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2% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0998, Wildschaden (Ersatzpflicht für W.) Öffnen
fällt. Für geringere Schäden, welche mit der Ausübung des Iagdrechtes untrennbar verbunden sind, gilt der römische Rechtssatz: cM M'6 8uo utitur iwiniii Lm Ig^äit. Jene Ersatzpflicht ist in einigen Gesetzen ausdrücklich ausgesprochen. So sind in Bayern
2% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0114, Bodenmelioration (die Gesetzgebung einzelner Staaten) Öffnen
. Preußen: Gesetze vom 15. Nov. 1811, 28. Febr. 1843, 23. Jan. 1846, 28. Jan. 1848, 11. Mai 1853, 14. Juni 1859, 9. Febr. 1867, Verordnung vom 28. Mai 1867, Wiesenordnung vom 28. Okt. 1846. Bayern: Gesetze vom 28. Mai 1852 und 15. April 1875. Sachsen
2% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0152, Deutschland und Deutsches Reich (Finanzwesen) Öffnen
150 Deutschland und Deutsches Reich (Finanzwesen) 1875, betreffend die Naturalisation von Ausländern, welche im Reichsdienste angestellt sind, und die Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 nebst dem Gesetze vom 8. April 1876, betreffend
2% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0458, von Nota bene bis Notar Öffnen
werden die N. in gesetzlicher fixierter (Bayern) oder dem Bedürfnis entsprechender Zahl für einen bestimmten Bezirk, in Preußen den eines Oberlandesgerichts, in Sachsen für das ganze Königreich, mit Anweisung eines bestimmten Wohnsitzes vom König
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0986, von Heinrich II. (Herzog v. Bayern) bis Heinrich (der Löwe, Herzog v. Bayern u. Sachsen) Öffnen
984 Heinrich II. (Herzog v. Bayern) – Heinrich (der Löwe, Herzog v. Bayern u. Sachsen) zog, der erst allmählich, namentlich durch die Einnahme Regensburgs, des Aufstandes Meister wurde. Dort starb er 1. Nov. 955. – Vgl. Köpke
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0559, von Familienherd bis Familienorden Öffnen
. Landr.11,4, §.62; Bayern); nach dem österr. Gesetz vom 13. Inni 1868 muß die Errichtung von der gesetzgebenden Gewalt bestätigt werden. Soweit Grnndbuchrecht gilt, ist die Eintragung der Eigenschaft als F. in das Grundbnck vorgeschrieben, z. B
1% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0411, Handels- u. Gewerbekammern (Bezirksgremien) Öffnen
auch aktives Wahlrecht besitzen. Außerdem aber wird noch ein bestimmtes Alter gefordert, während zur Wahlberechtigung das Alter der gesetzlichen Volljährigkeit genügt. In Preußen verlangt das Gesetz die Zurücklegung des 25. Lebensjahrs, ebenso
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0150, Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) Öffnen
148 Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) Heer danach einen in sich geschlossenen Bestandteil des Reichsheers mit selbständiger Verwaltung, unter der Militärhoheit des Königs von Bayern, und nur im Kriege unter dem Befehle des
1% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0412, Handels- u. Gewerbekammern (Geschäftsgang, Budget, Wirkungskreis) Öffnen
für die H. u. G. gegeben sind. Geschäftsgang der Kammern. Die Kammern regeln ihren Geschäftsgang im einzelnen selbständig in ihren Geschäftsordnungen. Dieselben sind der Regierung in Vorlage zu bringen, nach einigen Gesetzen, z. B. dem
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0149, Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) Öffnen
gewonnen; ihre Rechtsverhältnisse wurden geordnet durch Gesetze vom 17. April 1886, 31. Juni und 7. Juli 1887, 15. März 1888, 2. Febr. 1889; dazu kommen noch Gesetze über die vom Reich einzurichtende oder zu unterstützende Postdampferverbindung
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0126, Urheberrecht Öffnen
Sachsen, Bayern und Österreich. Für das Deutsche Reich sind dann ergangen Gesetz betreffend das U. an Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Kompositionen und dramat. Werken vom 11. Juni 1870; Gesetz betreffend das U. an Werken der bildenden
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0613, Irrenrecht Öffnen
611 Irrenrecht eines Pensionärs setzt voraus 1) eine ärztliche Bescheinigung der Zweckmäßigkeit der Aufnahme vom mediz. Standpunkt, 2) die schriftliche Einwilligung des Pensionärs selbst, die, wenn er einen gesetzlichen Vertreter hat
1% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0994, Unfallversicherung (deutsche Reichsgesetze von 1884 bis 1887) Öffnen
errichtet werden. Von dieser Befugnis haben Sachsen und Bayern, neuerdings auch Baden, Württemberg und Mecklenburg Gebrauch gemacht. Der gesetzliche Zwang kehrt sich nur gegen die Arbeitgeber, welche die Kosten der Versicherung zu tragen haben
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0987, Gewerbesteuer Öffnen
) unterscheiden eine feste und eine bewegliche Abgabe. Die Veranlagung zur festen Abgabe erfolgt nach einem gesetzlich fest- gestellten, die Gewerbe namentlich aufführenden Tarif. Der Tarif ist in Bayern in 4, in Hessen in 3, in Elsaß-Lothringen in 8
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0133, von Bauernbünde bis Baugesellschaften Öffnen
der Dienste und Lasten aufzustellen; sie war aber nur der Vor- läufer für eine ganze Reihe von verschiedenen Ab- lösungsgesetzen, welche ihren definitiven Abschluß! fanden in dem Gesetz vom 2. März 1850. In Bayern hatte wie in Preußen der Staat auch
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0279, von Gewalt der Schlüssel bis Gewaltthätigkeit Öffnen
, Bayern, Württemberg und Baden sowie das in Elsaß-Lothringen geltende französische Gesetz von 1838 beschränken die kraft des Gesetzes zu leistende Gewähr auf die Hauptmängel, für die besondere, aber in den einzelnen Gesetzen verschieden bemessene
1% Fabris → Hauptstück → Hauptstück: Seite 0109, von Die achte Zunft bis Die siebzehnte Zunft Öffnen
93 Die achte Zunft, die der Metzger (lanistarum sive macellariorum) ist groß: in ihr sind die Rietmann, Glaser, Bayer, ehemals die Weckerlin. Auch die Saitenmacher sind in ihr. Die neunte, die der Kürschner, ist für sich allein geschlossen
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0069, von Gemeindekrankenversicherung bis Gemeindewaldungen Öffnen
. 1823), Königreich Bayern (Gesetz vom 28. März 1852), Großherzogtum Baden (Forstgesetz vom 15. Nov. 1833), in Elsaß-Lothringen (auf Grund der noch gültigen französischen Gesetzgebung) u. in mehreren kleinern Staaten (Braunschweig, Waldeck etc
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0154, Krankenkassen (gesetzliche Regelung in Deutschland) Öffnen
154 Krankenkassen (gesetzliche Regelung in Deutschland). dehnung auch die Gefahr der Simulation und die Schwierigkeit der Kontrolle. Aus diesem Grund ist eine vollständige Zentralisation zu vermeiden, dagegen können mit Erfolg verschiedene K
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0973, von Heimatshafen bis Heimbach (Gust. Ernst) Öffnen
j. L., Anhalt, Braunschweig, Lippe, Bremen, Lübeck. In Bayern und Elsaß-Lothringen ist das Gesetz vom 6. Juni 1870 nicht eingeführt. Der Geschäftsgang des H. ist durch ein im «Centralblatt für das Deutsche Reich» 1873 abgedrucktes Regulativ
1% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0483, Illegitimität (gesetzliche Bestimmungen in Deutschland u. Österreich) Öffnen
469 Illegitimität (gesetzliche Bestimmungen in Deutschland u. Österreich) schwer zu sagen, um so mehr, als hier nicht
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0049, von Frankfurter Zeitung bis Fränkisches Reich Öffnen
(Frankenjura), die Fortsetzung des Schweizer und Schwäbischen Jura, durchzieht nordöstlich des Härtfeldes (s. d.) in einem nach NW. geöffneten Bogen das nördl. Bayern bis nach Lichtenfels am Main. (S. Karte: Bayern I.) Der kürzere südwestl. Teil lehnt sich an
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0887, von Militärerziehungsanstalten bis Militärgrenze Öffnen
den Titel eines Militäroberpfarrers. Für die Ausübung der Amtsgeschäfte der katholischen M. im Felde sind im wesentlichen die Bestimmungen der Militärkirchenordnung von 1832 maßgebend. In Bayern gilt der Erzbischof von München-Freising als Armeebischof
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0440, von Waereghem bis Waffenplätze Öffnen
Landesgesetzen geregelt. Hierher gehören die preuß. Gesetze und Verordnungen über den W. a. der Grenzaufsichtsbeamten vom 28. Juni 1834; b. der Forst- und Jagdbeamten vom 31. März 1837; c. seitens der exekutiven Polizeibeamten (königl. Erlaß vom 4. Febr
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0660, von Belagerungspark bis Belbuck Öffnen
Vorbehaltes hierzu nach Maßgabe der Landesgesetzgebung befugt. Im übrigen gilt das citierte preuß. Gesetz auch heute noch fürs Reich, ausgenommen Bayern, doch müßte Bayern einem zu erlassenden Reichsgesetze sich unterordnen. Danach ist der B., nachdem
