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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0266,
von Financierbis Finanzwesen |
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, auf dem Kapitalmarkt ausgedehnt.
Finanzperiode s. Budget.
Finanzplan s. Budget.
Finanzpolitik, s. Finanzwesen.
Finanzprokurator, s. Fiskus.
Finanzrecht, s. Finanzwesen.
Finanzregal, s. Regalien.
Finanz und Alefanz, früher
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0821,
von Sachsen-Altenburgbis Sachsen-Koburg-Gotha |
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; der
Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben betrug 1882/83: 16, 9 Mill. Mk.,
1884/85: 8, 6 Mill. Mk.,
1886/87: 6, 1 Mill. Mk., der Staatshaushalt für die Finanzperiode 1890/91 bezifferte
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0822,
von Sachsen-Meiningenbis Sachsengängerei |
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wurde, übertragen.
Sachsen-Meiningen. Die Bevölkerung betrug 1. Dez. 1890 (vorläufiges Ergebnis) 223,920 Seelen und hat seit 1885 um 9036 Seelen, d. h. jährlich um 0,82 Proz., zugenommen. Der Etat der Domänenkasse für die Finanzperiode 1890-92
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0454,
von Herzogenbergbis Hessen |
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(25,444) und Gießen (20,416). Nach dem Geschlecht entfallen auf 100 männliche 101,6 weibliche Personen.
Das Budget für jedes Jahr der Finanzperiode 1891-94 veranschlagt die ordentlichen Einnahmen auf 24,653,219 Mk., die ordentlichen Ausgaben
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0700,
Budget |
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jedoch besteht eine zwei- oder dreijährige "Finanzperiode" und in Bayern war dieselbe früher sogar auf 6 Jahre ausgedehnt. Ein für das Reich 1881 von der Regierung gemachter Versuch, zweijährige Finanzperioden zu erlangen, scheiterte
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0481,
Hessen-Kassel (Geschichte bis 1848) |
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wie vor fortdauerten, so ward die Mißstimmung im Volk immer größer und der Riß zwischen Regierung und Ständen immer tiefer. Der Landtag für die dritte Finanzperiode, von 1837 bis 1839, ward noch unter dem Ministerium Hassenpflug zweimal, 11. März
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0127,
Hessen-Cassel |
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war, schloß der Landtag
31. Okt. 1833 wenigstens mit einem verfassungs-
mäßig gefaßten Abschiede. Der Landtag für die
zweite Finanzperiode 1834-36, jedoch ohne neue
Wahlen, wurde 11. Nov. 1833 eröffnet, brachte eine
Gemeindeordnung zu stände und erzielte
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0211,
Volkswirtschaft: Gewerbe und Industrie, Finanzwissenschaft |
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Domäne
Domanium, s. Domäne
Don gratuit
Emprunt
État
Exchequer
Finanzen
Finanzgesetz
Finanzhoheit, s. Finanzwesen
Finanzkollegium, s. Finanzministerium
Finanzkunst, s. Finanzoperationen
Finanzoperationen
Finanzperiode, s. Budget
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0546,
Bayern (Gemeindeverwaltung, Rechtspflege, Armenwesen, Finanzen) |
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-, Einkommen- und Gewerbesteuer), indirekten Staatsauflagen etc. Das Budget wurde früher auf den Zeitraum von 6 Jahren festgesetzt, seit 1868 ist die Finanzperiode eine zweijährige. Nach dem Voranschlag für die Finanzperiode 1884/85 belaufen sich
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0598,
von Budgetbis Budgett |
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auf einen andern verfügte. 1871 wurden diese Virements, ein Deckmantel der Willkür und des Unterschleifs, gesetzlich verboten. Der Zeitraum der Gültigkeit des Budgets heißt Finanzperiode, welche in den meisten großen Staaten 1 Jahr, in verschiedenen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0827,
