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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0784,
Eigentum |
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782
Eigentum
Eigentum. Die neuere Rechtswissenschaft und
Gesetzgebung (Sächs. Bürgert. Gesetzbuch) gebraucht
diesen in Deutschland seit dem 14. Jahrh, für den
röm. Begriff des äoiniuiuni gesetzten, ursprünglich
auf Grundstücke beschränkten
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50% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0375,
von Eigentum ist Diebstahlbis Eigentumsvorbehalt |
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375
Eigentum ist Diebstahl - Eigentumsvorbehalt.
der Gegner kein besseres Recht auf die Sache nachweist. Verloren geht das E. mit Willen des Eigentümers, wenn dieser die Sache aufgibt (derelinquiert) oder das E. auf einen andern überträgt
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50% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Eiffelturmbis Eigentum |
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270
Eiffelturm - Eigentum
taucher (Puffinus gavius), so daß die Eidechse auf der einen, ein oder zwei Sturmvögel auf der andern Seite der Höhle hausen. Ob diese eigentümliche Art des Zusammenwohnens auf gegenseitigem Nutzen oder bloßer Duldung
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50% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0714,
von Geistiges Eigentumbis Gekrönter Dichter |
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712
Geistiges Eigentum - Gekrönter Dichter
daß die Volkswirtschaft durch die Benachteiligung
der Volksgesundheit, welche der Konsum der G. G.
im Gefolge hat, schwer geschädigt wird. Eine Un-
summe von wirtschaftlichem Clend, Krankheit
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44% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0374,
von Eigenschaftbis Eigentum |
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374
Eigenschaft - Eigentum.
seiten öffentlicher Pfandverleiher; widerrechtliche Zueignung verschossener Munition; Wilderei oder sogen. Wilddiebstahl (s. d.) und Beeinträchtigung fremder Fischereigerechtigkeit; endlich gewisse dem Vertragsbruch
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43% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0081,
Italien |
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der Etrusker zurückzuführen sind.
Eigentümlichkeiten der Etrusker. Soweit es die Ueberlieferungen gestatten, sich ein Bild von der Eigenart der Etrusker zu machen, erscheinen dieselben als ein Volk von hoher Verstandeskraft und ausgesprochenem
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37% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0061,
Hochasien |
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Verbreitung fand.
Die zweite den Chinesen eigentümliche Kunst ist die Bearbeitung des Porzellans, das aber frühestens im 7. Jahrhundert nach Chr. - wahrscheinlicher erst im 9. - erfunden wurde. Daraus erhellt wohl zur Genüge, daß die eigen-chinesische Kunst
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31% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0044,
von Mittelasienbis Babylonier. Assyrer. Chaldäer. |
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die Herrscher, deren Thaten und Umgebung, sodann Vorgänge des gewöhnlichen Lebens: letztere kommen jedoch in geringerem Maße vor.
Eigentümlichkeit der Darstellungsweise. Was nun die Darstellungsweise anbelangt, so bekunden auch die Semiten in erster Linie
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31% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0038,
von Geistesstörungbis Geistliche |
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., in verschiedenster Weise modifiziert. Vgl. die Spezialartikel.
Geistiges Eigentum (litterarisches Eigentum), der Inbegriff derjenigen Befugnisse, welche dem Urheber eines Geistesprodukts in Ansehung des letztern zustehen. Da man unter Eigentum
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31% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0480,
Illegitimität (besondere Eigentümlichkeiten der unehelichen Nachkommenschaft) |
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466
Illegitimität (besondere Eigentümlichkeiten der unehelichen Nachkommenschaft)
5) Totgeburten . Die Zahl der Totgeburten
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31% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0288,
von Bonis avibusbis Bonitierung |
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.), das (überschuldete) Vermögen (den Gläubigern) abtreten.
Bonitarisches Eigentum, s. Civilrecht.
Bonität (lat.), Gute, gute Beschaffenheit; juristisch die Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Bei Cession (s. d.) von Forderungen kommt die Haftung
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25% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0839,
von Littaubis Litteratur |
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Eigentum (Schrifteigentum), s. Geistiges Eigentum.
Litterarkonvention, Staatsvertrag über wechselseitigen Schutz des Urheberrechts an Schrift- und Kunstwerken (s. Urheberrecht).
Litterat (lat. Litterator), ursprünglich s. v. w. Gelehrter; jetzt
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25% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0805,
von Besänftigende Mittelbis Beschälseuche |
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im kleinrussischen Gouvernement Tschernigow, mit einem Jahreseinkommen von 25,000 Rub. Silber. Sein Leben beschrieb Grigorowitsch in den Schriften der Historischen Gesellschaft zu St. Petersburg 1879 ff.
