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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Geistliche Güterbis Geithain |
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. Kirchengüter.
Geistliche Kurfürsten, s. Kurfürsten.
Geistliche Orden, s. v. w. Mönchsorden und geistliche Ritterorden.
Geistliche Ritterorden, s. Orden.
Geistlicher Vorbehalt, s. Reservation und Augsburger Religionsfriede.
Geistliche
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0741,
von Réseaubis Reserve |
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Religionsfrieden von 1555 enthaltene "geistliche Vorbehalt", wonach die Geistlichen und namentlich die Prälaten, welche aus der katholischen Kirche austraten, auf ihre bisherige Würde und ihre Benefizien verzichten mußten.
Reserve (franz.), allgemein
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0852,
von Gerichtsbarkeit (akademische)bis Gerichtsferien |
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und können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben, an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden (§§. 6 fg.).
Ausnahmegerichte sind, vorbehaltlich der Bestimmungen über
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0714,
von Geistiges Eigentumbis Gekrönter Dichter |
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. Mtterorden.
Geistliche Orden, s. Orden (geistliche) und
Geistlicher Vorbehalt, s. tl686iv3.wm ecdo
8ig.8ticuin.
Geistliche Schauspieles. Vauernspiele, Myste-
rien, Passionsspiele, Deutsche Litteratur (Bd. 5,
S. 7 a), Deutsches Theater (Bd
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0786,
von Reservatum ecclesiasticumbis Reservefonds |
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die Monographien von Laband und E. Löning in Hirths «Annalen des Deutschen Reichs» (1874, 1875).
Reservātum ecclesiastĭcum (lat., Geistlicher Vorbehalt), die Bestimmung des Augsburgischen Religionsfriedens von 1555, wonach kath. geistliche Reichsstände
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Augsburger Interimbis Augsburgische Konfession |
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dies den geistlichen Vorbehalt (reservatum ecclesiasticum). Derselbe ward zwar schließlich in den Vertrag aufgenommen und als Reichsgesetz ausgesprochen, aber mit der ausdrücklichen Erklärung, daß die evangelischen Stände demselben nicht zugestimmt
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0868,
Deutschland (Geschichte 1555-1566. Gegenreformation, Ferdinand I.) |
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, also auch die Reformierten (Zwinglianer und Calvinisten) vom Frieden ausgeschlossen; ferner bestimmte eine Klausel, der "geistliche Vorbehalt" (reservatum ecclesiasticum), daß die geistlichen Fürsten das Jus reformandi nur für ihre Person haben
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0647,
von Beichtgeheimnisbis Beiderwand |
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. Jahrh. trat in der luth. Kirche allmählich die allgemeine B. an die Stelle der Privatbeichte. Auf eine Vorbereitungsandacht folgt das vom Geistlichen im Namen der Gemeinde gesprochene Sündenbekenntnis und die von allen Anwesenden mit «Ja» beantwortete
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0549,
von Synodebis Synonyme |
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547
Synode - Synonyme
byterialverfassung genannt) vertreten wird. Das Presbyterium bildet den Vorstand einer Lokalgemeinde und besteht aus dem Geistlichen derselben, der in der Regel den Vorsitz führt, und einer Anzahl von Gemeindemitgliedern
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0132,
von Dreisesselsteinbis Dreißigjähriger Krieg |
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Konfession, aber nicht den Reformierten Duldung gewährt, jedoch diese Religionsfreiheit nur den Reichsständen, d. h. den Landesobrigkeiten, zuerkannt; es war auch in dem sogen. geistlichen Vorbehalt den geistlichen Fürsten der Übertritt zum
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0199,
von Gesandtschaftsrechtbis Gesang |
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gegenüber auf geheime Instruktion sich zu beziehen ebenso unredlich wie vergeblich wäre. In der Regel wird bei Vertragsschlüssen die Ratifikation vorbehalten, und es ist ein solcher Vorbehalt der Vollmacht häufig eingefügt. G. mit Vollmacht
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0742,
von Reservefondsbis Residieren |
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(Erneuerungsfonds), der bei geschäftlichen Unternehmungen, namentlich bei Aktiengesellschaften und Genossenschaften, zur Deckung etwaniger Verluste, für Neuanschaffungen oder zur Ausgleichung der Abschreibungen im Inventar wegen Wertsverminderung vorbehalten
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0093,
von Accessionsvertragbis Accidenzien |
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der Parteien, welche diesen Vertrag schließen, sehr wesentlich sein, so daß, wenn sich der Käufer
nicht dazu verstehen will, die Konventionalstrafe zu bewilligen, der Eigentümer nicht verkauft. Ist die Einigung über solche A. vorbehalten,
so
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0641,
Anhalt (Geschichte) |
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, von denen zwei in den geistlichen Stand traten, die übrigen des Vaters Besitzungen teilten. Heinrich II. nahm Aschersleben und den Harz und ist der Stammvater der 1315 erloschenen Ascherslebener Linie. Bernhard erhielt Bernburg und Ballenstedt
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Prämienbriefbis Prämonstratenser |
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in
Deutschland nicht ausgegeben worden.
