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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0260,
Völkerrecht |
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gentium, Jus belli et pacis, franz. Droit international, Droit des gens, engl. Law of nations, International law, ital. Diritto internazionale), Inbegriff der Rechtsgrundsätze, welche im Verkehr souveräner Staaten untereinander Geltung beanspruchen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0791,
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) |
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behauptet haben und welche im Gegensatz zu diesem letztern die Grundlage des gemeinen deutschen Privatrechts bilden, so mag hier insbesondere an die eigentümlichen deutschen Rechtsgrundsätze in Ansehung der Gemeinden und der Genossenschaften, an
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0024,
von Famarsbis Familie |
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die Familienverhältnisse und die F. als die Grundlage des Staats nicht unberücksichtigt lassen, und so entsteht das Familienrecht, der Inbegriff der Rechtsgrundsätze, welche sich auf die F. und auf die Stellung der Familienglieder als solcher beziehen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0037,
Geistesschwäche |
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(mit gewissen Einschränkungen) gleich andern Kranken behandelt werden können, nun wird sich auch diese unberechtigte Scheu nach und nach ganz verlieren und einer gerechten Beurteilung Platz machen.
Was die Rechtsgrundsätze über Geisteskranke anbetrifft, so
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Lehnrechtbis Lehnswesen |
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wurde; im objektiven Sinn der Inbegriff der über die Lehnsverhältnisse geltenden Rechtsgrundsätze. Vgl. Lehnswesen.
Lehnsatz, s. Lemma.
Lehnseröffnung, s. Heimfall des Lehens.
Lehnsfall, s. Herrenfall.
Lehnshof, s. Lehnswesen.
Lehnskurie
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0202,
von Staatsrechnungshofbis Staatsromane |
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und für die Regierten im Verhältnis zu einander und für die letztern untereinander begründet, im objektiven Sinn die Gesamtheit derjenigen Rechtsgrundsätze, durch welche jene Rechte und Pflichten normiert werden. Je nachdem nun diese Grundsätze unmittelbar
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Ediditbis Edinburg |
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durch ihre Edikte vermittelten und regelten. Sie machten beim Antritt ihres Amtes durch Anschläge diejenigen Rechtsgrundsätze, nach welchen sie Recht und Gerechtigkeit in dem Jahr ihrer Amtsführung beobachten wollten, gleich zum voraus öffentlich bekannt
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1023,
Korrespondenzblatt zum fünften Band |
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ja keineswegs den Charakter eines Lexikons der politischen Tagesfragen haben soll.
Indessen ist auch in diesem Streite die Richtigkeit der allgemeinen Rechtsgrundsätze über die Ausweisung, wie sie in unserm Artikel dargelegt sind, von keiner Seite
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0164,
Gericht (Gerichtsbarkeit) |
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einheitlicher Rechtszustand auf diesem hochwichtigen Gebiet für den Umfang des gesamten Reichs. Alle die wichtigen Rechtsgrundsätze, welche sich nach und nach in der Gesetzgebung der Einzelstaaten Anerkennung verschafft hatten, und welche die Sicherung
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0165,
von Vervinsbis Verwaltung |
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pflegt. Die wissenschaftliche Behandlung und Darstellung der auf die V. bezüglichen Grundsätze ist der Gegenstand der Verwaltungslehre oder Verwaltungswissenschaft, welch letztere einen wichtigen Teil der Staatswissenschaft bildet. Die Rechtsgrundsätze
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0294,
Aktie und Aktiengesellschaft |
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. Rechtsgrundsätzlich ist sie daher eine
besondere Art der Kommanditgesellschaft (s. d.), wirtschaftlich eine Verbindung von Individual- und
kapitalistischem Betrieb. Das Aktienwesen nimmt aber in ihrer Bethätigung einen so breiten Raum ein
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0510,
von Oblationbis Oboe |
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der Anteilscheine), bei welcher für den jeweiligen Gläubiger ein Vertreter bestellt werden kann.
Obligationenrecht, ein Teil des Bürgerlichen Rechts, der die Gesamtheit der Rechtsgrundsätze, welche sich auf die Schuldverhältnisse, die Obligationen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0042,
von Audhbis Audienz |
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vorgeworfen.
