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| Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0049,
von Centrifugalbis Centrum |
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Parteien, der Rechten und der Linken, eine mittlere polit. Stellung einnehmen. Zuweilen teilt
sich das C. in zwei Gruppen, in ein rechtes und ein linkes C. In der Deutschen Nationalversammlung von 1848 gab es zuerst nur ein C., den sog
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Buechner →
Anhang →
Hauptstück:
Seite 0086,
von Rechtbis Rede |
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. 12, 1. Der predige mein Wort recht, Ier. 33, 28. Wir sind die rechten Kriegsleute, Ier. 48,14. Der zwischen den Leuten recht urtheilet, Ezech. 18,8. Darum daß er recht und wohlgethan hat, Gzech. 18,19. Der Herr handelt nicht recht, Gzech. 18, 35
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Buechner →
Anhang →
Hauptstück:
Seite 0085,
von Raubbis Recht |
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und Raub, Gzech. 23, 46. Weil ihr meine Schafe lasset zum Raube werden, Gzech. 34, 8. Und den Raub eurer Güter mit Freuden erduldet, Hebr. 10, 34.
Recht. (Dexwr.) Darnach sollst du nehmen die rechte Schulter, 2 Mos. 29, 22. 3 Mos. 7, 32. 33. Und that
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0815,
Recht |
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Recht.
811
§. 7. Recht und Link. a) Wissen, das V'öse und Gute zu unterscheiden wissen, Ion. 4, 11. b) zur Rechten und Linken sich wenden, ist wissen, was zu thnn oder zu lassen, 1 Mos. 24, 49. c) weder zur Rechten noch zur Linken weichen, den
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0816,
Rechten |
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in Wermuth verkehret (dnß es den Rechtenden bitter, sauer und kostbar nnkommt), und die Gerechtigkeit zu Boden stoßet, Amos 5, 7. c. 6, 13.
Es soll aber das Recht offenbar werden (laßt das Recht fließen rein und nnpartheiisch) wie Waffer
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0814,
von Rechnenbis Recht |
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.), daß wir den Manu, der dir zur Rechte» sitzet), Pf. 8a, 18.
nns auch seines Fürspruchs zn getrosten und seiner ^A^OM^ und seine Rechte in die
vollgültigen Genilgthuung für nns zu erfreuen haben. Seine^Rechte herzet'(umKy mich' Hohel
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0679,
von Unknownbis Unknown |
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zusammennehmen, umschlagen, 2 zusammennehmen u. s. w., dann neuerdings 3 mal. 1 Nadel links, 1 Nadel rechts. Mit einer feinen Nadel nimmt man alle Anschlagmaschen auf und strickt sie mit den andern zugleich, d. h. le eine untere und eine obere, ab. Somit
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Tafeln:
Seite 0098a,
Das Herz des Menschen. |
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zwischen den Herzkammern. 5. Rechte Herzkammer. 6. Linke Herzkammer. 7. Dreizipfelige Herzklappe. 8. Zweizipfelige Herzklappe. 9. Eingang in die Lungenpulsader, 10. Eingang in die Aorta (Beide Eingänge mit den halbmondförmigen Klappen). 11. Rechte
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0932,
Römisches Recht (Aufnahme und Bearbeitung in Deutschland etc.) |
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932
Römisches Recht (Aufnahme und Bearbeitung in Deutschland etc.).
gotischen Reichs seine Gesetzsammlung außer den Novellen, und dieselbe kam dort, wie der sogen. "Brachylogus" und einige andre Schriften aus dem 9., 10. und 11. Jahrh. zeigen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0790,
Deutsches Recht (im Mittelalter und in der Neuzeit) |
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790
Deutsches Recht (im Mittelalter und in der Neuzeit).
und Zauberei mißbraucht, den christlichen Aposteln ein Greuel sein mußte. An ihre Stelle trat bei den Goten Ulfilas' Schrift, welche derselbe mit Benutzung der Runenschrift
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0061,
Eltern |
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in Deutschland die
Rechte der Mütter zurück. Sobald die Frau eine
größere Selbständigkeit erlangt, wird ihre Stellung
gegenüber den Kindern eine andere. Zwar tritt,
solange beide E. leben (mit gewissen Ausnahmen,
wenn der Vater seine Rechte
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0089,
Deutsches Recht |
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. Recht, wie es für Deutschland in der Zeit vom Ausgange des Mittelalters bis zur Mitte des 16. Jahrh. gewohnheitsrechtlich recipiert ist. Dieser Grundstock ist auch, was den materiellen Gehalt der einzelnen Rechtsbestimmungen angeht, bei den
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0585,
Gütergemeinschaft |
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und für den Fall der Wiederheirat des liberlebenden).
