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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0633,
Lehnswesen (Grundsätze des Lehnrechts) |
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633
Lehnswesen (Grundsätze des Lehnrechts).
munis oder juris langobardici). Verschieden davon ist die Coinvestitura juris germanici, die sogen. Gesamtbelehnung oder Belehnung zur gesamten Hand, so genannt, weil hierbei die Mitbelehnten das bei
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85% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0632,
Lehnswesen (Quellen und wesentliche Grundsätze des Lehnrechts) |
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632
Lehnswesen (Quellen und wesentliche Grundsätze des Lehnrechts).
wart hineinragen, deren Tage ebenfalls gezählt sind (s. Ablösung).
Quellen des deutschen Lehnrechts sind außer den Verordnungen der fränkischen und deutschen Könige
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62% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Lehnrechtbis Lehnswesen |
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631
Lehnrecht - Lehnswesen.
risiert werden, weiß der Verfasser von Friedrich I. schon nicht mehr, daß derselbe die Königswürde erworben hat. Die nachfolgenden Könige werden ganz verkehrt und den geschichtlichen Thatsachen widersprechend
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41% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0035,
von Lehnsgerichtbis Lehr |
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. Indult.
Lehnsmann, s. Vasall.
Lehnsmündigkeit, s. Mündig.
Lehnspferde, s. Ritterpferde.
Lehnsrecht, s. Lehnswesen.
Lehnstamm, ein Kapital, das dem zur Lehnsfolge Berechtigten, gewöhnlich den jüngern Söhnen zur Abfindung ausgesetzt wird, so
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0194,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Handels- und Wechselrecht) |
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Sammtlehen
Schleierlehen, s. Lehnswesen
Sonnenlehen
Sterbelehen
Subfeudum, s. Afterlehen
Weiberlehen, s. Lehnswesen
Subdominus, s. Lehnswesen
Lehnsleute.
Affidat
Censitus
Getreue
Grundhold
Holde
Landerben
Mannen
Pares curiae
Vasall
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0200,
von Feuchtgliedbis Feuer, flüssiges |
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, eine Lateinschule, ein Bezirksamt, ein Amtsgericht und (1880) 2711 meist evang. Einwohner.
Feuchtwarze, s. v. w. Feigwarze.
Feudal, das Lehnswesen betreffend, auf das Lehnswesen bezüglich; dem mittelalterlichen Lehns- und Ständewesen zuneigend; daher
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0863,
Grundeigentum (geschichtliche Entwickelung; Statistisches) |
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ein dichtes Netz der mannigfachsten persönlichen und sachlichen Beschränkungen über das G. und dessen Besitzer. Das ganze öffentliche Leben gründete sich auf das Lehnswesen (s. d.). Die Masse des Volkes stand in der mannigfachsten Abhängigkeit
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0177,
von Varsoviabis Vasari |
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. vasallus, vassus; vom kelt. gwâs, junger Mann, Diener) oder Lehnsmann, seit Ausbildung des Lehnswesens im Mittelalter derjenige, welcher sich einem andern (dem Lehnsherrn) zu Treue und Kriegs- und Hofdienst verpflichtete und dafür außer Schutz
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0726,
von Feuchtigkeitbis Feudalstände |
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-, Damastfabrikation, Sandsteinbrüche.
Feudāl (von Feodum, s. d.), auf das Lehnswesen bezüglich; dann in weiterm Sinne: nach Erhaltung der Vorrechte des Adels und der höhern Stände im modernen Staat strebend; auch gleichbedeutend mit reaktionär
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0193,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) |
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Literarisches Eigenthum, s. Urheberrecht
Schutzfrist
Verlagsrecht
Vervielfältigung
Lehnrecht.
Lehnrecht
Lehnswesen
Linealsystem
Parentel
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0205,
Rechtswissenschaft: Rechtsquellen |
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Asega
Danziger Willkür, s. Danzig
Domen
Görlitzer Rechtsbuch
Kaiserrecht
Karolinische Bücher, s. Carolini libri
Laienrecht
Libri feudorum, s. Lehnswesen
Sachsenspiegel
Schwabenspiegel
Stadtrecht
Bürgersprache
Weichbild
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0383,
von Alloabis Allopathie |
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in volles Eigentum (s. Lehnswesen).
Allodifizieren, zum Allod machen.