Beschädigung fremden Eigentums, s
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12% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0654,
von Internationale Arbeiterschutzkonferenzbis Internationales Recht |
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(Berl. 1887), S. 756‒761.
Internationale Konvention zum Schutz des gewerblichen Eigentums, s. Markenschutz.
Internationale Krankenpflege, s. Freiwillige Krankenpflege und Hilfsvereine.
Internationale kriminalistische Vereinigung, eine Gesellschaft
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0881,
Besitz |
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879
Besitz
nis dauert, übt der Eigentümer als juristischer Besitzer den B. durch diese Stellvertreter als die natürlichen Besitzer, Inhaber oder Detentoren aus.
Aber auch solche Personen, welche die Sache von dem Eigentümer erhalten haben, um
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0786,
Eigentumsklage |
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. Vürgerl. Gesetzb. §. 684 und nach
dem Deutschen Entwurf §. 1865 nur einen Anspruch
auf Eigentumsübertragung.
Durch Rechtsgeschäft unter Lebenden wird
Eigentum an Grundstücken nach den neuern
Gesetzen nur durch Eintragung des Erwerbers
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Eigentümerhypothekbis Eigentumserwerb |
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783
Eigentümerhypothet - Eigentumserwerb
Gigentümerhypothek, eine aus einem Grund-
stück für den Eigentümer dieses Grundstücks be-
stellte Hypothek. Daß ein Grundstückseigentümer
eine Imderung gegen sich selbst habe, für welche
ihm
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0% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0486,
Die Zeit der "Renaissance" |
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und geadelt.
Besondere Eigentümlichkeiten. Da die deutsche Renaissance eines sogenannten "Systems" entbehrt, d. h. kein oberstes Gesetz den Zusammenhang der Teile unter einander oder die Gliederung des Ganzen regelt, so genügt es auch, nur
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Findelkinderbis Findhorn |
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der Person des Eigentümers oder im Bewußtsein, daß der Eigentümer auf einem gesetzlich geordneten oder üblichen Wege zu ermitteln ist, die Sache an sich nimmt, um sie sich zuzueignen (s. Funddiebstahl). Das gilt auch von Sachen, welche
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Dingliche Klagebis Dinglinger |
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, Eigentum einer Sache) geknüpft ist, so z. B. die Actio quod metus causa, mit welcher ich das mir von A. Abgezwungene nicht nur von A., sondern auch von jedem, der in Besitz des abgezwungenen Gegenstandes gelangt ist, ausklagen kann; die Actio ad exhibendum
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0% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0261,
Germanische Kunst |
Öffnen |
255
Germanische Kunst.
Jahrhunderts ab entwickelt sich die Bauweise rasch zu eigenartiger künstlerischer Vollendung. Ihre hauptsächlichsten Eigentümlichkeiten sind: die sechsteiligen Kreuzgewölbe - bei denen durch den Gewölbescheitel noch
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0077,
von Acceßbis Accidens |
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) das Eigentum der erstern erlangt. Dies beruht auf
dem Rechtssatz, daß die Nebensache in der Regel das rechtliche Schicksal der Hauptsache teile
( accessio cedit principali ), tritt aber nicht bei
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0813,
Besitz |
Öffnen |
813
Besitz.
Weise denken: als eine rechtliche und als eine thatsächliche. Jene ist das Eigentum, diese ist der B. Wie das Eigentum das Recht zu vollständigster und ausschließlicher Beherrschung einer Sache ist, so ist der B. die bloße
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0390,
von Fruchtabtreibende Mittelbis Fruchtbarkeit |
Öffnen |
Boden noch nicht getrennt sind, einen Monat vor der gewöhnlichen Reife zu pfänden. Die Versteigerung ist erst nach der Reife zulässig. Das ältere deutsche Recht ließ überdies von dem zur Fruchtnutzung Berechtigten das Eigentum an den hängenden
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0880,
von Besichtbis Besitz |
Öffnen |
die beste Operationsbasis gegen die Dardanellen bietet.
Besitz. In der Sprache des gemeinen Lebens nennt man den Eigentümer auch Besitzer. Die Rechtswissenschaft versteht unter B. etwas anderes; sie unterscheidet zwischen Sachbesitz und Rechtsbesitz
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0838,
Tier |
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).