Die bestehende allgemeine G. kann nach einigen
Rechten nicht durch Vertrag aufgelöst werden;
andere Rechte lassen einen solchen Vertrag zwar zu,
aber mit gewissen Beschränkungen. Nach einigen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Dingliche Klagebis Dinglinger |
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ist, sondern sich durch die Verletzung eines Rechts bestimmt, die hier nicht bloß einer bestimmten Person möglich ist. Obligationen können nämlich nur gegen eine durch das Rechtsverhältnis selbst schon gegebene Person (den Schuldner) geltend gemacht werden
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Rechtswissenschaftbis Recipient |
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678
Rechtswissenschaft - Recipient
Rechtswissenschaft oder Rechtsgelehrsamkeit (lat. jurisprudentia), die aus ihren letzten Gründen entwickelte Kenntnis des Rechts, und zwar nicht bloß nach den positiven Gesetzen eines Staates, sondern an
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0933,
von Römisches Rechtbis Römisches Reich (Stände) |
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ist, und man kann, genau genommen, nicht den Inhalt des letztern, sondern die in den gangbaren Lehrbüchern vorgetragenen, in den Gerichten anerkannten Lehren als das geltende römische Recht ansehen.
Seit der Mitte des 18. Jahrh. machte sich
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0678,
von Rechtspraktikantbis Rechtssprecher |
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676
Rechtspraktikant - Rechtssprecher
histor. Rechtsverhältnisse den Begriff des Rechts und seine frühesten Gestaltungen festzustellen sucht.
Aus der umfangreichen Litteratur über R. sind hervorzuheben: F. von Raumer, Die geschichtliche
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0825,
von Eruwbis Erwin von Steinbach |
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.
Erwerben, in der Rechtssprache s. v. w. irgend ein Recht an sich bringen. In der Regel bezieht man den Ausdruck auf das Eigentumsrecht und versteht unter dem Erwerb einer Sache den Erwerb des Eigentums an derselben; doch kann man auch sonstige
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0632,
Rechtswissenschaft (Geschichte und Litteratur) |
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Rechtsnormen auf ähnliche Fälle im Sinn des Gesetzgebers und auf die Entwickelung der leitenden Prinzipien, welche den einzelnen Gesetzesbestimmungen zu Grunde liegen. Die einzelnen Teile der R. entsprechenden einzelnen Teilen des Rechts selbst (s
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0969,
Forderungsrecht |
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fremd erscheinen; und
manches könnte man sich auch anders denten, als es
nun nach dem röm. Recht im positiven Recht gilt.
Die Miete und Pacht galt den Römern nur als
ein Schuldverhältnis zwischen dem Vermieter oder
Verpächter
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0237,
von Erbrezeßbis Erbschaftserwerb |
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eine E. ge-
macht". Endlich wird der Ausdruck E. auch verwendet,
um das Recht, Erbe zu werden, zu bezeichnen, z. B.
jemand hat Aussicht auf eine E. Das Preuft. Allg.
Landrecht versteht unter Verlassenschaft den In-
begriff aller Sachen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Ortleralpenbis Örtliche Kollision der Gesetze oder Statuten |
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die Frage zu beantworten ist. Man faßt dieselben
zusammen unter der Bezeichnung internationa-
les Recht. Dasselbe erstreckt sich auf das Etraf-
recht (s. Ausland), auf den Prozeß und namentlich
das bürgerliche Recht. Für den Civilprozeß ist
man darin
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0336,
von Jus gladiibis Jussieu |
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vorkommenden Natureinrichtungen.
Jus non scriptum (lat.), ungeschriebenes Recht, Gewohnheitsrecht (s. d.).
Jus offerendi et succedendi (lat.), das Recht, den vorhergehenden Pfandgläubiger auch wider dessen Willen zu befriedigen und dadurch das Pfandrecht
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0035,
Wie Ulm dem Kloster Reichenau gegeben worden ist |
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in Ulm handelte, sondern schon sein Vermögen außerhalb auch fern von Ulm in Frage kam. Hiebei räumte er dem Schultheißen und dem Rat vieles ein und gab es hin, und gezwungen verzichtete er beständig auf seine Rechte, aber er verkaufte auch seinen Hof, den
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Familienpaktbis Familienrecht |
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. Das Motiv zum Erlaß derselben besteht
hauptsächlich darin, die durch das Gemeine Recht
drohende Zersplitterung des Vermögens abzuwen-
den und Fürsorge zu treffen, daß weder durch ver-
heiratete Töchter das Vermögen an andere Familien
falle, noch
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Jusbis Jus gentium |
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) und das Oberaufsichtsrecht (jus supremae inspectionis); s. Kirchenhoheit.
