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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0236,
Erbrecht |
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234
Erbrecht
muskeln und das Zwerchfell stark zusammen, und mit größerer oder geringerer Anstrengung wird alles ausgeworfen, was der Magen enthält, zuerst die genossenen Speisen und Getränke, dann Schleim aus Magen und Speiseröhre, endlich
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50% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0195,
Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung) |
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183
Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung).
Amortisation
Amortissement
Aval
Avis
Deckung
Diskretionstage
Ehrenannahme, s. Wechsel
Heimzahlung, s. Amortisation
Kassirtage
Kontraprotest, s. Wechsel
Kontrepassation
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38% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Erbrechtbis Erbschaftssteuern |
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729
Erbrecht - Erbschaftssteuern.
Erbrecht, im subjektiven Sinn das Recht einer Person (des Erben), in die Vermögensrechte eines Verstorbenen (des Erblassers) einzutreten. Im objektiven Sinn versteht man unter E. (jus hereditarium) den
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25% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0468,
von Bäuerliches Erbrechtbis Bauerngelden |
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468
Bäuerliches Erbrecht - Bauerngelden.
(Wien 1855) und "Ferdinand Raimund" (das. 1855), die unter dem Pseudonym Otto Horn erschienen, der Begründer eines Wiener Lokalromans, der seinen eigentümlich prickelnden Reiz nur dadurch erhält
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0384,
von Einjährig-Freiwilligebis Einkommen |
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des deutschen Rechts, durch welchen die sogen. Vorkinder ein gleiches Erbrecht wie die Nachkinder erhalten sowie außerdem Ansprüche aus Alimentation und Beihilfe und Aussteuer bei der Verheiratung. Für den Stiefparens wird dadurch den Vorkindern
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Erbfolgekriegebis Erblande |
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. Thronfolge). Vgl. außer den Lehrbüchern des Pandektenrechts und des deutschen und partikulären Privatrechts: Tewes, System des Erbrechts (Leipz. 1863-64, 2 Bde.); Munzinger, Erbrechtliche Studien (Basel 1874); Mommsen, Entwurf eines deutschen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0246,
von Erbzinsbis Erchanger |
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244
Erbzins - Erchanger
m dem Preuß. Allg. Landr. 1,12, §. 649 und im
Sächs. Bürgert. Gesetzb. §. 2500. Gewöhnlich ver-
steht man unter E. den Vertrag, in dem jemand
dem Erblasser gegenüber auf sein Erbrecht in dessen
Nachlaß verzichtet
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0733,
von Erbverzichtbis Erckmann-Chatrian |
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oder vertragsmäßiger Bestimmung, zustehende Erbrecht verzichtet. Besondere Formen sind im heutigen Recht für einen E. nicht vorgeschrieben; das französische Recht (Code civil, Art. 791) läßt denselben vor Eröffnung der Erbschaft nicht zu, während
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0694,
von Ottebis Oudemans |
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, daß die Frau alles, was sie erwirbt, nicht für sich, sondern für ihren Gewalthaber erwirbt, und daß sie absolut kein Erbrecht besitzt. Doch sind diese theoretischen Maximen früh durchbrochen worden. Während im ältern Rechte die weiblichen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Abschätzungbis Abschoß |
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jederzeit auch die Teilung vornehmen, indem er eins oder alle Kinder
abschichtet , d. h. ihnen den Vermögensteil ausantwortet, der ihnen nach dem
Erbrecht, welches aus dem im einzelnen Fall geltenden
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0722,
Erbfolge |
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, indem sie im letztern Fall nur auf einen Kindesteil Anspruch hat, und sind endlich diese ehelichen Kinder von ihr selbst mit dem Ehemann erzeugt worden, so hat sie von ihrer Erbportion nur einen lebenslänglichen Nießbrauch. Man nennt dies das Erbrecht
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0024,
von Famarsbis Familie |
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die Mutter das Haupt der F. gebildet hat, während ihr der Vater ferner blieb, so daß er in manchen Fällen gar nicht als Blutsverwandter seiner Kinder betrachtet wurde (vgl. Exogamie und Mutterrecht). Eine derartige, namentlich im Erbrecht
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0610,
