erbfolge nach dem Rechte der Erstgeburt festgesetzt. Diese Bestimmungen wurden
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0880,
von Zephyrbis Zeremoniell |
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), die Schaufäden (s. Zizit), die Aufschrift an den Thürpfosten (s. Mesusa), das Auslösen des erstgebornen Sohns (s. Erstgeburt), die Trauergebräuche u. a.
Zeremonialĭen (lat.), Angelegenheiten des Zeremoniells.
Zeremonīe (lat., richtiger Cärimonie
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0478,
Illegitimität (Statistik der unehelichen Geburten) |
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«, Jena 1890) auf nicht weniger als 25 Proz. aller Gebornen. Dieselben waren also, abgesehen von den etwanigen Frühgeburten, vor Eingang der Ehe konzipiert. Überhaupt behauptet Westergaard und ebenso Geißler, daß etwa die Hälfte der Erstgeburten
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0480,
Illegitimität (besondere Eigentümlichkeiten der unehelichen Nachkommenschaft) |
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, daß die Totgeburten deshalb bei den unehelichen Geburten zahlreicher sind, weil bei diesen die Erstgeburten verhältnismäßig häufiger vorkommen als bei den ehelichen; doch ist an vereinzelten Untersuchungen bewiesen worden, daß auch die Spätergebornen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0864,
von Sonnenzauberbis Sonntagsruhe |
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durchs Feuer sprang, oder sein Kind dreimal durch das Herdfeuer reichte. Wenn ersterer seine Erstgeburt dem Moloch opferte, oder sein Kind, wie die Bibel es ausdrückt, »durchs Feuer gehen ließ«, so geschah das aus niederm Egoismus, um sein Leben 'mit dem
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0234,
Ägypten (Verwaltung und Verfassung) |
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aber durch die engl. Occupation in Frage gestellt, deren
völkerrechtliche Sanktion noch nicht erfolgt ist. Die Statthalterwürde ist erblich nach dem Recht der Erstgeburt, der Statthalter führt den
Titel «Chediv» und das Prädikat «Hoheit», hat
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0250,
Ägypten (neuere Geschichte) |
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wurde, ward
das Verhältnis des Lehnsstaates Ä. zur Pforte neu geregelt. Hiernach sollte den männlichen Nachkommen Mehemed Alis nach dem Rechte der Erstgeburt die
erbliche Herrschaft über Ä. und die Besitzungen am obern Nil verbleiben
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Albrecht (der Beherzte, Herzog von Sachsen)bis Albrecht (von Scharfenberg) |
Öffnen |
Verfügung bestimmte er seinem ältesten Sohne Georg die Regierung in den meißnischen Landen, Heinrich die Erbstatthalterwürde von Friesland und begründete auf diese Weise in der Albertinischen Linie die Erbfolge nach dem Rechte der Erstgeburt. Am 8. Nov
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0486,
von Alumnusbis Alvensleben (Familie) |
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zählte der preuß. Staatsminister Albrecht von A. (s. d.), dessen Vater 1798 in den preuß. Grafenstand erhoben war. Ferner gehört hierher das Haus Alvensleben-Schönborn auf Erxleben II. und auf Ostrometzko, gräflich nach dem Recht der Erstgeburt
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0487,
von Alvensleben (Albr., Graf von)bis Alvensleben (Konstant. von) |
Öffnen |
485
Alvensleben (Albr., Graf von) - Alvensleben (Konstant. von)
1853, und Ferdinand Friedrich Ludolf, geb. 23. Jan. 1803, gest. 11. Juli 1889, von Friedrich Wilhelm IV. 15. Okt. 1840 den Grafentitel nach dem Recht der Erstgeburt, der für den
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0682,
von Antecessorbis Antequera |
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denen die vordern Säulen stehen. Sie umfaßten den Vorraum zum Tempel (Pronaos).
