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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0906,
von Deligeorgisbis Delikt |
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904
Deligeorgis - Delikt
Deligeorgis, Epameinondas, griech. Staats-
mann, geb. 10. Febr. 1829 in Tripolis im Pe-
loponnes, studierte die Rechte in Athen. Nach-
dem er einige Jahre dort als Advokat praktiziert
hatte, wurde er 1859
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40% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0644,
von Delikatbis Delirium |
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Generalinspekteur der Armee ernannt, aber 1880 zur Disposition gestellt.
Delikāt (franz.), lecker, wohlschmeckend; fein, sinnreich; zartfühlend, empfindlich, heikel. Delikatesse, Feinheit, Zartsinnigkeit, Zartgefühl; Leckerbissen.
Delikt (lat
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0537,
Kriminalität (soziale Ursachen) |
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, Kalabrien) als Hauptfaktoren der Delikte gegen das Leben zu nennen. Bezüglich der Personal- und der Eigentumsdelikte verhalten sich der Süden und Norden des Landes gerade entgegengesetzt. Die Eigentumsdelikte sind im Norden und Nordosten zu Hause, etwa
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0539,
Kriminalität (soziale Ursachen) |
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523
Kriminalität (soziale Ursachen).
^[Abb.: Kriminalitätskurven für Frankreich 1831-80.]
^[Abb.: Kriminalitätskurven für Preußen 1854-78.]
Auch im Deutschen Reiche ist dieselbe Tendenz ersichtlich, denn der Prozentsatz jener Delikte, welche
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0536,
Kriminalität (soziale Ursachen) |
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zusammenhängenden und einigen andern Delikten an der Spitze stehen, wie die folgende Tabelle aufweist; durch die fett gedruckten Ziffern ist leicht ersichtlich, welche Konfessionsangehörigen bei jedem einzelnen Delikt sowie überhaupt am kriminellsten
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0540,
von Kriminalstatistikbis Kroman |
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schwer wiegenden Delikten relativ stärker als die Erwachsenen (1886):
Erwachsene Jugendliche
Vermögensdelikte 100 89
Delikte gegen Personen 100 25
Unzucht mit Gewalt 100 118
Einfacher Diebstahl 100 132
Schwerer Diebstahl 100 212
Brandstiftung
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0534,
Kriminalität (individuelle Ursachen) |
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)
in der Altersklasse männl. Geschl. weibl. Geschl.
12-15 661 148
15-18 1267 303
18-21 2884 404
21-25 3196 420
25-30 2788 431
30-40 2104 482
40-50 1589 469
50-60 1064 297
60-70 567 151
70 J. u. älter 226 54
Dabei ist aber auch der Typus der Delikte
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0103,
Auslieferung |
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. Konsuln sogar das
Recht, Unterthanen ihrer Absendestaaten auch wegen
außerhalb der Türkei begangener Delikte verhaften
und nach der Heimat transportieren zu lassen.
Die Verbrechen, wegen deren A. stattfinden muß,
sind in den einzelnen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0538,
Kriminalität (soziale Ursachen) |
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Krisen finden in die städtische Bevölkerung ungemein leicht Eingang, äußern hier sehr bald und sehr rasch ihre Wirkungen durch die Erhöhung der Gewinnsuchts- und Gewaltsamkeitsdelikte, der Delikte gegen Staat, öffentliche Ordnung u. dgl.; sie verlieren
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0971,
Forderungsrecht |
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oder eine Gesamtschuld
kann auch durch das die Schuld begründende Rechts-
geschäft festgestellt werden. (E. Korrealobligation.)
über die Begründung einer Forderung durch un-
erlaubte Handlung sunrechte That) s. Arglist und
Delikt
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0776,
von Militärstrafverfahrenbis Millenniumsausstellung |
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von Dienstpflichtverletzungen, welche
das Militärstrafgesetzbuch mit Strafe bedroht und
damit nach der Sprache des Gesetzes zu militär.
Delikten im Gegensatz zu Disciplinarvergehen stem-
pelt, als eigentlicher Disciplinarvergehen zeigt sich
auch noch darin, daß diese
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0535,
Kriminalität (physikalische oder kosmische Ursachen, soziale Ursachen) |
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)-3); die Maxima der einzelnen Delikte sind durch liegende Ziffern ausgezeichnet.
Deutsches Reich. Verbrechen und Vergehen gegen Reichsgesetze nach Jahreszeiten (1885).
