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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Partialbis Partitur |
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).
Partikularrecht, das in den deutschen Einzelstaaten geltende Recht im Gegensatz zu dem gemeinen deutschen Recht. S. Deutsches Recht.
Partikulier (franz., spr. -küljeh), ein Mann, der ohne Anstellung und Gewerbe von seinem Vermögen lebt
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0722,
Erbfolge |
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das gemeine deutsche Recht, doch ist es durch eine Menge von partikularrechtlichen Bestimmungen und Gewohnheitsrechten modifiziert. Namentlich räumt das geltende Recht den Ehegatten vielfach wechselseitige Erbrechte ein, was mit dem deutschrechtlichen
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0191,
Rechtswissenschaft: Allgemeines. Privatrecht (Familienrecht) |
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. Vernunftrecht
Nefas
Partikularrecht
Sachsenrecht, s. Sächs. Recht
Sächsisches Recht
Urrechte
Abwesenheit
Accidentalien
Actus
Alleinberechtigung
Analogie
Anticipation
Apices juris, s. Apex
Artikel
Auctor
Avokasserie
Bedingung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Abschätzungbis Abschoß |
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eigentümliches Institut, welches in den einzelnen Partikularrechten eine sehr verschiedenartige Ausbildung erfahren
hat. Hier besteht nämlich unverkennbar die Neigung, das Vermögen der Ehegatten beim Tode
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0907,
von Bienenkorbhäuserbis Bienenzucht |
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. Dagegen betrachten einzelne deutsche Partikularrechte die auf des Nachbars Grundstück geflogenen Bienen als herrenlos und gestatten deren Okkupation, so z. B. das sächsische Weichbild, Art. 82: "denn die Biene ist ein wilder Wurm". Andre
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Erbfolgekriegebis Erblande |
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der eigentümliche Grundsatz des ältern deutschen Rechts, welchen man gewöhnlich durch das Rechtssprichwort "der Tote erbt den Lebendigen" ausdrückt, hat sich partikularrechtlich erhalten. Es hat dies die Bedeutung, daß es keines besondern Antritts der Erbschaft
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0246,
von Fidejubierenbis Fideris |
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dann noch autonomische Bestimmungen des Adels und Vertrag. Fähig zur Errichtung eines Fideikommisses ist im allgemeinen jeder, der Dispositionsbefugnis über einen zur Gründung des Familienfideikommisses geeigneten Gegenstand hat; Partikularrechte, z
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0948,
Güterrecht der Ehegatten |
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vorbehaltene Güter (Einhands- oder Einhardsgüter) eines Ehegatten vor, welche vermöge besonderer Übereinkunft oder ausdrücklicher letztwilliger Bestimmung dem einen Ehegatten ausschließlich vorbehalten sind. Nach manchen Partikularrechten erstreckt sich
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0416,
von Donatio mortis causabis Donativgelder |
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. Die röm. Bestimmungen wurden zum Teil auf die Wiederlage deutscher Partikularrechte übertragen, welche der Ehefrau bei kinderloser Ehe nach Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 1230 immer zum Eigentum, anderwärts nur wenn sie keine Kinder hat, sonst zum
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Bewegungswiderstandbis Beweis (juristisch) |
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Partikularrechten und auch im österr. Recht (vgl. Menger, Österr. Civilprozeß, S. 338) vorkommende Beweisurteil, in welchem nach Abschluß der Parteibehauptungen das Gericht aussprach, was und von wem zu beweisen sei, ist von der Deutschen Civilprozeßordnung nicht
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0354,
von Dispacheurbis Dispersion |
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der ihm zu viel auferlegten Beiträge verklagen läßt
oder die andern Beteiligten auf Bezahlung höherer
Beiträge verklagt. Nur wo partikularrechtlich, wie
z. B. in Preußen, eine gerichtliche Bestätigung der
D. vorgeschrieben
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Verlängerungszettelbis Verlobung |
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).