Rechtliches. Wilde T. oder zahme T., welche vom Eigentümer derelinquiert sind, können von jedem eingefangen werden, soweit nicht das Jagdrecht (s. d.) und das Fischereirecht (s. d.) oder die zum Schutze der Vögel erlassenen Bestimmungen (Reichsgesetz
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0418,
von Funddiebstahlbis Fundiertes Einkommen |
Öffnen |
und der Erlös dafür ist abzuliefern. Zur Erleichterung der Ermittelung der Eigentümer ist in Berlin bei dem Auskunftsbureau der deutschen Reichs- und preuß. Staatsbahnen (s. Auskunftsstellen und Eisenbahnagenten) eine Centralfundstelle eingerichtet
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0% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0317,
Germanische Kunst |
Öffnen |
309
Germanische Kunst.
dieser Bau überhaupt so viel besondere Eigentümlichkeiten aufweist, daß er als eine der merkwürdigsten Erscheinungen der ganzen gotischen Stilrichtung zu betrachten ist.
Auch bei dem Meißner Dom, dem unter den
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0383,
von Alloabis Allopathie |
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welchem der Lehnsherr dem Vasallen das Lehnsgut zum vollen Eigentum überträgt. Die moderne Gesetzgebung hat die A. der Lehen auch gegen den Willen des Lehnsherrn fast allenthalben durchgeführt durch Verwandlung des nutzbaren Eigentums des Vasallen
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0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0272,
von Bonainibis Bonald (Louis Gabriel Ambroise, Vicomte de) |
Öffnen |
ihres Ehemannes verkaufen darf. Der Käufer ist aber in diesen Fällen in gutem Glauben, wenn er die Thatsachen, welche seinen Erwerb ausschließen, bei dem Erwerb nicht kannte. Der redliche Erwerb gewährt in manchen Fällen die vollen Rechte des Eigentums
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0% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0229,
Germanische Kunst |
Öffnen |
Rede, aber sie besaßen eine immerhin entwickelte kunstgewerbliche Fertigkeit von eigentümlicher Art, wie dies die Waffen und Schmucksachen bezeugen. In der Metallbearbeitung waren vielleicht die Kelten ihre Lehrmeister, dagegen scheint eine besondere
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0% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0323,
Germanische Kunst |
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Boden die Hauptkirche in Leutschau, die Michaelskirche und den Dom zu Kaschau, letzterer wurde jedoch von französischen Meistern erbaut. Zu einer besonderen eigentümlichen Stilentwicklung kam es in diesen Ländern allerdings nicht.
Dänemark. Ebenso
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0030,
von Überfall (im Festungsbau)bis Übergangssteuern |
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, so daß sie also Eigentum des Eigentümers dieses Grundstücke werden (Deutsches Bürgerl. Gesetzb. §. 911). Nach preuß. Recht darf der Nachbar sogar auch die Früchte von den überhängenden Zweigen von seiner Seite aus brechen (Überhangsrecht; Landr
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0161,
Afrika (Pflanzenwelt) |
Öffnen |
161
Afrika (Pflanzenwelt).
und in höhern Lagen die Orangen der nördlichern Zone. Die eigentümliche Flora Madagaskars wie die der Ostküste des Festlandes nähern sich der indischen und australischen.
Aber der Reichtum der tropischen Flora
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0473,
Amerika (Tierwelt) |
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für diese Region sind zunächst unter den Säugetieren folgende Formen hervorzuheben: drei Maulwurfsgattungen (Condylura, Scapanus und Scalops), ein eigentümliches Wiesel (Latax), eine den Dachsen nahestehende Form (Taxidea), ein charakteristisches
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0442,
von Herrenbreitungenbis Herrenrecht |
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(Res nullius), Sachen, welche in niemandes Eigentum stehen. Dazu gehören zunächst diejenigen Sachen, welche überhaupt in niemandes Eigentum stehen können, die sogen. Res extra commercium, die dem Verkehr entzogenen Sachen. Von Natur gehören zu diesen
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0610,
Höferecht |
Öffnen |
und eines ordentlich situierten Bauernstandes beizutragen. Die Voraussetzung des Höferechts ist die Einrichtung eines öffentlichen Gutsregisters (Höferolle, Landgüterrolle). Es gilt nur für Güter, die durch den freien Willen des Eigentümers in diesem
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Lehnrechtbis Lehnswesen |
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, Litteratur der sogen. Lehninschen Weissagung (Heilbr. 1879).