Verbrechen und Vergehen Wenn das Tagesmittel für das Jahr = 100 ist, so beträgt
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Verbrauchszuckerbis Verbrennung |
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eingeführt. Danach sind V. im engern Sinne die mit dem Tode, mit Zuchthaus oder mit Festungshaft von mehr als 5 Jahren bedrohten schwersten Delikte. (S. Vergehen, Übertretung.) Der Versuch ist immer strafbar, auf Verweis kann nie erkannt werden
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0102,
von Aushebungbis Auslieferung |
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als
vertragsmäßigen Gründen auszuliefern, also z. B.
wegen polit. Delikte. Auch ohne Auslieferungs-
vertrag besteht keine Auslieferungspflicht für polit.
Delikte, Duell, Religionsdelikte, fiskalische, militär.
und Amtsdelikte und Widerstand gegen Beamte
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0693,
Kriminalpolitik |
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das Strafgesetz noch der Richter eine bestimmte Strafe für das einzelne Delikt aussprächen (also sog. unbestimmte Strafurteile), und ebenso, daß die bisher in Gesetz und Urteil übliche sorgfältige Differenzierung der Delikte wegfiele, d. h. also
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0692,
Kriminalpolitik |
Öffnen |
der Mensch nicht psychisch bessern, und wenn er andererseits nicht in ein paar Jahren geändert ist, so ist er überhaupt nicht mehr zu ändern. Im allgemeinen sei Besserungsmöglichkeit nur bei Delikten anzunehmen, die aus Arbeitsscheu und Genußsucht
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0533,
Kriminalität (individuell Ursachen) |
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, Mord von Ehegatten, Kindesmord, Abortus, Kindesweglegung u. a. Im übrigen steht die weibliche K. bei gewaltthätigen Delikten, bei Delikten gegen die Person u. Sittlichkeit, der männlichen K. sehr nach; sie ist höher dort, wo eine leichtere
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0385,
von Preßordonnanzbis Preston (Municipal-County) |
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oder eine Übertretung
der Prehpolizeivorschriften enthaltenden strafbaren
Handlungen. Im engern Sinne versteht man unter
P. diejenigen Delikte, welche durch die Verbreitung
von Druckschriften strafbaren Inhaltes begangen
werden, im Gegensatz zu den
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0658,
von Realismusbis Reallasten |
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im Gegensatze zur Idealkonkurrenz (s.d.) der Fall, wo jemand durch mehrere selbständige Handlungen dasselbe Delikt
mehrmals (z.B. mehrere Diebstähle), oder wo er mehrere Delikte verschiedener Art begangen hat (z.B. zuerst
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0620,
von Bégueulebis Behaim |
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entziehen, oder um ihm die Vorteile der strafbaren Handlung zu sichern. Während Wissenschaft und Gesetzgebung die B. früher als einen Fall der Teilnahme am Verbrechen behandelten, wird dieselbe jetzt als ein besonderes Delikt bestraft und zwar nach dem
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Beleihenbis Belemniten |
Öffnen |
638
Beleihen - Belemniten.
auch der Staat verletzt werde, und führte deshalb eine öffentliche, an den Staat zu verbüßende Strafe derselben ein, wenn es dem privaten Charakter dieses Delikts auch außerdem durch den Zwang zur Abbitte, zur
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Fräuleinsteuerbis Fraustadt |
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, den der Beklagte von seinem Betrug hat. Fällt die F. unter den Begriff eines andern Delikts als Betrug, z. B. absichtliche Veräußerung zum Nachteil der Gläubiger, dolose Beschädigungen etc., so wird sie mit den Klagen aus diesen Delikten geltend
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Haftarabis Haftpflicht |
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geführt hatte, also nicht für Delikte, es müßte denn der Erwerb durch das Delikt das väterliche Vermögen bereichert haben; ferner eine H. für Beschädigungen durch Tiere (Noxaklage, actio de pauperie). Eine weitere H. ist die der Gastwirte (s. d
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1031,
von Unterpachtbis Unterschrift |
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. Verschieden sind die beiden Delikte aber insofern, als es sich bei dem Diebstahl um die Wegnahme einer Sache aus dem Gewahrsam eines andern, bei der U. dagegen um die Zueignung einer solchen Sache handelt, welche sich bereits im Gewahrsam des Thäters
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0484,
Justizstatistik (Organisation, Methodik, Ergebnisse der Kriminalstatistik) |
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468
Justizstatistik (Organisation, Methodik, Ergebnisse der Kriminalstatistik).
Strafen und die gesamte ethische Auffassung des Deliktes als einer sozialen Erscheinung. Endlich aber wird die Kriminalstatistik auch auf dem Gebiet
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0912,
von Betrunkenheitbis Betsäule |
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Sache in Brand setzt, oder ein Schiff, welches als solches oder in seiner Ladung oder in seinem Frachtlohn versichert ist, sinken oder stranden macht.