Audiātur et altĕra pars (lat.), "Man höre auch den andern Teil"; Rechtsgrundsatz, wonach man bei Anschuldigungen vor der Urteilsfällung auch den Beschuldigten hören soll: "Eines Mannes Rede ist keines Mannes Rede, man soll sie billig hören
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0124,
von Auslobungbis Ausnahmegesetz |
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Grundsatz der Rechtsgleichheit entsprechend, für alle Staatsbürger gleiche Bedeutung hat und alle in gleichmäßiger Weise trifft. Das A. ist ein Bruch mit der allgemeinen Rechtsordnung, das Aufgeben eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes gegenüber
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0740,
Bergrecht (Geschichtliches) |
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der Goldenen Bulle überhaupt kein Reichsgesetz über den Bergbau zu stande gekommen. Die deutsche Berggesetzgebung besteht vielmehr in lauter partikularen Bergordnungen. Allein in diesen Bergordnungen begegnet man überall denselben Rechtsgrundsätzen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0820,
von Bestederbis Bestrichener Raum |
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) das Material zum Schiffbau geliefert wird oder nicht, liegt ein Dienstmietvertrag oder ein Kaufvertrag vor, und die Rechtsgrundsätze, welche bei diesen Verträgen jeweilig gelten, sind auch für die Rechtsverhältnisse zwischen B. und Annehmer maßgebend
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0864,
Beweis (im Zivilprozeß) |
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, weshalb sein Thema das gerade Gegenteil des Beweisthemas ist. Er ist in Wahrheit ein Gegenbeweis, weil er direkt gegen den Hauptbeweis und dessen Thema gerichtet ist, und nur von diesem eigentlichen Gegenbeweis gilt der Rechtsgrundsatz: Reprobatio
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0444,
von Brobdingnagbis Brocken |
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.
Brocardica (auch Brocarda), in kurzer, bündiger, sprichwörtlicher Form gegebene Rechtslehren, Rechtsgrundsätze. Burkard (Brocard), Bischof von Worms (gest. 1025), hinterließ eine Sammlung von Kirchengesetzen, welche von Franzosen und Italienern B
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Bürgermeistereibis Burggraf |
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gemalt. Heutzutage wird die Störung der Ruhe in einer Burg oder in einem Residenzschloß lediglich nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen bestraft.
Burggraf (mittellat. Buregravius od. Burgicomes, auch Burghauptmann, Burgvogt, Pfleger etc.), ursprünglich
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Burgoynebis Bürgschaft |
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verlangen. Zur Milderung der strengen Rechtsgrundsätze rücksichtlich der Stellung des Bürgen sind für diesen mehrere Rechtswohlthaten eingeführt, nämlich:
1) der Bürge kann verlangen, daß der Gläubiger, ehe er ihn belangt, vorerst den Hauptschuldner
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0664,
von Burgscheidungenbis Burgsteinfurt |
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und der Teilung nicht zu, wenn die Schuld aus einem Geschäft hervorgeht, welches auf seiten des Hauptschuldners ein Handelsgeschäft ist, oder wenn die B. selbst sich als ein Handelsgeschäft darstellt. Besondere Rechtsgrundsätze bestehen über die B. der Frauen (s
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0241,
von Durchstoßenbis Durchsuchungsrecht |
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und Behältnisse öffnen zu lassen, nötigen Falls unter Anwendung von Gewalt und Gewaltmaßregeln. Im Strafverfahren ist der moderne Rechtsgrundsatz anerkannt, daß der Regel nach nur der Richter eine D. anordnen und vornehmen darf. Nur ausnahmsweise, wenn
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0270,
von Findelkinderbis Findschan |
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im eignen Grubengebäude findet (s. Bergrecht, S. 741).
Übrigens versteht man unter F. auch die Rechtsgrundsätze, welche in Ansehung des Findens verlorner Sachen gelten (s. Fund).
Findhorn, reißender und fischreicher Fluß in Schottland
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Forststrafrechtbis Forstvereine |
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Russie d'Europe (Petersb. 1878); für Dänemark: "Omrids af en dansk Skovbrugsstatistik" (Kopenh. 1881).