Lehnrecht, im subjektiven Sinn das einer Person an einer fremden Sache zustehende erbliche Nutzungsrecht, welches ursprünglich vom Eigentümer gegen das Versprechen der Treue verliehen
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0787,
von Eigentumslosungbis Eike |
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der persönlichen Klage aus einem Vertragsverhältnis und der E. zeigt sich unter anderm darin, daß der redliche Erwerber oder der gutgläubige Besitzer für die Sache nicht mehr haftet, wenn er sie veräußerte, bevor er vom Eigentümer angesprochen wurde. Aus dem
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0% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0063,
Hochasien |
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weiteren Stockwerke. Diese eigentümliche Form konnte nur entstehen bei Verwendung eines biegsamen Baustoffes, wie ihn das Bambusrohr bot. Durch Vergoldung, Belegen mit farbigen Porzellanplatten, Anbringen von zierlichem Flecht- und Schnitzwerk und Glöckchen
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0% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0337,
Germanische Kunst |
Öffnen |
. Dieselbe Massigkeit, die den frühgotischen Bauten Frankreichs eigentümlich ist, finden wir auch an dem frühesten gotischen Bauwerk in England, der Hauptkirche zu Canterbury, über deren Entstehung und Bedeutung schon auf S. 300 Näheres gesagt wurde
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0162,
Afrika (Tierwelt) |
Öffnen |
, Flußschwein, Zibetkatzen, Perlhühner, Turakos. Viele der Formen erinnern an die malaiische und indische Tierwelt. Die Subregion von Südafrika ist die eigentümlichste. Ihre Grenze verläuft von der Walfischbai auf Mosambik. Charaktertiere derselben sind
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Diebsinselnbis Diebstahl |
Öffnen |
, in niemandes Eigentum stehenden Sache ein D. nicht begangen werden. So ist z. B. das Wild, welches sich nicht in einem besondern Gehege, der Fisch, welcher sich nicht in einem abgeschlossenen Behälter, sondern im offenen Wasser befindet, in niemandes
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Handlungsunkostenbis Handschrift |
Öffnen |
. Dieselben werden im Handlungsunkostenkonto verbucht (vgl. Buchhaltung, S. 564).
Handlungszeit (Gewährszeit), s. Gewährsmängel.
Hand muß Hand wahren, deutsches Rechtssprichwort, welches folgendes besagen will. Nach römischem Recht kann der Eigentümer
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Caurabis Causa expressa |
Öffnen |
werden. Ebenso wie bei dem Versprechen ist bei dem Veräußerungsvertrage eine C . erforderlich. Lasse ich mein Grundstück vor dem Richter auf, und wird dasselbe im Grundbuch umgeschrieben, so geht freilich das Eigentum über. Stellt sich aber nachher
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0350,
von Civilsenatbis Civilstandsregister |
Öffnen |
,
einem Scheinkauf, unter Zuziehung von Zeugen von
einem Römer an einen Römer veräußert. So oder
durch in^ui-6 c688io, einem Formalatt vor dem Prä-
tor oder dem obersten Beamten einer röm. Provinz,
wurde röm. Eigentum (clomiiiiuiii ex ^nro ^nili-
tium
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Dieburgbis Dieckhoff |
Öffnen |
, ist selbstverständlich. Nach röm. Recht hat diesen Anspruch (condictio furtivca) nur der Eigentümer, auch wenn die Sache aus dem Gewahrsam eines dritten Besitzers, des Mieters, Beauftragten u. s. w. entwendet ist, welcher dem Eigentümer für den zufolge seiner
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0169,
von Entelechiebis Enten |
Öffnen |
Jahren nach Ausführung des betreffenden Teils der Anlage einen im Rechtsweg verfolgbaren persönlichen Anspruch
gegen den Unternehmer. Die festgestellte Entschädigung ist, falls neben dem Eigentümer andere Entschädigungsberechtigte in Betracht kommen
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Frankenthalbis Frankenweine |
Öffnen |
mit Blauburgunder, ebenso in den königl. Weinbergen Hörsteins.