Verlassung, s. Desertion und Ehescheidung. Einige deutsche Partikularrechte bezeichnen mit V. die der Umschreibung des Eigentums im Grundbuche (s. d.) auf den neuen Erwerber vorhergehende Erklärung, mit welcher der Veräußerer diesem das Eigentum
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0459,
von Notauslässebis Noten |
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Beschenkten, der Gemeinschuldner, welcher sein Vermögen abgetreten hat, wegen
des Neuerworbenen gegen seine bisherigen Gläubiger, nach der Praxis des Gemeinen Rechts und einigen
Partikularrechten der Besitzer
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0017,
von Abberufungbis Abbotsford |
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zu werden pflegte. Dies rein deutschrechtliche Genugthuungsmittel
wurde partikularrechtlich zuweilen noch in merkwürdiger Weise verschärft, z. B. durch Zuziehung des Scharfrichters, knieende
A. u. dgl
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0419,
Alter |
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des Mündelvermögens unter obervormundschaftlicher Kontrolle obliegt. Partikularrechtlich wurde jedoch der Termin der Großjährigkeit
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Anwenderechtbis Anzeige |
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auf die kaufmännischen Anweisungen Anwendung. - Noch weiter gehen in betreff der Gleichstellung der kaufmännischen A. mit dem Wechsel einzelne Partikularrechte, so, nach Vorgang des königlich sächsischen Gesetzes vom 7. Juni 1849, die Gesetzgebungen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Bauerngerichtbis Bauerngut |
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Rechtsverhältnisse und Rechtsgewohnheiten, welche sich nach deutschem Recht an die Bauerngüter knüpfen und die Erhaltung der letztern bezwecken, sind durch Bestimmungen der Partikularrechte und Anwendung des römischen Rechts auf rein deutsche Rechtsinstitute
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Beisitzerbis Beitzke |
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630
Beisitzer - Beitzke.
zustanden. Dieses Recht des Beisitzes hat sich in Deutschland in verschiedenen Partikularrechten erhalten und ist je nach den verschiedenen Güterrechtssystemen ein sehr verschiedenes: bald besteht
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0741,
Bergrecht (Gegenstände und Erwerbung des Bergwerkseigentums) |
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. Auf diese Gegenstände blieben auch nach gemeinem deutschen B. das Bergwerkseigentum und das frühere Bergregal beschränkt. Partikularrechtlich wurden beide jedoch noch auf andre Mineralien ausgedehnt, und es wurden mit der weitern Entwickelung des Bergbaues
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0770,
Bern (Geschichte der Stadt und des Kantons) |
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- und Partikularrechten gewesen war, seine gegenwärtige Einheit. Am 23. Dez. 1813 erklärte die Regierung unter dem Druck Österreichs die Mediationsverfassung für aufgehoben und legte ihre Gewalt in die Hände des patrizischen Rats von 1798 nieder, der sofort
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Borneilbis Borneo |
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) Ferdinand Wilhelm Ludwig, praktischer Jurist, eine der anerkanntesten Autoritäten im Gebiet des preußischen Zivilrechts und der erste, welcher das kodifizierte Partikularrecht Preußens mit dem gemeinen Recht in Verbindung setzte und dadurch eine neue
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0369,
von Brausteuerbis Brautkranz |
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, die von Verlobten außerehelich gezeugten Kinder, werden durch nachfolgende Ehe der Eltern legitimiert, d. h. der Rechte der ehelichen Kinder teilhaftig. B. gelten partikularrechtlich als eheliche, wenn der Bräutigam und Vater durch den Tod verhindert worden
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
Ehe (Auflösung) |
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. Die katholische Separatio perpetua wird partikularrechtlich in ihren zivilen Wirkungen oft der völligen Scheidung gleichgesetzt, und es wird dem Gewissen der Getrennten überlassen, ob sie eine fernere E. eingehen wollen oder nicht. In Frankreich wurde während
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0462,
Eisenbahnrecht |
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geregelt, so in Preußen durch das Eisenbahngesetz vom 3. Nov. 1838. Was die weitern partikularrechtlichen Bestimmungen über die Anlage der Eisenbahnen anlangt, so sind in dieser Beziehung namentlich die Gesetze über die Expropriation (s. d
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0606,
von Empfindeleibis Emphyteusis |
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606
Empfindelei - Emphyteusis.