Das Österr. Strafgesetz von 1852 begreift unter B. sehr verschiedene Delikte: Falscheid
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0471,
von Conclusio libellibis Condé (Ortschaften) |
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-
rechtswissenschaft das Zusammenwirken mehrerer
Personen zur Begehung eines Deliktes: Teilnahme
im weitern Sinne. Im Gegensatze zur Alleinthäter-
schaft handelt es sich hier um eine Mehrthäterschaft.
Sie ist Mitthäterschaft (gemeinschaftliche Ausfüh
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Dieburgbis Dieckhoff |
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Delikte: Marodieren (s. d.), Leichenraub (s. d.), Plünderung (s. d.), Beutemachen (s. Beute). Der Österr. Strafgesetzentwurf specifiziert die Arten des D. ähnlich wie das Deutsche Strafrecht, und fügt noch einzelne Arten hinzu. Das Österr. Strafgesetz
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0434,
von Doppelbodenbis Doppelflöte |
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, daß sie durch eine noch bestehende
Ehe gebunden sind. Die zweite Ehe ist nichtig (s. Ehe-
Hindernis)^ Während man früher die D. als einen
unter der Form einer zweiten Ehe begangenen fort-
gesetzten Ehebruch auffaßte und demnach die Voll-
endung des Delikts erst
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0772,
von Handlungbis Handlungsdiener |
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-
rechts. Nnerlaub teH. sind namentlich die Delikte
(s. d.), welche, soweit sie einen nachteiligen Erfolg
baben, nach Maßgabe des Gesetzes die Schaden-
ersatzpflicht begründen, soweit sie gegen das Straf-
gesetz verstoßen, öffentliche Strafe zur Folge
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0170,
von Spintherismusbis Spion |
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. Andererseits hat der bedrohte Staat gegen Kriegsspione nach Völkerrecht das Recht der Verhängung kriegsgerichtlicher Todesstrafe. Während in Deutschland früher nur die Kriegsspionage ein besonderes strafrechtliches Delikt war (s. Landesverrat und Kriegsverrat
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0086,
von Blasphemierenbis Blatna |
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objektiv so beschaffen, daß sie Ärgernis zu erregen geeignet sei. Übrigens ist Grundlage des Deliktes der Gottesbegriff, wie er in den konkreten Bekenntnissen der christl. Kirchen und der andern mit Korporationsrechten im Deutschen Reich bestehenden
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0754,
von Gemeingefühlbis Gemeinheitsteilung |
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752 Gemeingefühl – Gemeinheitsteilung
gen des Fahrwassers, Delikte gegen Schiffahrtszeichen, Verursachung der Strandung eines Schiffs;
5) Vergiftung
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0827,
von Kuppeldachbis Kuppelung |
Öffnen |
er
sie auf solche aufmerksam macht. Auch die Unterhaltung einer polizeilich geduldeten Bordellwirtschaft ist
nach der Annahme des Reichsgerichts als K. strafbar, denn die K. ist ein selbständiges Delikt und völlig
unabhängig von der Strafbarkeit
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0034,
von Überrieselungbis Überversicherung |
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Jahren. Das österr. Strafgesetz versteht unter Ü. die im Gegensatze zu den Verbrechen minder strafbaren Delikte, ebenso der Schweiz. Strafgesetzvorentwurf von 1896, welcher aber in Rücksicht auf die Verschiedenheit der Vermögensverhältnisse mit Recht
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0887,
von Militärerziehungsanstaltenbis Militärgrenze |
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militär. Delikte. Im Kriege ist die M. weiter ausgedehnt. (S. Militärstrafverfahren.)