Allodium (Alodium, Allod, mittellat., vom altdeutschen Ot, "Gut", und All, "alles"), ursprünglich ein Gemein- oder Volksgut, d. h. ein Gut, welches von der gesamten
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 1010,
von Geflissentlichbis Gefritteter Sandstein |
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Lehnswesen. Zufolge der neuern Forschungen von Deloche ("La trustis et l'antrustion royal sous les deux premières races", Par. 1873) bezeichnete nach dem Salischen Gesetz und nach den Formeln Markulfs trustis das königliche G. und nach einem Dekret
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0117,
von Bendemannbis Benzinwagen |
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zu Lüttich, seit 1870 Professor an der dortigen Universität, lieferte hauptsächlich embryologische Arbeiten und erhielt 1882 vom Institut de France den Preis Serras.
Benefizialwesen *, s. v.w. Feudal- oder Lehnswesen; auch Bezeichnung für ein
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0383,
von Bannenbis Bannrechte |
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aufzubieten. Bei der Ausbildung des Lehnswesens wurde das Recht, ein B. zu führen, von dem Landesherrn auch auf die größeren Vasallen übertragen, die hierdurch den höhern Rang eines Bannerherrn erhielten im Gegensatz zu den niedern Vasallen, die nur
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0087,
Fechtart |
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nicht gewann, um den Heeren der Germanen Widerstand leisten zu können.
Die Germanen kämpften in tiefen, nach Stammesgenossenschaften geordneten Heerhaufen. Später entwickelte sich aus dem Lehnswesen das Rittertum, allezeit kampfbereit, dessen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0958,
von Injunktionbis Inkasso |
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Fiskus, das Zuziehen eines Vermögensstücks zum Kammergut oder zur Domäne; im Lehnrecht s. v. w. Konsolidation (s. Lehnswesen).
Inkamminieren (ital.), auf den rechten Weg, in Gang bringen; einleiten, einfädeln.
Inkandeszénz (lat
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0023,
von Konskbis Konsolidation |
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einer Gewerkschaft; im Lehnrecht (auch Inkameration) der Rückfall eines Lehens an den Lehnsherrn (s. Lehnswesen); beim Nießbrauch die Vereinigung von Nießbrauchsrecht und Eigentum in Einer Person, sei es, daß der Eigentümer das Nießbrauchsrecht
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0712,
von Rekadenzbis Rekollekten |
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.
Rekognitionsschein, s. v. w. Lehnsschein (s. Lehnswesen, S. 632); dann überhaupt die Bescheinigung der Vornahme eines gerichtlichen Aktes, z. B. der Hinterlegung eines Testaments bei Gericht oder des Eintrags einer Hypothek.
Rekognitionszinsen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0833,
von Seignettesalzbis Seilbahnen |
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, Seigneuriage und den S. selbst S. justicier, weil er die hohe oder niedere Gerichtsbarkeit über sein Lehen ausübte. Seit der Aufhebung des Lehnswesens 4. Aug. 1789 gibt es keinen S. mehr, und man bedient sich des Titels nur noch gegen souveräne Fürsten
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Ableitungsrechnungbis Ablösung |
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und Verpflichtungen dinglicher Art. Es hängt in Deutschland mit
dem Lehnswesen des Mittelalters, welches lange Zeit das öffentliche wie das private
Rechtsleben beherrschte, zusammen, daß der ländliche Grundbesitz zum
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0702,
von Appreturverfahrenbis Apraxin |
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, gutheißend.
Appropriation (lat.), Aneignung; Appropriatio feudi, Lehnserwerbung (s. Lehnswesen).
Appropriationsklausel (lat., "Aneignungsklausel"), in England die vielbestrittene gesetzliche Anerkennung des dem Staat angeblich zustehenden
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0841,
Armenwesen (die Armenpflege im Mittelalter) |
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hatten, sowie die allmähliche Auflösung des Lehnswesens und der Leibeigenschaft förderten die Entstehung einer auf Bettel und Raub angewiesenen zahlreichen Menschenklasse, während es gleichzeitig an Arbeitern zur Bebauung des Landes fehlte. Infolgedessen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Belebeibis Beleidigung |
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wird. Der Kanzleistil mancher Länder, z. B. Preußens, nennt den B. Belag.
Belegschaft, die Besetzung eines Grubenbaues mit Arbeitern.
Belehnung, s. Lehnswesen.