Natürlich tritt diese Verpflichtung auch dann ein, wenn der Empfehlende, wie z. B. manche Auskunftsbüreaus (s. d.), ausdrücklich die Garantie für seine E. übernimmt, und partikularrechtlich hat die fahrlässige
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0670,
von Enteignungbis Enten |
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, eine Verpflichtung, welche die gemeinrechtliche Praxis nachmals in eine alternative umwandelte. Partikularrechtlich kann auch ein besonderes Satisfaktions- oder Deflorationsgeld (pro corona, Entschädigung für den verlornen Jungfernkranz) gefordert werden
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Entscheidungsgründebis Entwährung |
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Miterbe den Schaden tragen helfen. Der Anspruch auf Eviktionsleistung wird ausgeschlossen durch Verzicht und durch Kenntnis des Erwerbers von dem Bestehen des fremden Rechts. E. ist heutzutage weit seltener als früher, weil partikularrechtlich
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0726,
von Erblichkeitbis Erbpacht |
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der Rezeption des römischen Rechts vielfach durch das letztere beeinflußt worden, übrigens partikularrechtlich eine sehr verschiedene.
Für die ältere Zeit ist die scharfe juristische und ökonomische Unterscheidung beider unmöglich, die neuere
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0727,
Erbpacht |
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gewöhnlich im Vertrag, nicht selten auch nach Partikularrecht gesetzlich Verkauf und Verpfändung von der Zustimmung des Erbverpachters abhängig gemacht, diesem auch das Vorkaufsrecht vorbehalten. In der Regel ist ferner an diesen bei Verkäufen eine Quote
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Erbrechtbis Erbschaftssteuern |
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Rechte dagegen galt der Grundsatz: der Tote erbt (d. h. ergreift) den Lebendigen, ein Prinzip, welches sich partikularrechtlich erhalten und auch im französischen Recht Anerkennung gefunden hat (s. Erbfolge). Der Erbe kann die E. ohne irgend
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0850,
von Esmarchbis Esoterisch |
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Flugschriften im Interesse der schleswig-holsteinischen Angelegenheit veröffentlichte er mehrere treffliche Schriften über das schleswigsche Partikularrecht.
2) Friedrich, Mediziner, geb. 9. Jan. 1823 zu Tönning, studierte seit 1843 in Kiel und Göttingen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0019,
von Fallrechtbis Fällung |
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. 1881, 3 Bde.) sowie andre fromme Werke dieser Schriftstellerin herausgegeben. - Sein Bruder Frédéric war Kardinal (starb 1884).
Fallrecht (Jus recadentiae oder revolutionis), das partikularrechtlich, z. B. in den ehemaligen Herzogtümern Berg
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0025,
von Familienbrüderbis Familienschluß |
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, ist eine Abänderung der Statuten im Weg eines Familienschlusses, der aber der Zustimmung des Gerichts, nach manchen Gesetzgebungen auch der des Landesherrn bedarf, partikularrechtlich gestattet; so z. B. in Österreich, im Königreich Sachsen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Freizügigkeitbis Fréjus |
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einige Partikularrechte noch weiter gehende Bestimmungen enthielten, namentlich im Königreich Sachsen, woselbst der Neuanziehende sich nur über seine Heimat und über sein Verhalten in der letzten Zeit gehörig auszuweisen hat, aber nicht wegen mangelnder
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Gemeine Figurenbis Gemeingefährliche Handlungen |
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durch das Partikularrecht abweichende Bestimmungen eingeführt sind, daher das Rechtssprichwort: Stadtrecht bricht Landrecht, Landrecht bricht gemein Recht. Zur Zeit des "römischen Reichs deutscher Nation" stand nämlich jeder Deutsche, der nicht selbst Landesherr
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0531,
von Gosanbis Göschen |
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nach seinem Prinzip, Begriff und Gebrauch" (Berl. 1837) und "Das Partikularrecht im Verhältnis zum gemeinen Recht und der juristische Pantheismus" (das. 1837). Gegen Strauß sind seine "Beiträge zur spekulativen Philosophie von Gott, dem Menschen und dem
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0011,
von Halbgötterbis Halbmond |
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stehen die H. in der Erbfolge den vollbürtigen nach und werden durch diese davon ausgeschlossen, aber nur in nähern Verwandtschaftsgraden. Partikularrechte, wie namentlich das preußische Landrecht, haben dagegen den vollbürtigen und halbbürtigen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0059,
von Hammerschlagbis Hammerstein |
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und Gewehrläufe, zum Adoucieren des Roheisens, zu Kitt für Wasserbehälter etc.