Aneroid |
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gesetzliches Erbrecht, jedoch nicht gegenüber den Verwandten des Vaters oder der Mutter, und zwar auf ein Drittel desjenigen, was sie als eheliche Kinder erhalten hätten, wenn rechtmäßige Abkömmlinge hinterbleiben (in Baden fällt dies nach Satz 756a weg, wenn
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1016,
von Diskulpierenbis Dismembration |
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Erbrecht notwendig den Bauernstand vernichten. Bei diesem Rechtszustand wolle jeder Miterbe Land haben. Die natürliche Vermehrung der Bevölkerung führe daher zu einer Verkleinerung der Güter, die allmählich so klein würden, daß sie ihre Besitzer nicht mehr
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0055,
von Soziale Fragebis Sozialismus |
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und schärfer herausgebildet. Dieselben sind heute folgende: der Kernpunkt der sozialen Frage ist ihm die ungerechte Verteilung der Güter, und diese führt er vorzugsweise auf die Einrichtung des privaten Grundeigentums und Erbrechts und auf die freie
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Abfasenbis Abführen |
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für den schuldigen Teil erklärten Ehegatten, sowie bei der Befriedigung eines anteilberechtigten Abkömmlings aus der Gütergemeinschaftsmasse. Auf dem Gebiete des Erbrechts spricht man von A., außer bei dem Erbverzichte (s. d.), bei
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0056,
Sozialismus (Saint-Simon, Fourier, Louis Blanc) |
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Fähigkeit, und jeder Fähigkeit nach ihren Werken". Vor allem sei das Erbrecht der Blutsverwandtschaft abzuschaffen und durch ein Erbrecht des Verdienstes zu ersetzen. Die Güter der Einzelnen sollten nach ihrem Tode der Gesamtheit zufallen, der Staat
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0658,
Annahme an Zahlungsstatt |
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Erbrecht in Betracht kommt. Die A. a. K. durch eine Frau, welche das Gemeine Recht ausschließlich gestattet, wenn diese eigene Kinder gehabt und verloren hat, begründet nur ein Kindesverhältnis ihr gegenüber. Die neuern Gesetzgebungen haben diese
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0093,
von Aufkommenbis Auflage |
Öffnen |
Geber Alimente zu leisten, dessen Kinder zu unterstützen u. s. w. Der Geber und seine Rechtsnachfolger können, wenn der Empfänger die A. nicht erfüllt, auf Erfüllung oder auf Rückgabe der Zuwendung klagen. Soweit das Wort im Erbrechte in Betracht
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Dotalbauernbis Dotalsystem |
Öffnen |
Erbrecht zusteht (wenn leibliche Verwandte des Verstorbenen nicht vorhanden sind; sonst ein Erbrecht der armen Witwe auf ein Viertel). Nur wenn dem Ehemanne durch ein besonderes Rechtsgeschäft, die Bestellung einer Mitgift (dos), ein Beitrag zu den
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0239,
von Erbschaftsklagebis Erbschaftssteuer |
Öffnen |
für die EntWährung (s. d.) einzelner Erbschafts-
sachen nicht, wenn er in dieser Beziehung keine
Garantie übernommen hat. Dagegen hat er für
den Bestand des Erbrechts einzustehen, auf dessen
Grund er veräußert hat. Die Erbschaftsgläubiger
verlieren
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0240,
Burgörner |
Öffnen |
im Gesellschafts- und ehelichen Güter-
recht. Außerdem fanden sich mehr äußerliche Unter-
schiede in Form anderer Gruppierungen (im Erb-
recht Doranstellung des gesetzlichen Erbrechts^ und
im Recht der Schuldverhältuisse) als im ersten Ent-
wurf
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0191,
Rechtswissenschaft: Allgemeines. Privatrecht (Familienrecht) |
Öffnen |
, Vormundschaftsrecht S. 180); 2) Vermögensrecht (Obligation S. 180; Dingliches Recht: Handels-, Wechsel- und Seerecht S. 182-183; Erbrecht S. 183). - II. Oeffentliches Recht: 1) Staatsrecht (Verfassung S. 183, Justiz S. 185, Verwaltung S. 190, Völkerrecht S. 191
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0076,
Roten |
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, die wir gewöhnlich Rot nennen, wird von allen edel, bedeutend und sehr alt genannt und als in der Stadt Ulm einst sehr mächtig gepriesen, indem sie die Brücken-, Weg- und Torzölle einnahm und nach dem Erbrecht für sich zurückbehielt. Aber sie nahmen auch
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0143,
Von den Orten zwischen Urspringen und Blaubeuren und von der Klause Weiler |
Öffnen |
der Burg Grafen von Schelklingen, und als diese endlich austarben, ging die ganze Herrschaft durch Erbrecht an die Erzherzoge von Österreich über, und jetzt besitzt sie als Pfand der Edle Burkhard von Stadion.