Gagern |
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mit begründete, Göttingen, Jena und in Genf, ward 1821 Landgerichtsassessor in Lorsch, 1824 Regierungsassessor und 1829 Regierungsrat in Darmstadt. In seiner 1827 erschienenen Broschüre "Über die Verlängerung der Finanzperioden u. Gesetzgebungslandtage
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0203,
von Staatsschatzbis Staatsschulden |
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in einer Finanzperiode den Etat kassengeschäftlich durchzuführen. Einnahmen und Ausgaben sind in einer solchen Periode nicht immer gleich hoch, wenn sie sich auch summarisch begleichen. Erfolgen die Einnahmen erst später, während vorher die entsprechenden
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0104,
von Bechtolsheimbis Bein |
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der Finanzminister v. Riedel den zweijährigen Staatshaushaltsentwurf für die 21. Finanzperiode 1892/93 vorlegte. Die Einnahmen und Ausgaben waren auf js 300 Mill. Mk. für das Jahr (20 Mill. mehr als in der 20. Finanzperiode) veranschlagt. Die erheblichen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0810,
von Sable Islandbis Sachsen |
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für die Finanzperiode 1892/93 beziffert sich in Einnahme und ordentlichen Ausgaben auf 97,683,109 Mk. (davon Einnahmen von Nutzungen des Staatsvermögens und der Staatsanstalten 45,131,049 Mk., Steuern und Abgaben 52,552,060 Mk.). Die außerordentlichen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0578,
Bayern (neuere Geschichte 1864-71) |
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in der Zollfrage, forderte aber vergeblich Abkürzung der Finanzperioden.
Bald nach der Vertagung des Landtags erlangten die schlesw.-holstein. und die deutsche Frage eine neue Gestalt. Die Haltung der Regierung war eine den Herzogtümern entschieden
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0469,
Braunschweig (Herzogtum; Geschichte) |
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kam (auch bei dem bis 31. Mai 1847 verzögerten Landtagsabschiede) nicht zu stande; doch hielt sich die Regierung ermächtigt, nach den festgestellten Posten die Steuern während der Finanzperiode 1846-48 fortzuerheben; eine erwartete Zusammenberufung
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0143,
Sachsen, Königreich (Finanzwesen. Wappen. Orden. Heerwesen) |
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auf die Finanzperiode 1894-95 weist eine ordentliche Einnahme und Ausgabe von 99401689 M. auf; zu den Einnahmen tragen bei die Staatsbahnen 30636535, die Forsten 7435028, die Landeslotterie 4234081 und die fiskalischen Hüttenwerke bei Freiberg 1160000 M
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0871,
von Défibis Défilé |
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ist unter D. im weitern Sinne der Überschuß der Ausgaben über die Einnahmen einer bestimmten Finanzperiode zu verstehen. Ist das Gleiche bereits im Voranschlag des Staatshaushaltes vorhanden, so liegt ein budgetmäßiges D. vor; ergiebt es sich erst
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0472,
Hessen (Großherzogtum: Rechtspflege, Kirchenwesen, Finanzen) |
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).
Finanzen, Heerwesen etc.
Die jährlichen Einnahmen des Staats betragen nach dem Staatsbudget für die Finanzperiode 1885 bis 1888: 19,902,099 Mk., nämlich aus:
^[Liste]
Domänen 333189 Mark
Regalien 6900 Mark
Direkten Steuern 8200186 Mark
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0965,
von Überschießenbis Überwallung |
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als schönes Weib mit umgekehrtem Füllhorn; vgl. Abundantia.
Ubertät (lat.), Fruchtbarkeit, üppige Fülle.