Jus civile (lat.), Zivilrecht (s. d.), bedeutet 1) Privatrecht, 2) das positive Recht irgend eines Staats, 3) das den römischen Bürgern eigentümliche Recht, 4) das römische Recht
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0321,
von Dinglergrünbis Dingolfing |
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Calcium besteht.
Dingliche Klage, s. ^ctio (Bd. 1, S. 122d).
Dingliche Rechte. Die D. N. bilden eine um-
fangreiche Unterart der absoluten Rechte (s. ^ctio,
Bd. 1, S. 122 d); Dinglichkeit und Absolutheit wer-
den oft gleichbedeutend gebraucht
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Pflichtexemplarebis Pflichtteil |
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Landrecht es ausdrücken, nur über einen Bruchteil seines Nachlasses verfügen. Die andern Rechte fassen die Sache von dem Standpunkt des pflichtteilsberechtigten Erben aus auf. Ihm muß etwas gelassen werden. Würde er, wenn der Erblasser nicht verfügt, den
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Ediditbis Edinburg |
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ausbreiteten, wurden sie durch den häufigen Verkehr mit Nichtrömern veranlaßt, neben ihrem alten, durch strenge Grundsätze und Formen sich auszeichnenden nationalen Recht (jus civile) auch noch ein allgemeines natürliches Recht (jus gentium) anzuerkennen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0065,
Russisches Recht |
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63
Russisches Recht
sches Taschenwörterbuch (2 Bde., Lpz. 1887); Booch-Arkossy und Frey, Handwörterbuch der russ. und deutschen Sprache (5. Aufl., ebd. 1880 u. 1890).
Russisches Recht. In der ältesten Zeit bestand in Rußland ein den german
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Rechtsspruchbis Rechtsweichen |
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gewisser Rechte, entgegengesetzt. Der bloße Besitzstand muß mit der Zeit in den R. übergehen; unter welchen Bedingungen und in welcher Zeit (s. Ersitzung) dies aber geschehen soll, kann nur durch die positive Gesetzgebung bestimmt werden. Im öffentlichen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0931,
Römisches Recht (allmähliche Ausbildung) |
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931
Römisches Recht (allmähliche Ausbildung).
und Fixierung des Gewohnheitsrechts fiel den Juristen zu. Ihre Thätigkeit war, obwohl gegen das Ende dieser Periode einige als Schriftsteller auftraten, nicht wissenschaftlicher, sondern rein
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0238,
von Erbschaftsgebührenbis Erbschaftskauf |
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236
Erbschaftsgebühren - Erbschaftskauf
Erbe zeigt (pro lisreäe F68tio). Der Erbe kann also
die Erbschaft an t r e t e n oder au s sch l a g e n, ebenso
wie auch nach den geltenden Rechten der Vedachte
das Vermächtnis (s. d.) ausschlagen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0968,
von Fordernbis Forderungsrecht |
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. Bürgerl. Gesetzb/ß. 971 läßt den Ce-
denten im Zweifel nicht für die Zahlungsfähigkeit
des Schuldners haften, das Schweizer Obligationen-
recht Art. 192 nur, wenn sich Cedent dazu verpflich-
tet. Dies entspricht dem (^oäe civil Art. 1694, wel-
cher
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Érsek-Ujvárbis Erskine (St. Vincent) |
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, sodaß der Ersitzende einen Titel nicht
anzugeben braucht, die Fristen aber auch länger
sind. Der Zweck des Instituts ist nicht sowohl, dem
Besitzer zum Beweise seines Rechts ein Zurückgeheu
in die Vergangenheit zu ersparen, als den redlichen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0668,
von Recht auf Arbeitbis Rechtfertigung |
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und das engl. Geschworenengericht auch im Civilprozeß, das franz. Verbot der Fideïkommisse. Damit das, was Rechtens im einzelnen Fall sei, möglichst sicher sei und die Rechtsanwendung in sich übereinstimme, sind in den Kulturstaaten höchste
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Billingsbis Bill of rights |
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(aequare jus facto) erzeugen, welche Napoleon I. bei der Diskussion des Code civil mit der Bemerkung angedeutet hat, daß einfache Gesetze gewöhnlich den Knoten zerhauen, den man lösen sollte. Hier muß der Richter die Lücken des bestehenden Rechts
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0740,
Bergrecht (Geschichtliches) |
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allmählich über das ganze deutsche Land und die Grenzländer, ebenso wie fast um dieselbe Zeit das lübische Recht, entstanden aus den ursprünglich ganz lokalen Willküren der Kaufleute, sich aus den Städten der Hansa über ganz Norddeutschland
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0268,
von Volkslosbis Volksrecht |
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im deutschen Reichstag neun Mitglieder, verschwand aber bei den Neuwahlen 1887 gänzlich und ist auch in den Landtagen nur schwach vertreten.
