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Ihre Suche nach Reichsstrafgesetzbuch
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0687,
von Reichsstempelabgabenbis Reichstag |
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687
Reichsstempelabgaben - Reichstag.
Reichsstempelabgaben, s. Börsensteuer.
Reichsstrafgesetzbuch, s. Strafrecht.
Reichssturmfahne, s. Banner.
Reichstadt, Stadt in der böhm. Bezirkshauptmannschaft Böhmisch-Leipa, an der Eisenbahn
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Reichsstempelabgabenbis Reichstag |
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die französischen R. s.
États généraux .
Reichsstempelabgaben , s. Stempel und Stempelsteuer .
Reichsstifte , s. Stift .
Reichsstrafgesetzbuch , s. Strafgesetzgebung .
Reichssturmfahne , ursprünglich die Blutfahne
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Touchierenbis Toucouleurs |
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926
Touchieren - Toucouleurs
lassung der Ernährung). Die verschiedenen Arten der T. sind: 1) vorsätzliche, d. i. Mord (s. d.) und Totschlag (s. d.), Ascendententotschlag mit erhöhter Strafe (§. 215 des Reichsstrafgesetzbuches); 2) fahrlässige
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 1007,
von Sittenfeldbis Sittlichkeitsvereine |
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Personen, welche sich durch den Trunk unfähig machen, diejenigen zu unterhalten, zu deren Unterhalt sie verpflichtet sind (Reichsstrafgesetzbuch §. 361⁵, sowie zahlreiche Polizeivorschriften in den Einzelstaaten). Gegen geschlechtliche Ausschweifungen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0398,
von Strafgefangenenfürsorgebis Strafgesetzgebung |
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Reichsstrafgesetzbuches die letzten Reste gemeinen deutschen Strafrechts, welche bis dahin noch in beiden Mecklenburg, in Schaumburg-Lippe und in Bremen bestanden, beseitigt. In Lauenburg galt dasselbe noch bis zu der im J. 1876 vollzogenen Einverleibung
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0298,
von Versteinerte Wälderbis Versuch |
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.
Verstrickung, s. Konfination.
Verstümmelung, diejenige Körperverletzung, welche in §§. 224 fg. des Reichsstrafgesetzbuchs mit Strafe bedroht ist (s. Körperverletzung), und welche als schwere bezeichnet wird. Wegen Selbstverstümmelung zu dem Zwecke, um
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0154,
von Droitbis Dromedar |
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wird bestraft und zwar nach § 241 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 300 Mk. Besonders strafbar erscheint es endlich, wenn durch die Androhung eines gemeingefährlichen Verbrechens, also namentlich
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0472,
Hessen (Großherzogtum: Rechtspflege, Kirchenwesen, Finanzen) |
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die deutsche Strafprozeßordnung vom 1. Febr. 1877. Gemeinsam für das ganze Land sind weiter: das Reichsstrafgesetzbuch von 1872, das Polizeistrafgesetz von 1855, soweit es nach dem Übergangsgesetz vom 10. Okt. 1871 noch neben dem Reichsstrafgesetzbuch
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0651,
von Gefäßbis Gefäßbündel |
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. In Deutschland sind bis jetzt die Stimmen geteilt zwischen dem strengen Einzelhaftsystem ohne
zeitliche Beschränkung der Isolierung und dem Irischen oder Progressiven System. Das Deutsche Reichsstrafgesetzbuch steht
jedoch dem letztern dadurch
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Entfernungsmesserbis Entlassungsprüfung |
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und in die Familienrechte sieht; so namentlich das allgemeine preußische Landrecht, der Code pénal, das preußische Strafgesetzbuch und im Anschluß an letzteres das deutsche Reichsstrafgesetzbuch. Nach diesem wird die E. nur auf besondern Antrag strafrechtlich
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0816,
von Erotikbis Erpressung |
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einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, einen andern durch Gewalt oder Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt (deutsches Reichsstrafgesetzbuch, § 253). Die dermaligen Grundsätze über dies Verbrechen haben sich
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Körperzahlbis Korps |
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Verletzten herbeigeführt wurde, ohne daß die Tötung beabsichtigt war. Fehlt es an derartigen erschwerenden Wirkungen, so spricht man von einer leichten oder einfachen K. Das Reichsstrafgesetzbuch bedroht die letztere mit Gefängnis von einem Tag bis zu drei
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0364,
von Strafrechtstheorienbis Strafregister |
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Strafgesetzbuchs von 1851 ruhend, entstand alsdann das ehemalige norddeutsche Strafgesetzbuch vom 31. Mai 1870, das demnächst nach Begründung des Kaisertums in veränderter Redaktion als deutsches Reichsstrafgesetzbuch vom 15. Mai 1871 noch einmal
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Mildebis Milford |
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, geleisteter Schadenersatz, Selbstanzeige, Zorn, Trunkenheit u. s. w. Das Deutsche Reichsstrafgesetzbuch hat das System der M. U. nach Vorgang des Preuß. Strafgesetzbuchs dem franz. Rechte entlehnt, welches durch das Gesetz vom 28. April 1832