Wenn man von dem Ort weiter
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Adonischer Versbis Adoption |
Öffnen |
dieser alle Rechte der natürlichen Blutsverwandtschaft, namentlich Erbrechte. Gibt ein Vater seine leiblichen Kinder einem andern in A., so ist dies eine unvollkommene A. (adoptio minus plena), bei welcher das Kind in der Gewalt und Familie des leiblichen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0196,
von Agnesbis Agnolo |
Öffnen |
" der üblichere (vgl. Anerkennung). Im Erbrecht versteht man unter A. die Annahmeerklärung des Vermächtnisnehmers bezüglich des ihm zu teil gewordenen Vermächtnisses. Zwar bedarf es zum Erwerb eines solchen keiner ausdrücklichen Annahme; indessen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0721,
von Erbeinsetzungbis Erbfolge |
Öffnen |
. nach NW. erstreckenden Quarzkamm, 11 km nordwestlich von Birkenfeld.
Erbfolge (Succession), das Eintreten in den Nachlaß eines Verstorbenen (successio in universum jus defuncti); Erbfolgerecht, das Recht zu diesem Eintritt, das Erbrecht
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0730,
von Erbschatzmeisterbis Erbse |
Öffnen |
730
Erbschatzmeister - Erbse.
tische Gründe vorgeführt. Jene stützen sich auf den Gedanken, daß Eigentums- und Erbrecht wesentlich Schöpfungen der öffentlichen rechtsbildenden Kräfte seien, und daß dem Staate deswegen ein Miterbrecht zustehe
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Erbswurstbis Erbvertrag |
Öffnen |
eine Familie von hohem Adel oder eine einzelne Linie einer solchen für den Fall ihres gänzlichen Aussterbens oder doch ihres Aussterbens im Mannesstamm einer andern Familie von hohem Adel oder ihrer Linie das Erbrecht (regelmäßig gegenseitig) zusichert
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0863,
Grundeigentum (geschichtliche Entwickelung; Statistisches) |
Öffnen |
, sich ohne Zustimmung des Herrn zu verheiraten, der Leibzins, das Erbrecht des Herrn am ganzen Nachlaß oder doch am Besthaupt, die Zehnt-, Zins-, Gültpflichten der mannigfachsten Art, die Lehnsgelder bei jeder Besitzveränderung in der besitzenden
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0948,
Güterrecht der Ehegatten |
Öffnen |
948
Güterrecht der Ehegatten.
werden; nur der Wille der Frau kann dem Mann auch die Verwaltung ihres übrigen Vermögens, welches Paraphernalgut heißt, übertragen. Ein gegenseitiges Erbrecht findet bloß in Ermangelung aller erbfähigen Verwandten
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0011,
von Halbgötterbis Halbmond |
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Geschwistern ein gleiches Erbrecht eingeräumt. Das französische und österreichische Recht teilen die Verlassenschaft sehr zweckmäßig in zwei Hälften, in eine auf die Seite des Vaters und in eine auf die Seite der Mutter fallende, wonach die Vollgeburt
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Höferbis Höferecht |
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Brandenburg vom 11. Juli 1883), Schlesien (Landgüterordnung für die Provinz Schlesien vom 24. April 1884), Oldenburg (Gesetz für das Herzogtum Oldenburg vom 24. April 1873, betreffend das Erbrecht; Gesetz für das Fürstentum Lübeck vom 10. Jan. 1879
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0015,
Konrad (Kaiser und Könige von Deutschland) |
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Konrad des jüngern, seines Stiefsohns Ernst von Schwaben (s. Ernst 21), der sich in seinem Erbrecht auf Burgund verkürzt glaubte, und der Grafen Welf II. und Werner von Kyburg rasch unterdrückte, seine Anwartschaft auf Burgund durch einen neuen Vertrag
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0073,
von Koppelwirtschaftbis Kopreinitz |
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heutigen römischen Erbrechts" (Jena 1862-64); "System des heutigen römischen Erbrechts im Grundriß" (Würzb. 1867); "Der obligatorische Vertrag unter Abwesenden" (Jena 1871); "Der Fruchterwerb des bonae fidei possessor" (das. 1872); "Grundriß zu Vorlesungen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0946,
von Mutterbänderbis Mutterkuchen |
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oder von den mütterlichen Verwandten erworbenen Gegenstände, deren Eigentum dem Hauskind, während die Nutznießung daran dem Hausvater zusteht. Der Unterschied zwischen väterlichem Vermögen (Bona paterna) und M. ist im deutschen Erbrecht von Wichtigkeit, indem
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0907,
Peter (Oldenburg, Ostrom, Portugal, Rußland) |
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Vater 27. Febr. 1853 in der Regierung. 1864 erhob er, nachdem der Kaiser von Rußland alle gottorpschen Erbrechte auf ihn übertragen, Ansprüche auf Schleswig-Holstein, schloß aber 27. Okt. 1866 einen Vertrag mit Preußen, durch den er gegen seinen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0980,
von Roßfenchelbis Rossi |
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); "Lehrbuch des Kriminalrechts" (das. 1822); "Entwickelung der Grundsätze des Strafrechts" (das. 1828); "Einleitung in das Erbrecht und Darstellung des ganzen Intestaterbrechts" (Landsh. 1831); "Die Lehre von den Vermächtnissen" (Heidelb. 1835, 2 Bde