Die F. sind kräftig, voll, reich an Körper, zeichnen sich durch Feuer und eigentümliches Aroma aus, stehen aber den am Rhein wachsenden Reben im allgemeinen nach. Dem Weinbau
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0436,
von Furtimbis Furtwangen |
Öffnen |
kann nach gemeinem Recht so lange nicht ersessen werden (s. Ersitzung), als sie nicht in den Besitz des Eigentümers so zurückgelangt ist, daß er sie als seine Sache erkennt. Doch sind die von der F. r. gewonnenen Erzeugnisse der Ersitzung nicht entzogen
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Geld (auf Kurszetteln)bis Geldbrief |
Öffnen |
oder solche Banknoten, welche gesetzlick
Zahlungsmittel sind (die Species), in Betracht, zu-
nächst als Gegenstand des Eigentums und des Be-
sitzes. In dieser Funktion tritt das G. bervor in jeder
Barzahlung, durch welche Eigentum an den gezabl-
ten
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0492,
von Grundbeinbis Grundeigentum |
Öffnen |
-
stücke aufführt und im Zusammenhange damit an
einer abgegrenzten Stelle (Grundbuchblatt) nicht
nur über das Eigentum, sondern auch über alle
sonstigen Rechte am Grundstück eine solche Kunde
giebt, auf welche der Erwerber eines Rechts
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0492,
von Hypothekarische Klagebis Hypothekenbücher |
Öffnen |
490
Hypothekarische Klage - Hypothekenbücher
Da es bei dem Betrage noch ungewisser Forde-
rungen im Interesse des Eigentümers und Schuld-
ners liegen kann, daß dieH. in strenger Abhängig-
keit von der gesicherten Forderung bleibt, so lassen
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0132,
von Speciesdukatenbis Specifische Wärme |
Öffnen |
von der auf das Allgemeine oder die Gattung gerichteten Betrachtung zu derjenigen, welche das Eigentümliche der einzelnen Arten ins Auge faßt.
Juristisch bezeichnet man mit S. oder Verarbeitung die Herstellung einer neuen beweglichen Sache
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0175,
von Bickernbis Bienenzucht |
Öffnen |
Neich (§. 9<;i fg.) wird ein anv- i
ziehender Bienenschwarm herrenlos, wenn der Eigen- >
tümer ihn nickt unverzüglich verfolgt oder wenn der ^
Eigentümer die Verfolgung aufgiebt. Bei der Ver- >
folgung darf der Eigentümer fremde Grundstücke be
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0% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 1004,
Wüste (Felswüste: Zirkusthäler, Zeugen) |
Öffnen |
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0988,
von Deteriorierenbis Detmold (Stadt) |
Öffnen |
. Doch kann der Eigentümer bei erheblichen D. seine Rechte auch schon bei laufendem Verhältnis fordern, Wiederherstellung, unter Umständen Entsetzung wegen schlechter Verwaltung oder Einsetzung eines Sequesters für dessen Rechnung durch Einstweilige
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0502,
von Grundsatzbis Grundsteuer |
Öffnen |
in der ersten
Hand befindet (der Eigentümer kann eine G. auch
für sich selbst eintragen lassen), principiell nur da-
durch, daß der Eigentümer bei der G. nur mit dem
Grundstück haftet, und dadurch, daß der Inhalt des
Grundschuldbriefs in gewissen
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0131,
Physiologie |
Öffnen |
, Naturlehre, bezeichnet die Wissenschaft von den regelmäßigen Funktionen in den sog. belebten Körpern oder Organismen, den Tieren und Pflanzen. Alle denselben zukommenden eigentümlichen Funktionen lassen sich im wesentlichen als regelmäßige Veränderungen
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0% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0272,
Germanische Kunst |
Öffnen |
266
Germanische Kunst.
oft steifer Haltung gebildet erscheinen, so ist dies eben durch die Eigenart des Bauwerkes bedingt, mit dessen Linienführung jene der Bildwerke in Einklang gebracht wurden. Eine andere wesentliche Eigentümlichkeit
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0% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0285,
Germanische Kunst |
Öffnen |
und Eigenart des gotischen Stils. Dies erfolgte auch auf dem Felde der Baukunst, und der neue Stil, den man den gotischen nennt, reicht mit seinen ersten Anfängen in jene Zeit zurück, in der man in Mittelfrankreich Eigentümlichkeiten der nor-^[folgende Seite
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0% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0307,
Germanische Kunst |
Öffnen |
einer außerordentlichen Blüte gelangte. Einige Eigentümlichkeiten - glatte Rundpfeiler, flache Decken, geringere Höhe bei größerer Breite, viele (5 bis 7) Schiffe - treten zwar auf, im ganzen ist aber die Entwicklung die gleiche; der strenge Stil bleibt
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0% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0311,
Germanische Kunst |
Öffnen |
303
Germanische Kunst.