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0515,
von Amtsverschwiegenheitbis Amtsvorsteher |
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ein an und für sich gemeines Verbrechen ausdrücklich als ein A., wenn es von einem Beamten begangen wurde, und setzt dafür eine besondere Strafe fest; so das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 340, 342, 339, 350) in Ansehung der von einem Beamten
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0165,
von Auswehenbis Ausweisung |
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Strafgesetzbuchs gegen einen Ausländer auf Zulässigkeit der Polizeiaufsicht erkannt, so ist die höhere Landespolizeibehörde befugt, denselben aus dem Reichsgebiet auszuweisen (Reichsstrafgesetzbuch, § 39). In gewissen Fällen kann ferner nach dem deutschen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Belebeibis Beleidigung |
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, um welche es sich handelt, eine strafbare Handlung, so soll nach dem deutschen Reichsstrafgesetzbuch (§ 190) der Beweis der Wahrheit als erbracht angesehen werden, wenn der angeblich Beleidigte wegen dieser Handlung rechtskräftig verurteilt worden
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0325,
von Brandraketenbis Brandstiftung |
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und namentlich für das deutsche Reichsstrafgesetzbuch die Gemeingefährlichkeit des Inbrandsetzens gewisser Gegenstände das bestimmende Moment, und ebendarum wird die B. unter den gemeingefährlichen Verbrechen (Abschn. 27 des deutschen Strafgesetzbuchs
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0347,
von Ehrenpostenbis Ehrentraut |
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und als Staatsbürger im öffentlichen Leben in Anspruch nehmen kann. Der Verlust dieser bürgerlichen E. tritt als Nebenstrafe infolge eines ausdrücklich hierauf gerichteten Strafurteils ein, und zwar ist nach dem deutschen Reichsstrafgesetzbuch zwischen dem
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0188,
von Festungsarrestbis Festungskrieg |
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. in ebenderselben Ausdehnung wie das Reichsstrafgesetzbuch aufgenommen, droht dieselbe aber meist wahlweise neben Gefängnis an und bestimmt, daß die F., wenn sie die Dauer von sechs Wochen nicht übersteigt, als Arrest vollstreckt werden soll. Vgl
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0649,
von Freiheitsbaumbis Freiheitsstrafe |
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wird. Das Strafsystem des deutschen Reichsstrafgesetzbuchs kennt die letztere Strafart nicht, während die beiden andern Strafmittel nur als Nebenstrafen und als Zusatz zu andern Strafen vorkommen können. Was aber die Entziehung der Freiheit, F
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0650,
von Freiherrbis Freiligrath |
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das deutsche Reichsstrafgesetzbuch für beide Strafarbeiten das sogen. Beurlaubungssystem adoptiert. Hiernach kann ein zu längerer Zuchthaus- oder Gefängnisstrafe Verurteilter, nachdem er drei Viertel, mindestens aber ein Jahr der Strafe verbüßt und sich
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 1020,
Geheimmittel |
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ungenügende Handhabe zur Verfolgung raffinierter Schwindler, und die auf Grund des § 6 der Gewerbeordnung erlassene kaiserliche Verordnung vom 4. Jan. 1875, den Verkehr mit Arzneimitteln betreffend, ferner Artikel 367 des Reichsstrafgesetzbuchs, Absatz
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 1008,
von Konfirmationbis Konföderation |
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einer solchen Strafmaßregel nur zu leicht möglich. Das moderne Strafrecht und so auch das deutsche Reichsstrafgesetzbuch kennt nur eine K. einzelner Gegenstände. Letzteres bestimmt nämlich im allgemeinen, daß die durch ein vorsätzliches Verbrechen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Meinekebis Meinhold |
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und Wissentlichkeit voraussetzen, kennt das Reichsstrafgesetzbuch auch den fahrlässigen Falscheid (§ 163, Gefängnis von einem Tag bis zu einem Jahr). Wohl zu scheiden von "Versicherung an Eides Statt" ist es, wenn gewisse Religionsgesetze die Ablegung
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0613,
von Milchzähnebis Miles gloriosus |
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deutschen Reichsstrafgesetzbuch, welch letzteres nach dem Vorgang des preußischen Strafgesetzbuchs die Berücksichtigung mildernder Umstände dem französischen Recht (Gesetz vom 28. April 1832) entnommen hat, muß die Strafe beim Vorhandensein mildernder
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Münzverfälschungbis Münzwesen |
Öffnen |
oder verfälschten Geldes und der zur Herstellung desselben benutzten Werkzeuge selbst dann zu erkennen, wenn die Verfolgung oder Verurteilung einer bestimmten Person nicht möglich war. 4) Endlich ist hier noch der Bestimmungen des Reichsstrafgesetzbuchs
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0267,
von Nottbis Notwehr |
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versperrenden Neubau.
