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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0722,
Erbfolge |
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722
Erbfolge.
Aszendenten vorhanden, so wird nach den Linien geteilt, so daß die Erbschaft in zwei gleiche Hälften zerfällt, von denen die eine den väterlichen, die andre den mütterlichen Aszendenten des Erblassers zugeteilt
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62% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Erbendorfbis Erbfolge |
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228
Erbendorf - Erbfolge
Erbendorf, Stadt im Bezirksamt Kemnath des
bayr. Reg.-Vez. Oberpfalz, 61(in westlich von Reuth,
an der Fichtelnaab, hat (1890) 1321E., Postexpedi-
tion, Telegraph, Amtsgericht (Landgericht Weiden),
zwei
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62% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0939,
Gesetzliche Erbfolge |
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937
Gesetzliche Erbfolge
in größerm Umfange voneinander ab. Eine nicht
unerhebliche Zahl der Rechte, voran das Sächs.
Bürgerl. Gesetzbuch und alle an die tursächs. Konsti-
tutionen von 15,72 sich anschließenden Rechte berufen
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50% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Gesetzesvorlagebis Gesetzliche Erbfolge |
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936
Gesetzesvorlage - Gesetzliche Erbfolge
cm mit der Veröffentlichung des Gesetzes in der üb-
lichen oder vorgeschriebenen Form, bei den deutschen
Neichsgesetzen mit dem 14. Tage nach dem Ablauf
des Tages, an welchem das betreffende Stück
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37% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0721,
von Erbeinsetzungbis Erbfolge |
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721
Erbeinsetzung - Erbfolge.
heißen sie Miterben (coheredes). Je nachdem der E. durch das Gesetz, durch Testament oder gegen den Willen des Erblassers zur Erbfolge (s. d.) berufen ist, wird er gesetzlicher E. (Intestaterbe), Testamentserbe
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0195,
Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung) |
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Legitima portio
Portio legitima
Erbfolge.
Erbfolge
Busen
Fideikommiß
Intestaterbfolge
Kind folgt der ärgern Hand, s. Hand, ärgere
Kürrecht, s. Kurrecht
Kurrecht
Juniorat
Majorat
Minorat
Primogenitur
Rechtsnachfolge, s. Succession
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Erbrechtbis Erbschaftssteuern |
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, aus dem Vermögensnachlaß des Erblassers die Mittel zum Lebensunterhalt zu beziehen. So entstehen die drei Hauptfälle der Erbfolge (s. d.), je nachdem das Gesetz oder der Wille des Erblassers den Erben beruft oder endlich ein Pflichtteilsberechtigter gegen
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0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0129,
von Majonnaisebis Majorenn |
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für den früher Gebornen begründet ist. Majorate im weitern Sinn sind daher auch die Primogenitur (s. d.), bei welcher stets der Älteste der ältern Linie zur Erbfolge berufen wird, und das Seniorat (s. d.), d. h. das Erbfolgerecht des Ältesten
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0238,
von Erbschaftsgebührenbis Erbschaftskauf |
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der Ausschlagende als niemals berufen gilt.
Eine Erbschaft kann derselben Person aus meh-
rern Gründen anfallen, z. V. aus dem Testamente
und auf Grund der gesetzlichen Erbfolge. Im röm.
Rechte konnte dies so, daß ein Teil der Erbschaft
aus dem Testamente
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0722,
von Anuda-Inselbis Anwachsungsrecht |
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gebräuchlicher Begriff. Es wird damit ein entsprechender Vorgang zwischen Miterben oder Vermächtnisnehmern bezeichnet. Zwischen Miterben findet Anwachsung sowohl bei der Erbfolge auf Grund einer letztwilligen Verfügung als im Falle der gesetzlichen
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Interventivbis Intonation |
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.
Interzision (lat.), Einschnitt, Unterbrechung, Einschiebsel, Zwischensatz.
Intestabel (lat.), unfähig, ein Testament zu machen, unfähig, Zeugnis (vor Gericht) abzulegen.
Intestaterbfolge (lat., "testamentlose Erbfolge", gesetzliche Erbfolge
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0150,
von Ausgangszöllebis Ausgleichungsrechnung |
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auszugleichen.
Als berechtigt, die Ausgleichung zu fordern, werden im Gemeinen Rechte nur angesehen Abkömmlinge (s. d.), welche neben andern Abkömmlingen einen gemeinschaftlichen Vorfahren auf Grund der gesetzlichen Erbfolge beerben, oder welche zwar auf Grund
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0820,
von Eintagsfliegenbis Einwanderung |
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oderNepr äs entationsrecht,
das Necht entfernterer Abkömmlinge und der Ab-
kömmlinge der Geschwister an Stelle der nähern Ab-
kömmlinge, bez. der Geschwister, welche vor dcm
Erblasser gestorben sind, auf Grund der gesetzlichen
Erbfolge zu erben
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0244,
von Erbswurstbis Erbunterthänigkeit |
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, s. Gesetzliche Erbfolge.