Belehrungsurteil (Informationsurteil, Responsum), Rechtsgutachten, welches jemand zu seiner
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0791,
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) |
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die besondern Normen in betreff der bäuerlichen Gutsverhältnisse, des Lehnswesens und der bäuerlichen Leihe erinnert werden. Ferner sind hier die deutschrechtlichen Familienfideikommisse, das deutsche Gesamteigentum, die Reallasten, die Regalien und das wichtige
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Erbfolgekriegebis Erblande |
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) und Lehnsgüter (s. Lehnswesen). Was die Succession des Regierungsnachfolgers in die Regierungsrechte des bisherigen Monarchen anbetrifft, so sind hierüber die Bestimmungen des öffentlichen Rechts maßgebend, nicht diejenigen des Privaterbrechts (s
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0123,
von Fellowshipbis Felsentempel |
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andre Personen begangene Verbrechen begreift, welche nach den Lehnsgesetzen als Strafe den Verlust des Lehens nach sich ziehen (s. Lehnswesen). In England bezeichnet Felony jedes schwerere Verbrechen, im Gegensatz zu Misdemeanour, dem im allgemeinen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0643,
von Freidenkerbis Freie Gemeinden |
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.). Durch das Wiedererstehen der Stammesherzöge unter den letzten Karolingern, durch die Verleihung der Gerichtsbarkeit über F. an die Kirche, insbesondere aber durch das immer weitere Kreise ergreifende Lehnswesen wurde die gemeine Freiheit auf dem platten Land immer
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0953,
von Gaubis Gaucherie |
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Immunitäten (s. d.), die Städteverfassung und vor allen Dingen die Ausbildung des Lehnswesens, beigetragen haben; seit der Mitte des 12. Jahrh. ist nur selten noch von Gauen die Rede. Doch hat sich die Erinnerung an die Gauverfassung bis auf unsre Zeit
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Gemblouxbis Gemeinde |
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und Völkerbündnisse die Anfänge eigentlicher Staatsbildungen wurden. In den ersten Zeiten des Mittelalters bestand in Deutschland ein freies Gemeindewesen, bis die Entwickelung des Lehnswesens und des Patrimonialsystems die Freiheit der Landgemeinden mehr
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0196,
von Gerwigbis Gesandte |
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. Maschiach, aram. Messias, griech. Christos), ein durch feierliche Salbung in sein Amt eingeweihter Priester, Prophet oder König. S. Christus.
Gesamte Hand, s. Lehnswesen.
Gesamteigentum, Bezeichnung für gewisse deutsch-nationale Eigentumsverhältnisse
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0367,
von Gislasonbis Gitschin |
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Verwaltung von der Justiz, Aufhebung des Lehnswesens, soweit es noch bestand, die Donauregulierung bei Wien und andre wichtige Gesetze und Unternehmungen waren die Ergebnisse seiner Thätigkeit. Am 20. März 1870 nahm er seine Entlassung als Minister
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0775,
Großbritannien (Staatsverfassung) |
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des Lehnswesens, der normännischen Hofverfassung und der obern Gerichts- und Regierungsbehörden herbeiführte, durch die Freiheitsbriefe der Könige bis auf Heinrich III. gemildert wurden. Die Grundgesetze, auf welchen die britische Verfassung beruht
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Handkußbis Handlungsbevollmächtigter |
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. Lehnswesen). S. auch Bauer, S. 464.
Händler, Paul, Maler, geb. 1833 zu Altenweddingen bei Magdeburg, besuchte zuerst die Akademie zu Berlin, bildete sich dann eine Zeitlang in Düsseldorf weiter und widmete sich von 1853 an in Schnorrs Atelier zu
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0271,
Heer (Heerwesen im Altertum und Mittelalter) |
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der Nationalversammlung trat, in ein königliches Aufgebot, den Heerbann, eine Bezeichnung, die unter Karl d. Gr. zuerst erscheint. Das Heerwesen ging den gleichen Schritt wie die bürgerliche Verfassung, und ebenso wie Allodialfreiheit und Lehnswesen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Heerbannbis Heeren |
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Kriegsverfassung das Aufgebot aller waffenfähigen freien Grundbesitzer zur Heerfahrt, d. h. zu einem Nationalkrieg. Daneben entwickelte sich jedoch schon früh das Lehnswesen, infolge dessen nach Karls d. Gr. Tode der H. mehr und mehr verfiel. Da derselbe
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0303,
von Heimerdingerbis Heimweh |
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begründeten vasallitischen Rechte am Lehen, so daß das sogen. nutzbare Eigentum (dominium utile) des Vasallen mit dem Obereigentum (dominium directum) des Lehnsherrn in der Hand des letztern sich vereinigt. Vgl. Lehnswesen.