Antenagium (mittellat.), Erstgeburt, Erstgeburtsrecht.
Antenat (lat.), Erstgeborener; Vorfahr, Ahne.
Antennae (lat.), s. Fühlhörner.
Antennaria R. Br
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Assa vocebis Asseln |
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. Grafenwürde nach dem Rechte der Erstgeburt; diese wurde 4. Febr. 1854 auf seine beiden ältern Söhne, Ludwig (Mindergrafschaft Falkenstein im Mansfelder Gebirgskreis) und Bernhard (Herrschaft Neudeck bei Karlsbad in Böhmen), 10. Jan. 1881 auch auf den
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0081,
von Auerhahnbellerbis Auersperg (Geschlecht) |
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und Minister Ferdinands III., der ihn 18. Sept. 1653 mit der Grafschaft Wels belehnte und zum Reichsfürsten nach dem Rechte der Erstgeburt erhob; 1654 überkam er die Herzogtümer Münsterberg und Frankenstein in Schlesien zu Lehn. Außerdem kaufte
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0263,
Baden (Großherzogtum; Verkehrswesen. Geistige Kultur. Verfassung u. Verwaltung) |
Öffnen |
der zweite, welcher eine landständische Verfassung erhalten hat (22. Aug. 1818). Die Regierung des in allen seinen Teilen unteilbaren und unveräußerlichen Landes ist nach dem Rechte der Erstgeburt in dem Mannsstamme Karl Friedrichs erblich; nach dessen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0495,
von Batthyányi (Kasimir, Graf von)bis Batthyányi (Ludwig, Graf von) |
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Kaisers Joseph II., legte aber diese Würde 1763 nieder und starb 15. April 1772, nachdem er 3. Jan. 1764 zum Reichsfürsten nach dem Rechte der Erstgeburt erhoben war. Da ihm sein einziger Sohn bereits gestorben war, ging die Fürstenwürde an den Sohn
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0562,
Bayern (Verfassung) |
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ist erblich im Mannsstamm nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linearerbfolge mit Ausschluß der weiblichen Nachkommen, solange noch ein successionsfähiger Agnat aus ebenbürtiger mit Bewilligung des Königs geschlossener Ehe oder ein
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0144,
von Bloomingtonbis Blücher |
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der Linie B. von Wahlstatt den preuß. Fürstentitel nach dem Rechte der Erstgeburt 18. Okt. 1861 und wurde erbliches Mitglied des preuß. Herrenhauses; er starb 8. März 1875. Seine Kinder hatte er durch deren kathol. Mutter zu dieser Konfession überführen
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0215,
von Bogoridibis Bogoslowsk |
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einen belastet alle mit Blutschuld; wird
einer ermordet, so haben alle das Recht und die Pflicht der Blutrache. Die Würde des Stammhäuptlings (Sim), ein Ehrenamt ohne Macht, vererbt sich nach der
Erstgeburt. Die Frau ist gesetzlich rechtlos; Scheidung
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Caroldorbis Carolini libri |
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erhoben
ward. Sein Sohn, Hans Karl (geb. 15. Jan. 1688, gest. 11. Okt. 1763), wurde nach der Besitzergreifung Schlesiens
durch Friedrich II. 6. Nov. 1741 zum Fürsten zu C. nach dem Rechte der Erstgeburt und die Standesherrschaft zum
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 1002,
Castilien |
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wieder zu einem Königreich vereinigte; von ihm wurde die Unteilbarkeit C.s ausgesprochen und das Recht der Erstgeburt eingeführt. Er eroberte
^[Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen.]
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Clarke's Forkbis Clasp |
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verwandelt
batte. Dieses erbte sein dritter Sohn, Graf Franz
Wenzel von C., geb. 8. März 1706, Wirkl.