Notwehr (Inculpata tutela, Moderamen inculpatae tutelae), "diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem andern abzuwenden" (deutsches Reichsstrafgesetzbuch, § 53
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1031,
von Unterpachtbis Unterschrift |
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. Als schwerer Fall der U. erscheint es nach dem deutschen Strafgesetzbuch, wenn dem Thäter die unterschlagene Sache anvertraut war (sogen. Veruntreuung). Das Reichsstrafgesetzbuch läßt hier Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren eintreten, während
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1037,
von Unzelmannbis Unzuchtsverbrechen |
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Frauensperson durch die Strafe der öffentlichen Kirchenbuße geahndet wurde. Das moderne Strafrecht erachtet den außerehelichen Geschlechtsverkehr an und für sich nicht mehr als strafbar. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch insbesondere bestraft
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Urkundenbeweisbis Urkundenprozeß |
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, neben welchem auf Geldstrafe von 150-6000 Mk. erkannt werden kann. Außerdem werden verschiedene Delikte durch das Reichsstrafgesetzbuch mit der U. zusammengestellt und derselben gleich behandelt (uneigentliche U.), so: der wissentliche Gebrauch
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0617,
von Angebot und Nachfragebis Angelfischerei |
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Strafrechts, für welches die Bestimmungen des Reichsstrafgesetzbuchs in Anwendung kommen, wird der Begriff der A. in §. 52 dahin bestimmt, daß darunter fallen Verwandte und Verschwägerte auf- und absteigender Linie, Adoptiv- und Pflegeeltern
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0725,
von Anzeigepflichtbis Anzengruber |
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Reichsstrafgesetzbuchs an die Behörde oder die bedrohte Person bei erlangter Kenntnis des Vorhabens gefordert für folgende Verbrechen: Hochverrat, Landesverrat, Münzverbrechen, Mord, Raub, Menschenraub, gemeingefährliche Verbrechen (Abschn. 27 des
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0240,
von Polizeiaufsichtbis Polizeistrafverfahren |
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, eine in Deutschland nur neben einer andern Freiheitsstrafe accessorisch vom Richter zu verhängende Freiheitsbeschränkung. Nach den darauf bezüglichen Vorschriften des Reichsstrafgesetzbuchs (§§. 38 u. 39) erhält auf Grund richterlichen Straferkenntnisses
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Strafsektionenbis Strafverfügung |
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geltenden Österr. Strafgesetz von 1852 sind die strafbaren Handlungen, die von Kindern bis zu dem vollendeten 10. Lebensjahre begangen werden, der häuslichen Zucht zu überlassen (§. 237). Das Deutsche Reichsstrafgesetzbuch und ebenso der Österr. Entwurf
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 1000,
von Trinitébis Trio |
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Reichsstrafgesetzbuches (Geschenke für Amtshandlungen); die Annahme von T. für eine Handlung, die eine Verletzung einer Amtspflicht enthält, kann als Bestechung bestraft werden (§. 332 des Reichsstrafgesetzbuches). Einige Gasthöfe, so in Hannover
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0260,
von Vereinigte Staaten von Brasilienbis Vereinswesen |
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sie unerlaubte Zwecke verfolgen (§. 129 des Reichsstrafgesetzbuchs). Ferner sind Vereine verboten, deren Dasein, Verfassung und Zweck vor der Staatsregierung geheimgehalten werden soll oder in welchen gegen unbekannte Obere Gehorsam oder gegen bekannte Obere
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0581,
von Wehrpflichtbis Wehrsteuer |
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durch Dienst bei den Schutztruppen genügen. - Vgl. Rott, Die W. im Deutschen Reich (2 Bde., Cass. 1890-96).