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0136,
Sachsen (Geschichte des Kurfürstentums bis 1792) |
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starb. Eine von Friedrich Heinrich, Moritz' jüngerm Sohn, gegründete Nebenlinie, S.-Neustadt, starb mit demselben 1713 wieder aus, da sein Sohn Moritz Adolf katholisch wurde und daher seine Erbrechte an Kursachsen abtrat; derselbe starb 1759
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0524,
Schleswig-Holstein (Geschichte 1435-1739) |
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beanspruchen konnte, sein Erbrecht auf Schleswig geltend, und da die Stände die Lande nicht wieder trennen wollten, wurde im März 1460 zu Ripen infolge des Beschlusses des "Rats von Holstein" König Christian I. zum Herzog von Schleswig und Grafen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0057,
Sozialismus (Lassalle, Karl Marx) |
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zu reformieren, soll das Erbrecht der Seitenverwandten fortfallen, an ihrer Stelle soll
die Gemeinde erben und mit dem ihr so anfallenden Vermögen ähnlich verwaltete
landwirtschaftliche
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1018,
von Union der Zweiundzwanzigerbis Universalwissenschaft |
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Universalerbfolge bildet der erbrechtliche Übergang einzelner Vermögensstücke (s. Erbfolge). Im gewöhnlichen Leben versteht man unter einem Universalerben den alleinigen und ausschließlichen Erben einer Person.
Universalfideikommiß (lat., Universal
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0059,
von Vatermordbis Vatikan |
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sein könne, z. B. wegen Abwesenheit desselben. Die eheliche V. begründet den Anspruch des Kindes auf Erziehung und Unterhalt, des Vaters auf Gehorsam, Achtung und häusliche Dienste; sie ist die Voraussetzung der väterlichen Gewalt und des Erbrechts
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0692,
Ostindien (Rechtspflege) |
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«) vollzogen, wodurch die Ausschließung aus der Gemeinschaft der Stammesgenossen figürlich angedeutet wird. Früher wurde durch die Ausschließung aus der Kaste auch das Erbrecht völlig aufgehoben und die Ehe aufgelöst. Die englische Gesetzgebung hat alle zivil
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0483,
Illegitimität (gesetzliche Bestimmungen in Deutschland u. Österreich) |
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das französische Recht. In Bayern gilt im allgemeinen dasselbe Erbrecht wie in Preußen, und die Vaterschaft kann mit allen Mitte ln bewiesen werden; übereinstimmende Gesetzgebung auch in Württemberg und Sachsen. In Baden kann als Vater derjenige erklärt
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0222,
Agrargesetzgebung |
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und Verschuldung ihres Besitzes sowie die Unterstellung unter das gemeine Erbrecht Gefahren in sich schließt. Daher sind der gegenwärtigen Agrarpolitik neue Aufgaben erwachsen: Man wendet den Gemeindebesitzungen, den Allmenden (s. d.) erneute Teilnahme
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Aufgebotsverfahrenbis Aufgesang |
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, die Rechte aus der Urkunde geltend zu machen. Für das Aufgebot anderer Urkunden als der Wechsel und der oben genannten indossabeln Papiere gelten vorstehende Bestimmungen teilweise nur subsidiär.
Auf dem Gebiete des Erbrechts ist ein öffentliches A
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Beratungbis Beraun |
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741
Beratung - Beraun
die allgemeine Gütergemeinschaft regeln, wird das durch Abschichtung von dem überlebenden der Ehegatten abgefundene Kind auch des Erbrechts gegenüber dem Abschichtenden verlustig, sog. Totteilung. - Vgl. Motive zum
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0294,
von Bonnivardbis Bonpland |
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. p. denjenigen, welche ein wirkliches Erbrecht hatten, sodaß die Reihenfolge der Berufenen einheitlich festgestellt war. Schon zur Kaiserzeit ist die Bedeutung der B. p. wesentlich abgeschwächt, weil diejenigen Personen (insbesondere die Kognaten
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Bürgerliches Gesetzbuch für Österreichbis Bürgerrecht |
Öffnen |
759
Bürgerliches Gesetzbuch für Österreich - Bürgerrecht
(§§. 1749-2164) das Erbrecht. Trotz aller Anfechtungen, die der Entwurf erfahren hat, ist ihm das Zeugnis nicht zu versagen, daß er eine gründliche, ernste, im einzelnen wohlerwogene
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Deutscher Kellnerbundbis Deutscher Krieg von 1866 |
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Germaniae rex), wozu dann noch die Titel der Hausmacht traten. In deutschen Urkunden: "Römischer König (Kaiser) zu allen Zeiten Mehrer des Reichs".