Volksrecht ist das im Volk selbst entstandene und in dessen Bewußtsein lebende Recht. In diesem Sinn
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0664,
Registrierapparate |
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als das rechte.
Vernachlässigt man den Einfluß der Temperatur, so sind die Verschiebungen des Laufrades mit den Gewichtsänderungen des Barometers und daher auch nahezu mit den Änderungen des Luftdrucks proportional. Die von dem Schreibstift S gezeichnete
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0124,
Actio |
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oder Unterlassung fordern. Diese gruppieren sich nach den Rechten, welche die Klagen begründen. In dieser Beziehung giebt es Rechte, welche nur zwischen zwei einander gegenüberstehenden Parteien bestehen, die Forderungsrechte (s. d.) oder Schuldverhältnisse
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0760,
von Bürger (Hugo)bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich |
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, erwerben, nichts veräußern, nicht vor Gericht zur Vertretung eigener Interessen, noch als Vormund, Zeuge oder Urkundsperson auftreten, auch keine den bürgerlichen Rechten nach gültige Ehe, trotzdem die bisher bestehende als von Rechts wegen aufgelöst
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0613,
Anfechtung |
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das Gemeine Recht verlangen den Beweis der Unmöglichkeit der von dem Ehemanne erfolgten Zeugung. Der Code civil und das Badische Landr. Art. 312, 313 erfordern, abgesehen von dem Falle des Ehebruches der Ehefrau, den Nachweis, daß es dem Ehemanne
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1016,
von Jus curiaebis Jus privatum |
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, welche den Flavius deshalb zum Volkstribunen wählten, als ein Segen für das Volk betrachtet.
Jus gentĭum (lat.), s. Civilrecht und Völkerrecht.
Jus gladĭi (lat.), das Recht über Leben und Tod.
Jus honorarĭum (lat.), s. Prätorisches Recht.
Jus
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0491a,
Brücken I |
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Pfeilers.
Fig. 3. Versteifte Gliederkettenbrücke über den Monongahela bei Pittsburg (1:1420).
Queransicht des Pfeilers (1:625.)
Fig. 4. Nydeckbrücke über die Aare bei Bern (rechte Seite im Längendurchschnitt). 1:900.
Querschnitt im Hauptbogen
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0166,
Die hellenische Kunst |
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ihn nach dem Hinterkopfe zu gebogen denken). Der Sohn zur Rechten des Laokoon ist an Armen und Füßen von der zweiten Schlange umstrickt und hat nicht mehr die Kraft, den Biß derselben abzuwehren; der zweite Sohn, der am wenigsten bedrängt ist, blickt
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0524,
Die Malerei des 16. Jahrhunderts |
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Michelangelo den Schwerpunkt der künstlerischen Gestaltung, und seiner Natur nach mit Recht, denn die Gewaltigkeit seiner Gedanken erheischte auch eine geschlossene Festigkeit der Formen; er gab ja nicht "Stimmungen", für welche die reine Farbenkunst
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Erbunwürdigkeitbis Erbverzicht |
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geschlossenen E. werden noch als rechts-
beständig angesehen, insbesondere der 1642 wegen
der Erbfolge in Mecklenburg geschlossene Vertrag.