Forststrafrecht, die Gesamtheit der Rechtsgrundsätze oder der gesetzlichen Vorschriften über die Bestrafung von strafbaren Handlungen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Fundationbis Fünfeck |
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Heeren des Altertums.
Fundj, Negervolk, s. Fundsch.
Fundlohn, s. Fund.
Fundrecht, Rechtsgrundsätze, welche bei dem Finden verlorner Sachen maßgebend sind (s. Fund); über F. im Bergwesen s. Finderrecht.
Fundsch (Sing. Fungi), ein zur Nubarasse
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0900,
von Garamondbis Garaschanin |
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kaufte, die nun ein Dritter für sich in Anspruch nimmt, seinem Verkäufer den Streit verkündigen, insoweit ihm dieser nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen oder nach besonderer Vereinbarung haftbar ist. Das französische Recht kennt in solchem Fall
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0232,
Gesetz |
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. communes) und besondere Gesetze (l. singulares) unterscheiden, je nachdem die darin aufgestellten Regeln mit den allgemeinen Rechtsgrundsätzen übereinstimmen oder besonderer Rücksichten halber von denselben abweichen, wie z. B. die Steuerfreiheit
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0417,
von Gleichenbergbis Gleichheit |
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gleich sein.
Im Rechts- und Staatsleben versteht man unter G. die gleichmäßige Anwendung der Rechtsgrundsätze auf alle Staatsangehörigen. Man pflegt diesen Grundsatz regelmäßig unter den sogen. allgemeinen Menschenrechten mit aufzuführen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0862,
von Grundbuchführerbis Grundeigentum |
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, ausführliches Gesetz, welches das Grundbuchwesen in erschöpfender Weise regelt, wie die preußische G. vom 5. Febr. 1872 (s. Grundbücher).
Grundbuchrecht, Inbegriff der Rechtsgrundsätze über das Grundbuchwesen (s. Grundbücher).
Grundbuchrichter, s. Grundbücher
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0948,
Güterrecht der Ehegatten |
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Umgestaltungen, die bei dem Mangel eines Mittelpunktes der Rechtsbildung in unzähligen Landrechten, Statuten und Gewohnheiten zum Ausdruck kamen. So erklärt sich die außerordentliche Verschiedenheit der Rechtsgrundsätze auf dem Gebiet des ehelichen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0081,
von Handelsbilletbis Handelsgeographie |
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Vorschrift nicht entschieden sind. Ob ein H. in diesem Sinn bestehe, ist nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen zu beurteilen, d. h. es sind dafür die in jedem einzelnen Staat hinsichtlich der Erfordernisse und des Beweises vom Gewohnheitsrecht geltenden
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Intercellularsubstanzbis Interesse |
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nicht rechtzeitig, nicht vertragsmäßig, nicht vollständig oder gar nicht geliefert, die Leistung nicht oder nicht gehörig verrichtet wurde. Die Rechtsgrundsätze über das I. sind daher namentlich für die Lehre vom Schadenersatz (s. d.) von Wichtigkeit
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0163,
Japan (Rechtspflege, Heerwesen etc.; Geschichte) |
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und Rechtsgrundsätzen Rechnung getragen und für eine bessere Vorbildung der Richter gesorgt wurde. Es gibt jetzt 243 verschiedene Gerichtshöfe, nämlich ein höchstes Oberappellationsgericht in Tokio, 4 Appellationsgerichte in Tokio, Osaka, Miyagi (Sendai
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0333,
von Jurisconsultusbis Juristische Person |
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Gesetz und neben der Gewohnheit angenommen, die in Deutschland besonders in der Umwandlung, welche römische und altdeutsche Rechtsgrundsätze in ihrer praktischen Anwendung vielfach unter den Händen der Juristen erhalten haben, zur Geltung gekommen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0891,
von Knutzenbis Koalition |
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Anerkennung dieses Rechts kann nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nur für die erwachsenen männlichen Arbeiter in Frage kommen. Für diese ergibt sie sich als ein natürliches Recht schon aus dem Wesen des Rechtsstaats. Aus dem Grundprinzip desselben
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Kolonialsystembis Kolonien |
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kann diese Schutzherrschaft eine so weitgehende sein, daß die Schutzgebiete in der That als Kolonien aufzufassen sind. 3) K. werden auch die Rechtsgrundsätze genannt, nach welcher sich die Beziehungen der verschiedenen Mächte untereinander in Ansehung
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Konsulargerichtsbarkeitbis Konsulieren |
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, etc., des monnaies de la république romaine (das. 1885-86, 2 Bde. mit vielen Abbildungen).