Unter den Karolingern herrschte Erbrecht, dann ein Wahlrecht, das sich an die Familie band. Heinrich
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0143,
von Englisches Riechsalzbis Englisches Schul- und Universitätswesen |
Öffnen |
141
Englisches Riechsalz - Englisches Schul- und Universitätswesen
alterlichen deutschen Rechte, zwischen liegendem Gut (Real Property) und fahrender Habe (Personal Property) gemacht wird, und der sich z. B. in hervorragender Weise im Erbrecht
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Erbunwürdigkeitbis Erbverzicht |
Öffnen |
lassen. - Vgl. Stobbe, Hand-
buch des deutschen Privatrechts (Berl. 1882-85),
Hartmann, Zur Lehre von den E. (Vraunschw. 1860).
Grbverzicht, der Verzicht auf ein Erbrecht, über
den Verzicht auf ein angefallenes Erbrecht (Aus-
schlagung) s
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0939,
Gesetzliche Erbfolge |
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), in
Verschiedewer Weise bevorzugt. Da5 Erbrecht dieser
zweiten Klasse nennt man das lHchoß fallrecht.
Zahlreiche Fremdrechte folgen dem Gedanken, nicht
selten mit Ausscheidung einer besondern Klasse der
Eltern vor den übrigen Vorfahren und mit Eingliede-
rung
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0494,
Grundeigentum |
Öffnen |
. wieder her, so schien es folgerichtig,
z daß man dasselbe zugleich von allen Beschränkungen
^ in Hinsicht auf Verschuldbarlcit und Veräußerlichkeit
befreite und dem gemeinen Erbrecht unterstellte, kurz
"mobilisierte", d. h. privatrechtlich den
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0248,
von Hofer (Ludwig)bis Höferecht |
Öffnen |
durch
staatliche Gesetze bestätigte und geregelte bäuerliche
Erbrecht, wonach der Hof ungeteilt und unter mög-
lichst geringer Schuldenlast auf den sog. Anerben
übergeht, die Miterben durch Abfindungen entsckä-
digt werden. Über die einzelnen Gesetze
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0249,
von Höferollebis Hoffmann (Aug. Heinr.) |
Öffnen |
Provinzen anheimgestellt würde.
Vgl. A. von Miaskowski, Das Erbrecht und die
Grundeiqentumsverteilung im Deutschen Reich,
Abteil. 2 (Lpz. 1882-84); ders., Agrarpolit. Zeit-
und Streitfragen (ebd. 1889); ders. im "Handwörter-
buch
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0625,
von Koppen (Peter von)bis Kopten |
Öffnen |
),
"System des heutigen röm. Erbrechts" (2 Lfgn., un-
vollendet, Jena 1862-64), "Der obligatorische Ver-
trag unter Abwesenden" (ebd. 1871), "Der Frucht-
erwerb des don9.6 üäei P0886880I-" (ebd. 1872),
"Grundriß zu Vorlesungen über die Institutionen
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Sachbeschädigungbis Sacher-Masoch |
Öffnen |
), "Arab.
Volkslieder aus Mesopotamien" (ebd. 1889), "Kata-
log der pers. Handschriften der Vodleyana" (mit
C'the', Orf. 1889), "Altaramäifche Infchrift auf der
Statue des Königs Panammü von Sam-al" (Berl.
1893), "Muhammed. Erbrecht von Zanzibar
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0400,
von Schb.bis Scheel-Plessen |
Öffnen |
der socialen
Frage" (Jena 1871), "Erbschaftssteuerund Erbrechts-
reform" (ebd. 1877), "Eigentum und Erbrecht" (Berl.