Grbteilung, die Auseinandersetzung unter Mit-
erben, welche die Erbschaft erworben haben, behufs
Aufhebung der unter ihnen bestehenden Gemein-
schaft durch Teilung des Nachlasses. Man unter-
scheidet außergerichtliche
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0200,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß) |
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Bagatelle
Bagatellsachen
Civilis actio
Condictio
Damnum
Denegatio
Dingliche Klage
Dotalklage, s. Dos
Entschädigung, s. Schadenersatz
Erbschaftsklage, s. Erbfolge
Ersatz, s. Schadenersatz
Exhibition
Haftpflicht
Hypothekarische Klage, s
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Universal-Baptistsbis Universalmonarchie |
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. Geheimmittel.
Universalen, Sekte, s. Universalisten.
Universalepiskopat, s. Bischof.
Universalerbe, derjenige, welchem das Recht der Erbfolge allein zusteht, im Gegensatz zu Miterben. Die Römer sagten dafür heres ex asse. Ob die Bezeichnung
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0109,
Adel (Deutschland) |
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der erbfolgenden Söhne bestehen keine festen Regeln; so führt z. B. der älteste Sohn des Fürsten Bismarck die Grafenwürde und den Titel "Hochgeboren", der älteste Sohn, resp. Erbfolger des Fürsten Hatzfeld-Wildenburg (preußischer Fürst seit 1870) die Titel
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0200,
von Bonnivardbis Bonpland |
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(lat.), freiwillige Güterabtretung an die Gläubiger (s. Cessio bonorum); bonorum communio, Gütergemeinschaft; bonorum possessio, im römischen Rechte die Erbfolge nach dem weniger strengen prätorischen Recht, im Gegensatz zur Erbfolge nach strengem
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0365,
Braunschweig (Geschichte) |
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das braunschweigische Infanterieregiment (Nr. 92) nach Metz verlegt.
Vornehmlich beschäftigte seit 1866 die Frage der Erbfolge die Bevölkerung Braunschweigs. Unter den alten Verhältnissen wäre es nicht beanstandet worden, daß nach dem Absterben des unvermählten
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0091,
Christian (Herzog von Schleswig-Holstein; Bischof von Preußen) |
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dänischen Regentenhauses die Erbfolge in Schleswig-Holstein rechtlich zu. Dies Recht wahrte er mit Entschiedenheit, zumal es der sicherste Schutz der Herzogtümer gegen die dänischen Einverleibungsgelüste war, und trat nach dem Offenen Brief Christians VIII
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0804,
Großbritannien (Geschichte: Anna, Georg I.) |
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als König anerkannte. Als aber Ludwig nichtsdestoweniger nach Jakobs II. Tod (1701) dessen Sohn, den Prätendenten Jakob III., als König von G. anerkannte, gewährte das Parlament Wilhelm bei dem Kampf um die spanische Erbfolge bereitwillig die zur
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0449,
Hertzberg |
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) und an den Streitigkeiten mit Österreich über die bayrische Erbfolge war er auch beteiligt. Doch erlangte er trotz 30jähriger angestrengter Thätigkeit im auswärtigen Dienst nie einen entscheidenden Einfluß auf Friedrich II., und seine Ratschläge wurden
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 1033,
Luxemburg (belgische Provinz; Geschichte des Großherzogtums) |
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, Wilhelm I., als Entschädigung für den Verlust seiner nassauischen Erblande zu; doch sollte die Stadt L. eine deutsche Bundesfestung sein. Für die Erbfolge blieb der Erbverein des Hauses Oranien-Nassau, der die kognatische Succession ausschloß und dem Haus
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0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0686,
von Mitchellbis Mithra |
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. Condominium), s. Eigentum.
Mitella (lat.), Tragbinde, ein drei- oder viereckiges Tuch zur Unterstützung des verletzten Arms.
Miterben (lat. Coheredes), die gleichzeitig zur Erbfolge in den Nachlaß eines Verstorbenen Berufenen (s. Erbfolge).