Konsularprovision, s. Bestellungsbrief.
Konsularrecht, die Gesamtheit der Rechtsgrundsätze, welche sich auf die Rechte und Pflichten der Konsuln beziehen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0179,
von Kreditanstaltenbis Kreditieren |
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auf den K.; auch wird in einfachen Kreditbriefen gewöhnlich eine Frist bestimmt, nach deren Ablauf der K. nicht mehr gültig sein soll. Im übrigen sind die über die Anweisung (s. d.) geltenden Rechtsgrundsätze maßgebend.
Kreditgenossenschaften, s
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0494,
von Landwirtschaftsrat, deutscherbis Lanfranc |
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.
Landwirtschaftsrecht (Jus georgicum), der Inbegriff derjenigen Rechtsinstitutionen, welche den Landwirt und dessen persönliche und dingliche Verhältnisse betreffen und teils dem Privatrecht, teils dem Verwaltungsrecht angehören, wie die Rechtsgrundsätze
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0595,
von Mietebis Mignard |
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der Pacht (s. d.) die nämlichen Rechtsgrundsätze wie bei der M. anwendbar, welche auch in analoger Weise für die Dienstmiete zur Anwendung kommen. Bei der Sachmiete ist im Fall eines Verkaufs des Mietobjekts der neue Erwerber durch den Mietvertrag nicht
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0264,
von Noterbebis Nothomb |
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, daß ein Enterbungsgrund vorliegt, aus welchem die Enterbung entweder erfolgt ist, oder doch hätte erfolgen können. Derjenige Teil des Nachlasses, welchen die Noterben für sich beanspruchen können, ist der Pflichtteil (s. d.). Die Rechtsgrundsätze über
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0304,
von Objektionbis Obligation |
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. Der Inbegriff der Rechtsgrundsätze über die Obligationen bildet einen wichtigen Bestandteil des Privatrechts überhaupt: das Obligationenrecht oder das Recht der Forderungen.
Einteilung der Obligationen: Der im römischen Recht wichtige Unterschied zwischen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Obligationenrechnungbis Obmann |
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einfacher (Obligatio simplex), mehrheitlicher (copulativa) und zur Wahl berechtigender O. (Obligatio alternativa) unterschieden.
Allgemeine Rechtsgrundsätze über die Obligationen: Aus dem Begriff der O. folgt, daß der Gegenstand derselben niemals
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Pachometerbis Pachtvertrag |
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Rechtsgrundsätze Anwendung, nur daß bei fruchttragenden Sachen der Pachtschilling auch in einem bestimmten Quantum oder in einem Quoteteil der eingeernteten Früchte (sogen. Teilpacht, Halbpacht, lat. Colonia partiaria, franz. Métairie) bestehen kann
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Privatbis Privy Council |
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man als internationales P. oder als die Rechtsgrundsätze über die Kollision der Statuten (s. Kollision).
Privet (spr. -weh, mittellat. Privatum, franz. Privé), geheimes Gemach; Abtritt (s. d.).
Privilegĭum (lat.), Gesetz oder Anordnung
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0632,
Rechtswissenschaft (Geschichte und Litteratur) |
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. der systematischen Darlegung von geltenden Rechtsgrundsätzen gewidmet. Dazu kommt die philosophische Rechtslitteratur, die sich mit der wissenschaftlichen Feststellung der allgemeinen Rechtsbegriffe beschäftigt, und neben dem rechtshistorischen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Schornsteinfegerkrebsbis Schott |
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", Fig. 11.
Schoß, früher in Deutschland gebräuchliche Benennung für Vermögenssteuern (Hufen-, Giebelschoß).
Schoßbein, s. Becken.