Heimfallsrecht (Jus
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0438,
von Heroldbis Heroldsfiguren |
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. Sie hatten hier das Hofzeremoniell wahrzunehmen, namentlich über Turnierfähigkeit zu entscheiden und die Turnierordnung aufrecht zu halten; auch war ihnen die Entscheidung in Lehns- und Adelssachen, namentlich über Lehnsfelonie (s. Lehnswesen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0442,
von Herrenbreitungenbis Herrenrecht |
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der Wechsel in der Person des Lehnsherrn, im Gegensatz zum Lehnsfall (Nebenfall) oder der Veränderung in der dienenden Hand, d. h. in der Person des Lehnsträgers, welch letzterer in beiden Fällen zur Lehnserneuerung verpflichtet war. S. Lehnswesen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0623,
von Hofraitebis Hofrecht |
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geltende Recht. Dasselbe umfaßte einmal das Dienstmannenrecht, H. im engern Sinn, d. h. das Recht der ritterlichen Dienstleute, auch Ministerialen oder Vasallen genannt (s. Lehnswesen), und sodann das bäuerliche H., welches für die unfreien oder hofhörigen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0690,
von Holzwollebis Homarus |
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, der Huldigungseid des Lehnsmannes (s. Lehnswesen).
Homann, Johann Baptist, verdienstvoller Geograph und Kartenzeichner, geb. 20. März 1663 zu Kamlach in Bayern (Schwaben), besuchte, von seinen Eltern für das Kloster bestimmt, die Jesuitenschule
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1011,
von Invertebratabis In vino veritas |
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., "Einkleidung"), Verleihung namentlich eines Amtes oder des Eigentumsrechts an einem Grundstück; dann überhaupt s. v. w. Belehnung (s. Lehnswesen). Im katholischen Kirchenrecht ist Investiturrecht das Recht, die von den Gemeinden oder dem Klerus
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Kirchenglaubebis Kirchenmusik |
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. Die mit einem rechten Lehen verbundene Verpflichtung zum Kriegsdienst übertrug der Klerus, da ihm der Gebrauch der Waffen untersagt war, auf einen Provasallen. Vgl. Lehnswesen.
Kirchenlehrer, s. Kirchenväter.
Kirchenlied, s. Kirchengesang
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0924,
von Kohlrübebis Koinzidenz |
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, Mitbelehnschaft, s. Lehnswesen.
Koïnzidénz (lat.), Zusammentreffen, Zusammenfallen; koinzidieren, aufeinander passen, einander decken, zusammentreffen.
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0476,
Landwirtschaft (im Mittelalter und in der neuern Zeit) |
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und wohlthätige Gesetze Industrie und Handel zu heben, bis ins kleinste Detail alles selbst zu ordnen und alles im Auge zu behalten. Die Franken führten aber zugleich das Lehnswesen, die Sklaverei und Leibeigenschaft ein und legten damit den Grund zur Bedrückung
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Lehebis Lehmann |
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worden ist; auch Bezeichnung für den Gegenstand, namentlich für ein Grundstück, welches auf diese Weise verliehen wurde. S. Lehnswesen.
Lehesten, Stadt im meining. Kreis Saalfeld, im Thüringer Wald und an der Eisenbahn Ludwigstadt-L., hat die größten
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Librabis Libysche Wüste |
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einer Oper zu Grunde liegenden Text (Textbuch); Librettist, der Verfasser eines solchen.
Libreville (spr. libr'wil, auch Plateau), Hauptstadt der franz. Kolonie Gabun (s. d.).
Libri feudōrum (lat.), s. Lehnswesen, S. 632.
Libriformzellen, s
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0198,
von Mannitbis Manometer |
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Denkart besitzen. Sie hassen meist die Ehe und werden oft sehr alt.
Mannlehen (Helmlehen), s. Lehnswesen.
Mannloch, beim Dampfkessel die Öffnung, durch welche ein Mann in den Kessel steigen kann.
Manno, Karl, Pseudonym, s. Lemcke 2
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0690,
von Mittelamerikabis Mittelfranken |
Öffnen |
größten Bildungen, welche hieraus hervorgegangen, sind das Kaisertum mit dem damit zusammenhängenden Lehnswesen und das Papsttum mit seiner vielgegliederten, mächtigen Hierarchie. Beide Bildungen gingen von der Idee politischer und kirchlicher Einheit
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0948,
von Mutterrollenbis Muzaffarnagar |
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. - Im Lehnswesen versteht man unter M. das schriftliche Gesuch des Vasallen um Erneuerung der Investitur bei Veränderungen in der Person des Lehnsherrn oder des Vasallen.
Mutŭum (lat.), Darlehen.
Mützen (Mössorna), schwed. Adelspartei, s. Hüte.