Hammerschlagsrecht, eine deutschrechtliche Servitut, bestehend in der Befugnis, zum Behuf eines Baues das Nachbargrundstück betreten zu dürfen. Partikularrechtlich ist diese
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Handlungsunkostenbis Handschrift |
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, muß man ihn wieder suchen". Dieser Grundsatz, welcher aber auf gestohlene oder verlorne Sachen keine Anwendung findet, ist in verschiedene Partikularrechte übergegangen, so namentlich in das preußische Landrecht und in das österreichische
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Kollinbis Kollision |
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wäre. Zu beachten ist aber, daß das frühere gemeine deutsche Recht einen subsidiären Charakter hatte, d. h. nur dann zur Anwendung kam und kommt, wenn und soweit die Partikularrechte nichts Anderweites bestimmen (Stadtrecht bricht Landrecht, Landrecht
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Landpflegerbis Landsassen |
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. Man bezeichnete dies als unvollkommenen Landsassiat (Landsassiatus minus plenus). Partikularrechte hatten jedoch zuweilen den landsässigen Ausländer (Forensen) für verpflichtet erklärt, sich auf alle Klagen von Inländern bei dem inländischen Gericht
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0620,
von Legalbis Legaten |
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, herbei, und so kommt es, daß nach gemeinem Recht ein L. in jeder letztwilligen Disposition, Testament oder Kodizill, hinterlassen, ja sogar einem Erben mündlich auferlegt werden kann (sogen. Oralfideikommiß). Doch ist letzteres partikularrechtlich
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0633,
Lehnswesen (Grundsätze des Lehnrechts) |
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durch Verfügung des Lehnsherrn (Lehnsindult) verlängert werden. Partikularrechtlich ist der Vasall dabei, abgesehen von den Gebühren für die Wiederbelebung (Schreibschilling, Lehnstaxe), zuweilen auch zur Zahlung einer besondern Abgabe (Laudemium, Lehnsgeld
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0634,
von Lehnwarebis Lehramtsprüfungen |
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dann, wenn sie Lehnsschulden sind. Als solche gelten die Ansprüche der an und für sich zur Lehnsfolge berufenen, aber wegen Gebrechlichkeit davon ausgeschlossenen Personen auf die Verabreichung von Alimenten. Partikularrechtlich gehören auch
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 1035,
von Luxeuilbis Luxussteuern |
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der Sitten noch keine große Ausdehnung angenommen hatte, ferner im Mittelalter bis zum 18. Jahrh. in Deutschland durch eine große Zahl von Reichspolizeiordnungen und partikularrechtliche Bestimmungen, in Frankreich, Schweden etc. Meistens sollte
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0429,
von Mehunbis Meier |
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Pfandrecht" (Marb. 1867). In Verbindung mit andern gab er heraus: "Deutsches Hypothekenrecht" (Leipz. 1871-81, 8 Bde.), eine Sammlung von Monographien der Partikularrechte, worin er selbst als 2. Band "Das mecklenburgische Hypothekenrecht" (1871) darstellte
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0520,
von Meß- und Marktsachenbis Mészáros |
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), Wechsel, auf welchem kein bestimmter Zahlungstag angegeben, sondern die Zahlungszeit auf eine Messe oder auf einen Markt gestellt ist. Welcher Tag in einem solchen Fall als der eigentliche Zahlungstag anzusehen, ist in manchen Partikularrechten
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Mussitierenbis Musterschutz |
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, auf einem Berge gelegen, hat (1881) 9770 Einw., welche Ackerbau und Schwefelbergbau betreiben.
Mußteil (Cibaria), die beim Tode des Mannes vorhandenen Speisevorräte, einschließlich des Mastviehs (sogen. Hofspeise), welche nach manchen Partikularrechten
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0946,
von Mutterbänderbis Mutterkuchen |
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nach manchen Partikularrechten ein sogen. Fallrecht (Jus recadentiae) eintritt, wenn es sich um das Erbrecht halbbürtiger Geschwister handelt. Dasselbe besteht darin, daß die Geschwister, welchen der Vater gemeinsam ist (Consanguinei), das Vatergut
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0994,
von Namenpapierebis Namur |
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wie die Orderpapiere.