Prämienbrief, s. Engagementsbrief.
Prämiengeschäft,diejenigeArtderZeitgeschäfte
(s. d.), bei welcher sich einer der Kontrahenten das
Recht vorbehält, gegen Bezahlung einer Prämie,
welche hier den Sinn
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0159,
Theologie: Kirchengeschichte, Sekten |
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Auto de Fé
Torquemada, s. Inquisition
-
Kirchenreformation, s. Reformation
Reformation
Augsburgische Konfessionsverwandte
Colloquium
Covenant
Friedenskirchen
Geistlicher Vorbehalt, s. Augsb. Religionsfriede
Gnadenkirchen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0776,
Deutscher Orden (Organisation) |
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, Einsetzung von Geistlichen und andre kirchliche Sakramente) standen dem Meister nicht zu, sondern blieben dem Bischof vorbehalten, allerdings zu unentgeltlicher Leistung; in Gebieten endlich, die der Orden den Heiden abnahm, durfte er Kirchen und Kapellen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0022,
von Konsiderabelbis Konsistorium |
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zusteht. Die Ausübung des letztern geschieht durch die ihm unterstellte Behörde, Konsistorium, auch Oberkirchenrat genannt und aus weltlichen und geistlichen Mitgliedern zusammengesetzt. In kleinern Staaten endlich ist die oberste Kirchenleitung dem
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0417,
von Altensteinbis Altenteil |
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neueingerichteten Departements für den Unterricht und die geistlichen Angelegenheiten. Diese wichtige Stellung hat A. 20 Jahre lang innegehabt und sich in derselben unstreitig bedeutende Verdienste erworben. Zunächst wurde die Verwaltung der kirchlichen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0727,
Erbpacht |
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gewöhnlich im Vertrag, nicht selten auch nach Partikularrecht gesetzlich Verkauf und Verpfändung von der Zustimmung des Erbverpachters abhängig gemacht, diesem auch das Vorkaufsrecht vorbehalten. In der Regel ist ferner an diesen bei Verkäufen eine Quote
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0958,
Zeuge |
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zweiten Grade; ferner Geistliche hinsichtlich des ihnen seelsorgerisch Anvertrauten; endlich Personen, welchen kraft Amtes, Standes oder Gewerbes (z. B. Rechtsanwälte) Thatsachen anvertraut sind, deren Geheimhaltung naturgemäß oder gesetzlich geboten
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0487,
von Prozeßbis Prozessionsspinner |
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die prozeßunfähige Partei oder ihr gesetzlicher Vertreter einstweilen zur Prozeßführung zugelassen werden, unter Vorbehalt der Beseitigung des Mangels; das Endurteil darf aber erst, wenn die hierfür bestimmte Frist verstrichen ist, erlassen werden. Soll ein
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0149,
Sachsen, Königreich (Geschichte) |
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147
Sachsen, Königreich (Geschichte)
leute gingen 1835 an die vier Kreisdirektionen in Dresden, Leipzig, Zwickau und Bautzen und die ihnen untergeordneten Amtshauptleute über. Auch die Oberlausitz trat vorbehältlich der Erhaltung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0290,
von Firmenregisterbis Firn |
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von der niedern Geistlichkeit vollzogen, die F. dagegen dem Bischof ausschließlich vorbehalten wurde, der sie jedoch wieder Weihbischöfen übertragen konnte. Daher kam es, daß im Abendland bald zu jeder beliebigen Zeit, gewöhnlich bei Gelegenheit
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0969,
von Gebetbücherbis Gebhardt |
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Augsburg und 1577 Erzbischof von Köln. Als solcher trat er 1582 zur reformierten Kirche über und vermählte sich 2. Febr. 1583 mit der Gräfin Agnes von Mansfeld. Das Kölner Kapitel widersetzte sich auf Grund des geistlichen Vorbehalts seinem Versuch
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0513,
Karl (Karolinger: K. der Große) |
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ihn seine beiden ersten Räte, der Apokrisiarius, welcher den geistlichen, der Pfalzgraf, welcher den weltlichen Angelegenheiten vorstand. Daran schloß sich ein Kreis von Vertrauten: es waren die gelehrtesten Männer ihrer Zeit, die der kaiserliche