Schoßfallrecht (Rückerbrecht), der partikularrechtlich, namentlich in Sachsen, vorkommende Rechtsgrundsatz
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0198,
von Staatenbundbis Staatsanwalt |
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198
Staatenbund - Staatsanwalt.
das Deutsche Reich bildet die Gesamtheit jener Rechtsgrundsätze das Reichsstaatsrecht. Das Staatsleben dagegen bildet den Gegenstand der Politik (s. d.), während die rechtlichen Beziehungen mehrerer
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0359,
von Strafgerichtsverfassungbis Strafprozeß |
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für das Strafprozeßrecht, d. h. für die Gesamtheit der Rechtsgrundsätze, welche jenes Verfahren normieren. Die Zusammenstellung solcher Normen in einem ausführlichen Gesetz wird Strafprozeßordnung genannt, so die Strafprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 1. Febr. 1877
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0365,
von Strafsachenbis Strafverfahren |
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es sich um die Untersuchung und Bestrafung von Verbrechen handelt. Ihre Behandlungsweise bestimmt sich nach den Rechtsgrundsätzen über den Strafprozeß (s. d.).
Strafsenat, Abteilung des Reichsgerichts (s. d.) oder eines Oberlandesgerichts (s. d
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0600,
von Terrassierte Werkebis Tersteegen |
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der Staatsgewalt in Bezug auf das Staatsgebiet zukommen; im frühern Deutschen Reich s. v. w. Landeshoheit im Gegensatz zu der Reichshoheit.
Territorialprinzip (lat.), Rechtsgrundsatz, wonach der Erwerb eines Territoriums den Erwerb der Souveränität
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Thaeterbis Thäyingen |
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Privatrechtsstreitigkeiten von der T. (Quaestio facti) im Gegensatz zur Rechtsfrage (Quaestio juris), indem man unter der erstern die thatsächliche Feststellung eines Rechtsverhältnisses, unter der letztern aber die Frage versteht, welche Rechtsgrundsätze auf jenes
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0128,
von Verfahrenbis Verga |
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und von der zuständigen Behörde nach bestehender Gesetzesvorschrift vorgenommen werden. In diesem Sinn wird ein ganzer Prozeß als V. bezeichnet, namentlich spricht man von einem Strafverfahren (s. d.). Aber auch die Rechtsgrundsätze, welche das V
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0146,
von Vernunftbis Vernunftrecht |
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) Scheinvernunft bestimmen läßt. Insofern der Mensch beiderlei Arten der V. fähig ist, verdient er den Namen Vernunftwesen.
Vernunftrecht (Naturrecht, philosophisches Recht), der Inbegriff der Rechtsgrundsätze, welche durch Nachdenken
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0159,
von Versicherungsamtbis Versöhnung |
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Reichsoberhandelsgerichts im Versicherungswesen (Oldenb. 1880); Falk, Rechtsgrundsätze im Versicherungswesen (Hamb. 1885); Bödiker, Die Gewerbe- und Versicherungsgesetzgebung des Deutschen Reichs (Berl. 1886); ferner: Elsners »Assekuranzalmanach
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Verwandtschaftszuchtbis Verwendungsgesetz |
Öffnen |
aber zu ihrem Erzeuger in einem Verwandtschaftsverhältnis. Das Verhältnis des einen zu den Verwandten des andern Ehegatten wird Schwägerschaft (s. d.) genannt. - Natürlich beruhen die hier entwickelten Rechtsgrundsätze auf dem Begriff der Familie (s. d
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0472,
von Wegeordnungbis Wegerecht |
Öffnen |
472
Wegeordnung - Wegerecht.
Wegeordnung, s. Wegerecht.
Wegepolizei, s. Wegerecht.
Wegerecht (Straßenrecht), Inbegriff der Rechtsgrundsätze, welche für die Anlegung, Benutzung und Unterhaltung von Straßen und Wegen maßgebend sind
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0944,
Zivilprozeß (Abgrenzung, geschichtliche Entwickelung) |
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944
Zivilprozeß (Abgrenzung, geschichtliche Entwickelung).
von Nordamerika 40,000 Doll. (vor 1871 nur 25,000 Doll.), derjenige der Schweiz 8000 Fr.