Mit den E. wurden nicht selten Erbeinig u n g e n
(unioiin8 Ii6i'6(1iwi-mch verbunden, Schutz- und Trutz
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Manonbis Manövrieren im Wirbelsturm |
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veräußert werden. Am weitesten geht das Recht des Lord of the M. bei den Copyholders (s. d.); doch giebt es auch Freeholds, die noch grundherrlichen Rechten unterworfen sind. Die Gesetzgebung des 19. Jahrh. und namentlich die Copyhold Act von 1887 hat
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0671,
von Rechtsbesitzbis Rechtschreibung |
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er ein Recht hätte, den R. ausüben. Von praktischem Nutzen ist der R. nach zwei Richtungen: er führt durch fortgesetzte fehlerlose Ausübung während der Verjährungszeit bei gutem Glauben an das Bestehen des Rechts zu dessen Erwerb, nach manchen Gesetzen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0415,
Vormundschaft |
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wird die V. durch Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Vormundes, sowie durch Tod oder Volljährigkeit des Mündels. Meist legen die geltenden Rechte den Erben des Vormundes eine Anzeigepflicht in Ansehung des Todes des Vormundes (Deutsches Bürgerl. Gesetzb
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0677,
von Anson-Archipelbis Anspruchsverjährung |
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mit demselben zusammen. Das Recht ist die Quelle des A., die Summe der A., welche gemäß diesem Recht gegen andere erhoben werden können. Das Recht der Person giebt den A. auf Achtung, die väterliche Gewalt den A. auf Gehorsam, jedes Recht den A
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Frelatierenbis Fremde |
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stehen dagegen dem unverdächtigen F. das Recht
zu, ihr Gebiet zu betreten und mit ihnen zu verkeh-
ren, ja rufen sogar nicht selten solche Kategorien
von F., von denen sie Nutzen für die Entwicklung
hoffen, ins Land. Doch ist dieser Maßstab immer
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Pflichtbis Pflug |
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Recht nicht durch schlechtes Betragen verscherzt haben. Dem Prinzip nach ist nämlich im römischen Recht sowohl als in den modernen Gesetzbüchern die Testierfreiheit, d. h. das Recht des Erblassers, über seinen Nachlaß letztwillig beliebig zu
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Recht auf Arbeitbis Rechtsanwalt |
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) einzuteilen, je nachdem es für ein ganzes Land oder nur für einen Teil desselben Geltung hat; ein namentlich für Deutschland wichtiger Unterschied (s. Deutsches Recht).
Recht auf Arbeit bedeutet im weitern Sinn, wie der Ausdruck von den Sozialisten
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0084a,
Blutgefässe des Menschen |
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zweizipfeliger Klappe
Fig. 3. Lungenkreislauf (kleiner Kreislauf).
Aortenbogen
Ductus Botalli (nur beim Fötus offen)
Obere Hohlader
Linke Venenstämme
Rechte Lungen-Arterie
Lungenarterie
Zwei Venenstämme
Rechte Kammer
R. Vorhof mit den
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Rechtsschulebis Rechtswissenschaft |
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der deutschen Rechtswissenschaft durch das Studium der Rechtsgeschichte und Würdigung der historischen Grundlage des geltenden Rechts hinwirkte. Die dabei allerdings hervortretende Einseitigkeit wurde von den Gegnern dieser R., an deren Spitze Thibaut (s. d
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0154,
von Droitbis Dromedar |
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, im Gegensatz zu droits des gens, den Rechten, welche einem jeden Menschen als solchem beigelegt werden; d. d'aubaine, Heimfallsrecht, Fremdlingsrecht, das besonders in Frankreich vordem gültige Recht, dem zufolge der Nachlaß der Fremden dem Fiskus
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Bürgerliches Gesetzbuch für Österreichbis Bürgerrecht |
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auf die Rechtsverhältnisse der Menschen als einzelner zueinander beziehen. Das Recht der Einzelperson und die Pflichten der andern gegen den als Einzelperson Berechtigten geben dem B. R. die Signatur, wie das Recht der Gesamtheit und die Pflichten
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0046,
Abgesonderte Befriedigung |
Öffnen |
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der Nachlaßgläubiger und Vermächtnisnehmer wird in §. 43 aufrecht erhalten. Außerdem wird den Personen, welche sich mit dem Gemeinschuldner in einem Miteigentume, in einer Gesellschaft oder in einer andern Gemeinschaft befinden, ein Recht auf A. B
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Inventarisierenbis Inventarrecht |
Öffnen |
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Weise hafteten. Nach Gemeinem
Rechte liegt in der Benutzung der Inventarwohlthat
im Zweifel ein Hinausschieben der Erklärung über
den Antritt oder die Ausschlagung der Erbschaft.