Übertragbar nennt man die budgetmäßig für bestimmte Zwecke verwilligten Summen, welche, wenn und soweit sie in der laufenden Finanzperiode
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0563,
Bayern (Verwaltung) |
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infolge der zweijährigen Finanzperiode. Das Gesamtstaatsministerium bildet den Ministerrat des Königs, im Falle der Reichsverwesung den Regentschaftsrat. Ständiger Kronrat ist der Staatsrat (12 Staatsräte im ordentlichen und 16 im außerordentlichen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0220,
Staatsschulden |
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innerhalb der einzelnen Finanzperioden, am häufigsten in Gestalt von Schatzanweisungen (s. d.); 3) die Kautionen und Depositen, welche in den verschiedenen Zweigen der staatlichen Geschäftsführung vorkommen; 4) die Zahlungsrückstände der staatlichen Kassen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0545,
Bayern (Staatsverwaltung) |
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unterliegt. Zur Wahl als Wahlmann ist die erfolgte Zurücklegung des 25. Lebensjahrs, zu jener als Abgeordneter die Zurücklegung des 30. Lebensjahrs erforderlich. Der Landtag muß alle 3 Jahre einmal berufen werden; die Finanzperioden sind zweijährig. Beide
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0361,
Braunschweig (Handel, Staatsverfassung und Verwaltung) |
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) mit 24 Amtsgerichten stehen.
Nach dem Staatshaushaltsetat für die Finanzperiode 1885/87 beliefen sich die Einnahmen und Ausgaben auf je 28,669,000 Mk. Die Hauptposten sind:
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0841,
Deutschland (Reichsfinanzen) |
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841
Deutschland (Reichsfinanzen).
Budget- oder Finanzperiode ist eine einjährige, indem der Versuch der Reichsregierung, zweijährige Budgetperioden einzuführen, wiederholt an dem Widerspruch des Reichstags scheiterte. Wie das Budget vom
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0268,
von Finanzwissenschaftbis Finck |
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fungieren und die speziellen Rechnungen integrierende Bestandteile der allgemeinen oder Hauptrechnung sind. Die Notwendigkeit der Kontrolle macht die Errichtung eines für einen bestimmten Zeitraum (Finanzperiode) geltenden Finanzgesetzes (s. d
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0480,
Hessen-Kassel (Geschichte bis 1835) |
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gegen den Minister Hassenpflug nicht nur wieder aufnahmen, sondern auch neue gegen ihn erhoben, denen indes das Oberappellationsgericht keine Folge gab. Friedlicher schien der Landtag für die zweite Finanzperiode von 1834 bis 1836 verlaufen zu
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0039,
Island (Industrie und Handel, Verwaltung, Geschichte) |
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der Regierung, mit dem Landshövding an der Spitze versammelt. Die Staatsrechnung für die zweijährige Finanzperiode 1880-81 ergab eine Einnahme von 777,825 Kronen, der Zuschuß aus der Staatskasse des Königreichs betrug 159,388 Kronen. Der Überschuß ward
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0364,
Oldenburg (Großherzogtum: Industrie, Schiffahrt, Eisenbahnen etc.; Staatsverfassung) |
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und Birkenfeld ein Provinzialrat, dort aus 15, hier aus 14 Mitgliedern bestehend, eingesetzt. Auf je 500 Einw. wird ein Wahlmann und auf je 10,000 Einw. ein Abgeordneter gerechnet. Der gesamte Staatsbedarf wird für jede Finanzperiode (3 Jahre) mit Zustimmung
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0365,
Oldenburg (Großherzogtum: Verwaltung, Rechtspflege, Finanzen etc.; Geschichte) |
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Kapitalvermögens und aus den Beiträgen der drei Landesteile gespeist wird. Letztere beliefen sich für die Finanzperiode 1885-87 auf durchschnittlich jährlich 129,000 Mk., wozu das Herzogtum 76, Lübeck 16 und Birkenfeld 8 Proz. beizutragen haben