Wehrpflichtige. Nach §. 140 des Reichsstrafgesetzbuchs wird bestraft: 1) ein Wehrpflichtiger, welcher in der Absicht, sich dem Eintritt
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0266,
von Vergettebis Vergniaud |
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und die Behandlung der V. s. Gift.
Das Deutsche Reichsstrafgesetzbuch straft die V. als besonderes Delikt sowohl als Körperverletzung wie auch als gemeingefährliches Verbrechen. 1) In ersterer Beziehung wird mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren, und bei Eintritt
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0512,
von Amt Christibis Amtsbezirk |
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Verfahren ausgesprochene Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte sowie eine erkannte Zuchthausstrafe die Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter von selbst nach sich; so namentlich nach dem deutschen Reichsstrafgesetzbuch (§ 31, 34), welches dabei
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Amtseidbis Amtsgerichte |
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Ämterbesetzung und zwar nicht bloß in Ansehung von Staats- und Kommunalämtern, sondern auch mit Rücksicht auf die Stellung als Volksvertreter, Geschworner etc. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch aber kennt ein besonderes Verbrechen der A. nicht mehr. Es kommt
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Kuppeleibis Kuppelungen |
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wurde, mit Zuchthaus von 1 bis zu 5 Jahren und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft; auch kann auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden. Vgl. Deutsches Reichsstrafgesetzbuch, § 181 f.
Kuppeln (vom lat. copula, "Band"), verbinden
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0811,
von Seenesselnbis Seerecht |
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der Seeräuber sofort vom Leben zum Tod gebracht werden. Sklavenhandel wird nach modernem Seerecht der S. gleich geachtet. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch bezeichnet den Raub auf offener See als besonders strafbaren Fall des Raubes.
Seeraupen (Aphroditidae
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0537,
Kriminalität (soziale Ursachen) |
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der strafbaren Handlungen in solcher Weise auf die einzelnen Abschnitte des Reichsstrafgesetzbuchs, daß die Gewinnsuchtsdelikte etwas mehr als die Hälfte aller (51 Proz.) und speziell der Diebstahl etwa ein Drittel (32 Proz.) ausmachen. Die Verbrechen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Telegraphenbüreau, internationalesbis Telegraphengesetz |
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strafgesetzliche Bestimmungen in den § 317-320 des Reichsstrafgesetzbuchs erlassen worden, welche die gegen den Telegraphen gerichteten Vergehen und die durch den Telegraphen begangenen Gesetzesübertretungen mit Strafe bedrohen. Es fehlte hiernach
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Verfolgungswahnbis Vergerio |
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, im weitern Sinne so viel wie strafbare Handlung, in dem engern, ihm durch §. 1 des Reichsstrafgesetzbuches beigelegten Sinne
eine mit Festungshaft bis zu 5 Jahren, mit Gefängnis oder mit Geldstrafe von mehr als 150 M. bedrohte
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Verlängerungszettelbis Verlobung |
Öffnen |
(Strafe nach Reichsstrafgesetzbuch §. 187: Gefängnis bis zu 2 Jahren; wenn öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften, Abbildungen, Darstellungen begangen, nicht unter 1 Monat; bei mildernden Umständen Ermäßigung bis auf 1 Tag Gefängnis
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0307,
von Verwaltungsratbis Verwaltungszwang |
Öffnen |
befindet sich der Beamte in «rechtmäßiger Ausübung seines Amtes» und dem entsprechenden strafrechtlichen Schutze (Reichsstrafgesetzbuch §. 113). Der V. im engern Sinne ist recht eigentlich die Aufgabe der Polizeibeamten (Schutzleute, Gendarmerie); einzelne
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0309,
von Verwandtschaftszuchtbis Verzierung |
Öffnen |
. Das Reichsstrafgesetzbuch hat ihn in §. 57, 4 bei jugendlichen Personen zwischen 12 und 18 Jahren für besonders leichte Vergehens- und Übertretungsfälle wieder eingeführt. Außerdem kommt er als Disciplinarstrafe vor.