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0879, Eisenbahnrecht Öffnen
weitere Gebiete umfassenden Hess. Gesetz von 1842, dem württemb. Gesetz von 1843, den bayr. Bestimmungen von 1855, vornehmlich auf die Regelung der Enteignung lBraunschweig 1835, Sachsen 1835 und 1855, Bayern und Hessen 1836, Mecklenburg
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0545, Amortisationsconto Öffnen
das Erworbene dem Himmel zugewendet wird und der Welt abstirbt. An diese Bedeutung knüpft die Rechtssprache an, wenn die zur Beschränkung eines solchen Erwerbes erlassenen Gesetze "Amortisationsgesetze" genannt werden. Alle hierüber in Deutschland ergangenen
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0664, Kleinbahnen Öffnen
662 Kleinbahnen Kreditfähigkeit von Kleinbahnunternehmungen durch Eröffnung eines Realkredits an K. zu erhöhen. Das Gesetz zerfällt in sieben Abschnitte. Abschnitt I han- delt von der Bahncinheit, welche als solche zum Gegenstand
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0835, Deutschland (Geld- und Kreditwesen; Reichsverfassung) Öffnen
einheitlich organisiert, sie unterliegen der Beaufsichtigung des Reichs; indes finden auf Bayern und Württemberg auf Grund des Artikels 52 der Reichsverfassung diese Bestimmungen nicht volle Anwendung, indem dieselben getrennte Verwaltungen des Post
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0589, von Bayrische Baugewerks-Berufsgenossenschaft bis Bayrischer Erbfolgekrieg Öffnen
. Baugewerks-Berufsgenossenschaften 11. Bayrische Eisenbahnen. Von den in Bayern belegenen normalspurigen Eisenbahnen (1. Jan. 1893: 5735,80 km) entfallen 4907,48 auf bayr., 8,13 km auf württemb. Staatsbahnen, 5,34 km auf meining. Bahnen, 811,85
1% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0283, von Postpaketverkehr bis Postrecht Öffnen
der Ordnung auf den Posten und in den Postlokalen. Die deutsche P. vom 8. März 1879 gilt auch für die Verkehrsbeziehungen zwischen dem Reichspostgebiet und Bayern und Württemberg. Dagegen werden für den innern Postverkehr von Bayern und Württemberg
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0609, von Anemonöl bis Anerkennung Öffnen
. Akephalen) verbunden. Anepigraphisch (grch.), ohne Aufschrift (von Schriften, Kunstwerken u. s. w.); Anepigrapha, unbetitelte Schriften. Anerbe, Vorzugserbe. Die gesetzlichen Vorschriften über die Erbfolge in Bauerngüter haben von jeher
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0306, Verwaltungsgerichtsbarkeit Öffnen
, Handbuch des königlich sächs. Verwaltungsrechts, 8. Aufl., Lpz. 1897.) Für Bayern wurde das Gesetz vom 8. Aug. 1878 erlassen, das nur in der obersten Instanz eine vollständige Trennung der V. und der aktiven Verwaltung aufstellt, übrigens dem
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0215, von Staatseinnahmen bis Staatsgrundgesetz Öffnen
nominell als fürstliche, sie wurden aber bald zu wirklichen Staatsbeamten. Die erste umfassende Kodifikation des Staatsdienerrechts enthält das Preuß. Allg. Landr. II, 13. Die Rechtsverhältnisse der deutschen Reichsbeamten sind geregelt durch das Gesetz
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0837, Deutschland (Reichstag, Bundesrat) Öffnen
Bundesheers mit selbständiger Verwaltung unter der Militärhoheit des Königs von Bayern bildet und nur im Krieg unter dem Befehl des Kaisers steht. Auch die Kriegsmarine des Reichs ist eine einheitliche, welche ebenfalls unter dem Oberbefehl des Kaisers
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0844, Deutschland (Heerwesen) Öffnen
844 Deutschland (Heerwesen). Durch die Bündnisverträge, welche Preußen mit Bayern am 22., mit Württemberg am 13., mit Baden am 17. Aug. 1866 und mit Hessen am 11. April 1867 abgeschlossen hatte, und durch welche diese Staaten sich
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0202, von Geschabte Manier bis Geschäftssprache Öffnen
, der Abstimmung etc., verfahren. Die Geschäftsordnungen der deutschen Landtage (Landtagsordnungen) haben in manchen Staaten den Charakter wirklicher Gesetze, so in Bayern (Gesetz vom 19. Jan. 1872), Braunschweig (Gesetz vom 30. Mai 1871
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0927, von Landesverteidigungs-Kommission bis Landfriede Öffnen