Wird die Inventarwohlthat nicht benutzt oder sind
die g^^ichen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0293,
Aktie und Aktiengesellschaft |
Öffnen |
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abhängig
machen. Immerhin bleibt die Verkörperung des Rechts in der Aktienurkunde auch bei der ungenehmigten Übertragung, wenn man
von den Aktien unter 1000 M. absieht, von denen schon oben gesprochen ist und bei denen die Übertragung
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0465,
Dampfmaschine (Präzisionssteuerungen) |
Öffnen |
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äußern Mechanismus und dadurch gewährleistete Dauerhaftigkeit ihrer beweglichen Teile aus. Auf der untern Seite des Cylinders befindet sich an jedem Ende je ein Verteilungshahn B für den Dampfein- und -Auslaß und ein Expansionshahn C. Auf der rechten
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Fremdenregimenterbis Fremdentruppen |
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haben, der Fremde geradezu rechtlos: ein Grundsatz, welcher jedoch bei den Griechen und Römern durch das Gastrecht, welches den Fremdling unter den besondern Schutz der Gottheit stellte, gemildert wurde; immerhin blieb nach römischem Rechte
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0947,
von Zivilprozeßordnungbis Zizyphus |
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über diejenigen Lebensverhältnisse, in welchen der Staatsbürger als Einzelner seinen Mitbürgern als Einzelnen gegenübersteht. In diesem Sinn ist Z. gleichbedeutend mit Privatrecht (s. d.). Den Gegensatz hierzu bildet das öffentliche Recht, d. h
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Güterabtretungbis Gütergemeinschaft |
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eines Gesellschaftsver-
trags) behandelt. Andere nehmen Alleineigentum
des Ehemannes an, beschränkt nur durch das Recht
der Ehefrau für den Fall der Auflösung der Ehe.
Die herrschende Meinung dürfte jetzt fein, daß, von
einzelnen Rechten, welche anders
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0668,
Czechisches Recht |
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und überdies nicht immer zuverlässigen Nachrichten der ältesten böhm. Chronisten (insbesondere Cosmas, gest. 1125, und seine Fortsetzer) in seiner ursprünglichen Gestaltung konstruiert werden kann, zeigt den gleichen Charakter wie die Rechte der den Czechen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0237,
von Stadtpfeiferbis Stadttelegraph |
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werden, er erhält Befreiungen vom Zoll; es werden Bestimmungen über den Handel fremder Kaufleute getroffen, die Einwohner werden von den Lasten der Hörigkeit befreit, der Zweikampf als Gottesurteil wird abgeschafft, den Bürgern wird das Recht verliehen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0722,
Erbfolge |
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, sofern nicht eine rechtmäßige Ursache zu deren gänzlicher Ausschließung (Enterbungsgrund) vorhanden ist, nicht unberücksichtigt lassen darf, sondern ihnen wenigstens den Pflichtteil hinterlassen muß. Auch die Geschwister haben dies Recht
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Gemeindeabgabenbis Gemeindebeisassen |
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repräsentativen Körperschaften gegenüber das Recht der Auflösung und der Anordnung von Neuwahlen. Der Stadtrat ist wenigstens in den größern Städten zumeist nach Art der parlamentarischen Versammlungen und nach dem Vorbild ihrer Geschäftsordnungen eingerichtet
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0363,
Strafrecht (Theorien) |
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Schwierigkeiten erreichte, den Fortbestand alter germanischer Gewohnheiten und des römischen Rechts aber anerkennende Gesetzgebungseinheit zersetzte sich im 18. Jahrh. vollständig, insofern der Gerichtsgebrauch die alten, mit der fortschreitenden
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0166,
Verwaltung (Verwaltungsgerichtsbarkeit) |
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, durch bestimmte Rechtsvorschriften das Ermessen der Verwaltungsbehörden mehr und mehr einzugrenzen, durch solche Verwaltungsgesetze den einzelnen Staatsbürgern subjektive Rechte einzuräumen und ihre Pflichten gesetzlich festzustellen. Man
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0031,
von Übergangsstilbis Überhitzer |
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) wegfällt, und der Übergangene neben den eingesetzten Erben als Miterbe zu glei chem
Recht eintritt; insbesondere bleiben Vermächtnisse wirksam. – Das Preuß. Allg. Landr. II, 2, §§. 450–455; II, 1, §.444; I, 12, §§. 601,
647 unterscheidet, ob
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0327,
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
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erwerben die Rechte der eingetragenen Genossenschaft, wenn sie den hierüber im Gesetz aufgestellten Erfordernissen entsprechen und die Eintragung in das bei Gericht zu führende Genossenschaftsregister erlangt haben. Sie können derart errichtet werden
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0658,
Annahme an Zahlungsstatt |
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. 343, das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 180, doch lassen sie meist Dispensation von diesem Erfordernisse zu.