Verweisungsbeschluß, der Beschluß über
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0034,
von Überrieselungbis Überversicherung |
Öffnen |
) betroffen werden. Das Deutsche Reichsstrafgesetzbuch hat in Nachahmung des Preuß. Strafgesetzbuchs von 1851 in seinem 29. Abschnitt eine Reihe solcher Ü. aufgestellt, weil es dieselben für erheblich genug erachtete, um sie zum Gegenstande reichsgesetzlicher
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0063,
von Abspänenbis Abspliß und Absprünge |
Öffnen |
. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§§ 327 f.) aber bedroht die wissentliche Verletzung der von der zuständigen
Behörde getroffenen Absperrungsmaßregeln zum Zweck der Verhütung des Einführens oder Verbreitens einer ansteckenden
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0516,
von Amtszeichenbis Amu Darja |
Öffnen |
, eine Uniform, ein Dienstschild u. dgl. Das A. darf nur von dem Beamten, für welchen es bestimmt ist, getragen werden, und das unbefugte Tragen eines solchen ist mit Strafe bedroht, welche nach dem deutschen Reichsstrafgesetzbuch in Geldstrafe bis zu 150
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0524,
von Analogismusbis Analphabeten |
Öffnen |
Reichsstrafgesetzbuch (§ 2) schließen die A. vollständig aus.
Analogismus (griech.), Schluß, Beweis aus Analogie. Analogon, etwas Analoges, Ähnliches; Analogon rationis, etwas der Vernunft Angemessenes.
Analphabeten (griech.), die des Lesens
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Anschießenbis Anschlag |
Öffnen |
teils nach dem Format des Papiers, teils nach der Zahl der auf dasselbe gedruckten verschiedenartigen Anzeigen bemessen ist. Im Deutschen Reich (Reichsstrafgesetzbuch § 134) wird das böswillige Abreißen, die Beschädigung oder Verunstaltung amtlicher
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Arbeitsbücherbis Arbeitshäuser |
Öffnen |
methodisch angewandt und vor 1871 in mehreren
deutschen Staaten verhängt wurde, ist in Deutschland durch das Reichsstrafgesetzbuch abgeschafft worden. Die
Landespolizeibehörde soll jedoch befugt werden
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0061,
von Auflaufbis Auflösung |
Öffnen |
. Grundbücher.
Auflauf, im strafrechtlichen Sinn das rechtswidrige Zusammenlaufen und Zusammenbleiben einer Volksmenge an einem öffentlichen Orte. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 116) verlangt zum Thatbestand des Auflaufs, daß sich
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0119,
von Ausläuferbis Auslaugen |
Öffnen |
eine verschiedene. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 3 ff.) nähert sich in dieser Hinsicht dem sogen. Territorialitätsprinzip. Es bestraft nämlich die im A. begangenen Verbrechen der Regel nach nicht, doch kann (nicht "muß") 1) ein Ausländer
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Außer-Rodenbis Aussig |
Öffnen |
, sondern auch von der weltlichen Obrigkeit geahndet werden müsse. Die moderne Strafgesetzgebung erklärte nicht bloß die A. von Kindern, sondern auch die A. von hilflosen Personen überhaupt für strafbar. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch insbesondere
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0159,
Auswanderung (staatliche und private Thätigkeit) |
Öffnen |
unbedingt zu versagen, andern kann dieselbe nur unter gewissen Voraussetzungen erteilt werden. Heimliche A. solcher Personen bedrohen die § 140 u. 360, Abs. 3 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Strafe. Ebenso ist die geschäftsmäßige Verleitung zum
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0355,
von Barankenbis Barattieren |
Öffnen |
, entscheidet sich nach den allgemeinen Strafnormen. Doch ist zu bemerken, daß das deutsche Reichsstrafgesetzbuch mehrere Vergehen, welche vorzugsweise unter den Begriff der B. fallen können, besonders hervorgehoben und mit strenger Strafe bedroht hat
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0477,
von Baugesellschaftenbis Baugewerkschule |
Öffnen |
. Das Reichsstrafgesetzbuch schreibt vor, daß derjenige, welcher bei der Leitung oder Ausführung eines Baues wider die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst dergestalt handelt, daß hieraus für andre Gefahr entsteht, mit Geldstrafe bis zu 900 Mk. oder mit Gefängnis
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0421,
von Briefkopierpressebis Briefmarken |
Öffnen |
Zahlungen benutzt werden, so leisten sie gleiche Dienste wie Papiergeld und sind auch wie dieses der Fälschung unterworfen (§ 275 des Reichsstrafgesetzbuches bedroht eine solche Fälschung mit Gefängnisstrafe nicht unter drei Monaten, unter Umständen
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0521,
von Brunnenzollbis Bruno |
Öffnen |
521
Brunnenzoll - Bruno.
deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 324) bestraft die vorsätzliche B. mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren und, wenn dadurch der Tod eines Menschen verursacht wurde, mit Zuchthaus nicht unter zehn Jahren
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Bülow-Cummerowbis Bulthaupt |
Öffnen |
verstand. Eigne schriftstellerische Thätigkeit entfaltete B. nur wenig; bemerkenswert sind seine "Lettres et memoires". Er starb 12. Jan. 1877 in Paris.