größere Mannigfaltigkeit und Freiheit zu entwickeln; die Engländer bezeichnen diese Richtung als den "verzierten" Stil. Die Ausbildung des Maßwerks ist für denselben besonders bezeichnend: hier treten eigentümlich
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0% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0643,
Die Kunst des 17. und 18. Jahrhunderts |
Öffnen |
der älteren einheimischen Kunstweise verschließen konnten und einige deutsche Eigentümlichkeiten aufnahmen, was sich namentlich in der Gestaltung der Türme zeigt. So entwickelte sich ein deutsch-italienischer Stil, der sich von dem rein
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0% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 1031,
von Zwergwuchsbis Zygoten |
Öffnen |
kräftig gebaut, mit vorstehenden Backenknochen, gebogener Nase, sehr kurzem Hals, gewölbter Brust, starken Armen, gekrümmten Beinen und stark vorspringenden Knöcheln. Wie bei manchen andern Zwergstämmen wurde bei ihnen der eigentümlich scheue
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0% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0506,
Die Zeit der "Renaissance" |
Öffnen |
496
Die Zeit der "Renaissance".
Das beste Beispiel für diese durch Feinheit und Zierlichkeit glänzende Art ist die Kirche S. Pierre in Caën (1521), an welcher all die vorgenannten Eigentümlichkeiten in Erscheinung treten (Fig. 493
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0% |
Emmer →
Hauptstück →
Erläuterungen:
Seite 0780,
Erläuterungen |
Öffnen |
ist sehr einfach. Die Basis (6) ist der sogen. attischen nachgebildet und weist außer in der gedrungenen Form eine besondere Eigentümlichkeit in den Eckblättern (6 a) auf. Der Schaft ist anfänglich glatt, später erhält er aber, wie bei der goldenen
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0924,
Asien (Bevölkerung) |
Öffnen |
(Pteropus), der Mungos (Viverra Mungos), Zibetkatzen, eigentümliche Eichhörnchen, zahlreiche Katzen, wilde Hunde mit den genannten Raubtieren, in den Gebirgen eigentümliche Bären und in den Steppen eigentümliche Antilopen (Nylgau) und Hirsche
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0944,
von Charakterebis Charakterstücke |
Öffnen |
sein. So hat ein Drama C., wenn es, wie Schillers "Wallenstein", die Eigentümlichkeit der Zeit, welcher sein Stoff angehört, aber auch, wenn es, wie dieser, in Bau, Stil und Haltung das Wesen seiner Kunstgattung, der dramatischen, scharf
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1023,
Korrespondenzblatt zum vierten Band |
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Herrn Dr. M. in Wien. Die Worte "La propriété c'est le vol" (deutsch: "Eigentum ist Diebstahl") rühren von dem französischen Sozialisten Proudhon her, welcher mit denselben die in seiner Schrift "Qu'est-ce que la propriété?" (1840) aufgeworfene
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0607,
von Empirebis Empis |
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, Dienstbarkeiten an demselben bestellen, doch nur für die Dauer seines Rechts. Zur Veräußerung ist aber die Zustimmung des Eigentümers (dominus emphyteuticarius) erforderlich, die dieser aus erheblichen Gründen verweigern kann. Für die Erteilung seines
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0759,
von Früchtebis Fruchtfolge |
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und consumti, je nachdem die gezogenen Früchte bei dem Besitzer noch vorhanden oder von ihm verbraucht, veräußert oder verarbeitet sind. Die fructus pendentes erscheinen lediglich als Teile der Hauptsache und gehören dem Eigentümer derselben zu
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0861,
von Grundbegriffebis Grundbücher |
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-, Real-, Stock-, Transskriptionsbücher), öffentliche Bücher zur amtlichen Feststellung und Sicherung des Eigentums und der dinglichen Belastung von Grundstücken. Die große Bedeutung, welche der Grundbesitz für das gesamte Volksleben im Mittelalter
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0862,
von Grundbuchführerbis Grundeigentum |
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bestrebt waren, sie in ihr Eigentum zu verwandeln. Die anhaltenden Kriege in entlegenen Ländern machten dem minder wohlhabenden Bürger, der vorzugsweise auf seine Arbeit angewiesen war, die Behauptung seines Grundeigentums immer schwieriger, während
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Inhaftierenbis Inhalationskuren |
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ist ihre Zirkulationsfähigkeit eine dem Papiergeld nahezu gleiche geworden.
[Erwerb und Verlust von Inhaberpapieren.] Das I. kann Gegenstand dinglicher Rechte sein (Rechte am Papier, welche die Rechte aus dem Papier begründen). Eigentum, Besitz, Pfandrecht, Pfändung, Nießbrauch
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0489,
Landwirtschaftliche Unternehmungsformen |
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), die Administration und die Pachtung.