1877), "Unsere socialpolit. Parteien" (Lpz. 1878),
ferner Abhandlungen in Schönbergs "Handbuch der
polit. Ökonomie" und Artikel
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0871,
Württemberg (Geschichte) |
Öffnen |
einverstanden. In der schlesw.-holstein. Frage erklärte sich W. durch das Londoner Protokoll nicht mehr für gebunden und geneigt, das Erbrecht des Herzogs von Augustenbnrg anzuerkennen. Die Kammer bot mehrmals die Mittel zur Mobilmachung der württemb
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Pflichtexemplarebis Pflichtteil |
Öffnen |
. Für das Gebiet des Code civil ist bestritten, ob uneheliche Kinder überhaupt sog. Vorbehaltserben sind. Dem Erzeuger gegenüber haben uneheliche Kinder nur ausnahmsweise ein Erbrecht. Nach dem Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 2565 mit 2019, dem württemb
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0028,
von Legitima portiobis Legitimationskarte |
Öffnen |
Erbrechts erlangen; jedoch ist ihnen die Sondernachfolge in Lehen, Familienfideïkommisse u. s. w. nicht selten, das Recht der Thronfolge allenthalben verschlossen. - Die L. per rescriptum erfolgt nach Gemeinem Recht und den meisten neuern Rechten
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0975,
von Heimführung der Brautbis Heimstättengesetze |
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. Staaten und sonst. Selbst Zuchthäusern wird zuweilen ein Erbrecht in Ansehung des Nachlasses der Sträflinge, welche im Zuchthause versterben, zugebilligt. Das Recht des Fiskus auf erblose Verlassenschaften (bona vacantia, herrenlose Güter) ist sehr alt
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0731,
von Hand (ärgere)bis Handarbeitsunterricht |
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. In der mütterlichen Familie erben sie wie andere eheliche Kinder; der Vater und dessen Verwandte haben kein Erbrecht ihnen gegenüber. Die Kinder führen den Namen der Mutter, dem Vater steht die väterliche Gewalt nicht zu. Neben andern ehelichen Abkömmlingen haben
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0722,
von Anuda-Inselbis Anwachsungsrecht |
Öffnen |
nicht ausschließlich auf dem Gebiete des Erbrechts. Hierher gehört insbesondere der Fall, daß ein Mitberechtigter seinen Anteil ohne Übertragung auf einen andern aufgiebt (s. Aufgeben). Im engern Sinne ist das A. ein auf dem Gebiete des Erbrechts
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0443,
von Amazonensteinbis Amazonenstrom |
Öffnen |
weibliche Priestertum, welches sich in den römischen Vestalinnen am längsten erhalten hat, erlosch, brachte die erweiterte Völkerkunde Nachrichten von der Frauenherrschaft, Frauenverehrung, Königswürde, Adel und Erbrecht in weiblicher Linie bei mehreren
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0752,
Arbeiterfrage |
Öffnen |
Umwandlung der bisherigen Produktionsweise in die sozialistische und die planmäßige Regelung der letztern soll durch den Staat geschehen. Die heutigen Sozialisten appellieren an den Staat; er soll nicht nur das private Grundeigentum und das Erbrecht an
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Geschwaderbis Geschwister |
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begünstigt haben, nicht bestraft werden (vgl. Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs, § 257, 52, 54; Deutsche Strafprozeßordnung, § 51; Zivilprozeßordnung, § 348). Von besonderer Bedeutung ist das verwandtschaftliche Verhältnis der G. im Erbrecht (s
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Testamentbis Tête-à-tête |
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von Kiefern (welche Harz in den Handel liefern) und Eichen bedeckt.
Testeid, s. Testakte.
Testes (Testiculi, lat.), Hoden.
Testieren (lat.), bezeugen; ein Testament errichten.
Testierfreiheit, s. Erbrecht und Pflichtteil.
Testifikation (lat
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Meyers →
Schlüssel →
Alphabetische Inhaltsübersicht d[...]:
Seite 0006,
Alphabetische Inhaltsübersicht des Schlüssels |
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Epik 117
Epiros 22. 108
Erbrecht 183
Erden 223
Erdkunde 37
Erfinder 295
Eriwan 95
Erkenntnis (Rechtsw.) 188
Erkenntnislehre 155
Ernährung 262
Ernährungsstörungen 267
Erziehungswesen 159
Eschatologie 145
Essen und Trinken 35. 137
Esthland
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Geschwindigkeitsmessungbis Geschworener |
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aber andere nur auf die sog. zusammengebrachten Kinder, d. h. die die Eltern aus einer frühern Ehe mitbrachten, im Verhältnis zueinander. (S. auch halbbürtige Geschwister.)