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0133,
Sachsen (Königreich: Finanzen etc.; Geschichte) |
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Wasser- und Eisenbahnbauten 28 744 500 Einnahmen: Ertragsüberschuß der Finanzperiode 1884/85 8 657 956 Aus dem mobilen Staatsvermögen 20 086 544 Zusammen: 28 744 500
Die Staatsschuld beträgt
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0144,
Sachsen-Altenburg (Verfassung und Verwaltung etc.; Geschichte) |
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sind
die sechs Amtsgerichte. Der Finanzetat ist für die dreijährige Finanzperiode
1887/89 mit jährlich 2,735,974 Mk. Einnahme und 2,725,078 Mk. Ausgabe festgestellt worden. Der Vermögensbestand
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0156,
Sachsen-Weimar-Eisenach (Verwaltung etc.; Geschichte) |
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für die Finanzperiode
1887/89 die jährliche Einnahme und Ausgabe mit 6,746,544 Mk. festgestellt. Die Matrikularbeiträge
für 1888/89 sind auf 1,391,565 Mk. veranschlagt. Die Staatsschuld
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0691,
Schwarzburg (S.-Sondershausen) |
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. Der Staatshaushaltsetat für die Finanzperiode 1888-90 weist eine jährliche Einnahme und Ausgabe von 2,234,200 Mk. auf; einer Staatsschuld von 4,271,200 Mk. stehen Aktiva im Betrag von 2,337,100 Mk. gegenüber. Die Matrikularbeiträge für 1888-89 sind
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0692,
Schwarzburg (Geschichte des Hauses S.) |
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Verwaltungsbezirke Sondershausen, Arnstadt und Gehren. Das Fürstentum hat fünf Amtsgerichte, welche dem Landgericht zu Erfurt unterstellt sind. Der für die Finanzperiode 1888-91 aufgestellte Staatshaushaltsetat weist an jährlichen Einnahmen und Ausgaben
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0943,
von Zivilgouverneurbis Zivilliste |
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keine Rechnungsablage gefordert werden. Die Z. wird (so früher mehrfach üblich) entweder für jede Finanzperiode neu, oder für die Dauer der Regierung eines Fürsten, oder für alle Zeiten bestimmt. Bei dem letztern Verfahren, welches in vielen
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0072,
von Aumabis Ausgrabungen, archäologische |
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der Finanzperiode nicht verwendeten Summen von Ausgaben, welche im Budget als übertragbar erklärt wurden.
Ausgabereste *, s. Reste (Bd. 17).
Ausgrabungen, archäologische. In mancher Hinsicht hat heute die Altertumswissenschaft einen ähnlichen Reiz
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Bayeuxbis Bazas |
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die vom Reich beschlossene Branntweinsteuer auch für B. und gab sein Reservatrecht in dieser Beziehung auf, da die neue Steuer für B. zu vorteilhaft war, und bewilligte auch den Malzaufschlag noch für die Finanzperiode 1888-89 (erst 1889 wurde
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0435,
von Herzbis Hessen |
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........ 4000000 Summe der Ausgaben: 21884025 Mark
Für jedes Jahr der dreijährigen Finanzperiode.wird demnach aus den ordentlichen Einnahmen ein Überschuß von 430,051 Mk. erwartet. Das außerordentliche Budget für die ganze Finanzperiode 1888-91
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0797,
von Reproduktionbis Revisionssysteme |
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Linie. Die Bevölkerung betrug 1. Dez. 1890 (vorläufiges Ergebnis) 119,355 Seelen und hat seit 1885 um 8957 Seelen, d. h. jährlich um 1,56 Proz., zugenommen. Das Budget für die Finanzperiode 1890-92 beziffert die jährlichen Einnahmen auf 1,771,220 Mk
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0988,
von Waldeckbis Wale |
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S. Waldburg als Dichterin bekannt gemacht.