Militärgesetzgebung, umfaßt sämtliche Gesetze, Verordnungen, Erlasse, die sich auf das Militär in weitestem Umfange beziehen. Dahin gehören das Gesetz über
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Unterharmersbachbis Unternehmer |
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101
Unterharmersbach – Unternehmer
Durch Delikt wird U. begründet, wenn infolge schuldhafter Körperverletzung der Verletzte erwerbsunfähig wird; ferner gegenüber den Hinterbliebenen, welche von dem Getöteten ihren Unterhalt erhalten hatten
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Alignybis Alimosch |
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(Alimentationsvertrag, z. B. die Zusicherung des Altenteils), oder in einer letztwilligen Disposition, oder in einem Delikt, oder in einer gesetzlichen Bestimmung. Wer einen andern durch eine unerlaubte Handlung, sei es rechtswidriger Vorsatz
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0658,
von Antoniuskreuzbis Antragsverbrechen |
Öffnen |
auf ausdrücklichen Antrag des Verletzten verfügt. Es gibt nämlich gewisse Verbrechen und Vergehen, welche einen überwiegend subjektiven Charakter haben. Dies ist namentlich bei den Ehrverletzungen und den damit verwandten Delikten der Fall, indem
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0123,
Auslieferung von Verbrechern (gegenwärtige Rechtsnormen) |
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und der Schweiz. Nach der Ausscheidung der geringfügigen Delikte und der politischen Verbrechen bleiben als eigentümliches Objekt der Auslieferungsverträge die schweren gemeinen Verbrechen oder Vergehen, wie Tötungen, Körperverletzungen, Raub, Diebstahl
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Dotalenbis Dottores |
Öffnen |
für die Ausstattung einer sich verheiratenden Frauensperson. Die Dotationsverbindlichkeit kann hier begründet sein 1) durch Vertrag oder Vermächtnis, 2) durch Delikt. Der Verführer einer Jungfrau ist nämlich nach kanonischem Recht verpflichtet
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0373,
von Eifelkalkbis Eigennutz |
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aus gewinnsüchtiger Absicht charakterisieren oder zur Ergänzung der bestimmten vermögensrechtlichen Delikte dienen, welche das Strafgesetzbuch aufführt, wie Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Erpressung, Betrug etc. Die Vergehen, welche unter der Rubrik
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Gemeine Figurenbis Gemeingefährliche Handlungen |
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- oder Notstandsereignisse, mit Behörden abgeschlossen worden sind (vgl.: § 306-331). Auch die Bestimmungen des Reichsgesetzes vom 14. Mai 1879 über die Delikte in Ansehung von Nahrungs-^[ERGÄNZUNGSSTRICH!]
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0566,
von Gottesfurchtbis Gottfried |
Öffnen |
, ausgeliehenen Kapitalien oder sonstigen Revenuen hat.
Gotteslästerung (Blasphemie), Beschimpfung von Gegenständen religiöser Verehrung. Wenn die ältere Gesetzgebung derartige Delikte besonders streng bestrafte, wie z. B. die peinliche Gerichtsordnung Kaiser
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Handkußbis Handlungsbevollmächtigter |
Öffnen |
auf die Vornahme einer H. seitens des Verpflichteten hat. In letzterer Beziehung teilt man die Handlungen ein in erlaubte (Rechtsgeschäfte) und unerlaubte (Delikte). Die mit einer öffentlichen, d. h. an den Staat zu verbüßenden, Strafe bedrohten unerlaubten
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Hausflurbis Hausgesetze |
Öffnen |
Bürgers genießt; Hausfriedensbruch, die vorsätzliche und widerrechtliche Störung dieses Hausfriedens durch Eindringen oder Verweilen in der Wohnung eines andern. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 123, 124) macht in Ansehung dieses Delikts
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0770,
von Kirchenreformationbis Kirchenstaat |
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feierlich gewidmet. Alle Res sacrae sollen vom Lärm des Geschäfts und des Vergnügens möglichst unberührt bleiben; ein an ihnen begangenes Delikt gilt für qualifiziert (s. Kirchenraub). - Der ältere Sprachgebrauch bezeichnete als Res ecclesiasticae auch
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Kladrubbis Klage |
Öffnen |
(Obligationen) schließt sich eine gleiche der Klagen an; während bei der persönlichen K. (actio in personam) der Beklagte von vornherein durch das Rechtsgeschäft oder Delikt, worauf sie sich gründet, gegeben ist, kann die dingliche K. gegen jeden angestellt
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0010,
von Konkurrenz der Verbrechenbis Konkurs |
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); Habermaas, Die ideale Konkurrenz der Delikte (Stuttg. 1882).