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0135,
von Addingtonbis Additionalakte |
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133
Addington - Additionalakte
Kauf nicht gelten soll, oder daß er sich den Rücktritt vorbehält, wenn ein anderer ein besseres Gebot abgiebt, oder daß der Kauf erst gelten soll, wenn ein anderer kein besseres Gebot abgiebt. Wie solcher Vertrag
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0752,
von Apostolische Majestätbis Apostroph |
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vorbehalten hat, zur Zeit noch praktisch für die Stellen der Domkapitulare (s. Domkapitel), jedoch so, daß das päpstl. Recht an den Landesherrn übergegangen ist und der Papst nur noch die sog. Proviste erteilt, so in den altpreuß. Diöcesen und in Bayern
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0797,
von Einhardbis Einheit |
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im wesentlichen aus den Im-
mobilien, selbst den während der Ehe mit Mitteln
des Sonderguts unter Vorbehalt angeschafften, aus
höchst persönlichen Rechten, und sogar ausdrücklich
oder stillschweigend (Art. 1401, 1500) ausgeschlosse-
nen, und aus den an
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0269,
von Ponierenbis Ponson du Terrail |
Öffnen |
. Behörde für die dem Papste
vorbehaltenen Absolutionen und Dispensationen.
?. ist immer ein Kardinal (daher Kardinalpöni-
tentiar). Auch Geistliche, die vom Bischof zur Er-
teilung der ihm vorbehaltenen Absolutionen bevoll-
mächtigt sind, heißen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0698,
von Regalecusbis Regatta |
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Gewalt als solcher zukommenden oder vorbehaltenen Rechte. Der Name entstand im Mittelalter innerhalb der unklaren Auffassung, daß die fortbestehende Volksfreiheit seit dem Aufkommen der königl. Macht mit fest bestimmten Servituten belastet sei, deren
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Resecierenbis Reservatrechte |
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der Papst oder der Bischof sich vorbehalten (reserviert) haben, von denen also ein gewöhnlicher Beichtvater (s. d.) nicht oder nicht ohne besondere Ermächtigung des Papstes oder des Bischofs absolvieren kann.
Reservatĭo mentālis (lat.), s
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0234,
von Salvador (Stadt)bis Salvator |
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aus
einem Repräsentantenhause von 42 Mitgliedern,
welche jährlich gewählt werden. Jeder 21 I. alte
Bürger ist zur Wahl berechtigt. Der Senat ist 1888
aufgehoben worden. Geistliche und aktive Soldaten
werden zu Civilstellen nicht zugelassen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0319,
Sardinien (Königreich) |
Öffnen |
und Finanzverwaltung begutachtenden, aber nicht entscheidenden Staatsrats, in welchem auch Bischöfe sitzen sollten; nur die auswärtigen Angelegenheiten, Heer und Marine wurden der königl. Generalintendanz vorbehalten. Der verbesserte Civilcodex wurde 20
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0062,
von Sonntagsruhebis Sonorische Sprachen |
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jetzt andern Einrichtungen vorbehalten, die man gegenwärtig häufiger als Kinder- oder Jugendgottesdienst zu bezeichnen pflegt. Die Kirchenordnungen der Reformationszeit enthalten vielfach die Forderung von Jugendgottesdiensten, und auch die kath
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0023,
von Konskbis Konsolidation |
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23
Konsk - Konsolidation.
die Konsistorien im wesentlichen nur noch die Geschäfte der kirchlichen Verwaltung zu besorgen; auch fungieren sie als Disziplinarbehörden für die Geistlichkeit. In manchen Ländern sind ihnen jetzt aber auch
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Landabtragungbis Landgemeindeordnung |
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letzteres mangels Einverständnisses der Beteiligten durch Anordnung des Oberpräsidenten der Provinz.
Die Landgemeinden sind öffentliche Körperschaften, denen vorbehaltlich der Staatsaufsicht die Regelung der Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0885,
von Milhabis Militäranwärter |
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, das Auftreten von kleinsten hirsekorngroßen Tuberkeln (s. Tuberkulose).
Miliarǐa. (lat.), Friesel.