Mutzig
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0252,
Norwegen (Heer und Flotte, Wappen etc.; Geschichte) |
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benachbarter Landstriche. Halfdan der Schwarze (841-863) und sein Sohn Harald Harfagar ("Schönhaar", 863-930) machten sich die Unterkönige und Jarle der einzelnen Stämme gänzlich unterthan und führten das Lehnswesen ein, infolge dessen zahlreiche
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0304,
von Objektionbis Obligation |
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einen Rechtsstreit als Beklagter übernimmt, ohne der eigentliche Beklagte zu sein, und von Oblatio feudi, wenn jemand eine als freies Eigentum besessene Sache einem andern überträgt, um sie von demselben als Lehen zurückzuerhalten (vgl. Lehnswesen, S. 632
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0610,
von Päijänebis Pairs |
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ausgestatteten Mitglieder des hohen Adels. Die Pairswürde (Pairschaft, franz. Pairie, engl. Peerage) läßt sich auf das Lehnswesen zurückführen. Das altgermanische Volksgericht beruhte nämlich auf dem Grundsatz, daß der Freie nur von seinesgleichen gerichtet
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0714,
von Pardunenbis Parenzo |
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Erblassers verbunden sind, etc. Hierauf gründete sich die namentlich im Lehnswesen (s. d.) übliche Parentelordnung (Parentelensystem, Lineal-Gradualerbfolge), wonach die Erbberechtigung sich nach der Nähe der P. und innerhalb der letztern durch Gradesnähe
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0766,
von Reventlowbis Réversis |
Öffnen |
, namentlich eine Bescheinigung, durch welche der Inhalt eines andern Schriftstücks widerrufen oder abgeändert oder auch jemand von einer übernommenen Verpflichtung unter bestimmten Voraussetzungen entbunden wird (Gegenschein, Gegenschrift); im Lehnswesen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0768,
von Revisorbis Revolutionstribunal |
Öffnen |
. Lehnswesen, S. 633).
Revokatorium (lat.), Abberufungsschreiben.
Revolte (franz.), Empörung, Aufruhr; revoltieren, eine Empörung machen.
Revolution (mittellat.), Umwälzung, Umdrehung, z. B. in der Astronomie die Umlaufsbewegung eines Gestirns
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0855,
Ritter (Karl) |
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Mittelalters sind keineswegs als aus jenem römischen Ritterstand hervorgegangen und als dessen Fortsetzung aufzufassen; vielmehr entwickelte sich dieser mittelalterliche Ritterstand aus dem Gefolgs- und Lehnswesen (s. Ritterwesen) -
In Österreich ist R
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Ritterbankbis Ritterwesen |
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die prosaischen Ritterromane entwickelten, ist das nördliche Frankreich, wo das germanisch-ritterliche Gefolge- und Lehnswesen am meisten und förmlichsten ausgebildet und der kriegerisch-abenteuerliche Geist durch die Normannen noch gesteigert worden
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0858,
von Ritterwesenbis Rittinger |
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Kriegsdienst, verbunden war. Mit der Ausbildung des Lehnswesens (s. d.) ging die des Ritterwesens Hand in Hand, welch letzteres dem ganzen Mittelalter hauptsächlich seine Gestalt gegeben hat, so daß man dasselbe nicht mit Unrecht die Ritterzeit genannt hat
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0264,
von Samtgutbis Samydaceen |
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einer Mitbelehnung gleichzeitig an ebendemselben Gegenstand zustehende Lehen (s. Lehnswesen, S. 632 f.).
Samtpalme, s. Latania.
Samtpapier, mit gefärbtem Wollenstaub überzogenes Luxuspapier.
Samtpappel, s. Abutilon.
Samtröschen, s. v. w. Tausendschön
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0508,
von Schleiebis Schleiermacher |
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. 71); auch das sogen. Indusium (s. d.) auf den Fruchthäufchen der Farne.
Schleierkarpfen, s. Schleihe.
Schleierkauz, s. Eulen, S. 906.
Schleierlehen, s. v. w. Weiberlehen, s. Lehnswesen, S. 633.
Schleiermacher, Friedrich Ernst Daniel
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0412,
von Styrumbis Suber |
Öffnen |
und Lehnswesen, S. 633.
Suber (lat.), Kork, Korkbaum; Suberin, die reine Korksubstanz (s. Kork); suberös, korkartig.
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0054,
von Varusbis Vaselin |
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.
Vasa (lat.), Gefäße, z. B. V. sanguinis, Blutgefäße, V. lymphatica. Lymphgefäße. Vas deferens, Samenleiter.
Vasa, Name, s. v. w. Wasa.