Konkurs (lat. Concursus), eigentlich "das Zusammentreffen", daher z. B. das Bewerben mehrerer um einen ausgeschriebenen Preis oder um eine ausgeschriebene Stelle, namentlich aber
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0613,
von Milchzähnebis Miles gloriosus |
Öffnen |
Umstände gemindert werden, wenn es sich um eigentliche Verbrechen handelt, während sie herabgesetzt werden kann, wenn ein Vergehen mit mildernden Umständen vorliegt. Bei Übertretungen sind m. U. nicht zu berücksichtigen. Bei welchen Delikten m. U
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Münzprobebis Münzverbrechen |
Öffnen |
Mk., auch der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte ausgesprochen werden kann. Ein M. ist endlich auch 3) das wissentliche Einführen oder Ausgeben falschen oder verfälschten Geldes. Der schwerste Fall dieses Delikts ist der, wenn jemand Geld, welches
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0304,
von Objektionbis Obligation |
Öffnen |
. für den Beschenkten, ein Forderungsrecht. Eine weitere Einteilung ist die in Geschäfts- u. Deliktsobligationen, je nachdem der O. ein Rechtsgeschäft, eine erlaubte Handlung (Vertrag, letztwillige Verfügung) oder eine unerlaubte Handlung, ein Delikt
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0333,
Presse (frühere und gegenwärtige Gesetzgebung) |
Öffnen |
, ohne daß der Gebrauch der P. zum Wesen des Delikts gehört (Beleidigung, Fälschung, Erpressung, Gotteslästerung etc.), andernteils solche Vergehen, welche nur durch die P. begangen werden können, und deren Wesen in dem Mißbrauch der Öffentlichkeit besteht
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1037,
von Unzelmannbis Unzuchtsverbrechen |
Öffnen |
, außereheliche Schwächung (stuprum voluntarium) nach dem römischen Recht nicht nur an der Geschwächten, sondern auch an dem Stuprator gestraft und im Mittelalter, nachdem die Geistlichkeit dies Delikt vor ihr Forum gezogen hatte, an der gefallenen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Urkundenbeweisbis Urkundenprozeß |
Öffnen |
, neben welchem auf Geldstrafe von 150-6000 Mk. erkannt werden kann. Außerdem werden verschiedene Delikte durch das Reichsstrafgesetzbuch mit der U. zusammengestellt und derselben gleich behandelt (uneigentliche U.), so: der wissentliche Gebrauch
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Verbrechenbis Verbrüderungs-Entsagungsrevers |
Öffnen |
97
Verbrechen - Verbrüderungs-Entsagungsrevers.
Verbrechen (Delikt, lat. Crimen, Delictum), im allgemeinen jede widerrechtliche Handlung, welche mit öffentlicher Strafe bedroht ist. Im engern Sinn und namentlich im Sinn unsers deutschen
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0875,
von Davidisbis Deutsche Flagge |
Öffnen |
Delikt, Verbrechen
Delila (Münze), Fels
Dellon, Delia
Della Cella (Reisender), Afrika 172,,
Dellarosa, Ludwig (Pseud.), Gleich
Dellon (Reisender), Asien 930,1
Delmatius, Dalmatius
Delminium, Dalmatien 426,l l59,l
Deloncle (Reisender
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0124,
Actio |
Öffnen |
, §§. 54, 55). β. Die Klagen auf Schadenersatz (s. d.) wegen schuldhafter Verletzung des Klägers, sei es durch Delikt (s. d.), sei es wegen unterlassener Erfüllung vertragsmäßiger oder quasikontraktlicher Verbindlichkeit (s. d.), sofern in letzterm
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0715,
von Antrag auf Konkurseröffnungbis Antragsdelikte |
Öffnen |
eines Gläubigers.
Antragsdelikte. Obgleich in Deutschland die Verfolgung des strafbaren Unrechts von Amts wegen die Regel bildet, so hängt doch bei einer Anzahl von Delikten die Einleitung des gerichtlichen Verfahrens von einem besondern Antrage
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0154,
von Auskuttenbis Ausland |
Öffnen |
). c. Der im A. verübte Nachdruck und die ähnlichen Delikte (Gesetz vom 11. Juni 1870, §. 25). d. Alle Verbrechen und Vergehen, wenn sie durch die Gesetze des Begehungsortes mit Strafe bedroht sind, wenn ferner von den Gerichten des A. nicht über
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0381,
von Banksbis Bankschule |
Öffnen |
. auch Handelsbücher.)
Dem B. verwandte Delikte (unter Voraussetzung der Zahlungseinstellung oder Konkurseröffnung) sind: 1) Begünstigung eines Gläubigers vor den übrigen durch Gewährung einer Sicherung oder Befriedigung, welche derselbe nicht oder nicht
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Belegschaftbis Beleidigung |
Öffnen |
die Befugnis hierzu zugesprochen hat (§§. 194‒200).
Die B. ist dasjenige Delikt, welches neben Diebstahl und Körperverletzung am häufigsten vor-^[folgende Seite]
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Beleihenbis Beleuchtung |
Öffnen |
661
Beleihen - Beleuchtung
kommt. Es wurden von deutschen Gerichten 1887 abgeurteilt wegen B. 58929 Personen, verurteilt 44084, d. i. auf 100000 strafmündige E. 177 und 132. Die B. ist auch dasjenige Delikt, welches von jeher eine besondere
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0425,
von Brandschorfbis Brandstiftung |
Öffnen |
es bei Tage oder zur Nachtzeit angelegt wurde. Die B. an eigener Sache wird ähnlich wie im deutschen Recht bestraft.