Mitesser
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0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0934,
von Pfalz (pfälzische Linien)bis Pfalzburg |
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Erlöschens des direkten Mannesstamms der badischen Herzogsfamilie; indes mußte es 1830, als dies eintrat, darauf verzichten, da die Mächte den Markgrafen von Hochberg die Erbfolge in ganz Baden 1818 zugesichert hatten (s. Baden, S. 237
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Regredierenbis Regulator |
Öffnen |
667
Regredieren - Regulator.
licher Nachkommenschaft übergangenen weiblichen Verwandten des Hauses, die sogen. Regredienterben (Regreß-, Rückanspruchserben) und deren Dependenz zur Erbfolge gerufen werden, auf welch letztere also die Erbfolge
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0525,
Schleswig-Holstein (Geschichte 1739-1848) |
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oder gemeinsamer Unterwerfung unter das dänische Gesetz ließ, erhob sich in S. ein Sturm der Entrüstung. Sowohl die Stände beider Herzogtümer als Volksversammlungen wahrten energisch das Recht auf gemeinschaftliche Verfassung und die Erbfolge im Mannesstamm
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Schornsteinfegerkrebsbis Schott |
Öffnen |
, daß die Eltern des Erblassers, mitunter sogar alle Aszendenten desselben, den Geschwistern in der Erbfolge vorgehen, im Gegensatz zum römischen Recht, welches bei dem Mangel von Deszendenten die Aszendenten und die Geschwister sowie die vollbürtigen Kinder
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0638,
Wilhelm (England) |
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von Fragen der auswärtigen Politik erfüllt; abermals hatte er in der Frage der spanischen Erbfolge im Interesse des europäischen Gleichgewichts die Übermacht Ludwigs XIV. zu bekämpfen. Als dieser das Testament Karls II. von Spanien, durch welches
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0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0438,
von Hinterindienbis Höferecht |
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Einer Person, dem Ubernehmer (Anerben), zufallen. Der Übernehmer wird durch die Landesgesetzgebung in der Weise bestimmt, daß dieselbe hierbei an das Recht und die Ordnung der gesetzlichen Erbfolge gebunden bleibt und innerhalb dieser Grenzen die Reihenfolge
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0710,
von Anton (König von Sachsen)bis Antonello da Messina |
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Bernhards, unter Leitung des ältesten Ernst Ludwig, gemeinsam regiert werden. Dieser aber strebte danach, seinem Geschlechte die alleinige Erbfolge zu sichern. Dagegen suchte A. U. seinen Erbanspruch und die Gleichberechtigung seiner bürgerlichen
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0364,
von Banditbis Bandoline |
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mit B., wo sie später (1746 und 1756) durch neue Traktate mit den Sultanen zu immer größerm Einfluß gelangten, bis der Panumbahan Batu, den sie in einem Streite um die Erbfolge unterstützt hatten, sich (1787) zu ihrem Vasallen erklärte und ihnen
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0589,
von Bayrische Baugewerks-Berufsgenossenschaftbis Bayrischer Erbfolgekrieg |
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die Frage der Erbfolge in Bayern von 1778 bis 1779 geführte Krieg. Als mit dem Tode des Kurfürsten Maximilian Ⅲ. Joseph von Bayern, 30. Dez. 1777, die bayr. (Wilhelminische) Linie der Wittelsbacher ausstarb, gingen die Rechte auf Bayern an die Pfälzer
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0283,
von Christian II. (Kurfürst von Sachsen)bis Christianit |
Öffnen |
in
Schleswig-Holstein, sobald der Mannsstamm des
regierenden dän. KönigöHanfes erlosch. Dem Plan
seines Schwagers, des Königs Christian V111., die
weibliche Erbfolge auf die Herzogtümer zu legen,
tratermit aller Entschiedenheit entgegen; der Offene
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0771,
Dänemark (Geschichte) |
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769
Dänemark (Geschichte)
Gegensatz für die Zukunft der Monarchie gefährlich schien, glaubte diese Gefahr abwenden zu können, wenn die Zweifel, die beim Aussterben des königl. Mannsstammes über eine gemeinsame Erbfolge entstehen konnten
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0747,
von Ehescheidungsklagebis Ehescheidungsstrafen |
Öffnen |
Schuldlosen auf den Todesfall vorbehalten, die gesetzliche Erbfolge kann er nicht beanspruchen (§. 1266). Nach Preuß. Allg. Landr. II, 1, §. 783 soll der schuldige Ehegatte den unschuldigen wegen der künftigen Erbfolge aus seinem Vermögen abfinden
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0236,
Erbrecht |
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aus der Zuwendung des ursprünglichen Stifters oder ersten Erwerbers.
Wer zur Gesamtrechtsnachfolge berufen sei, bestimmt sich entweder auf Grund der gesetzlichen Erbfolge (s. Gesetzliche Erbfolge) oder nach der letzt-[folgende Seite]
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Erbunwürdigkeitbis Erbverzicht |
Öffnen |
geschlossenen E. werden noch als rechts-
beständig angesehen, insbesondere der 1642 wegen
der Erbfolge in Mecklenburg geschlossene Vertrag.