Namensänderung war nach römischem und gemeinem deutschen Recht in das Belieben der betreffenden Privatperson gestellt. Partikularrechtlich ist dagegen zur Abänderung des Familiennamens obrigkeitliche Genehmigung, in manchen Staaten sogar
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Negusbis Neide |
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ableiten, ist aber in manchen Partikularrechten enthalten, so in der Münchener Bauordnung von 1489 und im Hamburger Stadtrecht von 1603.
Neide, Fluß in Ostpreußen, entspringt auf dem Preußischen Landrücken, fließt nach SW., heißt von Soldau ab Soldau
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0150,
Niederlande (Geschichte: 17. Jahrhundert) |
Öffnen |
der Partikularrechte der Provinzen, um Hollands Übergewicht zu behaupten; die statthalterliche Partei, zu welcher das von den politischen Rechten ausgeschlossene niedere Volk, der Adel und das Heer gehörten, wollte dem Haus Oranien eine erbliche monarchische Gewalt
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0365,
Oldenburg (Großherzogtum: Verwaltung, Rechtspflege, Finanzen etc.; Geschichte) |
Öffnen |
. und im Fürstentum Lübeck das gemeine deutsche Zivilrecht, modifiziert durch Partikularrechte und einzelne Gesetze, im Fürstentum Birkenfeld der Code Napoléon, sofern nicht die gemeinsame Gesetzgebung des Deutschen Reichs dafür an die Stelle getreten
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Pachometerbis Pachtvertrag |
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, daß dem Pachter auch heute noch bei unverschuldeten Unglücksfällen ein Nachlaß an dem Pachtgeld (remissio mercedis) gewährt wird. Hierüber bestehen mancherlei partikularrechtliche Vorschriften; auch wird zuweilen in den Pachtverträgen darüber Bestimmung
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Recht auf Arbeitbis Rechtsanwalt |
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nach die bedeutendsten, während jene, die sogen. politischen Rechte, dieselben an Wichtigkeit überragen. Nach seinem geographischen Geltungsgebiet endlich ist das R. in gemeines (Jus universale) und partikuläres (Partikularrecht, Jus particulare
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Schornsteinfegerkrebsbis Schott |
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", Fig. 11.
Schoß, früher in Deutschland gebräuchliche Benennung für Vermögenssteuern (Hufen-, Giebelschoß).
Schoßbein, s. Becken.
Schoßfallrecht (Rückerbrecht), der partikularrechtlich, namentlich in Sachsen, vorkommende Rechtsgrundsatz
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0633,
von Schriftgranitbis Schriftstellervereine |
Öffnen |
bedingt. Zweckmäßig und üblich ist die schriftliche Form allerdings in vielen Fällen, z. B. bei Lehr-, Miet-, Versicherungsverträgen u. dgl.; notwendig ist sie aber nur partikularrechtlich, z. B. nach preußischem Recht bei Verträgen, deren Gegenstand über
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0942,
Siebenbürgen (Bildungsanstalten, politische Einteilung etc., Geschichte) |
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Grundeigentum und ihr eignes deutsches Partikularrecht, das ihnen volle Selbstverwaltung gewährte. Durch sie erhoben sich die Städte Mediasch, Mühlenbach, Hermannstadt,
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0944,
von Sieben Dörferbis Siebenjähriger Krieg |
Öffnen |
staatsrechtlich gewährleistete Partikularrecht Schritt vor Schritt aufgehoben, über ihr Vermögen nach Willkür verfügt und ihren Schulen die magyarische Sprache aufgezwungen. Vgl. Teutsch, Geschichte der Siebenbürger Sachsen (2. Aufl., Leipz. 1874, 2 Bde
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0428,
von Sui jurisbis Suleiman Pascha |
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".
Sukkumbénzgeld, Buße, welche im bürgerlichen Rechtsstreit der mit einem Rechtsmittel (Berufung, Revision etc.) Abgewiesene an die Staatskasse zu entrichten hat. Wo partikularrechtlich in Deutschland ein S. vorkam, ist es durch die deutsche
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Wittumbis Witwenkassen |
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der W. und ihre Ansprüche auf den Nachlaß des verstorbenen Ehemanns sind partikularrechtlich in der verschiedenartigsten Weise normiert (s. Güterrecht der Ehegatten). Die Witwen der Souveräne behalten Wappen, Prädikat und Titel des verstorbenen
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0187,
von Burdeaubis Burgeß |
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Weise den Gegenstand behandle, indem manche Materien dem Partikularrecht der Einzelstaaten vorbehalten sind. Man bemängelt die Sprache und die Darstellung des Entwurfs als wenig volkstümlich (Felix Dahn), man nennt den Emwurf individualistisch
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0908,
von Jordannebis Kadscha Sala |
Öffnen |
.
intLriiktionHie, Völkerrecht; «7.