Die B. ist das älteste aller gemeingefährlichen Delikte. Das älteste röm. Recht strafte mit dem Feuertode; das deutsche Recht
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0528,
von Corpusculabis Corpus juris |
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aller äußerlich
wahrnehmbaren Merkmale eines Deliktes erweiterte.
vorpus 6ootrina.s (lat.), verschiedene im
16. Jahrh, in den evang. Landeskirchen eingeführte
bolische Bücher), wie das 0. Nisnicum oder ?ki-
lippicum von 1559 für Kursachsen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0873,
von Deflorierenbis Defraudation |
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871
Deflorieren - Defraudation
Deutschen Entwurf. Hier kommt eine Entschädigungsklage nur noch insoweit in Frage, als eine strafbare Handlung oder ein Delikt vorliegt.
Deflorieren (lat.), der Blüte berauben; daher eine Jungfrau entehren
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0905,
von Delfter Fayencenbis Delieren |
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. Poetarum Germanorum u.s.w. (zusammen 16 Bde., Frankf. 1608–19). –
D. genĕris humāni , «Liebling des Menschengeschlechts», ehrende Benennung des röm. Kaisers Titus.
Deliciös (lat.), köstlich, anmutig.
Delictum (lat.), s. Delikt
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0907,
von Deliktsklagebis Delimitieren |
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, s. Delikt.
Delila, marokk. Geldgröße, s. Uckia.
DeMä, ein philistäisches Weib, die Simson (s. d.)
liebte. Von Simsons Feinden, ihren Landsleuten,
bestochen, entlockte sie dem verliebten Helden das
Geheimnis, daß seine Kraft in den Locken
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0909,
von Delislebis Delitzsch (Kreis und Stadt) |
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la I">anc6".
- Vgl. Mme. N. Ourscl, ^0nv6Ü6 dioFi'ap1ii6 nor-
man66 (Par. 1885); G. Pawlowski, 1^68 maiti-68
did1ioFiap1i63 li-ancai8 6t 168 Fi'an63 didlioi)1iii63
6'a^oui-6'I^i, Bd. 9 (1887).
velit (frz., spr. -lih), s. Delikt; v. ÜaFrant, s
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Dolomitalpenbis Dolus |
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Deliktes gehörigen Thatumstandes im Zweifel
ist und ungeachtet dessen auf die Gefahr hin, den
vollen Thatbestand zu verwirklichen, handelt. Die
Veweisfrage kann im einzelnen Falle schwierig sein,
und es liegt die Gefahr nahe, daß jemand, der nur
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0756,
von Ehrenmarschallbis Ehrenrechte |
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mit der Anleitung von Arbeitern
unter 18 Jahren befassen, welchen die E. nicht aber-
kannt sind; unfähig zum Amte eines Geschworenen
und Schöffen sind schon die Personen, gegen welche
das Hauptverfahren wegen eines Delikts eröffnet ist,
das die Aberkennung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0786,
Eigentumsklage |
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zustehen; sie sind aber gedacht nicht als
aus dem Eigentumsrecht, sondern aus dem Delikt,
der Verletzung entsprungen. Die Haftung z. B. für
Schadenersatz reicht hier weiter wie bei der E. im
gewöhnlichen Falle; andererseits kann auch in diesen
Fällen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0788,
von Fiktilbis Filangien (Carlo) |
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kompetent durch die F., daß der
Beklagte sich in dem Gefängnisse derselben wegen
eines Delikts befinde, um darauf gestützt auch Civil-
klagen gegen ihn anzustrengen (lnnl ai3o - ac
etikm). - Vgl. Demelius, Die Rechtsfiktion in
ibrer
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0969,
Forderungsrecht |
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ls. Delikte) und aus thatsächlichen Verhältnissen, wie
der ungerechtfertigten Bereicherung ls. Bereicherung
und Vereicherungsklage). Daneben hat das röm.
Recht andere Fälle unter die Gruppen der Quasi-
kontrakte ls. d.) und der Quasidelitte ls. d
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Forderungsrennenbis Fordon |
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Eigentümer übergeht (noxa. caMt l>6-
huitur). Dieselbe Bestimmung wendeten die Römer
an bei Delikten der Stlaven und selbst der Haus-
kinder; letzteres wurde von Iustinian beseitigt.
Denselben Grundsatz hat das Deutsche Reichs-
gericht
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0436,
von Furtimbis Furtwangen |
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Einschränkung auf den redlichen Erwerber. Diesen Lösungsanspruch will der Deutsche Entwurf §. 939 dem redlichen Besitzer allgemein geben. Über Deutsches Handelsgesetzbuch Art. 306 s. Bona fides.