Milicz (Miliz, Milicius) von Kremsier, Joh., Vorläufer von Huß, geb. zu Kremsier in Mähren, ward 1350 Geistlicher, kam an den Hof des Markgrafen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0244,
Baden (Geschichte der letzten Jahre) |
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als Bundesfeldherr alle Rechte und Pflichten des Kontingents- und Kriegsherrn, einschließlich der Fürsorge für die Festung Rastatt unter Vorbehalt der badischen Territorialhoheit, übernahm. Beide Verträge wurden dem am 13. Dez. wieder zusammentretenden
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0690,
Papst (Geschichte des Papsttums bis 1073) |
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darin übertragenen Macht den Dank der Mitwelt. Überall war er der Unterstützung des Volkes gewiß, wenn er unwürdige Geistliche absetzte und auf Synoden ziemlich willkürlich verfuhr. Es galt ja der Regeneration der Kirche, und in Betracht des
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Liquidationsbüreaubis Livland |
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. Der Umfang ihrer Befugnisse bleibt gesetzlicher Feststellung vorbehalten«, zog die Staatsregierung die ganze Gesetzvorlage zurück. Darauf nahm der Landtag ohne weitere Erörterung die Erklärung an, daß noch dringender als die Vereinbarung neuer
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Heerrauchbis Heerwesen Europas |
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tiefer als sein Lehnsherr.
Deshalb spaltete sich die Stufe der Fürsten, indem
die weltlichen vielfach von den geistlichen Lehn tru-
gen. Nach dem Sachsen- und Schwabenspiegel gab
es im 12. Jahrh. 7 H.: den 1. H. hatte der König,
den 2. H
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0485,
von Provinzialratbis Provision |
Öffnen |
.) gewählte Kollegium, bestehend aus dem Vorsitzenden und bis zu sechs Beisitzern (zu gleichen Teilen Geistlichen und Laien). Der Vorsitzende (Präses) leitet die Verhandlungen der Provinzialsynode. Das Kollegium dauert aber auch bei nicht versammelter
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Religionsediktbis Religionsgesellschaften |
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und unverbrüchlich gehalten werden, auch wenn durch kein Mittel ein Religionsvergleich zu stande käme. Nur zwei Punkte veranlaßten noch einen Streit: der sog. Geistliche Vorbehalt (Reservatum ecclesiasticum, s. d.) und die Frage, ob die evang. Unterthanen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0095,
Spanien (Geschichte 1792-1833) |
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Censur aufgehoben, das königl. Placet für alle päpstl. Schriftstücke vorbehalten, die geistlichen Orden strengerer Zucht unterworfen und der Jesuitenorden durch die Pragmatische Sanktion vom 2. April 1767 aus allen span. Ländern verwiesen und seine Güter
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0896,
von Segebis Segnen |
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. ^) Von Menschen. I) Eine Anwünschung allerlei leiblichen und geistlichen Gutes. Und brächte über mich einen Fluch und nicht einen Segen, i Mos.
27, 12.
Hast du mir denn keinen Segen vorbehalten? ib. v. 36. Ebr. 12, 17.
Siehe, ich lege euch heute vor
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0109,
von Kanzellenbis Kanzler |
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107
Kanzellen - Kanzler
hard Engelberger 1505; zu Wien von Anton Pilgram 1505-12; zu Freiberg i. S. um 1500 u. a. m. Sie bestand nun meist aus einer kurzen Säule, welche den Standplatz der Geistlichen (Predigtstuhl) emporhielt, lehnte sich an
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0677,
von Belzonibis Bembo |
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Raum für die Geistlichkeit, besonders der darin für den Bischof vorbehaltene Sitz.
Bematist (griech.), Schrittmesser; einer, der seinen Weg schreitend abmißt.
Bembasee, s. Bangweolo.
Bembo, Pietro, berühmter Humanist, geb. 20. Mai 1470 zu
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0869,
Deutschland (Geschichte 1566-1617. Gegenreformation, Maximilian II., Rudolf II.) |
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deren Spitze die bayrischen Wittelsbacher standen, an, auf Grund des Augsburger Religionsfriedens den Protestanten entgegenzutreten. Vor allem schien es wichtig, den "geistlichen Vorbehalt" wieder zur Geltung zu bringen und weiterer Säkularisation
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0515,
von Hieraticumbis Hierodulen |
Öffnen |
. Die nächstfolgende Stufe des Priesters befähigt zur Verwaltung der übrigen, den Bischöfen nicht vorbehaltenen Sakramente, namentlich des Abendmahls und der Buße. Die weitern Stufen des Diakons, Subdiakons und Akoluthen beziehen sich ebenfalls vornehmlich
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0631,
Hohenlohe |
Öffnen |
Ellwangen. 1814 ward er von dem Metropolitanstift in Olmütz zum Domicellar erwählt, erhielt 1815 die Priesterweihe und ward 1817 Priester in München. Hier sowohl als in Bamberg, wo er geistlicher Rat bei dem Generalvikariat geworden war, beschuldigte man ihn
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Inspirationsgemeindenbis Instanz |
Öffnen |
für historische Theologie" 1854-57.