die Kaifer, diefen Gesetzen Nachdruck zu geben. Daher mußten die Unterthanen und vov allem die Städte selbst dem Übel zu steuern suchen. Zu diesem Zwecke entstanden der Bund der Hansa und der Rheinische Städtebund. In Osterreich, Bayern^ Meißen
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0503, Fabrikgesetzgebung Öffnen
, für sie die Freiheit des Arbeits- vertrags durch irgend welche gesetzliche Maßregeln ^ zu beschränken. Wenn indes durch solche Mah- regeln, etwa bezüglich der Dauer der Tagesarbeit, > die Reibungen und Kämpfe zwischen Arbeitern
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0462, Eisenbahnrecht Öffnen
462 Eisenbahnrecht. werden sie bei Erteilung der staatlichen Konzession besonders festgesetzt (s. Eisenbahn [Konzessionierung], S. 436). Die allgemeinen Normen der Eisenbahngesetzgebung sind in den meisten Staaten durch besondere Gesetze
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0746, von Gemeindepräsident bis Gemeinderecht Öffnen
Gemeindegenossen ist in den geltenden Gesetzgebungen die Ausnahme (für die Landgemeinden in Altpreußen, Schleswig-Hol- stein, Hannover, Bayern r. d. Rh.). Das Wahl- system ist in den Gemeindeordnungen sehr verschie- den geregelt; nach vielen Gesetzen werden
1% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0672, von Schutzzoll bis Schuylkill Öffnen
, ersetzt. In Österreich wurde durch Gesetz von 1852 eine vollständige Staatsaufsicht über die Privatwaldungen konstituiert; in Bayern geschah dasselbe durch Gesetz von 1852 in Bezug auf diejenigen Privatwaldungen, welche als S. zu betrachten sind; auch
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0981, Gewerbegesetzgebung Öffnen
der auf den Gewerbebetrieb bezüglichen gesetzlichen Bestimmun- gen oder staatlichen und polizeilichen Anordnun gen. Die eigentliche Thätigkeit der landesgesetz- lichen Macht der verschiedenen Länder auf dem Ge- biete der Gewerbe beginnt erst
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0581, von Wehrpflicht bis Wehrsteuer Öffnen
579 Wehrpflicht - Wehrsteuer die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz vom 9. Nov. 1867, betreffend Verpflichtung zum Kriegsdienste, zu den bezüglichen Abschnitten des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 und zum Gesetz vom 15. Febr. 1875
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0039, von Geistliche bis Geistliche Bank Öffnen
sich die Staatsgewalt in der Lage, gegen Übergriffe der Kirche auf das Gebiet der staatlichen Hoheitsrechte vorgehen zu müssen. Namentlich ist der Gesetze zu gedenken, durch welche der Staat sein Recht der Oberaufsicht und seine Autorität
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0432, von Wasserregal bis Wasserreiser Öffnen
vom 28. Febr. 1843 und vom 23. Jan. 1846 von Wichtigkeit. Das Gesetz vom 1. April 1879, betreffend die Bildung von Wassergenossenschaften, gilt für den ganzen dermaligen Umfang der preußischen Monarchie. Für Bayern sind die Gesetze vom 28. Mai 1852
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0938, von Gesetzesvorlage bis Gesetzliche Erbfolge Öffnen
936 Gesetzesvorlage - Gesetzliche Erbfolge cm mit der Veröffentlichung des Gesetzes in der üb- lichen oder vorgeschriebenen Form, bei den deutschen Neichsgesetzen mit dem 14. Tage nach dem Ablauf des Tages, an welchem das betreffende Stück
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0944, von Gesindekrankenkassen bis Gesindeordnungen Öffnen
die Krankenversicherung aller Dienstboten obliga- torisch gemacht; die Versicherungsbeiträge werden von den Dienstherren erhoben; diese sind jedoch be- rechtigt, zwei Drittel derselben von dem gezahlten Lohn in Abzug zu bringen. In Bayern ist durch Gesetz vom
1% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0223, Nebenbahnen Öffnen
701510000 M. durch An- leihen zu beschaffen waren. In Bayern ist der Bau von N. durch den Staat nach dem Gesetze vom 28. April 1882 (Art. 5) da- von abhängig, daß die Interessenten mindestens den Grund und Boden hergeben; früher wurde nach dem
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0158, von Sachsenberg bis Sachsen-Coburg-Gotha Öffnen
156 Sachsenberg - Sachsen-Coburg-Gotha er ein neues Wahlgesetz ablehnte. Die Regiernng hob hierauf einseitig das Wahlgesetz von 1850 auf und stellte, mit geringer Veränderung, das Wahl- gesetz der Verfassung von 1831 wieder her
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0125, Sparkassen Öffnen