Furtum (lat.), Entwendung. Dieses Delikt umfaßte bei den
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0643,
von Gefährdeeidbis Gefahrentarif |
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Haftung aus Verschulden der Gehilfen. (S. Delikt.)
Umgekehrt gereicht es dem, welcher zur Rettung
aus einer gegenwärtigen G. eine sonst für rechts-
widrig erachtete Handlung vorgenommen hat, zur
Entschuldigung, wenn er in Notwehr (s. d
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0726,
von Geldkatzebis Geldstrafe |
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ihrer
Bedeutung biuter der Freibeitsstrafe (s. d.) zurück.
Immerbin bat sie z. B. im deutschen Strafrecht
noch eine reiche Verwendung gefunden: die meisten
Übertretungen (s. d.) werden mit G. geabndet. Bei
andern Delikten erscheint sie kumulativ
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0952,
von Heherkuckuckbis Heiberg (Hermann) |
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enger, als er sich nur auf durch Diebstahl und dieb-
stahlähnliche Delikte und durch Veruntreuung (Unter-
schlagung) erlangte Sachen bezieht.
Hehlt, Victor, Kulturhistoriler, geb. 26. Sept.
(8. Okt.) 1813 zu Dorpat, studierte daselbst 1830
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0143,
von Heufalterbis Heufieber |
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den geringern Delikten erfolgt die Untersuchung und Entscheidung durch das Seemannsamt, gegen dessen Bescheid Antrag auf gerichtliche Entscheidung stattfindet. Dem Seemannsamt liegt auch die Pflicht ob, bei allen zu seiner Kenntnis gelangten
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0238,
von Hochstiftbis Hochverrat |
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nach röm. Recht übertragen werden
konnte und der mit der Person des Inhabers er-
losch. Zu den höchstpersönlichen Belastungen der
Person gehört die Strafe wegen eines Deliktes des
Erblassers, für welche der Erbe nicht in Anfpruch
genommen werden
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Höhere Gewaltbis Höhere Schulen |
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.), der Haftung des Gastwirts (s. Delikt, Bd. 4, S. 905). Eine entsprechende Bestimmung findet sich in dem Deutschen Postgesetz vom 28. Okt. 1881, §. 11, und in dem Übereinkommen über den internationalen Frachtverkehr vom 14. Okt. 1890, Art. 5, 18, 30. Nach dem
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0603,
Inhaberpapiere |
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. w.) oder aus einer grundlosen Be-
reicherung (s. d.) oder aus einem etwa vorliegenden
Delikt (s. d.) auf Erstattung verhaftet.
Um die Gefabren zu vermeiden, welchen der Be-
sitzer durch Entwendung oder Verlieren ausgesetzt
ist, können I
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0115,
von Kapital (in der Buchbinderei)bis Kapitalisierung |
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oder andern Rechtsgeschäft unter
Lebenden oder von Todes wegen Herrübren oder
Entschädigungsfonds (aus einem Delikt oder einem
andern Rechtsgrunde) ^sein.
Vgl. Hermann, ^taatswirtschaftliche Unter-
suchungen (2. Anfl., Münch. 1870), S. 10? fg.;
Böhm
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0347,
von Kindesteilbis Kinematik |
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.)
Kindesunterschiebung, ein schon dem röm.,
aber nicht dem frühern deutschen Recht bekanntes
Delikt, wird nach §.169 des Deutschen Strafgesetz-
buches mit Gefängnis bis zu drei Jahren und, wenn
die Handlung in gewinnsüchtiger Absicht begangen
wurde
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0368,
von Kirchenpauerbis Kirchenslawisch |
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. Das Strafrecht kennt einen Begriff der res sacrae insofern, als bestimmte Delikte, falls sie in betreff solcher Sachen begangen werden, als qualifizierte behandelt werden (Reichs-Strafgesetzbuch §§. 166, 243, 304, 306). - Vgl. Hinschius, System des
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0744,
von Kriminellbis Krippen |
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Delikten betrifft, so entfallen auf: Gewalt u. s. w.
gegen Beamte 13268, Hausfriedensbruch 17 031,
Verletzung der Wehrpflicht 17 824, Meineid 798,
Unzucht-Notzucht 3332, Beleidigung 44809, Mord
und Totschlag 248, einfache Körperverletzung 21987
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0957,
von Landwirtschaftslehrebis Lanfranc |
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.
Landzunge, s. Halbinsel.