Geheimrat und Obersthof- und Landjägermeister,
2. Febr. 1767 von Kaiser Joseph II. in den Reichs-
fürstenstand nach dem Rechte der Erstgeburt
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0422,
von Coliidaebis Coll’ arco |
Öffnen |
. Nov. 1822 in den österr. Fürstenstand nach dem
Rechte der Erstgeburt erhoben und starb 5. Febr.
1833. Dessen Urenkel, Emanuel von C., geb.
24. Dez. 1854, bekleidet feit dem Tode seines Vaters,
des Fürsten Eduard von C., 24. März 1862, die
fürstl
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0429,
Colloredo-Mansfeld |
Öffnen |
Rechte
der Erstgeburt in den Reichsfürstenstand und 1764
in den erbländischen Fürstenstand erhoben. Erstarb
1. Nov. 1788 und hinterlieh 18 Kinder. Von seinen
Söhnen sind zu nennen: 1) Fürst Franzde Paula
Gundaccar von C., vermählt mit einer Neichs
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0231,
von Erbfolgekriegebis Erblande |
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gerecht wurde, und dies war allein die
auf dem Rechte der Erstgeburt berubende Primo-
geniturordnung (s. Primogenitur). Ist im Falle
eines Thronwechsels kein thronfolgefähiger Nachfol-
ger vorhanden, so tritt an Stelle der E. eine sog
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0232,
von Erblandeshofämterbis Erbliche Krankheiten |
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der Erstgeburt verliehen werden. Die Inhaber sind Mitglieder des königl. Familienrates und der Kammer der Reichsräte. Die alten, in den einzelnen Landesteilen vorhanden gewesenen Erbämter sind aufgehoben. Ähnlich ist die Einrichtung in Württemberg. Daselbst
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0303,
von Ernst (Herzog von Bayern)bis Ernst August (König von Hannover) |
Öffnen |
sichern.
Durch ein Testament, dem Georg Wilhelm und der
Kaiser zustimmten, führte E. A. das Erstgeburts-
recht ein. Aber die jüngern Söhne E. A.s waren
nicht gewillt, all ihre Rechte dem ältesten Bruder
Georg Ludwig zu überlassen. Es bildete sich
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0320,
von Erstickungbis Ertgau |
Öffnen |
Psingstweizenbroten. (S. auch Erstgeburt.)
Erstmilch, f. Colostrum.
Ersuchen um Rechtshilfe, Requisition,
dasjenige E., welches die mit einer Rechtssache be-
schäftigte Gerichts- oder Verwaltungsbehörde an
eine andere Amtsstelle, sei
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0345,
von Erzmittelbis Escandal |
Öffnen |
. die Edo-
miter sind früher als Israel zu Macht und Ansehen
gelangt. Jakob fucht ihm schon bei der Geburt zu-
vorzukommen, listet ihm die Erstgeburt wie den
Segen des Vaters ab, d. h. Edom ist infolge der
Anstrengungen Israels, sich südwärts
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0380,
Esterházy |
Öffnen |
um die Erbfolge des Hauses Habsburg in Ungarn 1687 in den
Reichsfürstenstand erhoben und mit dem Münzrecht und dem großen Palatinat, vererblich nach dem Recht der Erstgeburt, begnadet.
Kurz vor seinem Tode wurde dieser Fürstenstand 1712 auf den
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0408,
von Fuggereibis Fühlhörner |
Öffnen |
)
von Kaiser Franz II. nebst seinen männlichen Nach-
kommen nach dem Rechte der Erstgeburt 1. Aug.