haben; auch Privatsparkassen sind zugelassen. In Baden ist das Sparkassenwesen durch Gesetz vom 9. April 1880 geregelt. In Sachsen stehen die S. fast ausnahmslos in der Verwaltung und unter der Garantie der Gemeinden, wo sie ihren Sitz haben
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 1004, von Zuständigkeitsgesetz bis Zustellung Öffnen
angehören. Bei Entscheidungen dürfen Mitglieder nur in der gesetzlich bestimmten Anzahl mitwirken. Diese Anzahl muß eine ungerade sein und mindestens fünf betragen. 3) Das Verfahren ist gesetzlich zu regeln. Die Entscheidung erfolgt in öffentlicher
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0307, von Verwaltungsrat bis Verwaltungszwang Öffnen
worden sind. Auch Österreich hat seit 1867 das große Princip der Verantwortlichkeit der Regierung auf allen Gebieten ihrer Thätigkeit gesetzlich festgestellt. Die besondern Verhältnisse führten dazu, durch Gesetz vom 22. Okt. 1875
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0065, Gemeinde (Gesetzgebung, Gemeinderecht, Gemeindeverfassung) Öffnen
Gesetze und Herkommen durch ein Gesetz vom 14. April 1856, das aber durch die Kreisordnungen von 1872, 1884, 1885 und 1886 mannigfach modifiziert ist. In den Städten der alten Provinzen (mit Ausnahme von Vorpommern und Rügen) gilt die Städteordnung
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0302, von Heimatsamt bis Heimdall Öffnen
geltenden französischen Gesetzgebung die Verehelichungsfreiheit Rechtens. Für das rechtsrheinische Bayern dagegen sind die Gesetze vom 16. April 1868 und 23. Febr. 1872 über H., Verehelichung und Aufenthalt maßgebend. Die Verehelichung darf hiernach nur
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 1009, von Zwangsvorstellung bis Zweibrücken Öffnen
Militärs ergangen. Dies Gesetz ist für den ganzen Verband der preußischen Armee, daher auch in den deutschen Kleinstaaten, maßgebend; in Sachsen und Württemberg ist es durch besondere Verordnungen eingeführt. In Bayern gilt dagegen ein besonderes Gesetz
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0348, Civilprozeß Öffnen
.) Der Betrag der C. ist in: Baden 1897698 M., Bayern 4231044 M. permanente C. des Königs, 442857 M. Apanage des Reichsverwesers und 730949 M. übrige Apanagen, Belgien 3300000 Frs. und 200000 Frs. Dotation des Grafen von Flandern, Dänemark 1000000 Kronen
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0157, Deutschland und Deutsches Reich (Kirchenwesen) Öffnen
, wie Bayern, erwarben eine ansehnliche Zahl prot. Städte und Dörfer, und in prot. Staaten, wie Preußen und Württemberg, wurden große Länderstrecken mit kath. Unterthanen einverleibt. So gebot es sich von selbst, an Stelle des veralteten Rechtssatzes
1% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0737, Bundesrat Öffnen
735 Bundesrat sein sollte, hat nach den Versailler Verträgen Bayern. 2) Der Kaiser hat nach dem Wortlaut der Verfassung (Art. 12) das Recht, den B. zu berufen, zu eröffnen, zu vertagen, zu schließen; diese aus einer quasiparlamentarischen
1% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0910, von Kochmaschinen bis Kodizill Öffnen
kurfürstlichen Regierung zu Salzburg als Assessor angestellt. Im Sommer 1815 an die Spitze des Statistischen Bureaus zu München mit dem Charakter eines Legationsrats berufen, gab er die "Zeitschrift für Geschichte, Geographie und Topographie von Bayern" (Münch
1% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0495, von Investigator-Expedition bis Irland Öffnen
, für die Altersrente auf 30 Jahre bemessen ist, herabgesetzt worden. Für Versicherte, welche während der ersten 5 Kalenderjahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erwerbsunfähig werden, und für welche während der Dauer eines Beitragsjahres auf Grund
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0398, von Strafgefangenenfürsorge bis Strafgesetzgebung Öffnen
(das Deutsche Reichsstrafgesetzbuch hat deren 370) des 20. Titels des II. Teils das Strafrecht enthält. 1813 folgte Bayern mit seinem epochemachenden Strafgesetzbuch, wesentlich ein Werk P. I. A. Feuerbachs (s. d.). Vom Ende der dreißiger Jahre an bis
1% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0410, Handels- u. Gewerbekammern (Organisation, rechtliche Stellung etc.) Öffnen