Mit den E. wurden nicht selten Erbeinig u n g e n
(unioiin8 Ii6i'6(1iwi-mch verbunden, Schutz- und Trutz
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0307,
von Ernst II. (Herzog von Sachsen-Gotha und Altenburg)bis Ernst (Heinr. Wilh.) |
Öffnen |
er das
(^innaFinin illuLtrs in Hildburghausen. Er starb
17. Okt. 1715.
Ernst Ludwig I., Herzog von Sachsen-Mei-
ningen, geb. 1673 als Sohn Herzog Bernhards I.,
kämpfte mit Auszeichnung im Spanischen Erbfolge-
kriege in taiserl. Diensten, trat 1706
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0377,
Este |
Öffnen |
von dessen
natürlichem Sohne Alsonso, geb. 1562, gest. 11. Dez.
1628, lieft sich von Clemens VIII., welcher sein Recht
zur Erbfolge bestritt und unter seinem Nefsen Pietro
Aldobrandini Truppen gegen ihn aussandte, zum
Verzicht auf seine päpstl
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Familienpaktbis Familienrecht |
Öffnen |
558
Familienpakt - Familienrecht
Familienpakt, F amilie ll statut, H aus -
gesetz, eine Rechtssatzung, welche dio Mitglieder
einer Familie über familienrechtliche Angelegen-
heiten, insbesondere über die Ehe und die Erbfolge,
treffen
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0332,
von Friedrich (d. Kleine, Markgr. v. Meißen)bis Friedrich (W. G. F., Prinz d. Niederl.) |
Öffnen |
folgte, erbte bei dem
Tode feines Großvaters Heinrichs des Erlauchten
1288 auch die Markgrasschaft Meißen. Die Erban-
sprüche seines Oheims Albrecht wurden durch einen
Vergleich erledigt, der die alleinige Erbfolge F.s in
Meißen anerkannte. F
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0821,
von Georg (Herzog von Braunschweig-Lüneburg)bis Georg I. (König von Griechenland) |
Öffnen |
die Erbfolge seines Bruders und dessen Nachkommen in seinem Fürstentume auch für den Fall ausdrücklich
anerkannt, daß ihm in seiner Ehe noch Söhne geboren werden sollten. Dieser Ehe entstammte eine 1666 geborene Tochter Sophia Dorothea
(s
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Gesetzliches Pfandrechtbis Gesicht (Antlitz) |
Öffnen |
938
Gesetzliches Pfandrecht - Gesicht (Antlitz)
lebenden Gatten, oder doch wenigstens, sofern Ab-
kömmlinge neben ibm zur Erbfolge bernfen sind,
lediglich ein Nießbrauchsrecht gewährt. - Der ^oä^
civil und das Vadische Landrecht kennen
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0149,
Karl VII. (römisch-deutscher Kaiser) |
Öffnen |
.
Besitzstand in Italien anerkennen, und K. erlangte
obendrein in einemvorteilhastenTausch vonSavoyen
die Insel Sicilien für Sardinien. (S. H istorische
Karten von Europa II, 5, Vd. 6, S.432.)
Um die Erbfolge in den osterr. Staaten ungeteilt
bei
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0471,
von Kockenbis Kodor |
Öffnen |
und In-
testatkodicille, je nachdem das K. mit Rücksicht
auf das Eintreten der testamentarischen oder gesetz-
lichen Erbfolge errichtet ist. Ob die K. in dem Testa-
mente, welches übrigens auch hinterher errichtet sein
kann, bestätigt sind
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0732,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte) |
Öffnen |
scheiterte Leopolds Plan, seinem zweiten Sohne Karl die Erbfolge in der span. Monarchie zu verschaffen, an der Rivalität Frankreichs. Die Folge davon war der Spanische Erbfolgekrieg (s. d.), während dessen Leopold 5. Mai 1705 starb. Sein ältester
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0262,
von Pommersche Centralbahnbis Pommersche Gans |
Öffnen |
1325 Herzog Wratislaw IV. das Erbe der Fürsten von Rügen mit P. 1338 wurde die brandenb. Lehnshoheit aufgehoben, dafür aber den Brandenburgern die Erbfolge zugesagt. Kämpfe mit den Nachbarstaaten, insbesondere Brandenburg, und Streitigkeiten mit den
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0936,
Sicilien (Königreich beider) |
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belehnt hatte, sah sich schon Juli 1381 im Besitz Neapels; die gefangen genommene Giovanna wurde 22. Mai 1382 erdrosselt, Ludwig I. im Kleinkrieg aufgerieben. Allein schon 24. Febr. 1386 ging Karl III. selbst zu Grunde bei dem Versuch, seine Erbfolge nun
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0476,
von Subtropenbis Succursalpfarreien |
Öffnen |
einer Erbklasse Gehörenden (s. Gesetzliche Erbfolge) erschöpft, so sind die der nächstfolgenden Klasse Angehörenden (successio ordinis) berufen. Deutsches Bürgerl. Gesetzb. §. 1930.