Wegen des Erbrechts der G. und Geschwisterkinder s. Seitenverwandte
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0493,
von Hypothekencertifikatbis Hypothekenschulden |
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Vetriebsvcrhältnisse gesteigerten Verlangens
nach Meliorations- und sonstigen Produktivkapi-
talien, teils durch die jetzt allgemein üblichen For-
men des Erbrechts. Die Vermittelung zwischen
Angebot und Nachfrage von hypothekarischem Kredit
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0391,
Preußen (Landwirtschaft und Viehzucht) |
Öffnen |
hierdurch drohenden Gefahren sucht die preuß. Gesetzgebung durch Wiedereinführung oder Begünstigung der frühern bäuerlichen Erbrechte zu begeben. (S. Höferecht.) Andern Maßnahmen zur Hebung der Landeskultur, wie der Ordnung des landwirtschaftlichen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0031,
von Übergangsstilbis Überhitzer |
Öffnen |
Übergangenen wie den ohne Grund Enterbten; dem erst nachträglich Geborenen oder pflichtteilberechtigt Gewordenen wird, der
Verfügung ungeachtet, das volle gesetzliche Erbrecht gewährt. Das Gleiche gilt, wenn die Pflichtteilsberechtigung dem Erblasser
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Verein zur Förderung des Deutschtums in den Ostmarkenbis Vererblichkeit |
Öffnen |
der Rechte nach dem Tode eines Berechtigten auf einen andern Berechtigten. (S. Erbrecht und Gesetzliche Erbfolge.) Lehen und Familienfideïkommisse gehen auf die durch das Lehnsrecht oder die Fideïkommißstiftung bestimmten Nachfolger, also wenn dies
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Vordünebis Vorkaufsrecht |
Öffnen |
und spricht von Eltern und Voreltern, entbehrt aber damit einer die Eltern und die weitern Voreltern zusammenfassenden Bezeichnung. Wegen des Erbrechts der V. s. Gesetzliche Erbfolge, wegen ihres Pflichtteils s. Pflichtteil
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0803,
von Witwatersrandgebirgebis Witwenvögel |
Öffnen |
) heißt die Ehefrau nach dem Tode des Ehemanns, solange sie nicht wieder
geheiratet hat. Ihr verbleibt der Name und Stand des verstorbenen Ehemanns. Wegen der nach dem Tode des Ehemanns geborenen Kinder s.
Nachgeborene . Wegen des Erbrechts der W
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0022,
Agrarfrage (Gegenwärtige Agrarverhältnisse) |
Öffnen |
Grundeigentums könnte von einer Aufhebung der Institution allenfalls nur dann erwartet werden, wenn zugleich das bestehende Erbrecht für den unbeweglichen Besitz geändert würde. Ein dringendes Bedürfnis ist eine Verbesserung der Rechtsformen, in welchen sich
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0028,
Agrarfrage (Mittel zur Abhilfe) |
Öffnen |
sich alle tiefer greifenden Reformversuche gegen die Verschuldung und ihre Ursachen. Zunächst erstrebt man eine Reform des Erbrechts in der Ausdehnung des teilweise noch erhaltenen Anerbenrechts. Die erste Frucht dieses Strebens waren
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0029,
Agrarfrage (Mittel zur Abhilfe) |
Öffnen |
von Kapitalabfindungen treten würden, da jene nur zeitlich begrenzte Leistungen enthalten und keine ewigen Lasten dem Betriebe aufbürden. (S. Anerbe.)
Da das bestehende Erbrecht nur eine Verschuldungsursache unter mehrern ist, so bedarf es, um den Übeln
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0030,
Agrarfrage (Mittel zur Abhilfe) |
Öffnen |
in manchen Gegenden starke Einbußen an seinem Bestande erlitten hatte, zersetzend eingewirkt, allerdings mehr durch das Bauernlegen als durch Aufteilung. In Frankreich hingegen, wo ein demokratisch-individualistisches Erbrecht eine stets erneute
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0031,
Agrarfrage (Litteratur) |
Öffnen |
durch das Erbrecht des Code civil, das auf dem Princip des Naturalteilungszwanges ruht, ist die Teilung des Grundeigentums in fortwährender Zunahme begriffen. Drei Fünftel der selbständigen Landwirte sind Eigentümer, zwei Fünftel Pächter und Teilbauern
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0029,
von Ubis Überfall (militärisch) |
Öffnen |
derselben Species» (Marb. 1870), «Die Interdikte des röm. Rechts» (1. u. 2. Tl., Erlangen 1889‒90; als 3. Tl.: «Die erbrechtlichen Interdikte», ebd. 1891; als 4. Tl.: «Die Interdikte zum Schutze des Gemeingebrauchs», ebd. 1893); «Die Besitzinterdikte» (1
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0298,
Albrecht (Meißen, Österreich) |
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den Vater gefangen, mußte ihn zwar auf Befehl Kaiser Friedrichs I. freigeben, setzte aber die Anerkennung seines Erbrechts durch und folgte seinem Vater 1190 in der Markgrafschaft. Er begleitete Kaiser Heinrich VI. nach Italien, eilte aber bald heim
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Alföldbis Alfons (Aragonien, Asturien) |