. 1878, bez. 26. April 1888, in Hessen durch Gesetz vom 17. Nov. 1871 etc.) oder durch Verordnung (so namentlich in Bayern Verordnung vom 25. Okt. 1889) oder auch durch Gesetz und Verordnung (so in Sachsen) sind in den einzelnen Bundesstaaten
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0805, Einkommensteuer Öffnen
verschieden. In Bayern und Würt- temberg besteht eine partielle E. für die noch nicht anderweitig durch Ertragsteuern belasteten Einkommensteile (mit festem Steuersatz und einer gewissen Degression in Bayern, mit Feststellung des Steuersatzes
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0108, Austritt aus der Kirche Öffnen
keiner besondern Form. Für das kurhess. Gebiet gilt noch das kurhess. Gesetz vom 29. Okt. 1848; hiernach hat eine Austrittserklärung an den Pfarrer zu erfolgen. Für die übrigen preuß. Pro- vinzen fehlen gesetzliche Bestimmungen. - In Bayern
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0568, Bayern (ältere Geschichte) Öffnen
566 Bayern (ältere Geschichte) Kirchenhoheitsrechte des Königs von B. Gekrönte Preisschrift (Münch. 1884); Gümbel, Geologie von B. (2 Tle., Cass. 1884–94); Das Königreich B., seine Denkwürdigkeiten und Schönheiten, hg. von H. von Schmid (3. Ausg
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0865, von Tiroler Eisenbahn bis Tironische Noten Öffnen
, der nördliche wurde von den Bajoariern (Bayern) besetzt. Mit Bayern wurde T. im 8. Jahrh. von den Franken unterworfen, die es, gleich andern fränk. Landen, durch verschiedene Grafen verwalten ließen. Nach der Wiedereinsetzung bayr. Herzoge im 10. Jahrh
1% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0771, von Patene bis Patent Öffnen
Privilegien gewährt und später durch besondere Gesetze in den einzelnen Ländern zugelassen, so in Preußen 1815, in Bayern 1825, Württemberg 1836, Sachsen 1853. Doch war die Gesetzgebung eine sehr verschiedene in den einzelnen Ländern. Preußen hatte ein so
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0901, Deutschland (Geschichte 1867-1870. Zollparlament) Öffnen
, allgemeine Wahlen gewählten Vertretern der süddeutschen Bevölkerung, die Rechte der Volksvertretung in allen Zollsachen wahrnehmen solle. In Hessen und Baden wurden der Allianz- und der Zollvertrag nahezu einstimmig vom Landtag angenommen. In Bayern
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0781, Bergrecht Öffnen
779 Bergrecht oder er muß sein Recht der Krone gegen die gesetzliche Vergütung übertragen. In jedem Falle bildet die Grube ein Zubehör des Werks, in dessen Bezirk sie liegt. Wenn die Grube auf unbebautem, in kein Kronwerk einbegrenztem
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0785, von Eigentümerhypothek bis Eigentumserwerb Öffnen
lassen oder über sie verfügen. Nach den Rechten von Mecklenburg, von Lübeck und Hamburg erwirbt der Eigentümer die Hypothek durch Cefsion wie ein anderer; nach den Gesetzen für Bayern, Württemberg, Weimar und Hessen geht, wenn der Eigentümer nicht
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0168, Enteignung, Enteignungsrecht, Enteignungsverfahren Öffnen
, andererseits bei dem nur periodi- schen Zusammentreten derselben notwendige Unter- nehmungen in bedenklicher Weise verzögert. In andern Staaten sind gewisse Kategorien von Fällen gesetzlich festgestellt, so in Bayern durch Gesetz vom 17. Nov. 1837
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0777, von Rentenbanken bis Rentengut Öffnen
Jahrhunderts als notwendige Ergän- zungen dieser Gesetze, insofern als sie dem Vauern zu seinem gesetzlich ihm zuerkannten Recht auf Be- freiung von der Grundherrschaft auch die Möglich- keit gaben, die zur Durchführung jenes Nechts er- forderlichen
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0328, von Viehbohne bis Viehseuchen Öffnen
deutschen Mittelstaaten folgten Baden und Bayern 1865‒67. Der Norddeutsche Bund hat auf Grund der ihm durch Art. 4, Ziff. 15 der Verfassung erteilten Befugnis das Gesetz vom 7. April 1869 gegen die Rinderpest erlassen, welches später auf Süddeutschland
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0561, Bayern (Geschichte: 1871-1873) Öffnen
561 Bayern (Geschichte: 1871-1873). Allianzvertrags und der Ausdehnung jener verfassungsmäßigen Verbindung, welche durch den Zollvereinsvertrag bestehe". Der Minoritätsantrag verlangte unbedingte Annahme der Verträge. Die Minister
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0388, von Einmahnung bis Einquartierung Öffnen