Succession (lat.), das Aufeinanderfolgen, das Nacheinandersein
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0717,
Wiener Kongreß |
Öffnen |
von 500000 Frs. Darüber erbittert, verweigerte Spanien seinen Beitritt zur Schlußakte des Kongresses. Erst später wurde die Erbfolge des Herzogs von Reichstadt, des Sohnes der Marie Luise, umgestoßen, und 1817 in einem Vertrag zwischen Österreich, Spanien
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0204,
von Lippe (Graf Leopold zur)bis Lippen |
Öffnen |
Entscheidung der Thronfolgefrage, die mit der Regentschaftsfrage in enger Verbindung steht. Gegen die Erbfolge der nächsten agnatischen Linie, der von Lippe-Biesterfeld, hatte nämlich die Linie Schaumburg-Lippe Einspruch erhoben und eine Instanz, vor
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0237,
von Grado (in Spanien)bis Graf (Amt und Titel) |
Öffnen |
.
Graduāl (neulat.), auf einen Grad (lat. gradus) bezüglich; Gradualerbfolge, Gradualsystem, Erbfolge nach der Nähe des Verwandtschaftsgrades (s. Gesetzliche Erbfolge, Bd. 7, S. 937 a); Gradualpsalmen, soviel wie Stufenpsalmen (s. d.).
Graduāle (neulat
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0214,
Ägypten (Staatsverwaltung) |
Öffnen |
einen jährlichen Tribut von 678,397 Pfd. Sterl. garantiert ward. Der tributpflichtige Statthalter, welcher seit 1867 offiziell die Titel "Hoheit" und "Chedive" (Vizekönig) führt, hat 1866 nach jahrelangen Anstrengungen die direkte Erbfolge nach dem Prinzip
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Geschwaderbis Geschwister |
Öffnen |
. Erbfolge).
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0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Minnigerodebis Minotauros |
Öffnen |
(neulat.), im Gegensatz des Majorats (s. d.) diejenige Art der deutschrechtlichen Erbfolge, wonach immer der jüngste der Familie oder ein Glied der jüngsten Linie des Hauses nach einer festgesetzten Ordnung als Erbe eintritt, und welche namentlich
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0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Pflichtbis Pflug |
Öffnen |
einen gewissen Teil desjenigen Erbteils beanspruchen, welcher ihnen zufallen würde, wenn kein Testament vorhanden und wenn also die gesetzliche Erbfolge eingetreten wäre. Dieser Teil der sogen. Intestatportion ist eben der P., und der Erblasser ist also
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Testamentbis Tête-à-tête |
Öffnen |
, welchen wenigstens der sogen. Pflichtteil zukommen muß. Nur wenn ein gesetzlicher Enterbungsgrund vorliegt, kann ein solcher Noterbe von der Erbfolge gänzlich und zwar durch ausdrückliche Enterbung ausgeschlossen werden (s. Pflichtteil). Endlich
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0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0978,
von Strongylebis Sumpfschlangenkraut |
Öffnen |
:«piw, 8.iu1iii6i^8, in
8tir^»68, Erbfolge 721 ^steuern
8ucce88i0n äut^ (engl.), Erbschafts-
Successionskriege, Erbfolgelriege
Successionstafeln, Genealogie
Succinimidquecksllbör, Queckfilber-
piäparate (Bd. 17
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0% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0015,
von Abbas Paschabis Abts Zahnradsystem |
Öffnen |
Theresianums in Wien, um seine Studien zu vollenden, als er durch den frühen Tod seines Vaters (7. Jan. 1892) auf den ägyptischen Thron berufen wurde. Gemäß dem Ferman von 1873, welcher die Erbfolge nach dem Rechte der Erstgeburt für Ägypten anerkannte
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Abfasenbis Abführen |
Öffnen |
der Ausgleichungspflicht (s. d.) und bei der Erbteilung (s. d.).
Bei der bäuerlichen Erbfolge wird A. genannt die Befriedigung der Miterben oder Mitberechtigten für die Ansprüche auf das Gut (Anerbengut), welches nur einem der Beteiligten ausschließlich zufällt
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0951,
von Transmarinbis Transmissionshammer |
Öffnen |
des Rechts aus der Berufung zur Erbfolge auf einen Dritten.