XoidkivLlHi, Wildfangsrecht; ^.
1i^0N9.riuiN, Spatenrecht; .7. mini-
8t6riki6, Leibeigenschaft 644,2; .7.
0M0M8, Kurrecht, Optieren; .7.M1'-
tiouiai'6, Partikularrecht; .7.P61'80-
un.rum, Personenrecht; ^s. p06NÄle
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0047,
Arbeiterschutzgesetzgebung (Deutschland) |
Öffnen |
obrigkeitlicher Kontrolle vielfach nicht befolgt. Außerdem hatte nur noch das sogen. Haftpflichtgesetz vom 7. Juni 1871 die bisherige gemein- und partikularrechtliche Haftpflicht der Unternehmer bei Betriebsunfällen dahin erweitert: 1
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0022,
von Abbissebis Abbrände |
Öffnen |
von Kreuzschnäbeln abgebissenen
Triebspitzen meist älterer Fichten.
Abbitte , Widerruf , Ehrenerklärung , Strafen für Beleidigungen,
die noch in neuern deutschen Partikularrechten
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0617,
von Angebot und Nachfragebis Angelfischerei |
Öffnen |
Vormundschaft des Lehnsherrn hat sich jedoch zeitig verloren, indem der gewöhnliche, nicht notwendig lehnsfähige Vormund das Interesse des Mündels auch in betreff der Lehngüter wahrnahm. Einzelne Partikularrechte haben die Lehnsvormundschaft mit A
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Anwenderechtbis Anzeige |
Öffnen |
partikularrechtlich in Deutschland vor.
Anwerben, s. Werbesystem.
Anwünschung, s. Annahme an Kindesstatt.
Anzain, s. Anzin.
Anzeichen nennt man Zeichen von etwas Entstehendem oder Vorhandenen, aber noch nicht völlig Erkennbarem
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0932,
von Arresthypothekbis Arrianus |
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die Bedeutung einer Wandelpön oder eines Reugeldes. Im Zweifel ist die A. das Zeichen eines abgeschlossenen Vertrags; bei der Gesindemiete kommt nach den Partikularrechten der Dienstmietvertrag nur mit Hingabe eines Draufgeldes zu stande. Diese A. hat den
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0207,
von Aversbis Avertissement |
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Gesichts), in Bausch und Bogen, in runder Summe bewilligt wird. Besonders wichtig ist der Kauf in Bausch und Bogen, da für diesen hinsichtlich der Gewährleistung des Verkäufers besondere Grundsätze gelten, während im übrigen noch die Partikularrechte den
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0644,
von Behnbis Behörde |
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. Die Organisation der Gerichte beruht im ganzen Deutschen Reiche auf den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Jan. 1877 und ist eine einheitliche mit nur geringen partikularrechtlichen Modifikationen (z. B. das preuß. Kammergericht
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0786,
Bergwerkseigentum |
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auf fremdem Boden schürfen, so daß der Grundeigentümer sich dem nicht widersetzen durfte. Dagegen macht das Preuß. Allg. Landrecht, wie andere Partikularrechte des vorigen Jahrhunderts, dem Gedanken der Regalität folgend, das Recht zum Schürfen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0891,
Bestattung (der Toten) |
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scheinbar freiwilliger Gaben und Stiftungen, insbesondere für Seelenmessen. Überall bestehen dafür besondere Observanzen oder partikularrechtliche Vorschriften. Eine kirchliche B. wurde von jeher nur versagt den Ungetauften (auch den ungetauften Kindern
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0892,
Bestattung (der Toten) |
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die Beerdigung erst nach einer bestimmten, partikularrechtlich verschiedenen (1 Tag Elsaß-Lothringen, 2 Tage Süddeutschland, 3 Tage Preußen, Sachsen, Hessen) Frist erfolgen; in vielen Staaten ist überdies eine amtliche Leichenschau vorgeschrieben
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0270,
von Bomhartbis Bon |
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Ausstellers erzeugt in Deutschland nicht überall eine Verpflichtung des Ausstellers, den Schein als Zahlung anzunehmen oder einzulösen, wenn der Name des Gläubigers nicht aus dem Papier hervorgeht, es sei denn, daß irgend ein deutsches Partikularrecht
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0317,
von Bornagebis Bornemann |
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selbst dazu berufen, dieses Werk vollenden zu helfen, dessen Förderung ihn bis zu seinem Tode, 28. Jan. 1864 in Berlin, beschäftigte. B. war der erste, welcher das kodifizierte Partikularrecht Preußens mit dem gemeinen Recht in Verbindung setzte
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Gemeinfliegenbis Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen |
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es sich um ein Berufungsurteil für
ein kleinstes deutsches Gebiet handelt, die Revision.