1803 in den Neichsfürstenstand erhoben wurde und
zugleich das Reichsfürstentum B ab enhausen auf
die Herrschaften Babenhausen, Voos und Ketters
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0430,
Fürstenberg (schwäb. Geschlecht) |
Öffnen |
, auf welche beide der Fürsten-
stand der Heiligenberger Linie nach deren Erlöschen
(10. Okt. 1716) nach dem Rechte der Erstgeburt
übertragen wurde. - a. Wratislaws, des Stif-
ters des Mehkircher Astes Enkel, Graf Karl
Egon von F. (geb. 2. Nov
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0238,
Graf (Arturo) |
Öffnen |
der Erstgeburt vererbenden Grafentitels wird
ein ebenmäßig vererbendes Grundsideikommiß mit
einem Neinertrage von 60000 M. verlangt. -
Vgl. G.Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte' (neue
Aufl., Kiel u. Verl. 1874-85); R. Eohm, Die alt-
deutsche
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0413,
Großbritannien und Irland (Verfassung) |
Öffnen |
erblich in männlicher und weiblicher Linie nach dem Recht der Erstgeburt, in strenger Linealordnung, sodaß das weibliche Geschlecht in der ältern Linie den männlichen Verwandten der jüngern Linie vorgeht, aber unter Geschwistern immer die Söhne zuerst
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0781,
von Handzirkelbis Hänel (Gust. Friedr.) |
Öffnen |
und publizistischen Arbeiten
sind zu erwähnen: "Das Beweissystem des Sach-
senspiegels" (Lpz. 1858), "D6ci8i0ii68 conLuium
(^"8wi'i6N3ium" (ebd. 1862), "Die Garantie der
Großmächte für Schleswig" (ebd. 1864), "Das
Recht der Erstgeburt in Schleswig
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0871,
von Hatzfeldt (Paul, Graf von)bis Haubenente |
Öffnen |
Rechte der Erstgeburt vererbenden
preuß. Fürstenstand erhoben und damit Begründer
des fürstl.Haufes Hatzfeldt-Wildenburg. Die
Besitzungen diefer Linie sind: die Standesherrfchaft
Wildenburg-Schönstein im Reg.-Bez. Koblenz und
die Rittergüter
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0987,
von Heinrich (Jasomirgott, Herzog v. Bayern)bis Heinrich Julius (Herzog zu Braunschw.) |
Öffnen |
Gefangenschaft gebeugt hatte, zu einem Vertrage zu nötigen, wodurch das Recht der Erstgeburt und
der Alleinregierung im braunschw. Hause gesetzlich eingeführt wurde. Seinen Bemühungen, die Katholiken gegen den vordringenden
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0120,
Hessen (Großherzogtum; Verfassung und Verwaltung) |
Öffnen |
. 1820, seitdem geändert durch Einzelgesetze
und das Reichsrecht. Staatsoberhaupt ist der Groh-
herzog. Die Regierung ist im großherzogl. Hause
nach Erstgeburt und Linealfolge erblich, vermöge
Abstammung aus ebenbürtiger Ehe; in Ermange-
lung
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0277,
Hohenzollern (Friedr. Wilh. Konst., Fürst von Hohenzollern-Hechingen) |
Öffnen |
übergingen, welches
der König von Preußen, als anerkanntes Haupt
des Gesamthauses H., bestätigte. Kraft dieser Fest-
setzungen galt das Recht der Erstgeburt, und beim
Erlöschen einer Linie im Mannsstamme sollten
deren Lande an die überlebende und nach
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0837,
von Jaïlabis Jakob I. (König von Großbritannien) |
Öffnen |
zweiter
Sohn und Stammvater der Israeliten (s. Israel).
Die volkstümliche Überlieferung hat sein Leben mit
Vorliebe ausgemalt. Danach wußte er von seinem
ältern Bruder Esau (s. d.) das Recht der Erstgeburt
durch ein Linsengericht an sich zu
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0352,
von Kinogerbsäurebis Kioto |
Öffnen |
) und durch Wenzel Norbert Octavian 1676; die nach dem Recht der Erstgeburt vererbende
Fürstenwürde erwarb dessen Sohn Graf Stephan Wilhelm 1746 und 1747. Bemerkenswerte Glieder des Hauses sind:
Wilhelm Graf K. , als Unterhändler Wallensteins
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