In den Einzelheiten weist das geltende Recht zahlreiche Verschiedenheiten auf. - Die neuern Gesetze lassen auch die Aufhebung durch Vertrag zu
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0712,
Kreislauf des Blutes |
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zurück, letzterer (mit ungefähr einem Viertel der gesamten Blutmenge) den Lauf aus der rechten Vorkammer durch die rechte Herzkammer, die Lungen und die linke Vorkammer bis in die linke Herzkammer (b c d e f der obigen Figur). Der eben geschilderte K. d
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0739b,
Mondlandschaften |
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, und die nach außen gemessenen Höhen erreichen nur 125-250 m Höhe. Nördlich (unterhalb) des Kopernikus liegt der Krater Gay-Lussac, umgeben von den Höhen der Karpathen; links oder westlich ist der Boden meist sehr eben, von zahllosen Kratern der kleinsten Art
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0677,
Rechtsphilosophie |
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machen.
Zu diesem Zwecke suchte Machiavelli das Recht als einen Ausfluß des nationalen Lebens zu begreifen und Bodinus dasselbe lediglich aus den histor. Verhältnissen zu entwickeln. Auf der andern Seite begannen mit Thomas Morus die bis
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1014,
von Juristische Arithmetikbis Jurjew |
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der Rechte der I. P., uud
für die Corpora, wie Anstalten, Stiftuugen, den
Fiskus, denen die Rechtsfähigkeit beigelegt ist.
1) Es giebt Personengesamtheiten, wie der Staat,
die Gemeinde, die Kirche, welche mit jeder Rechts-
ordnung oder wenigstens
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0811,
Darm |
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sog. Blinddarm (s. d.), welcher auf der rechten Darmbeingrube aufliegt und den federspuldicken, blind endigenden, 5‒6 cm langen Wurmfortsatz (Processus vermiformis) angefügt enthält. Aus den Blinddarm folgt der Grimmdarm (Colon), von dessen drei
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Gemeinfliegenbis Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen |
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751
Gemeinfliegen - Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen
Gegensatz zu den besondern Rechten der einzelnen
Staatdn und geogr. Bezirke bezeichnet. Das durch
das neue Deutsche Reich begründete gemeinsame
Recht heißt nicht G. R., sondern
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0060,
Blutbewegung (der kleine und der große Kreislauf, Herzschlag) |
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Herzen durch den ganzen Körper hindurch nach dem rechten Herzen in sich schließt. Dieser wird
auch Körperkreislauf , der erstere
Lungenkreislauf genannt. Diese Benennungen beruhen freilich
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0150,
von Ausgangszöllebis Ausgleichungsrechnung |
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, ist im Gemeinen Rechte nicht unbestritten. Die neuern Rechte bestimmen zumeist eine A. in Ansehung des auf den Abkömmling Gelangten, das Preuß. Allg. Landr. II, 2, §§. 359-363, Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 790, Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 2359
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0034,
Wie Ulm dem Kloster Reichenau gegeben worden ist |
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ihre Rechte allmählich den ulmern zu verkaufen. Es kauften aber die Ulmer zuerst alle Rechte des Abts von Bebahausen und ihre Wohnungen und den Keller, und verwendeten dies zum Nutzen des Gemeinwesens, indem sie alles zerstörten außer der Kirche, die noch
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0849,
von Selkebis Sella |
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849
Selke - Sella.
Selke, rechter Nebenfluß der Bode, entspringt bei Günthersberge im Unterharz, fließt zuerst in nordöstlicher, zuletzt in nordwestlicher Richtung und mündet unterhalb Hedersleben im preußischen Regierungsbezirk Magdeburg. Bis
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0656,
Bürger (Staats-, Gemeindebürger) |
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eines Staats als eine geschlossene Gemeinde zu betrachten und so gleichsam die städtische Verfassung auf den Staat zu übertragen, und seitdem nennt man die vollberechtigten Unterthanen des Staats Staatsbürger (s. Unterthan). Die Rechte derselben werden
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0840,
Deutschland (Rechtsgebiete; Finanzwesen) |
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Land und Stadt Essen; außerdem in den ehemals preußischen, jetzt bayrischen Fürstentümern Ansbach und Baireuth.