Zivilprozeß (lat.), Inbegriff der Rechtsgrundsätze über das Verfahren, um private
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0312,
Flußverunreinigung (staatlicher Schutz dagegen) |
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beigeordneten ärztlichen und bautechnischen Sachverständigen entscheiden. Außer den Vorschriften der Gewerbeordnung und einigen Vorschriften baupolizeilicher Natur existieren als allgemeine Direktiven nur die bezüglichen Rechtsgrundsätze sowie ministerielle
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0410,
Handels- u. Gewerbekammern (Organisation, rechtliche Stellung etc.) |
Öffnen |
Person nicht eingeräumt. Eine Ausnahme machen Baden, Braunschweig und Anhalt, wo den Handelskammern diese Rechte zukommen. Natürlich können nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen die Handelskammern auch in denjenigen Bundesstaaten, in welchen ihnen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0692,
Ostindien (Rechtspflege) |
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dem Tode der Freuden des Paradieses teilhaftig macht. In den ältesten Rechtsquellen, den Dharmasūtras, werden die einzelnen Rechtsgrundsätze noch ohne jede Spur systematischer Anordnung vorgeführt. Erst in dem berühmten Gesetzbuch des Manu findet sich
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0016,
von Abwässerbis Abzahlungsgeschäfte |
Öffnen |
oder für seinen Erwerb benutzen, wie könne man also bei den gegenwärtigen Rechtsgrundsätzen dem Willen beider Teile anders gerecht werden, als durch Zulassung des Eigentumsvorbehalts? Von der andern Seite werden die Nachteile betont, die mit dem
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0079,
von Abtretungbis Abtriebsnutzung |
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des verbrecherischen Willens strafbar sei, und es hat diesen Rechtsgrundsatz auch in dem Falle angewendet, wenn eine Frauensperson Abtreibungsversuche machte, weil sie sich irrtümlich für schwanger hielt. Bis dahin war in Doktrin und Praxis vielfach
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0152,
von Adlisweilbis Administrator |
Öffnen |
unvereinbar mit den in den Kulturstaaten garantierten Rechtsgrundsätzen: "nulla poena sine lege" (keine Strafe ohne Gesetz) und "Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden" (s. Ausnahmegerichte), daher nur noch in Zeiten von Gesetzlosigkeit
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0164,
von Aussigbis Aussperrung |
Öffnen |
genannt wird, kennt die Österr. Konkursordnung. nicht. Vielmehr wird in diesem Gesetzbuch (§§. 26, 27), das den Anspruch auf A. als Rückforderungsanspruch bezeichnet, lediglich bestimmt, daß dieser Anspruch nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen zu
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0542,
von Baur (Albert)bis Baur (Ferdinand Christian) |
Öffnen |
(Freib. i. Br. 1889); Burmeister, Normale Bauordnung (Wiesb. 1880); Hilse, Baupolizeiordnung für Berlin (Berl. 1887); von Oesfeld, Die Rechtsgrundsätze in preuß. Bausachen (Bresl. 1887); Rau, Die Baupolizei (Pforzh. 1892).
Baur, Albert
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Bergratbis Bergrecht |
Öffnen |
des öffentlichen Rechts, wie des Privatrechts, sowohl materielle Rechtsgrundsätze, wie Prozeßregeln, civilrechtliche und strafrechtliche Vorschriften; es ist ein Specialrecht gleich dem Handelsrecht, Seerecht u. dgl. m. Zur Selbständigkeit gelangte
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0786,
Bergwerkseigentum |
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. Entwicklung. Nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen erstreckt sich das Eigentum am Grundstück nicht nur auf die Oberfläche, sondern auch, soweit die menschliche Macht reicht, abwärts in das Innere der Erde; es umfaßt also auch alle edeln und unedeln
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0990,
von Bienengiftbis Biener |
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antrifft. Sie überwintert als Puppe und macht mehrere Generationen durch, deren jede etwa 3 Wochen in Anspruch nimmt.
Bienenmutter, s. Biene (S. 984 a; vgl. S. 985 a).