Inspirieren (lat.), einatmen; einem etwas "einhauchen", einflößen, eingeben (vgl. Inspiration); Inspirierte, s. Inspirationsgemeinden.
In spiritualibus (lat.), in geistlichen Angelegenheiten.
Inspizieren (lat
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Poniatowskischer Stierbis Pons |
Öffnen |
), der Vorsteher der Penitenziaria, eines geistlichen Gerichts in Rom, welches darüber zu entscheiden hat, ob, wenn ein sehr schwieriger Kollisionsfall der Umstände mit dem Gebot der Kirche vorkommt, Dispensation zu erteilen sei oder nicht. Der P. muß Kardinal
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0646,
von Reformationsfestbis Reformierte Kirche |
Öffnen |
646
Reformationsfest - Reformierte Kirche.
hobenen Protestes zuerkannt, aber der geistliche Vorbehalt (reservatum ecclesiasticum) aufgenommen, wonach jeder zur lutherischen Kirche übertretende Prälat eo ipso geistliche Würde und weltliche
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0764,
von Reuterdahlbis Reval |
Öffnen |
-gothicam" bereicherte er mit neuen, die Statuten der schwedischen Konzile bis zur Reformation enthaltenden Teilen. Im April 1852 ward er vom König zum Staatsrat und Vorsteher des Departements für geistliche und Unterrichtsangelegenheiten, 1855 zum
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0546,
von Taufe eines Schiffsbis Taunus |
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die Konfirmation oder Firmung (s. d.) ausschließlich vorbehalten hatten, die Verrichtung der T. dagegen den Presbytern zugewiesen worden war, brachte man in jeder Kirche Taufsteine an. Später wurden Haustaufen üblich, mehr noch bei den Lutheranern als bei
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0053,
Elsaß-Lothringen (Kirchenwesen. Unterrichtswesen. Verfassung und Verwaltung) |
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aus
Landesmitteln unterstützte höhere Mädchenschulen,
l1894) 2790 öffentliche und 84 private Elementar-
schulen mit zusammen 227283 Schulkindern, 5080
Lehrkräften, darunter 1411 Geistliche; ferner 4 Prä-
parandenschulen, 6 Lehrer- und 3 Lehrerinnen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0825,
von Firmierenbis Firnis |
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Bischofs, der Salbung mit dem Chrisma
(s. d.) und Gebet. Als Wirkung der F. gilt die
geistliche Stärkung durch den Heiligen Geist. Schon
im Neuen Testament findet sich die Vorstellung, daß
durch Handauflegung von Aposteln und Ältester
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0308,
von Friedensbürgschaftbis Friedensgerichte |
Öffnen |
Personen (Geistlichen, Frauen u. s. w.) oder Sachen
(Kirchen, Kirchhöfen, Mühlen, Häusern in der Um-
Zäunung u. s. w.) für alle Zeiten zugesicherte Frieden
verletzt wurde. Nußer diesem wurde bestraft der
Bruch der auf besondern Anlaß errichteten und ge
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0774,
Italien (Geschichte 1870 bis zur Gegenwart) |
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über Gemeinde- und Provinzialreform der Regierung die Ernennung der Bürgermeister in Orten unter 10000 E. vorbehalten, um diese dem in ihnen übermächtigen Einfluß der Geistlichkeit zu entziehen. Sehr gereizt aber wurde Leo XIII. durch die Feier bei
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0917,
von Parkesierenbis Parlament |
Öffnen |
der zwischen Orchester und Parterre
gelegene Teil des Zuschauerraums; bei den franz.