Waldeck, Fürstentum. Die Bevölkerung betrug 1. Dez. 1890 (vorläufiges Ergebnis) 57,283 Seelen und hat seit 1885 um 708 Seelen, d. h. jährlich um 0,25 Proz., zugenommen. Im Etat für die Finanzperiode
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0103,
Bayern (Statistisches) |
Öffnen |
verschiedener Gebühren und Steuern in den Vordergrund. Der Budgetvoranschlag für ein Jahr der Finanzperiode 1892 und 1893 bilanziert mit 300,8 Mill. Mk. und im einzelnen wie folgt:
Voranschlag der Einnahmen: Mark
Übertrag aus 1890,91 8039
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0136,
von Bratianubis Braunschweig |
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für die Finanzperiode 1890-92 (2 Jahre) beträgt an Einnahmen und Ausgaben 24,225,200 Mark, also pro Jahr 12,112,600 Mk. Die Hauptposten des zweijährigen Etats sind folgende:
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0833,
von Schreybis Schwarzenberg |
Öffnen |
männliche und 38,836 weibliche Personen, nach der Religion 74,600 Evangelische, 636 Römisch-Katholische und 228 Juden. Von den größern Städten hatte Arnstadt 12,818 und Sondershausen 6634 Einw. Der Haushaltsetat für die Finanzperiode 1892/95 wurde
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0567,
Bayern (Litteratur für Geographie und Statistik. Karten) |
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verpflichtet sind. In der Finanzperiode 1894/95 betrug der jährliche Zuschuß des Staates 4219068 M. für den kath., 2276780 M. für den prot. und 14000 M. für den israel. Kultus und außerdem 1007522 M. für sonstige Zwecke des Kultus (Kirchenbau u. s. w
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0577,
Bayern (neuere Geschichte 1848-64) |
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Finanzperioden gefordert wurden. Am 25. März 1855 erfolgte darum die Auflösung der Kammer, doch die Ergebnisse der Neuwahlen waren für das Ministerium nicht günstiger. Die Regierung verstand sich zu einigen völlig unzureichenden Änderungen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0582,
Bayern (neuere Geschichte 1871-86) |
Öffnen |
nach Konfessionen zu trennen; jene beiden wurden im Reichsrat genehmigt, der letztere abgelehnt. Die Erhöhung des Malzaufschlags wurde auch für diese Finanzperiode bewilligt, die Reorganisation des bayr. Forstwesens genehmigt, ebenso das Finanzgesetz
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0470,
Braunschweig (Kreis und Stadt) |
Öffnen |
in vierjährige, und die dreijährigen Finanzperioden in zweijährige verkürzt wurden. Der Beginn des Rechnungsjahres wurde auf den 1. April festgesetzt. Hinsichtlich der Civilliste des Landesfürsten wurde vereinbart, daß solche von 1888 an um jährlich 300
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0799,
von Finanzoperationenbis Finanzzoll |
Öffnen |
", angewiesen
ist. Im wcitcru ^innc werden dann auch andere
von diesen Geldmächten ausgebende Emifsionsge-
schäftc als F. bezeichnet (f. Emifsion).
Finanzperiode, der Zeitraum, für welchen der
Nirtfchaftsplan bei dem Staat und den übrigen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Gagern (Hans Christoph Ernst, Frhr. v.)bis Gagern (Heinr. Wilh. Aug., Frhr. v.) |
Öffnen |
und 1829 groß-
herzoglich Hess. Regierungsrat; 1827 verfaßte er
eine Broschüre "über die Verlängerung der Finanz-
perioden und Gesetzgebungslandtage", worin er
den Antrag auf Verwandlung der dreijährigen
Finanzperioden in sechsjährige bekämpfte
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0120,
Hessen (Großherzogtum; Verfassung und Verwaltung) |
Öffnen |
ist,
beträgt 1265500 M. jährlich. Den Landständen
liegt die Beratung und Feststellung des Staatsbud-
gets für jede (dreijährige) Finanzperiode, die Be-
willigung von Steuern und Abgaben, die Mitwir-
kung und Zustimmung bei Aufnahme von Staats
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0121,
Hessen (Großh.; Militärwesen. Justizwesen u. Rechtspflege. Finanz-, Armenwesen) |
Öffnen |
.