Vasall (lat. vassus, vasallus), s. v. w. Lehnsmann, s. Lehnswesen.
Vasari, Giorgio, ital. Maler, Architekt
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0263,
von Volkmanniebis Volksbücher |
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Waffendienst. Schon bei den alten Griechen und Römern findet sich eine eigentliche V. nicht mehr, noch weiter davon entfernen sich der Heerbann Karls d. Gr. und das Lehnswesen des Mittelalters; ganz beseitigt aber ward die V. durch das Söldnerwesen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0269,
von Volksrepräsentantenbis Volksschriften |
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Reichsverbandes als persönliche Rechte dieser Volksgenossen fortbestehen. Erst das sich mehr und mehr entwickelnde Lehnswesen und die sich ändernden ständischen Verhältnisse wirkten der Geltung der Volksrechte entgegen. An Stelle des
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0478,
von Weibergemeinschaftbis Weichsel |
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gegenüber, solange er im Haus weilt, W. gelten zu lassen, so daß es sogar für Beleidigung angesehen wird, wenn der Gast sich weigert, davon Gebrauch zu machen.
Weiberlehen (Schleierlehen, Spindellehen, Kunkellehen), s. Lehnswesen, S. 633
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0886,
von Festungsbaustrafebis Flecchia |
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u. 2
Fettentartung, Verfettung
Fettfleck (am Auge), Fettfell
Fetzenbäume, Lappenbaume
Feuchtwangen, Konrad und Sieg-
fried von, Deutscher Orden 777,2
Feudaster, Lehnswesen 632,2
^6näum 6eei631H3ti(MIN, Kirchen-
lehen; ^. l6Aki6
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0967,
von Schnittapparatbis Schwagrin |
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, Lehnswesen 633,1
Schreibwald, Brunn 517,1
Schreikrämpfe, Nervenkrankheiten
Schreitwanzen, Rscluvini 1^931,1
Schrenk, Leop.v. (Reisender), Asien
Schretzheim, Tillingen 1)
Schriftsassen, Sasse
Schrobnetz, Fischerei 304,1
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0991,
von Velezgebirgebis Veterinarius |
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Vervollkommnungsprinzip, Darwi-
! nismus (Bd. 17) 208,1
Verwahrung, Haft ,?
I Verwallgruppe, Eilvretta
! Verwallthal, Stanz-er Thal
Verzichtsartikel, Lehnswesen 631,2
Verzierungsmaterialien, Vaumate-
Verziehen (Landw
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0136,
von Addizierenbis Adel |
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in Frankreich gab es bis zur Revolution von 1789 einen hohen und einen niedern A., beide wie in Deutschland aus dem Lehnswesen entstanden. Jener umfaßte die sog. pairs du royaume, die aber seit den Kapetingern keine landesherrlichen Rechte mehr
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0428,
von Allodialgüterbis Allotropie |
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. kraft Gesetzes s. Lehnswesen.
Allodifizieren, zum Allod (s. d.) machen.
Allokution (lat., Anrede), im röm. Kurialstil die Anrede des Papstes an das Kardinalkollegium über einen kirchlichen oder polit. Gegenstand, die oft principielle Fragen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Antiquierenbis Antisana |
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-) wurden diejenigen Ansiedler im Staate Neuyork genannt, welche die in den Hudsonstromländern noch vorhandenen Überreste des von der Niederländisch-Westindischen Compagnie eingeführten Lehnswesens bekämpften, seit 1838 sich in Vereinen (Anti-rent
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0720,
von Benedizierenbis Beneke |
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.
Benefaktor (lat.), Wohlthäter.
Beneficenz (lat.), Wohlthätigkeit.
Beneficial (lat.), auf Pfründen bezüglich.
Beneficialerbe, s. Inventarrecht.
Beneficialwesen, soviel wie Lehnswesen, von Beneficium (s. d.).
Beneficia non obtruduntur, s
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0528,
von Corpusculabis Corpus juris |
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entscheiden, notwendig erscheinende
Reformen durchzuführen. Das sind die Novellen.
In den gedruckten Ausgaben des 0. ^'. sind gewöhn-
lich noch angehängt die lidri lsuäorum, d. i. eine
mittelalterliche Sammlung von das Lehnswesen
betreffenden
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0064,
Deutsches Heerwesen (Landheer) |
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der aus der allgemeinen Dienstpflicht hervorgegangene Heerbann den gesteigerten Anforderungen nicht mehr genügte, so bildete die Durchführung des Lehnswesens im Rittertum einen berufsmäßigen Kriegerstand heraus. Zwar wurde niemals die allgemeine
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Dombrowski (Raoul, Ritter von)bis Domesnäs |
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als zuverläfsige Grundlage.