, eingeführt in Südhessen durch Landesgesetz vom 11. Aug. 1869, in Elsaß-Lothringen durch Gesetz vom 14. Febr. 1871, in Baden durch Reichsgesetz vom 22. Nov. 1871 und in Bayern und Württemberg durch Reichsgesetze vom 9. Febr. 1875, ferner
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0301, Heimat Öffnen
von Spezialgesetzen, die nunmehr zu Reichsgesetzen erhoben sind, des nähern ausgeführt; so das Recht der Freizügigkeit (s. d.) durch Gesetz vom 1. Nov. 1867, die Verehelichungsfreiheit durch das (in Bayern und Elsaß-Lothringen nicht eingeführte
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0270, Volksschule (geschichtliche Entwickelung) Öffnen
dem Vorgang Deutschlands das Volksschulwesen durchgreifend gesetzlich zuordnen. Vor der Reformationszeit war der Gedanke an eine allgemeine V. nur von wenigen erleuchteten Geistern geahnt worden; so dachte Karl d. Gr. an einen allgemeinen
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0308, von Verwandlungen bis Verwandtschaft Öffnen
in allen Einzelstaaten neu geordnet worden (Preußen: Verordnung vom 7. Sept. 1879; Bayern: Ausführungsgesetz zur Civilprozeßordnung vom 23. Febr. 1879, Art. 4‒9; Sachsen: Gesetz vom 8. März 1879; Württemberg: Gesetz vom 18. Aug. 1879; Baden: Gesetz vom
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0816, von Arbeitermarseillaise bis Arbeiterschutzgesetze Öffnen
1. Juli 1885 130 2 763 2 660 Lühlerheim, Rheinprovinz 15. Febr. 1886 125 2 855 2 736 Schneckengrün, Königreich Sachsen 22. Febr. 1886 122 3 032 2 943 Elkenroth, Rheinprovinz (kath.) 20. Okt. 1886 60 1 421 1 369 Simonshof, Königreich Bayern I. 1
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1052, von Zwangsbewegungen bis Zwangsjacke Öffnen
abnorme Schwindelempfindungen, die durch die stattgefundene Verletzung erregt wurden. Zwangsdienst, soviel wie Frone (s. d.). Zwangserziehung, diejenige Maßregel, wodurch auf Grund gesetzlicher Bestimmungen den Eltern oder sonstigen Fürsorgern
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0512, von Amt Christi bis Amtsbezirk Öffnen
in der Ersten Kammer haben. Auf der andern Seite legt aber das verliehene A. dem Beamten auch höhere Pflichten auf, welche über die allgemeine staatsbürgerliche Pflicht zum Gehorsam gegen das Gesetz hinausgehen, und ebendarum erscheint es auch
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0866, von Grundgerechtigkeiten bis Grundkux Öffnen
Betrag ihres Jahreswerts am Waldsteuerkapital abgezogen und für den Bezugsberechtigten in Steueranlage gebracht. Andre Waldlasten (Streu-, Weide- etc. Rechte) werden nur dann besonders besteuert, wenn sie den normalen Waldertrag schmälern. In Bayern
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0188, von Kreisverfassung bis Kreittmayr Öffnen
angehören, in Vorschlag bringen, wofern dieselben die gesetzliche Qualifikation besitzen. Die Staatsaufsicht über die Landkreise wird von dem Regierungspräsidenten, in höherer und letzter Instanz von dem Oberpräsidenten ausgeübt. Die K. ist nunmehr
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 1002, Bier und Bierbrauerei Öffnen
. w., finden Anwendung. In Bayern ist jedweder Zusatz von Surrogaten durch ein Gesetz verboten; als Materialien dürfen nur verwendet werden, Wasser, Malz, Hopfen und Hefe. Im deutschen Brausteuergebiet, in Württemberg, Baden ist die Verwendung
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0329, von Viehstar bis Viehzählungen Öffnen
werden kann, und die Verpflichtung der Eisenbahnen zu ständiger Desinfektion der zum Viehtransport benutzten Wagen nach jedesmaligem Gebrauch, sowie der Gerätschaften, Rampen, Viehhöfe, Ein- und Ausladeplätze. Alle auf Grund dieser gesetzlichen
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0888, von Militärgynmastik bis Militärkolonien Öffnen
für Militärdelikte unter den Gesetzen des kaiserl. Heers, in allen übrigen Fällen unter den allgemeinen Gesetzen. Sie waren verpflichtet, dem Kaiser im Frieden und Kriege, in und außer dem Lande alle Militärdienste zu leisten und zur Unterhaltung der innern
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0771, von Eichstätt (Fürst von) bis Eid (juristisch) Öffnen
250000 Fl. Einkünfte und wurde 1802 säkularisiert und der Krone Bayern eingeräumt, kam jedoch noch in demselben Jahre an den Großherzog Ferdinand von Toscana, der es 1805 wieder an Bayern abtrat. 1817 ward die Stadt mit einem Teile des Fürstentums