Die Geltung des französischen Rechts erstreckt sich auf die preußischen Rheinlande mit Ausschluß der im Gebiet des preußischen Landrechts
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0750,
von Ehevertragbis Ehhafte Nöte |
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(s. d.).
Das gemeine Recht stellt den Grundsatz der Vertragsfreiheit auf. Von selbst verstehen sich die Beschränkungen in Ansehung der Vereinbarung gegen Verbotsgesetze oder entgegen den guten Sitten oder wegen des Rechtsverhältnisses zu Dritten
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Gemeine Figurenbis Gemeingefährliche Handlungen |
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gemeinen Rechts sind teils fremde, teils einheimische. Die fremden sind dreifachen Ursprungs: römischen, kanonischen und langobardischen. Die römischen sind die hauptsächlichsten und bestehen in den im heutigen Corpus juris civilis enthaltenen vier
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Kollinbis Kollision |
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bricht gemeines Recht). Dagegen besteht heutzutage in Ansehung des Reichsrechts und der Einzelgesetzgebungen der deutschen Staaten gerade das umgekehrte Verhältnis: die Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor (Reichsverfassung, Art. 2). In zweiter
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0146,
von Vernunftbis Vernunftrecht |
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) Scheinvernunft bestimmen läßt. Insofern der Mensch beiderlei Arten der V. fähig ist, verdient er den Namen Vernunftwesen.
Vernunftrecht (Naturrecht, philosophisches Recht), der Inbegriff der Rechtsgrundsätze, welche durch Nachdenken
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0819,
Rhein (Strom) |
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am Fuße des Ladusstocks und wird bald durch zwei Gletscherbäche verstärkt, von denen der eine rechts vom Corneragipfel durch das Cornerathal und der andere links vom Crispalt durch das Gämerthal zufließt. In östl. Laufe durcheilt er das 12 km lange
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0939,
Gesetzliche Erbfolge |
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eines Erbrechts der natürlichen Kinder und des
Ebegatten; so neuestens das (Hpan. Gefetzbucb von
188'>. Art. W0fg. Andere Rechte zerlegen die Klasse
der Geschwister in zwei Klassen, sodaß vollbürtige
und deren Kinder vor den halbbürtigen und deren
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0791,
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) |
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Trennung der Güter der Ehegatten zu Grunde liegt. Endlich mag hier auch noch an das Institut der Einkindschaft, der Leibzucht, an die dem römischen Recht völlig fremden deutschrechtlichen Erbverträge, an die Rechtsgrundsätze über den Rentenkauf
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0813,
Besitz |
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juristische B. nämlich gibt nach römischem Rechte das Recht zu den Interdikten, d. h. den Anspruch auf den Rechtsschutz der possessorischen Interdikte. Dies sind Besitzklagen, deren Zweck teils die Aufrechthaltung eines bestehenden Besitzes, teils
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0881,
Besitz |
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sie vorbehältlich der Rechte des Eigentümers zu eigenem Vorteil zu gebrauchen und dann nach Ablauf einer gewissen Zeit, vielleicht erst nach ihrem Tode, an den Eigentümer oder dessen Erben zurückgelangen zu lassen, wie Pächter, Mieter
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Durazzobis Durchfahrtsgerechtigkeit |
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zugleich das Recht, über das belastete Grundstück zu gehen, und nach gemeinem
Recht auch das Recht, über den Weg Vieh zu treiben, Steine und Balken zu schleifen, nach Preuß. Allg. Landr. I, 22, §. 66 und Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch nur
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0756,
von Ehrenmarschallbis Ehrenrechte |
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754
Ehrenmarschall - Ehrenrechte
Brust einen fünfstrahligen, silbernen, mit Brillanten
besetzten Stern ohne Band, und außerdem noch
das Offizierkreuz. Die Großkreuze tragen das Com-
mandeurkreuz an breitem Bande über die rechte
Schulter
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Errungene Güterbis Ersatzbehörden |
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. Alle maßgeben-
den Rechte enthalten nähere Vorschriften über die
sog. Surrogate, d. b. darüber, welche Gegenstände
zum Gesamtgut gehören, sofern sie aus Mitteln des
Eondcrguts angeschafft sind. Während der Tauer
der E. steht dem Ehemanne
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0003,
Leber |
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Krümmung des Dickdarms. Sie ist durch Bänder am Zwerchfell an der Rücken- und Bauchwand
befestigt und überragt im normalen Zustand den vordern Rippenrand nicht. Ihr hinterer rechter
Abschnitt ist sehr dick
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