Bei der Selbstverwaltung ist der Eigentümer des Grund und Bodens der Unternehmer und zugleich der persönliche Leiter der Unternehmung. Diese Form ist vom privatwirtschaftlichen wie volkswirtschaftlichen Standpunkt
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0634,
von Lehnwarebis Lehramtsprüfungen |
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wird durch den Untergang der Sache, durch gültige Veräußerung derselben zum Allod und durch Ersitzung des Eigentums an dieser Sache durch einen Dritten herbeigeführt. Außerdem wird der Lehnsnexus zwischen zwei Personen durch den Heimfall
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0414,
von Propositio majorbis Prorer Wiek |
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wie jene. In der Kaiserzeit hießen die gewesenen Prätoren als Statthalter in den senatorischen Provinzen Prokonsuln, und es gab keine eigentlichen Proprätoren mehr.
Propre (franz., spr. proppr), eigen, eigentümlich; dann auch s. v. w. sauber
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Servitutbis Servius Tullius |
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nachdem nun diese Gerechtigkeit für eine individuell bestimmte Person und zu deren Vorteil, oder je nachdem sie dauernd zum Vorteil eines bestimmten Grundstücks oder vielmehr des jeweiligen Eigentümers und Besitzers desselben bestellt
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0089,
von Aufgabebis Aufgeben |
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dieser A. d. G. erwähnen, hat man für sie auch den gemeinsamen Namen poetische A. d. G.
Aufgeben, juristisch soviel wie auf ein Recht, insonderheit auf den Besitz oder das Eigentum an Sachen verzichten (Dereliktion). Der Besitz (s. d
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Dienstauszeichnungenbis Dienste (persönliche) |
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dingliches Necht
an fremder Sache, sie sei ein Grnndstück oder be-
weglich. Die Sache selbst dient dem Dienstbarkeit-
berechtigten, der Eigentümer der dienenden Sache
hat das zu dulden, oder er hat etwas zu unter-
lassen (z. B. einen Nenbau
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Entamierenbis Enteignung, Enteignungsrecht, Enteignungsverfahren |
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beliebig nachgedruckt werden. Das
Urheberrecht kann sich hier nur erstrecken aus die dem
Entdecker eigentümliche Form der Darstellung. Im
übrigen s. Erfindungen und Entdeckungen.
Entdeckungsreisen, s. Reisen.
Ente, s. Enten. - Im übertragenen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0969,
Forderungsrecht |
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967
Forderungsrecht
Gläubiger zu gute kommen, auf die Übertragung
von Eigentum oder andern Rechten llacki'6, uon
facei-o, clHi-e). Aber mit der Erfüllung (s. d.) der
schuldigen Leistung oder des ganzen Komplexes
schuldiger Leistungen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0272,
von Freikuxbis Freiligrath |
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Stück
Vieh. Aber er hörte dadurch nicht auf, Sklave zu
sein, daß der Herr fein Eigentum z. B. dadurch
aufgab (derelinquierte), daß er ihn laufen ließ.
Wer den Herrenlosen für sich einfing, machte sich
zum Eigentümer. Ein Freier wurde der Sklave
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0900,
von Hausstockbis Haustelegraphen |
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, als Eigentum des Be-
sitzers. Jeder der sie einfängt, setzt sich der Ge-
sahr einer Anklage wegen Diebstahls und Unter-
schlagung aus. Das Bürgerliche Gesetzbuch für
Sachsen §. 289 schreibt vor, daß zahm gemachte
Tiere dadurch allein
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0287,
Neuseeland |
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- und Pflanzenwelt. Wilde Säugetiere sind
nur zwei Arten bekannt, beides Fledermäuse, eine
von einer eigentümlichen Gattung. Es soll früher
eine Ratte und ein Hund vorgekommen sein, letz-
terer ein verwilderter, vielleicht von den Maoris
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0013,
Socialismus |
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la nature", worin er das Eigentum heftig angreift, weil es die Quelle aller Laster, insbesondere des Hochmuts und des Eigennutzes sei; er verlangt eine kommunistisch organisierte Gesellschaft und stellt den Grundsatz auf: "Tout citoyen sera homme
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0325,
von Erwerbenbis Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
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oder der Umsatz von Gütern nicht notwendig einen Vermögenserwerb, so wenn ohne Gewinn oder wenn sogar mit Verlust eingekauft wird. Wer ein Darlehn aufnimmt, erwirbt das Eigentum an den ihm geliehenen Geldstücken, aber erwirbt kein Vermögen, sondern
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0201,
Agrate |
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201
Agrate.
in der Schaffung einer neuen Grundeigentumsordnung. Man stellte sich hier ein dreifaches Ziel: die Schaffung vollen, freien und individuellen Eigentums. Die unvollkommenen Besitzrechte und Untereigentumsrechte früherer Zeiten
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0471,
Amerika (Pflanzenwelt) |
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Form dieses kleinen, aber ausgezeichneten Gebiets.