Bulte (Bülte), s. v. w. Haufen, Hügel. Das Reichsstrafgesetzbuch (§ 370, Absatz 2) bestraft denjenigen
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Bürgerausschußbis Bürgermeister |
Öffnen |
infolge strafbarer Handlungen eintreten und sich als eine Schmälerung der bürgerlichen Ehrenrechte darstellen. Das Reichsstrafgesetzbuch macht in dieser Hinsicht folgende Unterscheidungen: 1) dauernde Unfähigkeit zum Dienst in dem Reichsheer
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0646,
von Delislebis Delitzsch |
Öffnen |
, im Gegensatz zu den schweren Crimes und den noch geringern Contraventions. Dem D. entspricht im deutschen Reichsstrafgesetzbuch der Begriff des "Vergehens" im Gegensatz zu "Verbrechen" und "Übertretung".
Delitsch, Otto, Geograph, geb. 5. März 1821 zu
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0153,
von Drogdenbis Drohung |
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hat (deutsches Reichsstrafgesetzbuch, § 48). Auf der andern Seite wird die Strafbarkeit einer Handlung für den Thäter dadurch ausgeschlossen, daß er zu dieser Handlung durch eine D., welche mit einer gegenwärtigen, auf andre Weise nicht abwendbaren
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Ehebruch |
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beibehalten. Nach dem deutschen Reichsstrafgesetzbuch (§ 172) wird der
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0373,
von Eifelkalkbis Eigennutz |
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Klugheitslehre. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch faßt nach dem Vorgang des preußischen Strafgesetzbuchs unter der Bezeichnung "strafbarer E." eine Reihe von Vergehen zusammen, welche sich als widerrechtliche Eingriffe in fremde Vermögenssphären
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0374,
von Eigenschaftbis Eigentum |
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und der Untreue verwandte Vergehen der Schiffsleute und Passagiere, welche das Schiff oder den Schiffsdienst gefährden. Vgl. Deutsches Reichsstrafgesetzbuch, § 284 ff., Abschn. 25.
Eigenschaft, unterscheidendes Merkmal einer Person oder Sache
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Einungsämterbis Einzelhaft |
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Reichsstrafgesetzbuch (§ 22), welches die E. bei Verbüßung von Zuchthaus- und Gefängnisstrafen statuiert, erscheint dieselbe nur als besondere Strafvollstreckungsart, welche nach Ermessen der Gefängnisverwaltung eintreten kann. Auch faßt
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0817,
von Err, Piz d'bis Ersatzreserve |
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ohne Gewalt oder Drohung verübt wurde (Reichsstrafgesetzbuch, § 339). Vgl. Villnow, Raub und E. (Bresl. 1875); Bruck, Zur Lehre von den Verbrechen gegen die Willensfreiheit (Berl. 1875).
Err, Piz d', das Haupt einer der größern Gruppen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0984,
von Exzidierenbis Eyck |
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984
Exzidieren - Eyck.