Gerichtshöfen der Platz oder das sämtliche Personal
der Richter und an der Pariser Börse der den ver-
eidigten Maklern (a^6nt8 ä6 ekan^) vorbehaltene
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0271,
von Pontevedrabis Pontinische Sümpfe |
Öffnen |
einzelner Gottheiten beauftragt, sondern hatten verschiedenen Hauptgöttern Opfer von Bedeutung für den Staat darzubringen und bildeten
außerdem die oberste geistliche Behörde, der die Aufrechterhaltung und Beaufsichtigung des gesamten Kultus, des
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0367,
von Pravazsche Spritzebis Prazák |
Öffnen |
,
geistliche Beneficien und Amter mit Übergehung der
eigentlichen Kollatoren vergeben zu können. Diesen
Vorbehalt stützte man darauf, daß der Papst sein
Recht den Kollatoren nur übertragen habe, daß er
daher diesen auch jederzeit zuvorkommen
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Reichsbehördenbis Reichsdruckerei |
Öffnen |
1803 unter einigen Vorbehalten auch vom Kaiser genehmigt. Die am tiefsten greifende Umgestaltung war die Vernichtung der bisherigen theokratischen Verfassung des Reichs. Alle geistlichen Fürstentümer wurden aufgehoben, nur der Kurfürst-Erzkanzler
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0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0466,
Italien (Geschichte 1888, 1889) |
Öffnen |
oder einen Teil desselben einer fremden Herrschaft zu unterwerfen oder die Einheit des Staats zu zerstören suche, ferner den Geistlichen, der in Ausübung seiner Amtsverrichtungen öffentlich die Einrichtungen oder die Gesetze des Staats
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0032,
von Censorinusbis Census |
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von der konsularischen Amtsgewalt (nach Mommsen erst 435 v. Chr.) abgezweigt und als selbständiges Amt eingerichtet und zunächst den Patriciern vorbehalten, seit 350 aber auch den Plebejern eröffnet. Nach Untergang der Republik erlosch die Censur allmählich, insoweit
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0109,
Adel (Deutschland) |
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dazu gehörte vormals zu den Reservatrechten des Kaisers, d. h. zu den Rechten, welche sich der Kaiser in allen deutschen Landen vorbehalten hatte. Die mächtigern Einzelstaaten Deutschlands, namentlich die weltlichen Kurstaaten, erkannten jedoch
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0242,
Baden (Geschichte: 1859-1866) |
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es nach langen Verhandlungen zu einer Vereinbarung mit dem Erzbischof, welcher die am 20. Nov. 1861 publizierten gesetzlichen Bestimmungen in einem Schreiben vom 4. Dez. anerkannte, wenn auch unter obligatem Vorbehalt.
Ein neuer Streit mit den
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0422,
von Baselbis Baseler Konzil |
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andre anschlossen, 1834 zu Baden im Aargau, welche den Zweck hatte, ein schweizerisches Erzbistum zu errichten, scheiterte an der Opposition der ultramontanen Geistlichkeit, welche das Volk gegen die Neuerer aufhetzte. Als aber 1871 der Bischof
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0844,
von Beulenbrandbis Beurten |
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Vorbehalt jederzeitiger Wiedereinberufung bis zum Ablauf ihres dritten Dienstpflichtjahrs für diese Zeit vom Truppenteil beurlaubt werden.
Beurlaubungssystem, s. Gefängniswesen und Urlaub.
Beurmann, Karl Moritz von, Afrikareisender, geb. 28. Juli 1835
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0571,
Buchhandel (Einfluß der Erfindung der Buchdruckerkunst) |
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, daß durch die neue Kunst der Gegenstand eines bisher ihnen vorbehaltenen Luxus popularisiert und weitern Kreisen zugänglich gemacht wurde. Sie zogen es vor, für ihre Büchersammlungen Handschriften herstellen und künstlerisch ausschmücken zu lassen
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0601,
Buenos Ayres |
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und Verwaltung konstituiert hatte, wurde es 1855 von Brasilien, den Vereinigten Staaten, Frankreich, Sardinien etc. unbedingt, von England und Chile jedoch nur unter Vorbehalt seiner Wiedervereinigung mit der Argentinischen Konföderation anerkannt
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0876,
von Cavallottibis Cavelier |
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, war anfangs Geistlicher, lehrte später Philosophie in Murcia, ging 1777 als Erzieher der Kinder des Herzogs del Infantado nach Paris und widmete sich während eines zehnjährigen Aufenthalts dem Studium der Botanik. Nach seiner Rückkehr durchforschte
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0870,
Deutschland (Geschichte 1618-1634. Dreißigjähriger Krieg) |
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aus Süddeutschland und unterwarfen dasselbe der Herrschaft des Kaisers und des Katholizismus. Überall führte Tilly, der Feldherr Ferdinands und der Liga, auf Grund des geistlichen Vorbehalts die Restitution des säkularisierten oder reformierten
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0040,
Domäne |
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Domäne.