Bienenrecht, die Rechtsgrundsätze, welche in polizeilicher
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Billetbis Billigkeit |
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einzuklagen, so verlangt es die B., daß er die Einwendungen gegen sich gelten läßt, welche der Acceptant gegen den Indossanten hätte vorschützen können, wenn dieser selbst geklagt hätte. Nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen muß jeder den Schaden tragen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0718,
von Edgrenbis Edikt von Nantes |
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eine Bekanntmachung darüber, nach welchen Rechtsgrundsätzen sie während
ihrer Amtsdauer das Recht pflege n würden. Diese E. genannte Bekanntmachung behielt meist gewisse Sätze bei, welche von
den Amtsvorgängern erlassen waren. Das hierdurch
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0878,
von Eisenbahn-Radreifenbrüchebis Eisenbahnrecht |
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, S. 172 fg.), wo auch die weitere
Litteratur angegeben ist.
Eisenbahn-Radreifenbrüche, s. Eisenbahn
unfälle (S. 910 fg.).
Gisenbahnrate, s. Eisenbahnbeiräte.
Gifenbahnrecht, der Inbegriff derjenigen
Rechtsgrundsätze, welche
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0883,
Eisenbahnrecht |
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durch Vereinbarung
eines gemeinsamen Frachtrechts, so auch für den
internationalen Personenverkehr durch Vereinba-
rung gemeinsamer Rechtsgrundsätze Einheitlichkeit
und Rechtssicherheit zu schaffen, haben bisher zu
Ergebnissen nicht geführt. Auf dem
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0060,
von Elsterbergbis Eltern |
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die Förderung von Ocker aufgehört.
Elterliche Gewalt, s. Eltern.
Eltern (jurist.). Das Verhältnis zwischen den
E. und Kindern ist überall mit Rechtswirkungen
ausgestattet; jedoch sind die das Verhältnis be-
herrschenden Rechtsgrundsätze bei den
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0236,
Erbrecht |
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der Mutter darunter leidet. Häufig widersteht es der ärztlichen Kunst, und es muß dann in besonders heftigen Fällen zur künstlichen Frühgeburt geschritten werden.
Erbrecht, einerseits die Rechtsgrundsätze, nach welchen der Übergang der durch den Tod
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0923,
von Flösselhechtbis Flöte |
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Hölzern (Trift) ausgeübt wird, unterliegt sie verschiedenen Rechtsgrundsätzen. Die F. mit verbundenen Hölzern erscheint, da die aus diesen Hölzern gebildeten Flöße Fahrzeuge sind, als eine besondere Art der Binnenschiffahrt. Es sind daher alle
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0206,
Französisches Recht |
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wenigstens als Versuche gelten, die einschlagenden
Rechtsgrundsätze in zukömmlicher Allgemeinheit
auszusprechen. Dasselbe Bestreben wurde unter
Ludwig XV., jedoch mit mehr jurist. Bedächtigkeit,
unter der Leitung des Kanzlers d'Agucsseau, seit
1731
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0414,
Großbritannien und Irland (Verfassung) |
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anvertraut ist. Welche Form der Äußerung angewandt wird, entscheiden feststehende Rechtsgrundsätze.
2) Das Parlament besteht aus König, House of Lords (s. Lords, House of) und House of Commons (s. Commons, House of); Vorsitzender des erstern, des
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0372,
von Kirchenstrafenbis Kirchenverfassung |
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, ohne jedoch dafür allgemeine Rechtsgrundsätze auszubilden. Das Preuß. Landrecht hat diesen Standpunkt anerkannt und die neueste Gesetzgebung (preuß. Gesetz vom 20. Juni 1875, §. 21, Z. 8) dies festgehalten, doch bestimmt, daß hierfür ein Beschluß
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0778,
von Menschenraubbis Menschenverluste im Kriege |
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die allgemeinen M. als die Principien des öffentlichen Rechts wieder an. Dem Beispiel Frankreichs folgten die südamerik. Staaten, indem sie ihren Verfassungen allgemeine und leitende Rechtsgrundsätze voranstellten. Auch den sog. Grundrechten (s. d.), welche
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Ordinierenbis Ordonnanz |
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Bestimmung treffen,
dagegen weder neue Rechtsgrundsätze ausstellen,
l noch gesetzliche Normen abändern. Die perfide Aus-
legung jenes Artikels in den O. vom 25. Juli 1830
! (s. Frankreich, Bd. 7, S. 101 d) veranlaßte den
^ Sturz der alten Dynastie
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0734,
Schweiz (Neuere Geschichte) |
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Herrschaften, die von zwei oder mehr Orten regiert wurden, etwa 20 an Zahl. Alle diese Gebiete lebten bis 1799 nach den verschiedensten Rechtsgrundsätzen und
wurden nur durch die große Geschichte ihrer
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 1038,
von Slawisches Rechtbis Sleidanus |
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1036
Slawisches Recht - Sleidanus
1852-75: Bd. 1, 2. Aufl. 1879; Bd. 3, 2. Aufl. 1876; Bd. 4, 2. Aufl. 1883); vgl. dessen Etymolog. Wörterbuch der S. S. (ebd. 1886).