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von Barcelona und der Tochter König Ramiros, Petronella, 1162-96, war beliebt als Schützer der ständischen Freiheiten und Gönner der Troubadoure, eroberte von Navarra die Grafschaft Roussillon, erwarb auch einen Teil der Provence durch Erbrecht; starb 26
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0706,
von Apulienbis Apurimac |
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Adels auf, unterdrückte mehrere Verschwörungen der Großen und behauptete den Thron gegen seines Bruders Humfred Söhne, die ihre Erbrechte auf A. geltend zu machen suchten. Er eroberte 1071 Bari, machte durch die Einnahme von Amalfi (1076
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0736,
von Aragonbis Aragonien |
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teilweise unter fränkische Herrschaft. Die Grafschaft A., als deren erster Graf Azenar, ein Sohn des aquitanischen Herzogs Eudo, genannt wird, kam nach Erlöschen des gräflichen Hauses um 1000 durch Erbrecht an den König Sancho Mayor von Navarra (970-1035
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0776,
von Archivalbis Archonten |
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Eponymos), der etwa die Stellung eines Präsidenten der Republik einnahm und die Oberaufsicht über das ganze Gemeinwesen sowie die Gerichtsbarkeit über Familien- und Erbrecht hatte, wurde das Jahr benannt; der zweite (Basileus, d. h. König, weil man den
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0550,
Bayern (Geschichte: 1300-1650) |
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Erbstreit, als mit Georg 1503 die Landshuter Linie ausstarb und auf Grund des Testaments desselben Pfalzgraf Ruprecht von der Pfälzer Kurlinie Ansprüche auf das Erbe erhob. Zwar erklärte sich Kaiser Maximilian 1504 für das Erbrecht Albrechts IV
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0565,
von Bayrische Kronebis Bazaine |
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abgetreten werden sollten, wofür ihm von diesem das Erbrecht auf das übrige Bayern bestätigt wurde. Joseph II. gründete seine Ansprüche auf jene Gebiete auf einen alten Lehnsbrief Kaiser Siegmunds vom Jahr 1426, dessen Echtheit und Bedeutung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0597,
von Bedenkzeitbis Bedingung |
Öffnen |
. Schutz, Gewalt, die dem Herrn zustand; andre leiten es ab vom niederdeutschen Bede (s. d.) und Munte ("Münze"), also s. v. w. Bitt- oder Abbittgeld.
Bedenkzeit (Deliberationsfrist, Spatium deliberandi, Beneficium deliberandi) heißt im Erbrecht
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0140,
Böhmen (Geschichte: Mittelalter) |
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. Senioratserbfolgeordnung Böhmens zugeschrieben, die, begründet im altslawischen Erbrecht, durch Gestaltung mährischer Teilfürstentümer neben dem böhmischen Großherzogtum eine Quelle äußerer Gefahren und innerer Wirren wurde. Wratislaw II. (1061-92) empfing
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0280,
Bourbon |
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war, behaupteten die Bourbonen in direkter männlicher Linie bis zum Tod König Ferdinands VII. 1833. Ihm folgte nach älterm spanischen Erbrecht seine Tochter Isabella II. (1833-1868), nach deren Vertreibung ihr Sohn Alfons XII. 30. Dez. 1874 wieder als König
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0302,
von Bradingbis Bradley |
Öffnen |
einige besonders bezeichnende anführen: "Anklage des Hauses Braunschweig" (7. Aufl.; Zweck: Verwerfung des Erbrechts der regierenden Dynastie); "Über Besteuerung"; "Wahre Volksvertretung"; "Warum hungert der Mensch?"; "Toryismus von 1770 bis 1879
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0365,
Braunschweig (Geschichte) |
Öffnen |
. aus die Wiederherstellung des hannöverschen Throns mit größerm Erfolg betreiben zu können, beantragte Preußen, das übrigens das Erbrecht des Herzogs von
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0370,
von Brautkronebis Bravieren |
Öffnen |
, namentlich gleiches Erbrecht mit den Männern und die Erlaubnis, kriegerischen Schmuck zu tragen. Die hierauf bezüglichen Gesetze wurden 1691 von König Karl XI. von neuem bestätigt und haben noch heute Geltung.
Bravallaslätten, Ebene im schwed. Län
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0608,
von Bühlerbis Buhne |
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die im Auftrag des damaligen Gouverneurs der Präsidentschaft Bombay, Sir Bartle Frere, in Gemeinschaft mit einem englischen Juristen, R. West, unternommene Bearbeitung des geltenden indischen Erbrechts auf Grund der Aussprüche indischer Pandits
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0792,
von Capitiumbis Capo d'Istria |
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792
Capitium - Capo d'Istria.
liche Gewalt, das römische Dotalrecht, das altzivile Erbrecht u. dgl. gehörten, Anteil. Der Nichtbürger, der Fremde (peregrinus), ward lediglich vom Standpunkt des jus gentium aus, d. h. des Rechts, wie es allen
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