> Damit ist dem G. R. eine formell gemeinsame Iudi-
i katur erwachsen. Das G. N. wird ebenso wie die
deutschen Partikularrechte seine formale Gültigkeit
j
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0179,
von Göschelbis Göschen (Georg Joachim) |
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. 1836), "Zerstreute Blätter
aus den Hand- und Hilfsakten eines Juristen"
(3 Bde., Erf. u. Schleusingen 1832-42), "Der Eid
nach seinem Princip, Begriff und Gebrauch"
(Berl. 1837), "Das Partikularrecht im Verhältnis
zum gemeinen Rechte
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Hafeneggers Pulverbis Hafer |
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Gebietshoheit ohne
Rücksicht auf die Nationalität der Schiffe die Polizei-
gewalt über diefe zu. Die Regelung dieser Po-
lizei beruht auf partikularrechtlichen Vorschriften
(Hafenordnungen), welche den Charakter von
Polizeiverordnungen haben
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Hammerklavierbis Hammerstein (Geschlecht) |
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zu betreten. Es ist nur partikularrechtlich anerkannt.
Hammershus , ehemals eine feste Burg, unweit der nordwestl. Spitze der dän. Insel Bornholm, liegt jetzt in
großartigen Trümmern. Im Mittelalter stritten die Erzbischöfe von Lund mit den
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0142,
von Heuchbis Heuervertrag |
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Preuß.
AUg. Landrechts die Klage auf Erfüllung aus solchem
Geschäft versagt. Durch ß. 286 sind die frühern
partikularrechtlichen Verbote des erfahrungsmähig
stark gemißbrauchten H. (Hannover und Hamburg
1819, Grohherzogtum Hessen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0650,
von Interim fit aliquidbis Interkolonial-Eisenbahn |
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Wechsellieferung aus-
stellt; er war früher im Wechselverkehr vielfach üblich
und Gegenstand zahlreicher partikularrechtlicher Vor-
schriften (z. B. Österr. Wechselordnung von 1763,
Art. 36), von der Deutschen und Österr. Wechselord-
nung, wie den
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0826,
von Jagdelsterbis Jagdgewehre |
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, partikularrechtlich auch bei angehetztem Wilde, besteht, soviel ersichtlich, nur noch in den beiden Mecklenburg (Verordnung vom 22. Jan. 1859).
Jagdgeschütze oder Buggeschütze, die im Bug eines Kriegsschiffs aufgestellten (in der Regel ein bis zwei) Geschütze
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0368,
von Kirchenpauerbis Kirchenslawisch |
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mit der Kirchenverfassung gebracht. Partikularrechtlich hat der Patron insbesondere einen erheblichen Anteil an der kirchlichen Baulast (s. d.). - Vgl. besonders Hinschius, System des kath. Kirchenrechts, Bd. 2 u. 3 (Berl. 1878-82).