Ämtern auch in das allodiale oder Lehnseigentum der Fürsten übergingen, teils aber auch durch kaiserliche Verleihungen oder wohl auch durch Okkupation von Reichsgütern und Besitzungen minder mächtiger geistlicher Korporationen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0133,
Dreißigjähriger Krieg (der böhmische, der pfälzische, der niedersächsisch-dänische Krieg) |
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die Katholiken auf Grund des geistlichen Vorbehalts die evangelisch gewordenen Stifter und Kirchengüter zurück, zahlreiche Klöster wurden wiederhergestellt und von Jesuiten in Besitz genommen. Obwohl hierdurch die protestantischen Fürsten Norddeutschlands
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Dureszierenbis Duret |
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", Leipz. 1884). Auch eine große Anzahl Bildnisse von Geistlichen, fürstlichen Personen, Künstlern etc. sind ein Ergebnis seiner niederländischen Reise. Nach seiner Heimkehr in die Vaterstadt widmete sich D. wieder mit rastlosem Eifer der künstlerischen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0134,
Ferdinand (deutsche Kaiser, Anhalt, Bayern) |
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den Religionskrieg nach Deutschland. Die rücksichtslose Durchführung des geistlichen Vorbehalts und die Wiederherstellung der katholischen Stifter durch Tilly rief den niedersächsisch-dänischen Krieg hervor, für den F. ein eignes kaiserliches Heer
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0134,
Hannover (Geschichte: 1698-1719) |
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die Verhandlungen mit den Ständen, die Kontrolle der Landesverwaltung, der Finanzen, der Rechtspflege, der geistlichen, Militär- und auswärtigen Angelegenheiten sowie unter Vorbehalt kurfürstlicher Bestätigung die Ernennung der Beamten mit Ausnahme der höchsten
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0068,
Italien (Geschichte: 5.-9. Jahrhundert) |
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behauptete in Mittelitalien nur die römische Kirche unter einer Reihe hervorragender Päpste auch eine politische Selbständigkeit. Gregor d. Gr. (590-604) hatte Rom nicht bloß zum geistlichen Mittelpunkt der Welt zu machen gesucht, sondern ihm auch
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0189,
von Krelingbis Kremer |
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infallibilistischen Bischöfen an und verhängte über die antiinfallibilistischen Geistlichen seiner Diözese Suspension und Exkommunikation. Dieses Vorgehen veranlaßte im März 1872 einen Konflikt mit der preußischen Staatsregierung, in welchem er sich
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0075,
Neuenburg (Kanton: Geschichte) |
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die Landstände von N. (bestehend aus den vier Räten als Repräsentanten des Adels, den vier Kastellanen als Stellvertreter der Geistlichkeit und den vier Ministeralien, den Bürgermeistern von N., als Vertreter des dritten Standes), ermutigt von Bern, 3
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0519,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte: 1849-1855) |
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von Ungarn losgetrennt; die Feststellung des Verhältnisses des Lombardisch-Venezianischen Königreichs wurde einem besondern Statut vorbehalten. Schwarzenberg unternahm es also, das von Maria Theresia und Joseph II. begonnene Werk, die Verwandlung
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0831,
von Pennyweightbis Pension |
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(1,304,000 Rub.), Zucker- und Papierfabrikation. Die Zahl der Lehranstalten war 1883: 402 mit 25,155 Schülern, nämlich 386 Volksschulen, 11 Mittelschild und 5 Fachschulen und zwar ein geistliches und ein Lehrerseminar, eine Feldmesser
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0042,
Physiologie (geschichtliche Entwickelung) |
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½ Jahrtausende hindurch in voller Geltung sich erhielt, ein Erfolg, wie er in der Geschichte der Wissenschaften ganz einzig dasteht, und der nur erklärt werden kann aus dem Umstand, daß Galenos den Anforderungen der Ärzte wie denen der Geistlichen im gleichen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0747,
von Responsumbis Restitutionsedikt |
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sein sollte, worin den Protestanten auf Grund des geistlichen Vorbehalts die Herausgabe aller seit dem Passauer Vertrag vom 29. Juli 1552 säkularisierten oder eingezogenen unmittelbaren und
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Restriktionbis Rethel |
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Dreißigjährigen Kriegs und zum Anschluß an Gustav Adolf von Schweden. Im Frieden von Prag 1635 verzichtete der Kaiser einstweilen, im Westfälischen Frieden gänzlich auf Durchführung desselben. Vgl. Tupetz, Der Streit um die geistlichen Güter und das R. (Wien 1883
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0528,
von Weltpriesterbis Wenceslaus |
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eingeführt. Die weitere Fortbildung der Einrichtungen des Weltpostvereins ist internationalen Kongressen vorbehalten, welche von 5 zu 5 Jahren stattfinden sollen. Weiteres s. Post und Postkongreß.