teidigung treffen würde. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 53) erklärt den E. der Notwehr für nicht strafbar, wofern der Thäter in Bestürzung, Furcht oder Schrecken über die Grenzen der Verteidigung hinausgegangen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1020,
von Fahrkunstbis Fahrstuhl |
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, die er fahrlässigerweise aus den Augen setzte, vermöge seines Amtes, Berufs oder Gewerbes besonders verpflichtet war. Nach dem deutschen Reichsstrafgesetzbuch insbesondere sind es folgende Vergehen, welche auch aus F. begangen werden können: Meineid (§ 163), Tötung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0021,
von Falschsehenbis Falset |
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Strafgesetzgebung und so namentlich auch das deutsche Reichsstrafgesetzbuch stellt daher einen allgemeinen Begriff der F. überhaupt nicht auf, sondern nur die einzelnen strafbaren Fälle der F. werden aufgeführt und als besondere Verbrechen behandelt; so
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0116,
von Feldnelkebis Feldpost |
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dann zahlreiche Polizeiverordnungen lokaler Natur. Übrigens enthält auch das deutsche Reichsstrafgesetzbuch verschiedene auf die F. bezügliche Strafvorschriften. So wird namentlich im § 368 derjenige, welcher polizeilichen Anordnungen über
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0194,
von Festungsstabbis Fetialen |
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Verbrechen und Vergehen eintreten soll, die nicht auf eine ehrlose Gesinnung zurückzuführen sind. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch hat dafür die Bezeichnung "Festungshaft" (s. d.). In Preußen war die F. bis zur Einführung des deutschen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0685,
Friede (Friedensschlußformalitäten) |
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Reichsstrafgesetzbuchs), welches wesentlich durch seine Energie in unglaublich kurzer Zeit (1870) zu stande kam, nachdem ihm 1868 die Aufstellung des ersten Entwurfs übertragen war. Auch nahm er an den Beratungen über das Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0981,
von Gebührenäquivalentbis Geburt |
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und Auszeichnungen), endlich im Gebiet der Finanz- und der Militärverwaltung. Überhaupt ist die Praxis in der Aufspürung von für Gebührenerhebung geeigneten Fällen sehr findig gewesen. Nach dem deutschen Reichsstrafgesetzbuch (§ 352) wird die wissentliche
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Gefälligkeitsacceptebis Gefängniswesen |
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erscheint die G. als ein widerrechtlicher Eingriff in die persönliche Freiheit und, wofern sie sich nicht etwa als das Verübungsmittel eines anderweiten Verbrechens darstellt, schon an und für sich als strafbares Vergehen. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0996,
Gefängniswesen (Geschichtliches) |
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. Die gegenwärtige Einrichtung des Gefängniswesens ist folgende. Die Anstalten, in denen Freiheitsstrafen vollzogen werden, unterscheiden sich: Mit Rücksicht auf die gesetzliche Abstufung der Freiheitsstrafen. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch unterscheidet: 1
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Gerichtliche Analysebis Gerichtliche Medizin |
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Reichsstrafgesetzbuchs, durch ein erstinstanzliches Urteil der Strafkammer, so geht die Revision an das Reichsgericht, welches auch über die gegen Urteile der Schwurgerichte eingelegte Revision zu entscheiden hat.
Beschwerdeinstanz: Abgesehen von den
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0203,
von Geschäftssteuerbis Geschichte |
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Reichsstrafgesetzbuch (§ 331) mit Geldstrafe bis zu 300 Mk. oder mit Gefängnis von einem Tag bis zu sechs Monaten bestraft. Nach gemeinem deutschen Strafrecht war eine derartige G. nicht kriminell strafbar, während die Partikulargesetzgebung einzelner deutscher
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0566,
von Gottesfurchtbis Gottfried |
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ihre Religionsgesellschaft vom Staat als solche anerkannt ist, auch auf den staatlichen Schutz in ihrer Religionsübung Anspruch haben. Mit Rücksicht hierauf erklärt das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 166) für strafbar 1) denjenigen, welcher in öffentlichen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1002,
von Hafisbis Haft |
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bezeichnet. Im Strafensystem des deutschen Reichsstrafgesetzbuchs ist die H. die leichteste, für die sogen. Übertretungen bestimmte Freiheitsstrafe, in einfacher Freiheitsentziehung bestehend. Ihr Mindestbetrag ist ein Tag, ihr Höchstbetrag sechs
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0220,
von Haurowitzbis Hausenblase |
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das moderne Strafrecht und namentlich auch das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 247) den Diebstahl und die Unterschlagung, welche gegen Verwandte oder Verschwägerte in auf- und absteigender Linie, Adoptiv- und Pflegeeltern und -Kinder, Ehegatten
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Hausflurbis Hausgesetze |