Die neuern Gesetzgebungen lassen in der Regel das Recht, die Erbschaft anzutreten oder auszuschlagen, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, auf die Erben des Erben übergehen; das Recht
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0031,
von Übergangsstilbis Überhitzer |
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die Unterlassung
des Erblassers, in der letztwilligen Verfügung einer solchen Person zu gedenken, welche auch wider den Willen des Erblassers zur
Erbfolge berufen ist. Eine derartige Nichterwähnung hatte Nichtigkeit der letztwilligen Verfügung zur
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Verein zur Förderung des Deutschtums in den Ostmarkenbis Vererblichkeit |
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der Rechte nach dem Tode eines Berechtigten auf einen andern Berechtigten. (S. Erbrecht und Gesetzliche Erbfolge.) Lehen und Familienfideïkommisse gehen auf die durch das Lehnsrecht oder die Fideïkommißstiftung bestimmten Nachfolger, also wenn dies
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Vordünebis Vorkaufsrecht |
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und spricht von Eltern und Voreltern, entbehrt aber damit einer die Eltern und die weitern Voreltern zusammenfassenden Bezeichnung. Wegen des Erbrechts der V. s. Gesetzliche Erbfolge, wegen ihres Pflichtteils s. Pflichtteil
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0803,
von Witwatersrandgebirgebis Witwenvögel |
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. s. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil . Wegen des
der W. unter Umständen gebührenden Wittums oder Leibgedinges s.
diese Artikel sowie Gegenvermächtnis . Wegen der Beschränkung in Ansehung der Wiederheirat s. d. und
Trauerjahr
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0045,
von Abjizierenbis Ablauf |
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vorkommt und von den Beamten geleistet wird, bezieht sich auf die Anerkennung der staatsrechtlich
festgestellten Erbfolge in der Regierung. Der den Eid Leistende beschwört darin zugleich
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0195,
von Ägisthosbis Agneni |
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ohne weiteres wieder der Grundsatz der Vererbung der Kronrechte nach der agnatisch linearen Erbfolge Platz greift.
Agneni (spr. anjéni), ital. Maler, geb. 1819 zu Sutri bei Rom, widmete sich unter der Leitung von Fr. Coghetti der Malerei und hatte
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0229,
Ägypten (neueste Geschichte) |
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der Thronfolgeordnung umging, einen neuen Ferman, welcher alle frühern an günstigen Bestimmungen übertraf. Durch denselben wurde die direkte Erbfolge nach dem Prinzip der Erstgeburt und der Linearsuccession aufrecht erhalten, völlige Unabhängigkeit
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0298,
Albrecht (Meißen, Österreich) |
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desselben unverbrüchlich treu. Über die Erbfolge in den österreichischen Staaten gab er noch jetzt gültige Gesetze, die zwar nach seinem Tod unbeachtet blieben, aber vom Kaiser Maximilian wieder erneuert und seitdem aufrecht erhalten worden sind
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0530,
Anam |
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seine und seiner Beamten Herrschaft ist eine Schreckensregierung. Die Erbfolge geht auf den ältesten Sohn über, wenn der Kaiser nicht anders verfügt. Nur eine Gemahlin ist Kaiserin, Frauen zweiten Ranges und Konkubinen gibt es aber in Menge. Ein
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0602,
Anna |
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Hauses Stuart, mithin an die Prinzessin Sophie, verwitwete Kurfürstin von Hannover, Jakobs I. Tochterkind, fallen solle. Jakob III., hierdurch gänzlich von der Erbfolge ausgeschlossen, versuchte 1708 vergebens eine Landung in Schottland, doch wurden
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Anschlagbis Ansdell |
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desselben ausspricht, sind außer Aufsätzen in Zeitschriften hervorzuheben: "Die Lombarda-Kommentare des Ariprand und Albertus" (Heidelb. 1855); "Über die Erbfolge in die neuvorpommerschen und rügenschen Lehngüter" (Halle 1864); "Summa legis Longobardorum
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0669,
von Aouaschbis Apanage |
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der nicht regierenden Mitglieder eines fürstlichen Hauses bestimmte Dotation. Das Rechtsinstitut der A. ist durch die Primogeniturordnung, d. h. die Erbfolge des Ältesten aus der ältesten Linie, rechtlich bedingt und auch historisch auf diese
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0670,
von Aparagementbis Apatschen |
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Familien vor, welche ein Familienfideikommiß errichtet haben, dessen Inhaber dann zuweilen an die von der Erbfolge in dasselbe ausgeschlossenen Familienglieder zu deren standesgemäßem Unterhalt Apanagen zu entrichten hat, deren Größe sich nach Statut