Kirchenpauer, Gust
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0373,
von Kirchenvermögenbis Kirchenzucht |
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, im Partikularrecht einzelner deutscher Staaten das an der Spitze der evang. Kirchengemeinde stehende kollegiale Organ, das durch Wahl der Gemeinde bestellt wird, in andern Staaten, so besonders in Preußen, Gemeindekirchenrat genannt. Der K. oder Gemeindekirchenrat
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0829,
von Kurankobis Kurator |
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. Nachlaßpfleger , wegen der K. über einen
Verschwender s. d. Partikularrechtlich kann Ehefrauen ein Kurator bestellt werden, wenn ihr Interesse, z.B. bei Verträgen, welche sie mit dem
Ehemann schließen, mit dessen Interesse kollidiert. Nach österr
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0034,
von Lehnhausbis Lehnsfolge |
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tritt die Sonderung des Lehns vom Erbe ein. Ein Descendent als Lehnsfolger haftet für die Schulden des letzten Besitzers auch mit dem Lehn, soweit er nicht durch die Wohlthat des Inventars geschützt ist, nach Partikularrechten, wenigstens mit den
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0035,
von Lehnsgerichtbis Lehr |
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oder eines Ascendenten Konsens vorgenommen sind, revociert der in das Lehn folgende Seitenverwandte, nach Partikularrechten auch der Descendent, wenn er nicht Allodialerbe geworden ist.
Lehnsgericht, im Mittelalter das von dem Lehnsherrn
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0364,
von Präsentationsrechtbis Prätendent |
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. In der evang. Kirche kann in der Regel
feitens der Gemeinde Einspruch erhoben werden
nach Maßgabe partikularrechtlicher Vorschriften.
(S. auch Kirchenpatronat.)
Präfentatum (lat., d. h. vorgelegt; abgekürzt
prk68.), bei Schriftstücken
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0678,
von Rechtspraktikantbis Rechtssprecher |
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(Eichhorn, Albrecht, Homeyer, Beseler, Stobbe u. a.), der Partikularrechte (Preußisches Landrecht von Dernburg, Österreichisches bürgerliches Recht von Unger, Württembergisches Privatrecht von Wächter, Bayrisches Privatrecht von Roth u. a.), des
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Rechtswissenschaftbis Recipient |
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umfassender ist die theoretische R. Sie wird gewöhnlich eingeteilt in: 1) Privatrecht, auch als Civilrecht aufgefaßt. Dasselbe zerfällt a. nach seiner geschichtlichen Entwicklung in röm. (Civil-) Recht, deutsches Privatrecht und das Partikularrecht
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0370,
von Schädliche Insektenbis Schadow |
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Höchstbetrages der Schätzung, während die Vor-
schriften über den partikularrechtlichen Schätzungs-
oder Würderungseid aufgehoben sind. übrigens
ist ein Beschädigter in gewissen vom Deutschen Straf-
gesetzbuch (§§. 181, 231,340) und den Reichsgesetzen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Geierbussardbis Geisteskrankheiten |
Öffnen |
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heit an. Das Partikularrecht hat auch die unver-
schuldete Geisteskrankheit als Scheidungs gründ an-
erkannt. Bei den wiederholten Versuchen, das preuß.
Eherecht zu revidieren, war Geisteskrankheit 1842
und 1856 als Scheidungs gründ gestrichen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0521,
von Baulandbis Bauleitung |
Öffnen |
. der Kathedralklerus und zuletzt der Diöcesanklerus. In der evang. Kirche gelten allenthalben besondere partikularrechtliche Vorschriften. Übrigens sind auch für die kath. Kirche die gemeinrechtlichen Vorschriften vielfach durch die Landesgesetzgebung
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11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0122,
Letztwillige Verfügung |
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mit einem Annahmegesuch (Vorbild das preuß. Gesetz vom 3. April 1823).
Ferner bestehen in den Partikularrechten erleichternde Formvorschriften, teils mit Rücksicht auf die Verfügungen zu Gunsten gewisser Personen, so L. V. der Vorfahren zu Gunsten ihrer Abkömmlinge (sog
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Meldereiterbis Melek |
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der Sicherheitspolizei. Sie beruht größtenteils auf Partikularrecht; das Reichsrecht giebt nur zwei hierher gehörige Vorschriften in den Gesetzen über das Paßwesen vom 12. Okt. 1867 und über die Freizügigkeit vom 1. Nov. 1867. (S. Anmeldescheine.) Maßgebend
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6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Findelkinderbis Findhorn |
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Partikularrechte zur Anzeige, einige Rechte auch zur Ablieferung an die Obrigkeit (Polizeibehörde). Meldet sich nach der von der Behörde zu erlassenden Bekanntmachung, bez. dem auf Antrag zu erlassenden Aufgebot, innerhalb der gesetzlich angeordneten
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