Weltpriester, s. v. w. Weltgeistliche.
Weltschmerz
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0555,
Westfalen (Herzogtum, westfälischer Kreis, Königreich) |
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, Lingen, Steinfurt, Rietberg, Virneburg, Wied, Pyrmont, Schleiden, Gimborn und viele kleinere geistliche und weltliche Herrschaften sowie die Reichsstädte Köln, Aachen, Soest und Dortmund. Kreisausschreibende Fürsten und Direktoren waren der Bischof
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0782,
Württemberg (Geschichte 1850-1870) |
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abgeschlossen, welches wichtige Hoheitsrechte des Staats der römischen Kurie abtrat, die Entscheidung über gemischte Ehen und über die Erziehung des Klerus dem Bischof überließ und das Eindringen der geistlichen Orden erlaubte. Dasselbe wurde
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0757,
Preußen (Geschichte) |
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der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch-katholischen Bistümer und Geistlichen vom 22. April 1875 (Brotkorbgesetz), dessen § 9 bestimmte, daß über die während Einstellung der Leistungen aufgesammelten Beträge eine gesetzliche Verwendung vorbehalten
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0400,
von Algiersbis Algol |
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Generalgouverneurs, der obersten Militär- und
Civilbehörden sowie der Behörden für die Provinz (Präfekt) und des Arrondissements A., eines Appellhofs, eines kath. Erzbischofs, eines prot. und israel.
Konsistoriums sowie der höchsten Geistlichkeit
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0254,
Bad (Badeanstalt) |
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, besonders auch die vielfach mit ihnen verknüpfte Liederlichkeit verursachten, daß sich der Besuch der öffentlichen Badestuben allmählich verminderte. Ärzte, Geistliche und Regierungen traten schon im Anfang des 17. Jahrh. gegen dieselben auf, und das Volk
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0270,
Baden (Großherzogtum; Geschichte) |
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, und von Kreisschulinspektoren, und die kath. Pfarrer erhielten von der erzbischöfl. Kurie den Befehl, die ihnen vorbehaltene Stelle in den Ortsschulräten nicht einzunehmen. Gleichzeitig machte ein erheblicher Teil der prot. Geistlichkeit den Versuch, die freiere
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Belegschaftbis Beleidigung |
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für gewisse Fälle, z. B. Gewährung von Nationalbelohnungen, Verleihung mancher Ämter und Würden, für Entschädigungen von sehr erheblichem Umfange (Post) die Benutzung der Lehnsform mit dem Rechte des Heimfalls an den Staat vorbehalten. Das moderne
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0786,
Bergwerkseigentum |
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bestimmte Mineralien und Fossilien (regale Fossilien) für sich in Anspruch nahm. Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (1356) gewährte den geistlichen und weltlichen Kurfürsten unter andern Rechten auch das Bergwerksregal, und die Wahlkapitulation Kaiser
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 1009,
von Cäsurbis Casus (grammatikalisch) |
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(bereits entschiedener oder gesetzlich geregelter) Rechtsfall; C. merus , reiner Zufall;
C. reservātus , ein vorbehaltener Fall, namentlich in Bezug auf geistliche Absolution. Casu ,
durch Zufall
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0872,
von Défilementbis Deflorationsklage |
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hat, regelt, dagegen die Einigung über das Detail, die Bestätigung oder die Ausführungsbestimmungen vorbehält. Der abschließende und endgültige Vertrag ist dann der Definitivvertrag oder das Definitivum.
Definitīvum (lat.), endgültige Regelung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Dotationbis Douai |
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. Der röm. Klerus, der die Familienbegriffe gern auf die Kirche übertrug, forderte von dem Gründer einer kirchlichen Anstalt als geistlichem Vater derselben, daß er sein Kind, d. h. die Stiftung, mit gehörigen Mitteln ausstatte, dotiere. In diesem Sinne
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0689,
von Echtblaubis Echtgelb |
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sie
vorgelegt werden sollen, beglaubigt. Die Privat-
urkunden gelten als echt auch bezüglich des Inhalts,
wenn die Unterschrift von dem Prozeßgegner aner-
kannt oder deren Echtheit bewiesen ist, vorbehaltlich
des dem Gegner zustehenden Beweises
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