Slawisches Recht, der Inbegriff derjenigen Rechtsgrundsätze, welche sich
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0476,
von Subtropenbis Succursalpfarreien |
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. Doch giebt es davon Ausnahmen (s. Kauf bricht Miete). Dagegen gilt für die Regel der andere Rechtsgrundsatz, daß niemand mehr Rechte übertragen kann, als er selbst hat, so daß der Singularsuccessor (Sonderrechtsnachfolger) denselben Einschränkungen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0534,
von Wasserrecht (wagerecht)bis Wasserreinigung |
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. Die angrenzenden
Besitzer sind aber nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nur verpflichtet, die natürliche Vorflut (s. d.)
aufzunehmen, nicht dagegen, auf ihrem Grundstück die Herstellung künstlicher Anlagen zum Zweck der Ableitung oder Zuleitung
des
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0862,
Eisenbahnen |
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860
Eisenbahnen
Gesetzgebung auf beide Gebiete sich erstrecken. Der Inbegriff der Rechtsgrundsätze, welche die Verhältnisse der E. regeln, heißt Eisenbahnrecht (s. d.).
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0270,
von Verjüngungsklassebis Verkaufsselbsthilfe |
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des Verkaufs geltenden Rechtsgrundsätzen, also durch obrigkeitlich autorisierte Personen erfolgen (Deutsches Bürgerl. Gesetzb. §. 383). Ist die V. ordnungsmäßig erfolgt, so ist der Verkäufer von der Lieferungspflicht befreit; er kann sich den Erlös
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0209,
von Liqueur antigoutteusebis Liquidation |
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Geschäftsbetriebes wird von der L. einer Gesellschaft, namentlich einer Handelsgesellschaft (s. d.) oder einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft gesprochen. Das Deutsche Handelsgesetzbuch hat die dafür maßgebenden Rechtsgrundsätze zunächst
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0607,
von Faustriemenbis Favara |
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ist, wenn der Befrachter, die vertragsmäßige Lieferung der Ladung unterlassend, vom Frachtvertrage zurücktritt. Nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen müßte in solchem Falle der Befrachter dem Verfrachter die ganze bedungene Fracht zu zahlen haben unter Abzug
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0007,
von Causa incognitabis Causticum lunare |
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causae arduae et dubiae
der Entscheidung des Landesherrn als summus episcopus der
Landeskirche vorbehalten; dieser Rechtsgrundsatz muß auch heute noch als Bestandteil des
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0124,
von Muzobis Mykenä |
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. Rechtsgrundsatzes bei Sir E. Coke (s. d.), «Institutes», Ⅲ, 162 und «Semaynes Case», Ⅴ, 91, deutsch im Haimburger Stadtrecht von 1244. (S. Hausfriede.)
Myiocephălon (grch.), Mückenkopf, Fliegenkopf, kleiner, bis stecknadelkopfgroßer Vorfall
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0137,
von Nabonidbis Nachbaur |
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Nachbarlosung, s. Losung (juristisch).
Nachbarrecht, der Inbegriff der Rechtsgrundsätze, welche sich auf das Verhältnis der benachbarten Grundeigentümer beziehen. Hierher gehören die Bestimmungen über Grenze (s. d.) und Notweg (s. d.). Ferner
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