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0776,
von Archivalbis Archonten |
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, namentlich in Athen. Hier wurde nach Abschaffung des Königtums 1068 v. Chr. die oberste Leitung des Staats einem Archonten aus dem Königsgeschlecht übertragen, der nach dem Rechte der Erbfolge lebenslänglich herrschte. Im J. 753 ward die Dauer des
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 1000,
Athen (Geschichte) |
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die Erbfolge aufgehoben und die Wählbarkeit jedes Eupatriden festgesetzt. Im J. 683 endlich ward die Dauer des Amtes einjährig und seine Macht unter neun Archonten verteilt. Erst jetzt war die Verfassung eine aristokratische, eine Parteiherrschaft, welche
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Augustaliabis Augustiner |
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der Herzog alle seine auf der Insel Alsen und dem Festland gelegenen Besitzungen an den König von Dänemark abtrat, sich verpflichtete, mit seiner Familie außerhalb des Königreichs zu leben, und die Bestimmungen des Londoner Protokolls über die Erbfolge
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0137,
von Aussteuerbis Ausstrahlung von Wärme und Licht |
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einen Teil der künftigen Erbportion aus, wenn sie nicht, wie dies beim Bauern und Adelstand zuweilen vorzukommen pflegt, als eine Abfindung wegen der Ausschließung von der Erbfolge erscheint; für ihre Größe gibt die Landessitte den Maßstab. Bei den
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0236,
Baden (Geschichte: Errichtung des Großherzogtums; Erbfolgefrage; Verfassung) |
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.) einer dieser Prinzen sei. Auch die jüngern Söhne Karl Friedrichs aus der ersten Ehe mit einer hessischen Prinzessin, die Oheime des Großherzogs Karl, hatten keine successionsfähigen Erben. Die badische Erbfolge beruhte daher auf den Söhnen Karl
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0382,
von Barnimbis Baroccio |
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die Herzogtümer zur Folge, doch wurde Brandenburg die Erbfolge in Pommern zugesichert. Seit dem Tod seines Vaters (1344) führte B. allein die Regierung. Seiner frühern Politik getreu, schloß er sich Karl IV. an und unterstützte den falschen Waldemar gegen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0552,
Bayern (Geschichte: 1778-1808) |
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eine Schlacht geliefert war, auf Maria Theresias Betrieb 7. März durch einen Waffenstillstand und 13. Mai 1779 durch den Frieden zu Teschen beendigt ward. B. blieb ein Ganzes, die eventuelle Erbfolge wurde Zweibrücken zugesichert, doch mußte
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0565,
von Bayrische Kronebis Bazaine |
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und besonders durch die Bemühungen Maria Theresias 13. Mai 1779 der Friede von Teschen zu stande, in welchem Österreich das Innviertel mit Braunau erhielt, dafür aber seinen auf andre bayrische Gebiete erhobenen Ansprüchen entsagte, Preußen die Erbfolge
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0597,
von Bedenkzeitbis Bedingung |
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die Frist, innerhalb welcher der Erbe zu erklären hat, ob er die ihm durch Testament oder gesetzliche Erbfolge zufallende Erbschaft annehmen will oder nicht. Da nämlich der Erwerb einer Erbschaft, wenn diese verschuldet oder sehr mit Vermächtnissen belastet
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Bignoniabis Bigorre |
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828 eigne Grafen. Seit 1190 entstanden mannigfache innere Streitigkeiten über die Erbfolge, bis 1284 der König Philipp IV., der Schöne, von Frankreich als Gemahl der Johanna von Navarra, welche Ansprüche auf das Land machte, dasselbe in Besitz nahm
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0191,
von Bonghibis Bonifacius |
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bewohnt, einem tapfern und freiheitliebenden, aber auch rachsüchtigen und leicht erregbaren Volk, das Handel und Schiffahrt, gelegentlich auch Seeräuberei treibt. Wie anderwärts auf Celebes, wird auch in B. die weibliche Erbfolge bevorzugt
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0433,
von Brindleybis Brinkmann |
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seiner Schrift "Die Erbfolge nach dem Code Napoléon" (Götting. 1812) Privatdozent daselbst. Im J. 1813 wurde er Advokat, Prokureur beim westfälischen Distriktsgericht und Assessor des Kriminalhofs, 1814 Advokat beim Oberappellationsgericht zu Celle
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Canitiesbis Cannä |
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die spanische Erbfolge teilnahm. Nach der Rückkehr von da starb er 16. Aug. 1699 in Berlin. C.' Gedichte erschienen erst ein Jahr nach seinem Tod (1700) ohne den Namen des Verfassers, herausgegeben von J. ^[Joachim] Lange unter dem Titel: "Nebenstunden