Finanzwesen. Das ordentliche Staatsbudget für
ein Jahr der Finanzperiode vom 1. April 1891/94
beläuft sich in Einnahme auf 24 653 219 M., in
Ausgabe auf 24129 751 M. Zu den Einnahmen
tragen bei: die Domänen mit 5 683 636 M., die
direkten
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0124,
Hessen (Großherzogtum; Geschichte) |
Öffnen |
in die Zweite Kammer des
sechsten Landtags, der 26. April 1834 eröffnet und
nach heftigen Debatten bei der Beratung über die
Rechenfchaftsablegungdervorherigen Finanzperiode
sowie über die Unabhängigkeit des Richteramtes
schon im Oktober
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0418,
von Lykurgosbis Lymphdrüsen |
Öffnen |
Einkünfte an die Spitze der athenischen Finanzverwaltung
und verwaltete das Amt während dreier Finanzperioden (12 Jahre lang) mit ausgezeichnetem
Erfolg. Zugleich förderte er durch bedeutende Bauunternehmungen
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0152,
Sachsen, Königreich (Geschichte) |
Öffnen |
und Kammern richteten ihr besonderes Augenmerk auf den weitern Ausbau des sächs. Eisenbahnnetzes durch Sekundärbahnen. Die günstige Finanzlage des Staates erlaubte, die Finanzperiode 1884/85 mit einem Überschuß von etwa 17 Mill. M. abzuschließen, so
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0156,
Sachsen-Altenburg |
Öffnen |
Wahlbezirke wohnhaft sind.
Zur Wählbarkeit gehört außerdem eine dreijährige
Angehörigkeit zum Staatsverband des .Herzogtums.
Die Verhandlungen des Landtags sind öffentlich,
Wahl- und Finanzperioden dreijährig. Die höchste
Verwaltungsbehördeist
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0343,
von Villèlebis Villeneuve (in Frankreich) |
Öffnen |
die Wahlen, führte das Gesetz der siebenjährigen Finanzperiode durch, das ihm eine dauernde Majorität sicherte, gab, obwobl widerstrebend, seine Zustimmung zum Kriege gegen das liberale Spanien, setzte die Emigrantenentschädigung ins Werk und versuchte
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0606,
von Weinstockbis Weise (Klara) |
Öffnen |
von mehr als 70 Pf. für 1 l betrieben wird, 7 M. und beim Kleinverkauf zweiter Klasse 5 M. für 1 hl zu zahlen sind. Für die Finanzperiode 1891-94 und 1894-97 ist die Abgabe außer Hebung gesetzt. Eine Regierungsvorlage, welche auch den Konsum der Privaten
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0140,
Bayern |
Öffnen |
.
Kirchenwesen. In der Finanzperiode 1896/97
betrug der jährliche Zuschuß des Staates 4235225
M. sür den kath., 2302651 M. für den prot. und
14000 M. für den israel. Kultus und außerdem
954533 M. für sonstige Zwecke des Kultus (Kirchen-
bau u
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0565,
Hessen |
Öffnen |
.
Finanzwesen. Das ordentliche Staatsbudget für
ein Jahr der Finanzperiode vom 1. April 1894/97
beläuft sich in Einnahme auf 27 652 964 M., in
Ausgabe auf 27 563 830 M. Zu den Einnahmen
tragen bei: die Domänen mit 6107 626 M., die
direkten Steuern (Grund
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0581,
von Ilhavobis Immunität |
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. In der zwei-
jährigen Finanzperiode 1892/94 betrugen die Staats-
einnahmen 9 437 988 Doll., die Ausgaben 11864077
Toll., der Kassenbestand am Ende'i923462 Doll.,
der Wert des besteuerten Eigentums 737 Mill. Doll.
Eine eigentliche Staatsschuld
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 1022,
von Weinsteuerbis Weiser |
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bei der
Weinbereitung s. Hefe; über die Elektrische Wein-
bchandlung s. d.
^ Weinsteuer. In Hessen war die W. (eine
Abgabe der Kleinverkäufer und der Weinhändler)
für die Finanzperiode 1891/92-1893/94 außer Gel-
tung gesetzt worden. Bei
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0873,
Württemberg (Geschichte) |
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ihrer Vermögensangelegenheiten vorgelegt und 14. und 17. Dez. mit großen Mehrheiten angenommen.
Der 23. März 1887 wiedereröffnete Landtag hatte hauptsächlich den Etat für die Finanzperiode 1. April 1887 bis 31. März 1889 zu beraten. Dem mit Bayern 10
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