^ Auf der Basis dieses Grundbuchs ist seit Wilhelm II.
die Verteilung der Heereslast nach sog. Nitterlehen
und die genauere Ausbildung der Lasten- und
Rechtsverhältnisse des engl. Lehnswesens im Laufe
von etwa zwei
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Eduard I. (König von England)bis Eduard III. (König von England) |
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und das Lehnswesen. Allem voran aber stehen die Neuordnungen für die Verfassung, die er zum guten Teil widerwillig gewährte, als die unvermeidlichen Folgen
seiner auswärtigen Politik. Auch hierin schlug er eine neue Richtung ein
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0480,
von Expropriierenbis Exsultet |
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Gelegenheit biete; das Tridentiner Konzil ver-
bot alle E., es sei denn in Ausnahmefällen durch
den Papst. Dies ist geltendes Recht. - über die
Bedeutung der E. im Lehnswesen s. Anwart-
schaft. E. auf Staat samt er sind allgemein für
unzulässig erklärt
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Fényesbis Feradsché |
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und die Auswanderung der Tataren in die Türkei.
I'eoüuin, ein mittellat. Wort, aus welchem später
I^Enänm, das Lehn (s. Lehnswesen), gebildet wurde.
Die Abstammung des Wortes steht nicht bestimmt
fest. Nach einigen ist es althochdeutschen Ursprungs
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0085,
Frankreich (Geschichte 987-1328) |
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gesellschaftlichen Ordnungen des Lehnswesens. Die Gemeinfreiheit ist immer mehr im Schwinden und mit ihr der Heerbann, den der König früher berief und der jetzt fast ganz an den bewaffneten Dienst der Großen und ihrer Lehnsträger gebunden ist. Die Macht der großen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Gemeinfliegenbis Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen |
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, das Oorpus.siirig cNiionici, welches ein-
zelne Fortbildungen, Abänderungen und Umbildun-
gen des röm. Rechts enthält, nach welchem die mittel-
alterliche Kirche lebte (s. ^oi-pusMi-is), die lidri köu-
äcn-uui bezüglich des Lehnsrechts (s. Lehnswesen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0238,
Graf (Arturo) |
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236
Graf (Arturo)
Verbindung des Grundbesitzes mit dem Amte bildet
eins der Verhältnisse, aus denen sich das Lehnswesen
entwickelte; das Amt wurde Lehn. Unterbeamte und
Vertreter des G. waren die Vorsteher der Hundert-
schaft
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0429,
Großbritannien und Irland (Geschichte 1070-1307) |
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bedeutend wurde die des Sohnes, Eduards I. (1272-1307), vor allem durch seine Neuschöpfungen auf, dem Gebiet der Gesetzgebung, der Rechtspflege, der Verwaltung, besonders der Polizei und des Lehnswesens. Gegenüber Frankreich beschränkte er sich
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0493,
Grundeigentum |
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der Grundherrschaften während ^
des Mittelalters geht in erster Linie auf die Orga- !
sation des Reichs und der Kirche in Form des !
Lehnswesens zurück. Bei vorherrschender Natural-
wirtschaft sahen sich die deutschen Könige genötigt,
die hohen Reichsbeamten
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Heerrauchbis Heerwesen Europas |
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. hatten die geistlichen Fürsten, den 3. die
weltlichen Fürsten, den 4. die freien Herren, den
5. die Bannerherren, den 0. die Ritter und den
7. die Nicht-Nitterbürtigen, genannt Einschildige.
Seit dem 14. Jahrh, geriet der H. wie das gauze
Lehnswesen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0108,
von Herzog (Eduard)bis Herzog (Johann Jakob) |
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, im 13. Jahrh. Braunschweig. Der Charakter
der alten Stammesherzogtümer ging mehr und mehr
in den von Territorialherzogtümern über, besonders
unter dem Einfluß des Lehnswesens und der Ent-
wicklung der Landeshoheit. Im Laufe des 13. und
14. Jahrh
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Huitzilopochtlibis Hülfe |
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. Nach Ausbildung des Lehnswesens (s. d.) ge-
nügte es zur Sicherung der Treue und des Gehorsams,
wenn bei jedem Thronwechsel im Reiche der Kaiser
und ebenso in jedem Fürstentum oder in jeder Graf-
schaft der Fürst oder Graf seine Vasallen Hulde
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0268,
von Kavalierebis Kavallerie |
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Lehnswesens der Kriegsdienst zu Pferde der vorherrschende. Die aus schwer gepanzerten Rittern und ihrem Gefolge bestehende Reiterei bildete den Kern der Heere; sie hauptsächlich (nach Umständen bisweilen abgesessen, wo das Gelände die Bewegung zu Pferde verbot
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0484,
von Koinvestiturbis Kokarde |
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482
Koinvestitur - Kokarde
Orient stehen neben ihnen die Sketen (s. d.) und die Kellien (s. Kellion). Als Neubildungen der Koinobien sind die idiorrhythmischen (s. d.) Klöster anzusehen.