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0886,
von Celebrierenbis Cellarius |
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Bundesgenossenschaften bildeten, und in denen zum Teil weibliche Erbfolge Gesetz ist. Sie haben, freilich erst spät, den Islam angenommen, während die Badscho, welche ihr ganzes Leben als Fischer und Schiffer (meist mit Weib und Kind) auf dem Meer
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0022,
China (neueste Geschichte) |
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im Alter von 18 Jahren 9 Monaten an den Blattern. Mit ihm schloß zum erstenmal in den Annalen der Tsing-Dynastie die direkte Erbfolge, und ein Neffe des Verstorbenen, der erst vier Jahre alte Tsaitien, als Regent Kwangseu ("Nachfolger des Ruhms
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0506,
Dänemark (Post und Telegraphie; Münzen, Maße etc.; Verfassung und Verwaltung) |
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und Handelstraktate und hebt sie auf; doch kann er dabei nicht ohne Einwilligung des Reichstags irgend einen Teil des Landes abtreten. Die Erbfolge des Königreichs D. ist durch das von Friedrich III. 1665 gegebene sogen. Königsgesetz bestimmt, aber 1853
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0511,
Dänemark (Geschichte: neuere Zeit) |
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, im übrigen aber nur Gott für seine Handlungen Rechenschaft schuldig sei. Zur Erbfolge sollte sowohl die männliche als die weibliche Linie berechtigt sein. Der Reichsrat wurde abgeschafft. Nur seine soziale Bevorzugung blieb dem Adel; doch mußte er auch
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0513,
Dänemark (Geschichte: 19. Jahrhundert) |
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würde eine rechtzeitige Befriedigung der liberalen Wünsche wesentlich dazu beigetragen haben. Dies versäumte Christian VIII. Ja, er rief durch den "offenen Brief" vom 8. Juli 1846, in dem er die dänische weibliche Erbfolge auch für die Herzogtümer
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0514,
Dänemark (Geschichte: 19. Jahrhundert) |
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, weil es Schleswig nicht ganz mit D. vereinigte. Als daher die Majorität des Folkethings 1853 die zunächst vorgelegten Gesetze über die Zolleinheit des Gesamtstaats und über die Erbfolge, welche künftig nur in der männlichen Linie stattfinden sollte
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0636,
von De la Ruebis Delation |
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; im Erbrecht (delatio hereditatis) der Anfall einer Erbschaft im Unterschied von deren Erwerb (Acquisition). Die D. tritt bei der Erbfolge aus einem Testament mit dem Tode des Erblassers ein. Die D. der Intestaterbfolge setzt überdies noch
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0862,
Deutschland (Geschichte 1474-1500. Maximilian I.) |
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Erbfolge auch in Böhmen und Ungarn in Aussicht stellte. Nach den größten Demütigungen, in schimpflicher Ohnmacht begründete also dieser träge, indolente Kaiser Friedrich III. die Weltherrschaft des Hauses Habsburg, indem er Land auf Land teils selbst erwarb
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0875,
Deutschland (Geschichte 1714-1740. Karl VI.) |
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blieb, einzig und allein die Sicherung der Erbfolge für seine älteste Tochter, Maria Theresia. Nachdem er die Stände der kaiserlichen Erb- und Kronlande zur Anerkennung der neuen Thronfolgeordnung, der Pragmatischen Sanktion von 1723, bewogen, begann
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0960,
von Diether von Isenburgbis Dietrich |
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seiner Gemahlin Hedwig, Tochter Albrechts des Bären von Brandenburg, die Erbfolge dahin abänderte, daß D. die Mark Meißen, Albrecht dagegen nur die Grafschaft Weißenfels erhalte. D., von dem Landgrafen Hermann I. von Thüringen, dessen Tochter Jutta
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0558,
von Elisabis Elisabeth (Brandenburg, England) |
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als illegitim von der Erbfolge ausgeschlossen, später aber als Thronerbin nach Eduard VI. und Maria, der Tochter seiner ersten Gemahlin, anerkannt. Sie war in protestantischen Anschauungen erzogen, lebte in protestantischer Umgebung und teilte die Richtung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0610,
von Emsdettenbis Emulsin |
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ihre Dispensationsgewalt durch Reservationen, noch ihre gesetzgebende Macht durch eigenmächtig erlassene Verordnungen beschränken dürfe. Die Erbfolge in den geistlichen Pfründen sollte aufhören, Pfründen in Deutschland auch nur mit gebornen Deutschen besetzt werden
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