Das mexikanische und das westindische Gebiet zeigen einen entschieden tropischen Charakter der Vegetation, Wälder von gemischten Formen und weniger Wiesenbildung. Eigentümliche vegetabilische Gruppen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0290,
von Balkenbis Ball |
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, die Balken eines Gebäudes in die Wand oder Mauer des Nachbars einzuschieben und darin ruhen zu lassen. Es ist dies eine Servitut, welche dem Berechtigten am Gebäude des Nachbars zusteht, aber besonders erworben werden muß. Der Eigentümer der dienenden Sache
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0535,
Bayern (Bevölkerung) |
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, die Zahl politischer Gemeinden 8027, die der Ortschaften 46,027, darunter 242 Städte, wovon 8 (München, Nürnberg, Augsburg, Würzburg, Regensburg, Fürth, Bamberg, Kaiserslautern) mehr als 26,000 Einw. zählen. Eigentümlich ist in Altbayern
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0943,
Bildhauerkunst (neuere) |
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Veit Stoß (1447-1542), der sich durch eigentümlich zarte, naive Anmut auszeichnete, die vornehmlich seinen weiblichen Gestalten ein anziehendes Gepräge verlieh. Sein Hauptwerk ist der Rosenkranz in St. Lorenz (s. Tafel VI, Fig. 3). Im Rathaus zu
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0326,
von Brandstiftungstriebbis Brandt |
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Monaten bestraft, und zwar ist hier zwischen einer unmittelbaren und zwischen einer mittelbaren einfachen B. zu unterscheiden, je nachdem das in Brand gesetzte Objekt fremdes Eigentum oder Eigentum des Thäters selbst ist. In ersterer Beziehung liegt
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0256,
von Constanzabis Contades |
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solcher Anerkennung zugelassen. Vgl. Bähr, Die Anerkennung als Verpflichtungsgrund (2. Aufl., Götting. 1867). C. possessorium heißt der Vertrag, vermöge dessen jemand eine Sache, in deren eigentümlichem Besitz er bis jetzt war, nun auf den Namen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0040,
Domäne |
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Schriftsteller, wie Klüber, v. Aretin, Schmelzer, Posse, erklären die Kammergüter für Staatsgut in dem Sinn eines der moralischen Person des Staats zustehenden Eigentums. Andre Publizisten dagegen, wie Pütter, Zachariä, Leist, Häberlin, Maurenbrecher, Dahlmann
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0196,
von Gerwigbis Gesandte |
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und zwar für das gemeinschaftliche Eigentum einer genossenschaftlich zusammengefaßten Mehrheit von Eigentümern, z. B. der Markgenossenschaften, der Gewerkschaften etc. Der Begriff ist jedoch ein bestrittener, indem derselbe im wesentlichen mit dem
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0864,
Grundeigentum (Statistisches) |
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37,600,000 Hektar (50 Proz.), und weniger als 1700 Personen teilen sich in neun Zehntel von ganz Schottland. Die größte Besitzung in Irland enthält 68,000 Hektar. Nahezu die Hälfte der Insel gehört 749 Eigentümern, und mehr als vier Fünftel des Landes
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0259,
von Hebräische Religionbis Hebräische Sprache |
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, daß die h. S. seit den ältesten Zeiten die Sprache Palästinas war und, mit einigen dialektischen Verschiedenheiten, bereits von den alten heidnischen Stämmen gesprochen wurde. Eine strenge Abgrenzung beider Zeitalter ist aber bei der Eigentümlichkeit
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Hofspeisebis Hogarth |
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in isolierten Hofgütern, bei welchen alle Grundstücke desselben Eigentümers ein um das Gehöft liegendes, räumlich geschlossenes Ganze bilden (Hofschluß). Den Gegensatz zu demselben bildet das Dorfsystem, bei welchem die Eigentümer aller Güter einer Gemarkung
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