Koïnvestitūr (lat.), Mitbelehnung, im Lehnswesen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Landstingbis Landsturm |
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Lehnswesens, durch das
Aufkommen des modernen Staatsbegriffs und das
Eindringen des röm. Rechts, durch die Ausbildung
einer Verwaltung durch Beamte, der stehenden
Heere, der indirekten Steuern (Accise) u. s. w. ver-
fiel in den meisten deutschen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0968,
von Langobardisches Rechtbis Langres |
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-
matisch verarbeitet. 2) Als langobard. Lehnrecht in
den "I^idri lsnäoruiu" (s. Lehnswesen). Das L. R.
überdauerte die Unabhängigkeit und Selbständigkeit
des langobard. Staates, erlangte namentlich auf
der Universität Pavia
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0032,
von Leguminosenmehlbis Lehmann (Joh. Georg Christian) |
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.
Lehen (Lehn), s. Lehnswesen .
Lehen , ein früheres bergmännisches Maß, das gleich ½ Wehr oder 7 Lachter (14 m) lang und 3½ Lachter (7 m) breit
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0033,
von Lehmann (Julius)bis Lehndorff |
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oder zur Herstellung eines trocknen Lehmestrichs für die Balkenfache.
Lehmziegel, s. Lehmsteine.
Lehn oder Lehen, s. Lehnswesen.
Lehnberg, s. Berg (Bd. 2, S. 750 b).
Lehndorff, Heinr. Ahasver Emil Aug., Graf von, preuß. General
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0331,
Niederlande (Litteratur zur Geographie und Statistik. Geschichte) |
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Lothringen zu Frankreich. Unter Einfluß des Lehnswesens bildeten sich hier wie überall viele fast unabhängige Fürstentümer, so in Südniederland das Herzogtum Brabant und die Grafschaft Flandern; in Nordniederland die Grafschaft Geldern (später Herzogtum
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0811,
Pairs |
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Rechtsgenossenschaft bildeten.
In Deutschland haben sich aus diesen großen
Vasallen die Reichsstände hervorgebildet, in welchen
das Lehnswesen des Mittelalters den Grundsatz
der Selbstverwaltung in großartigstem Stil und
in dauerhaftester Gestalt
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0692,
Reformation |
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die schon notgedrungen zugesagten Reformen größtenteils wieder zu vereiteln. Indessen bereitete sich eine allgemeine Umgestaltung des ganzen mittelalterlichen Lebens vor. An die Stelle des alten Lehnswesens trat die Erstarkung des Landesfürstentums
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0982,
von Römischer Katechismusbis Römisches Recht |
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., und zwar vorzugsweise das röm. Privatrecht, seine Rechtsinstitute und seine Rechtslehren von den modernen Völkern als ihr Recht aufgenommen wurde. Dazu traten in Deutschland polit. Gründe. Das mittelalterliche mit dem Lehnswesen verwachsene Ständewesen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0601,
Schottland |
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, für 40000 Familien. Die Landverhältnisse sind nach der alten Idee des Lehnswesens geregelt. Die großen adligen Familien (der Duke of Athol besitzt z. B. 194640, der Duke of Sutherland 176454 Acres in S.) sind die Eigentümer, das jeweilige Haupt
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0920,
Toscana |
Öffnen |
. Leopold II., deutscher Kaiser), der seinem Vater 1765 folgte, weiter führte; das Fideïkommiß- und Lehnswesen wurde gesetzlich neu geregelt, das Finanz- und Schuldenwesen des Staates einigermaßen verbessert, der übermäßige Besitz der Toten Hand
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0147,
von Libournebis Licenz |
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., Export: 4 Mill. M.
Libri (lat., Mehrzahl von liber ), Bücher.
L. Carolīni , s. Carolini libri .
L. feudōrum , s. Lehnswesen . L. poenitentiāles , s. Bußbücher.
Liburnĭa , alte Landschaft in Illyrien, umfaßte den westl. Teil
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