Landzwang, im mittelalterlichen Recht das Delikt der Mitglieder von Diebs- und Raubbanden, die umherziehend durch Drohung (s. d.) den Öffentlichen Frieden gefährden (s. Landfriede); im Deutschen Strafrecht (§. 126) Störung des
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0045,
von Leibregimenterbis Leibrentenvertrag |
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Rechtsgründen, wie Gesetz (Rentenpflicht des bei Scheidung für schuldig erklärten Gatten) oder Delikt, z. B. nach dem Haftpflichtgesetz (s. d.), der Person eines andern zu leistenden Rente. Der für die L. bestimmte Betrag ist im Zweifel der Jahresbetrag
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Ortnitbis Ortolan |
Öffnen |
mit verschiedenen Wohnsitzen jeder seine Verbindlichkeit an einem andern Orte zu erfüllen hat. Bei dem Anspruch aus Delikten und Quasidelikten (z. B. dem Haftpflichtgesetz) ist das Gesetz des Ortes, wo die Handlung begangen ist, maßgebend, sofern und soweit
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0239,
von Politische Vereinebis Polizei |
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. 1882).
In der österreichischen Strafrechtswissenschaft hat man den Begriff der polit. Delikte zu definieren gesucht als diejenigen vorsätzlichen widerrechtlichen Handlungen und Unterlassungen, welche die Rechtsgüter der Unverletzlichkeit des
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0380,
Preßgesetzgebung |
Öffnen |
, aber auch wegen Ver-
nachlässigung der pflichtmähigen Sorgfalt, zunächst
auf ein Jahr, bei Rückfall sür immer. Administra-
tive Entziehung kann erfolgen bei Verurteilung
wegen eines Deliktes, das die Erteilung der Kon-
zession ausgeschlossen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0552,
von Quartreversbis Quasidelikte |
Öffnen |
Bezeichnung von etwas Analogem, z. B. Quasi-
delikt (s. d.), Quasikontrakt (s. d.) u. s. w.
Quasibesitz, s. Rechtsbesitz.
Quasidelikte, im Gemeinen Recht die den Delik-
ten (s. d.) ähnlichen Fälle, in denen jemand kraft Ge-
setzes für Schaden
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0664,
von Rebusbis Rechberg und Rothenlöwen |
Öffnen |
von Sachen des Gastes durch den Gastwirt, von Reisegepäck und Frachtgut durch den Frachtführer. Das R. begründet eine qualifizierte Haftung für Beschädigung und Verlust. (S. Delikt und Frachtvertrag.)
Receß, s. Rezeß.
Rechberg, Berg und Burg bei
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Rechtsmilchsäurebis Rechtsphilosophie |
Öffnen |
eine weitergehende Wirkung in einzelnen Fällen s. Actio. Im Strafprozeß reicht die R. weiter, da hier Gegenstand des Urteils nicht bloß das in der Anklage angenommene Delikt, sondern die in der Anklage individualisierte That des Angeklagten ist, diese
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Sachbeschädigungbis Sacher-Masoch |
Öffnen |
als selbständiges Delikt erst durch die
neuere Gesetzgebung ausgebildet. Beschädigung
liegt dann vor, wenn die Substanz der Sache in
ihrer Unversehrtheit verletzt, zu ihrer Gebrauchsbe-
stimmung ungeeignet gemacht wird (Einscküttcn von
Kot in einen Brunnen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0369,
Schadenersatz |
Öffnen |
trifft oder wenn er nicht
traft Gesetz für das Verschulden des Veschädigers
baftet. (S. Delikt und Quasidelikte; vgl. auch Ge-
fäbrliche Tiere und ?ÄUMi-iL8.) Als Verschulden
gilt nicht bloß vorsätzliche, sondern auch fahr-
lässige Verletzung
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0212,
von Staatsanleihenbis Staatsanwaltschaft |
Öffnen |
verfolgenden Handlungen, in Deutschland bei den im Wege der Privatklage zu verfolgenden Delikten. Doch kann der Staatsanwalt in Österreich auch hier auf Wunsch des Privatanklägers dessen Ver-^[folgende Seite]
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0312,
von Stellvertretungbis Stelzhamer |
Öffnen |
Gelegenheit erlaubter Geschäftsführung ein Delikt begeht, dadurch den Vertretenen vermögensrechtlich verpflichtet. Im gerichtlichen Verfahren, namentlich im Civilprozeß, tritt der gesetzliche Vertreter (s. oben) auf wie bei Abschluß
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0399,
Strafgesetzgebung |
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der Delikte heute nicht mehr auf Gewohnheitsrecht (Common Law), sondern auf vielen einzelnen Gesetzen (Statute Law), unter welchen die fünf Consolidation Acts von 1861 hervorragen, welche Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Untreue u. s. w
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