1% Fabris → Hauptstück → Hauptstück: Seite 0103, Von der Verfassung und Regierung der Stadt Ulm und der guten Ordnung in derselben Öffnen
87 nomen indeclinabile ist im singulari und im plurali, und oft gefunden war in der Schrift, und bedeutet den oder die, welche die Gesetze schrieben und die Gerichte der Könige hielten. Dieser minister also war in Ulm gleichsam der magister
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0997, Gefängniswesen (Vorsorge für Gesundheit, Disziplin, Beschäftigung der Gefangenen) Öffnen
Gefängnisse für Weiber zu bestimmen, oder für die räumliche Trennung der Geschlechter innerhalb eines und desselben Gebäudes Sorge zu tragen. IV. Mit Rücksicht auf das Lebensalter der Verurteilten. Das Gesetz verbietet ausdrücklich die Gemeinschaft
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0770, von Generalbaßschrift bis Generalinspektion Öffnen
. Was die auf Gesetz beruhenden G. anlangt, so sind an Stelle dieser dem Realkredit als höchst nachteilig erkannten Rechte in einer Reihe von Staaten (Bayern, Sachsen, Württemberg, Hessen) gesetzliche Titel zur Hypothek getreten mit der Wirkung
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0261, von Verein zur Förderung des Deutschtums in den Ostmarken bis Vererblichkeit Öffnen
der Mitglieder mindestens sieben beträgt (§. 56). Die Verfassung jedes Vereins wird, soweit sie nicht auf dem Gesetz beruht, durch die Satzung bestimmt (§. 25). Die Satzung des eingetragenen Vereins muß den Zweck, Namen und Sitz des Vereins enthalten
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0744, von Bergregal bis Bergreichenstein Öffnen
der Beteiligten überlassen. Durch die neuere Gesetzgebung wurde in Preußen, Bayern und Österreich die Errichtung von Knappschaftsvereinen für alle Bergleute gesetzlich vorgeschrieben. Die Knappschaftsvereine sind Korporationen, welchen die Bergwerksbesitzer
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0449, von Forststrafrecht bis Forstvereine Öffnen
in Bayern, Württemberg, Hessen und Baden eine mehr oder minder weit reichende amtliche Organisation der F. Auskunft über die forststatistischen Verhältnisse der deutschen Staaten geben: für Preußen: v. Hagen, Die forstlichen Verhältnisse Preußens (2. Aufl
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0067, Deutsches Heerwesen (Landheer) Öffnen
oder Bündnisse zu schließen. Solche Bündnisse waren mit den süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg und Baden gelegentlich der Friedensverhandlungen bereits zum Abschlusse gelangt, wurden jedoch zunächst geheimgehalten. Alle Bundestruppen hatten dem
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 1024, von Truchmenen bis Trueba y la Quintana Öffnen
auch dieses später erblich und mit einem Kurfürstentum verbunden, und zwar das Erztruchseßamt mit der Rheinpfalz. Als Friedrich V. von der Pfalz 1623 der Kur verlustig ging, fiel das Erztruchseßamt an Bayern und 1706 infolge der Ächtung des Kurfürsten
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0473, von Gerichtskonvention bis Gerold Öffnen
(in Bayern Gesetz vom 6. Juli 1892, in Sachsen vom 6. Nov. 1890, in Württemberg vom 16. Juni 1887, in Elsaß-Lothringen vom 22. Juni 1891) waren die Veranlassung, daß auch Preußen für alle seine Lan- desteile unter dem 25. Juni 1895 ein
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0969, von Ino bis Inowrazlaw Öffnen
auch Innungsverbände bilden. Die bisherige Wirksamkeit des Gesetzes ist hinter den Erwartungen zurückgeblieben, nicht weil die gesetzlichen Bestimmungen nicht ausreichen, um eine ersprießliche, erfolgreiche Wirksamkeit der I. zu ermöglichen, sondern
1% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0936, von Pfandbrief bis Pfändung Öffnen
). Das notwendige, ohne Zustimmung und Mitwirkung des Eigentümers begründete P. ist entweder ein gesetzliches, stillschweigendes (pignus legale) oder ein richterliches P. (pignus praetorium). In die erstere Kategorie gehören die unmittelbar durch gesetzliche
1% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0869, von Truchtersheim bis Trüffel Öffnen
, dann der Kurfürst von Bayern, 1706-1714 wieder Pfalz, und von da bis zur Auflösung des Reichs wieder Bayern. Als Erbtruchseß fungierte der Graf von Waldburg. Am österreichischen Hof rangieren die Truchsesse unter den Kämmerern. Diese Truchsessenwürde