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Bürgers genießt; Hausfriedensbruch, die vorsätzliche und widerrechtliche Störung dieses Hausfriedens durch Eindringen oder Verweilen in der Wohnung eines andern. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 123, 124) macht in Ansehung dieses Delikts
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0284,
von Hegumenosbis Heiberg |
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. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 257) bezeichnet nämlich die Handlungsweise desjenigen, der nach Begehung eines Verbrechens oder Vergehens dem Thäter oder Teilnehmer wissentlich Beistand leistet, um denselben der Bestrafung zu entziehen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1012,
von Invinzibelbis Io |
Öffnen |
und das sittliche Wesen der Familie und des verwandtschaftlichen Verkehrs, wie sie erfahrungsmäßig auch zur Degeneration der Nachkommenschaft führt. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch bestraft den Beischlaf zwischen Verwandten auf- und absteigender
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0023,
von Irrumpierenbis Irving |
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des deutschen Reichsstrafgesetzbuchs (§ 59), wonach, wenn jemand bei Begehung einer strafbaren Handlung das Vorhandensein von Thatumständen nicht kannte, welche zum gesetzlichen Thatbestand gehören oder die Strafbarkeit erhöhen, ihm diese Umstände
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0739,
von Kindertagbis Kinematik |
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. Das Reichsstrafgesetzbuch stellt jedoch keine solche Grenze auf; die That wird als K. bestraft, wenn sie in oder gleich nach der Geburt, d. h. solange noch die oben bezeichneten, mit der Geburt zusammenhängenden Umstände andauern, begangen wird. Die Strafe
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0010,
von Konkurrenz der Verbrechenbis Konkurs |
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Reichsstrafgesetzbuch (§ 73) sanktioniert. Hat dagegen jemand nach und nach verschiedene strafbare Handlungen, also z. B. mehrere Diebstähle hintereinander, zu schulden gebracht, liegt also eine sogen. formale K. vor, so ist die Frage, wie ein solcher Fall zu
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Konsulargerichtsbarkeitbis Konsulieren |
Öffnen |
. erlassen kann, sodann das Reichsstrafgesetzbuch zur Anwendung. Dies Konsularrecht gilt nunmehr für die deutschen Schutzgebiete auch als Kolonialrecht (s. d.). Eine Mitwirkung der Staatsanwaltschaft findet im allgemeinen nicht statt; nötigen Falls werden
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0222,
von Kriehuberbis Krim |
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. Einführungsgesetz zum Reichsstrafgesetzbuch, § 4; Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 20. Juni 1872, § 9.
Kriehuber, Joseph, Maler und Lithograph, geb. 14. Dez. 1800 zu Wien, kam, 13 Jahre alt, an die kaiserliche Akademie, begleitete 1818 den
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10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0453,
von Landfriedensbruchbis Landgericht |
Öffnen |
. die öffentliche Vereinigung mehrerer Personen zur Verübung unerlaubter Gewaltthätigkeiten durch Angriffe auf Personen oder Sachen. In dieser Hinsicht bestimmt das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 125), daß, wenn sich eine Menschenmenge öffentlich
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10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0472,
von Landspitzebis Landtorpedos |
Öffnen |
(Vagabondage), das gewohnheitsmäßige, zwecklose Umherziehen, ohne die Mittel zum Lebensunterhalt zu besitzen und ohne eine Gelegenheit zum rechtmäßigen Erwerb derselben aufzusuchen. Die L. wird nach dem deutschen Reichsstrafgesetzbuch (§ 361, Nr. 3, 362
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10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0590,
von Lebenselixirbis Lebensknoten |
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war, als im umgekehrten Fall. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch macht jedoch einen solchen Unterschied nicht. Auch in Beziehung auf die Frage, ob gewisse angeborne Mißbildungen, welche durch die Kunst möglicherweise beseitigt werden können, den Begriff der L
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10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0927,
Lotterie (Klassenlotterie, Lotterieanlehen, Zahlenlotterie) |
Öffnen |
) ausgelost werden.
In rechtlicher Beziehung ist das Lotteriegeschäft eine Art Hoffnungskauf, zu dessen Erfordernissen gehört: daß eine L. ordnungsmäßig, namentlich unter obrigkeitlicher Erlaubnis, errichtet sei, wie denn das deutsche Reichsstrafgesetzbuch
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11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0128,
von Majolikabis Majolikamalerei |
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auf Antrag der auswärtigen Regierung ein. Vgl. Reichsstrafgesetzbuch, § 80-104; Knitschky, Verbrechen des Hochverrats (Jena 1874).
Majōlika, aus dem Italienischen herrührende Bezeichnung für alle farbig glasierten italienischen Fayencen des 15
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11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0431,
von Meilerbis Meineid |
Öffnen |
, während das moderne Strafrecht den M. als Verbrechen gegen öffentliche Treue und Glauben auffaßt, so namentlich auch das deutsche Reichsstrafgesetzbuch, welches den M. im Abschnitt 9 als besonderes Verbrechen abhandelt. Es
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